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Jahresübersicht

III. Aussenwirtschaftspolitik

p. 97-117

Volltext

3.1. Entwicklung des Handels Schweiz – Dritte Welt

  • 1  Jahresstatistik des Aussenhandels der Schweiz, 1986, Erster Band, Bern, Eidgenössische Oberzolldir (...)
  • 2  UNCTAD Secretariat, Trade and Development Report 1987, New York, United Nations, 1987, Tabelle 2, (...)

1Das Wachstum des schweizerischen Aussenhandels hat sich auch 1986 fortgesetzt. Im Realwert ausgedrückt nahmen die Ausfuhren um 2,0 Prozent und die Einfuhren um 9,1 Prozent zu1. Diese Steigerung steht mit der Expansion des Welthandels im Zusammenhang, die nach Schätzungen des UNCTAD-Sekretariats 4 Prozent erreichte2. Die Expansion ist hauptsächlich auf die Ergebnisse der entwickelten Marktwirtschaftsländerund der asiatischen Schwellenländer zurückzuführen.

2Da die Preise der von der Schweiz ausgeführten Güter im Durchschnitt leicht abfielen (–1,4 %) und die Preise der eingeführten Waren wegen des Erdölpreissturzes und des Dollarkursverfalls stark gesunken sind (–9,8 %), ist die Entwicklung der Handelsströme, im Nominalwert ausgedrückt, unterschiedlich verlaufen : Die Ausfuhren haben sich von 66,6 Milliarden Franken im Jahre 1985 auf 67,0 Milliarden Franken 1986 (+0,6 %) erhöht, während die Einfuhren von 74,8 Milliarden Franken auf 73,5 Milliarden Franken (–1,7 %) abfielen (cf. note 1). Der Austauschkoeffizient stieg von 0,89 1985 auf 0,91 1986, und das Handelsbilanzdefizit sank von 8,1 Milliarden auf 6,5 Milliarden Franken (–20 %) ab.

Rückgang des Handels mit der Dritten Welt

3Während das traditionelle Handelsdefizit der Schweiz gegenüber den entwickelten Marktwirtschaftsländern leicht zurückging, haben die schweizerischen Handelsüberschüsse mit den sozialistischen Ländern und der Dritten Welt beträchtlich zugenommen. War der Handel der Schweiz mit Osteuropa 1985 praktisch ausgeglichen, so wies er 1986 einen Überschuss von 571 Millionen Franken auf. Gegenüber der Volksrepublik China stieg der Handelsüberschuss der Schweiz von 371 auf 553 Millionen Franken (+49 %) an. Was den Handel mit der Dritten Welt betrifft, so sind die schweizerischen Einfuhren von 6 354 Millionen auf 4 837 Millionen Franken und die Ausfuhren von 11 611 Millionen auf 10 786 Millionen Franken zurückgegangen. Somit hat sich der Handelssaldo zugunsten der Schweiz von 5 257 Millionen auf 5 949 Millionen Franken erhöht. Diese Entwicklung ergibt sich hauptsächlich aus der Verschlechterung der Austauschbedingungen (Terms of Trade) der Länder der Dritten Welt (vor allem für die Erdöl- und Rohstoffausfuhrländer), was zu einer Kostensenkung bei den schweizerischen Einfuhren führte, und aus der Kaufkrafteinbusse dieser Länder, was eine Verlangsamung der Ausfuhren der Schweiz zur Folge hatte.

4Diese sowohl für die Dritte Welt als auch für unsere Exportindustrie ungünstige Entwicklung führt zu einer weiteren Ausrichtung auf den Handel der Schweiz mit den entwickelten Marktwirtschaftsländern. Der Anteil der Einfuhren aus den Drittweltländern ist von 8,5 Prozent im Jahre 1985 auf 6,6 Prozent 1986 abgesunken ; der Anteil der Ausfuhren in diese Länder ging ebenfalls zurück und fiel von 17,4 Prozent 1985 auf 16,1 Prozent 1986 ab.

5Der fortschreitende Rückgang des Anteils der Dritten Welt in den Statistiken des schweizerischen Aussenhandels erfolgt nicht in einheitlicher Form, wie aus nachstehender Tabelle ersichtlich wird.

6Nach Kontinenten aufgeteilt, ist vor allem der Prozentsatz der Einfuhren aus Afrika und Amerika zurückgegangen. Der Anteil der Ausfuhren der Schweiz nach Afrika und Amerika ist ebenfalls gesunken. Bei den nach der Zusammensetzung ihrer Ausfuhren eingestuften „wirtschaftlichen Ländergruppen” stellt man insbesondere einen Rückgang des Anteils der schweizerischen Einfuhren aus den Erdölexportländern fest. Der Anteil der anderen Ländergruppen hat sich ebenfalls reduziert. Ausserdem stellt man bei den wirtschaftlichen Ländergruppen in Bezug auf die Ausfuhren der Schweiz fest, dass der Rückgang der Aufträge in den Erdölexportländern nur teilweise durch die Ausweitung der Geschäfte in den Schwellenländern ausgeglichen wurde.

7Das Nachlassen der schweizerischen Handelsbeziehungen mit gewissen Teilen der Dritten Welt erklärt, dass sich unter den fünfzehn wichtigsten Bezugsländern der Schweiz nur noch ein Entwicklungsland (Hongkong) und unter den fünfzehn Hauptabnehmerländern lediglich zwei Entwicklungsländer (Hongkong und Saudiarabien) befinden. 1984 gehörte noch Libyen (als 12. Bezugsland der Schweiz) und der Iran (als 15. Abnehmerland) dazu.

Entwicklung der Zusammensetzung des Handels nach Ländergruppen

8Die Eidgenössische Oberzolldirektion unterscheidet vier Hauptwarengruppen : Rohstoffe und Halbfabrikate, Energieträger (vor allem Erdöl), Ausrüstungsgüter und Konsumgüter. Die Halbfabrikate schliessen auch Produkte der Spitzentechnologie (z.B. gewisse chemische Stoffe) ein.

9In Bezug auf den gesamten Markt stellen wir wertmässig einen Rückgang der Einfuhren an Energieträgern (5,7 % 1986 anstatt 9,7 % 1985) fest, der hauptsächlich zugunsten der Einfuhren an Ausrüstungsgütern (20,7 % gegenüber 18,5 %) und an Konsumgütern (35,2 % gegenüber 32,9 %) erfolgte. Hingegen ergeben sich bei den Ausfuhren der Schweiz keine nennenswerten Veränderungen.

Tabelle Nr. 4. Anteil der Drittweltländer am Aussenhandel der Schweiz

Tabelle Nr. 4. Anteil der Drittweltländer am Aussenhandel der Schweiz

Anmerkung : Betreffend die Definition der Ländergruppen, siehe Anhang im Statistischen Teil am Ende des Jahrbuches.

Quelle : Jahresstatistik des Aussenhandels der Schweiz, 1984, 1985 und 1986, Erster Band, Eidgenössische Oberzolldirektion, Bern.

10Betreffend die gesamten Länder der Dritten Welt stellen wir ebenfalls wertmässig eine Verminderung des Anteils der Einfuhren der Schweiz an Energieträgern (16,6 % 1986 anstatt 30,8 % 1985) zugunsten der Einfuhren an Konsumgütern (43,6 % gegenüber 34,9 %), sowie an Rohstoffen und Halbfertigwaren (36,4 % gegenüber 32,1 %) fest ; in Bezug auf die Ausfuhren ging der Anteil der Konsumgüter (von 37,3 % auf 33,9 %) zurück.

11Bei den Erdölexportländern sank der Anteil der Energieträger an ihren gesamten Lieferungen (von 79,3 % 1985 auf 64,7 % 1986) ab. Zum anderen haben sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten dieser Länder vor allem auf ihre Einfuhren an Ausrüstungsgütern ausgewirkt, welche sowohl in absoluten Zahlen als auch anteilmässig zurückgingen.

12Was die Fertigwarenausfuhrländer betrifft, so wirkt sich der Rückgang der schweizerischen Einfuhren kaum auf ihre Lieferungen an Konsumgütern aus, deren Anteil im Verhältnis zu den Gesamtlieferungen (von 59,6 % 1985 auf 62,8 % 1986) ansteigt. Da die dieser Gruppe angehörenden asiatischen Schwellenländer (im Gegensatz zu den lateinamerikanischen Ländern) relativ wenig unter der Schuldenkrise gelitten haben, konnte die Schweiz ihre Lieferungen an Halbfertigwaren und Konsumgütern in diese Länder steigern.

13Mit den übrigen Ländern der Dritten Welt ist der Handel sowohl bei den Einfuhren als auch bei den Ausfuhren leicht zurückgegangen. Wenn bei der Struktur der Einfuhren keine wesentlichen Veränderungen aufgetreten sind, so hat sich die Struktur der Ausfuhren hingegen etwas gewandelt : der Anteil der Ausrüstungsgüter erhöht sich (von 34,2 % 1985 auf 38,5 % 1986) zu Lasten der Konsumgüter (deren Anteil von 31,4 % 1985 auf 26,5 % 1986 absinkt).

Entwicklung der Anteile der Drittweltländer nach Produktgruppen

14Der bereits niedrige Anteil der Schweizer Einfuhren an Rohstoffen und Halbfabrikaten aus der Dritten Welt geht noch weiter zurück (6,2 % 1986gegenüber 7,0 % 1985) ; hingegen bleibt der Anteil der Drittweltländer an den Ausfuhren der Schweiz (mit rund 13 %) mehr oder minder gleich. Die Zusammensetzung der Einfuhren der Schweiz wird den Leser vielleicht überraschen. Dazu sei vermerkt, dass ein Grossteil der Rohstoffe aus der Dritten Wert, bevor sie in die Schweiz gelangen, in anderen Industrieländern verarbeitet worden sind. Diese Produkte werden dann als Einfuhren aus den Industrieländern registriert. (Dieser statistische „Umweg” betrifft insbesondere Käufe aus den Nachbarländern der Schweiz).

15Die Drittweltländer liefern nur noch ein Fünftel der von der Schweiz importierten Energieträger, während sie im Vorjahr noch drei Zehntel lieferten. Die Hauptbezugsländer der Schweiz in der Dritten Welt sind Libyen (1986 : 9,7 % der Einfuhren), Algerien (3,8 %), Nigeria (3,4 %) und Saudiarabien (1,1 %). Hierbei handel es sich um Rohöleinfuhren. Das in den Nachbarländern der Schweiz verarbeitete und von der Schweiz bezogene Erdöl stammt zwar zum grossen Teil ebenfalls aus der Dritten Welt, wird aber in der Zollstatistik als Lieferungen aus den Nachbarländern angeführt.

16Der Anteil der Einfuhren von Ausrüstungsgütern aus der Dritten Welt bleibt weiterhin verschwindend klein (1,0 %), während der Anteil der Ausfuhren (von 17,3 % auf 16,0 %) absinkt. Nahezu die Hälfte der von der Schweiz aus den Drittweltländern importierten Ausrüstungsgüter kommt aus Taiwan ; zwei andere asiatische Staaten – Singapur und Honkong – liefern der Schweiz zusammen fast ein Drittel dieser Güter. Bei den Hauptabsatzländern der Schweiz handelt es sich um die Türkei (1,6 % der Ausfuhren), Saudiarabien, den Iran und Indien (mit jeweils über 1 %), ferner um Mexiko, Brasilien, Ägypten, Taiwan und Südkorea (mit jeweils über 0,5 %).

17Beim Handel mit Konsumgütern sinkt der Anteil der Dritten Welt weiterhin ab, und zwar sowohl bei den Einfuhren (von 9,0 % auf 8,2 %), als auch bei den Ausfuhren (von 23,7 % auf 20,0 %). Das Hauptbezugsland ist Hongkong (2 % der schweizerischen Einfuhren) ; ihm folgen mit ziemlich grossem Abstand Südkorea, die Türkei und Taiwan (mit jeweils über 0,5 %). Die Hauptabnehmerländer sind Hongkong (3,7 % der schweizerischen Lieferungen) und Saudiarabien (3,0 %). Es sei vermerkt, dass Saudiarabien vor dem Ölpreisverfall den ersten Platz einnahm (1985 : 4,8 %). Weitere wichtige Abnehmer sind Singapur (1986 : 1,3 % der schweizerischen Ausfuhren), die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate (mit jeweils 0,8 %), sowie Pakistan, Panama und Brasilien (mit jeweils über 0,5 %).

Das Ungleichgewicht des Handels trägt zu seinem Rückgang bei

18Nach dieser kurzen Darstellung der Entwicklung des Handelsaustausches zwischen der Schweiz und der Dritten Welt wollen wir auf zwei wesentliche Merkmale der Beziehungen eingehen : zum einen das andauernde Ungleichgewicht zwischen den Ausfuhren und den Einfuhren der Schweiz, zum anderen den sinkenden Anteil der Dritten Welt am schweizerischen Aussenhandel.

19Im Gegensatz zu ihren Handelsbeziehungen mit den Industrieländern weist die Schweiz in ihrer Handelsbilanz mit der Dritten Welt einen strukturellen Überschuss auf. Das Ungleichgewicht ergibt sich aus dem unterschiedlichen Entwicklungsstand des Produktionssystems, aus der starken Spezialisierung der schweizerischen Wirtschaft und aus der geographischen Lage der Schweiz, welche indirekte Lieferungen zur Folge hat. Der Deckungsgrad der schweizerischen Einfuhren durch die Ausfuhren ist sehr hoch. Er ist von 183 % im Jahre 1985 auf 223 % 1986 angestiegen, insbesondere bedingt durch die Verschlechterung der Austauschbeziehungen der Dritten Welt (vor allem der Erdölexportländer). Dieses beträchtliche Ungleichgewicht unseres Handels trägt zur Erhöhung der finanziellen Schwierigkeiten der Drittweltländer bei.

20Seit mehreren Jahren zwingen diese Schwierigkeiten die Entwicklungsländer, ihre Importe einzuschränken. Die schweizerischen Unternehmen verlieren in diesen Ländern ihrerseits wichtige Absatzmärkte. Der Rückgang hat die vorherige Expansion zum Stillstand gebracht. Zwischen 1970 und Anfang der achtziger Jahre hatten die Drittweltländer ihren Anteil an den Einfuhren der Schweiz (von 16 % auf 22 %) und an den Ausfuhren (von 16 % auf 22 %) erhöht. Seit dem Ausbruch der Schuldenkrise sinkt dieser Anteil ab ; 1986 ist er auf das Niveau von 1970 zurückgegangen.

3.2. Exportrisikogarantie

21Die schweizerische Exportrisikogarantie (ERG) schliesst ihre Rechnung seit Jahren mit Defiziten ab, die seit 1982 aus Bundesvorschüssen gedeckt werden. Diese haben sich 1986 auf insgesamt 944 Millionen Franken erhöht. Die Eigenwirtschaftlichkeit der ERG scheint allmählich in Frage gestellt. Eine Aktivierung der Guthaben aus bilateralen Schuldenkonsolidierungen mit Entwicklungsländern brachte eine Reduktion des Verlustvortrages, ändert jedoch nichts am Bedarf der Bundesvorschüsse zur Sicherung der ERG-Liquidität.

22Die Rechnung wies 1986 ein Defizit von 121,4 Millionen Franken aus, weniger als im Vorjahr mit 195,1 Millionen Franken. Die Summe neuerteilter Garantien ist mit 1 688,4 Millionen Franken um 15,9 Prozent geringer als im Vorjahr. Dieser Rückgang wird im Bericht der ERG-Geschäftsstelle auf die prekäre Verschuldungssituation wichtiger Entwicklungsländer und die darausfolgende Einfuhrdrosselung zurückgeführt. Damit hat sich bei den schweizerischen Exporteuren eine Verschiebung ihrer Exporte von Ländern mit höherem in Länder mit niedrigerem Risiko ergeben – für letztere wird seltener die Deckung über die ERG vorgenommen.

23Weiter dürfte für den verzeichneten Rückgang die Sistierung der Währungsgarantie auf den 1. April 1985 eine wichtige Rolle spielen. 1975 wurde die Währungsgarantie aktiviert und erwies sich in der Folge als schwere Hypothek für die ERG-Rechnung. Sie verursachte bis zu ihrer Sistierung Verluste von rund 600 Millionen Franken. Im nächsten Jahrsollen Bund und Parlament darüber befinden, diesen Betrag abzuschreiben, den entsprechenden Vorschuss des Bundes also nicht mehr zurückzufordern.

24Die 1985 vorgenommene Erhöhung der Gebühren hat offensichtlich verschiedene Exporteure dazu geführt, selber Risiken zu übernehmen oder sich privat zu versichern.

Was ist die ERG ?
„Die ERG ist eine Organisation des Bundes, die dem Exporteur gewisse Risiken im Zusammenhang mit seinen Auslandsgeschäften abnimmt. Sie tritt nicht als Konkurrenz der Privatassekuranz, sondern vielmehr als eine Ergänzung zu ihr auf. Über die ERG kann sich der Exporteur gegen Risiken absichern, die weder von ihm noch vom ausländischen Käufer beeinflussbar sind und für die er anderswo keine Deckung – oder nur zu unmutbaren Kosten – finden kann. Die ERG wurde 1934 zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geschaffen und im Laufe der Zeit zum heutigen Instrument der Exportförderung ausgebaut. Immer noch steht der Gedanke der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Vordergrund.” (ERG-Bericht 1986)

Garantien für ärmere Entwicklungsländer

25Die für Ausfuhren in die 62 (1985 : 67) ärmeren Entwicklungsländer neu erteilten Garantien sanken auf 245 (Vorjahr 555) Millionen Franken. Der Anteil dieser Ländergruppe am Total der neuerteilten Garantien reduzierte sich auf 14 Prozent (1985 : 28 %). Diese Entwicklung ist insbesondere auf die geringere Beanspruchung der ERG für Ausfuhren in die ärmeren asiatischen Entwicklungsländer zurückzuführen : von 413,3 Millionen Franken fiel die ERG 1986 auf 97,7 Millionen Franken ab.

26Gemäss Art. 1 des ERG-Gesetzes sind bei Garantien für diese Ländergruppe die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungspolitik mitzuberücksichtigen.

Entwicklungsländer insgesamt

27Die an die Entwicklungsländer neuerteilten Garantien gingen insgesamt ebenfalls zurück und erreichten 64,8 Prozent (1 093,1 Millionen Franken). Im Vorjahr betrug der Anteil noch 76,9 Prozent der total erteilten Garantien (1 478,4 Millionen Franken).

28Rückläufig war die ERG für Exporte nach den Ländern Afrikas (–4,4 %) und Asiens (–11,9 %).

29Für die Länder Südamerikas stiegen die Neugarantien, ebenfalls für die Länder Zentralamerikas, wie folgende Tabelle zeigt :

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Tabelle Nr. 5. Neue ERG-Garantien nach Regionen

Tabelle Nr. 5. Neue ERG-Garantien nach Regionen

Quelle : ERG-Bericht 1986.

31Die Maschinenindustrie beanspruchte mit 70,9 Prozent wiederum den grössten Teil der ERG, die Chemie hatte einen Anteil von 20 Prozent.

Schadenauszahlungen

32Es wurden 1986 für 222,8 Millionen Franken Schäden ausbezahlt. Davon entfielen 215 Millionen auf Vergütungen für politische und Transferschäden und 7,7 Millionen auf Währungsschäden. Auszahlungen von über 10 Millionen Franken mussten für Ägypten, Argentinien, Brasilien, Irak, Peru und Polen vorgenommen werden. Im Rahmen von noch zu vereinbarenden Schuldenkonsolidierungen wird ein Teil dieser Schadenauszahlungen zurückgefordert.

Schuldenkonsolidierungen

331986 sind in der ERG-Rechnung erstmals die Guthaben aus bilateralen Schuldenkonsolidierungen wertberichtigt aktiviert worden. Daraus resultiert in ausserordentlicher Rechnung ein Ertrag von 777 Millionen Franken, eine Tieferbewertung von 30 Prozent eingerechnet. Die Bedienung der Umschuldungsverpflichtungen der Entwicklungsländer wird im ganzen als zufriedenstellend bewertet.

341986 wurden neue Schuldenkonsolidierungsabkommen in Höhe von 514 Millionen Franken geschlossen. Damit bestanden Ende 1986 50 solche Abkommen mit 24 Ländern. Die sich daraus ergebenden, bereits an die Exporteure ausbezahlten Guthaben der ERG belaufen sich auf 1,1 Milliarden Franken. Die Exporteure sind mit weiteren 470 Millionen beteiligt.

Umstrittene ERG-Zusage für Kohlekraftwerk in der Türkei

35Der Bundesrat hat im April 1986 dem Elektrokonzern Brown, Bovert & Cie AG (BBC) eine grundsätzliche Zusage über 710 Millionen Franken ERG für den Bau eines Kohlekraftwerkes in Marmara/Türkei erteilt. BBC reichte im April 1987 eine Offerte für den Bau des Marmara-Kohlekraftwerks ein.

36Eine Interpellation (Lichtenhagen, SP) bat den Bundesrat im März 1986 um Auskunft über die vorgesehene umstrittene Zusage. Weshalb weder der Entwicklungsdienst des BAWI noch die DEH um eine Stellungnahme zu diesem Gesuch gebeten worden seien, wollte die Interpellantin wissen, und ob das Marmara-Kraftwerk den ökologischen Gesichtspunkten genüge. Würde das vorgesehene ERG-Engagement gegenüber der hochverschuldeten Türkei nicht zu einem Klumpenrisiko führen, angesichts des hohen Defizits der ERG einerseits und weil die Türkei bereits hohe ERG-Zusagen erhalten habe (schätzungsweise 1-1,5 Milliarden Franken) ?

37Der Bundesrat antwortete, dass die Zusage nach sorfältiger Abwägung erfolgt sei. Die Türkei bedürfe einer substantiellen Erhöhung der Energieerzeugung, um das angestrebte Wirtschaftswachstum zu erreichen. „Auch unter Berücksichtigung des bereits bestehenden nicht unbedeutenden Türkei-Engagements der ERG hält der Bundesrat das allenfalls bei Zustandekommen des Auftrages für „Marmara” bestehende Risiko für tragbar. Die Türkei ist in der Vergangenheit ihren Zahlungs-verpflichtungen nach erfolgter Umschuldung pünktlich und vollständig nachgekommen”, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort weiter.

38Das ERG-Gesetz sieht eine entwickungspolitische Prüfung der Garantiegesuche für ärmere Entwicklungsländer vor. Die Türkei mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 1 240 Dollar (1983) gehöre nicht zu dieser Kategorie der Entwicklungsländer, womit die genannte Prüfung entfalle.

Kritik an einem Wohnungsbauprojekt in Kamerun

39Die Arbeitsgemeinschaft Swissaid/ Fastenopfer/ Brot für Brüder/ Helvetas meldet in einem Brief an den Bundesrat betreffend das Gesuch um Gewährung der ERG in Höhe von 100 Millionen Franken für ein Projekt des sozialen Wohnungsbaus in Kamerun Bedenken an. Für das Projekt habe keine internationale Ausschreibung stattgefunden, obschon erst eine solche Kamerun einen möglichst günstigen Preis gesichert hätte. Die Auftragsvergabe an ein Schweizer Unternehmen und die Finanzierung mit einem Exportkredit führe zu einem hohen Importanteil, der mehr Devisen als notwendig verschlinge. Das Projekt widerspreche insofern dem Grundsatz des Gesetzes über die Entwicklungszusammenarbeit, das örtliche Handwerk und die Kleinindustrie zu fördern. Im Falle Kameruns seien die entwicklungspolitischen Grundsätze der Schweiz bei der ERG-Prüfung zu berücksichtigen, weil Kamerun bereits zwei Mischkredite erhalten habe. Das Projekt sei zudem überrissen und diene nur einer kleinen Zahl bessergestellter Leute. Die Arbeitsgemeinschaft weist darauf hin, dass die DEH seit 1982 in einem Stadtentwicklungsprojekt in Doula engagiert ist, und fordert den Bundesrat auf, die von der DEH gesammelten Erfahrungen in die Beurteilung des ERG-Gesuches einfliessen zu lassen.

40Im „Bericht über die Politik der Entwicklungszusammenarbeit 1976-1985” hat der Bundesrat eine vermehrte Berücksichtigung der entwicklungspolitischen Aspekte in der Aussenwirtschaftspolitik angekündigt. „In diesem Sinn wird das ERG-Gesuch für dieses Grossprojekt in Kamerun zum Testfall. Denn nach unserem heutigen Informationsstand überwiegen aus entwicklungspolitischer Sicht die negativen Aspekte”, schreibt die Arbeitsgemeinschaft in ihrem Brief an den Bundesrat.

3.3. Bilaterale Umschuldungsabkommen

41Auf die multilateral geführten Umschuldungsverhandlungen staatlicher oder staatlich garantierter Schulden vor dem Pariser Klub folgen bilaterale Abkommen zwischen dem Schuldnerland und der Schweiz. In der Regel folgt die Schweiz den Empfehlungen des Pariser Klubs, an dessen multilateralen Gesprächen sie teilnimmt, wenn der die Schweiz betreffende Betrag mindestens 1 Million SZR ausmacht.

421986 schloss die Schweiz mit sieben Ländern solche Abkommen ab, wobei sie mit Polen zwei Abkommen schloss (Polen II und III). Der Zinssatz betrug 1986 6,75 Prozent (1985 : 7 %) und wurde 1987 auf 6 Prozent gesenkt. Grundsätzlich richtet sich der Zinssatz nach kommerziellen Kriterien, und der sinkende Trend ist noch nicht Ausdruck einer Konzession gegenüber den Schuldnern. Zur Zeit diskutieren die Gläubigerländer im Rahmen des Pariser Klubs über mögliche Zinskonzessionen an die ärmeren Entwicklungsländer, die zur gegebenen Zeit wohl auch in die bilateralen Verhandlungen einflössen werden.

43Die Schweiz hat für 1986 und für die Abkommen der ersten Jahreshälfte 1987 RückZahlungsfristen bis zu zehn Jahren gewährt. Im ersten Halbjahr 1987 wurden bereits mit sieben Ländern Umschuldungsabkommen geschlossen. Die einzelnen Beträge zeigt die nachstehende Tabelle.

44(Vgl. auch den Beitrag von A. Brawand im zweiten Teil dieses Jahrbuchs.)

3.4. Zollpräferenzen

45Die Gewährung von Zollpräferenzen gegenüber den Entwicklungsländern wurde multilateral im Rahmen des GATT ausgehandelt und stellt für die Schweiz eine gewichtige Ausnahme von der sonst geltenden Regel der einheitlichen Anwendung von Schutzzöllen dar. Das Zollpräferenzschema gegenüber den Entwicklungsländern besagt, dass für einige ihrer Produkte spezielle, reduzierte Zollansätze gelten. Ein grosser Teil der Waren aus Entwicklungsländern geniesst Zollfreiheit.

46Das Zollpräferenzschema weist folgende Eigenschaften aus (vgl. auch den Artikel von R. Horber „Mehragrarimporte aus Entwicklungsländern” im zweiten Teil dieses Jahrbuches). Es ist autonomer Natur, d.h. es beruht auf keiner vertraglichen Basis. Es ist grundsätzlich einseitig, was heisst, dass von den begünstigten Staaten keine entsprechende Gegenleistung erwartet wird. Das Zollpräferenzschema ist zeitlich beschränkt auf zehn Jahre (bis 1992). Eine Schutzklausel ermöglicht in Ausnahmefällen eine (temporäre) Rücknahme der Zollpräferenzen.

47Auf den 1. Januar 1987 ist die achte und letzte Zollabbaustufe, wie sie im Rahmen des GATT 1979 beschlossen wurde, in Kraft getreten. Betroffen waren einige landwirtschaftliche Produkte, sowie Textilien, Bekleidung, Schuhe, Schirme, Rohaluminium und Batterien. Die neu gewährten Konzessionen für diese Produkte dürften 1987 einen Zollausfall von ungefähr 500 000 Franken ausmachen.

Tabelle Nr. 6. Bilaterale Schuldenkonsolidierungsabkommen
1986 und 1987*

Tabelle Nr. 6. Bilaterale Schuldenkonsolidierungsabkommen1986 und 1987*

* Bis 30 juni 1987.

Quelle : BAWI

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Tabelle Nr. 7. Einfuhren der Schweiz und Zollpräferenzen
1984-1986

Tabelle Nr. 7. Einfuhren der Schweiz und Zollpräferenzen1984-1986

Quelle : Bundesamt für Aussenwirtschaft.

491986 wurden insgesamt für 5,203 Milliarden Franken Waren aus Entwicklungsländern eingeführt, was gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang von 1,6 Milliarden Franken oder rund 25 Prozent ausmacht ! Davon hätten bei Einfuhren von 2,6 Milliarden Franken Zollpräferenzen ausgenützt werden können, tatsächlich wurden aber nur 1,179 Milliarden Franken oder 45 Prozent ausgenützt. Wie die nachfolgende Tabelle zeigt, ist der Ausnutzungsgrad in den letzten Jahren stetig gestiegen. Dass er mit weniger als der Hälfte immer noch relativ niedrig ist, erklärt sich einerseits dadurch, dass das notwendige technische Wissen über die Handhabung von Zollvorteilen bei einigen Entwicklungsländern nicht oder ungenügend vorhanden ist. Andererseits werden für bestimmte Produkte aus Entwicklungsländern wie Edelsteine und Edelmetalle bereits sehr niedrige Zölle erhoben, für deren Einfuhren selten die Zollpräferenzen verlangt werden.

50Im Berichtsjahr finanzierte die Schweiz ein Zollpräferenzen-Seminar der UNCTAD für die ärmsten afrikanischen Länder.

3.5. Investitionsschutzabkommen und Abkommen über die nukleare Zusammenarbeit mit China

51Am 12. November 1986 unterzeichneten China und die Schweiz anlässlich des Besuches von Bundesrat Aubert in Beijing ein Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz der Investitionen zwischen der Schweiz und China, sowie ein Abkommen über die nukleare Zusammenarbeit.

52Das Investitionsschutzabkommen mit China ist das erste solche Abkommen der Schweiz mit einem Staatshandelsland. Die Schweiz hat bisher über dreissig Vereinbarungen dieser Art mit Entwicklungsländern in Asien, Afrika und Latein-amerika geschlossen. China hat bereits mehrere Investitionsschutzabkommen mit westlichen Industriestaaten abgeschlossen.

53Die wichtigsten Bestimmungen betreffen die Behandlung schweizerisch kontrollierter Unternehmen in China, den Transfer von Investitionserträgen und Kapital, die Voraussetzungen für eine allfällige Enteignung oder Nationalisierung, sowie die Entschädigung des Investors in diesem Fall. China hat sich bereit erklärt, Enteignungen nach den Grundsätzen des Völkerrechts zu regeln. Danach muss für die Enteignung ein öffentliches Interesse geltend gemacht werden, eine Gesetzesgrundlage bestehen und eine angemessene Entschädigung geleistet werden. Das Abkommen beinhaltet die Zusicherung, dass Gewinnanteile, die aus Exportdevisen stammen, ins Mutterland transferiert werden können.

54Das Bundesgesetz über Entwicklungszusammenarbeit von 1976 führt in Art. 6 Investitionen ausdrücklich als eine Form der Entwicklungszusammenarbeit auf.

55Das Abkommen über nukleare Zusammenarbeit, ebenfalls am 12. November 1986 unterzeichnet, regelt die Rahmenbedingungen für künftige Handelsbeziehungen auf dem Gebiet der Nukleartechnologie. Die Volksrepublik China wird für Energieerzeugungsanlagen als ein vielversprechender Markt angesehen.

56Im Abkommen verpflichten sich die Schweiz und China, die Nukleargüter ausschliesslich für friedliche Zwecke zu verwenden. Das Abkommen regelt die Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA). Die Schweiz hat als Mitglied des Atomsperrvertrages ihre nuklearen Aktivitäten den IAEA-Kontrollen unterstellt. Der Atomwaffenstaat China, Nicht-Mitglied des Atomsperrvertrages, verpflichtet sich im Abkommen, aus der Schweiz gelieferte „sensitive Güter” unter IAEA-Kontrolle zu stellen.

57China ist für die Schweiz nicht nur als Käufer von Nuklearausrüstung und als Lieferant von angereichertem Uran ein interessanter Partner. Es war auch schon die Rede von China als eventuellem Abnehmer von abgebrannten Brennelementen aus schweizerischen Kernkraftwerken.

3.6. Doppelbesteuerungsabkommen

58Am 20. Mai 1987 unterzeichneten die Schweiz und Ägypten in Kairo ein Doppelbesteuerungsabkommen. Inhalt solcher Abkommen ist der Verzicht beider Vertragsparteien auf gewisse Steuereinnahmen – im Falle Ägyptens von Einkommenssteuern (Ägypten kennt keine Vermögenssteuern).

59Ägypten ist heute nach Südafrika der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz in Afrika. Die schweizerischen Exporte nach Ägypten haben sich zwischen 1979 und 1984 beinahe verdoppelt und sind von 280 auf 438 Millionen Franken angestiegen. Schweizer Firmen haben mehrere Dutzend Joint-Ventures in Ägypten abgeschlossen und zählen zu den bedeutendsten Investoren, vor allem in der Nahrungsmittel-, Maschinen- und der chemischen Industrie, sowie auf dem Gebiet der Hotellerie. Das Abkommen soll den schweizerischen Investitionen in Ägypten einen gewissen steuerlichen Schutz gewährleisten und neue Investitionen begünstigen. Schweizer Unternehmen sollen dank dem Abkommen anderen ausländischen Unternehmen aus Ländern, welche bereits Doppelbesteuerungsabkommen mit Ägypten geschlossen haben, gleichgestellt werden.

60Das Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD aus dem Jahre 1977. Es entspricht im wesentlichen den zwischen der Schweiz und anderen Staaten mit ähnlichen wirtschaftlichen Bedingungen abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (Malaysia, Sri Lanka, Trinidad, Tobago) und halte sich im Rahmen der schweizerischen Politik gegenüber den Entwicklungsländern, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft. Erklärtes Ziel ist die Liberalisierung des Aussenhandels. Das Abkommen „bringt der schweizerischen Wirtschaft Vorteile in Form einer wesentlichen steuerlichen Entlastung für die schweizerischen Investitionen in Ägypten” (Botschaft S. 8).

61In der Berichtsperiode fanden Verhandlungen über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit folgenden Entwicklungsländern statt : Argentinien, China, Indien, Indonesien, Pakistan, Thailand und Türkei.

3.7. Wirtschaftsgespräche

62Die Schweiz pflegte in der Berichtsperiode wiederum mit einigen Entwicklungsländern Beziehungen in Form von Wirtschaftsgesprächen. Wir listen hier nur die wichtigsten davon auf :

63Bundesrat Furgler weilte im September 1986, im Rahmen der GATT-Ministerkonferenz in Uruguay, auch in Brasilien, wo er an der Eröffnung der ersten Ausstellung „Tecno Suica” teilnahm und Wirtschaftsgespräche mit brasilianischen Partnern führte. Er kündigte an, die Schweiz wolle den Handel mit Brasilien ausweiten und drittwichtigster Handelspartner Brasiliens werden (hinter den USA, der Bundesrepublik Deutschland und vor Japan, zur Zeit auf Platz drei). Brasilien bat die Schweiz um Unterstützung bei den bevorstehenden Schuldenverhandlungen. Mit dem technischen Symposium der Schweizer Industrie in Brasilien soll die industrielle Zusammenarbeit und der Technologietransfer gefördert werden.

64Am Rande der GATT-Konferenz in Uruguay führten die Vertreter der Schweizer Delegation weitere Wirtschaftsgespräche. Staatssekretär Blankart weilte in Paraguay und Kuba, sein Amtsvorgänger Sommaruga hielt sich zu Gesprächen in Argentinien auf. Eine argentinische Delegation unter der Leitung von Präsident Alfonsin besuchte im Juni 1987 Bern, wo ein Wirtschaftssymposium über die Wirtschaftsbeziehungen Schweiz-Argentinien stattfand. Argentinien ist ein wichtiges Investitionsland für Schweizer Investoren : die kumulierten schweizerischen Direktinvestitionen werden auf rund 500 Millionen Dollar geschätzt. Themen der Gespräche waren weiter die Vermeidung von Doppelbesteuerung, bilaterale Umschuldung, Wiederaufnahme der ERG. Wegen Zahlungsschwierigkeiten war die ERG vorübergehend gesperrt worden.

65Im November 1986 hielt sich eine Schweizer Delegation unter der Leitung von Bundesrat Aubert in der Volksrepublik China und in Hongkong auf. Im März 1987 weilte der chinesische Aussenminister Xueqian in Bern. Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen China und der Schweiz haben sich stark entwickelt ; die Exporte nach China erreichten 1986 den Wert von 738 Millionen Franken, was eine Steigerung von 25 Prozent gegenüber 1985 bedeutet. Importiert wurde für 185 Millionen Franken. In diesen Zahlen nicht eingeschlossen sind die Warenlieferungen, welche über Hongkong abgewickelt werden.

66Anlässlich des Besuches unterzeichneten die Schweiz und China am 12. November 1986 ein Abkommen über nukleare Zusammenarbeit und ein Abkommen zum Schutz von Investitionen.

67In Beijing fand im Mai 1987 eine Werkzeugmaschinenausstellung schweizerischer Anbieter statt. Staatssekretär Blankart unterzeichnete bei seinem Aufenthalt in Beijing ein Abkommen über einen Mischkredit an China in der Höhe von 100 Millionen Franken. Die Bundestranche beträgt 40 Millionen Franken.

68Im November 1986 fand in Delhi/Indien die Ausstellung „Swisstech India 86” statt. In einer Serie von Workshops in Delhi und Bombay stellten zwanzig Schweizer Firmen ihre Produkte vor. Das von der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung mitorganisierte Symposium soll den Technologie- und Know-how-Transfer fördern. Die Schweiz unterhält seit 1948 Handelsbeziehungen mit Indien ; bereits im August 1948, ein Jahr nach der Unabhängigkeit Indiens, schloss die Schweiz mit Indien einen Friedens- und Zusammenarbeitsvertrag. Die Handelsbeziehungen entwickelten sich einseitig : : 1985 exportierte die Schweiz Güter im Wert von 381 Millionen Franken und importierte für 173 Millionen Franken. Schweizer und indische Firmen unterhalten zahlreiche Joint-Ventures : mit 187 solcher Verträge liegt die Schweiz an fünfter Stelle der indischen Joint-Ventures-Statistik. Die indischen Gesetze schreiben vor, dass der ausländische Kapitalanteil an einer Unternehmung im Normalfall 40 Prozent nicht übersteigen darf. Ausländische Unternehmen werden so gezwungen, mit indischen Partnern zusammenzuarbeiten. Im April 1986 weilte mit Bundesrat Aubert erstmals ein Schweizer Minister zu einem offiziellen Besuch in Indien (vgl. Jahrbuch 1986).

69Vordem Hintergrund deutlich gesunkener Exporte nach dem Iran führten die Schweiz und der Iran im Februar 1987 bilaterale Wirtschaftsgespräche in Bern. Die Ausfuhren nach dem Iran gingen 1986 um 56 Millionen Franken auf 420 Millionen Franken zurück, nachdem sie 1984 noch 662 Millionen Franken betragen hatten. Die Einfuhren beliefen sich 1986 auf 87 Millionen, d.h. 37 Millionen niedriger als 1984 (1985 : 67 Millionen).

3.8. Waffenausfuhr

70Das Jahr 1986 hat insgesamt eine Reduktion der schweizerischen Kriegsmaterialexporte um 9,6 Prozent gebracht. Der Betrag der Waffenausfuhr von insgesamt 488,5 Millionen Franken entspricht 0,73 Prozent der gesamten Ausfuhren (1985 : 0,81 %).

71Die Exporte nach den Entwicklungsländern haben insgesamt leicht abgenommen, stellen aber mit 62,7 Prozent immer noch den grösseren Anteil als in die Industrieländer.

72Die Türkei war 1986, wie im Vorjahr, der grösste Abnehmer von schweizerischem Kriegsmaterial, mit Importen von 116,6 Millionen Franken. Es folgen unter den Entwicklungsländern Nigeria mit 80,7 Millionen, Saudi-Arabien mit 32,6 Millionen, Pakistan mit 32,1 Millionen und Singapur mit 19,6 Millionen Franken.

73Um welche Art Material es sich handelt, wird vom EMD nicht bekanntgegeben. Das Kriegsmaterialgesetz verbietet Ausfuhren nach Gebieten, „in denen ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonstwie gefährliche Spannungen bestehen”. Keine Exportbewilligung wird erteilt, „wenn Grund zur Annahme besteht, dass Kriegsmateriallieferungen in ein bestimmtes Land die von der Schweiz im internationalen Zusammenleben verfolgten Bestrebungen, insbesondere zur Achtung der Menschenwürde, sowie im Bereich der humanitären Hilfe oder der Entwicklungshilfe beeinträchtigen” (Kriegsmaterialgesetz 1973).

74Der Entscheid über die Bewilligungen liegt beim EMD, das EDA wird in der Regel konsultiert.

Spannungsgebiet Iran

  • 3 Basler Zeitung vom 24,12.1986, Tages-Anzeiger vom 12.12., 19.12.1986 und 23.1., 6.3.1987, NZZ vom 2 (...)

75Zeitungsberichten zufolge3 soll der Oerlikon-Bührle-Konzern das Kriegsmaterialgesetz unterlaufen haben und via seine Tochterfirma in Italien Waffen an den Iran geliefert haben. Der Iran ist kriegsführende Partei im Golfkrieg. Das EMD erteilt seit dem Sturz des Schahs keine Ausfuhrbewilligungen mehr für den Iran. Gegen die italienische Tochterfirma wurde von italienischen Untersuchungsbehörden eine Strafuntersuchung eingeleitet.

76Im Rahmen der US-Waffengeschäfte mit dem Iran und Südafrika soll Kriegsmaterial durch die Schweiz transportiert worden sein. Derartige Transporte Verstössen gegen das Kriegsmaterialgesetz. Die Bundesanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein, welches ohne Ergebnis eingestellt wurde. Diese Waffentransporte stehen im Zusammenhang mit dem Iran/Contra-Skandal, wonach die USA Waffen an den Iran verkauft haben und einen Teil der Erlöse via Schweizer Bankkonten an die Contras in Nicaragua leiteten.

Türkei

  • 4  Tages-Anzeiger, 6.3.1987.
  • 5  Tages-Anzeiger, 17.3.1987.

77Über die Auslegung des Kriegsmaterialgesetzes und insbesondere des Begriffs von „gefährlichen Spannungsgebieten” herrschen kontroverse Auffassungen. Der Bundesrat antwortete auf eine Anfrage Braunschweig (SP) zu den Waffenlieferungen an die Türkei, er sei der Auffassung, dass die gegenwärtige Lage in der Türkei kein Grund für die Ausschliessung von Waffenlieferungen sei. Zwischen den Kriegsmaterialexporten an die Türkei und dem Andrang von kurdischen Asylsuchenden in der Schweiz bestehe kein Zusammenhang4. Die Waffenexporte an die Türkei könnten gestoppt werden, sobald man „gefährliche Spannungen” im Sinne des Kriegsmaterialgesetzesfeststelle, was bisher nicht der Fall gewesen sei, meinte Bundesrat Koller in einer Fragestunde der Märzsession 19875.

78Dem EDA wurden die Gesuche jeweils unterbreitet und es wurde ihnen zugestimmt mit dem Argument, die Situation der Menschenrechte habe sich in der Türkei gebessert.

Kampfgaschemikalien

  • 6  Tages-Anzeiger, 19.2.1987.

79Das EMD beantragte beim Bundesrat eine Ergänzung der Verordnung über Kampfgaschemiekalien : Acht chemische Substanzen, die zur Produktion von Kampfgasen verwendet werden können, sollen der Kriegsmaterialausfuhr-Kontrolle unterstellt werden. Mit der Änderung der Verordnung wolle der Bundesrat dafür sorgen, dass die Schweiz nicht wegen eines rechtlichen Vakuums als Lieferoder Transitland für Giftgasgrundsubstanzen benützt werde6.

PC-7

  • 7  Tages-Anzeiger, 23.9.1986.

80Das von den Stanser Pilatus-Werken produzierte Leichtflugzeug PC-7 sowie sein Nachfolger PC-9 sollen dem Kriegsmaterialgesetz unterstellt werden, um zu verhindern, dass das für den militärischen Einsatz ausbaubare Zivilflugzeug auch weiterhin in internationale Krisengebiete exportiert wird. Dies fordert die Arbeitsgemeinschaft für Rüstungskontrolle und ein Waffenausfuhrverbot in einer Stellungnahme7.

81Zudem solle für die Ausfuhr dieser Leichtflugzeuge keine ERG mehr gewährt werden. Diese Forderungen wurden bereits früher gestellt. 1985 wurde im Nationalrat ein Exportverbot mit 95 : 39 Stimmen abgelehnt.

82Es werden immer wieder Fälle bekannt, in denen die Leichtflugzeuge nach einer Umrüstung für den militärischen Einsatz in Kampfgebieten benutzt werden (Guatemala, Burma).

Tabelle Nr. 8. Schweizerische Kriegsmaterialexporte 1985/86 (in 1 000 Fr. und %)

Tabelle Nr. 8. Schweizerische Kriegsmaterialexporte 1985/86 (in 1 000 Fr. und %)

Quelle : SEK (Institut für Sozialethik des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes).

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Bibliografie

Quellen zum Teil 3.1.

Statistik der Handelsbeziehungen Schweiz – Dritte Welt, von P.-G. Cancellieri für das Jahrbuch 1987/88 erstellt. Interessierte Leser können auf Anfrage Kopien der Tabellen 1.1 bis 1.3 (etwa 30 Seiten) erhalten.

Betreffend die Definition der Ländergruppen und Produktkategorien, sowie die Quellen, verweisen wir auf den Statistischen Teil am Ende des Jahrbuchs.

Quellen zum Teil 3.2.

Bericht über das Geschäftsjahr 1986 der Exportrisikogarantie (ERG), April 1987.

Interpellation Uchtenhagen vom 3. März 1986 und Antwort des Bundesrates, Nationalrat 86.303.

Exportrisikogarantie für Wohnungsbau in Kamerun, Brief der Arbeitsgemeinschaft Swissaid/ Fastenopfer/ Brot für Brüder/ Helvetas an den Bundesrat, Bern, 7. August 1987.

NZZ, 29.7.1987.

Quellen zum Teil 3.4.

BAWI

BBI 87 006, 21.1.1987.

Quellen zum Teil 3.5.

EVD, Investitionsschutzabkommen Schweiz-Volksrepublik China, Pressemitteilung, 12.11.1986.

EDA, Unterzeichnung eines Abkommens über die nukleare Zusammenarbeit der Schweiz und der Volksrepublik China, 12.11.1986.

Botschaft zum Abschluss von nuklearen Zusammenarbeitsabkommen mit Australien und der Volksrepublik China, 20.5.1987.

NZZ, 21.5.1987.

Tages-Anzeiger, 14.11.1986.

Quelle zum Teil 3.6.

Botschaft über das Doppelbesteuerungsabkommen mit Ägypten BBI 1987/3 (September).

Quellen zum Teil 3.7.

NZZ, 13./14.9.1986, 24.9.1986, 24.2.1987, 13./14.6.1987.

Tages-Anzeiger, 13.11.1986, 18.11.1986.

Quelle zum Teil 3.8.

Institut für Sozialethik des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes : Schweizerische Kriegsmaterial-Exporte 1986, Bern, August 1987.

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Anmerkungen

1  Jahresstatistik des Aussenhandels der Schweiz, 1986, Erster Band, Bern, Eidgenössische Oberzolldirektion, 1987. Der berichtigte Aussenhandelsindex ist in der Monatsstatistik vom September 1987, S. 260ff aufgeführt.
Die im Text angeführten Prozentsätze beruhen auf dem von der Oberzolldirektion erstellten Index I. Die Direktion gibt ebenfalls einen Index II heraus, der Edelmetalle, Edelsteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten nicht berücksichtigt (das heisst denjenigen Warenfluss, welcher besonders starken Preis- und Volumenschwankungen unterliegt). Gemäss diesem Index hat der Aussenhandel der Schweiz zwischen 1985 und 1986 folgende Veränderungen verzeichnet :

2  UNCTAD Secretariat, Trade and Development Report 1987, New York, United Nations, 1987, Tabelle 2, S. 6. Diese Schätzung liegt zwischen der des GATT (3,5 %) und der des IWF (4,9 %).

3 Basler Zeitung vom 24,12.1986, Tages-Anzeiger vom 12.12., 19.12.1986 und 23.1., 6.3.1987, NZZ vom 27728.12.1986.

4  Tages-Anzeiger, 6.3.1987.

5  Tages-Anzeiger, 17.3.1987.

6  Tages-Anzeiger, 19.2.1987.

7  Tages-Anzeiger, 23.9.1986.

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Abbildungsverzeichnis

Titel Tabelle Nr. 4. Anteil der Drittweltländer am Aussenhandel der Schweiz
Beschriftung Anmerkung : Betreffend die Definition der Ländergruppen, siehe Anhang im Statistischen Teil am Ende des Jahrbuches.
Abbildungsnachweis Quelle : Jahresstatistik des Aussenhandels der Schweiz, 1984, 1985 und 1986, Erster Band, Eidgenössische Oberzolldirektion, Bern.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1164/img-1.png
Datei image/png, 927k
Titel Tabelle Nr. 5. Neue ERG-Garantien nach Regionen
Abbildungsnachweis Quelle : ERG-Bericht 1986.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1164/img-2.png
Datei image/png, 1,2M
Titel Tabelle Nr. 6. Bilaterale Schuldenkonsolidierungsabkommen1986 und 1987*
Beschriftung * Bis 30 juni 1987.
Abbildungsnachweis Quelle : BAWI
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1164/img-3.png
Datei image/png, 1,3M
Titel Tabelle Nr. 7. Einfuhren der Schweiz und Zollpräferenzen1984-1986
Abbildungsnachweis Quelle : Bundesamt für Aussenwirtschaft.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1164/img-4.png
Datei image/png, 1,0M
Titel Tabelle Nr. 8. Schweizerische Kriegsmaterialexporte 1985/86 (in 1 000 Fr. und %)
Abbildungsnachweis Quelle : SEK (Institut für Sozialethik des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes).
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1164/img-5.png
Datei image/png, 2,5M
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Zitierempfehlung

Papierversionen:

„III. Aussenwirtschaftspolitik“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 7 | 1988, 97-117.

Online-Version

„III. Aussenwirtschaftspolitik“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 7 | 1988, Online erschienen am: 05 April 2013, abgerufen am 19 April 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/1164; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.1164

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