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Jahresübersicht

I. Internationale Verhandlungen

p. 3-64

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1.1. FAO : 24. Generalversammlung

1Die Rolle der FAO, ihre Zielsetzungen, Prioritäten und Strategien sollen einer Prüfung unterzogen werden. Dies entschieden die FAO-Mitgliedsländer an der 24. Generalversammlung der grössten UN-Sonderorganisation, welche vom 7. bis 27. November 1987 in Rom stattfand. Die Debatte um die beabsichtigten Reformbemühungen Hess die Generalversammlung zu einer eigentlichen Krisenkonferenz werden, deren Hauptergebnis darin bestand, die Frontenstellungen zwischen befürwortenden und gegnerischen Standpunkten zur Reform aufzuweichen und zu einem Beschluss über das weitere Vorgehen zu finden. Weitere Themen der Konferenz waren die Behebung der Finanzkrise der FAO und die Verabschiedung des Budgets für 1988/89. Der amtierende Generaldirektor Edouard Saouma wurde für weitere sechs Jahre wiedergewählt.

2In der Eintretensdebatte nahm die Diskussion zu Fragen des Agrarhandels und des Agrarprotektionismus einen wichtigen Platz ein. Die Entwicklungsländer kritisierten, dass trotz Anstrengungen innerhalb des GATT weiterhin Protektionismus und Exportsubventionierungen an der Tagesordnung seien und die Agrarexporte aus Entwicklungsländern behinderten. Die Konferenz wies auch auf die fatalen Auswirkungen der Schuldenkrise und der Verschlechterung der „terms of trade” auf die Kapazität der Entwicklungsländer hin, zusätzliche Mittel für die Entwicklung der Landwirtschaft zu mobilisieren. Einig waren sich die Mitgliedsländer, dass die Förderung der Frauen, ihr Einbezug und ihre Mitsprache in den Entwicklungsprogrammen, Priorität erhalten soll. Die Konferenz verabschiedete zwei Resolutionen, welche eine stärkere Mitwirkung der Frauen in den Aktivitäten der FAO befürworten.

3Wichtigstes Traktandum der Generalkonferenz war die Diskussion um die Überprüfung der FAO. Die Schweiz hatte an der Tagung des FAO-Rates im Juni 1987 den Antrag gestellt, die Reformdiskussion für die Generalkonferenz zu traktandieren. 1987-1989 ist die Schweiz Mitglied des FAO-Rates, was ihr ermöglicht, aktiver an der Ausrichtung der FAO mitzuwirken.

Reformdiskussion

4Die Krise des Multilateralismus hat eine Reformbewegung ausgelöst, welche auf eine Neuordnung des UN-Systems abzielt und sich auf praktisch alle UN-Organisationen auswirkt. An der UN-Generalversammlung vom Dezember 1986 wurden Empfehlungen angenommen, wonach den Geberländern in den UN-Organisationen ein entscheidendes Mitspracherecht in Budgetfragen eingeräumt werden soll. Die Industrieländer drängen nun auf die Verwirklichung dieser Empfehlungen.

5Innerhalb der FAO werden nicht lediglich Reformen in Budgetfragen gefordert, sondern das grundsätzliche Überdenken der Arbeit der FAO und die Auswertung der in den letzten vierzig Jahren gemachten Erfahrungen. An der 24. Generalkonferenz der FAO ging es noch nicht um die Frage konkreter Reformen, sondern erst darum, ob und wie eine Überprüfung der Rolle, Prioritäten, Ziele und Strategien der FAO durchgeführt werden sollte. Die eigentliche Reformdiskussion soll an der nächsten Tagung der FAO in zwei Jahren aufgenommen werden.

6Nach Meinung zahlreicher Entwicklungsländer und des FAO-Sekretariats ist die wichtigste Krise der FAO eine Finanzkrise. Die Mehrheit der Industrieländer sieht über die Finanzprobleme hinaus die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Strategiediskussion, was auch vom FAO-Sekretariat zum Teil eingesehen wird. Vor allem auf dem Gebiet der Analyse und Beratung in Fragen der Agrarpolitiken der Mitgliedsländer verliert die FAO gegenüber der Weltbank und anderen internationalen Institutionen zusehends an Gewicht. Die Industrieländer bemängeln am FAO-Sekretariat die fehlende Einsicht, dass eine klarere Prioritätensetzung für bestimmte Aufgaben bei gleichem Budget auch das Streichen anderer Aktivitäten bedingt.

7Im Frühjahr 1987 hat eine informelle Gruppe, in der auch die Schweiz eine aktive Rolle spielte, Zielvorstellungen für eine Reform der FAO ausgearbeitet. Sie forderten, dass eine externe Expertengruppe detaillierte Empfehlungen für Reformen der FAO ausarbeiten sollte. Das FAO-Sekretariat, unterstützt von zahlreichen Entwicklungsländern, wehrt sich gegen eine externe Überprüfung. Ein Entschliessungsantrag der Länder Lateinamerikas und des Nahen Ostens schlug vor, den Finanz- und Programmausschuss der FAO mit der Lageanalyse und der Zielbestimmung und Generaldirektor Saouma mit der Ausarbeitung der Detailprogramme zu beauftragen. Keine Einigung wurde über den Mechanismus zur Durchführung dieser Arbeit erzielt. Am letzten Konferenztag wurde ein Entschliessungsentwurf angenommen, der die Bestellung einer siebenköpfigen Sachverständigengruppe vorsieht. Das Programm- und das Finanzkomitee, assistiert durch von ihnen gewählte Experten, werden die Arbeit dieser Sachverständigengruppe überprüfen. 1989 soll die 25. FAO-Konferenz über die Empfehlungen dieser Überprüfung beraten.

8Die Schweiz enthielt sich der Stimme zu diesem Entschliessungsantrag. Sie vertrat die Ansicht, dass durch ein nicht-externes Gremium der Wert der Reformanalyse in Frage gestellt sei. Programm- und Finanzausschuss der FAO seien an der jetzigen Ausrichtung der FAO beteiligt, folglich befangen. Grundsätzlich befürwortet die Schweiz jedoch Reformanstrengungen der FAO sehr, welche zum Ziel hätten, der FAO mehr Gewicht und eine effizientere Arbeitsweise zu verleihen. Konkret heisst dies : Vereinfachung der Strukturen der Organisation, klare Prioritäten, mehr Transparenz. Sie versprach eine konstruktive Mitarbeit. Die FAO sollte eine wichtige Rolle spielen bei der Analyse und Beratung der Agrarpolitiken der Mitgliedsländer. Weiter schlug die Schweiz die Schaffung eines Komitees für die aus freiwilligen Beiträgen finanzierten Feldprogramme vor, damit diesen mehr Beachtung geschenkt werde. Schliesslich sollten die Bäuerinnen und Bauern als das Zielpublikum der FAO-Aktivitäten in der Organisation über eine eigene Stimme verfügen, weshalb die Schweizer Delegation die Umwandlung eines bestehenden Komitees in ein Komitee für Bauernorganisationen vorschlug.

9Was den Agrarhandel anbelangt, kündigte der stellvertretende Delegationsleiter Hans Popp an, dass die Schweiz Möglichkeiten prüfe, ihren Anteil der Agrarimporte aus Entwicklungsländern zu erhöhen.

Budget

10Die Debatte um das FAO-Budget für die Jahre 1988/89 dauerte fast zwei Wochen. Schliesslich folgte das Konferenz-Plenum dem Vorschlag Saoumas und beschloss 492 Millionen Dollar für den ordentlichen Haushalt, was real ein Wachstum von 0,25 Prozent bedeutet. Daneben haben die Feldprogramme ein eigenes, ausserordentliches Budget in praktisch gleicher Höhe wie das ordentliche Budget. Da die Feldprogramme aus freiwilligen Beiträgen finanziert werden, unterliegen diese nicht der Kontrolle der Generalversammlung. An der Abstimmung über das ordentliche Budget nahmen von den 157 Mitgliedsländern nur 110 teil, von denen 99 dem Budget zustimmten. Diejenigen, welche gegen das Budget opponierten (Australien, Grossbritannien, Kanada und die USA) oder sich der Stimme enthielten, waren für Nullwachstum oder für Budgetkürzungen. Die Schweiz stimmte dem Budget (widerwillig) zu. Ihr Beitrag für 1988 und 1989 beläuft sich je auf 3,22 Millionen Dollar, das sind 1,34 Prozent des FAO-Budgets.

11Die Finanzkrise der FAO ist Ausdruck eines weitläufigen Vertrauensschwundes unter den Mitgliedsländern und wird durch die Rückhaltung bei den Beitragszahlungen noch verschärft. Im November 1987 waren erst 66 Prozent der fälligen Beiträge einbezahlt. Vor allem die USA hatten nur einen Bruchteil ihres Pflichtbeitrages geleistet. Total ausstehend waren 94,2 Millionen Dollar, davon schuldeten die USA allein 67,4 Millionen Dollar, womit sie in der Liste der Länder mit ausstehenden Beitragszahlungen erst an 34. Stelle liegen. Auch zahlreiche Entwicklungsländer liegen mit ihren Zahlungen im Rückstand. Da sie jedoch relativ geringe Beträge leisten, fällt dies weniger ins Gewicht als bei dem hohen Beitrag der USA, welche denn auch verlangen, dass die grossen Zahler mehr Stimmen erhalten sollen als die kleinen. Die USA fordern die Aufhebung des Prinzips ein Land eine Stimme.

12Generaldirektor Saouma legte in Folge des knappen Budgets ein Sparpaket von 20 Millionen Dollar vor, welches praktisch auf einer linearen Kürzung sämtlicher Aktivitäten der FAO beruht. Die Industrieländer sehen in dieser Haltung mangelnde Prioritätensetzung. Durch eine lineare Streichung geraten einige Bereiche unter die notwendige kritische Masse für sinnvolle Arbeit.

Wiederwahl Saoumas

13Der seit 12 Jahren amtierende FAO-Generaldirektor Edouard Saouma (Libanon) wurde mit 94 Stimmen wiedergewählt. Sein Gegenkandidat und Kandidat der Organisation Afrikanischer Staaten OAU, Moise Ch. Mensah (Benin), erhielt 59 Stimmen.

Welternährungssicherheit

14Unter Leitung der FAO werden Spezialaktionsprogramme durchgeführt, wie beispielsweise das Programm für Welternährungssicherheit. Von besonderem Interesse für die Schweiz war die Evaluation dieses Programmes, ist die Schweiz doch unter den Hauptgeberländern und hat bei der Evaluation mitgearbeitet (Hans Popp vom BLW). Der Bericht fordert die FAO auf, ihre interne Struktur besser den Bedürfnissen der Entwicklungsländer auf dem Gebiet der Ernährungssicherheit anzupassen. Insbesondere müsse die FAO eine intensivere Unterstützung in der Konzipierung umfassender Landwirtschaftspolitiken leisten.

Tropenwaldaktionsplan

15Die Konferenz drückte ihre Besorgnis über die zunehmende Zerstörung des Waldes im allgemeinen und der tropischen Wälder im besonderen aus. Bei der Umsetzung des Tropenwaldaktionsplanes will sich die FAO um eine bessere Koordination der Forstpolitiken bemühen.

Pflanzliches Genmaterial

16Die Konferenz verabschiedete eine von den lateinamerikanischen Ländern eingebrachte Resolution, welche die lateinamerikanische Zusammenarbeit betreffend pflanzlichem Genmaterial begrüsste und die FAO auffordert, diese Zusammenarbeit zu unterstützen. Die grosse Bedrohung der pflanzlichen Genressourcen soll gestoppt werden. Der Zugang der Entwicklungsländer zu den Pflanzen-Gen-Banken ist für die landwirtschaftliche Entwicklung von zentraler Bedeutung. Die Schweizer Delegation sprach sich gegen die Resolution aus – diese sei unklar formuliert – befürwortete aber grundsätzlich, dass die FAO sich mit der Frage der pflanzlichen Genressourcen auseinandersetzt. 1983 hatte die FAO-Konferenz zu einem internationalen Engagement für die Genressourcen der Pflanzen aufgerufen, mit dem Ziel, den freien Zugang zu den Genressourcen der Pflanzen zu sichern und die Bedrohung dieser Ressourcen in der ganzen Welt zu stoppen. Die Schweiz stimmte diesem Aufruf zu. Nach Ansicht der Delegation gehörte nun die regionale Zusammenarbeit auf die Traktandenliste einer Regionalkonferenz und nicht mehr vor die Generalversammlung.

Pestizid-Kodex

17An der Konferenz wurde eine Resolution verabschiedet, in welcher der Einschluss des Prinzips des „Prior Informed Consent” (Export gefährlicher Pestizide nur nach erfolgter Einwilligung des Importlandes) in den Kodex innerhalb der nächsten zwei Jahre gefordert wird. Dieser Passus wurde bereits an der letzten FAO-Konferenz (1985) gefordert (siehe Jahrbuch 1986). Der Kodex wurde damals in einer relativ unverbindlichen Form verabschiedet. An der Ratstagung, welche der FAO-Konferenz unmittelbar vorausging, forderte die Mehrheit der Entwicklungsländer den Einschluss des „Prior Informed Consent” in den Pestizid-Kodex und setzte durch, dass die Diskussion darüber für die Konferenz traktandiert wurde. Die Inkraftsetzung des Pestizid-Kodex seit der Verabschiedung vor zwei Jahren ist noch wenig fortgeschritten.

18Die Schweiz meldete Vorbehalte gegen eine Änderung des Kodex an : Für Änderungen sollte der gleiche Konsultationsprozess gelten wie bei der Erarbeitung der heute gültigen Fassung, d.h. unter Mitwirkung der Industrie. Wichtiger als eine Änderung des Kodex sei die Umsetzung des geltenden in die Tat. Zudem könnte der „Prior Informed Consent” dazu führen, dass gewisse Entwicklungsländer versucht wären, „schmutzigen” Industrien einen Standortvorteil einzuräumen, womit nach Ansicht der Schweizer Delegation das Problem lediglich verlagert und noch schlechter kontrollierbar würde.

19Die Arbeitsgemeinschaft Swissaid/ Fastenopfer/ Brot für Brüder/ Helvetas zeigte sich enttäuscht über diese Haltung. Die Schweiz habe es verpasst, als führende Herstellerin von Pflanzenschutzmitteln Verständnis für die Anliegen der Entwicklungsländer zu signalisieren. Zwar habe die Schweiz den bestehenden Leitsätzen der FAO über die Anwendung und den Vertrieb von Pestiziden 1985 zugestimmt. Es gäbe aber noch keine verbindlichen Informationspflichten über Gefahren und Anwendungsbeschränkungen gefährlicher Pestizide, welche an den Export dieser Pestizide gekoppelt wäre. Es gehe nun darum, diese Richtlinien in eine verbindliche Rechtsform zu kleiden, um die Entwicklungsländer bei ihren Anstrengungen für die Volksgesundheit und für eine intakte Umwelt zu unterstützen.

Interpellation über Pestizid-Exporte

20Eine im Dezember 1987 von Nationalrätin Mauch (SP/AG) und Mitunterzeichnern eingereichte Interpellation stellte dem Bundesrat folgende Fragen : Weshalb die Schweizer Delegation an der FAO-Generalkonferenz gegen die Annahme des „Prior Informed Consent” gestimmt habe ? (Dieser beinhaltete die sog. Exportnotifikation, welche vorsah, dass das Importland vor der Handelsvereinbarung über im Exportland verbotene oder beschränkt zugelassene Pestizide informiert wird und danach ausdrücklich seine Zustimmung zum Import geben muss.) Weshalb die Exportnotifikation noch nicht in die Schweizer Gesetzgebung aufgenommen worden sei ? Wäre es möglich, die Situation für die Entwicklungsländer zu verbessern, indem der „Prior Informed Consent” für die betreffenden Substanzen in die Verordnung zum Umweltschutzgesetz aufgenommen würde ?

21In seiner schriftlichen Antwort vom 29. Februar 1988 bestätigt der Bundesrat die Absicht der Schweiz, die internationalen Richtlinien in Bezug auf den Umgang mit gefährlichen Chemikalien, inklusive Pestizide, einzuhalten, insbesondere wie sie im Rahmen des UN-Umweltprogrammes und auch im Rahmen der OECD ausgearbeitet wurden. Was den von der FAO erstellten Pestizid-Kodex anbelangt, habe sich die Schweizer Delegation tatsächlich gegen die Aufnahme des „Prior Informed Consent” ausgesprochen, weil die vorgeschlagene Resolution keinen Dialog zugelassen habe und – im Gegensatz zu den Vorschlägen im Rahmen des UN-Umweltprogrammes – keine Varianten ausgearbeitet worden seien. Es habe an der Möglichkeit zu echter Auseinandersetzung gefehlt.

22Was die Verordnung zum schweizerischen Umweltschutzgesetz anbelangt, so regelt diese den Informationsaustauch bei Exporten gefährlicher Substanzen nicht. Diese Frage wird zur Zeit in Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Bundesämtern, der Chemieindustrie und weiterer interessierter Organisationen behandelt.

IFAD

23Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) hat in den zehn Jahren seines Bestehens 220 Projekte durchgeführt. In dieser 1977 gegründeten UN-Sonderorganisation arbeiten zwanzig Industrieländer der OECD und zwölf Staaten der OPEC mit den übrigen Entwicklungsländern zusammen, mit dem Ziel, zusätzliche Mittel zu mobilisieren, um die Ernährungsgrundlagen und die wirtschaftliche Lage der Ärmsten unter den Armen zu verbessern. Die Schweiz zählt zu den Gründungsmitgliedern des Fonds und ist seit 1987 im IFAD-Rat vertreten.

24An der Zehnjahres-Feier anlässlich der 11. Tagung des IFAD-Rates im Januar 1988 in Rom wurde die qualitative Verbesserung der Projektwahl und -durchführung gelobt. Die Ende des Zehnjahreszeitraumes durchgeführten Projekte entsprechen den Bedürfnissen der Zielgruppe bedeutend besser als in den Anfangsjahren. Der Fonds kämpft allerdings mit Finanzproblemen, ausgelöst bereits 1983 durch die Verweigerung der OPEC-Länder, weiterhin zusammen mit den OECD-Ländern den Fonds paritätisch zu speisen. Für die Ende 1988 fällige dritte Kapitalaufstockung wird die Schaffung einer dritten Beitragskategorie diskutiert, nämlich dass die Schwellenländer auch Mittel an den Fonds bezahlen, wie sie dies bereits bei der zweiten Kapitalauffüllung 1985 mit einem Beitrag von 27,6 Millionen Dollar getan haben.

25Die Schweiz unterstützt die Arbeit des Fonds aktiv ; sie leistet 2,5 Prozent des OECD-Beitrages. Sie betrachtet den IFAD als notwendige und wirkungsvolle Institution, welche sich der Ärmsten unter den Armen, nämlich den vom Hunger bedrohten Kleinbauernfamilien, oft ohne eigenes Land, annimmt und ihnen günstige Darlehen vergibt, rückzahlbar nach 50 Jahren, wobei die ersten 10 Jahre zinsfrei, die weiteren zu 1 Prozent Zins vergeben werden.

2. UNIDO-Generalkonferenz

26Die UNIDO ist eine auf industrielle Entwicklung spezialisierte UN-Organisation, welche 1986 rechtlich und budgetär selbständig wurde. Wichtigste Themen der vom 9. bis 11. November 1987 in Bangkok abgehaltenen zweiten Generalkonferenz waren die Stellung der UNIDO innerhalb des UN-Systems, Förderung menschlicher und finanzieller Ressourcen für die industrielle Entwicklung sowie die Auswirkungen der Verschuldung auf die industrielle Entwicklung.

27Die Reden der Eintretensdebatte standen unter dem Zeichen der weltweiten Stagnation und der Verschuldungsprobleme. Die Entwicklungsländer erinnerten an die Erklärung von Lima (1975), welche die Absichtserklärung enthält, dass die Entwicklungsländer im Jahr 2000 einen Anteil von 25 Prozent an der industriellen Weltproduktion haben sollen ; heute liege dieser Anteil erst bei 12,7 Prozent.

28Einig waren sich die Konferenzteilnehmer darüber, dass noch wichtige Entwicklungsanstrengungen unternommen werden müssen. Während an den vorangegangenen Konferenzen polemische Forderungen zu Konfliktsituationen geführt hatten, waren die Diskussionen an der letzten UNIDO-Konferenz allgemein sachlich und auf die Realisierung wichtiger operationeller Ziele ausgerichtet. Die Schweizer Delegation begrüsste diese Ausrichtung des Dialogs in der industriellen Entwicklung.

Rolle der UNIDO im UN-System

29Ein von der Schweiz initiierter und von neun westlichen Ländern unterstützter Entscheidungsentwurf über die Koordination industrieller Aktivitäten im System der Vereinten Nationen führte zu einer substantiellen Debatte im Hauptkomitee. Während einige Länder der UNIDO die führende Rolle auf dem Gebiet der industriellen Entwicklung zusprachen, vertrat die Schweiz zusammen mit anderen Ländern den Standpunkt, zwischen UNIDO und UNDP sei eine gute Koordination, insbesondere der operationellen Aktivitäten im Feld, anzustreben. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, wurde die UNIDO angehalten, die Programmierung des UNDP als Richtlinie für ihre Länderprogramme zu verwenden. An dieser Haltung wurde kritisiert, sie vernachlässige die zentrale Koordinationsrolle, die der UNIDO auf industriellem Gebiet im UN-System zukomme. Nach Meinung zahlreicher Entwicklungsländer komme eine Unterordnung der UNIDO gegenüber dem UNDP nach der erfolgten Umwandlung in eine Spezialorganisation nicht mehr in Frage. Vor allem das Sekretariat wehrte sich gegen die Anlehnung der UNIDO-Länderprogramme an die UNDP-Programmierung.

30Ein abgeschwächter Konsenstext liess die Formulierung „Anlehnung an die Programmierung des UNDP” bestehen und beauftragte Generaldirektor Siazon, mit dem Generalsekretariat der UNO über die Rolle der UNIDO und die anzustrebende Koordination innerhalb des UN-Systems Konsultationen zu führen. Es ist zu vermerken, dass die Einigung auf ein Konsenspapier in dieser heiklen Frage als Erfolg gewertet werden muss.

Menschliche Ressourcen/Bildung

31Über die Frage der Mobilisierung der menschlichen Ressourcen, insbesondere über den Stellenwert der Bildung, wurde intensiv debattiert. Ein lateinamerikanisches Projekt forderte die Einrichtung eines globalen Programmes für die Förderung der menschlichen Ressourcen, dies vor allem auf dem Gebiet der Spitzentechnologien (Brasilien). Ein britischer Vorschlag setzte diesem globalen Ansatz die Weiterführung des bis anhin von der UNIDO praktizierten länderweisen Vorgehens entgegen. Die afrikanischen Länder setzten das Schwergewicht auf die Bildung der Kaderleute und Regierungsverantwortlichen. Schliesslich wurde eine vage gehaltene Resolution verabschiedet, welche kaum konkrete Folgen zeitigen dürfte. Die Schweizer Delegation setzte sich ein für eine bessere Zusammenarbeit in Bildungsfragen zwischen der UNIDO und privaten Unternehmen, und zwar vor allem auf dem Gebiet der Ausbildung am Arbeitsplatz. Insbesondere soll den Frauen ein besserer Zugang zur Bildung eingeräumt werden. Ein verstärkter Einbezug der Frauen in die UNIDO-Programme für industrielle Entwicklung bleibt ein grundsätzliches Anliegen.

Finanzielle Ressourcen

32Die UNIDO wird in einer Resolution aufgerufen, die Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen, namentlich der Weltbank und den regionalen Entwicklungsbanken, zu verstärken. Dabei soll sich die Rolle der UNIDO auf die Projektvorbereitung und -Identifikation beschränken. Ein besonderes Gewicht soll auf „Feasibility-Studien” gelegt werden. Von lateinamerikanischer Seite tauchte die Idee einer industriellen Entwicklungsbank auf, wurde aber im Verlauf der Konferenz fallengelassen. Ein schweizerischer Vorschlag zielte auf eine Stärkung des Programmes zur Investitionsförderung.

Verschuldung und industrielle Entwicklung

33Die meisten westlichen Industrieländer hatten sich (ohne Erfolg) gegen die Aufnahme einer Verschuldungsdebatte auf die Traktandenliste der Konferenz gewehrt, mit der Begründung, die UNIDO sei dafür nicht der geeignete Ort. Die Verschuldungsdebatte nahm an der Konferenz schliesslich doch einen wichtigen Platz ein und orientierte sich im wesentlichen an den Ergebnissen der UNCTAD VII. Allgemein wurde anerkannt, dass die Schuldendienstprobleme ein restriktiver Faktor für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung vieler Entwicklungsländer sind. Es sollen in Zukunft Massnahmen ins Programm der technischen Zusammenarbeit der UNIDO aufgenommen werden, welche die negativen Effekte der Aussenverschuldung auf die industrielle Entwicklung verringern. Es ist dies das erste Mal, dass im Rahmen der UNIDO ein Konsens über das Verschuldungsproblem zustande kam.

34Der Schweizer Delegationsleiter Eric Roethlisberger betonte in seiner Rede, dass die Lösung der Verschuldungsprobleme nicht innerhalb der UNIDO gesucht werden könne. Die UNIDO könne einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie Programme für industriellen Wiederaufbau ausarbeite und die Entwicklungsländer in ihren Entwicklungsanstrengungen unterstütze.

Afrika

35Die afrikanischen Länder wiesen auf das Ausbleiben der industriellen Entwicklung auf ihrem Kontinent hin und riefen zur finanziellen Unterstützung für ihren Aktionsplan für Afrika und für ein zweites industrielles Jahrzehnt für Afrika auf. Es waren vor allem auch afrikanische Länder, welche die Einrichtung regionaler UNIDO-Büros sowie die Aufstockung der Anzahl der Berater forderten, damit die spezifischen regionalen Gegebenheiten besser in den UNIDO-Programmen berücksichtigt werden. Sie baten das UNIDO-Sekretariat um Unterstützung bei der Ausarbeitung ihrer Pläne für industrielle Entwicklung.

Budget

36Das Budget, welches neu die Beitragserhebung in zwei Währungen, nämlich österreichische Schilling (rund 70 Prozent) und US-Dollar, einführt, wurde ohne Abstimmung verabschiedet. Das Budget-Traktandum war bereits im UNIDO-Rat zur Entscheidungsreife gebracht worden und konnte an der Generalkonferenz in kurzer Zeit erledigt werden. Für den Zeitraum von 1988-89 gilt ein Rahmen für das ordentliche Budget von rund 120 Millionen Dollar. Erwähnenswert ist das Inkrafttreten des von der Generalkonferenz verabschiedeten Finanzreglements, das neu erlaubt, Zinsen aus freiwilligen Beiträgen direkt einem Projekt gutzuschreiben, womit ein altes schweizerisches Postulat erfüllt wurde.

1.3. UNESCO : Tagung des Exekutivrates und 24. Generalkonferenz

37Die Wahl eines neuen Generaldirektors der UNESCO stand im Mittelpunkt der bewegten Debatten auf der Tagung des Exekutivrates im Oktober 1987. Mehrere Länder, darunter die Schweiz, hatten mit ihrem Austritt aus der Organisation gedroht, in der Absicht, eine Wiederwahl des umstrittenen früheren Generaldirektors M’Bow zu verhindern. Der neue Generaldirektor, der Spanier Federico Mayor, hat einen Reformprozess eingeleitet, um die Glaubwürdigkeit der Organisation zu stärken. Die Schweiz ist in den letzten Jahren für eine Politik der internen Reform der UNESCO eingetreten.

38Die 24. Tagung der UNESCO-Generalkonferenz fand vom 20. Oktober bis 21. November 1987 in Paris statt. 158 Länder, darunter die Schweiz, nahmen an der Konferenz teil. Die Schweizer Delegation wurde von Botschafter Franz Muheim geleitet.

Wahl des Generaldirektors

39Das Augenmerk der Beobachter war vor allem auf die Wahl des Generaldirektors der UNESCO gerichtet. Der Exekutivrat, der nach dem Austritt der Vereinigten Staaten Ende 1984 noch fünfzig Mitglieder zählt, hatte einen Bewerber für dieses Amt zu ernennen. Das Abstimmungsverfahren war besonders langwierig und stürmisch. Fünf Abstimmungen waren nötig, da in den ersten vier Wahlgängen keiner der Bewerber die absolute Mehrheit erreichte.

  • 1 Die lateinamerikanischen Länder unterstützten den Spanier Federico Mayor, die asiatischen Länder (...)

40Die Schwierigkeiten traten einige Tage vor der Zusammenkunft des Rates auf, als die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) beschloss, die Bewerbung des amtierenden Generaldirektors, des Senegalesen Amadou Mahtar M’Bow zu unterstützen, der die Organisation dreizehn Jahre lang geleitet hatte. Die Persönlichkeit und die Arbeitsweise M’Bows waren in der Vergangenheit heftig kritisiert worden. Seine Bewerbung wurde von den afrikanischen Staaten, sowie von einigen arabischen Ländern unterstützt. Für die Industrieländer war die Wahl eines neuen Generaldirektors der UNESCO die unerlässliche Voraussetzung für eine durchgreifende Reform der Organisation. Im Gegensatz zu früheren Wahlen waren die Ostblockstaaten nicht mehr gewillt, M’Bow zu unterstützen, da sie den Austritt weiterer Mitgliedstaaten befürchteten. Weder die westlichen Länder noch die Entwicklungsländer waren imstande, einen Bewerber vorzuschlagen, der einen allgemeinen Konsens erzielt hätte1. Nach und nach setzte sich der Spanier Federico Mayor als Kompromisskandidat durch. Er wurde schliesslich im letzten Wahlgang mit 30 von 50 Stimmen gewählt, nachdem M’Bow seine Kandidatur zurückgezogen hatte. Die Generalkonferenz stimmte der Wahl des Exekutivrates mit 142 von 158 Stimmen zu.

41Für die entwickelten Länder, unter ihnen die Schweiz, wäre eine Wiederwahl M’Bows unannehmbar gewesen, da dieser für die mangelhafte Verwaltung und die wachsende Bürokratisierung der Organisation verantwortlich gemacht wurde. Mehrere Industrieländer, darunter die Schweiz, hatten damit gedroht, ihre Mitgliedschaft in der UNESCO in Frage zu stellen, falls M’Bow wiedergewählt würde. Die Möglichkeiten der Schweiz im Fall der Wiederwahl des früheren Generaldirektors wären insbesondere die Zurückziehung der freiwilligen Beiträge (2,5 Millionen Franken für 1986), die Zurückberufung des ständigen UNESCO-Vertreters in Paris, sowie letztendlich der Austritt aus der Organisation gewesen.

Überwindung der Krise der UNESCO ?

42Die Wahl Federico Mayors scheint jedoch noch nicht auszureichen, um die Krise der UNESCO zu überwinden und es den USA, Grossbritannien und Singapur zu erlauben, der Organisation wieder beizutreten (die beiden letzteren Länder waren 1985 aus der UNESCO ausgetreten). Die Krise der UNESCO ist auch eine Folge des wachsenden Einflusses, den gewisse Länder auf die Entscheidungen der Organisation ausüben. Die UNESCO wurde 1946 von 26 westlichen Industriestaaten und von auf den Westen ausgerichteten Entwicklungsländern gegründet. Ziel der Organisation war es damals, auf internationaler Ebene in den Bereichen Erziehung, Wissenschaft und Kultur zur Einhaltung der Menschenrechte und zur Sicherung des Weltfriedens beizutragen. Der Beitritt der Ostblockstaaten im Jahre 1954 und die Mitgliedschaft der afrikanischen und asiatischen Entwicklungsländer ab 1960 haben die politischen Gegebenheiten innerhalb der UNESCO grundlegend verändert.

  • 2 Nach dem Austritt der drei Mitgliedsländer USA, Grossbritannien und Singapur kommen die 14 Staate (...)

43Das Prinzip „ein Staat – eine Stimme” wird von einigen Ländern in Frage gestellt, darunter die USA, die eine Gewichtung des Stimmrechts anstreben. Die UNESCO ist zu einer Organisation geworden, die vor allem von den entwickelten Ländern finanziert wird und in der von der Mehrheit der Mitgliedstaaten, das heisst von den Entwicklungsländern, über die Verwendung der Mittel entschieden wird2. Ferner sind gewisse im Rahmen der UNESCO entwickelte Vorhaben oder Konzepte, vor allem die „Neue Weltinformations- und -kommunikationsordnung” oder das „Recht der Völker”, in ideologischer Hinsicht umstritten.

Aktivitäten für 1988/89

44Die Generalkonferenz verabschiedete den Haushalt für die Jahre 1988/89 in Höhe von 350 Millionen Dollar, was einem realen Nullwachstum entspricht. Das Tätigkeitsprogramm für 1988/89 konzentriert sich auf den Kampf gegen das Analphabetentum und die Entwicklung des Grundschulunterrichts. Die Vorbereitung des dritten mittelfristigen Plans für die Jahre 1990 bis 1995 stand ebenfalls auf der Tagesordnung.

Haltung der Schweiz

45Alt-Ständerat Franz Muheim aus dem Kanton Uri wurde in den Exekutivrat gewählt. Die Schweiz war seit 1980 nicht mehr in diesem Gremium vertreten. Der Exekutivrat arbeitet die Tagesordnung der Generalkonferenz aus, prüft das Arbeitsprogramm und das Budget der Organisation und unterbreitet diese der Konferenz mit einer entsprechenden Empfehlung. Er ist auch für die Durchführung der Programme verantwortlich. Die Entscheidung, einen Schweizer als Bewerber vorzuschlagen, entsprach dem Anliegen der Schweiz, zur Festlegung der Aktivitäten und zur Durchsetzung der notwendigen Reformen in konkreter Weise beizutragen. Auf die Gruppe der westlichen Länder entfallen 9 der 51 Ratssitze.

46François Nordmann, ständiger Vertreter der Schweiz bei der UNESCO, wurde zum Vorsitzenden des Internationalen Programms zur Entwicklung der Kommunikation gewählt. Ziel dieses Programms ist es, durch den Ausbau oder die Modernisierung der Infrastruktur und die Errichtung von Ausbildungszentren den Abstand zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern im Kommunikationsbereich zu verringern, ohne den Pluralismus und den freien Informationsfluss zu beeinträchtigen. Die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) finanziert derzeit über dieses internationale Programm zwei Projekte (das Projekt einer Schule für Fernmeldewesen, Zimbabwe, und das internationale Frauenprogramm „Women Features Service”). Weitere Beiträge der Schweiz werden zur Zeit ins Auge gefasst.

  • 3 Es wird viel über die Krise der UNESCO geredet. Jedoch wurden auch unbestrittene Leistungen vollb (...)

47Um der UNESCO aus der Krise herauszuhelfen, hat die Schweizer Delegation die Bildung einer Kommission bestehend aus weltweit anerkannten Persönlichkeiten vorgeschlagen, die über die zukünftige Rolle der Organisation auf dem Gebiet der Wissenschaft, Erziehung und Kultur Überlegungen anstellen sollten. Dieser „Rat der Weisen” könnte dem Generaldirektor Vorschläge unterbreiten. Auf der Konferenz wurde jedoch kein in diese Richtung gehender Beschluss gefasst. Die Schweizer Delegation hatte sich klar gegen die Wiederwahl M’Bows ausgesprochen. Sie war für eine Politik der Förderung derjenigen Aktivitäten eingetreten, über die unter den Mitgliedern weitgehende Übereinstimmung besteht, wie der Kampf gegen das Analphabetentum, sowie gewisse wissenschaftliche Programme3.

48Die nationale Schweizer UNESCO-Kommission hat zu einigen der vierzehn grossen Programme der Organisation für 1988/89 Kommentare abgegeben. Manche Programme sind ihrer Meinung nach viel zu umfangreich, (so Programm I : „Überlegungen zu den Weltproblemen und zukunftsweisende Untersuchungen”). Das Programm III „Kommunikation im Dienst der Menschen” spricht noch von der „Neuen Weltinformationsordnung”, ein Begriff, der weiterhin umstritten ist.

49Der neue Generaldirektor der UNESCO, Federico Mayor, erklärte bei seinem Besuch in Bern am 18. Januar 1988, die Schweiz könne eine wichtige Rolle spielen, um der UNESCO bei der Überwindung ihrer Krise zu helfen. Der Generaldirektor hat mehrere Mitgliedsländer besucht, um sich über ihre Politik gegenüber der UNESCO zu informieren. Er berichtete auch über die ersten Schritte, die im Hinblick auf eine strukturelle Reform der Organisation eingeleitet wurden, darunter der Kampf gegen die Bürokratisierung (von insgesamt 3200 Arbeitsplätzen wurden 800 abgeschafft).

1.4. WHO : 41. Weltgesundheitsversammlung

50Die Hauptthemen auf der Tagesordnung der 41. Weltgesundheitsversammlung waren die Prüfung der revidierten Arzneimittelstrategie der WHO, die Systeme der Gesundheit für alle und das Problem der Säuglingsnahrung. Die Schweizer Delegation nahm insbesondere bezüglich des Säuglingsnahrungsprogramms und der wesentlichen Medikamente Stellung. Sie unterzeichnete ferner mit anderen Staaten Entschliessungen betreffend Aids, die Basisgesundheitsdienste und die Ausrottung der spinalen Kinderlähmung.

51Die 41. Weltgesundheitsversammlung fand vom 2. bis 13. Mai 1988 in Genf, unter der Teilnahme von rund 1200 Delegierten aus 166 Mitgliedsländern der WHO statt. Am 4. Mai 1988 wählte die Versammlung den neuen Generaldirektor der Organisation, Dr. Hiroshi Nakajima (Japan). Nakajima wurde für fünf Jahre gewählt und trat sein Amt am 21. Juli 1988 an. Er ersetzte Dr. Halfdan Mahler (Dänemark), der die Organisation fünfzehn Jahre lang geleitet hatte.

52Die Weltgesundheitsorganisation feierte in diesem Jahr ihr vierzigjähriges Bestehen (1948-1988) sowie den zehnten Jahrestag der Konferenz von Alma Ata, auf der eine Politik der Basisgesundheitsdienste festgelegt wurde.

Gesundheit für alle

53Bei den traditionellen Fachdiskussionen ging es um die Stärkung der Fähigkeit der Verantwortlichen im medizinischen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bereich, auf die nationale Politik und Strategie der Gesundheit für alle Einfluss zu nehmen, sowie zu ihrer Ausarbeitung und Durchführung beizutragen. Ausserdem wurde die Rolle der lokalen Gemeinschaften, der nichtstaatlichen Organisationen, der nationalen Politik und des Erziehungswesens untersucht.

54Die Weltgesundheitsversammlung prüfte ferner Massnahmen, um mittels der Basisgesundheitsdienste bis zum Jahre 2000 für die gesamte Weltbevölkerung einen zufriedenstellenden Gesundheitsstand zu erreichen. Trotz der auf diesem Gebiet erzielten Fortschritte ist die Lage für breite Teile der Bevölkerung weiterhin besorgniserregend. Die von der Versammlung in diesem Zusammenhang verabschiedete Entschliessung fordert die Mitgliedsländer auf, die integrierten Basisgesundheitsdienste auszubauen. Die Schweizer Delegation, welche den Entschliessungsentwurf mit unterzeichnet hatte, betonte die Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes und einer aktiven Beteiligung der betroffenen Bevölkerungsgruppen.

55Nach dem Erfolg ihres Programms zur Pockenausrottung hat sich die WHO auf ihrer 41. Versammlung verpflichtet, sich für die weltweite Ausrottung der spinalen Kinderlähmung bis zum Jahre 2000 einzusetzen. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel müssen durch ausserordentliche Beiträge gedeckt werden.

56Was das erweiterte Impfprogramm der WHO betrifft, so wurden rasche Fortschritte verzeichnet. Die Hälfte der Kinder sind jetzt geimpft, während es vor zehn Jahren lediglich 5 Prozent waren.

Ernährung beim Säugling und Kleinkind

57Die zu dieser Frage verabschiedete Entschliessung empfiehlt den Mitgliedstaaten, ihre nationalen Ernährungsprogramme zu verstärken. Die Praxis und die Verfahren sollten dem Ziel und den Prinzipien des internationalen Kodexes über die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten entsprechen. Für die Ausarbeitung oder die Anwendung nationaler Vertriebskodexe kann den Ländern auf Wunsch rechtliche und technische Unterstützung gewährt werden. Mehrere Delegationen, darunter die der Schweiz, stellten fest, dass betreffend die Erziehung zur richtigen Ernährung und die Information über die Vorteile des Bruststillens noch viel zu tun bleibe. Nach Ansicht der schweizerischen Delegation müssen die Bemühungen fortgesetzt werden, die auf eine bessere Zusammensetzung der zur Ernährung der Familie dienenden Nahrungsmittel abzielen. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei der Ernährung der Mutter, des jungen Mädchens und des kleinen Mädchens beigemessen werden, da der schlechte Ernährungszustand der Mutter sich auf den Zustand des Neugeborenen auswirkt. So zum Beispiel ist die Anämie werdender Mütter in den Entwicklungsländern weiterhin verbreitet, wodurch die Gefahren während der Schwangerschaft und bei der Geburt erhöht werden und das Kind bereits im Mutterleib geschwächt wird.

Revidierte Pharmastrategie der WHO

58Diese Strategie wurde von der WHO im Mai 1986 angenommen, nachdem im November 1985 eine Expertenkonferenz über den rationellen Medikamentengebrauch abgehalten wurde (siehe Jahrbuch 1986, Punkt 6). Die Strategie legt die Unterstützung der Partner durch die WHO im Hinblick auf eine sinnvolle Pharmapolitik und die rationelle Anwendung von Arzneimitteln fest. Die betreffenden Partner sind die Regierungen, das Gesundheitspersonal, die pharmazeutische Industrie, die Universitäten, sowie die Berufsverbände und Verbraucherorganisationen. Die Hauptkontroverse betraf damals die Zweckmässigkeit der Erstellung eines Verhaltenskodexes für die Pharmaindustrie zur Kontrolle des Medikamentenvertriebs. Die Schweiz war gegen die Errichtung eines solchen Kodexes. Aufgrund des Drucks, der seitens der Verbraucherorganisationen zugunsten der Verabschiedung eines internationalen Kodexes durch die WHO ausgeübt wurde, nahm der internationale Verband der Pharmaindustrie seinen eigenen freiwilligen Kodex, ohne unabhängige Kontrolle über die Verletzungen des Kodexes, an.

59Ein Bericht des Generaldirektors legte die Massnahmen und Aktivitäten der WHO und der verschiedenen Länder im Rahmen der Pharmastrategie fest. Drei vom Exekutivrat ausgearbeitete Entschliessungen wurden durch Konsens verabschiedet. Eine der Resolutionen fordert die Entwicklungsländer auf, „Programme, die einen rationellen Einsatz der Medikamente gewährleisten, insbesondere Programme der wesentlichen Medikamente” zu fördern. Die Weltgesundheitsversammlung hat die von einer Expertengruppe ausgearbeiteten ethischen Kriterien für die Arzneimittelwerbung gebilligt. Auch wurden Zusatzbestimmungen zum WHO-System des Qualitätsnachweises der in den Handel kommenden Pharmazeutika angenommen. Dieses Nachweissystem ermöglicht einen Informationsaustausch zwischen den Regierungen über die Qualität und die Wirksamkeit der Produkte. Nach Ansicht des internationalen Verbandes der Pharmaindustrie ist die Relevanz der Ziele der ethischen Kriterien weiterhin zweifelhaft, auch wenn diese nicht im Widerspruch mit dem praktischen Verhaltenskodex des Verbandes stehen.

  • 4 Die IOCU vertritt 164 Verbraucherverbände in 60 Ländern. Seit 1981 arbeitet die IOCU mit anderen (...)

60Der Vertreter der internationalen Organisation der Verbraucherverbände (IOCU)4 wies darauf hin, dass die 500 Millionen Dollar, die zur Förderung des rationellen Arzneimittelgebrauchs aufgewendet wurden, einen bescheidenen Betrag darstellen und lediglich 5 Prozent der von der Pharmaindustrie in einem Jahr zur Arzneimittelwerbung ausgegebenen Beträge entspricht. Nach Meinung der IOCU muss auch die Anwendung der Medikamente im Privatsektor verbessert werden. Erneut wurde hierbei der Einsatz von Antibiotika enthaltenden Durchfallbekämpfungsmitteln in den Entwicklungsländern angeprangert, da es einfachere und billigere Mittel zur Bekämpfung dieser weitverbreiteten Krankheit gebe. Es wurde die Notwendigkeit einer objektiven und unabhängigen Information über Arzmeimittel unterstrichen. Die nichtstaatlichen Organisationen unterstützen weiterhin die Erstellung eines Verhaltenskodexes.

Aids-Bekämpfung

61Die Weltgesundheitsversammlung verabschiedete eine Resolution, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die Menschenrechte und die Würde der Person der Aidskranken oder der Virusträger zu schützen. Jegliche Form der Diskriminierung sollte ihnen gegenüber bei Dienstleistungen, am Arbeitsplatz oder auf Reisen vermieden werden. Die Vertraulichkeit der Untersuchungen zur Ermittlung des Aidsvirus muss gewährleistet sein.

Finanzkrise der WHO

62Die finanzielle Lage der Organisation hat sich seit der schweren Krise von 1986-87 verbessert, welche durch den Kursverfall des amerikanischen Dollars (der Hauptwährung, in der die Mitgliedsbeiträge geleistet werden) und durch den Zahlungsrückstand einiger Mitgliedstaaten bezüglich ihrer Beiträge verursacht wurde. Die Zahlungsrückstände beliefen sich auf 59 Millionen Dollar, davon schuldeten die Vereinigten Staaten allein 38,1 Millionen Dollar. Infolge dieser Krise sah sich die Organisation gezwungen, gewisse Aktivitäten des internationalen Gesundheitsprogramms um 44,5 Millionen Dollar zu kürzen. Im Mai 1988 beliefen sich die rückständigen Beiträge insgesamt auf 33,3 Millionen Dollar, davon entfielen 17,6 Millionen auf die USA. Nur 88 der 166 Mitgliedstaaten der WHO haben ihre Beiträge für 1988 voll eingezahlt. Angesichts dieser Entwicklung soll der Haushalt der Organisation für 1988-89 um 25 Millionen Dollar gekürzt werden.

1.5. Internationale Organisation für Seeschiffahrt : Schweizerische Ratifikation von Übereinkommen der Seeschiffahrt

63Die Schweiz hat im Dezember 1987 sechs Übereinkommen im Bereich der Seeschiffahrt ratifiziert, welche im Rahmen der Internationalen Seeschiffahrtsorganisation (IMO) ausgehandelt wurden. Ziel dieser Abkommen ist es, die Meeresverschmutzung durch Schiffe zu bekämpfen, eine bessere Ausbildung der Seeleute zu fördern, sowie eine internationale Vereinheitlichung von Haftungsnormen im Seerecht zu gewährleisten. Eine ungenügende Ausbildung der Seeleute kann in der Tat die Verschmutzungs- und Unfallgefahren erhöhen. Die Tätigkeit der Internationalen Schiffahrtsorganisation auf dem Gebiet der technischen Zusammenarbeit soll es vor allem den Entwicklungsländern ermöglichen, die in den Übereinkommen vorgesehenen Normen einzuhalten. Die Schweiz nimmt aktiv an den Arbeiten der IMO teil.

  • 5 Die Internationale Seeschiffahrtsorganisation trug bis 1982 den Namen „Zwischenstaatliche Beraten (...)

64Die Internationale Seeschiffahrtsorganisation (IMO) wurde 1958 gegründet5. Sie zählt 130 Mitgliedsländer und hat ihren Sitz in London. Die Hauptziele der Organisation betreffen die Verbesserung der Sicherheit auf See und die Verhütung der Meeresverschmutzung.

65Die Arbeiten der Organisation erfolgen im Rahmen verschiedener Fachausschüsse, darunter der Ausschuss für die Sicherheit der Seeschiffahrt, der Rechtsausschuss, der Ausschuss zum Schutz des Meeres und der Ausschuss für technische Zusammenarbeit. Bisher wurden aufgrund der im Rahmen der IMO durchgeführten Verhandlungen rund dreissig Übereinkommen und Protokolle sowie über 500 Sammlungen von Vorschriften und (für die Staaten unverbindlichen) Empfehlungen verabschiedet. Die im Rahmen des Ausschusses für technische Zusammenarbeit geleistete Arbeit hat zum Ziel, den Entwicklungsländern (oder anderen Staaten) zu helfen, die Übereinkommen zu ratifizieren und die von der IMO beschlossenen Massnahmen durchzuführen. Die Ausbildung nimmt in diesem Zusammenhang einen wichtigen Platz ein.

66Mehrere grosse Umweltkatastrophen haben die Gefahren der Meeresverschmutzung durch die Erdöltransporte deutlich zutage treten lassen, wie zum Beispiel der Untergang der Torrey Canyon 1967 und jener der Amoco Cadiz 1978. Jedoch wird die Meeresverschmutzung in den meisten Fällen durch Arbeiten beim Öltransport (beispielsweise das Säubern der Öltanks auf offener See) verursacht.

  • 6 Da die Schweiz lediglich einen ganz geringen Anteil der Welttonnage der Handelsflotte ausmacht, r (...)

67Am 15. Dezember 1987 hat die Schweiz sechs im Rahmen der IMO ausgehandelte internationale Übereinkommen ratifiziert. Darunter nimmt die MAR-POL-Konvention (1973/78) im Kampf gegen die von Schiffen ausgehende Meeresverschmutzung eine wichtige Stellung ein. Sie sieht eine Verschärfung der Vorschriften betreffend den Schiffsbau und das Einleiten schädlicher Stoffe, wie Öl oder Chemikalien, ins Meer vor. Ferner ist (in fakultativen Anhängen) vorgesehen, die Schiffe durch entsprechende Kontrollen anzuhalten, Schadstoffe und Abfälle in Auffanganlagen in den Häfen zu entsorgen. Die Schweiz hat diese Anhänge entsprechend ihrer Praxis im Seerechtsbereich bisher noch nicht ratifiziert6.

68Das internationale Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Fähigkeitsausweisen und den Wachdienst von Seeleuten (1978) soll zur allmählichen Verbesserung des Ausbildungsniveaus der Seeleute beitragen. Die Entwicklungsländer haben sich insgesamt gegen die Festsetzung von Mindestnormen für die Ausbildung der Seeleute ausgesprochen. In der Schweiz sind die diesbezüglichen Normen strenger.

69Ein weiteres Übereinkommen betrifft die Haftung für Ölverschmutzungsschäden. Darin wird das Prinzip eingeführt, dass der Verursacher einer Verschmutzung für den Schaden bis zu einer im Übereinkommen festgesetzten Höchstgrenze aufkommen muss. Der Eigentümer eines Öltankers wird verpflichtet, eine Versicherung zur Deckung der Schäden abzuschliessen.

70Nach Ansicht der Schweiz ist eine umfassende und klare Rechtsordnung auf See, wie auch die Vereinheitlichung der internationalen Transportgesetzgebung weiterhin von grosser Bedeutung. Obwohl die Schweiz lediglich eine kleine Handelsflotte (32 Schiffe) besitzt, nimmt sie aktiv an den Arbeiten des Rechtsausschusses und des Ausschusses für die Sicherheit der Seeschiffahrt teil.

1.6. IAO : Internationale Arbeitskonferenz

71Auf der 75. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz wurden zwei IAO-Übereinkommen revidiert, das eine betreffend die Förderung der Beschäftigung und den Schutz gegen die Arbeitslosigkeit, das andere die Gesundheit und Sicherheit im Bausektor. Ferner wurde die Revision des IAO-Übereinkommens über eingeborene und in Stämmen lebende Bevölkerungsgruppen erörtert. Hauptthema der Konferenz waren die Menschenrechte.

72Die 75. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz fand vom 1. bis 22. Juni 1988 – wie jedes Jahr in Genf – statt. Rund 1900 Delegierte aus 141 Mitgliedsländern (darunter 182 Frauen) nahmen daran teil ; gemäss dem dreigliedrigen System der Organisation vertreten sie Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die IAO ist eine der ältesten internationalen Organisationen. Zu ihren grundlegenden Zielen gehören die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer. Die Organisation arbeitet Übereinkommen und Empfehlungen betreffend die Beschäftigung, die Berufsausbildung, die Menschenrechte, soziale Sicherheit und andere Fragen aus. Die Internationale Arbeitskonferenz erörtert den Bericht des Generaldirektors, prüft die Art und Weise, wie die Mitgliedsländer ihre eingegangenen Verpflichtungen einhalten, erstellt internationale Arbeitsnormen und revidiert veraltete Normen. (Die Verabschiedung der Normen erfolgt nach dem Verfahren der zweimaligen Beratung : Das Thema wird auf der Jahreskonferenz besprochen und nach einem schriftlichen Konsultationsverfahren auf der Konferenz im folgenden Jahr endgültig angenommen.) Der Haushaltsplan und das Tätigkeitsprogramm der Organisation werden von der Konferenz alle zwei Jahre verabschiedet.

Beschäftigungsförderung und Schutz gegen Arbeitslosigkeit

73Das Übereinkommen (Nr. 44) über die Arbeitslosigkeit wurde 1934 verabschiedet. Nur etwa fünfzehn Länder, darunter die Schweiz, hatten diese Urkunde seinerzeit ratifiziert. Es war erforderlich, ihre Bestimmungen neu zu fassen, den Begriff der Arbeitslosigkeit zu erweitern und die Betonung auf die Förderung der Beschäftigung zu legen.

  • 7 Der Entwurf des Übereinkommens sah beispielsweise die Abschaffung oder die Herabsetzung der Arbei (...)

74Nach zwei Jahren Debatten und Verhandlungen gemäss dem doppelten Beratungsverfahren wurde 1988 ein neues Übereinkommen und eine Empfehlung in Ersetzung des Übereinkommens von 1934 angenommen. Im Verlauf der Diskussionen drückte die Arbeitnehmergruppe die Befürchtung aus, dass das IAO-Übereinkommen über die Arbeitslosigkeit dem Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948, sowie dem Übereinkommen (Nr. 98) über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949, widerspricht7. Mehrere Mitgliedstaaten und die meisten Vertreter der Arbeitgebergruppe versuchten ihrerseits, die Ausübung des Streikrechts zu beschränken.

75Der Berichterstatter (Regierungsberater der Schweizer Delegation) wies darauf hin, dass für die entwickelten Länder und die Entwicklungsländer ursprünglich ein unterschiedliches Normenniveau vorgesehen war. Schliesslich wurde das Prinzip einer einheitlichen Norm mit Abweichungsmöglichkeiten (Artikel 5) angenommen. Die Vertreter der Schweiz haben für das Übereinkommen und die Empfehlung gestimmt.

Sicherheit und Gesundheit im Baugewerbe

76In diesem Bereich ging es darum, das Übereinkommen (Nr. 62) und die Empfehlungen (Nr. 53 und 55) über Unfallverhütungsvorschriften (Hochbau) vom Jahre 1937 zu überarbeiten, zu deren Einhaltung sich die Schweiz verpflichtet hatte. Die Neufassungen des Übereinkommens und der Empfehlung über den Arbeitsschutz im Bauwesen wurden ohne Gegenstimmen verabschiedet. Sie enthalten ausführliche Normen mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen in einem der gefährlichsten Sektoren zu verbessern. Unter anderem sollten die Arbeitnehmer über die bestehenden Sicherheits- und Gesundheitsgefahren sowie die entsprechenden Verhütungsmassnahmen in ausreichender und geeigneter Weise informiert werden.

Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Bevölkerungsgruppen

77Die Neufassung des Übereinkommens (Nr. 107) über eingeborene und in Stämmen lebende Bevölkerungsgruppen soll im nächsten Jahr abgeschlossen und das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitskonferenz zur Verabschiedung unterbreitet werden. Dieses Übereinkommen aus dem Jahre 1957 ist die einzige internationale Urkunde, die sich mit den Problemen der Eingeborenen- und Stammesbevölkerungen befasst ; es betrifft rund 300 Millionen Menschen auf der Welt. 27 der 150 Mitgliedstaaten der IAO (vor allem die lateinamerikanischen Länder) haben dieses Übereinkommen ratifiziert. Seine Überarbeitung hat zum Ziel, die in den Bestimmungen festgelegte Tendenz zur Integration dieser Bevölkerungsgruppen zu beseitigen und den Betroffenen die Gleichheit der Rechte und die Mitbestimmung zu garantieren. Ein wichtiges Problem dieser Gruppen betrifft den Grundbesitz, die Bodennutzung und die Nutzung der natürlichen Ressourcen. Die mögliche Lösung erfordert einen Ausgleich zwischen den Interessen des Staates und der nationalen Bevölkerung einerseits und den Interessen und Überlebenschancen der eingeborenen und in Stämmen lebenden Bevölkerungsgruppen andererseits.

Entschliessungsausschuss

78Der Entschliessungsausschuss spielt eine wichtige Rolle, da er mit der Auswahl der Themen beauftragt ist, die von der Organisation in den kommenden Jahren geprüft werden sollen. Die dem Ausschuss im laufenden Jahr unterbreiteten Resolutionen betreffen folgende Fragen : der Schutz der Rechte und Freiheiten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Palästina und den besetzten arabischen Gebieten ; die Rolle der IAO betreffend die Menschen- und Gewerkschaftsrechte ; die Rolle der selbständigen Erwerbstätigkeit sowie der Klein- und Mittelbetriebe bei der Förderung der Beschäftigung ; Umwelt und Beschäftigung ; Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ; Solidarität und Zusammenarbeit zwischen den entwickelten Ländern und den Ländern der Dritten Welt und die Rolle der IAO bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ; Kinderarbeit ; Entwicklung, Beschäftigung und Umwelt.

Ausschuss für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen

79Der Ausschuss zur Anwendung der Übereinkommen und Empfehlungen hat insbesondere das Übereinkommen (Nr. 111) über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, 1958, untersucht. Das Problem der Nachtarbeit wird in diesem Zusammenhang auf der Internationalen Arbeitskonferenz von 1989 erörtert werden, wo das Übereinkommen (Nr. 89) über die Nachtarbeit der Frauen, 1948, teilweise revidiert und durch ein neues Protokoll ergänzt werden soll, sowie neue Normen bezüglich der Nachtarbeit ausgearbeitet werden sollen.

80Des weiteren hat der Ausschuss eine Reihe von Fällen betreffend die Anwendung der internationalen Urkunden durch die Mitgliedstaaten geprüft. Im Fall der Schweiz wurde beispielswiese ein Bericht bezüglich des Übereinkommens (Nr. 100) über die Gleichheit des Entgelts, 1951, vorgelegt, das von der Schweiz 1972 ratifiziert worden war. Betreffend seine Anwendung wies der Schweizer Regierungsvertreter darauf hin, dass das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine dreigliedrige Arbeitsgruppe geschaffen habe, um die Verwirklichung des seit 1981 in Kraft stehenden Verfassungsartikels zu prüfen. Die Schweiz werde der Konferenz von 1989, nach Erhalt des Berichts der betreffenden Arbeitsgruppe, Informationen über die erzielten Fortschritte unterbreiten.

81Die Schweiz hat bislang insgesamt fünfundvierzig IAO-Übereinkommen ratifiziert. Unter den neueren Instrumenten befinden sich das Übereinkommen (Nr. 170) betreffend Arbeitsstatistiken, 1985, sowie das Übereinkommen (Nr. 167) betreffend die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten, 1983.

Ausschuss für ländliche Beschäftigung

82Die Konferenz sprach sich für eine Liberalisierung des internationalen Handels, die Reduzierung der Schulden der Entwicklungsländer, die Erhöhung des Kapitalzuflusses und der Entwicklungshilfe für diese Länder, sowie Massnahmen zur Förderung des Technologietransfers aus. Der Regierungsvertreter der Schweiz betonte in seiner Erklärung, dass die Ausfuhren landwirtschaftlicher Überschüsse der Industrieländer in die Entwicklungsländer den letzteren Grund zur Besorgnis geben, dass aber jedes Land das Recht habe, sein Produktionsvolumen nach eigenem Ermessen festzulegen. Subventionen an die Landwirte liessen sich mit dem Ziel der Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln rechtfertigen. Die Industrieländer müssten die Sicherheit ihrer Nahrungsmittelversorgung gewährleisten und Massnahmen zur Bekämpfung der Landflucht treffen. Die Konferenz hat die Schlussfolgerungen des Ausschusses gebilligt und eine Entschliessung betreffend den Schutz der Beschäftigung im landwirtschaftlichen Sektor verabschiedet.

Ausschuss für Fragen der Apartheid

83Der Generaldirektor der IAO legt jedes Jahr einen Bericht über die Lage in Südafrika und gegen die Apartheid durchgeführte Aktionen vor. Im Ausschuss über die Apartheid informierte der Sprecher der Arbeitnehmergruppe über Vorhaben der südafrikanischen Regierung gegen gewerkschaftliche Aktionen und die Freiheit der Gewerkschaftsvertreter, sowie das Verbot jeder Art von Hilfe aus dem Ausland für die Opfer der Apartheid. Der Ausschuss forderte die Regierungen und alle internationalen Organisationen auf, bei den südafrikanischen Behörden dahingehend vorstellig zu werden, dass sie auf die geplanten Massnahmen verzichten.

84Die Arbeitnehmergruppe hat insbesondere den Wunsch ausgedrückt, dass die schweizerischen Gewerkschaften mit spezieller Aufmerksamkeit die Tätigkeit der Schweizer Grossbanken verfolgen, die der südafrikanischen Regierung Darlehen gewähren und 60 Prozent der zu verkaufenden Goldbestände aus Südafrika absetzen. Eine Sondergruppe sollte damit beauftragt werden, die in der Erklärung und im Aktionsprogramm gegen die Apartheid festgelegten Sanktionen und anderen Massnahmen in der Welt zu kontrollieren.

85Die Erklärung über die Apartheidpolitik in Südafrika wurde 1964 angenommen und 1981 erstmalig abgeändert. Die auf der diesjährigen Konferenz vorgeschlagene Revision betraf vor allem den Einschluss Namibiens in die Erklärung sowie die Verstärkung eines Aktionsprogramms. Der Vorsitzende der SWAPO, Sam Nujoma, richtete sich an die Konferenz am 16. Juni 1988, als die überarbeitete Erklärung zur Verabschiedung unterbreitet wurde.

86Die Erklärung und das Aktionsprogramm wurden durch Konsens (und nicht wie in den vorhergehenden Jahren durch Abstimmung) angenommen. Der Regierungsvertreter der Schweiz erinnerte daran, dass die Schweiz die Apartheidpolitik verurteile, dass sie jedoch bezüglich des vorgeschlagenen Textes deutliche Vorbehalte anmelde. Die Politik der Schweiz besteht darin, einen Ansatz zu fördern, der Massnahmen zugunsten der ärmeren Schichten der südafrikanischen Bevölkerung und Hilfe für die Staaten der Region im Rahmen der Konferenz zur Koordinierung der Entwicklung im südlichen Afrika vorsieht.

Menschenrechte

87Die Menschenrechte waren das Hauptthema der 75. Internationalen Arbeitskonferenz. IAO-Generaldirektor Francis Blanchard hatte diese Frage in seinem Bericht behandelt. Er erwähnte darin vor allem eine beunruhigende Tendenz zur Aufsplitterung der Arbeitskräfte in der Welt, wo es derzeit100 Millionen Arbeitslose und rund 500 Millionen Unterbeschäftigte gebe. Die Situation der Gewerkschaftsrechte habe sich in den letzten Jahren praktisch nicht verbessert und in einigen Ländern sogar noch verschlechtert.

88Der Vertreter der Arbeitgebergruppe der Schweiz wies auf die Zweckmässigkeit hin, eine Einstufung der Länder entsprechend ihrer tatsächlichen Einhaltung der Menschenrechte vorzunehmen.

Beschäftigung und strukturelle Anpassungen

89Die Arbeitnehmervertreter und mehrere Regierungsvertreter verwiesen auf die Schlussfolgerungen der von der IAO vom 23. bis 25. November 1987 auf hoher Ebene abgehaltenen Konferenz zum Thema „Beschäftigung und strukturelle Anpassungen”, die insbesondere mit der Prüfung der sozialen Auswirkungen der Verschuldung in den Entwicklungsländern beauftragt war. Regierungen von zwanzig Ländern Afrikas, Asiens, Amerikas und Europas nahmen daran teil, sowie Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen. Der Internationale Währungsfonds, die Weltbank und andere Institutionen wohnten der Konferenz als Beobachter bei.

90Zahlreiche Teilnehmer der Internationalen Arbeitskonferenz haben den Wunsch ausgedrückt, dass die Experten sich weiterhin mit den Problemen der Verschuldung der Dritten Welt und dem Welthandelssystem befassen.

Parlamentsdebatten betreffend das Übereinkommen über Asbest

91Auf der 72. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz wurden 1986 das Übereinkommen (Nr. 172) über Asbest und eine Empfehlung betreffend Massnahmen zum Schutz der Asbestarbeiter angenommen. Das Übereinkommen sieht die Durchführung der Schutzmassnahmen lediglich vom technischen Standpunkt vor. Die schweizerische Gesetzgebung erfordert zusätzlich, dass diese Massnahmen den wirtschaftlichen Bedingungen der Unternehmen angepasst sein müssen (siehe Jahrbuch 1986 und 1987/88). Aufgrund dieses Unterschieds sowie der Tatsache, dass die im Übereinkommen vorgesehenen Schutz- und Kontrollmassnahmen in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen, sind die Eidgenössischen Räte dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt und haben die Ratifikation des Asbest-Übereinkommens im Dezember 1987 (mit 191 gegen 53 Stimmen) abgelehnt.

92Derzeit leiden 220 Arbeitnehmer in der Schweiz an durch Asbest verursachten Lungenkrankheiten und 27 an Asbestlungenkrebs. Die Gruppe der SP, die mit dieser Ratifizierung ein Zeichen internationaler Solidarität setzen wollte, wurde überstimmt. Die Rechtsparteien verweigerten dem Übereinkommen Ihre Zustimmung aus den erwähnten technischen Gründen und mit dem Argument, dass die Asbestschutzmassnahmen in der Schweiz ausreichend seien.

1.7. Internationale Konferenz über Abrüstung und Entwicklung

93Ziel der internationalen Konferenz über Abrüstung und Entwicklung war es, die Beziehung zwischen der Abrüstung und der Entwicklung, die Auswirkungen der Rüstungsausgaben auf die Weltwirtschaft, sowie die soziale Lage vor allem in den Entwicklungsländern zu untersuchen. Ferner sollte die Konferenz prüfen, wie aus Rüstungseinsparungen freigewordene Ressourcen für die Entwicklung in der Dritten Welt eingesetzt werden könnten. Wenn auch die Idee der Einrichtung eines durch Abrüstungsersparnisse finanzierten Entwicklungsfonds keine positive Aufnahme fand, so wurde jedoch das Prinzip des Bestehens eines Zusammenhangs zwischen beiden Fragen festgehalten.

94Die Konferenz fand vom 24. August bis 11. September 1987 am Sitz der UNO in New York statt. Delegierte aus 149 Ländern, darunter die Schweiz, und Vertreter von 150 nichtstaatlichen Organisationen nahmen daran teil. Es war die erste internationale Konferenz, die sich mit der Beziehung zwischen Abrüstung und Entwicklung beschäftigte.

  • 8 Zahlenangaben aus : Ruth Leger Sivard, World Military And Social Expenditures 1986.
  • 9 Le Monde diplomatique, mars 1988.

95Zahlreiche Analysen weisen auf die Höhe der Militärausgaben im Vergleich zum Mangel an Ressourcen für die Entwicklung der Dritten Welt, und auf die Gefahren des Wettrüstens hin. Die Militärausgaben machen insgesamt rund 6 Prozent des weltweiten Bruttoinlandprodukts aus. Nach Angaben der Vereinten Nationen werden ein Viertel der weltweiten Forschungs- und Entwicklungsausgaben für militärische Forschung eingesetzt. Die Industrieländer kommen für 80 Prozent des jährlichen Militärbudgets der Welt auf. Die Militärausgaben aller Entwicklungsländer zusammengenommen (144,5 Milliarden Dollar im Jahre 1983) übersteigen den Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben im Bereich des Erziehungs- und Gesundheitswesens (97,8 bzw. 38,3 Milliarden Dollar)8. Seit dem Zweiten Weltkrieg haben sich zahlreiche bewaffnete Konflikte in den Entwicklungsländern abgespielt. Diese Länder tätigen einen grossen Teil der weltweiten Waffenimporte, deren Wert zwischen 1971 und 1985 auf über 280 Milliarden Dollar (konstanter Preis 1985) geschätzt wird9. Die Vereinten Nationen und einige spezialisierte Institutionen, wie das internationale Friedensforschungsinstitut in Stockholm (SIPRI), spielen eine wichtige Rolle im Bereich der Information und Forschung betreffend die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Wettrüstens.

Position der Schweiz in Bezug auf die multilateralen Abrüstungsverhandlungen

96Die Rolle der Vereinten Nationen zur Abrüstungsfrage ist in der UN-Charta festgelegt. Die UNO unternimmt seit langem Bemühungen in diesem Bereich, mit dem Endziel einer allgemeinen und vollständigen Abrüstung. Die Erste Kommission der UN-Generalversammlung beschäftigt sich seit 1978 mit Sicherheits- und Abrüstungsfragen. Multilaterale Verhandlungen werden im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz unter Teilnahme von vierzig Staaten durchgeführt. Die Schweiz hat auf dieser Konferenz einen Beobachterstatus ; sie nimmt insbesondere an der Arbeitsgruppe teil, die sich mit dem allgemeinen Verbot chemischer Waffen beschäftigt.

97Drei ausserordentliche Tagungen der UN-Vollversammlung über Abrüstungsfragen fanden 1978, 1982 und (vom 31. Mai bis 25. Juni) 1988 in New York statt. Die Schweiz hat daran ebenfalls mit Beobachterstatus teilgenommen. Der Bundesrat hatte für die ersten beiden Sessionen Grundlagenpapiere ausgearbeitet, die in die offiziellen UN-Unterlagen aufgenommen wurden. Im Dokument von 1982 wurde die Unterstützung des Bundesrates für die bilateralen und multilateralen Bemühungen im Bereich der Rüstungskontrolle hervorgehoben. In seiner Erklärung für die dritte Sondertagung betonte der Bundesrat die Notwendigkeit der Einhaltung des humanitären Völkerrechts, insbesondere der Genfer Konventionen (12. August 1949) und ihrer Zusatzprotokolle I und II (8. Juni 1977). Diese Protokolle wurden von der Schweiz 1982 ratifiziert. Sie ermöglichen die Schaffung einer Atmosphäre des Vertrauens, wie sie für Abrüstungsbemühungen notwendig ist. Die Schweiz hat alle internationalen Abrüstungsabkommen ratifiziert, an denen sie teilnehmen kann, nämlich :

  • Das Genfer Protokoll von 1925 über das Verbot des Einsatzes von Stickgasen, Giftgasen und ähnlichen Substanzen, sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriegsfall.

  • Den Atomsperrvertrag von 1968. Die Schweiz führt den Vorsitz der Arbeitsgruppe, welche die Liste der Produkte der Kernindustrie anzupassen hat, deren Handel kontrolliert werden soll, um die Weiterverbreitung dieser Waffen zu verhindern.

  • Die Konvention von 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) oder toxischer Waffen und ihre Zerstörung.

  • 10 Rapport sur la politique de paix et de sécurité, p. 3.

98Der vom Bundesrat am 29. Juni 1988 vorgelegte Bericht über die Friedens- und Sicherheitspolitik beschreibt die von der Schweiz zur Reduzierung der Spannungen in den internationalen Beziehungen unternommenen Bemühungen. Für den Bundesrat bedeutet Friede mehr als nur das Schweigen der Waffen und die Vernichtung der Waffenarsenale. Es kann keinen echten Frieden geben, solange Menschen wegen ihres Glaubens oder ihrer politischen Meinungen verfolgt oder aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer Rasse diskriminiert werden. Es gibt auch keinen Frieden, wenn Menschen an Hunger sterben oder in sozialer Ungerechtigkeit leben10. Die Rüstung wird in diesem Bericht als eine Folge der bestehenden Unsicherheit – weit mehr als deren Ursache – dargestellt. (Siehe auch den Beitrag unter Punkt IV.7 zu diesem Thema.)

Ursprung und Vorbereitung der Konferenz

  • 11 Die Idee eines Ressourcentransfers aus der Abrüstung in die Entwicklung wurde bereits 1955 vom fr (...)

99Der französische Staatspräsident François Mitterand erklärte 1983 auf der Vollversammlung der Vereinten Nationen, dass sein Land bereit sei, eine internationale Konferenz über die Beziehung zwischen Abrüstung und Entwicklung zu organisieren11. Diese sollte vom 15. Juni bis 2. August 1986 in Paris stattfinden. Bei den Vorbereitungsarbeiten traten jedoch bedeutende Meinungsverschiedenheiten auf. Die entwickelten Länder legten die Betonung auf die Sicherheit als Voraussetzung für die Abrüstung. Auch drückten sie Befürchtungen hinsichtlich der Folgen einer Umstrukturierung der Rüstungsindustrien für die Beschäftigung aus.

100Der entscheidende Punkt war die Untersuchung der konkreten Mittel, um die Übertragung der Rüstungsausgaben auf die Entwicklung der Dritten Welt zu gewährleisten. Frankreich hatte die Bildung eines internationalen Entwicklungsfonds vorgeschlagen, der durch die sich aus den Abrüstungsmassnahmen ergebenden Einsparungen finanziert werden sollte. Dieser Vorschlag wurde von einigen Entwicklungsländern und von der Sowjetunion unterstützt, während die Mehrheit der entwickelten Länder die Schaffung eines solchen Fonds ablehnten. Die mangelnde Transparenz bei den Militärausgaben wirft ein grundlegendes Problem auf. Bevor diese Ausgaben gesenkt werden, müsste man deren Beträge mit glaubhaften Zahlen belegen können.

101Im Mai 1986 gaben die Vereinigten Staaten ihre Absicht bekannt, nicht an dieser Konferenz teilzunehmen, und Frankreich beantragte daraufhin die Vertagung der Konferenz. Schliesslich fand die Konferenz 1987 am Sitz der Vereinten Nationen in New York statt. Die USA vertraten den Standpunkt, dass die Abrüstung um ihrer selbst willen erfolgen müsse und nicht, um Ressourcen für die Entwicklung freizusetzen. Der ursächliche Zusammenhang zwischen Abrüstung und Entwicklung wurde von vielen entwickelten Ländern, darunter auch die Schweiz, in Frage gestellt.

102Vom 15. bis 17. Mai 1987 traten in Stockholm Vertreter von über 300 nichtstaatlichen Organisationen zur Vorbereitung der Konferenz über Abrüstung und Entwicklung zusammen. Im Schlusskommunique wurden Mechanismen für die aus der Abrüstung freiwerdenden Mittel vorgeschlagen. Gleichzeitig wurde jedoch auf die Tatsache hingewiesen, dass die Unterentwicklung nicht nur durch den Mangel an Ressourcen, sondern vielmehr durch die ungerechten politischen und sozialen Strukturen bedingt sei.

Ergebnisse der Konferenz und Haltung der Schweiz

103Die Verhandlungen haben nicht zur Errichtung des internationalen Entwicklungsfonds geführt. Das Schlussdokument beschränkt sich auf den Hinweis, dass durch die Abrüstung Mittel zur Förderung der Entwicklung im zivilen Sektor freigesetzt werden könnten. Ferner wurde die Rolle der Sicherheit im Zusammenhang mit der Abrüstung und der Entwicklung sowie die Notwendigkeit einer besseren Transparenz der weltweiten Militärausgaben betont. Das Schlussdokument wurde durch Konsens angenommen, wobei jedoch von vielen Delegationen, darunter die Schweiz, Vorbehalte angemeldet wurden. Mehrere Entwicklungsländer bedauerten, dass kein konkreter Mechanismus für den Ressourcentransfer festgelegt wurde. Das vorgesehene Aktionsprogramm fordert die Staaten auf, zur friedlichen Regelung der Konflikte Initiativen auf bilateraler, regionaler und weltweiter Ebene zu ergreifen. Die Vereinten Nationen werden aufgefordert, ihre Koordinations- und Informationsrolle fortzusetzen.

104Die schweizerische Delegation wurde vom Direktor der Abteilung für internationale Organisationen des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten, Botschafter Franz Muheim, geleitet. In seiner am 31. August im Namen der Schweizer Regierung abgegebenen Erklärung wies er auf das Statut der bewaffneten Neutralität und die Rolle der Volksarmee der Schweiz hin. Die Schweizer Delegation erkenne die Notwendigkeit der Rüstungsbegrenzung an ; die Stärkung von Vertrauen, Frieden und Sicherheit sei eine Voraussetzung hierfür. Da der Friede nicht allein durch den Abbau der Rüstungen gewährleistet werden könne, müssten Verfahren zur friedlichen Regelung von Streitfragen entwickelt werden.

105Die Schweiz trug dazu bei, dass im Schlussdokument ein Hinweis auf die strikte Anwendung des humanitären Völkerrechts bei bewaffneten Konflikten zur Milderung ihrer Auswirkungen eingefügt wurde. Ferner wurde die Notwendigkeit der internationalen Entwicklungszusammenarbeit zur Stärkung der internationalen Sicherheit betont. Nach Ansicht der Schweiz besteht ein Zusammenhang zwischen Abrüstung und Entwicklung, jedoch müssen die beiden Fragen als zwei getrennte Mittel der Konfliktverhütung angesehen werden.

106Nach Abschluss der Konferenz drückte die Schweizer Delegation ihre Zufriedenheit darüber aus, dass man sich des Problems des wachsenden Abstandes zwischen den Militärausgaben und den Mitteln für die öffentliche Entwicklungshilfe (Verhältnis von 20 zu 1) bewusst geworden sei. Jedoch meldete die Delegation gegenüber dem Schlussdokument Vorbehalte an. Es sei bedauerlich, dass dieses nicht klar die Notwendigkeit zum Ausdruck gebracht habe, ein Vertrauensklima zu schaffen, bevor über Abrüstung gesprochen werde. Auch sollte vermieden werden, die Militärausgaben als solche zu verurteilen, aber die Legitimität der Verteidigungszwecke anzuerkennen. Ferner werde im Schlussdokument die Rolle der Entwicklungsländer im Rüstungswettlauf nicht berücksichtigt.

1.8. GATT : Uruguay-Runde

107Die Minister der Mitgliedstaaten des GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) hatten im September 1986 eine Erklärung angenommen, welche die 8. Runde multilateraler Handelsgespräche, die sogenannte Uruguay-Runde einleitete. Seither wurden Verhandlungen im Rahmen von fünfzehn verschiedenen Gruppen geführt. Das für Dezember 1988 anberaumte Ministertreffen soll eine Prüfung der ersten Halbzeit der Verhandlungen gestatten.

108Die Ministertagung von Punta del Este (Uruguay) vom September 1986 hatte zur Verabschiedung einer Erklärung geführt, welche die 8. Runde multilateraler Handelsgespräche eröffnete (siehe Jahrbuch 1987/88, Punkt 7). Die Verhandlungen werden sich über vier Jahre erstrecken. Die Uruguay-Runde soll einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Zolltarife leisten.

109Die Verhandlungen werden derzeit im Rahmen einer gesonderten Gruppe über den Handel mit Dienstleistungen und vierzehn anderen Gruppen über den Warenhandel geführt (darunter : Zölle, Textilien und Bekleidung, Land-Wirtschaft, tropische Erzeugnisse, Schutzklauseln, Aspekte des den Handel betreffenden Rechts auf geistiges Eigentum einschliesslich des Handels mit nachgeahmten Waren). Über diesen Gruppen steht das Komitee für Handelsgespräche, das auf der Ebene der Minister oder hochrangiger Beamter zusammentritt. Ziele der Verhandlungen über den Warenhandel sind vor allem die Liberalisierung des Welthandels, die Verbesserung des Marktzugangs und die Stärkung der Rolle des GATT. Die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen ist zum ersten Mal Gegenstand weltweiter multilateraler Verhandlungen.

110Im Dezember 1988 findet nach zweijährigen Verhandlungen eine Ministertagung des Komitees für Handelsgespräche in Montreal statt. Dieses Treffen gestattet es den Teilnehmern, gemäss Artikel B(ii) der Ministererklärung vorläufige Beschlüsse zu fassen. Nach den Bestimmungen werden die Verhandlungen betreffend ihre Eröffnung und Durchführung sowie die Verwirklichung ihrer Ergebnisse als ein Ganzes betrachtet.

111Die in den Gruppen geführten Gespräche befinden sich je nach behandelten Themenkomplexen in verschiedenen Phasen, die von der Problemanalyse bis zu konkreten Verhandlungsvorschlägen reichen. Die Verhandlungen über die Landwirtschaft, die am meisten Probleme aufwerfen, befinden sich beispielsweise noch im Stadium der Festsetzung eines Ansatzes. Mehr Fortschritte wurden hingegen bei den tropischen Produkten erreicht, wo die Vorbereitungsverhandlungen darauf abzielten, bis zum Ministertreffen im Dezember 1988 ein Abkommen abzuschliessen. Die Liberalisierung des Handels mit tropischen Erzeugnissen ist für die Entwicklungsländer von grosser Bedeutung. Die Erklärung von Punta del Este hat dies mit folgenden Worten unterstrichen : „Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung des Handels mit tropischen Produkten für eine grosse Anzahl wenig entwickelter Vertragsparteien an und vereinbaren, dass den Verhandlungen in diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit zukommen muss, insbesondere was den Terminplan der Verhandlungen und die Durchführung der Ergebnisse betrift.” Derzeit sind die Zölle auf tropische Erzeugnisse, die in Form von Rohstoffen eingeführt werden, niedrig oder null, doch steigen sie mit dem Verarbeitungsgrad des Produkts proportional an. Die Verhandlungen befassen sich auch mit verarbeiteten oder halbverarbeiteten tropischen Produkten.

1.9. UNCTAD

1.9.1. UNCTAD-Rat : 34. Session

  • 12 Siehe diesbezüglich den Beitrag über die UNCTAD VII im Jahrbuch 1987/88, Punkt 8.

112Hauptziel der Session des UNCTAD-Rates im Herbst 1987 war es, die Durchführung der Schlussakte zu prüfen, welche auf der siebten UN-Konferenz über Handel und Entwicklung (UNCTAD VII) im Juli 1987 in Genf verabschiedet wurde12.

113Die in der Schlussakte behandelten vier Themenbereiche betreffen die Entwicklungsressourcen, Rohstoffe, den Welthandel und die Probleme der am wenigsten entwickelten Länder. Allgemein wird die Interdependenz der Volkswirtschaften sowie der Zusammenhang zwischen den einzelnen Bereichen der Wirtschaftspolitik hervorgehoben. Auch wird der Begriff der „geteilten Verantwortung” zwischen den Schuldnerländern und ihren staatlichen und privaten Gläubigern unterstrichen. Die Lösung der Verschuldungskrise liegt gemäss der Schlussakte in einer wachstumsorientierten Strategie, welche die besonderen Umstände jedes Landes berücksichtigt. Auf Beschluss des Rates werden die zwischenstaatlichen Organe der UNCTAD mit der Prüfung der Anwendung der in der Schlussakte festgelegten Politiken und Massnahmen betraut.

114Die Erstellung einer allgemeinen Bilanz über die Anwendung des Neuen Substantiellen Aktionsprogramms für die achtziger Jahre zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder (NSAP) war ein weiterer Punkt der Tagesordnung. Entsprechend der von Frankreich auf der UNCTAD VII ausgesprochenen Einladung soll 1990 in Paris eine Konferenz der Vereinten Nationen über die am wenigsten entwickelten Länder abgehalten werden. Sie soll die Ergebnisse der durchgeführten Massnahmen prüfen und eine Politik zur Förderung der Entwicklung der am wenigsten entwickelten Länder in den neunziger Jahren ausarbeiten.

115Zum anderen hatte der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen die UNCTAD aufgefordert, zur Studie der Struktur und der Funktionen des zwischenstaatlichen Systems der Organisation der Vereinten Nationen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich beizutragen. Diese Aufforderung entspricht einem auf der UN-Vollversammlung von 1986 unterbreiteten Vorschlag zur Rationalisierung des Betriebs der Vereinten Nationen. Es wurde eine aus 19 Staaten bestehende Arbeitsgruppe gebildet, der auch die Schweiz angehört. Der Rat billigte den Bericht der Arbeitsgruppe, der eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsmethoden der UNCTAD enthält. Insbesondere wird eine Begrenzung der Anzahl der in den Kommissionen behandelten Sachfragen, der Dauer und Häufigkeit der Sitzungen und des Umfangs der vom Sekretariat erstellten Unterlagen vorgesehen. Die Verbindungen zu anderen zwischenstaatlichen Organen sollten aufgrund des Berichts vertieft werden, um die Verwendung der von der UNCTAD durchgeführten Studien – vor allem im Rahmen der UN-Vollversammlung und des Wirtschafts- und Sozialrats – zu gewährleisten.

116Die Frühjahrstagung des UNCTAD-Rates fand vom 25. April bis 6. Mai 1988 statt und war der jährlichen Prüfung der Probleme des Protektionismus und der Strukturanpassungen gewidmet. Zu dieser Frage wurde keine gemeinsame Erklärung angenommen.

117Einer der drei Beschlüsse des Rates betrifft die Verwirklichung des Programms technischer Hilfe, das die Konferenz zugunsten der Entwicklungsländer beschlossen hatte, um ihnen die Teilnahme an der Uruguay-Runde im Rahmen der multilateralen Verhandlungen des GATT zu erleichtern. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationene (UNDP) sollte hierzu die erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellen. Die Sekretariate von UNCTAD und UNDP sollen die Hilfsprojekte prüfen, welche den Entwicklungsländern die notwendigen Daten zur Analyse der im Rahmen der GATT-Verhandlungen erörterten Fragen bereitstellen sollen. Die Verhandlungskapazität dieser Länder soll durch Analyse, Information und eine entsprechende Ausbildung verstärkt werden.

  • 13 CNUCED Communiqué no 1947, p. 1.

118Ein weiterer Beschluss fordert das UNCTAD-Sekretariat auf, interessierten Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen Informationsmaterial der Datenbasis über nichtkommerzielle Massnahmen zur Verfügung zu stellen. Diese Datenbank enthält derzeit Informationen über nichttarifäre Massnahmen allgemeiner Art oder spezifische Produkte betreffend, die von rund hundert Industriestaaten und Entwicklungsländern an den Staatsgrenzen angewandt werden13. Diese Angaben wurden bis jetzt vom UNCTAD-Sekretariat für die alljährliche Prüfung des Protektionismus und der Strukturanpassungsmassnahmen verwendet und werden aufgrund der Entscheidung des Rates zur weiteren Verbreitung freigegeben. Die Freigabe dieses Informationsmaterials sollte zur Förderung des Handels zwischen den Partnern des Nordens und des Südens beitragen. Seine Eignung für Analysezwecke muss jedoch noch verbessert werden, da die Datenbank sowohl Massnahmen ohne restriktive Auswirkungen als auch echte Handelshindernisse (zum Beispiel Importquoten) enthält. Die Länder werden aufgefordert, Kommentare zu diesen Massnahmen abzugeben ; diese sollen den Benutzern zusammen mit dem Datenmaterial zur Verfügung gestellt werden.

119Die Debatten über die gegenwärtige Praxis der Umschuldung im Fall staatlicher Darlehen fanden ohne Einschreiten der Gruppe B statt. Die Länder der Gruppe B waren der Meinung, dass dieser Punkt auf der Herbsttagung der 35. Session des Rates geprüft werden sollte. Eine vom Rat 1980 verabschiedete Entschliessung (Nr. 222 (XXI)) stellte das Verschuldungsproblem in den Rahmen multilateraler Programme, die darauf abzielten, die Entwicklung der Schuldnerländer zu fördern. Der Rat sollte die Anwendung dieser Entschliessung aufgrund eines Berichts des UNCTAD-Sekretariats über die Umschuldungspraxis des Pariser Klubs seit 1984 untersuchen. Der Bericht schlug die Annahme mehrjähriger Umschuldungsabkommen vor, um die Konsolidierungsperioden zu verlängern und eine Erweiterung der möglichen Massnahmen zur Lösung des Schuldenproblems (insbesondere Aufhebung oder Umwandlung der Schuld, Senkung der Zinssätze usw.) zu erlauben.

1.9.2. Rohstoffe

Gemeinsamer Rohstoff-Fonds

  • 14 Die Sowjetunion hat das Abkommen am 9. Dezember 1987 ratifiziert. Mehrere Industrieländer haben e (...)

120Alle Bedingungen, die für das Inkrafttreten des Abkommens über die Schaffung des Gemeinsamen Rohstoff-Fonds erforderlich sind, sind inzwischen erfüllt. Das 1980 angenommene Abkommen sollte von 90 Ländern ratifiziert werden, welche zwei Drittel des gezeichneten Kapitals (470 Millionen Dollar) vertreten. Vor der UN-Konferenz über Handel und Entwicklung (UNCTAD VII) war das Abkommen bereits von 94 Ländern ratifiziert worden, doch fehlten noch fast 8 Prozent des gezeichneten Kapitals. Die UNCTAD VII hat dem Beitrittsverfahren – mit der Unterzeichnung des Abkommens durch die UdSSR, der Ratifikation Perus und den Absichtserklärungen mehrerer anderer Länder – einen neuen Impuls verliehen14. Im Juli 1988 gehörten 102 Länder dem Abkommen an, die 66,68 Prozent des Kapitals vertraten.

121Der erste Schalter des Fonds soll zur Finanzierung von internationalen Ausgleichslagern im Rahmen der Rohstoffabkommen beitragen. Lediglich zwei dieser Abkommen (Naturkautschuk- und Kakaoabkommen) sehen eine Preisstabilisierung durch Käufe des Ausgleichslagers bei Überproduktion und Verkäufe bei mangelndem Angebot vor. Dabei können bezüglich der Deckung der Anschaffungs- und Lagerkosten sowie bei einer anhaltenden Überproduktion Probleme auftreten, da das Ausgleichslager in diesem Fall das Produkt nicht in unbegrenzten Mengen aufkaufen kann, um die Preise zu stützen.

122Viele Länder, darunter die Schweiz, halten den zweiten Schalter des Fonds für nützlicher. Dieser soll erlauben, durch freiwillige Beiträge Massnahmen zur Aufwertung der Rohstoffe zu finanzieren. Es handelt sich dabei um Forschung und Entwicklung, Qualitätsverbesserung, Suche nach neuen Verwendungen der Rohstoffe, Diversifizierung der Wirtschaft derjenigen Länder, die stark von der Ausfuhr eines oder mehrerer Produkte abhängen.

123Eine Konferenz der 64 Staaten, die das Abkommen am 30. September 1983 (dem letzten Ratifikationstermin) ratifiziert hatten, soll jetzt die offizielle Inkraftsetzung des Rohstoff-Fonds bestätigen. Der Rat der neuen Institution soll anschliessend den Standort für ihren Geschäftssitz bestimmen und einen Exekutivdirektor wählen. Dieses Verfahren kann sich noch als langwierig erweisen, vor allem wenn einige Länder weiterhin so wenig Interesse an der Inkraftsetzung des Fonds zeigen, wie bisher.

Internationales Naturkautschukabkommen

124Die Internationale Kautschukorganisation hat Ende August 1987 mit Verkäufen des Ausgleichslagers ins Marktgeschehen eingegriffen, um den Preisanstieg zu bremsen. Die Weltproduktion an Naturkautschuk hat sich in den letzten Jahren ständig erhöht, und der Verbrauch folgt dieser Entwicklung, vor allem aufgrund der wachsenden Nachfrage der Automobilindustrie. 1985 und 1987 hat die Nachfrage das Angebot überstiegen.

  • 15 Betreffend die wesentlichen Bestimmungen des neuen Abkommens siehe Jahrbuch 1987/88.

125Das erste Internationale Naturkautschukabkommen wurde 1979 abgeschlossen und lief am 22. Oktober 1987 aus. Das neue Abkommen wurde nach zweijährigen Verhandlungen am 20. März 1987 angenommen15. Die Schweiz, die dem ersten Abkommen angehörte, beschloss im Frühjahr 1988, auch dem neuen Abkommen beizutreten. Der Beitritt kann jedoch nicht vor Inkrafttreten des neuen Abkommens stattfinden, das für Anfang 1989 vorgesehen ist.

126Nach Meinung des Bundesrates kommt das Abkommen „sowohl den Bedürfnissen der Naturkautschukwirtschaft und der schweizerischen Industrie als auch der Entwicklungsländer weitgehend entgegen. Das frühere Abkommen hat sich insofern bewährt, als nach dem erstmaligen Verkauf kleinerer Bestände aus dem Ausgleichslager ein übermässiger Preisanstieg verhindert werden konnte” (Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, S. 48). Der Vorort, der schweizerische Verband der Importeure und Grosshändler sowie der Verband der schweizerischen Kautschukindustrie haben sich insbesondere beim Konsultationsverfahren positiv geäussert. Falls sich das Angebot als unzureichend erweisen sollte, könnte das Ausgleichslager die Versorgung des Schweizer Marktes für einige Monate garantieren. Die Transparenz des Kautschukmarktes ist für die Gummiwirtschaft ebenfalls von Bedeutung.

127In der Botschaft über das Internationale Naturkautschukabkommen von 1987, vom 13. Januar 1988 (S. 138-139), stellt der Bundesrat fest, dass die Funktionsweise des neuen Abkommens aufgrund der Änderungen gewisser wirtschaftlicher Bestimmungen deutlich verbessert wird. Die Neuerungen umfassen im wesentlichen folgende Punkte :

  • Alle 15 Monate eine automatische Anpassung der Referenzpreise an die Weltmarktpreise von mindestens 5 Prozent.

  • Eine automatische Anpassung der Referenzpreise von mindestens 3 Prozent, sobald das Ausgleichslager Käufe oder Verkäufe von 300.000 Tonnen getätigt hat.

  • Die Verpflichtungen der Mitgliedsländer sind auf ihre Beiträge zum Verwaltungsbudget und zur Finanzierung des Ausgleichslagers beschränkt (maximal 150.000 Franken für die Schweiz). Die Organisation kann insbesondere keine Schuldverpflichtungen mehr eingehen (um eine Finanzkrise wie beim Zinnabkommen zu vermeiden).

128Die Höchstkapazität des Ausgleichslagers beträgt 400.000 Tonnen, wobei zusätzlich ein Notausgleichslager von 150.000 Tonnen gebildet werden kann. Das neue Abkommen hat das bei Ablauf des vorherigen Abkommens bestehende Ausgleichslager von rund 360.000 Tonnen übernommen. Die seither erfolgten Verkäufe haben jedoch das Lager auf rund 80.000 Tonnen absinken lassen. Der Referenzpreis beträgt 201,66 Malaysia/Singapur cents pro Kilogramm. Weicht der Marktindikatorpreis um mehr als 15 Prozent von diesem Referenzpreis ab, so kann der Verwalter des Ausgleichslagers eingreifen ; weicht der Preis um über 20 Prozent ab, so muss er eingreifen. Die Beiträge, die die Schweiz zur Finanzierung des Ausgleichslagers liefern müsste, werden dem Rahmenkredit für die Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit entnommen.

  • 16 Die Hauptimporteure sind die Europäische Gemeinschaft (26 Prozent der Welteinfuhren), die Vereini (...)

129Der Naturkautschuk hat für die Wirtschaft der Schweiz allerdings nur geringe Bedeutung. Die schweizerischen Kautschukeinfuhren liegen in den achtziger Jahren bei 3.000 Tonnen im Jahr und machen 0,1 Prozent der Welteinfuhren aus16. Sie sind nach der Schliessung des Firestone-Werks in Pratteln stark zurückgegangen (1970 : 9.300 Tonnen ; 1979 : 5.500 Tonnen ; 1980 : 2.800 Tonnen). Der Anteil des Naturkautschuks ist in der Schweiz sehr niedrig, verglichen mit dem des synthetischen Kautschuks (12 Prozent der gesamten Kautschukeinfuhren gegenüber einem Drittel weltweit bei Kunstgummi). Diese Besonderheit ist durch die unterschiedliche Verwendung bedingt, das heisst Herstellung von weniger Gummireifen und mehr Gummiprodukten für die Maschinenindustrie.

130Der Naturkautschuk bleibt jedoch für einige Entwicklungsländer weiterhin eine wichtige Deviseneinnahmequelle. Die Hauptausfuhrländer sind Malaysia (44 Prozent des Weltexports), Indonesien (27 Prozent) und Thailand (17 Prozent).

Internationales Kakaoabkommen

  • 17 Siehe Jahrbuch 1986, Punkt 9.2.1, bezüglich der Bestimmungen des neuen Abkommens, sowie Jahrbuch  (...)

131Das derzeitige Internationale Kakaoabkommen wurde am 1. August 1986 angenommen und ist am 1. Januar 1987 in Kraft getreten17. Im Berichtsjahr waren bei seiner Anwendung Schwierigkeiten aufgetreten, wobei die Geschäfte des Ausgleichslagers von Juli 1987 bis Januar 1988 eingestellt wurden. Die Probleme ergeben sich vor allem bezüglich der Auslegung der Bestimmungen des Abkommens, sowie aufgrund der dramatischen Lage auf dem Weltkakaomarkt, wo seit dem Kakaojahr 1984-85 ein Produktionsüberhang vorherrscht. Das Ausgleichslager hat jedoch seine Funktion gänzlich erfüllt, bis zur Erreichung seiner maximalen Kapazität Ende Februar 1988.

132Die nachstehende Übersicht zeigt die Überschussproduktion der letzten Jahre (mit Ausnahme der Kakaojahre 1982-83 und 1983-84), welche durchschnittlich 100.000 Tonnen im Jahr erreicht. Der Mahlindex entspricht der bestehenden Nachfrage. Die Lagerbestände haben den höchsten Stand in diesem Jahrzehnt erreicht.

Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf dem Weltkakaomarkt von 1980 bis 1988 (In Tausend Tonnen)

Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf dem Weltkakaomarkt von 1980 bis 1988 (In Tausend Tonnen)

133Nachstehend ist die Kakaoproduktion der sechs führenden Erzeugerländer der Welt für 1987-88 aufgeführt (in Klammern die Entwicklung der Produktion von 1984-85 bis 1987-88) :

134(Diese Zahlen entsprechen den Schätzungen von Gill und Duffus, Marchés tropicaux, 6. Mai 1988.)

  • 18 Jüngste Entwicklung der Kakaopreise : Durchschnitt von 1428 SZR pro Tonne von Oktober bis Dezembe (...)

135Die Steigerung der Weltkakaoproduktion im gleichen Zeitraum betrug 8,3 Prozent. Dieser Produktionsüberschuss hatte einen beträchtlichen Rückgang der Marktpreise seit Ende 1986 zur Folge. Die Preise blieben unterhalb der unteren Interventionspreisschwelle (1600 SZR) von Januar 1987 mit Inkrafttreten des Abkommens, bis zum Beginn der Käufe des Ausgleichslagers im April 1987. Nachdem die Preise aufgrund der Käufe über den Stand von 1600 SZR angezogen hatten, fielen sie Anfang August 1987 erneut ab und der Rückgang hält seither an18. Diese Entwicklung hat die Produzentenländer hart getroffen, für die die Kakaoausfuhren noch eine vorrangige Deviseneinnahmequelle bilden.

136Die Geschäfte des Ausgleichslagers waren seit Juli 1987 eingestellt worden, da die Verbraucher- und Erzeugerländer sich nicht über eine Revision des Preisbandes im Sinne einer Preissenkung einigen konnten. Die Produzentenländer wünschten eine Wiederaufnahme der Geschäfte des Augleichslagers ohne Preisrevision. Auf den Tagungen des Internationalen Kakaorates im September 1987 und im Dezember 1987 konnte keine Einigung in dieser Frage erzielt werden, obwohl die Produzentenländer zu diesem Zeitpunkt zur Verhandlung über eine Preisrevision bereit waren. Sie forderten die Einfuhrländer auf, ihre Käufe bei den Ausfuhrländern einzuschränken, die dem Kakaoabkommen nicht angehören. So ist zum Beispiel Malaysia, der drittgrösste Kakaoproduzent der Welt, dem Abkommen nicht beigetreten, und unter den Einfuhrländern gehören die Vereinigten Staaten als grösstes Verbraucherland der Welt dem Abkommen nicht an.

137Erst auf einer Sondertagung, am 16. Januar 1988, gelang es den 37 Mitgliedstaaten der Internationalen Kakaoorganisation (ICCO), das Interventionspreisband um 115 SZR zu senken und damit die Käufe des Ausgleichslagers wieder in Gang zu setzen. Am 25. Februar 1988 hatte das Lager jedoch bereits seine Höchstkapazität von 250.000 Tonnen erreicht, und die Marktstützungskäufe mussten erneut eingestellt werden. Die Mitglieder der ICCO müssten daher zusätzliche Preisstabilisierungsmassnahmen beschliessen, jedoch wurde bis jetzt hierzu noch keine Einigung erreicht. Die Bestimmungen des Abkommens sehen aber die Möglichkeit eines Marktrückzugsmechanismus vor. Aufgrund dieses Mechanismus könnten die dem Abkommen angehörenden Kakaoausfuhrländer sich verpflichten, gemeinsam Tranchen von je 30.000 Tonnen Kakaobohnen (insgesamt maximal 120.000 Tonnen) vom Markt abzuziehen und in Lagern zu deponieren, die vom Ausgleichslager genehmigt wurden. Jedoch konnte bis jetzt noch kein Konsens über die Finanzierung dieses Systems erzielt werden, dessen Kosten die Produzentenländer nicht allein tragen wollen. Ferner lehnen die Ausfuhrländer eine weitere Senkung des Preisinterventionsbandes ab, eine Revision, die gemäss den Bestimmungen des Abkommens jedesmal eintreten müsste, wenn die Käufe des Augleichslagers in den letzten sechs Monaten auf 75.000 Tonnen ansteigen. Nach Ansicht dieser Länder hat es keinen Zweck, die Preise zu ändern, wenn das Ausgleichslager seine Höchstkapazität erreicht hat. Die Anwendung des Marktrückzugsmechanismus setzt eine vorherige Übereinstimmung über das Interventionspreisband voraus.

138Die Finanzkrise der Internationalen Kakaoorganisation nimmt ebenfalls besorgniserregende Ausmasse an, da einige Länder ihre Zahlungen eingestellt oder verzögert haben. Zum Abschluss der Tagung im März 1988 hat Frankreich seiner Enttäuschung über die mangelnde Entschlussbereitschaft des Rates und seiner Beunruhigung betreffend die Zukunft des Internationalen Kakaoabkommens Ausdruck verliehen. Diese Erklärung fand insbesondere die Unterstützung der Schweizer Delegation.

Internationales Kaffeeabkommen

  • 19 Siehe Jahrbuch 1987/88, Punkt 8.3.4, betreffend die unterschiedlichen Standpunkte der Produzenten (...)

139Die wirtschaftlichen Bestimmungen des Internationalen Kaffeeabkommens von 1983 sehen die Kontingentierung der Ausfuhren vor, um das Angebot der potentiellen Nachfrage anzupassen. Die Kontingente waren vom 1. Oktober 1980 bis 19. Februar 1986 in Kraft und wurden dann wegen des Anstiegs der Marktpreise vorübergehend ausser Kraft gesetzt. Seither sind die Preise erheblich zurückgegangen. Die Kontingente sollten automatisch wieder eingesetzt werden, wenn der gleitene Mittelwert des Indikatorpreises 15 Tage lang unter 134,55 cents pro Pfund abfällt, was im Dezember 1986 der Fall war. Die Wiedereinsetzung der Ausfuhrquoten kam jedoch nicht zustande, da es dem Internationalen Kaffeerat im Herbst 1986 nicht gelungen war, einen neuen Verteilungsschlüssel für die Grundquoten der Produzentenländer festzulegen19.

140Eine Übereinstimmung über die Verteilung der Exportquoten wurde auf der 48. Tagung des Internationalen Kaffeerates im September 1987 aufgrund eines Vorschlags sämtlicher Produzentenländer (mit Ausnahme Indonesiens) erzielt. Die Neuverteilung der Quoten berücksichtigt die ausführbare Produktion und die Lagerbestände. Sie hat eine geringfügige Senkung der Quote Brasiliens (von 30,55 auf 30,48 %) und eine Erhöhung der Quoten Indonesiens (von 4,51 auf 4,75 %) und Kolumbiens zur Folge. Die Mehrheit der Verbraucherländer, darunter die Schweiz, hatten sich für einen Verteilungsschlüssel ausgesprochen, der die Änderungen der Nachfrage berücksichtigt. In der Tat stellt man einen Rückgang bei der Nachfrage nach Robusta-Kaffee zugunsten des Arabica-Kaffees fest. Diese Entwicklung hat insbesondere einige Länder Afrikas erheblich getroffen, die Robusta-Kaffee produzieren.

141Das neue Exportquotensystem beruht auf einer Jahresquote von insgesamt 58 Millionen Sack (1 Sack = 60 Kilogramm). Durch zusätzliche Massnahmen kann die Gesamtquote entsprechend der Entwicklung der Indikatorpreise reduziert werden. Dieser Schritt wurde bereits im Oktober 1987 in Form einer Senkung um 1,5 Millionen Sack angewandt. Die Übergangsbestimmungen wurden im November 1987 infolge eines vorübergehenden Preisanstiegs ausgesetzt. Zwischen Januar und Juli 1988 waren fünf weitere Kürzungen notwendig, wodurch die Gesamtquote auf 51,5 Millionen Sack reduziert wurde.

142Im Rahmen mehrerer Tagungen der Internationalen Kaffeeorganisation (ICO) wurde die Marktlage (Preisabfall) und ihre Folgen auf die Anwendung des Kaffeeabkommens untersucht. Auch wurden die ersten Gespräche über die Zukunft des Internationalen Kaffeeabkommens geführt, das am 30. September 1989 ausläuft. Man hat drei Möglichkeiten zur Wahl : die Verlängerung des derzeitigen Abkommens, die Verhandlung über ein neues Abkommen oder die Kündigung des Abkommens. Die Produzentenländer sind eher für die Verlängerung des bestehenden Abkommens, während die meisten Verbraucherländer ein neues Abkommen wünschen, das den Änderungen der Nachfrage Rechnung trägt. Die Schweizer Delegation hat sich für eine neues Abkommen ausgesprochen, das markgerechter, transparenter und flexibler ist.

143Das neue Abkommen müsste auch das Problem des doppelten Marktes lösen, das durch die Länder entsteht, die dem Abkommen nicht angehören und somit keinen Exportkontingenten unterstehen. Da die Kaffeeausfuhren in die Nichtmitgliedsländer nicht begrenzt sind, setzen einige Länder ihre Überschüsse auf diese Weise ab. Wenn dieser billigere Kaffee über Freihäfen ohne Zollkontrolle abgesetzt wird, kann er schliesslich in ein Verbraucherland gelangen, das dem Abkommen angehört.

Weitere Rohstoffabkommen

144Ein neues Internationales Zuckerabkommen wurde auf einer UN-Konferenz in London verabschiedet, die vom 10. bis 11. September unter der Schirmherrschaft der UNCTAD stattfand. Es handelt sich um ein Verwaltungsabkommen ohne wirtschaftliche Bestimmungen, das die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und die Steigerung des Zuckerverbrauchs zum Ziel hat. Das Abkommen kann ferner den Rahmen für Vorbereitungen auf ein eventuelles neues Zuckerabkommen mit Wirtschaftsklauseln bieten.

145Es sei vermerkt, dass sich die Schweiz auf der siebten UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD VII) bereit erklärt hatte, an Verhandlungen zu diesem Zweck teilzunehmen. Das Abkommen ist am 24. März 1988 für drei Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung von maximal zwei Jahren, in Kraft getreten. Die Schweiz gehört diesem Abkommen nicht an, obwohl sie an der Verhandlungskonferenz teilgenommen hat. In ihrer Erklärung auf der Plenarsitzung der Konferenz hatte die Schweizer Delegation erklärt, das Abkommen stelle eine wichtige Phase dar, ohne jedoch eine Lösung der Probleme des Zuckermarktes zu bieten. Die Schweiz wünscht an Verhandlungen über ein Zuckerabkommen mit wirtschaftlichen Bestimmungen teilzunehmen, sofern dieses der Marktentwicklung angepasst ist und von der Mehrheit der Einfuhr- und Ausfuhrländer ratifiziert werden kann.

146Der Preis auf dem Zuckermarkt, der seit 1981 zurückgegangen ist, liegt trotz eines Anstiegs im Jahre 1988 erheblich unter den Produktionskosten. Der internationale Zuckerhandel wird im Umfang von 20 Prozent des Welthandels auf dem „freien Markt” bzw. durch Präferenzabkommen zwischen Produzenten- und Verbraucherländern zu einem über dem Marktpreis liegenden Preis (Einfuhrquoten der USA, Zuckerprotokoll der Lomé-Abkommen für die Europäische Gemeinschaft, Zuckerkäufe der UdSSR aus Kuba, usw.) getätigt.

147Die letzten Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Abkommens wurden 1983 und 1984 mit dem Ziel geführt, das 1977 abgeschlossene Zuckerabkommen nach seiner Laufzeit zu ersetzen. Zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den anderen grossen Zuckerproduzentenländern (Brasilien, Indien) konnte kein Übereinkommen über die Preisstabilisierungsmechanismen erzielt werden (siehe Jahrbuch 1984, Punkt 8.2.5).

148Vierzig Kupferproduzenten- und -verbraucherländer haben an der ersten Kupferkonferenz der Vereinten Nationen teilgenommen, die vom 13. bis 24. Juni 1988 im Rahmen der UNCTAD stattfand. Die Teilnehmerstaaten haben über die Bildung eines zwischenstaatlichen Organs oder einer Gruppe der Hersteller und Verbraucher verhandelt. Die Vereinigten Staaten hatten die Schaffung eines zwischenstaatlichen Organs vorgeschlagen, um die Marktstatistiken und die Markttransparenz zu verbessern und als Forum für einen Meinungsaustausch und für Gespräche zu dienen. Einige Entwicklungsländer hatten gewünscht, dass das Gremium den Kupferverbrauch und die Marktentwicklung fördern solle.

149Die Meinungsverschiedenheiten über den institutionellen Charakter des zu bildenden Organs konnten jedoch nicht ausgeräumt werden. Die meisten Verbraucherländer wollten ein selbständiges Gremium schaffen, während die Mehrheit der Produzentenländer das neue Organ im Rahmen der UNCTAD errichten wollten. Somit ist eine weitere Tagung zur Einigung über diese Frage erforderlich. Die Verhandlungen über die Stabilisierung der Kupferpreise durch die Schaffung eines Ausgleichslagers waren Ende der siebziger Jahre gescheitert.

150Für Nickel, Blei und Zink bestehen bereits mehrere unabhängige Studiengruppen. Die Verhandlung einer zwischenstaatlichen Gruppe der Zinnproduzenten und -Verbraucher ohne rechtliche Bindung an den Internationalen Zinnrat ist ebenfalls im Gange. Weitere Gruppen arbeiten im Rahmen der UNCTAD (Wolframkomitee, Sachverständigenausschuss für Eisenerz).

151Die Schweiz nimmt als passiver Beobachter an den Arbeiten dieser Gruppen teil, die vor allem für die Privatwirtschaft nützlich sind und weniger im Dienst der Regierungen stehen.

1.10. UN-Kommission über transnationale Unternehmen

  • 20 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 87/1 +2, 13. Januar 1988, S. 55.

152Die Kommission über transnationale Unternehmen (TNU), ein Unterorgan des UN-Wirtschafts- und Sozialrates, arbeitet seit 1977 an der Erstellung eines Verhaltenskodexes betreffend die transnationalen Firmen. Die Verhandlungen sind seit Jahren festgefahren. Es scheint sich kein politischer Wille zugunsten eines verbindlichen Kodexes herauszubilden. Gemäss dem Bericht über die Aussenwirtschaftspolitik bleiben die universelle Anwendbarkeit des Kodexes sowie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den an die Regierungen und an die multinationalen Firmen gerichteten Empfehlungen für die Schweiz nach wie vor die Hauptbedingungen für einen annehmbaren Kodex20.

  • 21 Commission des sociétés transnationales : Rapport sur la 13e session (7-16 avril 1987), supplémen (...)

153Auf der 13. und 14. Tagung der Kommission über transnationale Unternehmen wurden keine wesentlichen Fortschritte erzielt21. Die meisten Delegationen haben das Nicht Zustandekommen eines internationalen Konsenses bedauert. Bei Streitfällen wird die Zuständigkeit der Gerichte und Behörden des Landes, in dem die transnationalen Firmen tätig sind, in Frage gestellt.

154Die Schweiz nimmt mit einem Jahresbeitrag von 300.000 Franken am Programm für die Technische Hilfe teil, welche das Zentrum über transnationale Firmen den Entwicklungsländern zukommen lässt. Dieses Programm erlaubt es, Entwicklungsländer, die mit ausländischen Investoren zu verhandeln haben, zur Stärkung ihrer Verhandlungsfähigkeit mit den notwendigen Informationen und technischen Kenntnissen zu versehen. So kann eine Regierung das Zentrum um die Unterstützung von Experten für Evaluierungen oder für Verhandlungen über Investitionsvorhaben bitten, ohne dass der Experte persönlich Stellung nimmt. Die Schweiz hat den Wunsch ausgedrückt, dass diese Hilfe vermehrt den ärmsten Entwicklungsländern zugute komme.

1.11. Internationale Finanzinstitutionen

1.11.1. Die wirtschaftliche Lage der Entwicklungsländer

155Das Wirtschaftswachstum hob 1987 in den Industrieländern leicht an und betrug 3 Prozent (im Vorjahr 2,75 Prozent). In den Entwicklungsländern ging das Wirtschaftswachstum angesichts einer real schwachen Auslandsnachfrage von 4,1 Prozent 1986 auf 3 Prozent 1987 zurück. Tabelle 1 zeigt, dass die wirtschaftliche Entwicklung regional sehr unterschiedlich ausfiel :

156

Tabelle Nr. 1. Produktionswachstum in den Entwicklungsländern

Tabelle Nr. 1. Produktionswachstum in den Entwicklungsländern

Quellen : IMF World Economic Outlook, UN Commission for Latin America and the Caribbean und Angaben der einzelnen Länder, in : BIZ-Jahresbericht 1987.

157Die afrikanischen Länder sowie der Nahe Osten und die Ölförderländer verzeichneten besonders niedrige Zuwachsraten. In Lateinamerika war die Zuwachsrate ebenfalls schwächer als im Vorjahr. Die Gruppe der asiatischen Länder konnte die Wachstumsrate auf 7 Prozent anheben. Tabelle 1 zeigt auch auf, dass die asiatischen Länder nicht nur die höchste, sondern auch die stabilste durchschnittliche Wachstumsrate für die achtziger Jahre erzielten.

158Asien : Die vier Schwellenländer Hongkong, Singapur, Südkorea und Taiwan legten das Schwergewicht auf die Ausweitung der Exporte für Produkte aus dem verarbeitenden Sektor ; die durchschnittliche Zunahme des Pro-Kopf-Einkommens von 6,5 Prozent zeigt auf, dass diese Länder mit dieser Politik Erfolge erzielten. Die noch höhere Wachstumsrate in China ist auf eine Zunahme der Inlandnachfrage zurückzuführen. Das unregelmässige Wachstum in den Philippinen wurde durch inländische Schwankungen der Nachfrage und der Produktion bestimmt.

159Lateinamerika : In den lateinamerikanischen Ländern ging das Durchschnitts-Pro-Kopf-Einkommen in den achtziger Jahren gegenüber dem Zeitraum 1976-81 zurück. Brasilien und Argentinien erwirtschaften zusammen etwa 40 Prozent des BIP der Region ; sie erzielten 1987 ein gegenüber dem Vorjahr stark verlangsamtes Wachstum. Die leichte Erholung in Mexiko reichte 1987 nicht aus, um das Pro-Kopf-Einkommen zu heben, welches seit 1981 jährlich um 2,5 Prozent zurückgegangen ist.

160Afrika und Naher Osten : Die Länder südlich der Sahara gehören zu den ärmsten der Welt und konnten in den letzten Jahren keine bedeutenden Entwicklungsschritte realisieren. In der gesamten Region ist das Pro-Kopf-Einkommen gesunken. In diesen Ländern sind Kaffee und Kakao wichtige Exportprodukte. Die Preisrückgänge für diese Produkte führten zu einer weiteren Verschlechterung der Austauschverhältnisse. Für die Länder des Nahen Ostens und Nigeria ist der tiefe Stand der Ölpreise Grund für die fallenden Exporteinnahmen.

161Real gerechnet fielen die Rohstoffpreise (ohne Öl) um 6,2 Prozent, womit sie wiederum einen absoluten Tiefstand erreichten, nachdem sie bereits 1986 das Niveau von 1932 erreicht hatten. Wegen den ungewöhnlich grossen Preisunterschieden zwischen einzelnen Rohstoffen verteilten sich Gewinne und Verluste aus den Preisänderungen sehr ungleich auf die Entwicklungsländer, wie Tabelle 2 aufzeigt.

Tabelle Nr. 2. Entwicklung der Rohstoffpreise

Tabelle Nr. 2. Entwicklung der Rohstoffpreise

1) HWWA-Index.
2) Spot-Preis von „Arabian Light Crude”.
3) IWF-Index.
4) Durchschnittswert, ohne Öl.
5) Deflationiert mit dem Durchschnittspreis der Ausfuhr industrieller Fertigerzeugnisse der Industrieländer.

Quellen : HWWA und IMF International Financial Statistics, in : BIZ-Jahresbericht 1987.

162Die Länder Lateinamerikas mit einem hohen Exportanteil an Nahrungsmitteln mussten Preisrückgänge von über 16 Prozent hinnehmen. Dies obwohl Bolivien, Chile und Peru von der Erholung der Metallpreise profitieren konnten. Den asiatischen Entwicklungsländern kam ihr hoher Anteil an landwirtschaftlichen Rohstoffen zugute. Die kleinen, südlich der Sahara gelegenen afrikanischen Entwicklungsländer mit den Hauptexportgütern Kaffee und Kakao erlitten weitere Preisrückgänge und eine Verschlechterung der Austauschverhältnisse.

163Nach einer anhaltenden Verschlechterung der Austauschverhältnisse von kumulativ 30 Prozent in den Jahren 1980-86, verbesserten sich diese 1987 leicht, nämlich um 2,3 Prozent im Durchschnitt aller Entwicklungsländer, wie Tabelle 3 aufzeigt. Den günstigsten aussenwirtschaftlichen Einfluss verspürten die Länder Asiens und des Nahen Ostens. Verglichen mit den vorangegangenen sechs Jahren verzeichneten jedoch alle Gruppen eine leichte Erholung.

164

Tabelle Nr. 3. Aussenwirtschaftliche Einflüsse auf die Produktion in den Entwicklungsländern

Tabelle Nr. 3. Aussenwirtschaftliche Einflüsse auf die Produktion in den Entwicklungsländern

1) Basierend auf den Handelsströmen von 1985 (einschl. Öl).
2) Die Durchschnitte wurden unter Verwendung der Exportgewichte und Wechselkurse von 1985 errechnet.

Quellen : UN Monthly Bulletin of Statistics, UN Commission for Latin America and the Caribbean und IMF World Economic Outlook ; in : BIZ-Jahresbericht 1987.

Investitionen

165Die Investitionsquote (das Verhältnis der Investitionen zum BIP) in den Entwicklungsländern war 1987 gegenüber dem Vorjahr rückläufig. In Afrika und in Lateinamerika liegt die Investitionsquote ungefähr 4 bis 6 Prozentpunkte unter dem Durchschnittswert aller Entwicklungsländer von 23 Prozent. Die anhaltende schwache Investitionstätigkeit beeinträchtigt die Produktionskapazität und das Produktionspotential. Besorgniserregend ist die Schwäche der Sachkapitalbildung in Afrika und in Lateinamerika, wo das Bevölkerungswachstum am stärksten und das Pro-Kopf-Einkommen am niedrigsten oder am meisten zurückgegangen ist.

166In vielen Entwicklungsländern sinkt auch die Effizienz der Investitionen (berechnet als Quotient der Prozentualen Veränderung des BIP und der Investitionsquote) ; es fehlen die Investitionsanreize. In Afrika und im Nahen Osten ist die Effizienz der Investitionen am niedrigsten. Die privaten Kapitalzuflüsse versiegen zusehends. In Lateinamerika erreichte die Investitionseffizienz 1987 nach Jahren starken Rückganges wieder Werte wie im Zeitraum 1976-81. Die asiatischen Länder hingegen weisen eine Investitionseffizienz aus, die doppelt so hoch ist wie diejenige in den Industrieländern. Angaben dazu in Tabelle 4.

167

Tabelle Nr. 4. Investitionsquote und Investitionseffizienz

Tabelle Nr. 4. Investitionsquote und Investitionseffizienz

1) 1979 für Investitionsquote.
2) Berechnet als Quotient aus der Prozentualen Veränderung des Bruttoinlandsprodukts (gleitender Fünfjahresdurchschnitt) und der Investitionsquote.

Quellen : IMF World Economic Outlook und OECD National Accounts ; in : BIZ-Jahresbericht 1987.

168Das ungenügende Investitionsniveau hängt eindeutig mit dem Problem der hohen Auslandsverschuldung der Entwicklungsländer zusammen. Viele hochverschuldete Entwicklungsländer sehen sich gezwungen, eine restriktive Wirtschaftspolitik einzuschlagen, um ihre Zahlungsbilanzen zu verbessern. Die aussenwirtschaftliche Anpassung geht oft zu Lasten der Investitionen : Die nationale Ersparnisbildung wird gefördert, und bei den staatlichen Investitionen üben die Regierungen Zurückhaltung. Den meisten Entwicklungsländern (ausser den asiatischen Schwellenländern) blieb der Zugang zu privaten ausländischen Krediten verschlossen. Ein Lichtblick in der Finanzlage der Entwicklungsländer dürfte die Andeutung einer Abnahme der Kapitalflucht sein ; in einigen Ländern scheint ein Rückfluss von Auslandskapital in Gang zu kommen. Die grössten finanziellen Schwierigkeiten haben nach wie vor jene Entwicklungsländer, welche praktisch ausschliesslich Rohstoffe exportieren. Ihnen bleibt nur die Kreditaufnahme bei öffentlichen Kreditgebern.

1.11.2. Internationale Schuldensituation

1691987 erreichten einige Entwicklungsländer eine gewisse Verbesserung ihrer Schulden- und Schuldendienstsituation. Für andere, vor allem die ärmsten Entwicklungsländer, blieb die Situation besorgniserregend. In den vierzehn grössten Schuldnerländern (es sind dies vor allem lateinamerikanische Länder) verschlechterte sich die Wirtschaftslage. Das Wirtschaftswachstum war langsamer als in den vorangegangenen Jahren, die Inflation beschleunigte sich und erreichte für die lateinamerikanische Region einen Durchschnittswert von über 100 Prozent. Hinzu kamen wie bereits erläutert, rückläufige Investitionen. Die Zahlungsbilanzposition verbesserte sich leicht dank eines erhöhten Exportvolumens und einer bescheidenen Erholung der Austauschverhältnisse.

170Im Berichtsjahr setzte sich die Erkenntnis durch, dass die Probleme der Länder mit niedrigem Einkommen, namentlich jener südlich der Sahara von denjenigen der Hauptschuldnerländer mit mittleren Einkommen völlig verschieden sind. Den ärmsten unter den Schuldnerländern wurden bei den Umschuldungen bedeutende Streckungen der Laufzeiten und der tilgungsfreien Perioden im Rahmen des Pariser Klubs zugestanden. Der IWF erweiterte die Strukturanpassungsfazilität und die Weltbank dehnte die Finanzierung für Anpassungsprogramme in den armen afrikanischen Ländern aus.

Mehr Strukturanpassungskredite

171Allgemein blieben IWF und Weltbank eine der wichtigsten Finanzierungsquellen für die Entwicklungsländer, obwohl die Nettokreditauszahlungen von 11,2 Milliarden Dollar 1986 auf 9,6 Milliarden Dollar 1987 zurückgingen. Steigende Bedeutung erhielten die Kredite für Strukturanpassungsmassnahmen. Auf die Weltbank entfallen ungefähr 75 Prozent aller Kredite an Entwicklungsländer ; sie hat den Anteil ihrer Strukturanpassungskredite auf 26 Prozent der gesamten Kreditvergabe erhöht (1984/85 :14 Prozent, 1986 : 23 Prozent).

Neue Konzepte

172Im Berichtsjahr wurde ein Ansatz an neuen Konzepten in der Schuldenstrategie sichtbar. Diese beschränkten sich in erster Linie auf den Abbau der bestehenden Schulden und nicht auf die Bereitstellung neuer Gelder. Diese Programme zur Schuldenreduktion schliessen nebst der Schuldenumwandlung den Rückkauf von Schulden mit hohem Abschlag ein. Diese schuldenreduzierenden Massnahmen stützen sich auf einen Sekundärmarkt ab, wo die ausstehenden Bankforderungen gehandelt werden. Mexiko hat einen umfassenden Rückkauf von privaten Schulden vorgenommen : Es wurden 2,7 Milliarden Dollar eingesetzt, um Bankschulden in der Höhe von 3,5 bis 4 Milliarden Dollar zu tilgen. Bolivien tätigte ebenfalls solche Rückkäufe seiner Schulden, mit einem Abschlag von 89 Prozent auf den Nominalwert. Die Schweiz beteiligte sich an dieser Operation. Der IWF leistet jeweils technische Unterstützung.

173Die Schuldenumwandlung beinhaltet den Tausch einer externen Schuld gegen eine auf die inländische Währung lautende Schuld oder gegen eine Beteiligung an einem inländischen Unternehmen. Einige Schuldnerländer reduzierten so ihre Zinsverpflichtungen und konnten zudem eine Heimführung von Fluchtkapital in Gang setzen. 1987 wurden Schuldenumwandlungen in der Höhe von 4 Milliarden Dollar vorgenommen. Chile tilgte auf diese Art 26 Prozent seiner Bankschulden.

174Der Handel mit Schuldtiteln der Entwicklungsländer stösst an gesetzliche, bankaufsichtsrechtliche und buchhalterische Grenzen :

  • Der Abschlag auf die Nominalforderung hat einschneidende Auswirkungen auf die Bilanz der Gläubigerbanken.

  • Wenn die Massnahmen nicht mit neuen Kapitalflüssen verbunden sind, bringen sie dem Schuldnerland keine neuen Geldmittel ; sie führen eher zu einer Umteilung bereits knapper Devisenreserven.

  • Die erforderliche Bereitstellung inländischer Gelder verstärkt die Inflation in den Schuldnerländern.

  • Viele Schuldenumwandlungsprogramme beinhalten eine Übertragung von Eigentum an Ausländer.

  • Die hohen Abschläge verstärken den Widerstand der Banken, neue Kredite zu gewähren.

175Das konkrete Resultat dieser Neuerungen im Schuldenmanagement ist die Streichung eines beträchtlichen Forderungsvolumens aus den Bankbilanzen und ein weiterer Rückgang der freiwilligen Kreditgewährung, einhergehend mit erhöhten Rückstellungen bei den Banken.

176Die neuen Techniken sind begrenzt und können den Kern des Schuldenproblems nicht lösen. Sie bringen vor allem kein Neugeld in die Entwicklungsländer. Das Pro-Kopf-Einkommen und die realen Investitionen liegen in den meisten Schuldnerländern noch immer deutlich unter dem Niveau zu Beginn der achtziger Jahre. Es ist nicht absehbar, wie diese Länder ohne neue Mittel und ohne eine bedeutende Senkung der Zinsverpflichtungen den Vorschlägen der Baker-Initiative (vgl. Jahrbuch 1987/88) folgen und ein ausgewogenes Wachstum anstreben sollen.

1.11.3. Die Schweiz und das Schuldenmanagement

177Mit Ausnahme der Schwellenländer Asiens vermochten die meisten Entwicklungsländer ihre finanzielle Lage nicht zu verbessern. Die Situation der Länder Afrikas südlich der Sahara bleibe überaus beunruhigend und das nur sehr mässige Wachstum in den Ländern mit mittleren Einkommen in Lateinamerika sei nicht sehr ermutigend. Dies schreibt der Bundesrat im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 1987.

178„Die Probleme der internationalen Verschuldung sind nach wie vor nicht gelöst. Die erhofften Verbesserungen sind nicht eingetroffen, die Verhandlungen haben sich eher verhärtet”, schreibt die Eidgenössische Bankenkommission im Januar 1988 in ihren Weisungen an die Schweizer Banken und hält diese an, den Wertberichtigungssatz für alle ausstehenden Forderungen in Problemländern auf Ende 1988 von bisher 30 Prozent auf 35 Prozent zu erhöhen. Dieser Satz wird 1989 allenfalls weiter erhöht.

179Der Bund beteiligte sich beim Rückkauf bolivianischer Schulden, welche der bolivianische Staat mit einem Abschlag von rund 90 Prozent auf dem Sekundärmarkt von ausländischen Banken zurückkaufte. Schweizer Banken waren nicht betroffen. Laut bolivianischen Quellen haben diese ihre Forderungen schon früher auf dem Sekundärmarkt abgestossen. Das sich in einer schweren Wirtschaftskrise befindende Bolivien erhielt die für die Aktion notwendigen Mittel von einzelnen Industriestaaten geschenkt. Die Schweiz beteiligte sich an dieser internationalen Entschuldungsaktion mit 5 Millionen Franken aus dem Rahmenkredit für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen gegenüber Entwicklungsländern. Die Schweiz überwies den Betrag in einen eigens vom IWF geschaffenen Treuhandfonds. Bolivien ist ein Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Die Schweiz anerkenne mit ihrer Beteiligung an der Entschuldungsaktion die Bemühungen Boliviens, im Rahmen eines Stabilisierungsprogrammes die Wirtschaftsstruktur des Landes zu verbessern. Die Schweiz beteiligt sich an dieser Umstrukturierung mit einer Zahlungsbilanzhilfe von 10 Millionen Franken und mit einem Beitrag an den sozialen Notfonds der Weltbank für Bolivien mit 15 Millionen Franken.

180Laut Erklärungen aus dem BAWI sollen nicht grundsätzlich mit öffentlichen Entwicklungsgeldern private Bankenschulden abgetragen werden. Die Bolivien-Aktion sei somit kein Präzedenzfall für weitere solche Aktionen. Wichtig sei in diesem Fall die Entlastung Boliviens im Schuldendienst. Die Arbeitsgemeinschaft Swissaid/ Fastenopfer/ Brot für Brüder/ Helvetas befürwortet solche Entschuldungen dann, wenn die freiwerdenden Mittel entwicklungspolitisch sinnvoll verwendet werden.

181Die „Gruppe der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre der SBG” fordern von ihrer Bank eine mildere Politik in der Schuldenfrage. So verlangen sie, dass die Bankgesellschaft, eine der grössten Schweizer Banken, 1 Prozent ihres Reingewinns zur Reduktion der Zinsschulden afrikanischer Staaten verwende. An der letzten Aktionärsversammlung forderten sie zudem einen Erlass der Zinsen, welche Brasilien der SBG schuldet. Diese sollten einen Fonds für Wohnungsbau speisen und auf diese Art entwicklungspolitisch sinnvoll eingesetzt werden. Die Vorschläge fanden erwartungsgemäss keine Mehrheitsunterstützung.

182Jedoch sehen auch die grossen Finanzinstitutionen die Notwendigkeit ein, Programme zur Restrukturierung der Volkswirtschaften in Entwicklungsländern mit sozialen Massnahmen zu begleiten. So hat die Weltbank einen sozialen Notfonds eröffnet, um die negativen Auswirkungen der Strukturanpassungsprogramme auf die ärmsten Bevölkerungsschichten aufzufangen.

Schuldenerlass ?

183Entwicklungsorganisationen und kirchliche Kreise bitten den Bund, zu prüfen, ob ein Schuldenerlass für die ärmsten Entwicklungsländer, eingebettet in die 700-Jahr-Feier 1991, möglich sei. Damit könne die Schweiz ein Zeichen der Solidarität setzen und gerade den afrikanischen Entwicklungsländern wichtige Schuldenerleichterungen gewähren. Damit würde die Schweiz, ähnlich wie Frankreich, welches den francophonen Entwicklungsländern Schulden erlassen hat, ein politisches Zeichen setzen. Die Antwort des Bundesrates lautet vorläufig dahingehend, dass die Schweiz ja bereits 1978 praktisch alle Verbindlichkeiten der Entwicklungsländer aus der öffentlichen Hilfe in Geschenke umgewandelt hat. Gegenüber unilateralem Vorgehen meldet der Bundesrat Bedenken an ; dies würde zu bilateralen und zersplitterten Lösungen in der Schuldenfrage und zu einer stark ungleichen Behandlung der Schuldnerländer führen. Weiter habe sich bei der rechtlichen Abklärung ergeben, dass bei einem Schuldenerlass die ERG-versicherten Anteile der Exporteure vom Bund abgegolten werden müssten. Die Forderung nach einer Risikoübernahme durch die Exporteure wäre nicht erfüllbar. (Antwort des Bundesrates vom 21.12.1987 auf ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft betreffend IWF und Weltbank, sowie im Hinblick auf Schuldenerleichterungen).

1.11.4. Internationaler Währungsfonds

184Hohe Kapitalrückflüsse und die Schaffung der erweiterten Strukturanpassungsfazilität (ESAF) prägten die Politik des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Berichtsjahr. Die Schweiz befürwortet die Schaffung der ESAF und verlängert ihre Mitgliedschaft in den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV). Die alte Kompensierungsfazilität – ein Fonds, der bei unerwarteten und vorübergehenden Exporterlösausfällen beansprucht werden konnte – wurde ersetzt durch eine neue Eventualfazilität, welche zukünftig auch Zinsschwankungen umfasst.

185An den IWF sind 1987 netto 4,6 Milliarden (i.V. 1,9) Sonderziehungsrechte (SZR) oder rund 6,5 Milliarden Dollar zurückgeflossen. Die Bruttokreditvergabe ist auf 3,3 (3,8) Milliarden SZR gefallen. Diesen Ziehungen standen Rückflüsse von 7,9 (5,7) Milliarden SZR gegenüber, was den negativen Ziehungssaldo von 4,6 (1,9) Milliarden SZR ausmacht.

186Die Anfang der achtziger Jahre kurz- oder mittelfristig gewährten Kredite zum Ausgleich der Zahlungsbilanzen stehen nun zur Rückzahlung an und führen bei den zum Teil hochverschuldeten Entwicklungsländern zu einem massiven Kapitalabfluss. Dies zu einem Zeitpunkt, wo die erhofften Erfolge der wirtschaftspolitischen Strukturreformen ausbleiben und die Geschäftsbanken bei der Vergabe neuer Kredite sehr zurückhaltend sind. Der IWF gerät in dieser Situation unter Druck : Er nimmt am Ende mehr Geld aus den Entwicklungsländern heraus, als er ihnen Kredite verlieh, ohne dass diese die erwarteten Entwicklungserfolge erzielt haben. Die Schaffung der Erweiterten Strukturanpassungfazilität (ESAF) wird denn auch als Korrektur dieses Kurses und als Versuch der Imageaufwertung gedeutet.

Erweiterte Strukturanpassungsfazilität

187Die ESAF wird durch Beiträge der Industrieländer finanziert. Sie ist die Aufstockung der alten Strukturanpassungsfazilität (SAF) um 6 Milliarden SZR auf 9 Milliarden SZR. Die Begünstigten sind die 62 Entwicklungsländer mit dem niedrigsten Pro-Kopf-Einkommen (unter 400 Dollar im Jahr), die alle zum Bezug von Darlehen der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) berechtigt sind. Es handelt sich auch hier wieder um schnell abfliessende Zahlungsbilanzkredite, mit denen der Währungsfonds Strukturanpassungsmassnahmen der Entwicklungsländer finanziert. Kreditbeziehende Länder müssen ein dreijähriges Reformprogramm des IWF akzeptieren, welches zum Teil zusammen mit der Weltbank durchgeführt wird. Jedes Land kann bis zu 250 Prozent seines Kapitalanteils am IWF als Kreditsumme erhalten, in Sonderfällen auch mehr. Der IWF berechnet 0,5 Prozent Zins bei einer Laufzeit von 10 Jahren, wovon 5 Jahre tilgungsfrei sind.

188Mit der Schaffung der ESAF wird die fiktive Zahlungsfähigkeit vor allem afrikanischer Entwicklungsländer erhalten, welche ansonsten Zahlungsunfähigkeit erklären müssten. Bereits früher hatte der IWF mit der Schaffung des sog. Treuhandfonds vorab afrikanische Entwicklungsländer mit Krediten versehen, weil diese nicht in der Lage waren, die vom IWF bezogenen Gelder frist- und konditionsgerecht zurückzuzahlen. In diesem Sinne handelt es sich hier faktisch um Umschuldungsmassnahmen. Da sich die Geschäftsbanken praktisch vollständig aus Afrika zurückzogen, blieb dem IWF keine Wahl. Er musste die Kredite erneuern und die SAF aufstocken. Damit wurde der Währungfonds zu einem wichtigen Kapitalgeber und Gläubiger Afrikas. Rund 25 Prozent (8,1 Milliarden Dollar) aller IWF-Kredite gehen an Afrika. 17 der gegenwärtig 23 IWF-Beistandsabkommen wurden mit afrikanischen Ländern geschlossen.

Die Schweiz beteiligt sich an der ESAF

189Der Bundesrat schlägt die Beteiligung der Schweiz an der ESAF und die Gewährung eines auf zehn Jahre befristeten zinsfreien Darlehens von 200 Millionen SZR (rund 400 Millionen Franken) vor. Dafür kann die Schweiz an Konsultationen über den Verwendungszweck der Gelder teilnehmen. Der Zinserlass würde die Schweiz rund 115 Millionen Franken kosten. Die Arbeitsgemeinschaft Swissaid/ Fastenopfer/ Brot für Brüder/ Helvetas bittet den Bundesrat, die Mitfinanzierungszusage an die ESAF von der Beachtung der entwicklungspolitischen Grundsätze gemäss Artikel 5 des Bundesgesetzes über Entwicklungszusammenarbeit abhängig zu machen. So müsse sich die Schweiz an der Auswahl, Vorbereitung und Evaluation der von ihr mitfinanzierten Strukturanpassungsprogramme beteiligen können. Die Schweiz solle, dies schlägt der Koordinator der Arbeitsgemeinschaft Richard Gerster vor, das bilaterale Vorgehen wählen : ein Rahmenabkommen mit dem IWF abschliessen und ergänzend dazu jeweils bilateral mit jedem zu begünstigenden Land direkt einen Vertrag über die Finanzierung wirtschaftspolitischer Massnahmen abschliessen.

Neue Fazilität für Zinsschwankungen

190Der IWF hatte 1963 bereits eine Kompensierungsfazilität geschaffen, um den Mitgliedern des Fonds bei unerwarteten und vorübergehenden Exporterlösausfällen Finanzhilfe zu leisten. Dies betraf vor allem die Preisschwankungen bei den Rohstoffen. 1981 wurde diese Fazilität ergänzt und diente auch zum Ausgleich von unerwarteten Mehrkosten für Getreideimporte. 1988 wurde die Fazilität an der Frühjahrstagung des IWF um die Eventualkomponente für Zinsschwankungen erweitert. Die starken Schwankungen der Zinsen in den letzten Jahren haben zahlreichen Entwicklungsländern grosse Probleme bereitet. Die Einführung der Eventualkomponente für Zinsschwankungen – vorgeschlagen hatte sie US–Schatzsekretär James Baker an der Jahrestagung im Herbst 1987 – war nicht unbestritten. Der Ausgleich für unerwartete Zinsschwankungen könnte, so meinten die Kritiker, falsche Signale setzen. Die Schuldner brauchten sich um die tatsächlichen Kosten ihrer Kredite nicht mehr so stark zu kümmern, da der IWF die Kosten für unerwartete Zinsausschläge übernehme. Sie befürworteten eine direkte Bekämpfung der Ursachen hoher Zinsausschläge eher denn eine Symptomtherapie auf Kosten des Währungsfonds.

Allgemeine Kreditvereinbarungen

191National- und Ständerat beschlossen im Berichtsjahr die Verlängerung der Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) zwischen Zehnerklub und IWF. Die AKV wurden 1962 zwischen zehn westlichen Industrieländern und dem IWF geschaffen. Ursprünglich waren die AKV als Reserve für Zahlungsbilanzschwierigkeiten der Mitgliedsländer gedacht. Seit 1983 stehen die AKV auch den Entwicklungsländern offen. Sie ergänzen die Aktivitäten des IWF. Ziel der AKV ist es, den Schuldnerländern in einer Übergangsphase über den IWF bilaterale und multilaterale öffentliche Kredite zur Verfügung zu stellen, bis diese Länder bei privaten Geldgebern wieder kreditwürdig sind. Der IWF kann bei Liquiditätsschwierigkeiten auf die AKV zurückgreifen (vgl. Jahrbuch 1983 und 1984). Die Schweiz wurde 1984 Mitglied der AKV und somit elftes Mitglied des Zehnerklubs.

192Bei der parlamentarischen Diskussion um die Verlängerung der Schweizer Beteiligung an den AKV machte der St. Galler Nationalrat Paul Rechsteiner (SP) den Vorschlag, statt die 1,9 Milliarden Franken als Kreditgarantie für einen allfälligen Liquiditätsengpass des IWF bereitzuhalten, diese direkt für die Entschuldung der Entwicklungsländer einzusetzen. Die entwicklungspolitische Organisation Erklärung von Bern (EvB) verlangte den Austritt der Schweiz aus den AKV wegen der engen Verknüpfung mit dem IWF und seiner „unmenschlichen Schuldenstrategie”.

1.11.5. Weltbank

193Im Berichtsjahr beschlossen die Mitgliedsländer der Weltbank eine Kapitalerhöhung, welche eine Ausdehnung der Kreditvergabe ermöglichen soll. Die Weltbank weitete 1987 die Vergabe von Strukturanpassungsdarlehen weiter aus und verstärkte so eine Politik, welche sie seit 1985 mit der Finanzierung von wirtschaftspolitischen Programmen eingeführt hat. Die Weltbanktochter IDA hat ihre Darlehenszusagen für die ärmsten Entwicklungsländer um 18 Prozent auf 4,5 Milliarden Dollar erhöht.

194Die Weltbank hat im Geschäftsjahr 1987/88 (per 30. Juni) neue Kredite über 14,8 Milliarden Dollar vergeben, das sind 4,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit blieb die Weltbank hinter ihren eigenen Voraussagen und den von den Geschäftsbanken erwarteten Kreditzusagen zurück. Von den 14,8 Milliarden Dollar flossen 45 Prozent an die Gruppe der siebzehn hochverschuldeten Entwicklungsländer der mittleren Einkommenslage. Neun dieser Länder erhielten elf Strukturanpassungskredite mit einem Volumen von 2,7 Milliarden Dollar. Insgesamt wurden 26 (im Vorjahr 23) Prozent sämtlicher Kredite der Weltbankgruppe (inkl. IDA) in Form von schnell abfliessenden Struktur- oder Sektorkrediten vergeben. Vom kreditnehmenden Land fordert die Weltbank einen „letter of development policies”, in dem die Regierung die einzelnen Schritte der wirtschaftlichen Umstrukturierung darlegt, ähnlich wie der Währungsfonds den „letter of intent” für die Bereitstellung von Krediten verlangt. Diese Politik führt zusehends zu einer diffusen Rollenteilung zwischen Währungsfonds und Weltbank. Bei Ausbruch der Schuldenkrise im Jahre 1982 hatte der Währungsfonds (in Zusammenarbeit mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) mit Zahlungsbilanzhilfen das kurzfristige Krisenmanagement übernommen, während die Weltbank die Wachstumsfinanzierung gewährleistete. Nach der Jahrestagung von IWF und Weltbank 1985 in Seoul rückte die Weltbank in den Vordergrund und zwar der Einsicht folgend, dass die Schuldenkrise nicht eine Liquiditätskrise sondern Ausdruck einer strukturell bedingten Wachstumskrise sei. Die Weltbank wurde im Baker-Plan aufgerufen, noch verstärkt Wachstumsanstrengungen der Entwicklungsländer zu finanzieren. In der Folge finanzierte die Weltbank 80 Prozent der Neugelder, die den fünfzehn „Baker-Ländern” zuflossen.

195Im per 30. Juni 1988 abgeschlossenen Geschäftsjahr ist der Ressourcentransfer der Weltbank gegenüber den Entwicklungsländern erstmals negativ geworden, und zwar mit 1,9 Milliarden Dollar. Mitverantwortlich für diesen negativen Transfer ist der steigende Schuldendienst auf Darlehen in Währungen, die sich gegenüber dem Dollar aufgewertet hatten. Betroffen waren in erster Linie die siebzehn hochverschuldeten Länder mit mittlerem Einkommen (neben Lateinamerika auch die Philippinen, die Elfenbeinküste, sowie Nigeria und Jugoslawien), die bei Nettoleistungen der Weltbank von 1,9 Milliarden Dollar einen Schuldendienst von 3,2 Milliarden Dollar aufzubringen hatten und somit einen negativen Nettotransfer von 1,3 Milliarden Dollar verbuchen mussten.

Kapitalerhöhung

196Die Weltbank möchte ihre Kreditvergabe von bisher 14,2 Milliarden Dollar auf 20,5 Milliarden Dollar pro Jahr erhöhen, was eine Aufstockung ihres Kapitals bedingt. Im Vorfeld der Jahreskonferenz von IWF und Weltbank im September 1987 kündigten die USA, welche diese Frage lange hinausgezögert hatten, ihre Unterstützung für die Kapitalerhöhung an.

MIGA

197Im Juni 1988 konnte die Multilaterale Investitionsgarantieagentur (MIGA) mit der Ratifizierung der Verträge durch die USA und Grossbritannien ihre Aktivitäten beginnen. Die MIGA ist eine Weltbanktochter und versichert politische, nichtkommerzielle Risiken bei Direktinvestitionen in Entwicklungsländern, die nicht über die sonst üblichen Exportrisiko-Versicherungen gedeckt sind. Die Schweiz ist Gründungsmitglied und steuert 15,5 Millionen Dollar (1,5 Prozent des MIGA-Kapitals) bei, wovon 10 Prozent einzuzahlen und der Rest Garantiezusagen sind. (Vgl. Jahrbuch 1987/88).

IDA

198Die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) ist ein Hilfsfonds der Weltbank für die ärmsten Länder. Der 1960 gegründete Fonds gewährt zinslose, langfristige Darlehen. Über die achte Kapitalerhöhung von 12,4 Milliarden Dollar einigten sich die 31 IDA-Kapitalgeber bereits im Dezember 1986. Im April 1988 wurde nun die Kapitalaufstockung wirksam. Die Schweiz stellt im Rahmen dieser Aufstockung ein ungebundenes Darlehen von 280 Millionen Franken zur Verfügung.

199Die IDA hat im Geschäftsjahr 1987/88 ihre Darlehenszusagen um 18 Prozent auf 4,5 Milliarden Dollar erhöht. Gut die Hälfte der bewilligten IDA-Mittel gingen an die afrikanischen Länder südlich der Sahara. Zusammen mit einer speziell für diese Region bereitgestellten Fazilität flossen somit 2,5 (1,9) Milliarden Dollar in diese Region.

Die Schweiz und die IDA

200In der Frühjahrssession des Nationalrates wurde die DEH um Auskunft über die Finanzierung von IDA-Projekten gefragt (Interpellation Pitteloud vom 2.3.1988). Seit mehreren Jahren setze die DEH einen bedeutenden Teil der ihr zur Verfügung stehenden Mittel für die Kofinanzierung von IDA-Projekten ein. Gleichzeitig habe die IDA begonnen, Strukturanpassungsprogramme in den Entwicklungsländern zu finanzieren. Gemäss verschiedenen Bundesbeschlüssen müsse sich die Schweiz an der Vorbereitung und an der Evaluation derartiger Projekte beteiligen können. Konkret wird die DEH angefragt, wieviele IDA-Projekte und -Programme von der Schweiz kofinanziert wurden, wie die Schweiz bei der Vorbereitung und Evaluation mitgewirkt hat. Nach den Ergebnissen der Evaluation wird gefragt und ob ein Kriterienkatalog aufgestellt worden sei.

201Aus der Antwort des Bundesrates geht hervor : Die IDA ist auf dem Gebiet der internationalen Finanzhilfe der wichtigste Partner der Schweiz. Insgesamt hat die Schweiz im Laufe der letzten vierzehn Jahre 436 Millionen Franken für 38 Projekte oder Programme in Zusammenarbeit mit der IDA aufgewendet. Dies entspricht etwa 7 Prozent der öffentlichen Entwicklungsausgaben in diesem Zeitraum. Seit der zweiten Hälfte der achtziger Jahre fliesst ein beträchtlicher Teil der IDA-Mittel tatsächlich in Strukturanpassungsprogramme in Länder mit niedrigem Einkommen. Zusätzliche Programme versuchen „jene vorübergehenden aber unvermeidlichen sozialen Kosten zu mildern, die Anpassungsmassnahmen mit sich bringen”. Nach Möglichkeiten beteiligt sich die Schweiz an der Vorbereitung der Projekte, an der Kontrolle und Evaluation. Von 38 Projekten sind erst zwei abgeschlossen ; aus diesem Grunde gibt es noch keine externe ex-post Evaluation der schweizerischen Kofinanzierung mit der IDA. Einzelne Evaluationen sind durchgeführt worden und haben bestätigt, dass kofinanzierte Projekte im allgemeinen effizient und mit befriedigenden Resultaten durchgeführt werden. Die Strukturanpassungsprogramme der IDA bezeichnet der Bundesrat als in ihrer Gesamtwirkung positiv. Die bisherigen Erfahrungen verlangen keine grössere Veränderung in den allgemeinen Kriterien, welche die Schweiz bei der Auswahl und Durchführung von Kofinanzierungen anwendet. (Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Pitteloud vom 25.5.1988).

1.11.6. Jahrestagung von Währungsfonds und Weltbank

202An der Jahrestagung von Währungsfonds und Weltbank im September 1987 in Washington wurden keine neuen Aktionsprogramme zur Lösung der Schuldenkrise verabschiedet. Der bei der 7. UNCTAD-Konferenz in Genf erzielte Kompromiss zum Schuldenproblem, welcher das Recht der verschuldeten Entwicklungsländer auf Entwicklung über die Pflicht zum Schuldendienst stellte, wurde in Washington nicht in finanz- und entwicklungspolitische Strategien umgesetzt.

203Die Jahrestagung von Währungsfonds und Weltbank läuft nebst der Plenarveranstaltung vor allem in den Sitzungen von Interimskomitee und Entwicklungsausschuss ab. Das Interimskomitee ist ein beratendes Organ des IWF in Währungsfragen und diskutiert in erster Linie finanzpolitische Fragen. Der Entwicklungsausschuss ist ein gemeinsames Organ von IWF und Weltbank und behandelt entwicklungspolitische Fragen. Die Schweiz nimmt an den Sitzungen als Beobachterin teil.

Interimskomitee

204Nach wie vor vertreten Schuldner- und Gläubigerländer kontroverse Positionen in der Schuldenfrage, welche auch an der Jahrestagung nicht ausgeräumt werden konnten. Die Minister der Industrieländer sehen in der bisherigen Entwicklung auch positive Aspekte, während der brasilianische Finanzminister, stellvertretend für die lateinamerikanischen Länder, die bisherige Anpassungsstrategie als gescheitert bezeichnete, dies trotz zum Teil grosser Anstrengungen der Schuldnerländer. Eine langfristige Lösung müsse von niedrigeren Zinsen und der Streckung der Kreditlaufzeiten ausgehen. Der Schuldendienst dürfe die Zahlungsfähigkeit der betroffenen Länder nicht übersteigen. In einem Positionspapier der Entwicklungsländer warfen diese den internationalen Finanzinstituten vor, eine kurzfristige, allein makroökonomisch orientierte Strukturanpassung zu fordern, ohne dabei die sozialen Nebenwirkungen zu beachten. Für Entwicklungsländer wichtige Ziele wie Nivellierung der Einkommensunterschiede und Armutsbekämpfung kämen dabei zu kurz.

205Allgemein war eine gewisse Ermüdungserscheinung in der Schuldendiskussion nicht zu übersehen.

Entwicklungsausschuss

206Auch der Entwicklungsausschuss befasste sich mit der Verschuldungsfrage. Innenpolitische Schwierigkeiten der Schuldnerländer, Strukturanpassungsprogramme über längere Zeit durchzuhalten, sowie ungenügende Aussenfinanzierungen dieser Programme verunmöglichten eine mittelfristige Lösung der Verschuldungskrise. Für die ärmeren, hochverschuldeten Entwicklungsländer, vor allem in Afrika, müssen dringend neue Finanzmittel zu weichen Bedingungen mobilisiert werden. Die Initiative des IWF, die Strukturanpassungsfazilität zu erhöhen, wurde begrüsst. Die Schweiz als Überschussland wird sich an der Finanzierung des erweiterten Fazilitätsfonds beteiligen ; diese Zusage muss noch im Parlament bestätigt werden.

Frühjahrstagung

207Der Schuldendialog ist an der Frühjahrstagung von IWF und Weltbank weitergeführt worden. Die Teilnehmer sprachen von einer leichten „Angleichung” der kontroversen Positionen. Der „alte Baker-Plan” wurde mit der Forderung nach Abbau der Schulden und einer Umkehr des negativen Ressourcentransfers aus den Entwicklungs- in die Industrieländer ergänzt.

Zinsmoratorium Brasiliens

208Brasilien, der grösste Schuldner unter den Entwicklungsländern (120 Milliarden Dollar Auslandsschulden), erklärte seinen Gläubigerbanken im Februar 1987 ein Zinsmoratorium und schlug ihnen in der Folge die Umwandlung eines Teils der Schulden in langfristige Staatstitel vor. Darin sind auch sog. „Exit-Bonds” enthalten ; das sind relativ leicht zu veräussernde Staatspapiere, welche den kleineren Gläubigerbanken angeboten werden, damit diese aus dem „Brasilien-Risiko” aussteigen können. Die Verhandlungen zwischen Brasilien und seinen Gläubigerbanken am Rande der Jahrestagung führten im Juli 1988 schliesslich zu einem Umschuldungsabkommen in der Höhe von 63,6 Milliarden Dollar bei einer Laufzeit von 20 Jahren mit 8 Freijahren. Gleichzeitig wurden neue Kredite in der Höhe von 5,2 Milliarden Dollar (für die Bezahlung überfälliger Zinsen) gewährt. Der brasilianische Finanzminister bezeichnete das Abkommen als den besten Abschluss, den ein Land der Dritten Welt seit Ausbruch der Schuldenkrise 1982 je erzielt habe.

209Brasilien hatte seine Beziehungen zum IWF zeitweilig unterbrochen. Im Juli 1988 beantragte Brasilien beim IWF einen Überbrückungskredit und legte einen „Plan zur Eindämmung der Inflation” vor, womit sich Brasilien seit der Übernahme durch die zivile Regierung Sarney (1985) erstmals offiziell an den IWF wandte. Die Notenbanken des Zehnerklubs haben unter der Koordination der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) Brasilien einen Kredit von über 500 Millionen Dollar gewährt, damit das Land die Frist bis zur Auszahlung des IWF-Kredits überbrücken kann. Die Schweizerische Nationalbank beteiligte sich mit rund 12 Millionen Dollar.

210Die Befürchtungen, andere Schuldnerländer könnten dem brasilianischen Beispiel folgen oder sich gar zu einem Schuldnerkartell zusammenschliessen, erfüllten sich nicht. An der Jahrestagung wurde die Politik des fallweisen Vorgehens und das Prinzip der Konditionalität für die Kreditgewährung von den Industrieländern bestätigt.

1.11.7. Multilaterale Umschuldungen vor dem Pariser Klub

2111987 verhandelten sechzehn Entwicklungsländer (1986 : 17) und Polen ihre ausstehenden Schulden gegenüber öffentlichen Kreditgebern vor dem Pariser Klub. Im Pariser Klub sind die jeweils von der Umschuldung betroffenen Gläubigerstaaten vertreten ; er koordiniert die multilateralen Umschuldungen. 1987 wurde eine Rekordsumme von 26,2 Milliarden Dollar umgeschuldet (wobei Polen mit 8 Milliarden Dollar zu Buche stand), 1986 waren es 14,2 Milliarden Dollar.

212Den höchsten Betrag (nach Polen) schuldete Ägypten mit 7 Milliarden Dollar um, es folgten die grossen Schuldner Brasilien mit 3,9 und Argentinien mit 2,1 Milliarden Dollar.

213Für die afrikanischen Länder südlich der Sahara wird im Rahmen des Pariser Klubs nach Sonderlösungen gesucht, um ihrer prekären wirtschaftlichen Lage Rechnung zu tragen. So wurde Mosambik, Somalia und Guinea-Bissau eine Rückzahlungsfrist von 20 Jahren gewährt (wovon 10 Jahre Karenzzeit sind).

214

Tabelle Nr. 5. Multilaterale Umschuldungsabkommen

Tabelle Nr. 5. Multilaterale Umschuldungsabkommen

* Keine Angaben

Quelle : BAWI

215Damit wurde erstmals ein so langer Zeitraum zur Rückzahlung der umgewandelten Schulden zugestanden. Im ersten Halbjahr 1988 wurden auch Niger und Malawi 20 Jahre zur Rückzahlung gewährt und Togo 18 Jahre. Für diese Länder ist ein Entgegenkommen der Gläubigerstaaten dringend notwendig, wenn die Gläubiger ihre Interessen wahren wollen. Die Alternative wäre der Erlass der Schulden, wie dies von verschiedenen Kreisen, vor allem von kirchlicher Seite, gefordert wird.

216Seit 1983 haben 42 Schuldnerländer vor dem Pariser Klub insgesamt 72,9 Milliarden Dollar Schulden umgewandelt. Im Kreise des Pariser Klubs wird damit gerechnet, dass die Länder der Dritten Welt in Zukunft in noch grössere Rückzahlungsschwierigkeiten geraten werden, weil als Folge der Krise an den Finanzmärkten mit einem Rückgang der Rohstoffeinfuhren der Industrieländer gerechnet werden müsse. Allgemein muss festgehalten werden, dass es seit 1982 keinem der Länder, denen eine Umschuldung zugestanden wurde, gelungen ist, seine Schuldenlast wesentlich zu verringern. Einzelne Entwicklungsländer mussten bereits zum wiederholten Male ihre Schulden neu verhandeln.

„Begrenzter Forderungsverzicht”

217Gespräche über ein abgestuftes Vorgehen auch bei den Zinsen sind immer noch im Gange. Die Finanzminister der sieben wichtigsten westlichen Industrieländer haben am Wirtschaftsgipfel vom Juni 1988 in Toronto über eine gemeinsame Position in der Schuldenfrage diskutiert. In einem Entwurf hielten sie fest, dass den ärmsten Entwicklungsländern „zusätzliche Entlastungen” im Sinne eines „gezielten und begrenzten Forderungsverzichts” angeboten werden. Danach können die einzelnen Mitglieder des Pariser Klubs ihren Schuldnern (weiterhin) Verlängerungen der Amortisationsfristen gewähren sowie (neu !) „Zinskonzessionen” oder einen „Schuldendienstteilerlass” anbieten.

218Der Pariser Klub setzt als Koordinator nur den Rahmen für die bilateralen Umschuldungsabkommen. Mit der neuen Rahmenpolitik des Pariser Klubs steht den einzelnen Gläubigerregierungen nun ein etwas breiterer Spielraum für ihre bilateralen Abkommen mit den Schuldnerländern offen. (Für die schweizerischen bilateralen Abkommen siehe Kapitel III, Aussenwirtschaftspolitik).

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Bundesamt für Aussenwirtschaft.

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Anmerkungen

1 Die lateinamerikanischen Länder unterstützten den Spanier Federico Mayor, die asiatischen Länder den Pakistani Yakoub Khan ; Frankreich unterstützte erst Yakoub Khan, dann M’Bow, und schliesslich Federico Mayor. Yakoub Khan zog sich vor dem dritten Wahlgang zurück.

2 Nach dem Austritt der drei Mitgliedsländer USA, Grossbritannien und Singapur kommen die 14 Staaten, die am meisten zur Finanzierung der UNESCO beitragen, darunter auch die Schweiz, für 93 % ihres Budgets auf, während die 144 übrigen Länder sich die restlichen Haushaltsmittel teilen.

3 Es wird viel über die Krise der UNESCO geredet. Jedoch wurden auch unbestrittene Leistungen vollbracht, darunter das wissenschaftliche Programm „Der Mensch und die Biosphäre” oder die ozeanographischen Programme, an denen die Vereinigten Staaten weiterhin teilnehmen, sowie die Massnahmen zur Rettung des Tempels von Abu Simbel oder der Stadt Venedig, ferner die umfangreichen Herausgabearbeiten (seit 1948 wurden 900 literarische Werke in 60 Sprachen übersetzt und gedruckt).

4 Die IOCU vertritt 164 Verbraucherverbände in 60 Ländern. Seit 1981 arbeitet die IOCU mit anderen nichtstaatlichen Organisationen im Netz „Health Action International” (HAI) zur Förderung eines rationellen Medikamentengebrauchs zusammen.

5 Die Internationale Seeschiffahrtsorganisation trug bis 1982 den Namen „Zwischenstaatliche Beratende Seeschiffahrtsorganisation” (IMCO).

6 Da die Schweiz lediglich einen ganz geringen Anteil der Welttonnage der Handelsflotte ausmacht, ratifiziert sie die Seerechtsabkommen nur, wenn die grossen Seemächte diese Übereinkommen ratifiziert haben, was bei diesen Anhängen nicht der Fall ist. Zudem sind die technischen Auffanganlagen in den Häfen noch nicht überall vorhanden.

7 Der Entwurf des Übereinkommens sah beispielsweise die Abschaffung oder die Herabsetzung der Arbeitslosenunterstützung für Arbeitnehmer vor, die wegen eines Streiks am Arbeiten gehindert wurden oder ihren Arbeitsplatz verloren hatten.

8 Zahlenangaben aus : Ruth Leger Sivard, World Military And Social Expenditures 1986.

9 Le Monde diplomatique, mars 1988.

10 Rapport sur la politique de paix et de sécurité, p. 3.

11 Die Idee eines Ressourcentransfers aus der Abrüstung in die Entwicklung wurde bereits 1955 vom französischen Politiker Edgar Faure unterbreitet.1978 hatte Giscard d’Estaing den Prozess zur Vorbereitung einer Weltkonferenz über Abrüstung und Entwicklung aufgegriffen.

12 Siehe diesbezüglich den Beitrag über die UNCTAD VII im Jahrbuch 1987/88, Punkt 8.

13 CNUCED Communiqué no 1947, p. 1.

14 Die Sowjetunion hat das Abkommen am 9. Dezember 1987 ratifiziert. Mehrere Industrieländer haben es nicht ratifiziert, darunter die Vereinigten Staaten, die das Abkommen als zu „dirigistisch” betrachten. Die Schweiz hat das Abkommen 1982 ratifiziert. (Siehe Jahrbuch 1987/88, Punkt 8.3.1).

15 Betreffend die wesentlichen Bestimmungen des neuen Abkommens siehe Jahrbuch 1987/88.

16 Die Hauptimporteure sind die Europäische Gemeinschaft (26 Prozent der Welteinfuhren), die Vereinigten Staaten (24 Prozent), Japan (18 Prozent), China und die Sowjetunion (jeweils 7 Prozent).

17 Siehe Jahrbuch 1986, Punkt 9.2.1, bezüglich der Bestimmungen des neuen Abkommens, sowie Jahrbuch 1987/88, Punkt 8.3.3, betreffend die Schwierigkeiten des Ausgleichslagers. Ferner verweisen wir auf den Beitrag von Andràs November im Jahrbuch 1985 über die Haltung der Schweiz in den Verhandlungen zum Internationalen Kakaoabkommen.

18 Jüngste Entwicklung der Kakaopreise : Durchschnitt von 1428 SZR pro Tonne von Oktober bis Dezember 1987, gleitender Mittelwert von 1310 SZR Anfang März 1988, 1215 SZR im Juni 1988.

19 Siehe Jahrbuch 1987/88, Punkt 8.3.4, betreffend die unterschiedlichen Standpunkte der Produzenten- und Verbraucherländer über die Quotenverteilung.

20 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 87/1 +2, 13. Januar 1988, S. 55.

21 Commission des sociétés transnationales : Rapport sur la 13e session (7-16 avril 1987), supplément No 9, New York, 1987. Rapport sur la 14e session (6-15 avril 1988), supplément No 7, New York, 1988.

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Abbildungsverzeichnis

Titel Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf dem Weltkakaomarkt von 1980 bis 1988 (In Tausend Tonnen)
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Titel Tabelle Nr. 1. Produktionswachstum in den Entwicklungsländern
Abbildungsnachweis Quellen : IMF World Economic Outlook, UN Commission for Latin America and the Caribbean und Angaben der einzelnen Länder, in : BIZ-Jahresbericht 1987.
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Titel Tabelle Nr. 2. Entwicklung der Rohstoffpreise
Beschriftung 1) HWWA-Index.2) Spot-Preis von „Arabian Light Crude”.3) IWF-Index.4) Durchschnittswert, ohne Öl.5) Deflationiert mit dem Durchschnittspreis der Ausfuhr industrieller Fertigerzeugnisse der Industrieländer.
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Titel Tabelle Nr. 3. Aussenwirtschaftliche Einflüsse auf die Produktion in den Entwicklungsländern
Beschriftung 1) Basierend auf den Handelsströmen von 1985 (einschl. Öl).2) Die Durchschnitte wurden unter Verwendung der Exportgewichte und Wechselkurse von 1985 errechnet.
Abbildungsnachweis Quellen : UN Monthly Bulletin of Statistics, UN Commission for Latin America and the Caribbean und IMF World Economic Outlook ; in : BIZ-Jahresbericht 1987.
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Titel Tabelle Nr. 4. Investitionsquote und Investitionseffizienz
Beschriftung 1) 1979 für Investitionsquote.2) Berechnet als Quotient aus der Prozentualen Veränderung des Bruttoinlandsprodukts (gleitender Fünfjahresdurchschnitt) und der Investitionsquote.
Abbildungsnachweis Quellen : IMF World Economic Outlook und OECD National Accounts ; in : BIZ-Jahresbericht 1987.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1122/img-6.png
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Titel Tabelle Nr. 5. Multilaterale Umschuldungsabkommen
Beschriftung * Keine Angaben
Abbildungsnachweis Quelle : BAWI
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1122/img-7.png
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Zitierempfehlung

Papierversionen:

„I. Internationale Verhandlungen“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 8 | 1989, 3-64.

Online-Version

„I. Internationale Verhandlungen“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 8 | 1989, Online erschienen am: 19 März 2013, abgerufen am 29 März 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/1122; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.1122

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