1Vom 27.-31. Mai 1986 fand in New York eine Sondersession der UNO-Generalversammlung zum Thema Afrika statt. Die Konferenzteilnehmer verabschiedeten ein Aktionsprogramm für Afrika für die Jahre 1986-1990. Der Aktionsplan sieht die Durchführung von grundlegenden wirtschaftspolitischen Reformen vor, eine verstärkte Zusammenarbeit Süd-Süd und eine verbesserte internationale Koordination der Entwicklungsbemühungen. Finanziert werden soll das Programm hauptsächlich durch die Mobilisierung afrikanischer Ressourcen und zu einem Teil durch Finanzierung von aussen, wobei die Industrieländer keine konkreten Finanzierungszusagen machten. Die Schweiz nahm an der Konferenz als Beobachter teil und befürwortete das Aktionsprogramm. Dieses stimme in seiner Ausrichtung durchaus mit der Konzeption des schweizerischen Programms für die Entwicklungszusammenarbeit überein.
- 1 Diese Kritik erhob nach einer Evaluation der seit 1983 in Afrika südlich der Sahara geleisteten H (...)
2Bereits im März 1985 fand eine UN-Sonderkonferenz über Afrika statt. Damals ging es um Hilfsmassnahmen gegen den Hunger in den Sahelländern, welche stark von einer Dürrekatastrophe betroffen waren. Ein Sonderbüro der Vereinten Nationen übernahm die Koordination der Hilfe. Inzwischen hat sich, was die Hungersnot anbelangt, die Situation entspannt. Scharfe Kritik an der Nahrungs- und Notstandshilfe für Afrika wurde laut. Diese habe zum Teil negative Auswirkungen gezeitigt. Die Notstandshilfe führte, so wie sie geleistet wurde – massiv und schlecht koordiniert –, zu Abhängigkeit und schwächte die Wiederankurbelungsbemühungen der betroffenen Länderund Bevölkerungskreise1.
3Während sich die Hungersnot abschwächt, ist die Wirtschaftslage Afrikas nach wie vor kritisch. Die Afrika-Konferenz vom Mai 1986 hatte zum Ziel, mittel- und langfristige Entwicklungsstrategien zu erarbeiten und handlungsorientierte und konzertierte Massnahmen für die Lösung der ökonomischen Probleme Afrikas zu beschliessen. Es war dies das erstemal, dass sich eine UNO-Konferenz mit regionalen Wirtschaftsfragen befasste.
4Als Konferenzunterlage diente ein Bericht der OAU (Organisation der Afrikanischen Einheit), „Africa’s Priority Programme for Economic Recovery 1986-1990” Das Dokument enthält eine Analyse der Lage Afrikas und geht im wesentlichen vom Scheitern zahlreicher Entwicklungsprogramme der letzten 20 Jahre aus. Ins Gewicht fielen dabei allgemeine wirtschaftliche Schwierigkeiten, wie niedrige Rohstoffpreise, Wechselkursprobleme, die Verschuldung, das anhaltend hohe Bevölkerungswachstum sowie politische Unstabilität.
5Das OAU-Dokument in seinem Grundsatz sowie die Empfehlung der internationalen Gemeinschaft, die afrikanischen Entwicklungsanstrengungen zu unterstützen und zu ergänzen, wurden von der Konferenz als Aktionsprogramm der UNO für Afrika 1986-1990 verabschiedet. Grundlegende wirtschaftspolitische Reformen stehen im Mittelpunkt :
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Der Landwirtschaft wird zentrale Bedeutung beigemessen. Insbesondere soll eine neue Preispolitik die persönliche Initiative fördern. Ott werden zugunsten der Stadtbevölkerung die Preise von Agrarerzeugnissen tief gehalten, was die Initiative der Bauern dämpft.
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- 2 i3w-Dokument Nr. 2/86, Afrika – von der Herausforderung zum Handeln ? Bern, Mai 1986.
Weiter sieht das Programm eine dringliche Behandlung der Frage der Rohstoffe vor, welche in den letzten fünf Jahren grösstenteils einen Preiszerfall erlebt haben. 95 % der afrikanischen Exporte sind unverarbeitete Rohstoffe2. Die Kapazität der afrikanischen Staaten zur Verarbeitung und Vermarktung ihrer Rohstoffe soll erhöht werden.
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Die Wechselkurse sollen angepasst werden.
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Von den Industrieländer fordert das Dokument den Kampf gegen den Protektionismus sowie Anstrengungen zu nachhaltigem, nicht-inflationärem Wachstum.
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- 3 Weltbank, Financing Adjustment with Growth in Sub-Saharan Africa 1986-1990, Washington 1986.
Für den Abbau der schweren Schuldenlast soll intensiv nach Lösungen gesucht werden. Die Weltbank widmet sich in ihrem vierten Afrika-Bericht (April 1986)3 besonders der Verschuldungssituation. Sie kommt darin zum Schluss, dass 1986-1990 jedes Jahr 2,5 Mia Dollar an Entwicklungshilfe und Schuldenerleichterungen zusätzlich zur Verfügung stehen müssen, nur um wieder die Einfuhrkapazität pro Kopf von 1980-1982 zu erreichen. Dieser Schätzung liegt die Annahme einer substantiellen Exportsteigerung zugrunde.
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Der Aktionsplan sieht eine verstärkte Zusammenarbeit Sud-Sud und eine verbesserte internationale Koordination vor.
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Die Rolle des privaten Sektors soll gefördert werden.
- 4 „West Africa”, Africa’s Crisis Management, 9 June 1986.
6Das Aktionsprogramm zielt darauf ab, von der kurzfristigen Krisenbekämpfung wegzukommen und wieder langfristig orientierte Entwicklungsprogramme in Angriff zu nehmen. Für die afrikanischen Länder ist von zentraler Bedeutung, dass sie die Entscheide für die wirtschaftliche Entwicklung ihres Kontinents in eigener Verantwortung und Unabhängigkeit fällen können. Sie fordern von den reichen Ländern und den internationalen Institutionen Unterstützung, nicht Bevormundung4.
7Die Kosten des Fünfjahres-Aktionsprogramms werden auf 128 Mia Dollar veranschlagt. Die afrikanischen Länder wollen 82 Mia Dollar durch die Mobilisierung eigener Ressourcen aufbringen. Für die 46 Mia, die von aussen zu finanzieren wären, wurden keine Zusagen gemacht, was von afrikanischer Seite mit einiger Enttäuschung zur Kenntnis genommen wurde, obwohl Finanzierungszusagen anlässlich der Konferenz nie realistisch erwartet wurden. Vielmehr sollen diese Gegenstand bilateraler und multilateraler Verhandlungen sein. Bei den Mitteln, welche Afrika selber aufbringen will, dürfte es sich zum Teil um bereits transferierte oder zukünftige Gelder von internationalen Institutionen und Ländern handeln, eine Tatsache, die sich aus der wirtschaftlichen Lage dieses Kontinents erklärt.
8An die Konferenz waren nebst den Regierungsdelegationen auch Vertretungen privater Organisationen als Beobachter eingeladen.
9Die DEH wertet das verabschiedete Dokument als frei von ideologischen Verzerrungen und als Grundsatzpapier für ein realistisches Entwicklungsprogramm für Afrika. Die positive Rolle des Vorsitzenden der OUA, des senegalesischen Präsidenten Abdou Diouf, wurde hervorgehoben. In der Delegation – die ständige Beobachtermission an der UNO in New York verstärkt durch einen Vertreter der DEH – war man sich klar darüber, dass das vorgeschlagene Programm nicht für jedes afrikanische Land die grundsätzliche Umkehrung seiner ganzen bisherigen Politik bedeuten könne. Die DEH versteht den Aktionsplan – was die Schweiz anbelangt – als Richtlinie für die Ausrichtung ihrer Entwicklungszusammenarbeit mit den afrikanischen Ländern, als konzeptionellen Rahmen ihrer Entwicklungsarbeit in Afrika. Die Delegation drückte die Bereitschaft des Landes zur Unterstützung und Förderung der Landwirtschaft aus. Absolute Priorität gelte weiterhin der Förderung der Landwirtschaft ; die Schweiz will auch in Zukunft hauptsächlich Projekte im ländlichen Bereich in Afrika unterstützen. In der Rohstofffrage setzt sich die Schweiz für eine Preisstabilisierung und kompensatorische Finanzierungsmechanismen im multilateralen Rahmen ein.
10Rund die Hälfte der schweizerischen öffentlichen Entwicklungshilfegelder werden für die Entwicklungszusammenarbeit mit afrikanischen Ländern ausgegeben ; drei Viertel der Notstandshilfe ging 1985 an Afrika.
11Die dritte Überprüfungskonferenz des Atomsperrvertrages (Non-Proliferation Treaty of Nuclear Weapons) vom 27. August bis 20. September 1985 in Genf endete zwar mit einem gemeinsamen Schlussdokument ; zahlreiche Konferenzteilnehmer zeigten sich aber enttäuscht darüber, dass in der Überprüfungsperiode keine Fortschritte in der Anwendung des Vertrages im Bereich der Abrüstung der Atomwaffenarsenale erzielt wurden. Die Schweiz nahm an der Konferenz teil und äusserte sich positiv zum Verlauf der Konferenz. Namentlich der Umstand, dass im Gegensatz zu 1980 ein gemeinsames Schlussdokument zustande kam, wurde als Erfolg gewertet. Die Schweiz ist an einem möglichst ungehinderten Nukleargüterhandel interessiert.
12Der Atomsperrvertrag bezweckt als internationales Abkommen gegen eine weitere Verbreitung von Atomwaffen die Entstehung neuer Kernwaffenmächte zu verhindern. Im Rahmen des UN-Abrüstungskomitees ausgearbeitet, wurde der Sperrvertrag 1968 von der UN-Generalversammlung angenommen. Er behandelt einerseits Fragen der militärischen und andererseits der zivilen Nutzung der Atomtechnologie :
1) Verhinderung der Weiterverbreitung von Atomwaffen. Allmähliche Reduktion und eventuell Eliminierung der vorhandenen Atomwaffen.
2) Förderung der friedlichen Nutzung der Nukleartechnologie. Artikel IV und V regeln die internationale Zusammenarbeit im Bereich der zivilen Kernnutzung.
13Nichtatomwaffenstaaten verpflichten sich laut Vertrag, keine Kernwaffen selber herzustellen oder zu erwerben und die Sicherheitskontrollen der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) in Wien für alle ihre nuklearen Aktivitäten zu akzeptieren, um damit die Weiterverbreitung von nuklearen Materialien für die Waffenherstellung zu verhindern. Die Vertragsparteien verpflichten sich, „in redlicher Absicht Verhandlungen über wirksame Massnahmen zur Beendigung des Wettrüstens und zur Abrüstung zu führen” (Art. VI).
14Heute sind 128 Staaten Mitglieder des Vertrages. Folgende Staaten mit bedeutender nuklearer Tätigkeit haben ihn jedoch nicht unterzeichnet : Argentinien, Brasilien, Indien, Israel, Pakistan, Südafrika.
15Alle fünf Jahre findet eine Überprüfungskonferenz des 1970 für 25 Jahre in Kraft getretenen Sperrvertrages statt. Die Schweiz hat den Vertrag 1969 unterzeichnet und 1977 ratifiziert. Bei der Unterzeichnung des Vertrages stand die Sicherung der Brennstoffversorgung (Uran) für die schweizerischen Atomkraftwerke im Vordergrund. Die Ratifizierung wurde durch die Opposition der schweizerischen Atomindustrie, welche eine Einschränkung ihrer Exporte befürchtete, hinausgezögert.
16Die Schweiz handelt als Nichtatomwaffenstaat mit Atomtechnologie zur friedlichen Nutzung. Die im Atomsperrvertrag festgehaltene Trennung zwischen ziviler und militärischer Nutzung der Nukleartechnologie erweist sich allerdings oft als problematisch.
- 5 Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich im Dossier „Atomkraft in der Dritten Welt”, i3w (...)
17Einige Schweizer Firmen sind stark im internationalen Nuklearhandel engagiert. Generell kann gesagt werden, dass die Stagnation der Nuklearprogramme in gewissen Industriestaaten zu vermehrten Exportinteressen in die Entwicklungsländer geführt hat. Schweizer Firmen tätigten bereits Geschäfte mit Indien (zwei Sulzer-Anlagen), Argentinien (eine Sulzer-Anlage). BBC tätigte Geschäfte mit Brasilien, offen sind Verträge über Atomkraftprojekte in der Türkei und Ägypten. Die Aufzählung ist unvollständig5.
18Nukleargeschäfte mit Entwicklungsländern sind umstritten : Einerseits sind sie mit hohen Exportrisikogarantien verbunden, andererseits ist die Angepasstheit der Nukleartechnologie für Dritt-Welt-Länder in Frage gestellt. Gleichzeitig aber fordern zahlreiche Entwicklungsländer einen möglichst uneingeschränkten Zugang zur Atomtechnologie.
- 6 Vgl. dazu Jahrbuch Schweiz-Dritte Welt Nr. 1, Genf 1981
19Endete die erste Überprüfungskonferenz 1975 noch mit einem, allerdings schwierig zustande gekommenen, gemeinsamen Schlussdokument, blieb die zweite Konferenz 1980 ohne gemeinsame Erklärung6. Vor allem die Abrüstungsverpflichtung (Artikel VI) blieb ohne Wirkung. Auch vor der dritten Überprüfungskonferenz 1985 waren die Vertragsverletzungen zahlreich, die Abrüstungsverhandlungen blockiert. Zudem treiben einige Länder der Dritten Welt ihre Nuklearenergie-Programme voran und gelten bereits als Atomschwellenmächte. Dies gilt für Brasilien, Argentinien, Indien, Pakistan, Südafrika ; alles Nicht-Unterzeichner des Sperrvertrages.
20An der dritten Überprüfungskonferenz nahmen 90 (von 128) Mitgliedstaaten teil. Es wurde, was 1980 nicht gelang, ein gemeinsames Schlussdokument verabschiedet. Die Konferenzteilnehmer betrachteten das Hauptziel des Vertrages, die Verhinderung der Entstehung neuer Kernwaffenstaaten, in der Überprüfungsperiode als erreicht. Die Gültigkeit und Wichtigkeit des Sperrvertrages wurde bekräftigt. Debattiert wurde hauptsächlich über Artikel VI (Abrüstung). Dabei zeigten sich zahlreiche Konferenzteilnehmer enttäuscht über den Stand der Abrüstung, bzw. Aufrüstung. Das Schlussdokument fordert die Kernwaffenstaaten zu weiteren Verhandlungen auf. Mexiko, unterstützt von fünf blockfreien Staaten, verlangte ohne Erfolg in einer Resolution sofortige einseitige Erklärungen für ein Moratorium sämtlicher Atomtests und das Einfrieren der Atomwaffenarsenale auf dem gegenwärtigen Stand. Es wurde lediglich eine unverbindliche Empfehlung über einen Teststopp ins Schlussdokument aufgenommen.
21Besondere Beachtung wurde an der Konferenz den nuklearen Interessen der Entwicklungsländer geschenkt. Mit Genugtuung erwähnt das Schlussdokument die qualitative und quantitative Verbesserung der technischen Hilfe für die Entwicklungsländer im Rahmen der IAEA. Die Agentur hat in den letzten fünf Jahren die Beiträge für technische Hilfe mehr als verdoppelt. An der Jahreskonferenz im September 1985 in Wien wurde, um diese Explosion zu bremsen, für die Jahre 1987 bis 1989 die Erhöhung dieser Beiträge auf 12 % pro Jahr begrenzt.
- 7 Interpellationen Braunschweig vom 13. März und 19. Dezember 1985, Bbl 85.383 und 85.996 und die s (...)
22Zwei Interpellationen Braunschweig (SP)7 forderten den Bundesrat vor und nach der dritten Überprüfungskonferenz zu Stellungnahmen auf. Auf kritische Fragen zum Kontrollsystem der IAEA in Wien, auf Bedenken, wonach die Atomtechnologie in der Dritten Welt nicht zu einer angepassten, umfassenden Entwicklung beiträte, angesprochen auf das Problem der schwierigen Trennung von friedlicher und militärischer Nutzung der Nukleartechnologie sowie der Aufrüstung reagierte der Bundesrat wie folgt (schriftliche Antwort zu den Interpellationen) :
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Er zweifle nicht an der Wirksamkeit des Kontrollsystems der IAEA.
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Der Ausbau der Atomenergie in Entwicklungsaltern sei in erster Linie eine Frage der Energiepolitik dieser Staaten.
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Die Schweiz bewillige Exporte von kontrollpflichtigen nuklearen Gütern nur dann, wenn gewährleistet sei, dass diese für ausschliesslich friedliche und nicht-explosive Zwecke verwendet und entsprechend kontrolliert werden. Zudem sei die ausschliesslich friedliche Verwendung der Kernenergie eine Frage des politischen Willens ; dieser sei Voraussetzung und Grundlage des Sperrvertrages.
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Die mangelnden Ergebnisse der Abrüstungsverhandlungen stellen die Glaubwürdigkeit des Atomsperrvertrages auch nach Ansicht des Bundesrates in Frage.
23Die Kernenergie ist in der Schweiz wie auch in anderen Ländern sehr umstritten. Der Reaktorunfall in Tschernobyl/UdSSR am 26. April 1986 verstärkte die Opposition gegen die Kernenergie, nicht zuletzt weil die globalen Dimensionen von Reaktorunfällen drastisch demonstriert wurden. Das Argument der Sicherheit von Reaktoranlagen ist gerade auch für Entwicklungsländer von zentraler Bedeutung. Die Schweizer Hilfswerke fordern in einer Stellungnahme die gleichen Sicherheitsstandards für Entwicklungs- und Industrieländer.
- 8 Die entwicklungspolitischen Bedenken zur Kernenergie für Entwicklungsländer sind erläutert in ein (...)
24Folgende Gründe sprechen aus der entwicklungspolitischen Sicht gegen einen Auf- und Ausbau der Kernenergie in Dritt-Welt-Ländern8 :
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Die Kapitalintensität der Kernenergieanlagen und ihre Auswirkung auf die Verschuldung.
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Die Angepasstheit der Technologie an die lokalen Möglichkeiten. Der Import von Kernkraftwerken läuft den Zielen einer eigenständigen Entwicklung entgegen, führt zu noch grösseren Abhängigkeiten von den Industrieländern, missachtet das Erfordernis, sich in erster Linie auf die eigenen Ressourcen zu verlassen.
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Konzentration der Energieforschung auf Grossprojekte. Oft sind dies Prestigeobjekte für eine kleine Elite aus den Entwicklungsländern.
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Mit dem Erwerb ziviler Nukleartechnik wird der Zugang zu militärisch verwertbaren Atomwaffen erleichtert.
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- 9 i3w-aktuell 7/85, S. 12.
Zudem gilt die entwicklungspolitische Kritik, wie sie bei Erteilung der ERG für Grossprojekte gilt, auch für Nukleargüterexporte. Die Hilfswerke stellen die Frage, ob der Bund angesichts der Fragwürdigkeit der Projekte nicht von sich aus auf die Rückversicherung von Nuklearexporten durch die ERG verzichten solle9.
- 10 „Justifia and Pax” ist die beratende Kommission der katholischen Bischofskonferenz.
25Im übrigen forderte „Justifia und Pax”10 bereits 1982, Nuklearexporte unter das Kriegsmaterialgesetz zu stellen. Damit wäre auch die Gewährung der ERG ausgeschlossen.
- 11 Tages-Anzeiger vom 12.6.1986.
26Anzumerken ist noch folgende Auswirkung des Reaktorunfalles in Tschernobyl : Ägypten hat nach dem Unfall das Bauprogramm für Kraftwerke einer Überprüfung unterzogen. Dies hatte Auswirkungen auf die Schweiz : Die weitere Behandlung des ohnehin umstrittenen Abkommens mit Ägypten über die friedliche Nutzung der Kernenergie wurde auf unbestimmte Zeit (von Seiten Ägyptens) verschoben11.
27Die 23. Session der UNESCO-Generalversammlung fand vom 8. Oktober bis 9. November 1985 in Sofia statt. Sie war der Diskussion und der Annahme des Programm- und Budgetentwurfs für die Jahre 1986-1987 gewidmet. Ferner stand die Frage der für eine bessere Funktionsweise der Organisation notwendigen Reformen auf der Tagesordnung. Die Konferenzatmosphäre wurde durch die Folgen des Austritts der Vereinigten Staaten Ende 1984 und durch die Drohung eines bevorstehenden Austritts Grossbritanniens geprägt. Das vierzigjährige Jubiläum der Unterzeichnung der UNESCO-Gründungsakte in London wurde am 12. Dezember 1985 am Sitz der Organisation in Paris gefeiert.
- 12 Der britische Anteil des UNESCO-Haushalts belief sich auf 4,6 %. Mit Singapur sind jetzt drei Län (...)
28154 Staaten waren auf der Generalkonferenz in Sofia vertreten. Die Ergebnisse der Tagung wurden insbesondere von der Schweiz als zufriedenstellend betrachtet. Jedoch ist es der Konferenz nicht gelungen, die schwerste Krise, die die Organisation im Verlauf ihres vierzigjährigen Bestehens durchmachte, zu überwinden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass Grossbritannien einige Wochen nach der Konferenz in Sofia seine Drohung wahr machte und den Austritt aus der UNESCO offiziell für Ende 1985 ankündigte12. Zum anderen ist die vom Personal des Sekretariats der Organisation zum Ausdruck gebrachte Unzufriedenheit ein weiteres Zeugnis dieser Krise.
- 13 Betreffend die vierzehn Grossen Programme der UNESCO siehe Jahrbuch 1983, Seite 41.
29Was die Budgets der UNESCO betrifft, so hat die Konferenz für die Periode 1986-87 eine vorläufige Haushaltsgrenze von rund 398 Millionen Dollar gebilligt, was einem realen Nullwachstum entspricht. Die Kreditbereitstellung würde jedoch lediglich 307 Millionen Dollar, das heisst die Haushaltsgrenze abzüglich des amerikanischen Beitrags, umfassen. Diese Kürzung war wegen des Austritts der USA erforderlich, welche rund ein Viertel des UNESCO-Haushalts finanzierten. Folglich mussten alle Programme gekürzt werden, vor allem diejenigen, die am meisten zu Kontroversen Anlass geben. Hierunter sei das Grosse Programm III „Kommunikation im Dienst der Menschen” erwähnt, das den Begriff einer Neuen Weltinformations- und -Kommunikationsordnung übernimmt, sowie das Grosse Programm XIII über „Friede, internationale Verständigung, Menschenrechte und Rechte der Völker”13.Die Haushaltskürzungen haben ferner zu einer gewissen Konzentration der UNESCO-Tätigkeit auf Vorhaben praktischer Art geführt, was einem von den westlichen Ländern angestrebten Ziel entspricht. Zur Frage der Menschenrechte hat sich die Schweizer Delegation erfolgreich für die Idee eingesetzt, dass der Begriff der kollektiven Rechte der Völker nicht den Begriff der individuellen Menschenrechte verdrängen oder ihm übergeordnet werden darf. Hingegen hat die Konferenz keinerlei Massnahmen getroffen, um die Fortsetzung der Reformen der Organisation zu gewährleisten, die von den westlichen Ländern, unter anderem von der Schweiz, gefordert werden. Die Errichtung eines Organs, das sich mit der Überwachung der effektiven Durchführung der internen Reformen der UNESCO befassen sollte, wurde insbesondere durch den Widerstand seitens des Generaldirektors blockiert. Was die Hauptpunkte der Kritik angeht, die die westlichen Länder der UNESCO seit mehreren Jahren vorhalten, so betreffen sie den ideologischen Charakter gewisser Arbeitsprogramme, ferner die zu breite Streuung der Aktivitäten, die Ineffizienz, die mangelnde Transparenz und die hohen Verwaltungskosten, sowie die Personalpolitik des Generaldirektors gegenüber dem Sekretariat.
30Die Schweizer Delegation an der Konferenz in Sofia wurde von Franz Muheim, Direktor der Direktion der internationalen Organisationen des EDA, geleitet. Die Haltung der Schweiz wurde von Herrn Muheim als kritisch, aber konstruktiv bezeichnet. In seiner Erklärung auf der Konferenz trat er für eine Erneuerung der Organisation ein und sprach sich insbesondere für eine UNESCO aus, „die ihre Universalität wiedererlangt und bewahrt, denn die Schweiz misst der Universalität der Institutionen der Vereinten Nationen grösste Bedeutung bei”. Des weiteren forderte er, dass Prioritäten aufgestellt werden sollten und dass die UNESCO sich „auf eine beschränkte Anzahl grosser Vorhaben” konzentrieren sollte. Der Leiter der Schweizer Delegation drückte den Wunsch aus, dass die „Generalkonferenz nicht das Ende einer Scheinreform, sondern der Beginn einer echten Erneuerung sein möge”. Er forderte daher, dass Massnahmen ergriffen werden, „um die Dynamik des Reformprozesses aufrechtzuerhalten”.
- 14 Mitteilung des Presse- und Informationsdienstes, EDA, 27. November 1985.
31Nach Abschluss der Konferenz erklärte sich die Schweiz mit den Ergebnissen zufrieden. Nach Ansicht des Bundesrates „zeigen diese, dass man durch ein Verbleiben in der Organisation für eine Verbesserung der Programme eintreten und sich für eine bessere Verwaltung der Organisation einsetzen kann”14. Daher beschloss der Bundesrat, diese Politik gegenüber der UNESCO fortzusetzen. Was die Rolle der Schweizer Delegation im Rahmen der Arbeiten der Konferenz betrifft, so wurden die meisten von ihr vorgelegten Resolutionsentwürfe angenommen. Dies gilt zum Beispiel für den Entschliessungsentwurf, in dem der Generaldirektor aufgefordert wird, einen Aktionsplan auszuarbeiten, der den Mitgliedstaaten dabei helfen soll, das Analphabetentum bis zum Jahre 2000 zu beseitigen. Dieser Vorschlag leitet sich aus der Idee ab, dass die UNESCO sich ein grosses umfassendes Ziel setzen sollte, das die Zustimmung aller Mitgliedsländer finden kann. Zum anderen nahm die Schweiz an der Redaktions- und Verhandlungsgruppe, einem beschränkten Konferenzorgan, teil. Neben dieser verhältnismässig positiven Bilanz haben die Schweizer Behörden jedoch betont, dass die Konferenz keine Lösung der Krise der UNESCO gebracht habe und dass „nur die Konsolidierung und die Fortsetzung des Reformprozesses” eine solche Lösung ermöglichen würde.
32Ferner ist zu erwähnen, dass die Interpellation Bonny vom 12. Dezember 1985 den Bundesrat um Beantwortung von drei Fragen bezüglich der Haltung der Schweiz gegenüber der UNESCO ersuchte. Diese Fragen betrafen die Universalität der Organisation nach dem Austritt der Vereinigten Staaten und Grossbritanniens, die Ineffizienz und die Verschwendung ihrer Verwaltung, sowie die Amtsführung des derzeitigen Generaldirektors. In seiner Antwort bedauert der Bundesrat den Austritt der USA und des Vereinigten Königreichs aus der UNESCO, was den Universalcharakter der Organisation beeinträchtigt. Er ist ferner der Ansicht, dass die in Sofia gefassten Beschlüsse die von der Schweiz und anderen Ländern vorgebrachten Erwägungen hinsichtlich der notwendigen Reformen in der Verwaltung der UNESCO weitgehend berücksichtigen. Die Schweiz ist auch bei UNESCO-Generaldirektor Amadou-Mahtar M’Bow vorstellig geworden, um ihm die Bedeutung, die sie der Durchführung der Reformen beimisst, zu erläutern. Schliesslich weist der Bundesrat darauf hin, dass das Amt des Generaldirektors Ende 1987 ausläuft und dass bereits Konsultationen stattgefunden haben, um einen Nachfolger zu finden.
33Weiterhin sei darauf verwiesen, dass die Generalversammlung der Schweizer Nationalkommission für die UNESCO am 25. und 26. April 1986 in Anwesenheit des ständigen Delegierten der Schweiz bei der UNESCO, Charles Hummel, stattfand. Nach Ansicht von Herrn Hummel schreitet die Durchführung der Reformen der UNESCO-Verwaltung nicht in zufriedenstellender Weise voran. Ausserdem scheint es nicht sehr wahrscheinlich, dass die von den westlichen Ländern als notwendig erachteten Reformen während der Amtszeit des jetzigen Generaldirektors der UNESCO verwirklicht werden.
34Die FAO, Organisation der Vereinten Nationen für Ernährung und Landwirtschaft, feierte 1985 das 40-Jahr-Jubiläum. Der FAO gehören heute 158 Mitgliedsländer an. Die Schweiz ist seit 1947 Mitglied. Die Konferenz verabschiedete eine Charta für Welternährungssicherheit und einen Pestizid-Kodex. Budget und Arbeitsprogramm wurden angenommen.
35Hauptziel der am 16. Oktober 1945 in Quebec gegründeten Organisation ist die Verbesserung der Nahrungsmittelversorgung und der Lebensbedingungen vor allem in ländlichen Gebieten. Heute konzentrieren sich die Bemühungen der FAO in erster Linie auf die Entwicklungsländer. Die FAO sieht sich als internationales Forum, als Informationszentrum, Ratgeber und Entwicklungsinstitution. Die ständige Erweiterung der Organisation habe jedoch mit der Zeit zu Bürokratisierung und Verzettelung geführt, diese Ansicht vertrat der Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft, J.-C. Piot, anlässlich der Feier zum 40. Jahrestag der Gründung der FAO, in Bern. Trotz zum Teil angebrachter Kritik leiste die Organisation jedoch konstruktive Arbeit und verdiene die volle Unterstützung der Schweiz. Die künftige Rolle der FAO wurde an der Konferenz denn auch kritisch überprüft und es fehlte nicht an fundamentaler Kritik vor allem von Seiten einiger Geberländer, welche Effizienz und externe Evaluationen der FAO-Arbeit vermissen.
36In der Generaldebatte der vom 9.-28. November 1985 in Rom abgehaltenen Konferenz wurde Rückblick über die längerfristige Entwicklung der Welternährungssituation gehalten. Trotz Verbesserungen sei das an der Welternährungskonferenz 1974 gesteckte Ziel, dass in zehn Jahren kein Kind mehr hungrig zu Bett gehe, nicht erreicht. Noch werde die Bedeutung der Landwirtschaft für die Entwicklung unterschätzt und eine neue Wertschätzung der landwirtschaftlichen Tätigkeit sei notwendig.
37Der stagnierende Agrarhandel, die sich verschlechternden „terms of trade” und vor allem der Agrarprotektionismus der Industrieländer waren weitere wichtige Themen der Generaldebatte. Europa, insbesondere der Europäischen Gemeinschaft warfen die Entwicklungsländer vor, mit ihrer Subventionspolitik den Weltmarkt zu zerstören. Die geplante GATT-Agrarhandelsrunde wurde begrüsst und eine möglichst zahlreiche Teilnahme der Entwicklungsländer empfohlen.
38Die Konferenz verabschiedete den „Pakt für Welternährungssicherheit” gegen die Stimmen der USA, Kanadas und Australiens, welche den Pakt für über-flüssig und rechtlich ungenügend abgesichert halten. Der Pakt stellt einen Aufruf an die Regierungen, an private Hilfswerke und an Individuen dar, sich weltweit für die Ernährungssicherheit einzusetzen. Der Vorstoss der Schweizer Delegation, im Pakt auf den Beitrag der Presse zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Fragen der Ernährungssicherheit hinzuweisen, kam zu spät. Die Positionen waren nach der Tagung des FAO-Komitees für Welternährungssicherheit im April 1985 bereits bezogen.
39Der Pestizid-Kodex fand einstimmige Unterstützung. Der Generalversammlung lag der 9. Entwurf eines Pestizid-Kodex zur Verabschiedung vor, welcher unter Mitwirken der internationalen Chemieverbände ausgearbeitet worden war. Der Kodex fiel nach langem Überarbeiten relativ unverbindlich aus ; seine Verabschiedung löste denn in der Generaldebatte keine Diskussion mehr aus. Der „prior consent” wurde aus dem Kodexentwurf gestrichen. Er beinhaltete die sog. Exportnotifikation, welche vorsah, dass das Importland vor der Handelsvereinbarung über im Exportland verbotene oder beschränkt zugelassene Pestizide informiert werden muss und danach ausdrücklich seine Zustimmung zum Import geben muss. Eine Informationspflicht über die Pestizide ist in Artikel 9 des verabschiedeten Kodex zwar festgehalten, allerdings ist sie nicht an den Handel gebunden. Der „prior consent” sah vor, dass der Handel erst hätte vollzogen werden können, nachdem das Importland ausdrücklich Stellung genommen hätte. Jetzt kann Handel und Information über das Pestizid gleichzeitig erfolgen.
40Die Diskussion um die besonderen Ernährungsprobleme Afrikas nahm in der Debatte einen wichtigen Platz ein. Es wurde ein Bericht über die Lage in Afrika vorgestellt. Afrika steckt seit geraumer Zeit in einer Entwicklungskrise. Die landwirtschaftliche Produktion wies eine Zuwachsrate von 1,1 % (als Jahresmittel von 1980-84) auf, das Bevölkerungswachstum für diese Periode 3,1 %. Trotz Erhöhung der Nahrungsmittelimporte um 4 % pro Jahr nahm die Versorgung in Kalorien pro Kopf in dieser Periode um 1,2 % pro Jahr ab. Die FAO richtet ihre Aktivitäten prioritär auf diesen Kontinent aus. 16 der 21 am schwersten betroffenen Länder haben laut FAO-Statistik inzwischen die akute Krise überstanden, die langfristigen Probleme der strukturellen Ernährungsdefizite bestehen jedoch weiter.
41Es wurde an der Konferenz der Vorwurf erhoben, das FAO-Frühwarnsystem habe bei der Einschätzung der Lage für die Sahelzone versagt. Infolge der guten Ernten einerseits und der massiven Nahrungsmittelhilfe anderseits kam es in der zweiten Hälfte 1985 zu ernsten Überschussproblemen.
42Die Konferenz verabschiedete eine Resolution über die kritische Lage Afrikas, welche eine weitere Verstärkung der FAO-Aktivitäten auf diesem Kontinent begrüsst und die Einberufung einer Schuldenkonferenz für Afrika fordert. Der Schuldendienst dieses Kontinents absorbierte 1985 durchschnittlich 32 % der Exporteinkünfte. Die Schweiz enthielt sich mit weiteren 14 Ländern der Stimme, weil in der Resolution u.a. zu internationalen Massnahmen aufgerufen wird, um die durch südafrikanische Angriffe verursachten Schäden in der Landwirtschaft und für die Ernährungssicherheit in den südlichen Ländern Afrikas zu beheben.
43Das Budget der FAO setzt sich zusammen aus den ordentlichen Beiträgen und den sog. extrabudgetären, freiwilligen Beiträgen (UNDP und multilaterale Beiträge). Die extrabudgetären Ressourcen machen rund 60 % des Gesamtbudgets der FAO aus und dienen vorwiegend zur Finanzierung der Feldprogramme. Der Anteil der Schweiz beträgt mit etwas mehr als 6 Mio Franken pro Jahr 1,33 % des ordentlichen Budgets. Mit in der Regel einem etwas höheren Beitrag unterstützt sie die Feldprogramme.
44Das ordentliche Budget der FAO für 1986-87 weist ein reales Wachstum von 1,1 % auf. Mit Enthaltung der Stimme bei der Budgetverabschiedung machten die westlichen Geberländer deutlich, dass sie am Prinzip des Nullwachstums festhalten wollen. Auch die Schweiz enthielt sich der Stimme. Sie verlangte eine bessere Verwendung der Mittel, was einer genaueren Definition der Prioritäten entspreche und zu einem besseren Arbeitsprogramm führe.
45Die Erhöhung des umstrittenen Budgetpostens „Technisches Kooperationsprogramm” TCP auf 14 % löste heftige Diskussionen aus. Das TCP wird aus dem ordentlichen Haushalt finanziert. Die FAO hätte eigentlich keine Entwicklungsprojekte im ordentlichen Budget ; für technische Hilfe sind die extrabudgetär finanzierten Feldprogramme vorgesehen. Seit dem Amtsantritt Generaldirektor Soumas legt die FAO einen deutlichen Akzent auf die Gewährung technischer Hilfe, u.a. auch in einem Ausbau des TCP. Kritisiert wird vor allem die mangelnde Transparenz dieses Programms, sowie die ungenügend klare Trennung zwischen TCP und Feldprogrammen. Zahlreiche Geber- aber auch einige Empfängerländer befürworten vielmehr eine Unterstützung der von den Entwicklungsländern selbst gestellten Experten. Die Gebernationen anerkannten zwar die externe Evaluation des TCP, waren jedoch der Ansicht, es sollte, wie dies ursprünglich vorgesehen war, für dringende Bedürfnisse und als Katalysator für grössere Projektinvestitionen herangezogen werden.
46Als die vier Säulen des FAO-Arbeitsprogramms wurden festgehalten :
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Steigerung der Lebensmittelproduktion
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Bessere Ernährungssicherheit
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Verstärkte Wirkung auf praktischer Feldebene
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Förderung der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern.
47Priorität behält Afrika, wo die FAO sich bemüht, die Landwirtschaft wieder in Schwung zu bringen.
48Das Arbeitsprogramm fand allgemein Anerkennung. Folgende Zusatzwünsche wurden vorgetragen : noch bessere Evaluation der Entwicklungseffekte, noch vermehrten Einbezug der Frauen in den Entwicklungsprozess ; sorgfältigere Auswahl und Prüfung der Bezugsnetze auf dem Gebiet der technischen Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern.
49Auf der Tagesordnung stand weiter die Durchführung der an ihrer letzten Konferenz 1983 beschlossenen „Internationalen Konvention über die Genressourcen der Pflanzen” sowie die Arbeit der damals eingesetzten Kommission zu diesem Thema. Die Aufgabe der Kommission und das Ziel der Konvention lautet : Wie kann der freie Zugang zu den Genressourcen der Pflanzen gesichert und wie kann die Bedrohung dieser Ressourcen in der ganzen Welt gestoppt werden ? Diese Frage wurde zwischen Entwicklungsländern und Industrieländern wiederum kontrovers diskutiert. 80 Nationen (vor allem Entwicklungsländer) sprachen sich für das Abkommen aus und bekräftigten ihre Absicht, eine internationale Genreserve (Gene Fund) einzurichten, durch welche die Konservierung von Genmaterial auf der südlichen Halbkugel gefördert werden soll. Weiterhin ablehnend in dieser Frage ist die Haltung der USA, Kanadas und weiterer Industrieländer (vgl. dazu Jahrbuch 1984).
50Die Schweiz hat das Abkommen aufgrund juristischer Vorbehalte noch nicht unterzeichnet.
51Anlässlich der Feier „40 Jahre FAO” in Bern hielt der Delegationsleiter, J.-C. Piot, Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft, Bilanz über die 40 Jahre Tätigkeit der FAO. In einem generellen Rückblick zur Entwicklungsproblematik sagte er, viele Projekte und zahlreiche Investitionen hätten keine Erfolge verzeichnet und sogar zur steigenden Verschuldung zahlreicher Entwicklungsländer beigetragen. Unter den positiven Unterfangen erwähnte Piot die „grüne Revolution”, welche namentlich in Indien und in China zur Verbesserung der Ernährungslage geführt hat. Es bestünden aber weiterhin zahlreiche gravierende Probleme, zu deren Lösung die FAO beitragen müsse.
52Die Schweiz unterstützt den Welternährungssicherheits-Pakt, nachdem sie bei dessen Ausarbeitung einige Änderungswünsche angebracht hatte und auch Zweifel über Sinn und Nutzen eines solchen Paktes geäussert hatte (vgl. dazu Jahrbuch 1985).
53Bei den Budgetberatungen plädierte die Schweiz für ein reelles Nullwachstum. Die Hilfeleistungen der FAO sollten nicht immer umfangreicher, sondern effektiver werden. In den letzten drei Jahren hat die Schweiz ihre Beiträge an die Feldprogramme und an den UNDP erhöht.
54Dem in seiner heutigen Fassung vorliegenden Pestizid-Kodex stimmte die Schweiz ohne Vorbehalte zu (vgl. dazu Jahrbuch 1985).
55Die Schweiz wird 1987 im FAO-Rat, welcher nach dem Rotationsprinzip zusammengesetzt ist, Einsitz nehmen.
56Im Januar 1986 fand die 9. Konferenz des Internationalen Fonds für die landwirtschaftliche Entwicklung, IFAD, statt. In dieser 1977 gegründeten UNO-Sonderorganisation arbeiten 20 Industrieländer der OECD und 12 Staaten der OPEC mit Nationen der Dritten Welt zusammen mit dem Ziel, zusätzliche Mittel für die Entwicklungsländer zu mobilisieren, um ihnen zu helfen, ihre Ernährungsgrundlage zu verbessern. Die Schweiz zählt zu den Gründungsmitgliedern.
57Im Mittelpunkt der Beratungen standen die zweite Auffüllung des Fonds sowie das Sonderprogramm (300 Mio Dollar für die Jahre 1986-89) für die afrikanischen Länder südlich der Sahara. Nach schwierigen Verhandlungen wurde das bescheidene Beitragsziel von 460 Mio Dollar beschlossen. Dem Afrika-Programm wurde ebenfalls zugestimmt, allerdings blieb die genaue Finanzierung offen. Die OPEC-Länder vertreten den Standpunkt, die Speisung des Afrika-Fonds sei Aufgabe der OECD-Länder. Die USA lehnen jeglichen Beitrag zum Programm ab. Die Abgrenzung dieses Programms von ähnlichen multilateralen Programmen (z.B. von Weltbank, FAO) ist zudem unklar.
58Angesichts der bescheidenen Mittel des IFAD und der kontroversen Meinungen über die Lastenverteilung scheint die Fortführung dieses Fonds in Frage gestellt.
59Die Schweiz beteiligt sich an der zweiten Auffüllung des Fonds. Der Bundesrat hat den notwendigen Kredit bewilligt ; dieser wird dem Rahmenkredit für technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe belastet. Hingegen unterstützt die Schweiz das Sonderprogramm des IFAD für die afrikanischen Länder südlich der Sahara nicht, dies aus der generellen Haltung heraus, bei der multilateralen Hilfe vor allem die regulären Programme zu unterstützen.
60Die Umwandlung der UN-Organisation für industrielle Entwicklung UNIDO in eine selbständige UN-Sonderorganisation war Thema der Konferenz 1985, welche in zwei Teilen abgehalten wurde. Im August 1985 wurden die Organe neu bestellt (vgl. dazu Jahrbuch 1985). Der zweite Teil im Dezember war den technischen Fragen der Programm- und Budgeterstellung gewidmet. Die UNIDO will der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und der Beachtung marktwirtschaftlicher Prinzipien vermehrte Bedeutung zumessen. In dieser neuen Ausrichtung sucht die UNIDO auch eine Verstärkung ihrer Zusammenarbeit mit der Schweizer Industrie.
61Die UNIDO hat die Förderung des Industrialisierungsprozesses in den Entwicklungsländern zum Ziel. 137 Länder sind heute Mitglieder der Organisation.
621985 wurde die UNIDO in eine selbständige Sonderorganisation der UNO mit eigenem Budget umgewandelt. Zuvor war sie dem Sekretariat und der Generalversammlung der UNO unterstellt.
63Die Generalkonferenz befasste sich in zwei Teilen mit der Umwandlung in eine selbständige Organisation. Im August 1985 wurden die Organe neu bestellt. Die Schweiz nahm für vier Jahre Einsitz im UNIDO-Rat (53 Mitglieder), der weiterhin die Politik der Organisation bestimmt. Ratspräsident ist der Schweizer Diplomat E. Röthlisberger, Delegierter für Handelsverträge im BAWI. Die Schweiz ist ebenfalls im Programm- und Budgetausschuss (27 Mitglieder) vertreten, dies für zwei Jahre.
64Zum neuen Generaldirektor wurde der Vertreter der asiatischen Gruppe, Domingo Siazon (Philippinen), gewählt. Ihm zur Seite stehen neu fünf stellvertretende Direktoren. Diese werden gestellt von den westlichen Industrieländern (zwei Vertreter, zur Zeit gestellt von den USA und der BRD), den Ostblockstaaten (Sowjetunion), den lateinamerikanischen (Brasilien) und den afrikanischen Ländern (Senegal). Jeder stellvertretende Direktor leitet eine Abteilung der UNIDO.
65Der zweite Teil der Konferenz befasste sich nebst den rechtlichen und technischen Problemen ihrer Umwandlung auch mit dem Budget. Das ordentliche Budget umfasst für die Periode 1986/87 rund 113 Mio Dollar. Dem industriellen Entwicklungsfonds der UNIDO wurden für 1986 rund 14 Mio Dollar an freiwilligen Beiträgen zugesagt. Zudem erwartet die Organisation für die kommenden zwei Jahre rund 200 Mio Dollar aus den Mitteln des UN-Entwicklungsprogramms UNDP.
66Der Anteil der Schweiz am Budget beträgt 1,12 Prozent. Für Projekte der technischen Hilfe leistete die Schweiz 1983 freiwillige Beiträge von 4,5 Mio Franken, wovon erst ein Teil verwendet wurde. Darüber hinaus leistet der Bund weitere 3,3 Mio Franken Beiträge für fünf Jahre für das Investitionsförderungsbüro der UNIDO in Zürich, welches die Schweiz seit 1978 finanziert. Das Mandat des Büros wurde um fünf Jahre verlängert, nachdem eine Evaluation 1985 positive Resultate zeitigte. Das UNIDO-Büro organisiert u.a. Joint ventures zwischen schweizerischen Industrieunternehmen und solchen in Entwicklungsländern.
67Der UNIDO-Rat ist beauftragt, neue Konzepte für die industrielle Entwicklung zu erarbeiten. Die UNIDO-Richtlinien sollen vermehrt nach marktwirtschaftlichen Prinzipien ausgelegt und die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft soll verstärkt werden. Die Qualität der UNIDO-Projekte soll erhöht werden. Die Organisation will ihre Aktivität vermehrt auf Klein- und Mittelbetriebe und Genossenschaften in ländlichen Gebieten ausrichten. Weiter will die UNIDO die wirtschaftliche Zusammenarbeit unter den Entwicklungländern fördern.
68Die Frauen sollen vermehrt in den Industrialisierungsprozess einbezogen werden. Damit will die UNIDO die Entschliessungen der UNO-Frauenkonferenz 1985 in Nairobi verwirklichen helfen.
69Die Generalkonferenz wird künftig jedes zweite Jahr, das nächstemal 1987 in Bangkok zusammentreten. Bisher tagte sie im Vierjahresrhythmus. Programm- und Budgetausschuss sowie der UNIDO-Rat tagen jährlich einmal.
70Die schweizerische Delegation vertrat im Plenum der Generalkonferenz die Ansicht, dass die durch die Umwandlung möglich gewordene direkte Kontrolle über die Aktivitäten der UNIDO durch ihre Mitglieder zu einem effizienteren Einsatz der Mittel für die Industrialisierung in den Entwicklungsländern führen müsse. Eine gesunde industrielle Entwicklung müsse dabei auf den Quellen aufbauen, über die ein Land verfüge, namentlich auch auf seinen landwirtschaftlichen Ressourcen. Der Transfer angepasster Techniken, gestützt durch produktive Investitionen, müsse unterstützt und gefördert werden ; Prestigetechniken seien fehl am Platz. Generell gesehen seien Industrialisierungsprojekte nur als Bestandteile eines überlegten Entwicklungsprozesses sinnvoll.
71Anlässlich eines offiziellen Besuches in der Schweiz im September 1986 rief UNIDO-Generaldirektor Siazon die Schweizer Industrie zu einer engeren Zusammenarbeit mit der UNIDO auf. Die Schweizer Regierung sei innerhalb der Organisation sehr aktiv, während sich die Industrie äusserst passiv verhalte, meinte der Generaldirektor. Die UNIDO sei an einer engen Zusammenarbeit mit der Schweizer Industrie vor allem wegen ihres hohen technologischen und qualitativen Standes interessiert. Siazon führte das bisherige Abseitsstehen der Schweizer Industrie an UNIDO-Entwicklungsprojekten vor allem darauf zurück, dass damit z.T. nur sehr kleine Märkte erschlossen werden.
72Expertenkonferenz über den rationellen Medikamentengebrauch Die von der Weltgesundheitsorganisation eingesetzte Expertenkonferenz über den rationellen Gebrauch von Arzneimitteln fand vom 25. bis 29. November 1985 in Nairobi statt. Rund hundert Personen, darunter Vertreter der nationalen Arzneimittelbehörden, der pharmazeutischen Industrie, der Verbraucher- und Patientenorganisationen, der medizinischen Berufe sowie nichtstaatlicher Organisationen, nahmen daran teil. Ein Bericht, in dem die Schlussfolgerungen der Experten zusammengefasst sind, wurde zur Vorlage auf der 39. Generalversammlung der WHO erstellt.
73Die in Nairobi zusammengetretenen Experten versuchten, die verschiedenen Komponenten einer sinnvollen Pharmapolitik zu definieren. Hierunter fallen Fragen der Arzneimittelverschreibung, sowie der Werbung und Vermarktung, Auswahl, Qualitätskontrolle und Lagerung von Medikamenten. Die kontroverse Frage eines Verhaltenskodexes für die pharmazeutische Industrie stand nicht auf der Tagesordnung. Es sei vermerkt, dass die Ausarbeitung eines solchen Pharmakodexes von den Verbraucherorganisationen gewünscht wird. Dies wäre in ihren Augen ein Instrument, um den umgehemmten Medikamentenexport in die Dritte Welt einzuschränken. Die pharmazeutischen Firmen, wie auch mehrere Regierungen der Industriestaaten, darunter die der Schweiz und der USA, widersetzen sich einem solchen Kodex mit Nachdruck.
74Die wesentlichen Schlussfolgerungen der Konferenz sind folgende : Es ist wichtig, dass die Verantwortung für die Durchführung der Politik betreffend Arzneimittel und ihre rationelle Verwendung von allen Parteien getragen wird, darunter die Hersteller, Ärzte, Ausbildungs- und Forschungsinstitute, sowie die Patienten. Ferner sollten die Regierungen nach Ansicht der meisten Experten eine Pharmapolitik einführen, die auf dem Konzept nationaler Programme für die unentbehrlichen Medikamente beruht. Zum anderen unterstrichen die Experten die Notwendigkeit, in jedem Land eine nationale Pharmabehörde einzusetzen, die unter anderem mit der Registrierung und der Qualitätskontrolle der Medikamente beauftragt werden sollte. Einige Konferenzteilnehmer hoben jedoch die Gefahr einer zu weitgehenden Arzneimittelregelung hervor, die dem angestrebten Ziel entgegenwirken und die Medikamentenversorgung hemmen würde. Andere machten im Gegenteil geltend, dass die Behörde in Anbetracht der ihrer Meinung nach zu grossen Anzahl der auf dem Markt befindlichen Arzneimittel danach streben sollte, lediglich Einführen der unentbehrlichen Medikamente zuzulassen und die lokale Produktion dieser Medikamente zu fördern.
75Die WHO wurde beauftragt, Richtlinien über die Mindestanforderungen einer solchen Arzneimittelregelung auszuarbeiten. In Bezug auf Absatzförderung und Werbung für Medikamente stellten die Experten fest, dass es nicht die Aufgabe der WHO sei, eine supranationale Arzneimittelordnung auszuarbeiten. Sie sprachen sich jedoch für die Einhaltung ethischer Kriterien bei der Arzneimittelwerbung aus.
76Die Konferenzteilnehmer erörterten ausserdem die Verantwortungen aller am Medikamentengebrauch beteiligten Parteien. Die Pharmaindustrie sollte für alle Betroffenen eine vollständige und nicht tendenziöse Information bereitstellen ; sie sollte ferner die festgelegten Verkaufsförderungskriterien einhalten, die Festlegung einer nach Ländern unterschiedlichen Politik vermeiden und den Bedürfnissen der Entwicklungsländer nach billigen Medikamenten annehmbarer Qualität nachkommen.
77Drei, in persönlicher Eigenschaft eingeladene Schweizer Experten nahmen an der Konferenz teil : Frau Immita Cornaz, DEH, Prof. Beat Roos, Direktor des Bundesamtes für Gesundheitswesen, und Herr Ernst Vischer, Ciba-Geigy. Die Position der Eidgenossenschaft betreffend die wesentlichen Medikamente in den Entwicklungsländern wurde 1984 ausgearbeitet. Die Schweiz leistet ihren Beitrag zum Aktionsprogramm der WHO für die unentbehrlichen Medikamente. In der bilateralen Zusammenarbeit unterstützt sie ausserdem die Massnahmen verschiedener Länder zur Lösung ihrer mit der Arzneimittelversorgung verbundenen Probleme.
78Zum anderen forderte die Bewegung für eine solidarische Entwicklung, die Erklärung von Bern, ihrerseits, dass die Schweiz die Kontrolle der Medikamentenausfuhr in Drittweltländer einführen solle. Da nur wenige Entwicklungsländer über die nötigen Mittel verfügen, um eine Arzneimittelkontrolle durchzuführen, fällt die Verantwortung für einen sinnvollen Medikamentenhandel und -gebrauch den Exportländern zu. Die Schweiz gehört zu den führenden Exporteuren pharmazeutischer Produkte in der Welt. Nach Ansicht der Erklärung von Bern trägt die Schweizer Pharmaindustrie ihre Verantwortung in diesem Bereich nicht in zufriedenstellender Weise. In der Tat stellen Verbraucher- und Entwicklungshilfeorganisationen sowohl in der Schweiz als auch international gewisse Praktiken der Pharmaindustrien in Frage. Diese wurden beschuldigt, in den Entwicklungsländern ungeeignete, gefährliche oder veraltete Medikamente zu vertreiben und in ethischer Sieht verwerfliche Vermarktungsmethoden anzuwenden.
79Die 39. Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation fand vom 5. bis 16. Mai 1986 in Genf statt. Wichtige Punkte auf der Tagesordnung waren die Strategie der „Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000” sowie die revidierte Arzneimittelstrategie der WHO, die aufgrund der Empfehlungen der Experten im Rahmen der Konferenz von Nairobi über den rationellen Medikamentengebrauch ausgearbeitet wurde. Weitere zur Diskussion stehende Themen betrafen die bei der Trinkwasserversorgung erzielten Fortschritte, die Bekämpfung der Immunitätskrankheit AIDS, die schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums, die Folgen von Reaktorunfällen, das erweiterte Impfprogramm, die Verbesserung des Gesundheitsschutzes von Frauen und Müttern, sowie die Ernährung beim Säugling und Kleinkind.
80Über tausend Delegierte aus 166 Mitgliedsländern nahmen an der Versammlung teil. Diese verlief in einer Atmosphäre, die einerseits durch den Kernkraftwerksunfall in Tschernobyl (26. April 1986) geprägt war und andererseits durch die in vielen Entwicklungsländern herrschende Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die damit einhergehende Austeritätspolitik. In zahlreichen Fällen hat diese Politik eine Steigerung der Arbeitslosigkeit, eine Weiterverbreitung der Armut sowie substantielle Kürzungen der Gesundheitsbudgets zur Folge gehabt.
81Diese 1978 entwickelte Strategie wurde für den Zeitraum 1978 bis 1984 einer ersten Evaluation unterzogen. Daraus ergibt sich, dass die ärmsten Entwicklungsländer weiterhin eine hohe Mutter- und Säuglingssterblichkeit, eine geringe Lebenserwartung bei Geburt und eine hohe Fruchtbarkeitsrate aufweisen. Ferner besteht weiterhin eine weite Verbreitung der Infektions- und Parasitenkrankheiten sowie der Unterernährung. Dieses Bild erscheint jedoch bei einer wachsenden Reihe von Entwicklungsländern nuancierter, wobei sich ein Rückgang der Kindersterblichkeit und eine Erhöhung der Lebenserwartung bei der Geburt, sowie immer noch hohe, aber bereits zurückgehende Fruchtbarkeitsraten ergeben. Diese Länder haben jedoch weiterhin mit Infektions- und Parasitenkrankheiten zu kämpfen. Daneben verzeichnen sie einen raschen Anstieg von Fällen chronischer und nicht übertragbarer Krankheiten, die durch Alter, Wohlstand und individuelle Verhaltensweisen bedingt sind. Für die WHO ergibt sich zwangsläufig die Feststellung, dass zwischen der sanitären Entwicklung und der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung enge und komplexe Zusammenhänge bestehen. Daher muss man an mehreren Fronten eingreifen, um die im Bereich des Gesundheitswesens gesetzten Ziele zu erreichen, und der Rolle der intersektoriellen Zusammenarbeit im Rahmen der nationalen Strategien der „Gesundheit für alle” besondere Aufmerksamkeit widmen.
82Die Evaluationsberichte erwähnen ferner auch die Schwierigkeit zahlreicher Länder, die sozialen Entwicklungsziele, insbesondere im Gesundheitsbereich, unter Berücksichtigung der Zwänge der wirtschaftlichen und finanziellen Anpassung zu verwirklichen. Die Delegierten der Weltgesundheitsversammlung nahmen eine Empfehlung an, in der gefordert wird, dass der Kampf gegen die Ungleichheit zu einem wesentlichen Bestandteil der nationalen Strategien der Gesundheit für alle werden solle. Den Mitgliedstaaten wurde empfohlen, die in ihrer Gesellschaft am meisten gefährdeten Gruppen zu identifizieren und die Bemühungen zur Beseitigung der zu Ungleichheiten im Gesundheitsbereich führenden wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu verstärken. Zum anderen werden die internationalen Finanzinstitutionen aufgefordert, die Auswirkungen zu berücksichtigen, die sich aus der von ihnen vorgeschriebenen Anpassungspolitik auf den Gesundheits- und Ernährungszustand der Bevölkerung ergeben. Sie sollten sich insbesondere vergewissern, dass das Mindestniveau in Bezug auf die Gesundheit und Ernährung bei den sozial schwächsten Gruppen gewährleistet wird.
83Die revidierte Arzneimittelstrategie der WHO, die auf den Empfehlungen der Expertenkonferenz über den rationellen Medikamentengebrauch beruht, wurde von der Weltgesundheitsversammlung durch Konsens angenommen. Zu vermerken ist, dass die Pharmastrategie nicht die Erstellung eines internationalen Kodexes zur Vermarktung der Arzneimittel vorsieht. Die Idee eines solchen Kodexes wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschlossen. Die Strategie umfasst folgende wichtige Punkte : Die WHO muss den an der Strategie beteiligten Partnern ihre Unterstützung gewähren, damit diese die für jeden von ihnen festgelegte Verantwortung übernehmen können. Es handelt sich hierbei um die Regierungen, das Gesundheitspersonal, die pharmazeutische Industrie, die Universitäten, die nichtstaatlichen Fachorganisationen, die Patienten- und Verbraucherverbände sowie die Massenmedien. Die WHO hat die Aufgabe, die Regierungen bei der Ausarbeitung und Durchführung der Arzneimittelpolitik sowie der Aktionsprogramme für die wesentlichen Medikamente auf nationaler Ebene zu unterstützen. Es sei erwähnt, dass das Aktionsprogramm der WHO betreffend die unentbehrlichen Medikamente 1981 erstellt wurde. Sein Ziel ist, zu gewährleisten, dass qualitativ gute wesentliche Medikamente zu möglichst niedrigen Preisen regelmässig zur Verfügung stehen. Über achtzig Entwicklungsländer besitzen derzeit eine nationale Liste unentbehrlicher Medikamente, und rund vierzig Entwicklungsländer haben eine nationale Politik der wichtigen Arzneimittel festgelegt. Was die normengebenden Funktionen der WHO betrifft, so strebt die Arzneimittelstrategie an, das WHO-System der Qualitätsnachweise für Pharmazeutika im Welthandel auszudehnen. Ferner wird die WHO Leitlinien für die Qualitätskontrolle der Medikamente sowie für die Errichtung einer Pharmabehörde ausarbeiten. Ausserdem werden die von der WHO bereits festgelegten ethischen Kriterien für die Arzneimittelwerbung neu überarbeitet werden. Weitere Punkte der Strategie betreffen die Informationsverbreitung, die Verbesserung des Unterrichts und der Grundausbildung des Gesundheitspersonals sowie die Förderung der Forschung. Was die Kosten der revidierten Pharmastrategie angeht, so werden die zusätzlichen Mittel für deren Durchführung auf rund fünf Millionen Dollar pro Jahr geschätzt. Da die WHO sich in einer schwierigen finanziellen Lage befindet, müssen die Kredite durch Mittel ausserhalb des Budgets beschafft werden.
84Schliesslich ist zu erwähnen, dass die Weltgesundheitsversammlung eine Entschliessung verabschiedete, die darauf abzielt, die kostenlose Verteilung von Babynahrung in Krankenhäusern und Entbindungsstationen zu verhindern und die Absatzförderung von Produkten, die zur Einstellung des Bruststillens führen könnten, einzuschränken. Die Entschliessung wurde mit einer Gegenstimme (USA) und sechs Enthaltungen (darunter die Schweiz) verabschiedet. Die Schweizer Delegation vertrat den Standpunkt, dass die Resolution einer einseitigen Änderung des internationalen Kodexes über die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten gleichkomme. Das Problem lasse sich nur im Dialog mit den betreffenden Partnern lösen. Ein Sprecher von Nestlé gab bekannt, dass die Firma sich durch die Entschliessung nicht gebunden betrachte ; dies umso mehr, als der betreffende Kodex unter gewissen Bedingungen Spenden von Babynahrung zulasse. Dieser Kodex wurde von der Generalversammlung der WHO 1981 in Form einer Empfehlung verabschiedet (siehe Jahrbuch 1981).
85Der Leiter der Schweizer Delegation auf der Weltgesundheitsversammlung war Prof. Beat Roos, Direktor des Bundesamtes für Gesundheitswesen. Die Schweiz hat der revidierten Arzneimittelstrategie der WHO zugestimmt. Sie ist bereit, über finanzielle Auswirkungen der Strategie zu diskutieren, und beabsichtigt, aktiv an deren Durchführung mitzuwirken. Die Schweizer Delegation bedauerte jedoch, dass die Prioritäten innerhalb der Strategie nicht genau definiert sind. Die Schweiz misst den konkreten Massnahmen technischer Hilfe, insbesondere in den Bereichen Ausbildung, Qualitätskontrolle, Arzneimittelkauf, Regelung und Information, grosse Bedeutung bei.
- 15 Erklärung der Schweizer Delegation auf der 39. Weltgesundheitsversammlung.
86In ihrer Erklärung zur Frage des rationellen Medikamentengebrauchs hob die Schweizer Delegation die Verantwortung der Staaten hervor, die erforderlichen Bedingungen zu schaffen, damit jeder der betreffenden Partner seine Rolle erfüllen kann. Zu diesem Ziel müssen die Staaten eine kohärente Arzneimittelpolitik betreiben, die in den Rahmen der nationalen Gesundheitspolitik sowie der allgemeinen Wirtschaftspolitik des Landes integriert sein muss. In diesem Zusammenhang betonte die Schweiz, dass eine „gesunde Wirtschaftspolitik eine Voraussetzung für eine wirksame Gesundheitspolitik ist. Zur Befriedigung der Bedürfnisse und der Nachfrage handelt es sich um eine rationelle und ausgewogene Geschäftsführung im Budget- und Tarifbereich und um eine nicht zu Verzerrungen bei der Versorgung führende Politik im kommerziellen Bereich. Der wirtschaftliche und soziale Rahmen muss die Anpassung des Angebots an die Nachfrage fördern, indem er – unter Einhaltung einer nicht abschreckend wirkenden Gesetzgebung – die Initiative und die Interaktion der Wirtschaftspartner anregt.”15
87Es sei vermerkt, dass im April 1986 eine Gruppe von Professoren, die in diverser Eigenschaft für Gesundheitswesen und Medizin in der Schweiz verantwortlich sind, an den Bundesrat geschrieben hatte, um ihm ihre Besorgnis betreffend den Arzneimittelgebrauch mitzuteilen. Die Unterzeichner verweisen insbesondere auf die Gefahr des übermässigen Medikamentengebrauchs und der unangepassten Verwendung von Medikamenten, welche sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern bestehe, obwohl in letzteren oft ein Mangel an Arzneimitteln herrsche. Ausserdem entspreche das Angebot der erhältlichen Medikamente in den Entwicklungsländern oftmals nicht den Bedürfnissen. Die Autoren fordern, dass der Mangel an unentbehrlichen Medikamenten in diesen Ländern mit allen Mitteln bekämpft werden solle.
88Am 4. Februar 1986 unterzeichnete die Schweiz ein Abkommen betreffend ihre Beteiligung in Höhe von 18 Millionen Franken an der dritten Phase des Onchozerkosebekämpfungsprogramms. Dieser Beitrag wurde als nicht rückzahlbare Finanzhilfe zu Lasten des Rahmenkredits für die Entwicklungszusammenarbeit und Finanzhilfe gewährt. Das Programm zur Bekämpfung der Flussblindheit wird von der Weltbank in Zusammenarbeit mit der WHO in Westafrika durchgeführt. Die Schweiz beteiligt sich an diesem Programm seit Beginn der zweiten Phase (1979). Die dritte Phase (1986-91) wird unter anderem eine Ausdehnung des Programms auf die Länder Senegal, Guinea, Guinea-Bissau und Sierra Leone gestatten.
89Die Teilnehmer der Internationalen Arbeitskonferenz verabschiedeten an ihrer 72. Session im Juni 1986 in Genf neue internationale Normen zum Schutz der Arbeiter im Umgang mit Asbest. Verabschiedet wurde auch eine Verfassungsänderung im Sinne einer Strukturreform der Organisation der ILO. Weiter wurde über wirtschaftliche und soziale Probleme der Zukunft debattiert ; besondere Aufmerksamkeit galt der Jugendarbeitslosigkeit sowie den Existenzproblemen der Mittel- und Kleinbetriebe. Der Bericht des Südafrika-Ausschusses wurde diskutiert und angenommen. Eine Resolution über die sozialen Auswirkungen der Auslandsverschuldung zahlreicher Entwicklungsländer verlangt eine Neuüberprüfung der Probleme im Zusammenhang mit dem Schuldendienst.
90Am Sitz der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Office, ILO) in Genf wird jedes Jahr im Juni eine Arbeitskonferenz durchgeführt. 1986 nahmen an der 72. Session rund 1800 Delegierte aus 140 Ländern teil. Es gilt das Prinzip des dreigliedrigen Systems : die Delegation eines jeden Landes setzt sich aus zwei Regierungs-, einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgebervertreter sowie technischen Beratern zusammen. Für die Schaffung von internationalen arbeitsrechtlichen Normen gilt das Arbeitsprinzip der doppelten Lesung, d.h. ein Geschäft wird an einer Konferenz vorgestellt und beraten und an der nächsten Konferenz definitiv bereinigt und verabschiedet.
91Die Schweizer Delegation setzte sich zusammen aus den Regierungsvertretern Klaus Hug, Direktor des BIGA, und André Zenger, Dienst für internationale Angelegenheiten des BIGA, Ruth Dreifuss, Sekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, und Edouard Duc, Vertreter der Arbeitgeber.
921986 wurde ein einziges neues Übereinkommen behandelt, dasjenige über Asbest. Verabschiedet wurde ein internationales Abkommen sowie eine Empfehlung über Schutzmassnahmen für Arbeiter und Arbeiterinnen im Umgang mit Asbest. Der Text verbietet die Anwendung von Krokydolith, eine besonders giftige Asbestart, sowie jegliche Form von Spritzasbest. Massnahmen zur Verhütung von schädlichen Auswirkungen bei Arbeiten im Umgang mit sämtlichen Staubfasern von natürlichen und künstlichen Produkten sollen die Arbeiter schützen. In den nationalen Gesetzgebungen sollen solche Schutzmassnahmen vorgesehen werden, und die Anwendung von Asbest soll teilweise oder ganz verboten werden. Die Schweizer Delegation stimmte für die Konvention.
93Eine ILO-Kommission überprüft die Einhaltung der Normen und führt Länderkontrollen durch. Die Tatsache ist bekannt, dass Firmen, deren Sicherheitsvorkehrungen den Anforderungen in gewissen Industrieländern nicht genügen, ihre Produktionsstandorte in Länder der Dritten Welt verlagern.
94Die Internationale Arbeitskonferenz verabschiedete eine Resolution über Entwicklung und Verschuldung. Im Zusammenhang mit den sozialen Zielen der Internationalen Arbeitsorganisation beunruhigt vor allem der alarmierende Nettoressourcentransfer von den Entwicklungsländern hin zu den Industrieländern. Damit sei die Lebensgrundlage und die Würde der Arbeiter sowie der soziale Frieden in zahlreichen Entwicklungsländern in Frage gestellt. Die ILO soll dafür sorgen, dass sich die Massnahmen des Schuldenmanagements nicht zum Schaden der Arbeitnehmer und der unteren Einkommensschichten auswirken. In der Resolution wird der IWF aufgefordert, seine Politik auf ihre sozialen Auswirkungen hin zu überprüfen. Die Resolution fordert von der ILO die Einberufung einer Konferenz über die Auswirkungen der Schuldenkrise auf Beschäftigung und Armut.
95Der Schweizer Regierungsvertreter zweifelte (zusammen mit weiteren Regierungen industrialisierter Länder) an der Zuständigkeit der ILO für die Behandlung des Themas Verschuldung. Diese Aufgabe falle in den Bereich speziell dafür zuständiger internationaler Organisationen.
96Der Apartheid-Ausschuss der ILO legte der Konferenz einen Südafrika-Bericht zur Genehmigung vor, der weitere Massnahmen für einen Boykott des Landes vorsieht. Den Regierungen wird nahegelegt, jeglichen Handel mit Südafrika zu verbieten.
97Der Ausschuss überprüfte in diesem Zusammenhang auch die Zusammenarbeit der ILO mit der Schweizerischen Bankgesellschaft als Hausbank der Organisation, weil diese nach wie vor Geschäfte mit Südafrika tätigt. Es wurde geprüft, ob die ILO auf ein „rassenpolitisch unbelastetes” Finanzunternehmen wechseln sollte. Der Entscheid ist noch offen.
98Die Konferenz nahm die Schlussfolgerungen des Berichts an, die u.a. einen verstärkten Wirtschaftsboykott, so auch Massnahmen für einen Investitionsstop, vorsehen. In diesem Sinne werden die Regierungen ersucht, sämtliche öffentlichen Guthaben bei denjenigen Banken zurückzuziehen, welche ihre Geschäftsbeziehungen mit Südafrika aufrechterhalten.
99Der Regierungsvertreter der Schweiz brachte bei der Südafrika-Diskussion Vorbehalte an : Die Schweiz beteilige sich nicht an Wirtschaftssanktionen und zweifle an deren Wirkung als Druckmittel zur Änderung eines politischen Systems.
100Zum Zeichen der Unterstützung der schwarzen Opposition Südafrikas durch die ILO lud diese Oliver Tambo, Vorsitzender des African National Congress (ANC), als Redner ran die Konferenz ein.
- 16 Die DAC-Mitglieder sind folgende : Australien, Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Fin (...)
101Die OECD und ihr Entwicklungshilfeausschuss (DAC) feiern 1986 ihr fünfundzwanzigjähriges Bestehen. Ende 1960 wurde das Übereinkommen unterzeichnet, durch das die Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) in die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) umgewandelt wurde, der auch nichteuropäische Industriestaaten angehören. Die von den westlichen Geberländern ins Leben gerufene Gruppe für Entwicklungshilfe wurde im gleichen Jahr geschaffen. Sie wurde 1961 zum Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der OECD ernannt16. Der Auftrag des DAC ist in einem Text definiert, der Bestandteil einer Entschliessung vom Jahre 1961 über die „gemeinsamen Hilfeleistungen” ist. Die Tätigkeit des Ausschusses beruht auf folgenden drei Aufgaben : Das Volumen der Hilfe zu steigern, die Formen und Bedingungen der Hilfe den Bedürfnissen der Empfängerländer anzupassen und die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern. Ferner wird in der Entschliessung die Bedeutung der Bereitstellung der Hilfe auf sicherer und fester Grundlage hervorgehoben.
- 17 Als öffentliche Entwicklungshilfe werden alle Beitragsmittel angesehen, die den Entwicklungslände (...)
102Seit 1962 nimmt der Entwicklungshilfeausschuss alljährlich eine Prüfung der Entwicklungshilfeleistungen und -politik jedes seiner Mitglieder vor. Diese Studien werden in Form eines Jahresberichts des Ausschuss-Vorsitzenden veröffentlicht. Hierzu nimmt dieser eine systematische Erfassung möglichst ausführlicher Statistiken über die Hilfsprogramme und sonstigen Leistungen für die Entwicklungsländer vor. In der Tat gehört es zu den wichtigen Aufgaben des DAC, eine vergleichende Bewertung der Hilfsprogramme durch eine entsprechende Darstellung der statistischen Informationen nach international anerkannten Konzepten und Definitionen zu erlauben. Der Ausschuss strebt ferner eine bessere Koordinierung und Harmonisierung der Politik und der Praxis der Mitgliedsländer im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe an. So geben die Arbeiten des Ausschusses zur Erstellung von Richtlinien oder Empfehlungen an die Mitglieder Anlass. In diesem Zusammenhang ist die Empfehlung von 1969 über die finanziellen Bedingungen und Modalitäten der Hilfe zu erwähnen, in der die jetzige Definition der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) festgelegt wurde17. 1977 verabschiedete der Ausschuss die „Richtlinien für die Finanzierung der lokalen Ausgaben”. Darin stellt er fest, dass die Finanzierung der lokalen Aufwendungen zur Förderung der Verwirklichung der Ziele der Entwicklungszusammenarbeit beitragen kann. 1979 folgen die „Richtsätze für einen besseren Einsatz der Hilfe” mit dem Ziel einer Harmonisierung der Hilfeverfahren der Mitgliedsländer. Die „Leitlinien über die Hilfe bei der Erhaltung und Verstärkung der bestehenden Dienstleistungen und Ausrüstungen” sowie die „Leitlinien für die Verwendung der Hilfe in Verbindung mit Exportkrediten oder anderen zu Marktbedingungen bereitgestellten Mitteln” (Mischkredite) wurden 1982 bzw. 1983 angenommen.
- 18 Siehe nachstehende Quelle, S. 15, 16, 17 und 37.
103Der Jahresbericht 1985 des Vorsitzenden des Entwicklungshilfeausschusses versucht, aus der Erfahrung der letzten fünfundzwanzig Jahre die Schlussfolgerungen zu ziehen. Die entscheidende Frage nach den Auswirkungen der Hilfe auf die Entwicklung wird darin angesprochen. Gemäss dem Bericht zeigen „zahlreiche Fallbeispiele das Bestehen eines kausalen Zusammenhangs zwischen Hilfe und Entwicklung, jedoch kann daraus keine umfassende quantitative Korrelation abgeleitet werden. Das ist nicht überraschend. Die Hilfe ist nur ein Beitrag und, wenn sie sinnvoll genutzt wird, ein Katalysatorelement der Entwicklung… Es ist selten möglich, zu beweisen, was geschehen wäre, wenn es nicht etwas anderes gegeben hatte. Handelt es sich um die nationale Entwicklung oder einfach um die Entwicklung eines Nebensektors, so ist „etwas anderes” ein weitläufiges Netz aus verschiedenen Umständen, vielfältigen Einflüssen, die gewöhnlich entscheidender als die Komponente Auslandshilfe sind : Die wirtschaftliche und soziale Umwelt, in der die Bauern-Verbände, öffentlichen Institutionen oder Industriebetriebe, für die die Hilfe bestimmt ist, funktionieren müssen ; die Kompetenz der politischen Klasse und des Fachpersonals ; der Umfang und die Kontinuität der Beiträge an finanziellen und menschlichen Ressourcen, die vom Empfängerland parallel zu den Leistungen von aussen erbracht werden ; die Änderung betreffend Klima, Preise und Märkte.”18 Indem der Ausschuss die Vielfalt der Faktoren, von denen der Entwicklungsprozess abhängt, anführt, relativiert er die Antwort auf die gestellte Frage nach den Auswirkungen der Hilfe. Der Bericht erwähnt insbesondere eine Studie über die Auswirkungen der Hilfe in sieben Entwicklungsländern. die 1985 vom Entwicklungsinstitut der Universität Sussex in Grossbritannien abgeschlossen wurde. Die Schlussfolgerung der Verfasser dieser Studie ist folgende : „Der grösste Teil der Hilfe hat seine Entwicklungsziele erreicht, indem er in positiver Weise zu den wirtschaftlichen Ergebnissen der Empfängerländer beigetragen hat, ohne an Stelle von Aktivitäten zu treten, die auf jeden Fall durchgeführt worden wären… Die Ergebnisse der Hilfe sind je nach den Ländern und Sektoren unterschiedlich… und ein bedeutender Teil der Hilfe bleibt wirkungslos.” Zum anderen stellt der Ausschuss fest, dass die beunruhigendes Schwäche der öffentlichen Entwicklungshilfe der „geringe Umfang ihres Beitrags, messbar an der Reduzierung der absoluten Armut insbesondere in den ländlichen Gebieten sowohl der Länder mit mittlerem Einkommen als auch der armen Länder war.” Aber „auch wenn die Entwicklungshilfe ihre oft entscheidende Rolle als Katalysatorelement und Ergänzungsmittel bewiesen hat, so hat sie noch stark experimentellen Charakter, wobei sie weiterhin bestrebt ist, sich den verschiedenen Rahmenbedingungen der Länder mit geringen natürlichen Ressourcen anzupassen.”
Tabelle Nr. 1. Gesamte öffentliche Entwicklungshilfe der Mitglieder des OECD-Entwicklungshilfe ausschusses (DAC)
OCDE, Vingt-cinq ans de coopération pour le développement. Un examen. Efforts et politiques poursuivis par les membres du Comité d’aide au développement, Paris 1985.
- 19 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, Bern, 15. Januar 1986.
104Die 31. und 32. Tagung des Rates für Handel und Entwicklung spielten sich vor einem Hintergrund ab, der einerseits durch die begrenzte und ungleichmässig verteilte Erholung der Weltwirtschaft und andererseits durch den schwierigen Prozess der Vorbereitung der für 1987 angesetzten siebten UNCTAD-Konferenz gekennzeichnet war. Die Wahl des Tagungsortes der UNCTAD ist Gegenstand eines politischen Tauziehens. Zum anderen wurde Kenneth Dadzie (Ghana) zum neuen Generaldirektor der UNCTAD ernannt. Er übernahm sein Amt am 1. Januar 1986 und ist als Nachfolger Gamani Coreas der vierte Generalsekretär der Organisation. Er hielt seine Antrittsrede auf der 32. Session des UNCTAD-Rates. Ferner ist zu erwähnen, dass der Leiter der Schweizer Delegation, Pierre-Louis Girard, auf der 31 und 32. Tagung des UNCTAD-Rates Sprecher der Gruppe B war. Betreffend die in den letzten Jahren im Rahmen der Gruppe B an der UNCTAD geübte Kritik sei vermerkt, dass nach Ansicht des Bundesrates : „die Besorgnis der westlichen Industriestaaten über die Funktionsweise der UNCTAD sich weitgehend gelegt hat. Das Befolgen von rationelleren, pragmatischeren Arbeits- und Verhandlungsmethoden durch alle Beteiligten trug massgeblich zu der eingetretenen Beruhigung bei.”19
- 20 In diesem Zusammenhang wurde im September 1986 noch kein formeller Beschluss gefasst, jedoch sche (...)
105Auf der Session vom 16. bis 27. September 1985 nahm der UNCTAD-Rat seine jährliche Prüfung der Interdependenz der Probleme betreffend den Handel, die Entwicklungsfinanzierung und das internationale Währungssystem vor. Ferner standen die Probleme der Auslandsschuld der Entwicklungsländer auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen. Der Jahresbericht 1985 über Handel und Entwicklung diente als Grundlage für die eingehenden Debatten, die zu diesen Themen abgehalten wurden. Zum anderen machte Kuba den Vorschlag, die UNCTAD VII zu ihrer Tagung aufzunehmen. Bereits 1981 hatte sich dieses Land erboten, die UNCTAD VI zur Abhaltung ihrer Tagung einzuladen. Die Konferenz fand jedoch in Belgrad statt, da die Vereinigten Staaten bekanntgegeben hatten, sie würden nicht an der Konferenz teilnehmen, falls diese in Kuba abgehalten würde. Daraufhin hatte der Rat beschlossen, dass die UNCTAD VII in einem lateinamerikanischen Land stattfinden sollte. Da die diesbezüglichen Konsultationen zu keinem Ergebnis führten, musste die Entscheidung betreffend Tagungsort, Zeitpunkt und endgültige Tagesordnung der Konferenz auf die für den Herbst 1986 vorgesehene 33. Ratstagung verschoben werden20.
106Der Jahresbericht 1985 erscheint als 5. Ausgabe der vom UNCTAD-Sekretariat vorbereiteten Dokumentationsreihe und er beschreibt zwei verschiedene Hypothesen. Die erste Hypothese geht davon aus, dass die 1984/85 in den westlichen Ländern verzeichneten Zinssätze, Wechselkurse, Wirtschaftswachstumsraten und Rohstoffpreise unverändert bleiben. Unter dieser Voraussetzung würde sich das Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern in den kommenden zehn Jahren durchschnittlich auf etwas über 3 % im Jahr belaufen und das Pro-Kopf-Einkommen würde somit weiterhin stagnieren. Ausserdem müssten die überschuldeten Entwicklungsländer für den Schuldendienst einen erheblichen Nettotransfer von Zahlungsmitteln in die Industrieländer vornehmen, was eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage zur Folge hätte. Die zweite Hypothese sieht eine positive Entwicklung der makro-ökonomischen globalen Variablen vor. Das Wirtschaftswachstum der Entwicklungsländer würde eine Jahresrate von rund 7 % erreichen. Die geschuldeten Zinsen und die restlichen Schuldenbeträge würden in diesem Fall, als Prozentsatz des BSP ausgedrückt, allmählich zurückgehen.
107Im Jahresbericht 1986 steht die Dynamik des Deflationsprozesses – seine Gefahren für die Weltwirtschaft und seine Auswirkungen auf die Entwicklung – im Mittelpunkt der Analyse. Wenn die deflationistischen globalen Tendenzen nicht überwunden werden, so ist die Hoffnung auf einen neuen Entwicklungsaufschwung vergeblich. Ferner bleibt das Schuldenproblem ungelöst, und die Ergebnisse der von den Entwicklungsländern unternommenen Anpassungsbemühungen werden beschränkt sein. Daher stellt der neue Generalsekretär der UNCTAD in diesem Bericht fest, dass die entwickelten Marktwirtschaftsländer gegenwärtig koordinierte Massnahmen ergreifen müssen, um die Wirtschaftstätigkeit anzukurbeln und das Niveau der reellen Zinssätze noch weiter zu senken. Dies umso mehr, als die Inflationsraten in den letzten Jahren einen eindrucksvollen Rückgang verzeichnet haben : Bei allen OECD-Ländern zusammengenommen ist der Anstieg des Verbraucherpreisindexes von fast 13 % im Jahre 1980 auf 4,5 % im Jahre 1985 zurückgegangen. Mit dem Fallen der Erdölpreise hält dieser Rückgang der Verbraucherpreise 1986 weiterhin an.
108Die UNCTAD unterstreicht deshalb die Notwendigkeit eines koordinierten Wandels in der makroökonomischen Politik der entwickelten Länder, um einen stärkeren Rückgang der reellen Zinssätze zugunsten der Schuldnerländer zu erreichen und die Nachfrage nach den Ausfuhren dieser Länder zu steigern. Ausserdem müssten die Hilfeleistungen und das Volumen der Darlehen der multilateralen Finanzinstitutionen erhöht werden. Schliesslich sollte die in den Entwicklungsländern zu Anwendung kommende Politik ebenfalls verbessert werden. Sie muss unter anderem eine Steigerung des Binnenverbrauchs und eine Erhöhung der Investitionen ermöglichen. Die UNCTAD-Experten sind der Ansicht, dass nur eine derart breit angelegte Strategie imstande wäre, die Schuldenkrise zu überwinden und die Entwicklung wiederzubeleben.
109Auf der 31. Tagung des UNCTAD-Rates erklärte die „Gruppe der 77”, die Krisensituation in vielen Entwicklungsländern sei auf Schocks von aussen zurückzuführen, die zum grössten Teil eine Folge der Politik in den Industrieländern seien. Die Entwicklungsländer ihrerseits haben ihre Verantwortung auf sich genommen und die notwendigen Anpassungen ihrer Wirtschaftspolitik durchgeführt. Nach Ansicht der „Gruppe der 77” haben die Entwicklungsländer die Grenzen der Austeritätspolitik erreicht, und es obliege daher den Industrieländern, ihren Einfluss zur Veränderung der äusseren Faktoren einzusetzen. Schliesslich fordert die „Gruppe der 77”, dass zwischen Gläubiger- und Schuldnerländern ein politischer Dialog eingeleitet werde, um bezüglich der Schuldenkrise ein globales und gerechtes Abkommen zu erreichen.
- 21 CNUCED, Communiqué de presse TAD/INF/1717.
110Als Sprecher der Gruppe B erklärte der Leiter der Schweizer Délégation, dass er nicht an das im Jahresbericht 1985 über Handel und Entwicklung beschriebene pessimistischere Szenario glaube. Er ist ferner der Ansicht, dass dieser Bericht wesentlich besser als gewisse frühere Berichte sei, und begrüsst die Tatsache, dass er die Bedeutung der nationalen Politik der Länder hervorhebt. Seiner Meinung nach „hat sich die internationale Stratégie im Bereich der Schuldenproblematik, einschliesslich der diversen bislang vereinbarten und verwirklichten kurzfristigen Umschuldungssysteme, als wirksam erwiesen, und die Katalysatorrolle des Internationalen Währungsfonds war in dieser Beziehung von entscheidender Bedeutung”21. Es ist zu vermerken, dass die Idée eines globalen Abkommens betreffend die Verschuldung der Entwicklungsländer bei der Gruppe B keine positive Aufnahme fand.
111Hauptpunkte auf der Tagesordnung dieser Session waren die Vorbereitung der UNCTAD VII und die jährliche Prüfung des Protektionismus und der Strukturanpassung. Ferner wurde die Debatte über die Interdependenz der Probleme betreffend Handel, Entwicklungsfinanzierung und das Weltwährungssystem, einschliesslich der Schuldenprobleme, fortgesetzt. Die Tagung dauerte vom 19. bis 21. März 1986 und wurde am 16. und 17. Juni wiederaufgenommen.
112Was die Tagesordnung der UNCTAD VII betrifft, so hat sich der neue Generalsekretär der UNCTAD, Kenneth Dadzie, für ein einheitliches Thema ausgesprochen, das die weiten Bereiche der Schulden und der Finanzierung, der Rohstoffe und des Handels umfasst. Die Beschlüsse in Bezug auf den Tagungsort, den Zeitpunkt und die Tagesordnung der Konferenz wurden auf die nächste Session des Rates verschoben.
113In der Debatte über die Interdependenz und die Verschuldung vertrat die „Gruppe der 77” die Ansicht, dass der derzeitige Anpassungsprozess asymmetrisch sei, da er die Entwicklungsländer zu enormen Opfern zwinge. Andererseits hätten aber die OECD-Staaten nicht viel unternommen, um die makroökonomischen globalen Variablen (Rohstoffpreise, Zinsniveau, Protektionismus, Finanzmittelbeiträge) zu verbessern. Bezüglich der Verschuldung forderte die Gruppe, dass Massnahmen getroffen werden, um den Nettoabfluss an Finanzmitteln von den Entwicklungsländern in die entwickelten Länder umzukehren. Zu diesem Zweck verlangte sie, man solle einen maximal zumutbaren Transferprozentsatz in Verbindung mit dem Ziel des BSP-Mindestwachstums festsetzen.
- 22 CNUCED, Communiqué de presse TAD/INF/1778.
114Nach Meinung der Gruppe B würde der in den OECD-Staaten derzeit stattfindende Anpassungs- und Wachstumsprozess die Ausfuhren der Entwicklungsländer fördern. Jedoch geben die Arbeitslosigkeit, die in den OECD-Ländern 8,4 % erreicht, und das hohe Niveau der reellen Zinssätze weiterhin zu Besorgnis Anlass. Ferner war die Gruppe B der Ansicht, dass das Verschuldungsproblem „weiterhin im Rahmen einer kohärenten langfristigen Strategie und von der traditionellen Vorgehensweise der gesonderten Untersuchung jedes Einzelfalles ausgehend dringlich geprüft werden müsse”22. Folglich lehnte die Gruppe B die Förderung der Entwicklungsländer nach Festsetzung einer für die Schuldnerländertragbaren Höchstgrenze des Negativtransfers ab
115Die 4. und die 5. Verhandlungsrunde der UN-Konferenz über Kakao fanden vom 10. Februar bis 4. März bzw. vom 7. bis 25. Juli 1986 in Genf statt. Nach zwei Jahren schwieriger Verhandlungen brachte die 5. Tagung der Konferenz einen Erfolg : Am 1. August 1986 nahm die Konferenz den Wortlaut des vierten Internationalen Kakaoabkommens an. Das neue Abkommen wurde vom Generalsekretär der UNCTAD, Kenneth Dadzie, als das erste einer neuen Generation von Rohstoffabkommen angesehen.
116Rund sechzig Länder nahmen an den Verhandlungen teil, darunter auch die Schweiz. Heinz Hofer, Mitglied der Schweizer Delegation, war stellvertretender Vorsitzender der Konferenz. Das Internationale Kakaoabkommen von 1980, das bereits zweimal um die zulässige Höchstdauer verlängert wurde, läuft am 30. September 1986 aus. Die wichtigsten Punkte, die in den Verhandlungen lange Zeit Probleme aufgeworfen hatten, betrafen die wirtschaftlichen Bestimmungen des neuen Abkommens, nämlich das Niveau der Interventionspreise und den Preisrevisionsmechanismus. Es sei darauf verwiesen, dass das Problem beim Abkommen von 1980 darin bestand, dass die Marktpreise die meiste Zeit entweder unter dem vereinbarten Mindestpreis oder im unteren Preisbandbereich lagen, wo der Manager des Ausgleichslagers Kakao ankaufen musste, um einen zu starken Marktruckgang zu verhindern. Die Mittel des Ausgleichslagers zur Stützung des Marktes haben sich jedoch rasch erschöpft : Somit war die Anwendung der wirtschaftlichen Bestimmungen des Abkommens eher theoretisch als praktisch. In Bezug auf das Ausgleichslager waren sich die Produzenten- und Verbraucherländer einig, dass es das Hauptinstrument der Preisstabilisierung bleiben sollte. Jedoch gingen die Meinungen über die Form von Ergänzungsmassnahmen zur Verstärkung der Preisstabilisierungswirkung auseinander. (Betreffend die in der Verhandlung entscheidenden Fragen und die Haltung der Schweiz verweisen wir auf den Artikel von Andràs November im Jahrbuch 1985.)
117Anfang des Jahres 1986 gab der Landwirtschaftsminister der Elfenbeinküste bekannt, dass sein Land dem vierten Internationalen Kakaoabkommen nicht beitreten werde. Es sei vermerkt, dass die Elfenbeinküste dem Abkommen von 1980 nicht beigetreten war. Mit einer Produktion von rund 540 000 Tonnen, was 29 % der Weltproduktion 1985-86 entspricht, ist dieses Land bei weitem der grösste Kakaoproduzent der Welt. In der Erklärung der Elfenbeinküste wurde insbesondere die Tatsache bemängelt, dass bei der Festsetzung der Kakaopreise die Erhöhung der Produktionskosten nicht berücksichtigt wurde. Ferner wurden die Spekulation und die internationalen Börsen der Kritik unterzogen. Es ist zu erwähnen, dass andere Produzentenländer sich auch gegen die starken Schwankungen und das niedrige Niveau der Kakaopreise aussprachen, was die Budgetplanung dieser Länder sehr erschwere und ihre Fähigkeit, die Auslandsschulden zurückzuzahlen, einschränke. Nach der Ankündigung der Elfenbeinküste schien die Zukunft der Konferenz in Frage gestellt. In der Tat kamen viele Verbraucherländer zu dem Schluss, dass es nutzlos sei, die Verhandlungen mit dem Ziel eines Abkommens mit wirtschaftlichen Bestimmungen fortzusetzen, da eine der von diesen Ländern gestellten Vorbedingungen eben die Beteiligung aller Produzentenländer an einem solchen Abkommen war. Folglich schien es, dass man zu einem rein administrativen Abkommen gelangen werde. Die Vermittlungsbemühungen wurden jedoch fortgesetzt. Man weiss, dass die EG-Kommission Abidjan aufforderte, an den Verhandlungstisch zurückzukommen. Auf der Generalversammlung der Vereinigung der Kakaoproduzentenländer, die vom 12. bis 16. Mai 1986 in Abidjan stattfand, bestätigte die Elfenbeinküste, dass sie bereit sei, die Verhandlungen wiederaufzunehmen. Ferner erklärten die Produzentenländer, dass sie die Verhandlungen mit dem Ziel eines neuen Kakaoabkommens mit Wirtschaftsklauseln fortsetzen wollten.
118Das neue Abkommen hat eine Laufzeit von drei Jahren. Der Internationale Kakaorat kann das Abkommen um zwei Jahre und, falls erforderlich, durch eine Sonderabstimmung noch um ein weiteres Jahr verlängern. Zu seiner Inkraftsetzung bedarf das Abkommen der Ratifizierung von mindestens fünf Exportländern, die zumindest 80 % der Ausfuhren ausmachen, und von einer Reihe Importländer, die mindestens 60 % der Einführen ausmachen. Die Schweiz beabsichtigt, das Abkommen zu unterzeichnen. Zu erwähnen ist, dass die Konferenzteilnehmer bezüglich der Preise Neuerungen eingeführt haben. Um den Mechanismus des Abkommens gegen Störungen infolge der Schwankungen des US-Dollarkurses zu schützen, werden alle im Abkommen vorgesehenen Preise in Sonderziehungsrechten berechnet. Der vereinbarte Referenzpreis entspricht 103 US cents/lb. (Bei Abschluss des Abkommens lag der Marktindikationspreis etwas über 94 cents.) Die Preise, ab denen der Manager des Ausgleichslagers Kakao an- oder verkaufen kann, wurden auf 88 cents bzw. 118 cents festgesetzt ; der untere und der obere Interventionspreis wurden auf 85 cents bzw. 121 cents festgesetzt. Die Preise werden alljährlich einer Überprüfung durch den Internationalen Kakaorat unterzogen. Für den Fall, dass der Marktpreis längere Zeit ausserhalb des Preisbandes liegt und der Rat sich nicht über die Notwendigkeit oder den Umfang einer Preisrevision einigen kann, wurden ausführliche Regeln festgelegt, die eine automatische Anpassung des Preisgefüges vorsehen. Ferner können auch die Änderungen des Ausgleichslagers zu einer automatischen Preiskorrektur gemäss der im Abkommen vorgesehenen Modalitäten führen. Es sei hinzugefügt, dass das Ausgleichslager durch eine Kakaogebühr finanziert wird, die erhoben wird, wenn die Ware das Zollgebiet der dem Abkommen angehörenden Länder verlässt oder dort zum ersten Mal eingeführt wird. Als Ergänzungsmassnahmen zum Ausgleichslager soll ein neuer Marktrückzugsmechanismus für Kakaoüberschüsse eine bessere Stützung der Preise gewährleisten. Die Elfenbeinküste gab ihre Absicht bekannt, dem neuen Abkommen beizutreten. Hingegen werden die Vereinigten Staaten, das grösste Kakaoverbraucherland der Welt, dem Abkommen nicht beitreten.
119Die Schweizer Delegation hat ihre Zufriedenheit über das neue Kakaoabkommen geäussert. Es enthält ihres Erachtens ein realistisches Preisband, das den derzeitigen Marktbedingungen angepasst ist und aufgrund der halbautomatischen Preisanpassungsmechanismen voraussichtlich auch weiterhin der Marktsituation entsprechen wird. Ausserdem kann der Internationale Kakaorat sich nicht verschulden, wie das beim Internationalen Zinnrat der Fall ist.
120Die 44. Session des Internationalen Kaffeerates (ICC) fand vom 16. September bis 2. Oktober 1985 in London statt. Hauptziel der Herbsttagung des Rates war die Festsetzung der Ausfuhrquoten für die kommenden zwölf Monate, sowie der verschiedenen ergänzenden Wirtschaftsmechanismen, insbesondere des Interventionspreisbandes. Die Verhandlungen erwiesen sich als sehr schwierig und waren fast gescheitert. Die Gesamtexportquote für das neue Erntejahr wurde auf 58 Millionen Sack zu je 60 kg festgesetzt und in vier Vierteljahresquoten zu gleichen Teilen aufgeteilt. Das Interventionspreisband bleibt unverändert bei 120-140 cts./lb. Als ausscheidender Vorsitzender des Internationalen Kaffeerates leitete der Schweizer Hans Buchmann die Verhandlungen.
121Die Herbsttagung des Kaffeerates findet kurz vor Beginn des nächsten Erntejahres (1.Oktober bis 30. September) statt. Der Internationale Kaffeerat bildet sozusagen das „Weltparlament” des Kaffeesektors. Er setzt sich aus den 75 dem Internationalen Kaffeeabkommen angehörenden Ländern zusammen, wovon zwei Drittel Ausfuhrländer sind (sie machen fast die Gesamtheit der Weltexporte aus) und ein Drittel Einfuhrländer (sie vertreten rund 90 % der Weltimporte). Die Schweiz hat das neue Kaffeeabkommen 1983 unterzeichnet. (Bezüglich der Haltung der Schweiz siehe Jahrbuch 1985.)
Der Kaffee und die internationale Zusammenarbeit
Das erste Internationale Kaffeeabkommen wurde 1962 abgeschlossen. Drei weitere Übereinkommen folgten 1968, 1976 und 1983. Das jetzige Abkommen wurde ausserhalb der UNCTAD ausgehandelt und läuft am 30. September 1989 aus. Sein Hauptziel ist es, ein dauerhaftes Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu gewährleisten, das den Herstellern Absatzmärkte zu einträglichen Preisen und den Verbrauchern eine ausreichende Versorgung zu gerechten Preisen garantiert. Zu diesem Zweck wird der Mechanismus der Exportquoten angewandt. Er zielt darauf ab, die Marktpreise innerhalb eines Preisbandes zu halten, das jeden Herbst neu ausgehandelt wird. Fällt der Marktpreis unter die vereinbarte untere Preisgrenze ab, so werden die Ausfuhrquoten reduziert. Geht der Preis über die festgelegte Obergrenze hinaus, so werden sie erhöht. Der von der Internationalen Kaffeeorganisation (ICO) berechnete gleitende Mittelwert der Richtpreise, der auf den Preiserhebungen von 15 Markttagen beruht, dient als Grundlage für Interventionen durch die Anpassung der Exportquoten.
122Auf der Tagung im Herbst 1985 strebten die Produzentenländer eine Reduzierung der Gesamtausfuhrquote von 58,2 Millionen Sack (endgültige Quote für 1984-85) auf 55 Millionen Sack an. Ferner forderten sie eine Erhöhung des Preisbandes um 5 cts/lb. auf 125-145 cts. Bei den Verbraucherländern gingen die Meinungen über die Exportquote auseinander. Bezüglich des Preisbandes waren sie sich jedoch einig, dass es auf 120-140 cts./lb. gehalten werden sollte.
123Das Problem der ungenügenden Kaffeeverladungen und des parallelen Kaffeemarktes vergiftete das Klima auf der 44. Session des Internationalen Kaffeerates. Hinsichtlich des parallelen Marktes (siehe Jahrbuch 1985) stellte man 1984-85 eine Steigerung der Verkäufe zu reduzierten Preisen in Länder, die dem Internationalen Kaffeeabkommen nicht angehören, fest. Diese Verkäufe erreichten die Rekordhöhe von 12 Millionen Sack. Hingegen haben die den Exportquoten unterliegenden Ausfuhren (57,5 Millionen Sack) den Stand des endgültigen Kontingents (58,2 Millionen Sack) nicht erreicht. Mehrere Verbraucherländer, insbesondere die USA, sind über die ungenügenden Kaffeelieferungen höchst unzufrieden, vor allem, wenn diese mit umfangreichen Ausfuhren zu niedrigen Preisen in die Nichtmitgliedsländer einhergehen. Als Hauptverbraucherland im Weltkaffeemarkt forderten die Vereinigten Staaten strenge Sanktionen gegen die betreffenden Produzentenländer. Ferner verlangten sie eine hohe Jahresexportquote. Die amerikanischen Forderungen fanden jedoch nicht die nötige Unterstützung in Form einer qualifizierten Stimmenmehrheit. Die USA haben als einziges Land gegen die auf der Tagung gefassten Beschlüsse gestimmt. Sie drohten ferner, sich aus dem Internationalen Kaffeeabkommen zurückzuziehen. Die Produzentenländer erklärten ihrerseits, dass die ungenügenden Kaffeelieferungen auf die schwache Nachfrage und nicht auf mangelnden guten Willen ihrerseits zurückzuführen sei.
124Normalerweise erreicht die Kaffeeproduktion zwischen 90 und 100 Millionen Sack pro Jahr. Kaffee ist nach dem Erdöl der wichtigste Rohstoff im Welthandel. Der Kaffeemarkt entsprach in den letzten Jahren 10 bis 11 Milliarden Dollar. Er weist im allgemeinen einen Angebotsüberhang auf. Jedoch können (durch Frost oder Dürre bedingte) Missernten in den grossen Produzentenländern zu einem Nachfrageüberhang führen, der einen starken Anstieg der Weltmarktpreise zur Folge hat. Zu Beginn des neuen Erntejahres (Oktober 1985) blieben die Kaffeepreise der ICO (gleitender Mittelwert) gerade unterhalb der vorgesehenen unteren Interventionsgrenze (120 cts.). Danach stiegen sie an und gingen Mitte November 1985 über die Obergrenze des Preisbandes (140 cts.) hinaus. Mitte Januar 1986 hatte der gleitende Mittelwert rund 214 cts. erreicht und die Marktpreise waren damals auf ihrem höchsten Stand seit acht Jahren angelangt. Diese spektakuläre Preissteigerung wurde durch die Folgen einer langen Dürreperiode in Brasilien verursacht, welche die Ernte des grössten Kaffeeproduzentenlandes der Welt beträchtlich reduzierte. Die Ausfuhrquoten wurden deshalb nach und nach erhöht. Jedoch gingen die Preise nicht mehr in das vorgesehene Interventionspreisband zurück. Daher wurde die Exportquote auf der Grundlage des Internationalen Kaffeeabkommens am 19. Februar 1986 vorübergehend ausser Kraft gesetzt. Gemäss den Bestimmungen des Abkommens kommt sie erst wieder zur Anwendung, wenn der gleitende Mittelwert der Kaffeepreise auf oder unter das Niveau von 134,55 cts./lb. absinkt.
125Die zweite Tagung der UN-Konferenz über Naturkautschuk fand vom 5. bis 23. Mai 1986 in Genf statt. Für die Teilnehmerländer ging es dabei um die Aushandlung eines neuen Abkommens. Das erste Internationale Naturkautschukabkommen wurde 1979 abgeschlossen und läuft am 22. Oktober 1987 aus. Die Verhandlungen kamen zu keinem Ergebnis. Die Konferenz wird im Oktober 1986 erneut zusammentreten.
126Rund fünfzig Ausfuhr- und Einfuhrländer, darunter die Schweiz, nahmen an der Konferenz teil. Dem derzeitigen Abkommen gehören sieben Exportländer an, die rund 95 % der Weltausfuhren ausmachen, und vierundzwanzig Importländer – sowie die EG – die zusammen 75 % der Welteinfuhren entsprechen. Die Schweiz ist dem Abkommen 1982 beigetreten.
127Der Zusammenbruch des Internationalen Zinnabkommens hat auf die Verhandlungen seinen Schatten geworfen. Doch unterscheiden sich die beiden Abkommen in mehreren Punkten. Im Fall des Naturkautschukabkommens hat der Manager des Ausgleichslagers nicht die Befugnis, auf dem Terminmarkt einzugreifen. Ferner werden die ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel kontrolliert, da die Ankäufe mit dem Ertrag der Beiträge der Mitgliedsländer getätigt werden.
128Im Mittelpunkt der Verhandlungen stehen unter anderem Fragen betreffend das Preisniveau und den Preisrevisionsmechanismus. Es sei vermerkt, dass das Abkommen über Naturkautschuk das erste Internationale Rohstoffabkommen war, das periodische Revisionen der zu stützenden Preise vorsieht. Diese Preisrevisionen erfolgen in Verbindung mit den Veränderungen des täglichen Marktindikationspreises und den Volumenschwankungen des Ausgleichslagers. Diese von den Einfuhrländern gewünschte Bestimmung soll verhindern, dass die Geschäfte des Abkommens sich von den Realitäten des Marktes entfernen. Man vermeidet dadurch Situationen, bei denen die vereinbarten Preise nicht mehr aufrechterhalten werden könnten, entweder weil das Ausgleichslager aufgebraucht wäre oder weil es seinen vom Abkommen festgesetzten Grenzumfang erreicht hätte. Das Ausgleichslager umfasst rund 380 000 Tonnen Kautschuk (Mai 1986). Die Grenze für das normale Ausgleichslager ist auf 400 000 Tonnen festgesetzt ; ferner ist ein Notlager von zusätzlich 150 000 Tonnen vorgesehen. Der Anteil der Schweiz an der Finanzierung des Lagers für 1985 belief sich auf 143 000 Franken, d.h. 0,5 % aller Einzahlungen.
129Die Haupteinfuhrländer sind der Ansicht, dass das zukünftige Abkommen über Naturkautschuk und die Aktivität des Ausgleichslagers die Funktion haben, übermässige Preisschwankungen im Verhältnis zur Markttendenz zu reduzieren. Bei dieser Konzeption wird die Stabilität des Kautschukpreises – und nicht seine Stützung – angestrebt. Ausserdem ist wichtig, dass das Abkommen finanziell lebensfähig ist. Die grossen Einfuhrländer wollen, dass die Ankäufe des Ausgleichslagers durch die Beiträge der Mitglieder des Abkommens, ohne Inanspruchnahme von Darlehen aus kommerziellen Quellen, finanziert werden.
130Die Ausfuhrländer vertreten ihrerseits den Standpunkt, dass ein neues Abkommen die Funktion haben muss, die Preise auf einem für die Produzenten einträglichen Niveau zu stützen. Die Preise müssen für die Pflanzer den Anreiz zum Investieren bieten, so dass langfristig ein regelmässiges Wachstum der Kautschukindustrie gesichert wird. Die Exportländer fordern daher, dass der Anstieg der Produktionskosten als einer der entscheidenden Faktoren bei der Revision des Referenzpreises und der damit verbundenen Preisschere berücksichtigt wird. Schliesslich betrachten sie das neue Kautschukabkommen als Bestandteil des integrierten Rohstoffprogramms. Gemäss diesem Programm müssen die Rohstoffabkommen auch eine Steigerung der Exporteinnahmen der Entwicklungsländer ermöglichen.
Tabelle Nr. 2. Preisband im Rahmen des Abkommens von 1979 und monatlicher Mittelwert des täglichen Marktindikationspreises
Die oberen und unteren Interventionspreise werden auf ± 15 % des Referenzpreises festgesetzt. Sie legen die Preisniveaus fest, jenseits derer der Manager des Ausgleichslagers Handlungsfreiheit hat. Die oberen und unteren Auslösungspreise, bei deren Überschreitung der Manager zum Eingreifen gerwungen ist, sind auf + 20 % des Referenzpreises festgesetzt. Es wird auf die beiden Reduzierungen des Referenzpreises und der damit verbundenen Preisschere hingewiesen, die seit dem Abschluss des Abkommens erfolgt sind.
CNUCED Bulletin, no 220, mars 1986.
131Die Krise auf dem internationalen Zinnmarkt trat am 24. Oktober 1985 klar zutage. An diesem Tag gab der Manager des Zinnausgleichslagers bekannt, dass er über keine Mittel mehr verfüge, um seine Preisstützungsgeschäfte fortzusetzen. Ausserdem hatte sich der Internationale Zinnrat gegenüber den Banken und Maklerfirmen schwer verschuldet, um das Ausgleichslager zu finanzieren. Der offizielle Zinnhandel wurde an der Metallbörse in London sowie in Kuala Lumpur unverzüglich eingestellt. Im Sommer 1986 hatte man noch keine Lösung zur Rettung des Zinnabkommens gefunden.
- 23 Grösster Zinnproduzent der Welt.
132Das sechste Internationale Zinnabkommen war im Juni 1982 provisorisch in Kraft getreten und läuft am 30. Juni 1987 aus. Die Schweiz hat das Abkommen 1983 ratifiziert. Der Internationale Zinnrat setzt sich aus den nachstehend aufgeführten Mitgliedsländern zusammen :
Ausfuhrländer :Australien, Indonesien, Malaysia,23 Nigeria, Thailand und Zaire.
Einfuhrländer :EWG (ohne Portugal und Spanien), Finnland, Japan, Kanada, Norwegen, Polen, Schweden und die Schweiz.
- 24 Vor der Krise belief sich der Beitrag der Schweiz zum Zinnausgleichslager auf 1,9 Millionen Frank (...)
133Das Hauptziel des Zinnabkommens war die Stützung der Zinnpreise. Letztere wurden in malaysischen Ringgit ausgedrückt. Das vom Abkommen vorgesehene wichtigste Instrument zur Preisstützung war das Ausgleichslager. Seine Höchstkapazität betrug 50 000 Tonnen Zinn und umfasste ein Normallager von 30 000 Tonnen, das durch die direkten Beiträge der Mitgliedsländer finanziert wurde, sowie ein durch Darlehen finanziertes zusätzliches Lager von 20 000 Tonnen24. Das Zinnabkommen räumte dem Manager des Ausgleichslagers die Befugnis ein, die Grenze des Zusatzlagers durch den Abschluss von Termingeschäften vorübergehend zu überschreiten. Zur Stützung des Ausgleichslagers wurden ausserdem Exportquoten eingesetzt. (Siehe auch Jahrbuch 1981 und 1982.)
- 25 Die genannten Zahlen wurden der NZZ (27.12.1985 und 19.3.1986) und Marchés Tropicaux (24.1.1986) (...)
134Zum Zeitpunkt als der Internationale Zinnrat seine Geschäfte einstellte (24. Oktober 1985), belief sich der Zinnkurs in London auf 8140 £ Sterling pro Tonne. Im Juni 1986 erreichten die Zinnpreise auf dem freien Markt in Europa (auf Lager in Rotterdam) rund 3600 £. Der Zinnmarkt hatte seit mehreren Jahren einen strukturellen Angebotsüberhang aufgewiesen. Die Produktion stieg insbesondere wegen des durch die Interventionen des Ausgleichslagers gestützten Zinnpreises weiterhin an. So hat zum Beispiel Brasilien, das dem Zinnabkommen nicht angehört, seine Zinnproduktion stark entwickelt. Nach Schätzungen könnte dieses Land vom vierten Platz unter den Weltzinnproduzenten im Jahre 1985 auf den zweiten Platz 1986 aufrücken. Da Produzentenländer wie Brasilien und Bolivien dem Zinnabkommen nicht angehörten, waren die Exportquoten unwirksam. Der Zinnschmuggel aus gewissen Ländern, vor allem Thailand, trug ebenfalls zu dieser Lage bei. Während das Angebot anstieg, machte die Nachfrage ihrerseits eine rückläufige Bewegung durch. Der jährliche Zinnverbrauch der westlichen Länder ging zwischen 1977 und 1982 um 17 % auf 154 000 Tonnen zurück und erreichte somit seinen niedrigsten Stand seit 1929. Seither ist die weltweite Nachfrage wieder etwas angestiegen. Sie belief sich 1985 auf rund 160 000 Tonnen25.
135Der Rückgang der Nachfrage auf dem Zinnmarkt ist hauptsächlich durch die Wirtschaftsrezession in den westlichen Ländern sowie durch die starke Konkurrenz des Aluminiums und der Kunststoffe gegenüber dem Zinn bedingt. Der Produktionsüberschuss hatte einen beträchtlichen Anstieg der Zinnvorräte zur Folge. Die weltweiten Lagervorräte belaufen sich auf rund 144 000 Tonnen – einschliesslich der 85 000 Tonnen des Ausgleichslagers – das heisst auf einem Niveau, das in etwa dem jährlichen Zinnverbrauch entspricht. Fügt man die strategischen Reserven der Vereinigten Staaten hinzu, so entsprechen die Weltzinnvorräte einem Verbrauch von mehr als zwei Jahren.
136Die erwähnten strukturellen Faktoren bilden den Hintergrund der derzeitigen Krise auf dem Zinnmarkt. Hinzu kommt, dass die Interventionspreise des Ausgleichslagers der sinkenden Nachfrage nicht angepasst wurden. Der Internationale Zinnrat verschuldete sich daher, um die Ankäufe zum festgesetzten Preis zu finanzieren, indem er das gelagerte Zinn als Sicherheitspfand für die Anleihen verwendete. Jedoch gibt es für den Zusammenbruch des Zinnmarktes noch weitere Grunde, die vor allem technischer und monetärer Art sind. Es sei hier lediglich erwähnt, das sie mit dem Umfang der vom Manager des Ausgleichslagers auf dem Terminmarkt getätigten Geschäfte sowie mit der Entwicklung der Wechselkurse des US-Dollars und des britischen Pfundes auf den Devisenmärkten zusammenhingen.
- 26 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, 15. Januar 1986, S. 523.
137Nach Meinung des Bundesrates „bedrohen die Auswirkungen der Zinnkrise nicht nur die Zinnwirtschaft in den führenden Produzentenländern, sondern auch die internationalen Rohstoffmärkte im allgemeinen.”26 So musste zum Beispiel ungefähr die Hälfte der 448 malaysischen Zinnbergwerke stillgelegt werden. Zum anderen hat die Zahlungsunfähigkeit des Zinnrates auf die anderen internationalen Rohstoffabkommen mit wirtschaftlichen Bestimmungen einen Schatten geworfen. Ferner ist der Ruf Londons als internationaler Markt für Nichteisenmetalle in Frage gestellt worden. In Kuala Lumpur wurden die Zinngeschäfte im Februar 1986 wiederaufgenommen. Seither ist dieser Markt zum Hauptbezugspunkt für den Zinnmarkt geworden, da der Londoner Zinnmarkt immer noch geschlossen ist. In Kuala Lumpur, das im Gegensatz zu London keine Terminmarkte hat, wird jedoch lediglich Zinn in Metallform gehandelt.
138Schliesslich ist zu vermerken, dass keiner der Rettungspläne, die auf den zahlreichen ausserordentlichen Tagungen des Internationalen Zinnrates in London im Winter 1985 und im Frühjahr 1986 erörtert wurden, zu einem greifbaren Ergebnis führte. Kein Mitgliedstaat des Rates hat für dessen Schulden die geringste Verantwortung übernommen. Hingegen hat sich die Mehrheit der Mitglieder für eine gütliche Regelung ausgesprochen. Da eine solche Lösung jedoch die Zustimmung aller Ratsmitglieder erfordert, hat die Ablehnung einiger Länder die Annahme dieser Lösung verhindert. Die Schweiz hat sich ihrerseits aktiv für eine gütliche Regelung eingesetzt. Sie wäre in diesem Fall bereit, einen gerechten Anteil der Schuld zu übernehmen. Schliesslich haben die europäischen Mitglieder des Internationalen Zinnrates die Ausarbeitung eines neues Zinnabkommens mit wirtschaftlichen Bestimmungen als Ersatz für das im Juni 1987 auslaufende derzeitige Abkommen abgelehnt.
139Das im April 1985 in Kraft getretene Internationale Abkommen über Tropenhölzer ist jetzt operationell. Der Internationale Tropenholzrat hat am 29. Juli 1986 beschlossen, den Sitz der Organisation in Jokohama zu errichten. Japan ist das grösste Einfuhrland von Tropenhölzern der Welt und Malaysia steht an der Spitze der Ausfuhrländer. Die Schweiz ist dem Tropenholzabkommen beigetreten. Das Abkommen besitzt keine Preisstabilisierungsklausel ; es strebt in erster Linie die Förderung der Forschung und Entwicklung sowie die langfristige Erhaltung der Tropenwälder an.
140Eine der beiden Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens, nämlich seine Ratifizierung durch 90 Staaten, wurde im Januar 1986 erfüllt. Diese 90 Länder entsprechen rund 58 % des Fondskapitals. Es handelt sich um 69 Entwicklungsländer, China, sowie alle OECD-Staaten ausser den USA, Portugal und Island. Die Schweiz hat das Abkommen 1982 ratifiziert. Kein einziges Land der Gruppe D hat das Abkommen ratifiziert oder unterzeichnet. Die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderliche weitere Bedingung ist, dass die Staaten, die dieses ratifiziert haben, zwei Drittel des aus direkten Beiträgen stammenden Fondskapitals von 470 Millionen Dollar vertreten. Die USA und die UdSSR sind hierbei zwei ausschlaggebende Länder, da sie wegen ihrer hohen finanziellen Beiträge das Inkrafttreten des Abkommens blockieren können.
141Das Internationale Abkommen zur Errichtung des Gemeinsamen Rohstoff-Fonds ist ein Finanzprogramm, dessen Ziel es ist, die internationalen Rohstoffmärkte, insbesondere im Interesse der Entwicklungsländer, zu stabilisieren und zu entwickeln.
142Die 11. Session der Rohstoffkommission fand vom 2. bis 12. Dezember 1985 unter der Schirmherrschaft der UNCTAD statt. Nahezu hundert Länder nahmen daran teil, darunter die Schweiz. Auf der Tagesordnung standen folgende Themen : die Rolle der im Rahmen der UNCTAD ausgehandelten oder erneuerten internationalen Rohstoffabkommen oder -vereinbarungen ; die Rolle der internationalen Massnahmen betreffend Produkte, die nicht Gegenstand inter-nationaler Abkommen sind ; die Anwendung des Integrierten Rohstoffprogramms bezüglich der Verarbeitung, der Vermarktung, des Vertriebs und des Transports der Rohstoffe.
143Den Hintergrund der Debatten bildete der Rückgang der Rohstoffpreise und allgemein die bescheidenen Ergebnisse, die bisher bei den Verhandlungen über Rohstoffe erzielt worden sind. Diese Ergebnisse haben den Erwartungen seitens der Entwicklungsländer nicht entsprochen. Die Krise des Internationalen Zinnabkommens hat ebenfalls einen Schatten auf die Debatten geworfen.
144Auf der Tagung der Rohstoffkommission wurde ein vom UNCTAD-Sekretariat ausgearbeiteter Bericht – Rohstoffstudie 1980-1985 – unterbreitet. Das zentrale Thema des Berichts betrifft den vor einiger Zeit verzeichneten Verfall der Rohstoffpreise, seine Ursachen und seine Auswirkungen auf die Wirtschaft der Entwicklungsländer. Es sei vermerkt, dass sich die Lage auf den Rohstoffmärkten gewandelt hat. In Dollar ausgedrückt hatten die Nominalpreise der Rohstoffe in den siebziger Jahren einen steigenden Trend verzeichnet. Nach dem Gipfel von 1980 sanken sie anschliessend beträchtlich ab, wobei sie bis Ende 1982 um nahezu 30 % zurückgingen. Die nachstehende Tabelle fasst die Entwicklung der nominellen und reellen Preise in den Jahren 1980-1985 zusammen. Wie daraus ersichtlich, ist der in Dollar errechnete Preisrückgang relativ höher als der in Sonderziehungsrechten (SZR) ausgedrückte Preisverfall. Der Grund hierfür ist, dass der Wert des Dollars in der berücksichtigten Periode zugenommen hat.
145Alle wichtigen Rohstoffkategorien waren durch den starken Rückgang der Preise zwischen 1980 und 1982 betroffen. In den beiden folgenden Jahren hielt dieser Preisabfall – wenn auch in geringerem Ausmass – an, ausser bei tropischen Getränken, Ölsamen und Pflanzenöl, wo die Preise wieder anzogen. Wie aus der UNCTAD-Studie hervorgeht, sind die direkten Ursachen für den Preisrückgang, im besonderen für 1980-1982, folgende : Die wirtschaftliche Rezession in den entwickelten Ländern, sowie der Anstieg der Zinssätze, der diese Länder zu einer Verringerung ihrer Rohstofflager veranlasste, haben zu einem Rückgang der Nachfrage geführt. Ferner ist bei gewissen Produkten das Angebot gestiegen. Der Bericht setzt den auf den Rohstoffpreisverfall zurückzuführendenkumulierten Netto-Einkommensausfall der Entwicklungsländer für 1980 bis 1983 auf 33 Milliarden Dollar fest. Diese Summe entspricht etwas weniger als der Hälfte des Wertes der Rohstoffausfuhren dieser Länder für 1980. Die afrikanischen Länder haben unter dieser Entwicklung am meisten gelitten.
146Auf der 11. Session hat die „Gruppe der 77” beantragt, dass im Rohstoffsektor dringende Massnahmen zur Korrektur der in letzter Zeit auf den Märkten aufgetretenen Entwicklung getroffen werden. Unter den angeführten Massnahmen sind die Errichtung eines Ausgleichsfinanzierungsmechanismus, die Verwirklichung der Ziele des Integrierten Rohstoffprogramms und insbesondere das Inkrafttreten des Gemeinsamen Rohstoff-Fonds zu erwähnen. Die Gruppe B hat ihrerseits vorgeschlagen, dass die Kommission auf ihrer Tagung eine eingehende Prüfung des Rohstoffsektors vornehmen solle. Das Problem des strukturellen Angebotsüberhangs, der Auswirkungen des technologischen Fortschritts auf das System von Angebot und Nachfrage, der Rolle der Wirtschaftsentwicklungsstrategien und des Privatsektors bei den Bemühungen zur Lösung der gegenwärtigen Probleme sollten im Mittelpunkt dieser Untersuchung stehen.
Tabelle Nr. 3. Entwicklung der Rohstoffpreise 1980-1985
(a) Es handelt sich um Dollarpreise, die mittels des Einheitswertes der Fertigwarenausfuhren der entwickelten Marktwirtschaftsländer angeglichen wurden.
Etude sur les produits de base, 1980-1985, CNUCED, TD/B/C. 1/274, 17/9/85.
- 27 CNUCED, Communiqué de presse TAD/INF/1763.
147Der von der Kommission gefasste Beschluss betreffend die internationalen Rohstoffabkommen hebt insbesondere die Notwendigkeit einer Unterstützung der Massnahmen zur Angebotsregulierung durch die überwiegende Mehrheil der führenden Produzenten- und Verbraucherländer hervor. Der Beschluss tritt ferner dafür ein, dass bei den Rohstoffabkommen „die festgesetzten Preisniveaus sich dem Stand der Marktpreise annährern und mit einer dynamischen Marktlage vereinbar sind”. Ferner „sollten Bestimmungen betreffend die Anpassung der Preisniveaus vorgesehen werden, um die Entwicklung auf den Märkten, einschliesslich der Wechselkursveränderungen, zu berücksichtigen. Im Rahmen des Möglichen sollten diese Bestimmungen automatisch oder fast automatisch zur Anwendung kommen”27.
148Der UNCTAD-Ausschuss für Zollpräferenzen hielt vom 26. bis 30. Mai 1986 seine 14. Session in Genf ab. Rund 85 Länder, darunter die Schweiz, nahmen an der Tagung teil, um die Funktionsweise und die Auswirkungen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der alljährlichen Prüfung zu unterziehen.
149Das Allgemeine Präferenzsystem dient den nationalen Zollpräferenzschemen der Industrieländer als Rahmen für die Vorzugsbehandlung bei der Einfuhr einer Reihe von Produkten aus den Entwicklungsländern, die diesen Ländern ohne Gegenseitigkeit eingeräumt wird. Die Schweiz hat seit 1972 Zollpräferenzen auf der Basis des APS gewährt. 1981 stimmte das Parlament ihrer Verlängerung bis 1992 zu. 1982 wurden neue Zollpräferenzen zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder angewandt.
- 28 Die Ursprungsregeln werden von jedem Land oder jeder Gruppe von Ländern, die Zollpräferenzen gewä (...)
150Das Allgemeine Präferenzsystem setzt sich aus 16 Präferenzschemen zusammen, die von 20 Marktwirtschaftsländern und 6 Planwirtschaftsländern Osteuropas angewandt werden. Das APS kommt insgesamt rund 125 Entwicklungsländern zugute. Die einzelnen Schemen unterscheiden sich je nach Geberland in Bezug auf die Empfängerländer, die Produktliste, ferner den Umfang der Zollsenkungen, den Schutzmechanismus und die Ursprungsregeln28. Diese Schemen werden auch im Laufe der Zeit geändert. Seit einigen Jahren machten die unter diese Präferenzschemen fallenden Produkte rund 50 % der zollpflichtigen Einführen aus, während der Anteil der Einführen, die effektiv eine Präferenzbehandlung erhielten, durchschnittlich bei 25 % lag.
151Die Entwicklungsländer sind der Ansicht, dass der Anwendungsbereich der Präferenzschemen unzufriedenstellend ist, da diese gewisse Erzeugnisse, z.B. Agrarprodukte, sowie arbeitsintensive Produkte wie Textilien und Schuhe ausschliessen können. Die Entwicklungsländer sprechen sich ferner gegen die von den Präferenzgebern angewandten restriktiven Massnahmen, wie Kontingente und Beschränkungen, aus. Die Beschränkungen in den bestehenden drei Hauptschemen (EG, Japan und USA) haben eine Nichtanwendung der Präferenzbehandlung zur Folge, wenn die Einführen gewisse Höchstbeiträge überschreiten. Es sei erwähnt, dass hinsichtlich der tatsächlichen Auswirkungen des APS Meinungsverschiedenheiten bestehen. Das Sekretariat der UNCTAD hat vor kurzem ein vollständiges Programm zur Untersuchung des Allgemeinen Präferenzsystems in Angriff genommen, um festzustellen, inwieweit dieses seine Ziele effektiv erreicht hat.
152Auf der 14. Tagung des Ausschusses im Mai 1986 wurde die Anwendung des APS im Jahre 1985 geprüft. Die „Gruppe der 77” und China gaben ihrer Besorgnis über die ständige Nichteinhaltung der Grundprinzipien des APS, nämlich seinen allgemeinen, nichtdiskriminierenden und nichtreziproken Charakter, Ausdruck. Die von den Präferenzgebern an den bestehenden Präferenzschemen bezüglich der Produktliste und der Zollsenkungen vorgenommenen Verbesserungen wurden von diesen Ländern als geringfügig angesehen. Der Sprecher der Gruppe B wies seinerseits auf die Änderungen gewisser Schemen hin, die darauf abzielen, die Vorteile besser auf die verschiedenen Gruppen von Empfängerländern zu verteilen. So wurden die Zollpräferenzen für gewisse Begünstigte unter den fortgeschritteneren Entwicklungsländern eingeschränkt, während Verbesserungen zugunsten der weniger entwickelten Länder eingeführt wurden, denen bis jetzt weniger Vorteile aus dem APS erwachsen waren. Gemäss den vom UNCTAD-Ausschuss 1985 angenommenen Empfehlungen schloss die Tagung mit einem Aufruf an die Präferenzgeber, die Produktlisten ihrer Schemen zu erweitern, unter besonderer Berücksichtigung der Produkte, die für die am wenigsten entwickelten Länder von Interesse sind. Ferner wurde die Notwendigkeit betont, die Ursprungsregeln zu liberalisieren und ihre Anwendung zu vereinfachen. Sodann wiederholte die „Gruppe der 77” ihre Förderung, dass vor der Einführung jeglicher Änderungen an den bestehenden Präferenzschemen Konsultationen stattfinden sollten.
153Vom 4. bis 15. November 1985 tagte in Genf die UN-Konferenz, welche mit der Revision der Grundsätze und Regeln beauftragt war, die auf multilateraler Ebene zur Kontrolle der wettbewerbsbeschränkenden Geschäftspraktiken vereinbart wurden. Sie endete wegen völliger Uneinigkeit zwischen der Gruppe B und der „Gruppe der 77” in der Auswegslosigkeit. Die Akte wurde der Generalversammlung der Vereinten Nationen unterbreitet, welche über das weitere Schicksal der Konferenz entscheiden wird. Unterdessen konnte aufgrund von Konsultationen im Rahmen der UNCTAD eine Entschliessung ausgearbeitet und der Generalversammlung vorgelegt werden, welche die Einberufung einer weiteren Revisionskonferenz im Jahre 1990 vorsieht.
- 29 Bezüglich der im Kodex aufgeführten ausführlichen Definition der wettbewerbsbeschränkenden Geschä (...)
154Ende 1980 hatte die Generalversammlung den Kodex der Grundsätze und gerechten Regeln zur Kontrolle wettbewerbsbeschränkender Geschäftspraktiken angenommen. Dieser Verhaltenskodex wurde in Form einer Empfehlung verabschiedet und besitzt somit keine rechtlich bindende Wirkung. Die Schweiz hat an der Ausarbeitung des Kodexes teilgenommen. Die Ziele des Kodexes sind : 1. die Leistungsfähigkeit des Welthandels durch Förderung und Schutz des Wettbewerbs und durch die Kontrolle der wirtschaftlichen Macht zu steigern ; 2. die Interessen der Verbraucher zu schützen und 3. die Einführung von Gesetzgebungen und Politiken in diesem Bereich zu fördern29.
155Die Konferenz hatte die Aufgabe, alle Aspekte des 1980 verabschiedeten Kodexes zu überprüfen. Zwei Hauptpunkte standen auf der Tagesordnung : Zum einen die Prüfung der Anwendung und Durchführung des Kodexes seit seiner Annahme, zum anderen die Prüfung der Vorschläge, die vornehmlich vom Sekretariat und von der „Gruppe der 77” zur Verbesserung und Entwicklung des Kodexes unterbreitet wurden. Rund achtzig Länder, darunter die Schweiz, waren auf der Konferenz vertreten.
156Um die von den Staaten in Bezug auf die Durchführung und Anwendung des Kodexes eingegangene Verpflichtung verbindlicher zu machen, schlug die „Gruppe der 77” vor, dem Kodex eine rechtlich bindende Form zu verleihen. Diese von den Entwicklungsländern auf der Konferenz vertretene Schlüsselposition wurde auch von China unterstützt. Ferner traten die Entwicklungsländer für die Schaffung eines Sonderausschusses für wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken ein, der aufgrund seines Statuts der bestehenden regierungsvertretenden Expertengruppe übergeordnet und mit der Überwachung der Anwendung des Kodexes beauftragt werden sollte. Die Entwicklungsländer drückten ausserdem ihr Bedauern über die Verzögerung bei der vom Kodex vorgesehenen Durchführung von Programmen für technische Hilfe, Ausbildung und Beratungsdienste im Bereich wettbewerbsbeschränkender Geschäftspraktiken aus. Hierzu ist zu erwähnen, dass bisher nur zwei Länder – Norwegen und Schweden – freiwillige finanzielle Beiträge zu diesem Zweck leisteten.
157Zwischen der Gruppe B und der „Gruppe der 77” gab es sowohl hinsichtlich der Art und Weise, wie der Kodex bisher angewandt wurde, als auch über die Vorschläge von Massnahmen zur Verbesserung seiner Anwendung und Funktionsweise erhebliche Meinungsverschiedenheiten. Zur ersten Frage vertrat die Gruppe B die Ansicht, dass die Anwendung des Verhaltenskodexes eher positiv sei, während die „Gruppe der 77” sie als höchst unbefriedigend ansah. Auf der Tagung der Expertengruppe über wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken im April 1985 hatten die Industrieländer (einschliesslich der Schweiz) auch bereits ihre Vorbehalte bezüglich des Vorschlags, den Kodex rechtlich bindend zu machen, zum Ausdruck gebracht. Die Gruppe B hielt diese Idee für unannehmbar, wie auch eine weitere Förderung der Entwicklungsländer betreffend die Einrichtung von Meldeverfahren in Bezug auf die Anwendung wettbewerbsbeschränkender Geschäftspraktiken durch die Unternehmen. Ferner zog es die Gruppe B vor, die Arbeiten im Rahmen der bestehenden Expertengruppe fortzusetzen, anstatt den von den Entwicklungsländern gewünschten Sonderausschuss zu schaffen.
158Auf der Tagung, die unter der Schirmherrschaft der UNCTAD vom 30. September bis 11. Oktober 1985 in Genf stattfand, haben Vertreter von rund 150 Regierungen, der Vereinten Nationen, anderer multilateraler und regionaler Institutionen sowie nichtstaatlicher Organisationen die bei der Durchführung des Neuen substantiellen Aktionsprogramms erzielten Fortschritte untersucht. Dieses Programm wurde von der Konferenz der Vereinten Nationen über die am wenigsten entwickelten Länder im September 1981 in Paris angenommen (siehe Jahrbuch 1982). Die UNCTAD wurde dabei zum Zentralorgan für die Durchführung, die gesamte Koordinierung und die Folgetätigkeit des Programms ernannt. Das allgemeine Ziel des Aktionsprogramms war die Umwandlung der Wirtschaft der am wenigsten fortgeschrittenen Länder in den achtziger Jahren „im Hinblick auf eine selbständige Entwicklung”.
Die am wenigsten entwickelten Länder
Gemäss den Empfehlungen des Entwicklungsplanungsausschusses der Vereinten Nationen bezeichnet der Ausdruck „am wenigsten entwickelte Länder” eine Ländergruppe, die folgenden drei Kriterien entspricht : einem BIP von 350 Dollar (1984) oder darunter, einem Alphabetisierungsgrad von 20 % der Bevölkerung im lesefähigen Alter oder weniger, einem Fabrikationssektor, der einem BIP-Anteil von 10 % oder weniger entspricht.
159Das NASP ist ein für zehn Jahre geplantes Aktionsprogramm. Es sieht eine Reihe von Massnahmen vor, die in drei Kapiteln zusammengefasst sind. Das erste Kapitel betrifft die von den am wenigsten fortgeschrittenen Ländern auf nationaler Ebene -selbst durchzuführenden Massnahmen. Die Priorität in diesem Zusammenhang gilt der Entwicklung der Landwirtschaft, vor allem der Lebensmittelproduktion, um die äussere Abhängigkeit zu verringern und die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung zu gewährleisten. Das Wachstumsziel des Agrarsektors wurde auf jährlich 4 % festgesetzt, so dass die landwirtschaftliche Produktion in jedem Lande rascher als die Bevölkerung zunimmt. Zum anderen müssten die weniger entwickelten Länder eine durchschnittliche jährliche Wachsstumsrate von 7,2 % des BIP erreichen, um ihr Ende der siebziger Jahre verzeichnetes Volkseinkommen bis 1990 verdoppeln zu können.
160Das zweite Kapitel behandelt die Stützungsmassnahmen auf internationaler Ebene. Die öffentliche Entwicklungshilfe wird dabei als wichtigstes Element aufgeführt. Das Aktionsprogramm empfiehlt den Geberländern für 1985, die öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der am wenigsten fortgeschrittenen Länder zu verdoppeln oder auf 0,15 %ihres BSP zu erhöhen.
- 30 Die Geberländer des Entwicklungshilfeausschusses der OECD (DAC) machen 80 % der öffentlichen Entwi (...)
161Das letzte Kapitel betrifft die Durchführung, Folgetätigkeit und Überwachung des Aktionsprogramms auf nationaler, regionaler und globaler Ebene. Insbesondere wird den am wenigsten entwickelten Ländern empfohlen, ein mit der Koordinierung der Hilfe der Geberländer beauftragtes Zentralamt zu bilden30.
1621982 und 1983 erreichte die Wachstumsrate der am wenigsten fortgeschrittenen Länder insgesamt nur 2 %. Bei einem Bevölkerungswachstum von jährlich 2,6 % fiel das BIP pro Kopf somit ab und betrug 1983 rund 200 Dollar. Lediglich zwei Länder, Botswana und die Maldiven, konnten das im Aktionsprogramm aufgeführte Ziel eines Jahreswachstums von 7,2 % überschreiten. Am anderen Ende der Skala verzeichneten der Tschad und Togo im gleichen Zeitraum einen Rückgang ihres BIP um durchschnittlich 7 % bzw. 6 % pro Jahr. Im Agrarsektor hatte das Aktionsprogramm für die landwirtschaftliche Produktion ein Wachstumsziel von 4 % pro Jahr festgelegt, wogegen die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Agrarproduktion der am wenigsten entwickelten Länder zwischen 1980 und 1984 nur 1,4 % betrug. In den sechziger Jahren hatte sich diese Rate auf 2,2 % und in den siebziger Jahren auf 1,9 % belaufen.
Die 36 am wenigsten entwickelten Länder haben eine Gesamtbevölkerung von 308 Millionen Einwohner. Über die Hälfte der Exporteinnahmen dieser Länder wird mit landwirtschaftlichen Produkten erzielt, wobei Kaffee und Baumwolle 40 % der Einnahmen ausmachen.
Es handelt sich um folgende Länder :
Afrika : Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Djibouti, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Komoren, Lesotho, Malawi, Mali, Niger, Ruanda, Sao Tome-et-Principe, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik.
Lateinamerika : Haiti
Asien : Afghanistan, Bangladesh, Bhutan, Laos, Maldiven, Nepal, Nordjemen, Samoa, Südjemen.
- 31 Der STABEX ist ein System zum Ausgleich der sinkenden Exporteinnahmen für Produkte aus rund 63 Län (...)
163Somit ist die Bilanz der sozialen und wirtschaftlichen Tätigkeit der am wenigsten entwickelten Länder zur Halbzeit des Neuen substantiellen Aktionsprogramms insgesamt wenig erfolgreich31. Zum anderen haben die meisten Geberländer im Bereich der internationalen Stützungsmassnahmen ihre auf der Konferenz von Paris eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten. Diese Länder hatten zugesagt, die öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder vor Ende 1985 zu verdoppeln oder auf 0,15 % ihres BSP zu erhöhen. Eine Verdoppelung der öffentlichen Entwicklungshilfe im Vergleich zur Periode 1976-80 entspräche einem Betrag von 9,6 Milliarden Dollar, während der effektive Betrag der APD für die am wenigsten entwickelten Länder im Zeitraum 1980-83 nur rund 7 Milliarden Dollar erreichte. Die einzigen Länder, die ihre öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der am wenigsten fortgeschrittenen Länder verdoppelt haben, sind Finnland, Italien und die Schweiz. Unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums ging die öffentliche Entwicklungshilfe für die Gesamtheit der am wenigsten entwickelten Länder durchschnittlich von 24,2 Dollar pro Kopf im Jahre 1980 auf 21,6 Dollar 1983 zurück.
164Der auf der Genfer Konferenz verabschiedete Text bekräftigt die Ziele des Neuen substantiellen Aktionsprogramms und nimmt einige der im Programm aufgeführten Empfehlungen wieder auf. In Bezug auf die öffentliche Entwicklungshilfe werden die Geberländer erneut aufgefordert, die Hilfe zugunsten der am wenigsten fortgeschrittenen Länder auf 0,15 % des BSP zu erhöhen oder die APD im Vergleich zur Periode 19876-80 zu verdoppeln. Bezüglich der Modalitäten der Hilfe werden die Geberländer ersucht, ihre bilaterale Hilfe hauptsächlich als Geschenk zu erbringen, sie soweit wie möglich ohne Lieferbindung und in flexibler Form, insbesondere zur Stützung der Zahlungsbilanzen zu gewähren.
165Der Vertreter der USA wies darauf hin, dass sein Land hinsichtlich der finanziellen Mittel kein genaues Ziel akzeptiere und sich demzufolge dem auf der Konferenz erreichten Konsens nicht anschliesse, soweit er solche zahlenmässig festgelegten Zielsetzungen betreffe. Die Vereinigten Staaten schlossen sich ferner auch nicht den Abschnitten über die Einsetzung des Gemeinsamen Rohstoff-Fonds an, da sie diesem Fonds nicht beitreten wollen. Grossbritannien hat seine Position der Nichtbeteiligung am Neuen substantiellen Aktionsprogramm bekräftigt, ohne sich jedoch von dem auf der Konferenz angenommenen Schlusstext formell zu distanzieren.
166Im Bereich der Handelspolitik werden alle Länder aufgefordert, die tarifären und nichttarifären Hindernisse gegenüber den Ausfuhren der am wenigsten entwickelten Ländern zu beseitigen ; die übrigen Entwicklungsländer werden ersucht, den Einführen aus den weniger fortgeschrittenen Ländern eine Vorzugsbehandlung einzuräumen.
167Die Schweizer Delegation an der Konferenz zur Prüfung des Neuen substantiellen Aktionsprogramms (NSAP) wurde vom stellvertretenden Direktor der DEH, J.-F. Giovannini, geleitet. Die Schweiz hat sich von Anfang an aktiv an der Ausarbeitung des NSAP beteiligt, das den Zielen des schweizerischen Gesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit entspricht. Die Prioritäten des Aktionsprogramms (Landwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Erziehung) stimmen mit denen der schweizerischen Hilfe überein. Die Schweiz unterhält in 18 der 36 am wenigsten entwickelten Länder Programme bilateraler Zusammenarbeit. 1984 waren die wichtigsten Empfängerländer : Nepal, Ruanda, Tansania, Mali, Bangladesh, Mosambik, Burkina Faso und Niger.
Tabelle Nr. 4. Schweizerische öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder (in Mio Franken)
* Schätzwert
168Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass die Schweiz 1983 die Verdoppelung ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe für die am wenigsten entwickelten Länder im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 1976-80 erreicht hat. Die Schweiz hat somit ihre auf der Konferenz über die am wenigsten fortgeschrittenen Länder 1981 eingegangene Verpflichtung eingehalten. Jedoch ist man noch weit vom Ziel der 0,15 % des BSP entfernt. Die schweizerische Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder wird ausschliesslich in Geschenkform gewährt und ist grundsätzlich mit keinerlei Kaufverpflichtung in der Schweiz verbunden.
169Im Rahmen der Handelspolitik gewährt die Schweiz seit 1982 Zollfreiheit auf Industrieerzeugnisse aus den am wenigsten entwickelten Ländern, ein Bereich, in dem die übrigen Entwicklungsländer lediglich einen Zollpräferenzsatz erhalten. Betreffend die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen unterstützt das BAWI in dem speziellen Bereich der Handelsförderung zugunsten der Entwicklungsländer die Informations- und Beratungstätigkeit der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung mit finanziellen Mitteln. Es geht dabei darum, den Zugang der Entwicklungsländer zum schweizerischen Markt zu erleichtern. Etwa ein Drittel der Arbeit dieser Zentrale war den am wenigsten fortgeschrittenen Ländern gewidmet. Das BAWI finanziert ferner die Informations- und Kontaktstelle der UNIDO in Zürich, welche die Aufgabe hat, die schweizerischen Unternehmen (insbesondere Klein- und Mittelbetriebe) zur Teilnahme an der Durchführung von Industrieprojekten in den Entwicklungsländern anzuregen und die Verantwortlichen in diesen Ländern bei der Vorbereitung von Projekten zu unterstützen. Diese Aktivitäten hatten Investitionen in Nepal, Burundi und Togo zum Ergebnis. Schliesslich sei erwähnt, dass die Schweiz Mitglied der Internationalen Abkommen über Weizen, Naturkautschuk, Kakao, Kaffee, Zinn, Jute und Tropenhölzer ist.
170Die vierte Session der obigen UN-Konferenz fand vom 20. Januar bis 7. Februar 1986 in Genf statt. Sie endete erfolgreich mit der Annahme der UN-Konvention über die Bedingungen für die Registrierung von Schiffen. Es handelt sich um ein internationales Abkommen mit rechtlich bindender Form. Die neue Konvention tritt zwölf Monate nach ihrer Ratifizierung durch vierzig Staaten, die zusammen mindestens 25 % der Bruttoregistertonnage der Welthandelsflotte ausmachen, in Kraft. Nach Ansicht des Konferenzvorsitzenden kann dies in fünf Jahren erreicht sein.
- 32 Die wichtigsten Offenregisterstaaten sind die Bahamas, Liberia, Malta, Panama, Vanuatu und Zypern
171Gemäss der UNCTAD ist es das grundlegende Ziel des Übereinkommens, die ordnungsgemässe Entwicklung des internationalen Seetransports durch die Harmonisierung der Bestimmungen betreffend die Registrierung von Schiffen zwischen den Staaten zu fördern. Die Entwicklungsländer erwarten von dem Abkommen insbesondere, dass es ihre Bemühungen im Hinblick auf eine stärkere Beteiligung am internationalen Seetrachtverkehr erleichtert. Zwei wichtige Offenregisterstaaten – Liberia und Panama – nahmen an den Verhandlungen teil32. Die Konvention sieht nicht die Abschaffung der Offenregisterstaaten vor ; jedoch verpflichtet sie die Registerstaaten, ihre Befugnisse auszuüben. Diese Staaten müssen insbesondere die Eigentümer der unter ihrer Flagge fahrenden Schiffe ordnungsgemäss identifizieren, um sich ihrer vollen Verantwortung zu vergewissern. Sie müssen ferner eine zuständige nationale Seeschiffahrtsbehörde haben, deren Aufgabe es ist, die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen betreffend die Registrierung der Schiffe, ihre Sicherheit sowie die Verhütung der Meeresverschmutzung zu gewährleisten.
172Nach mehreren Jahren der Vorbereitungsarbeiten unter der Schirmherrschaft der UNCTAD wurde die UN-Konferenz über die Registrierung von Schiffen am 16. Juli 1984 eröffnet. Rund 110 Länder, darunter die Schweiz, sowie zahlreiche zwischenstaatliche und nichtstaatliche Organisationen nahmen daran teil. Auf der 3. Tagung der Konferenz im Juli 1985 wurden entscheidende Fortschritte in Bezug auf die Definition der effektiven Bindung, die zwischen dem Schiff und dem Flaggenstaat bestehen muss, erzielt. Diese Frage bildete den Kernpunkt der Verhandlungen. Sie war jedoch nicht neu : Sowohl die Genfer Konvention von 1958 über die hohe See als auch die UN-Seerechtskonvention von 1982 betonen die Notwendigkeit einer reellen Bindung zwischen dem Schiff und dem Registerstaat. Doch führen diese Konventionen keine klare Definition dieser Bindung auf. Die neue Konvention füllt somit eine Lücke in der internationalen Gesetzgebung über die Seeschiffahrt.
173Die drei wesentlichen Elemente der effektiven Bindung zwischen einem Schiff und seinem Registerstaat betreffen die Beteiligung des Staates an der Heuerung der Besatzung, am Management und am Eigentum der unter seiner Flagge fahrenden Schiffe. Die vor kurzem verabschiedete Konvention stellt in Bezug auf diese Punkte einen Kompromiss zwischen auseinandergehenden Interessen dar. Eine strittige Frage betraf den rechtlich bindenden oder unverbindlichen Charakter der diesbezüglichen Bestimmungen. Die Konvention sieht nun die obligatorische Beteiligung von Staatsangehörigen des Flaggenstaates entweder an der Schiffsbesatzung, am Schiffseigentum oder an beiden vor. Diese Bestimmung wurde von der „Gruppe der 77” in einem Bündel von Vorschlägen eingebracht, das der Konferenz im Februar 1985 unterbreitet wurde. Sie bildet einen wichtigen Bestandteil des erzielten Kompromisses, der es gestattet, den oft sehr unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Flaggenstaaten Rechnung zu tragen. In einigen Ländern ist aufgrund des Mangels an entsprechenden Arbeitskräften eine anteilsmässig starke Beteiligung der eigenen Staatsbürger an den Schiffsbesatzungen nicht möglich. Dies ist auch bei der Schweiz der Fall. In anderen Ländern verhindert der Mangel an Kapital die effektive Beteiligung des Staates am Schiffseigentum. Was die Heuerung der Schiffsbesatzungen betrifft, so legt eine wichtige Bestimmung des Abkommens fest, dass der Registerstaat sicherzustellen hat, dass das „Personal, das für die unter seiner Flagge fahrenden Schiffe angeheuert wird, imstande ist, die Einhaltung der internationalen Regeln und Normen betreffend die Sicherheit auf See zu gewährleisten”. Der Staat muss sich ferner auch vergewissern, dass die Beschäftigungsbedingungen an Bord der Schiffe denselben Regeln entsprechen.
174Bezüglich des Managements legt die Konvention folgendes Prinzip fest : Bevor der Staat ein Schiff unter seiner Flagge registriert, muss er sich vergewissern, dass “die Eigentümergesellschaft (oder eine Tochtergesellschaft) auf seinem Hoheitsgebiet ansässig ist und/oder ihre Hauptniederlassung dort hat”. Ist dies nicht der Fall, so muss dort „ein Vertreter oder ein Geschäftsführer vorhanden sein, der entweder Staatsangehöriger des Flaggenstaates ist oder seinen Wohnsitz in diesem Staat hat”. Dies ist eine weitere Lockerung, die in die Konvention eingeführt wurde.
175Die Schweizer Delegation wurde von Jean Hulliger, Direktor des Schweizerischen Seeschiffahrtsamtes Basel, geleitet. In seiner Erklärung auf der Schlusssitzung begrüsste Herr Hulliger die Tatsache, dass die Konvention den besonderen Schwierigkeiten Rechnung trägt, welche den Binnenstaaten aufgrund ihrer geographischen Lage erwachsen. Er bezeichnete das neue Abkommen als einen für diese Länder annehmbaren Kompromiss. Die schweizerische Hochseeflotte umfasst rund dreissig Schiffe ; ihre Besatzung zählt insgesamt 800 Personen, von denen weniger als die Hälfte Schweizer Staatsbürger sind. Die Schweiz besitzt unter den Binnenstaaten die grösste Flotte. (Siehe auch Jahrbuch 1985.)
- 33 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, 15. Januar 1986, S. 531.
176Die Verhandlungen über einen Verhaltenskodex für transnationale Unternehmen (TNUs) waren in den letzten Jahren auf einem toten Punkt angelangt. Die Möglichkeit der Verabschiedung eines Kodexes mit rechtlich bindender Form scheint derzeit ausgeschlossen. Bezüglich der Definition der TNUs, eine der wichtigen noch ungelösten Fragen, wurden 1986 in den Verhandlungen Fortschritte erzielt. Gemäss der Feststellung des Bundesrates „wird die Schweiz sich weiterhin für einen sachlich ausgewogenen Kodex einsetzen, der sowohl an die Regierungen als auch an die transnationalen Unternehmen gerichtete Empfehlungen enthält”33. (Siehe auch Jahrbuch 1984 und 1985.)
177Die Zahlen über die wirtschaftliche Lage der Entwicklungsländer wurden dem BIZ-Jahresbericht 1985, dem Aussenwirtschaftsbericht des Bundesrates 1985, sowie dem Buch « Financement et Dette Extérieure des Pays en Développement », Etude 1985, OECD, Paris 1986, entnommen.
178Die Entwicklung zahlreicher Länder der Dritten Welt ist nach wie vor durch das Verschuldungsproblem geprägt. Waren die Massnahmen der Schuldenkrise von 1982 durch kurzfristige Überbrückungskredite gekennzeichnet, folgten in der zweiten Phase mehrjährige Umschuldungsabkommen. Als dritte Phase steht nun die Lösung der Schuldenkrise durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für ein stabiles Wachstum zur Diskussion.
179Die Verbesserung der Wirtschaftslage einiger Schuldnerländer im Jahr 1984 hat sich 1985 nicht wiederholt. Allgemein war ein Rückgang des Wachstums des Exportvolumens und der Exporterlöse der Entwicklungsländer eine Konsequenz des abgeschwächten Welthandels. Zahlreiche Entwicklungsländer kämpften auch 1985 mit akuten Zahlungsbilanzkrisen.
180Das globale Produktionswachstum verlangsamte sich 1985 weltweit auf 3 %, nachdem es im Vorjahr noch 4,5 % betragen hatte. Das Wachstum in den USA schwächte sich infolge eines hohen Dollarkurses markant ab. Mit nachlassenden Impulsen aus den USA schrumpfte das Wachstum des Welthandels auf 3 % (im Vorjahr noch 9 %). Eine Zunahme des Handels erfolgte vorwiegend in den Industrieländern und in den asiatischen Schwellenländern. Der Handel der Entwicklungsländer verschlechterte sich 1985 gegenüber dem Vorjahr dem Volumen nach (-1 %, im Vorjahr +6,5 %) und infolge des Rohstoffpreiszerfalls noch stärker in seinem Wert. Einen markanten Wachstumsrückgang verzeichneten die ölexportierenden Länder des Nahen Ostens : ihr Ausfuhrvolumen sank um 7,5 %. Die realen Ausfuhren aus Lateinamerika sanken um 1 %, nach einem Zuwachs von 7,5 % im Vorjahr. Letztere Länderkategorie war durch ihre ausgeprägte Ausrichtung auf den US-Markt am stärksten von der Abschwächung der Konjunktur in den USA betroffen.
181Die Gesamtexporte der asiatischen Entwicklungsländer expandierten weiter, allerdings nur um 2,5 %, gegenüber 14 % im Jahr 1984.
182Der Rückgang der Exporterlöse zwang die Schuldnerländer zu weiteren Importkürzungen. Vor allem die lateinamerikanischen Länder verzeichneten einen Rückgang der Importe um 1,5 %.
183Ein grosses Hemmnis für die Entwicklung der Wirtschaft in den Ländern der Dritten Welt stellt der zunehmende Protektionismus der Industrieländer dar. Beschränkungen des Zugangs zu den Märkten der Industrieländer für Exportprodukte wie Textilien, Schuhe, Elektronik u.a. stellen die Entwicklungsländer vor grosse Probleme.
184Zudem sind zahlreiche Entwicklungsländer von Rohstoffexporten abhängig, deren Preise starken Schwankungen auf den Weltmärkten unterliegen. In den letzten Jahren sanken die Preise und auch die Nachfrage ; zahlreiche Rohstoffe erreichten 1985 das tiefste je gemessene Niveau. 1985 lagen die nominellen Rohstoffpreise – ohne Energie – um 12 % unter dem Vorjahresstand ; der Ölpreis verzeichnete einen Rückgang von 4,5 %. Anreize für die eigene Weiterverarbeitung der Rohstoffe zu Halb- oder Fertigfabrikaten für den Export werden gebremst durch die Zunahme der Handelshemmnisse von Seiten der Industrieländer.
185Die sinkenden Rohstoffpreise stellen ein sehr ernstes Problem dar : sie schmälern die Einnahmen aus einem ohnehin stagnierenden Exportgeschäft, und die Zahlungsfähigkeit zur Bedienung des Schuldendienstes verschlechtert sich weiter. 1985 waren wiederum zahlreiche Umschuldungsaktionen mit dem privaten und dem öffentliche Sektor notwendig. Es erfolgten praktisch keine Schuldenrückzahlungen ; die Fälligkeiten wurden generell zu etwas günstigeren Bedingungen umgeschuldet, d.h. die Rückzahlungsperioden wurden gestreckt, die Zinssätze waren im Durchschnitt 2,5 Prozentpunkte niedriger als 1984. Der Zufluss neuer, privater Bankkredite kam 1985 praktisch zum Stillstand.
186Die wirtschaftliche Entwicklung verlief in den drei Ländergruppen lateinamerikanische, afrikanische und asiatische Entwicklungsländer unterschiedlich.
- 34 Business Latin America, 7-8-1985, in : NZZ 5.10.1985.
187Die seit 1982 von den meisten Ländern Lateinamerikas in Angriff genommenen Anpassungsprogramme stellten die soziale Stabilität auf eine harte Probe und zeitigten unterschiedliche Erfolge. Die Kapazität zur Bedienung der Auslandschuld von inzwischen 360 Mia Dollar schwächte sich 1985 weiter ab. In den letzten vier Jahren mussten die Länder Lateinamerikas im Durchschnitt 30 % ihrer Exporterlöse allein für die Schuldzinsen verwenden. Die Schuldendienstquote (Zinsen plus Rückzahlungen) im Verhältnis zu den Exporterlösen betrug für Brasilien in dieser Periode beispielsweise durchschnittlich 67 %, für Ekuador 58 %, für Mexiko 40 %34. Dabei handelt es sich um den theoretisch geschuldeten Betrag, der nur selten dem effektiv geleisteten Schuldendienst entspricht.
188Die lateinamerikanischen Länder sind stark bei privaten Banken verschuldet. Die Vermeidung von Zahlungseinstellungen konnte in einigen Fällen nur durch Umschuldungsprogramme verhindert werden. Im Frühjahr 1986 unterzeichneten fünf wichtige Schuldner – Argentinien, Chile, Ekuador, Mexiko und Venezuela – mehrjährige Umschuldungsvereinbarungen mit den Gläubigerbanken. Diesen Abkommen gehen in der Regel Vereinbarungen mit dem IWF voraus. Die Neukredite des IWF an Lateinamerika und die Karibik sanken netto von 2,9 Mia Dollar 1984 auf 1,5 Mia Dollar 1985. Den meisten Problemschuldnerländern blieb der direkte Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten verschlossen.
189Es gab allerdings markante Unterschiede in der Lage einzelner Länder :
190In Brasilien zog das wirtschaftliche Wachstum an, während es sich in den meisten anderen Ländern deutlich abschwächte. Mexiko, das noch im Vorjahr als Musterbeispiel eines Schuldnerlandes galt, verzeichnete im Berichtsjahr eine besonders ausgeprägte Verschlechterung, zurückzuführen vor allem auf den Preisverfall beim Erdöl. Die Situation Mexikos ist heute ähnlich wie 1982, als das Land sich für zahlungsunfähig erklärte und ein Schulden-Krisenmanagement einsetzte. IWF, Weltbank, Pariser Klub und private Banken schnürten auch 1986 ein Kreditpaket, um die Zahlungsunfähigkeit und eine politische Krise zu verhindern. Die Schweizerische Nationalbank beteiligt sich mit rund 30 Mio Dollar (rund 50 Mio Franken) am Überbrückungskredit für Mexiko von rund 1,6 Mia Dollar.
191Peru und Bolivien setzten vorübergehend ihre Schuldendienstzahlungen aus oder beschränkten diese auf eine bestimmte Quote der Exporterlöse (Peru auf 10 %). Der IWF hat Peru inzwischen als kreditunwürdig erklärt. Venezuela lehnte 1985 die Zusammenarbeit mit dem IWF ebenfalls ab.
- 35 Die elf Staaten der Cartagena-Gruppe, so genannt nach ihrem ersten Konferenzort in Kolumbien, sin (...)
192Anlässlich eines weiteren Treffens der Cartagena-Gruppe35 appellierten die Schuldnerländer Lateinamerikas wiederum an die Mitverantwortung der Industrieländer für die Überschuldung und verlangten Konzessionen bei den Zinsen und Fristen. Sie kritisierten, dass sich der Nettoressourcentransfer hin zu den Gläubigerländern trotzt den umfangreichen Umschuldungen laufend aus-weite. Der Lebensstandard der Lateinamerikaner ist 1985 auf das Niveau von 1975 zurückgefallen. Zur Beilegung der Schuldenkrise wird die Koppelung des Schuldendienstes an die Exporteinnahmen verlangt ; Peru hat diesen Schritt einseitig vollzogen.
193Der noch vor einem Jahr erwartete Bruch der lateinamerikanischen Schuldnerländer mit den Gläubigerstaaten hat sich jedoch nicht vollzogen ; die Verhandlungsrunden laufen weiter.
194Für die Gruppe der Entwicklungsländer mit niedrigem Einkommen, namentlich für die afrikanischen Länder südlich der Sahara, blieb die Situation schwierig, obwohl 1985 für Afrika konjunkturell ein relativ gutes Jahr war ; es erfolgten aber keine strukturellen Entwicklungsschritte. Es kam 1985 zu einer weiteren Verschlechterung ihrer Quoten von Schuldendienst zu den Exporterlösen. Zudem sind eine Anzahl dieser Länder mit ihren Schuldenrückzahlungen an den IWF stark im Rückstand und von neuen Ziehungen ausgeschlossen. Da der Grossteil der Auslandschulden Schwarzafrikas von offiziellen Kreditgebern stammt, verhandeln diese Länder ihre Fälligkeiten vor allem vor dem Pariser Klub. Zusätzlich zur Hilfe für den Ausbau der Exportindustrie brauchen die afrikanischen Länder grosse technische und Finanzhilfe. Die Weltbank, insbesondere ihre Tochterorganisation IDA, richtet den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf diese Ländergruppe aus.
195Auch die asiatischen Entwicklungsländer verzeichneten generell gesehen Einbussen im Wirtschaftswachstum : 1985 betrug die durchschnittliche Wachstumsrate des BSP von 16 asiatischen Entwicklungsländern 3,6 % gegenüber 6,6 % im Vorjahr. Markante Wachstumseinbussen verzeichneten die Schwellenländer Hongkong (Wachstum des BSP 1985 0,8 % gegenüber 6,6 % im Vorjahr), Korea (5,2 gegenüber 7,9), Singapur (-1,8 gegenüber 8,2), Taiwan und China (4,1 gegenüber 9,6). Hauptsächlicher Grund für diese Entwicklung war der Rückgang der Exporte nach den Entwicklungsländern. Die Länder Südostasiens Indonesien, Malaysia, die Philippinen und Thailand verzeichneten eine ähnliche Entwicklung. Die hochverschuldeten Philippinen schlossen mit dem Pariser Klub ein mehrjähriges Umschuldungsabkommen ab.
196Eine positive wirtschaftliche Entwicklung vollzog sich in den südasiatischen Ländern Indien (Wachstumsrate des BSP 1985 4,5 % gegenüber 3,7 % im Vorjahr) und Pakistan (8,2 % gegenüber 4,3 im Vorjahr). Burma und Sri Lanka verzeichneten 1985 eine ähnliche wirtschaftliche Entwicklung wie 1984 mit Wachstumsraten des BSP von 6,6 resp. 5 %. Bangladesh erlebte 1985 wiederum einen wirtschaftlichen Rückgang.
197Die zur Gruppe der ärmsten Entwicklungsländer gehörenden Länder des Süd-Pazifik-Raums Papua Neu Guinea und die Fidji-Inseln erlebten die Auswirkungen der tiefen Weltmarktpreise für Rohstoffe sehr stark und verzeichneten keine wirtschaftliche Verbesserung ihrer Lage. (Angaben aus ADB, Annual Report 1985).
198Allgemein herrscht die Erkenntnis vor, dass mehrere Jahre der Beschränkungen und Entbehrungen es nicht vermochten, die Schuldenquoten zu vermindern, und dass eine neue Strategie zur Behandlung des internationalen Schuldenproblems notwendig ist. Einerseits verhärtet sich die Einstellung der Schuldnerländer zum Problem – es ist immer wieder die Rede von einseitigen Moratorien – andererseits sind die Gläubigerländer gezwungen, durch neue Kredite und Umschuldungen den Wert der alten, anstehenden Guthaben zu erhalten, wollen sie diese nicht abschreiben.
199Der vom IWF verordnete Austeritäts-Kurs mit Schwergewicht auf Sparen hatte in einigen Entwicklungsländern empfindliche Wachstumseinbussen zur Folge. Eine Rückkehr zu solidem Wachstum zeigt sich für den IWF als dringend notwendig für die Verbesserung der Lage in den Entwicklungsländern. Anlässlich des Jahrestreffens von IWF und Weltbank im Oktober 1985 präsentierte der US-Finanzminister Baker ein „Programm für nachhaltiges Wachstum”. Die Betonung dieser neuen Schuldenstrategie liegt auf der Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums in den Entwicklungsländern.
200Das Verschuldungsproblem veranschauliche die Interdependenz zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern einerseits, sowie Handel, Finanzierung und Entwicklung andererseits. Für die Lösung des Schuldenproblems seien strukturelle Anpassungen in Entwicklungs- und in Industrieländern, der ungehinderte Zugang zu den Exportmärkten, verstärkte Finanzflüsse sowie eine länger dauernde nichtinflationäre, weltweite Wachstumsperiode erforderlich, dies schreibt der Bundesrat im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 1985.
201In einer Petition lanciert von der Aktion „Finanzplatz Schweiz-Dritte Welt” „Gegen Schulden, die das Essen fressen” fordern die Unterzeichner Bundesrat und Nationalbank auf,
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In den internationalen Gremien sich dafür einzusetzen, dass der IWF sich nicht über die Bedürfnisse der breiten Bevölkerung in der Dritten Welt hinwegsetzt.
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In der Schweiz und im internationalen Rahmen auf Schuldenerleichterungen für die Entwicklungsländer und auf die Streichung irreal gewordener Schulden und Zinsforderungen hinzuarbeiten.
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In der Schweiz Massnahmen zur Abwehr von Fluchtgeldern zu treffen, welche zur Verschuldung beitragen, und die Kreditvergabe an die Dritte Welt auf ihre entwicklungspolitische Tauglichkeit hin zu kontrollieren.
202Kirchliche und andere entwicklungspolitisch engagierte Kreise fordern (nicht nur in der Schweiz) zur Lösung der Verschuldung in den Entwicklungsländern grundlegende Veränderungen in der Welt der Finanzwirtschaft und bei den Entwicklungsstrategien der grossen Finanzierungsinstitutionen. Unter anderem wird ein Schuldenerlass für die 36 ärmsten Entwicklungsländer gefordert. Eine nicht bloss auf das Management der Schulden beschränkte Perspektive müsse beim Schuldenproblem auch über seine politischen Ursachen und Kosten nachdenken. Damit nehmen diese Kreise die Förderung der Entwicklungsländer nach politischen Lösungen des Schuldenproblems auf. Die Realisierung dieser Forderungen durch die Streichung der geschuldeten Beträge hätte durch die Budget-Implikationen eine Verlagerung der Entwicklungszusammenarbeit zur Folge, die nicht genau vorausgesehen werden kann.
203Die Jahrestagung des IWF und der Weltbank im Oktober 1985 in Seoul war gekennzeichnet durch die weitere Verschlechterung der Lage vieler hochverschuldeter Entwicklungsländer. Ein Vorschlag zur Überwindung des Schuldenproblems stand von amerikanischer Seite zur Diskussion, die sog. Baker-Initiative. Neue Kredite gekoppelt mit langfristigen Strukturanpassungsmassnahmen sollen nach Ansicht des amerikanischen Finanzministers Baker 15 hochverschuldeten Entwicklungsländern der mittleren Einkommensgruppe zu stabilem Wachstum verhelfen. Die Baker-Initiative sieht auch Massnahmen für die ärmsten Länder vor, wie etwa einen gemeinsamen Fonds von IWF und Weltbank und bilateralen Geldgebern ; dieser Teil der Initiative wurde an der Tagung in Seoul nicht entwickelt. Neu gebildet wurde eine strukturelle Anpassungsfazilität des IWF sowie eine multilaterale Agentur zur Versicherung von nicht-kommerziellen Investitionsrisiken.
- 36 Das Interimskomitee ist der geschäftsführende Vorstand des IWF, zusammengesetzt aus 22 Ministern (...)
204Der eigentlichen Jahrestagung von Interimskomitee und Entwicklungsausschuss36 gehen die oft entscheidenderen Sitzungen der Finanzminister und Notenbankgouverneure der fünf grossen Industrienationen (USA, England, Deutschland, Frankreich, Japan), des Zehnerklubs (mit dem Beitritt der Schweiz zum Klub der elf währungspolitisch wichtigsten Industrienationen geworden), sowie der Gruppe der 24, das monetäre Sprachrohr der Entwicklungsländer, voraus.
- 37 Die Baker-Initiative gilt für folgende 15 Entwicklungsländer : Argentinien, Bolivien, Brasilien, (...)
205Hauptthema der Jahreskonferenz bildete die Baker-Initiative. Diese sieht vor, dass die Geschäftsbanken einerseits sowie die Weltbank und weitere multilaterale Entwicklungsbanken andererseits in den nächsten drei Jahren je zur Hälfte insgesamt 40 Mia US-Dollar an neuen Krediten an 15 hochverschuldete Entwicklungsländer37 vergeben. Diese Mittelzufuhr soll, gekoppelt mit weiteren Massnahmen, den Wirtschaften der betroffenen Entwicklungsländer der mittleren Einkommensgruppe zu stabilem Wachstum verhelfen. Durch eine Belebung des privaten Sektors im Sinne besserer Bedingungen für private Investitionen und eine Erhöhung der Sparquote soll die Kapitalflucht aus diesen Entwicklungsländern gebremst werden. Die Schuldnerländer werden zu umfassenden Strukturanpassungsprogrammen angehalten. Das Prinzip der Konditionalität für Strukturanpassungskredite soll beibehalten werden, bzw. auch für Weltbank-Strukturkredite Anwendung finden. Die Initiative Baker basiert auf dem Hintergrund rückläufiger privater und öffentlicher Kredite in die Entwicklungsländer, wie aus der Tabelle auf der nächste Seite hervorgeht.
- 38 Diese Rechnung machte auch Staatssekretär C. Sommaruga, Direktor des BAWI, anlässlich eines Vortr (...)
206Die von Baker vorgeschlagene Strategie enthält zahlreiche Elemente einer angebotsorientierten Wirtschaftspolitik, was quer zu den bisherigen wirtschafts-politischen Ausrichtungen der meisten Entwicklungsländer steht. Eine Senkung der US-Zinsen real um 2-3 Prozentpunkte würde die Schuldnerländer in einem einzigen Jahr mehr entlasten, als die Baker-Initiative an neuen Mitteln binnen drei Jahren vorsieht38. Diese Tatsache halten die Entwicklungsländer der Baker-Initiative entgegen. Diese sei aus den Nöten der in Lateinamerika stark engagierten US-Banken entstanden. Als positiv am Baker-Plan betrachten die Entwicklungsländer die Einsicht der Industrieländer, dass die sich seit Jahren im Gang befindlichen Umschuldungsaktionen das Schuldenproblem nicht lösen können.
Tabelle Nr. 5. Zahlenspiegel der 15 Baker-Länder (1)
(1) Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Elfenbeinküste, Mexiko, Marokko, Nigeria, Peru, Philippinen, Uruguay, Venezuela, Jugoslawien.
(2) Schätzungen.
(3) Ohne garantierte Kreditverschuldung.
The Institute of International Finance, Washington.
207Generell fordern die Entwicklungsländer eine Neuorientierung der Schuldenstrategie im Sinne einer besseren Übereinstimmung der Zahlungsverpflichtungen mit den legitimen Ansprüchen der Bevölkerung auf ein menschenwürdiges Leben. Peru drohte mit dem Austritt aus dem IWF, falls dieser seine Konditionen für die Kreditvergabe nicht lockere. Auch Vertreter notleidender Staaten Schwarzafrikas drückten an der Jahrestagung wachsenden Unmut gegen die Rezepte des Währungsfonds aus. Mit der Baker-Initiative werde den ärmsten Ländern – dazu gehört die Mehrzahl der afrikanischen Staaten südlich der Sahara – nicht geholfen. Diesem Umstand versucht der IWF mit der Umorientierung der zurückfliessenden Mittel aus dem Treuhandfonds in die ärmsten Länder Rechnung zu tragen.
208Der Treuhandfonds war aus den Goldverkäufen des IWF hervorgegangen und stellte Ende der siebziger Jahre den ärmsten Entwicklungsländern mit Zahlungs-Bilanzproblemen – entstanden als Folge der Ölpreisschocks – Kredite zu Vorzugsbedingungen zur Verfugung. In letzter Zeit setzten die Ruckzahlungen ein. Mit der strukturellen Anpassungsfazilität (SAF) leitet der IWF nun diese rückfliessenden Mittel in die Gruppe der Entwicklungsländer mit einem Pro-Kopf-Einkommen von unter 550 US-Dollar. Indien und China, die aufgrund ihrer Grosse mehr als die Hälfte der Mittel absorbiert hätten, verzichten auf ihren Anteil, sodass die rund 2,7 Mia SZR (=3,1 Mia US-Dollar) schwergewichtig den Staaten Schwarzafrikas zugute kommen.
209Die Weltbank erklärte sich bereit, im Rahmen der 8. Kapitalaufstockung der IDA die neue IWF-Fazilität mit einem ähnlich hohen Betrag zu komplettieren. Die Weltbank führt bereits unter der Verwaltung ihrer Tochtergesellschaft IDA einen Afrika-Sonderfonds. IWF und Weltbank wollen ihre Mittel für Afrika nicht zusammenlegen ; vorgesehen ist vielmehr, dass die beiden Institutionen eine gemeinsame Rahmenordnung für die Kreditvergabe erarbeiten, ihre Mittel für Afrika jedoch selbständig verwalten.
210An der Jahrestagung wurde auch die Gründung der multilateralen Investitionsagentur MIGA beschlossen. Die Agentur soll den Kapitalzufluss in die Entwicklungsländer durch Garantien für politische, nicht-kommerzielle Risiken fördern und als Forum für operationelle Diskussionen für Geber- und Empfängerländer dienen. Finanzieren soll sich MIGA durch ein Grundkapital sowie durch Prämien. Die Schweiz ist an der Agentur interessiert und hat das Gründungsstatut im Sinne einer Absichtserklärung zum Beitritt unterzeichnet. Die Gründungskonferenz findet im September 1986 statt.
211Für eine Neuzuteilung von Sonderziehungsrechten (SZR) fehlte wie im Vorjahr der Konsens. Die Entwicklungsländer kamen mit ihrer Förderung nach Neuzuteilung von mindestens 15 Mia SZR nicht durch.
212Beim erweiterten Zugang zu den Krediten des IWF wurde die geltende Regelung für ein weiteres Jahr verlängert (vgl. dazu die Angaben im Jahrbuch 1985).
213Der erweiterte Zugang zu den Fondsmitteln war im Vorfeld der letzten Quotenerhöhung (1981) geschaffen worden, um in dringenden Fällen von Kreditbedarf die Ratifikationsprozedur zu überbrücken. Vorgesehen war, diese Möglichkeit bis 1987 abzubauen. Angesichts der anhaltenden Schuldenkrise wurde der Zugang zwar sukzessive abgebaut, er dürfte jedoch über 1987 hinaus verlängert werden. In Sonderfällen konnten Mitgliedsländer auf drei Jahre hinaus für bis zu 600 Prozent der eigenen Quote IWF-Kredite beanspruchen, diese Maximalquote wurde inzwischen auf 450 Prozent reduziert.
214Der sinkende Ölpreis, niedrigere Zinsen und ein schwächerer Dollar kennzeichneten den wirtschaftlichen Rahmen der Frühjahrstagung im April 1986 von Interimskomitee und Entwicklungsausschuss. Generell bedeutete dies für die verschuldeten Länder – ausser für die erdölexportierenden Entwicklungsländer – eine gewisse Erleichterung für den Schuldendienst. Zur Unterstützung der Entwicklungsländer, denen aus dem Fall der Erdölpreise Nachteile erwachsen, unterbreitete die G-24 den Vorschlag zur Schaffung einer Ölfazilität, welche durch den IWF und die Industrieländer zu finanzieren wäre. Weiter forderten die Entwicklungsländer eine Neuzuteilung und Aufstockung der SZR, um die fallenden Exporterlöse aufzufangen. Wie in den vorangegangenen Jahren fehlte auch diesmal der dazu notwendige Konsens. Die sinkenden Ölpreise hatten einen Einfluss auf die Süd-Süd-Kooperation : sie wurde beeinträchtigt durch ein sinkendes Engagement der OPEC-Länder.
215Die Diskussion um eine Währungsreform war von der Traktandenliste der Jahrestagung auf die Frühjahrstagung verschoben worden und hatte aufgrund der verbesserten Währungssituation keine Brisanz mehr. Grundlage der Gespräche bildete je ein Bericht der G-10 und der G-24. Die Industrieländer finden das System flexibler Wecfiselkurse befriedigend, die Entwicklungsländer befürworten mehrheitlich ein System mit Zielzonen für Wechselkurse, deren Schwankungen durch Interventionen am Devisenmarkt ausgeglichen werden sollen. Die Schweiz nahm gegen diesen Vorschlag Stellung, sie halt die wirtschafts-politische Absprache unter Industrieländern für ein besseres Mittel.
216Die Schweiz ist als Nicht-Mitglied von IWF und Weltbank als Beobachter zugelassen. Im Interimskomitee war die Schweiz durch Nationalbank-Präsident P. Languetin, im Entwicklungsausschuss durch BAWI-Direktor C. Sommaruga vertreten. An der Sitzung des Zehnerklubs nahm Bundesrat O. Stich teil. Die Baker-Initiative betrachtete die Schweizer Delegation als Schritt in die richtige Richtung. Die Realisierung sei allerdings schwierig – so die Ansicht P. Languetins – seien doch die bisher eingeleiteten Strukturanpassungsprogramme angesichts der sozialen und politischen Auswirkungen schwieriger verlaufen als gedacht.
- 39 Diese Rechnung machte auch Staatssekretär C. Sommaruga, Direktor des BAWI, anlässlich eines Vortr (...)
217Staatssekretär C. Sommaruga, Direktor des BAWI, hat anlässlich eines Vortrages im Februar 198639die Sicht der Bundesbehörden zur Baker-Initiative dargelegt. Er sprach sich grundsätzlich für die Initiative aus und verurteilte die z.T. widersprüchliche Aussenwirtschaftspolitik der Gläubigerländer, welche in letzter Konsequenz eben dazu führe, dass diese den Schuldendienst durch immer wieder neue Kredite an die Entwicklungsländer sicherstellen müssen. Vonnöten ist nach Sommaruga ein dauerhaft sicherer Zugang zu den Märkten der Industriestaaten für die Schuldnerländer. Abzuklären sei, unter welchen Voraussetzungen die ERG zur Absicherung dringend benötigter Investitionsgüterlieferungen für verschuldete Entwicklungsländer mit erfolgversprechenden Anpassungsprogrammen ausgerichtet werden könnte.
218In der Baker-Initiative spielen die Geschäftsbanken eine wichtige Rolle. An einem Treffen im Januar 1986 in New York, an welchem auch Vertreter der Schweizer Grossbanken teilnahmen, äusserten sich die Banken zur Intitiative. Während die im hochverschuldeten Lateinamerika stark engagierten amerikanischen Banken die Initiative begrüssen, üben die europäischen und japanischen Banken grosse Zurückhaltung. Im Prinzip wird die Initiative auch von ihnen befürwortet, sie kritisieren aber, das Konzept sei zuwenig ausgearbeitet, die Konturen des verstärkten Engagements der Weltbank unklar.
- 40 Schweizerischer Bankverein, The Baker Initiative. A Swiss bank’s reaction. Dezember 1985.
219IWF-Direktor de Larosière forderte anlässlich eines Vortrages in Zürich die Schweizer Banken zu mehr Krediten für die Entwicklungsländer auf. In einem gemeinsamen Papier der Schweizer Grossbanken40 begrüssen diese grundsätzlich den vorgeschlagenen Ansatz, betonen aber die Notwendigkeit, nebst neuen Bankenkrediten, die Direktinvestitionen zu fördern. Sie verlangen von den Entwicklungsländern ein günstiges Klima für ausländische Investoren. Ein erhöhtes Engagement der Weltbank gehe wohl nicht ohne Kapitalerhöhung, dazu aber hätten sich die USA noch nicht explizit geäussert. Der IWF, insbesondere das Prinzip der Konditionalität, spiele bei der neuen Strategie aus der Sieht der Banken eine zentrale Rolle. Die Regierungen der Industrieländer hätten die vermehrte Kreditvergabe der Banken mit ausgedehnten Exportrisikogarantien zu flankieren. Eine bessere Absprache zwischen Banken und den offiziellen Gläubigern im Pariser Klub sei vonnöten.
220Schliesslich wollen die Banken – so das Papier – auch in Zukunft aufgrund eigener Risikoabwägungen selber über ihre Geschäftspraktiken entscheiden. Es sei nicht die Aufgabe der Geschäftsbanken, Zahlungsbilanzdefizite zu finanzieren. Eine Zinssenkung für alte Schulden schliessen die Banken nicht aus.
221Die Weltbank stellt traditionell Projektkredite sowie seit 1980 auch breitgefächerte strukturelle Anpassungskredite und sektorielle Anpassungsprogramme für Entwicklungsländer bereit. Der Baker-Plan sieht für die Weltbank eine Ausdehnung ihrer Kredite vor.
- 41 Das Geschäftsjahr der Weltbank, abgeschlossen am 30. Juni 1986.
222Im Rahmen der vorgeschlagenen neuen Schuldenstrategie, die auf stabiles, langfristiges Wachstum in den Entwicklungsländern abzielt, soll die Weltbank in Zukunft eine bedeutende Rolle spielen. Sie wird sich vermehrt an multilateral geschnürten Finanzierungspaketen beteiligen und bei der Erarbeitung von Entwicklungszielen sowie bei der Überwachung der Wachstumsprogramme mitwirken. Der Baker-Plan stimmt weitgehend mit der von der Weltbank in den letzten Jahren eingeschlagenen Stratégie überein, wonach den Entwicklungsländern in den Bemühungen zum Übergang von der bisherigen Austeritäts- und Stabilisierungsphase zu einer dynamischen Investitions- und Wachstumsphase geholfen werden muss. Dabei dehnte die Weltbank ihre nicht-projektgebundenen Kredite bereits kräftig aus. Im letzten Geschäftsjahr41 waren 10,3 % (rund 1,5 Mia US-Dollar) der Kreditzusagen von Weltbank und IDA strukturelle Anpassungskredite. Der Baker-Plan sieht nun eine Erhöhung dieser Darlehen um 3 Mia Dollar pro Jahr für die nächsten drei Jahre vor. Damit wäre der in den Statuten der Weltbank auf 20 % limitierte Plafonds für diese Art der Kreditvergabe ausgeschöpft.
223Die Weltbank bindet ihre Strukturanpassungskredite an wachstumsorientierte wirtschaftspolitische Reformen im Schuldnerland. Bei der Überwachung der Reformprogramme arbeiten Weltbank und IWF zusammen, dabei entsteht die Gefahr von Überschneidungen von Konditionalitäten angesichts der nach wie vor doch unterschiedlichen Konzepte von IWF und Weltbank.
224Die grössten Strukturanpassungskredite erhielten Argentinien in der Höhe von 350 Mio Dollar und Brasilien mit 1,2 Mia Dollar. Letzterer ist der grösste je von der Weltbank vergebene Kreditblock. Er ist gebunden an strukturelle Reformen im Energie- und im Landwirtschaftssektor.
225Die Entwicklungsländer kritisieren den Umstand, dass die Weltbank neu nun ähnlich wie der IWF wirtschaftspolitische Auflagen an die Strukturanpassungskredite knüpft. Die „cross-conditionality” IWF/Weltbank wird kritisiert.
226Die Weltbank stützt sich stark auf den Schweizer Franken ab. Der Frankenanteil der Weltbank-Anleihen betrug für das Geschäftsjahr 1986 inklusive Swaps – das sind Termingeschäfte zur Kursabsicherung – 29 %. Durch die Aufnahme von Anleihen in Währungen mit niedrigen Zinssätzen (u.a. dem Schweizer Franken) und durch die Senkung der Zinssätze in den USA konnte die Weltbank ihrerseits die Ausleihzinsen erneut senken, und zwar auf 8,5 %. Die geplante Ausweitung des Kreditvolumens dürfte sich durch noch höhere Weltbank-Anleihen auf dem Kapitalmarkt des Nicht-Mitgliedlandes Schweiz ausdrucken.
227Weltbank-Präsident A.W. Clausen trat auf Ende des Geschäftsjahres 1986 (Juni) zurück ; sein Nachfolger wurde traditionsgemäss ein Amerikaner, der Republikaner Barber Conable, ein ehemaliger Kongressabgeordneter. Wichtige Aufgabe der neuen Amtszeit wird wohl die Kapitalerhöhung der Weltbank sein. Erste Diskussionen darüber wurden bereits geführt.
228IDA, die 1960 gegründete Tochter der Weltbank, stellt den 60 Entwicklungsländern mit Einkommen bis 400 Dollar pro Kopf zinslose, langfristige Kredite für die Dauer von 50 Jahren zur Verfügung. Die ersten zehn Jahre sind in der Regel ruckzahlungsfrei.
229Die 8. Mittelaufstockung der IDA geht zügiger voran als vorgesehen. Im Juli 1986 wurden unter den Geberländern Zusagen von 11,5 Mia Dollar gemacht ; gestecktes Ziel sind 12 Mia Dollar. Die Ausrichtung der zukünftigen Politik der IDA sieht eine Verschärfung der Kriterien für die IDA-Kredite vor. Diskutiert wird eine Beschränkung der Kreditdauer von 50 auf 40 Jahre.
230Die USA wurden mit der Überweisung von 71,8 Mio Dollar 17. Mitglied der Afrika-Sonderfazilität der Weltbank, verwaltet durch die IDA. Damit lockern die USA ihre Zurückhaltung der Weltbank gegenüber etwas, wie sich dies auch im Baker-Plan andeutet.
231Auch die Schweiz hat am 11. September 1985 mit der IDA ein Abkommen über die Kofinanzierung von Programmen im Rahmen der Sonderfazilität für Afrika südlich der Sahara abgeschlossen. Die Leistungen der Schweiz betragen 80,4 Mio Franken.
232Am 16. Juli 1985 trat der revidierte und bis zum 15. Juli 1995 verlängerte Bundesbeschluss über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen in Kraft. Dieser sieht vor, dass Kredite und Garantien im Rahmen internationaler Stützungsaktionen in Zukunft vornehmlich über die BIZ und den IWF laufen sollen. Wärungskredite werden von den Massnahmen der Exportförderung und der Entwicklungshilfe abgegrenzt und dürfen nicht an die Bezüge von schweizerischen Gütern und Dienstleistungen gebunden werden.
233Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) wurde 1930 mit dem Ziel gegründet, die Zusammenarbeit unter den Nationalbanken zu fördern und auf multilateraler Ebene den Zahlungsausgleich zu schaffen. Aktionäre der BIZ sind die Zentralbanken der meisten Industrieländer (ausser DDR und UdSSR).
234Die BIZ organisiert regelmässig Sitzungen der Notenbankpräsidenten des Zehnerklubs.
235Im Rahmen des Bundesbeschlusses über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen hatte sich die Nationalbank 1982 und 1983 mit Substitutionszusagen an kurzfristigen Überbrückungskrediten der BIZ zugunsten hochverschuldeter Entwicklungsländer (Mexiko, Brasilien, Argentinien, Jugoslawien) beteiligt. 1984 und 1985 gewährte die Nationalbank keine solchen Zusagen mehr. 1986 beteiligt sie sich mit rund 50 Mio Franken an einem Überbrückungskredit für das erneut in Schwierigkeiten geratene Mexiko. Die BIZ wirkt dabei als Koordinatorin unter den Zentralbanken, beteiligt sich selbst aber nicht an der Aktion.
236Jugoslawien zahlte 1985 einen mit einer Bundesgarantie versehenen Nationalbank-Kredit in der Höhe von insgesamt 80 Mio Dollar teilweise vorzeitig zurück.
237Der Zehnerklub, der mit der Mitgliedschaft der Schweiz ab April 1984 zum Klub der elf Industrieländer wurde, welche währungspolitisch zusammenarbeiten, veröffentlichte 1985 einen Bericht über das internationale Währungssystem. Darin wird eine Rückkehr zu festen Wechselkursen als unrealistisch bezeichnet. Vielmehr sollten die Industrieländer die Bemühungen um eine bessere Abstimmung ihrer Wirtschaftspolitik intensivieren. Der Bericht schlägt die Schaffung eines multilateralen Überwachungssystems mit dem IWF als Koordinator vor. Dem Vorschlag der Entwicklungsländer, sog. Zielzonen für Währungen zu schaffen, stehen die Mitglieder des Zehnerklubs skeptisch gegenüber.
238Im weiteren unterstützen die Notenbankgouverneure des Zehnerklubs den Baker-Plan und begrüssen es, dass die Schuldenfrage grundsätzlich im Rahmen einer wachtumsorientierten Politik angegangen wird. Weltbank und andere multilaterale Behörden müssen nach Ansicht der Zehnerklub-Mitgliedsländer zur Bewältigung der neuen Aufgabe weitere Finanzmittel erhalten ; die Position des IWF solle gleichzeitig gestärkt werden.
239Zahlreiche Umschuldungsverhandlungen öffentlicher und privater Schulden schlossen im Berichtsjahr mit einem Abkommen vor dem Pariser Klub für staatliche oder staatlich garantierte Kredite und vor dem Londoner Klub für private Kredite. Voraussetzung für ein Umschuldungsabkommen ist in der Regel die vorherige Gewährung eines IWF-Beistandskredites.
240Der Pariser Klub, ein informelles Gremium von Vertretern der von der Umschuldung betroffenen Gläubigerstaaten, koordiniert jeweils die Umschuldungsaktion. Die Schweiz nimmt an den Treffen des Pariser Klubs teil, wenn der sie betreffende Betrag mindestens 1 Mio SZR beträgt (nähere Angaben dazu im Kapitel Schuldenkonsolidierungen).
2411985 wurden von dem Pariser Klub Schulden in der Höhe von 17,5 Mia Franken neu verhandelt. Für die Rückzahlung gelten in der Regel die ersten fünf Jahre nach dem Abkommen als Karenzjahre ; darauf folgen zwischen vier und sechs Rückzahlungsjahre. Umgeschuldet werden vor dem Pariser Klub im Prinzip ausstehende Beträge von einem Jahr. Es werden aber immer mehr mehrjährige Umschuldungen vorgenommen, eine Tendenz, die sich in Zukunft wohl noch verstärken wird.
242Umschuldungsaktionen haben zum Ziel, einerseits die Interessen der Gläubiger zu wahren und andererseits dem Schuldnerland eine gewisse Kreditwürdigkeit für private Schulden zu attestieren. Sie sind häufig jedoch einfach unumgänglich angesichts der Zahlungsunfähigkeit für den Schuldendienst zahlreicher Entwicklungsländer. Seit 1982 haben sich die Umschuldungsaktionen vervielfacht und betrafen zum Teil beträchtliche Summen von über 1 Mia Dollar.
243Auch 1985 waren zahlreiche Umschuldungsaktionen (22 Abkommen) notwendig. Einige, vorwiegend afrikanische Länder verhandelten zum wiederholten Mal mit dem Pariser Klub : Togo schloss das fünfte, Senegal und Madagaskar schlossen das vierte Abkommen über eine Umschuldung, wie aus der Tabelle auf der nächsten Seite hervorgeht.
244Bis zum 30. Juni 1986 wurden weitere Abkommen geschlossen mit Sambia, Jugoslawien, Guinea, Zaire, Mauretanien, Elfenbeinküste. Weitere waren in Vorbereitung.
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Tabelle Nr. 6. Multilaterale Umschuldungsabkommen 1985
Quelle : BAWI