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Jahresübersicht

III. Aussenwirtschaftspolitik

p. 89-101

Volltext

3.1. Exportrisikogarantie

  • 1 Im Jahrbuch 1985 findet sich ein Beitrag über ein Round-Table-Gespräch zwischen Vertretern des Bu (...)

1Die Rechnung der ERG weist für 1985 mit Einnahmen von 151 Mio Franken und Ausgaben von 346 Mio Franken ein Defizit von 195 Mio Franken (Vorjahr 237 Mio Franken) aus. Die Vorschüsse des Bundes zur Deckung des Defizits aus der ERG-Rechnung belaufen sich insgesamt auf 780 Mio Franken. Die neu gewährten Garantien betrugen rund 2 Mia Franken, das sind eine halbe Milliarde Franken weniger als 1984. ERG-Gesuche für Kraftwerkbauten in Ägypten und in der Türkei lösten heftige Proteste von Seiten der entwicklungspolitischen Kreise aus1.

2Die ERG, 1934 geschaffen, ist eine Versicherung des Bundes für besondere mit Ausfuhrgeschäften verbundene politische Risiken. Als solche gelten Transferschwierigkeiten, Moratorien, Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverweigerung von Staaten.

3Der ERG-Fonds sollte eigentlich eigenwirtschaftlich arbeiten. Zunehmende Defizite (siehe nachstehende Tabelle) machten aber immer grössere Vorschüsse aus der Bundeskasse notwendig. 1985 waren dies 195 Mio Franken. Die Bundesvorschüsse erhöhten sich damit auf insgesamt 780 Mio Franken. Die ERG-Rechnung stellt diesen Vorschlüssen die Guthaben des ERG-Fonds aus Schuldenkonsolidierungen von 721 Mio Franken gegenüber. Bundesrat Furgler gab im Parlament (März-Session 1986) zu, dass das wachsende ERG-Defizit, bzw. die Vorschüsse des Bundes, bedenklich seien, zumal 600 Mio Franken davon definitiv verloren sind, weil sie noch aus der Zeit stammen, als die ERG auch die Währungsrisiken abdeckte.

476,9 Prozent aller erteilten Garantien wurden 1985 für Exporte in Entwicklungsländer (ohne Türkei) gewährt. 27,6 % oder 555,7 Mio Franken der neuen Garantien gingen an Exporteure in die 67 ärmsten Entwicklungsländer. Gemäss ERG-Gesetz sind bei Garantien für diese Kategorie der Entwicklungsländer die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit mitzuberücksichtigen.

  • 2 Bericht über das Geschäftsjahr 1985 der ERG, Mai 1986. Zum ersten Mal präsentierte die Geschäftss (...)

5Das Total neu gewährter Garantien lag 1985 mit 2,007 Mia Franken tiefer als 1984 mit 2,513 Mia Franken. Die Geschäftsstelle für die ERG führt diesen Rückgang in ihrem Bericht2 auf folgende Faktoren zurück :

  • Sistierung der Währungsgarantie ab 1. April 1985

  • Erhöhung der Gebühren um 50 Prozent (auch ab 1. April 1985)

  • Die prekäre Verschuldungssituation führte bei zahlreichen Entwicklungsländern zu Einfuhrdrosselung.

  • Vermehrte Zurückhaltung bei der Garantieverteilung.

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Tabelle Nr. 8. Les comptes de la GRE de 1975 à 1985 (en Mio de francs)

Tabelle Nr. 8. Les comptes de la GRE de 1975 à 1985 (en Mio de francs)

* Avances de la Confédération

Source : Rapport d’exercice 1985 de la GRE.

Schadenzahlungen

7Bei den Schadenauszahlungen in Höhe von insgesamt 315,6 Mio Franken fiel der grösste Teil auf Vergütungen für politische Schäden und Tranferschäden (178,2 Mio Franken) und Schuldenkonsolidierungen (129,5 Mio Franken). Für Währungsschäden wurden noch 7,9 Mio Franken vergütet.

8Auszahlungen von über 10 Mio Franken für politische Schäden mussten für Polen, Argentinien, Nigeria und Irak vorgenommen werden. Bei den Schuldenkonsolidierungen entfielen die bedeutendsten Beträge auf die Elfenbeinküste, Jugoslawien, Brasilien, Senegal, Kuba und Sierra Leone.

Umstrittene ERG für Kraftwerkbauten

9Ägypten : Seit Mai 1985 ist verschiedenen schweizerischen Exporteuren die ERG für Lieferungen im Wert von 150 Mio Franken für das erste Atomkraftwerkprojekt in Ägypten (El Dabaa) zugesichert worden. Dies löste bei den Hilfswerken heftige Proteste aus. Der Bund wurde aufgerufen, die ERG nicht für Exporte zu gewähren, die im Entwicklungsland schädliche Folgen nach sich ziehen. Ihrer Ansicht nach ist das Nuklearprogramm Ägyptens überdimensioniert und nicht den Verhältnissen des Landes angepasst : Ägypten gehört zu den ärmeren Entwicklungsländern, ist stark verschuldet und wendet über 30 % seiner Exporteinnahmen für die Bedienung seiner Auslandsschuld auf.

10Die Arbeitsgemeinschaft Swissaid/ Fastenopfer/ Brot für Brüder/ Helvetas wendet sich in einem Schreiben gegen jegliche Förderung des ägyptischen Atom-programms durch den Bund. Die Gewährung der ERG für Lieferungen von Nukleargütern nach Ägypten widerspreche den entwicklungspolitischen Grundsätzen der Schweiz. Die Weltbank engagiere sich im ägyptischen Kernkraftwerk-Projekt auch nicht, weil sie bisher grundsätzlich keine Atomkraftwerkbauten in Entwicklungsländern unterstützte.

11Für eine weitere, grundsätzliche Erteilung der ERG im Zusammenhang mit El Dabaa liegt kein Bundesrats-Entscheid vor. Es wurden auch keine konkreten Gesuche gestellt, weil die Realisierung des Nuklearenergie-Programms Äyptens eine Verzögerung erfährt. Nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl im April 1986 unterzog Ägypten sein Bauprogramm von Kraftwerken einer Überprüfung. Dadurch wurde auch die Unterzeichnung des Zusammenarbeitsvertrages Schweiz-Ägypten über die friedliche Nutzung der Kernenergie hinausgezögert und vorläufig von ägyptischer Seite verschoben. Das Rahmenabkommen hat keinen unmittelbaren Einfluss auf eventuelle Aufträge für die Schweizer Atomindustrie, es regelt aber die Modalitäten solcher Verträge.

  • 3  Über ein Gesuch um eine Exportrisikogarantie entscheidet je nach Betrag das BAWI (Lieferwert bis 1 (...)
  • 4  BBC hält einen sehr hohen Anteil in der ERG-Rechnung. Für die Türkei wurde bereits vor zwei Jahren (...)

12Türkei :Der Bundesrat hat im April 19863 der BBC eine grundsätzliche Zusage über 710 Mio Franken ERG für den Bau eines Kohlekraftwerks in Marmara/ Türkei erteilt. Eine Interpellation Uchtenhagen (SP) stellte dem Bundesrat die Frage, ob mit einer zu grossen Garantiesumme für einen Grossbetrieb4 und der Unterstützung des traditionellen Maschinenbaus nicht ein „Klumpenrisiko” eingegangen werde, dies auch angesichts der hohen Verschuldung der Türkei. Zudem verlangt die Interpellantin eine Berücksichtigung der ökologischen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkte beim Kohlekraftwerk-Projekt am Marmarameer. Der Informationsdienst 3. Welt bezeichnet die ERG-Zusage für BBC als unverantwortlich und als ein grosses Risiko. Zudem stellen die Entwicklungspolitiker auch einen kritischen Bezug zur Menschenrechtssituation in der Türkei her, die sich u.a. darin zeige, dass 1985 in der Schweiz 3844 türkische Asylbewerber gezählt wurden.

3.2. Schuldenkonsolidierungsabkommen

13Auf die multilateralen Umschuldungsverhandlungen staatlicher oder staatlich garantierter Schulden vor dem Pariser Klub folgen bilaterale Verhandlungen zwischen dem Schuldnerland und der Schweiz, wenn der die Schweiz betreffende Betrag mindestens 1 Mio SZR beträgt.

141985 wurde mit sieben Entwicklungsländern über Schulden von insgesamt 193,5 Mio Franken neu verhandelt. In der ersten Hälfte 1986 waren bereits drei weitere Abkommen (Togo V, Ekuador, Zentralafrikanische Republik) abgeschlossen. Weitere Verhandlungen waren pendent.

15Der neu festgelegte Zinssatz betrug 1985 7 % ; für die Abkommen von 1986 gelten 6,75 %, wie ausfolgender Tabelle hervorgeht :

Tabelle Nr.9. Bilaterale Schuldenkonsolidierungsabkommen 1985 und 1986*

Tabelle Nr.9. Bilaterale Schuldenkonsolidierungsabkommen 1985 und 1986*

* Bis 30.Juni 1986

3.3. Zollpräferenzen

16Die Schweiz gewährt für einen grossen Teil der Waren aus Entwicklungsländern Zollfreiheit. Andere Produkte wie Textilien, Bekleidung und Schuhe sind jedoch zollpflichtig ; sie werden mit sog. Präferenzzöllen belegt.

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TABELLE Nr. 10. Einfuhren der Schweiz und Zollpräferenzen 1983-1985

TABELLE Nr. 10. Einfuhren der Schweiz und Zollpräferenzen 1983-1985

Quelle : Bundesamt fürAussenwirtschaft

18Die Zollansätze werden multilateral im Rahmen des GATT ausgehandelt. Der Bund passt seine Präferenzzölle jeweils der Zollabbaustufe des GATT an. Die letzte Anpassung erfolgte am 1. Januar 1985 (siebte Zollabbaustufe des GATT).

191985 wurden für 16,6 % aller Importe aus Entwicklungsländern die Präferenzzölle ausgenützt. Wie aus der Tabelle auf Seite 94 hervorgeht, blieb der Anteil in den letzten fünf Jahren relativ konstant.

20Insgesamt wurden für 6,871 Mia Franken Waren aus Entwicklungsländern in die Schweiz eingeführt (9,2 % der Gesamteinfuhren), davon hätte für 2,850 Mia Franken die Gewährung von Zollpräferenzen ausgenützt werden können. Tatsächlich wurden nur bei Importen in Höhe von 1,139 Mia Franken die Zollerleichterungen ausgenützt, das sind 40 % der möglichen Einführen mit Zollbegünstigung.

21Der schwache Ausnützungsgrad ist u.a. darauf zurückzuführen, dass für Edelsteine und Edelmetalle sehr niedrige Zölle gelten, und dass daher für diese Einführen selten Zollpräferenzen verlangt werden. Anderseits fehlt einigen Entwicklungsländern sicher auch das notwendige technische Wissen über die Ausnützung von Zollvorteilen. Die UNCTAD schuf deshalb ein Programm der technischen Zusammenarbeit, das den begünstigten Staaten die Ausnützung der Zollpräferenzen erleichtern soll. Die Schweiz unterstützt dieses Programm und beschloss, 125.000 Franken an direkten Beiträgen zu leisten, nachdem das UNDP seine Finanzierung des Programms stark einschränkte.

22Im Rahmen der Massnahmen zur Handelsförderung für Entwicklungsländer finanzierte die Schweiz ein Zollpräferenzen-Seminar in den ASEAN-Ländern und in Brasilien. Das Seminar hatte zum Ziel, den Entwicklungsländern zu einer besseren Ausnützung der durch die Zollpräferenzen gewährten Handelserleichterungen zu verhelfen.

3.4. Wirtschaftsgespräche

23Die Schweiz führt regelmässig in verschiedenen Formen Wirtschaftsgespräche mit Entwicklungsländern. Dazu gehören Reisen von Delegationen des EVD und des EDA, die Teilnahme der Schweiz an internationalen Handelsmessen sowie Einladungen von Vertretern der Entwicklungsländer in die Schweiz. Ziel solcher Kontakte ist es, ein günstiges Klima für die Handelsbeziehungen zu schaffen und eventuelle Hindernisse für die Wirtschaftstätigkeit aus dem Weg zu räumen. Wir erwähnen hier nur die wichtigsten Kontakte in der Berichtsperiode.

24Im Oktober 1985 reiste C. Sommaruga, Direktor des BAWI, nach Venezuela, Costa Rica und Brasilien, um die wirtschaftliche Präsenz der Schweiz in den drei Ländern zu unterstreichen, Informationen über die Wirtschaft des jeweiligen Landes zu beschaffen und bilaterale Probleme zu erörtern. Beim Problem der Aussenverschuldung wurde die Frage der Fristen diskutiert. In Venezuela stand das Verschuldungsproblem im Zentrum der Gespräche, weil namentlich der venezolanische Privatsektor Zahlungsrückstände an die schweizerische Exportindustrie aufweist. Costa Rica beglich einen Tag vor Ankunft der Delegation alle Zahlungsrückstände gegenüber der Schweiz. Im November 1985 weilte der Aussenminister Costa Ricas zu einem offiziellen Besuch in der Schweiz. Die bilaterale Handelsbilanz lautet stark zugunsten Costa Ricas (siehe Tabelle). Costa Rica ist eines der wenigen lateinamerikanischen Länder, das mit der Schweiz ein Investitionsschutzabkommen geschlossen hat. Brasilien ist sowohl bezüglich des Handels als auch der Investitionen der wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz in Lateinamerika. Beim Besuch wurden u.a. erste Vorbereitungen getroffen für die „Tecno Suiça Brasil”, welche im Oktober 1986 in Brasilien staffindet.

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Tabelle Nr. 11. Bilateraler Warenverkehr mit

Tabelle Nr. 11. Bilateraler Warenverkehr mit

Quelle : EVD

26Zum erstenmal weilte im März und April 1986 ein schweizerischer Bundesrat, Pierre Aubert, zu einem offiziellen Besuch in Indien und Pakistan. Der Besuch war in erster Linie von politischer Bedeutung. Zur Sprache kamen aber auch die Entwicklungszusammenarbeit und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. Die Schweiz leistet in Indien für rund 35 Mio Franken und in Pakistan für rund 20 Mio Franken pro Jahr Entwicklungshilfe. Indien ist das grösste Länderbudget der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Das Handelsvolumen erreichte 1985 einen Wert von 174 Mio Franken Importe (Tee, Kaffee, Textilien, Edelsteine und Halbfabrikate) aus Indien und Exporte von 381 Mio Franken (Maschinen, Chemikalien, Präzisionsinstrumente). Bundesrat Aubert besuchte verschiedene vom Bund unterstutzte Entwicklungsprojekte in beiden Ländern. Gesprächsthema war nebst internationalen Fragen und den bilateralen Beziehungen in Indien das tamilische Flüchtlingsproblem und in Pakistan die Afghanistan-Flüchtlinge. Weiter wurden Möglichkeiten für eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder mit der Schweiz und eine Aktivierung des Handels erörtert. Zur Sprache kamen namentlich die industrielle Zusammenarbeit und der Aufbau neuer Joint-Ventures.

27Im November 1985 weilte Botschafter Philippe Lévy, Delegierter für Handels-Verträge, zu einem offiziellen Besuch in der Türkei. Er wurde von einem Vertreter des Vororts des schweizerischen Handels- und Industrievereins begleitet. Im Vordergrund standen Gespräche mit Beamten des Finanz- und des Aussenhandelsministeriums sowie der Zentralbank. Weiter nahm der Delegationsleiter an einem Seminar für türkische und schweizerische Geschäftsleute teil. 1985 exportierte die Schweiz in die Türkei für 466 Mio Franken (+ 64 % gegenüber dem Vorjahr). Die Importe aus der Türkei beliefen sich auf 152 Mio Franken (+ 75 %). Die Türkei war 1985 mit Waffenimporten im Wert von 188,9 Mio Franken der grösste Kunde der Schweizer Rüstungsindustrie.

28Botschafter Franz Blankart, Delegierter für Handelsverträge und Gouverneur der Interamerikanischen Entwicklungsbank, nahm im März 1986 in San José/ Costa Rica an der Jahrestagung dieser Institution teil. Bei dieser Gelegenheit nahm er ferner in Guatemala, Jamaika, Trinidad und Tobago die Verhandlungen über den Abschluss von Investitionsschutzabkommen wieder auf.

29Wirtschaftsgespräche finden auch in den jeweils gemischten Wirtschaftskommissionen statt. Im September 1985 bot die 4. Tagung der Gemischten Kommission Schweiz-lndien Gelegenheit zu Kontakten. Die indische Delegation erläuterte die Reform- und Liberalisierungspolitik ihres Landes, welche schweizerischen Unternehmen vermehrte Absatzchancen auf dem indischen Markt bieten soll.

30Im Januar 1986 tagte die Wirtschaftskommission Schweiz-China. In der Tagung wurden Verhandlungen über den Abschluss verschiedener bilateraler Abkommen (Investitionsschutz, Veterinärwesen) geführt. Es wurden auch Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des 1984 an China gewährten Mischkredits von 80 Mio Franken erörtert. Die schweizerischen Exporte nach China weisen eine stark steigende Tendenz auf und haben sich von 291 Mio Franken 1984 auf 589,1 Mio Franken im Jahre 1985 verdoppelt. Die Importe aus China betrugen 1984194,5 Mio Franken und 1985 218 Mio Franken.

3.5. Waffenausfuhr

  • 5 Das Institut für Sozialethik des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes gliedert jedes Jahr (...)

31Die gesamten Kriegsmaterialexporte5 erreichten 1985 einen neuen Höchstwert von 540 Mio Fr. (Vorjahr 392 Mio Fr.). Auch im Vergleich zum Gesamtexport ist der Anteil der Kriegsmaterialexporte gestiegen und beträgt für 1985 0,81 % (Vorjahr 0,65 %).

  • 6 Abgrenzung der Entwicklungsländer und Gruppenbildungskriterien nach Höhn, „Der schweizerische Aus (...)

32Die Exporte nach Entwicklungsländern6 stiegen um 255 Mio Fr., d.h. um mehr als das Zweieinhalbfache, auf 415 Mio Fr. Gingen 1983 noch 28 %, 1984 40 % der gesamten Kriegsmaterialexporte in die Entwicklungsländer, waren es 1985 76,8 %. Somit wurden die Entwicklungsländer 1985 zum wichtigsten Kunden der schweizerischen Rüstungsindustrie, nachdem 1984 die westlichen Industrieländer noch 60 % aller Rüstungsexporte aus der Schweiz auf sich vereinigten (1985 : 23 %).

33Der Anteil der Ausfuhren in die ärmeren Entwicklungsländer blieb praktisch konstant, während sich namentlich in den Gruppen der OPEC-Staaten und der europäischen Entwicklungsländer markante Änderungen vollzogen : Saudi-Arabien verfünffachte seine Importe auf neu 101 Mio Fr., Bahrein steigerte seine Importe von 18 Mio Fr. auf 28 Mio Fr. Dagegen verminderten die Arabischen Emirate ihre Importe von 23 Mio auf 6 Mio Fr. Die OPEC-Staaten und andere ölexportierende Staaten sind als Staatengruppe die wichtigsten Abnehmer von schweizerischem Kriegsmaterial. In der Folge ist auch der Anteil des Kriegsmaterials am Gesamtexport in diese Länder hoch (5,6 %).

34In der Gruppe der europäischen Entwicklungsländer hat Griechenland seine Importe um 32 Mio Fr. vermindert.

Waffen für Spannungsgebiete

35Nach dem Kriegsmaterialgesetz von 1973 sind Waffenexporte verboten „a) nach Gebieten, in denen ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonstwie gefährliche Spannungen bestehen, b) wenn Grund zur Annahme besteht, dass Kriegsmateriallieferungen an ein bestimmtes Land die von der Schweiz im internationalen Zusammenleben verfolgten Bestrebungen, insbesondere zur Achtung der Menschenwürde sowie im Bereich der humanitären Hilfe oder der Entwicklungshilfe, beeinträchtigen.” (Kriegsmaterialgesetz 1973)

Tabelle Nr. 12. Schweizerische Kriegsmaterialexporte 1985 (in 1000 Fr. und %)

Tabelle Nr. 12. Schweizerische Kriegsmaterialexporte 1985 (in 1000 Fr. und %)

36In enger Auslegung des Gesetzes wären Waffenlieferungen nach zahlreichen Entwicklungsländern, in denen Diktaturen herrschen, Bürgerkriege geführt oder latent Spannungen vorhanden sind, verboten. Das Institut für Sozialethik schreibt : „Es scheint, dass trotz restriktiver gesetzlicher Bestimmungen, Gebiete mit latenten Konflikten (Griechenland/Türkei) und Gebiete mit offenen Konflikten (Golfstaaten) 1985 erneut die bevorzugten Exportländer der schweizerischen Kriegsmaterial-Industrie gewesen sind.”

  • 7 In Tages-Anzeiger vom 10.3.1986
  • 8 Ausländer- und Asylstatistik 1985

37Die Türkei wurde 1985 zum grössten Kunden der schweizerischen Rüstungsindustrie und steigerte die Importe von Kriegsmaterial von 0,5 Mio Fr. 1984 auf 119 Mio Fr. 1985. In den vergangenen zehn Jahren hatten die Exporte in die Türkei die 10-Millionen-Franken-Grenze nie überschritten. Von Januar bis März 1986 wurde bereits wieder für 59 Mio Fr. Kriegsmaterial in die Türkei geliefert. Die Schweizer Sektion von Amnesty International protestierte in einem Schreiben an den Bundesrat gegen den Waffenexport in die Türkei und warf dabei die Frage auf, ob dieser angesichts der Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes überhaupt vertretbar sei. Die Türkei führe einen Krieg gegen die Kurden und verletze die Menschenrechte7. Die grösste Gruppe der Asylbewerber in der Schweiz stellten 1985 mit Abstand die Türken mit 3844 Gesuchen8.

  • 9 Kriegsmaterialausfuhr wird immer fragwürdiger, in : Der öffentliche Dienst, 6. Juni 1986

38Von Januar bis März 1986 wurden für 27 Mio Fr. Kriegsmaterial nach Pakistan ausgeführt. Mit seinen Grenzen zum Iran und zu Afghanistan liegt das Land in einem gefährlichen Spannungsgebiet. Zudem werden laut Jahresbericht von Amnesty International die Menschenrechte systematisch verletzt. Pakistan wurde bereits in den sechziger und siebziger Jahren mit schweizerischem Kriegsmaterial beliefert. Am 26. März 1971 untersagte der Bundesrat weitere Lieferungen. Am 27. März 1971 brach zwischen Pakistan und Bangladesh der offene Krieg aus9.

  • 10 Tages-Anzeiger, 29.1.1986

39Chile : In der Statistik der schweizerischen Kriegsmaterialexporte erscheinen diejenigen Waffen nicht, die im Ausland mit Schweizer Lizenzen hergestellt werden. Ein Beispiel hiefür ist Chile, wo mit Lizenzen der Schweizerischen Industriegesellschaft, Neuhausen, und der Mowag, Kreuzlingen, Waffen hergestellt werden, u.a. in der Bombenfabrik Cardeon, Chile, wo bei einer Explosion im Januar 1986 26 Menschen ums Leben kamen. Chile ist der drittgrösste Exporteur von Rüstungsgütern in Südamerika (nach Brasilien und Argentinien)10.

40Mit der Vergabe einer Lizenz für die Herstellung von schweizerischen Waffen im Ausland oder durch die Produktion von Waffen in Auslandfilialen umgehen die Schweizer Waffenfabrikanten das Kriegsmaterialgesetz.

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Bibliografie

Quellen zum Teil 3.1.

Bericht über das Geschäftsjahr 1985 der ERG, Mai 1986.

Atomkraft in der Dritten Welt, Informationsdienst 3. Welt, November 1985.

TA, 31.1. und 5.4.1986.

NZZ, 7.1.1986.

Quelle zum Teil 3.3.

BAWI

Quellen zum Teil 3.4.

EVD-Mitteilung vom 2.10.85, NZZ und TA vom 22.10.85, NZZ vom 13.11.85.

EDA-Mitteilung vom 27.3.86 und TA vom 3.4.86.

EVD-Mitteilung vom 8.11.85, TA 10.3.86.

EVD-Mitteilung vom 20.3.86.

EVD-Mitteilung vom 18.9.85.

EVD-Mitteilung vom 28.1.86.

Quelle zum Teil 3.5.

Institut für Sozialethik des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes : Schweizerische Kriegsmaterial-Exporte 1985, Bern 1986.

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Anmerkungen

1 Im Jahrbuch 1985 findet sich ein Beitrag über ein Round-Table-Gespräch zwischen Vertretern des Bundes, des Vororts, von Banken, Hilfswerken und Gewerkschaften über Probleme und Zukunftsperspektiven der ERG im Rahmen der Beziehungen Schweiz-Dritte Welt.

2 Bericht über das Geschäftsjahr 1985 der ERG, Mai 1986. Zum ersten Mal präsentierte die Geschäftsstelle für die ERG nicht bloss ein Pressecommuniqué, sondern einen ausführlichen Bericht über das Geschäftsjahr.

3  Über ein Gesuch um eine Exportrisikogarantie entscheidet je nach Betrag das BAWI (Lieferwert bis 1 Mio Franken), das EVD alleine (bis 2 Mio Franken) oder mit dem EFD zusammen (über 2 Mio Franken). Über Gesuche von grundsätzlicher Tragweite oder solche mit besonder Bedeutung entscheidet der Gesamtbundesrat.

4  BBC hält einen sehr hohen Anteil in der ERG-Rechnung. Für die Türkei wurde bereits vor zwei Jahren einem BBC-Gesuch um Erteilung der ERG für das türkische Wasserkraftwerk „Atatürk” stattgegeben. Die Garantie betrug 290 Mio Franken. Für das Wasserkraftwerk Karakaya erhielt BBC Aufträge über 300 Mio Franken, ebenfalls mit ERG. Für Marmara spricht man von einem Milliardenauftrag.

5 Das Institut für Sozialethik des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes gliedert jedes Jahr aufgrund der vom EMD veröffentlichten Statistik die schweizerischen Kriegsmaterialexporte nach Ländergruppen ein,. wobei den Entwicklungsländern besondere Aufmerksamkeit gilt. Die EMD-Statistik umfasst jedoch umstrittenes Material wie die Pilatus-Porter (siehe Jahrbuch 1985) nicht.

6 Abgrenzung der Entwicklungsländer und Gruppenbildungskriterien nach Höhn, „Der schweizerische Aussenhandel mit der Dritten Welt”, S. 19ff

7 In Tages-Anzeiger vom 10.3.1986

8 Ausländer- und Asylstatistik 1985

9 Kriegsmaterialausfuhr wird immer fragwürdiger, in : Der öffentliche Dienst, 6. Juni 1986

10 Tages-Anzeiger, 29.1.1986

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Abbildungsverzeichnis

Titel Tabelle Nr. 8. Les comptes de la GRE de 1975 à 1985 (en Mio de francs)
Beschriftung * Avances de la Confédération
Abbildungsnachweis Source : Rapport d’exercice 1985 de la GRE.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1057/img-1.png
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Titel Tabelle Nr.9. Bilaterale Schuldenkonsolidierungsabkommen 1985 und 1986*
Beschriftung * Bis 30.Juni 1986
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Titel TABELLE Nr. 10. Einfuhren der Schweiz und Zollpräferenzen 1983-1985
Abbildungsnachweis Quelle : Bundesamt fürAussenwirtschaft
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Titel Tabelle Nr. 11. Bilateraler Warenverkehr mit
Abbildungsnachweis Quelle : EVD
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Titel Tabelle Nr. 12. Schweizerische Kriegsmaterialexporte 1985 (in 1000 Fr. und %)
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Zitierempfehlung

Papierversionen:

„III. Aussenwirtschaftspolitik“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 6 | 1986, 89-101.

Online-Version

„III. Aussenwirtschaftspolitik“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 6 | 1986, Online erschienen am: 09 März 2013, abgerufen am 28 März 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/1057; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.1057

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