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HauptseiteBänder25-11. Teil : Fakten3. Zusammenarbeit mit Osteuropa u...

1. Teil : Fakten

3. Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS

Catherine Schümperli Younossian
p. 41-48

Zusammenfassung

Im Jahr 2004 hat der Bundesrat dem Parlament zwei Botschaften zur Ostzusammenarbeit (Rechtsgrundlage und Antrag auf einen vierten Rahmenkredit) unterbreitet. Die Behandlung der Botschaften durch die Eidgenössischen Räte wurde jedoch wegen der Zusage des Bundesrates an die Europäische Union betreffend die Leistung eines schweizerischen Kohäsionsbeitrags verschoben. 2005 war ein Jahr intensiver Diskussionen und des Lobbyings zur Finanzierung des Schweizer Beitrags, wobei die für Entwicklungszusammenarbeit eintretenden Kreise befürchteten, dass der Beitrag von den Mitteln der öffentlichen Entwicklungshilfe abgezogen werde. Das Rahmengesetz für die Ostzusammenarbeit wurde vom Ständerat in der Wintersession 2005 angenommen.

In der Erwartung der Verabschiedung neuer Gesetzesgrundlagen konnte die Tätigkeit der schweizerischen Ostzusammenarbeit durch ihre Trägerinstitutionen (DEZA und seco) dank der Verlängerung des dritten Rahmenkredits fortgesetzt werden.

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Volltext

3.1. Vorlagen vor dem Parlament : neues Gesetz und neuer Rahmenkredit

  • 1 Bundesrat, Botschaft über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der G (...)
  • 2 Bundesrat, Botschaft zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, vom 31. M (...)
  • 3 Der Kohäsionsfonds ist ein Instrument der Europäischen Union (EU), das den Mitgliedsstaaten seit 19 (...)

1Die beiden dem Parlament vorgelegten Botschaften zur Ostzusammenarbeit betreffen die Annahme eines vierten Programmkredits in Höhe von 800 Millionen Franken für die Jahre 2005-20081 sowie eine neue Rechtsgrundlage, welche den auf zehn Jahre befristeten Bundesbeschluss von 1995 ersetzen soll2. Parallel zum Gesetzgebungsprozess über die Ostzusammenarbeit und die Erneuerung eines Rahmenkredits hat sich der Bundesrat am 12. Mai 2004 im Rahmen der Bilateralen Verhandlungen II jedoch bereit erklärt, mit einer Milliarde Schweizer Franken, über fünf Jahre verteilt, zur Kohäsion der erweiterten Europäischen Union beizutragen3.

2Bis die Rechtsgrundlagen der schweizerischen Ostzusammenarbeit und die Modalitäten des Schweizer Beitrags zur europäischen Kohäsion gekärt sind, hat das Parlament eine Übergangslösung gewählt. Es verzichtete vorläufig darauf, über die Erneuerung des vierten Rahmenkredits zu debattieren, nachdem es im Oktober 2004 die Laufzeit des dritten Rahmenkredits um zwei Jahre (bis Ende 2006) verlängert hatte. Der Kredit wurde um 400 Millionen Franken aufgestockt, was es der Schweizer Ostzusammenarbeit gestattet, ihre Arbeit in den Ländern Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) fortzuführen.

Jahrbuch 2005, Nr. 1, Kap. 3, Neuer Rahmenkredit und neues Bundesgesetz : detaillierte Beschreibung der strategischen und politischen Optionen der Ostzusammenarbeit, S. 38-40.

3.1.1. Parlamentsdebatte

  • 4 Bundesversammlung, „Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas“, Amtliches Bul (...)

3Die Eidgenössischen Räte werden im Verlauf des Jahres 2006 über die beiden Botschaften – Botschaft über den vierten Rahmenkredit zur Ostzusammenarbeit und Botschaft zum Kohäsionsbeitrag – zu beraten haben. Der Ständerat hat beschlossen, dass zuerst die Rechtsgrundlage angenommen werden müsse, bevor die Modalitäten der schweizerischen Kohäsionsleistung und schliesslich der Betrag des vierten Rahmenkredits festgelegt werden. Der Ständerat hat das Osthilfegesetz in der Wintersession 2005 mit 35 Stimmen ohne Gegenstimmen gutgeheissen. Dieser Gesetzestext löst einen auf zehn Jahre befristeten Bundesbeschluss ab. Das Gesetz wird dem Nationalrat im Frühjahr 2006 unterbreitet4.

  • 5 Aussenpolitische Kommission des Ständerates,„Kohäsionsleistungen der Schweiz : zuerst die rechtlich (...)

4Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) drückte bei ihrer Stellungnahme zu dieser Frage den Wunsch aus, dass der Bundesrat die Grundlinien des Finanzierungsdispositivs der Kohäsionsleistungen vorstellen solle. Dabei solle er die von der Kommission im Oktober 2005 festgesetzten Prinzipien in seine Überlegungen einbeziehen, nämlich dass es keine Kompensation zu Lasten der Entwicklungshilfe geben dürfe und dass das Projekt sich nicht auf Geldquellen stützen dürfe, die noch nicht existieren5. Im Dezember 2005 war der Bundesrat dieser Bitte noch nicht nachgekommen.

3.2. Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union

  • 6 Zur Erinnerung sei erwähnt, dass fünf mitteleuropäische Länder und die drei baltischen Staaten der (...)

5Der Schweizer Beitrag zur Kohäsion der Europäischen Union war Thema der politischen Debatten im Jahr 2005. Dieser Beitrag, dessen Grundsatz in der begleitenden Botschaft zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Ostzusammenarbeit (siehe oben) festgelegt ist, stösst sich an drei Haupthindernissen. Das erste betrifft die heikle Frage der Übernahme der Milliarde Franken (welchen Eidgenössischen Departementen soll der Betrag angelastet werden ?). Das zweite Hindernis liegt in den Oppositionsbewegungen gegen den EU-Beitritt, die gegen diesen Beitrag Widerstand leisten und ein Referendum fordern. Das dritte Hindernis betrifft die Entwicklungskreise, welche befürchten, dass die Milliarde Franken auf Kosten der armen Länder des Südens und Ostens von den Entwicklungshilfebudgets abgezogen werde6.

  • 7 Bundesrat, Botschaft zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, op. cit., (...)
  • 8 Bundesrat, Botschaft über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der G (...)
  • 9 Bundesrat, „Schweiz leistet Kohäsionsbeitrag“, Pressemitteilung, 12. Mai 2005.
  • 10 L’Hebdo, 10. November 2005, „Fonds de cohésion – l’embarras du Conseil fédéral“.

6In seiner Botschaft zum Bundesgesetz über die Ostzusammenarbeit präzisiert der Bundesrat, dass dieses Gesetz auch als Rechtsgrundlage für allfällige Leistungen der Schweiz an die EU-Beitrittsländer benützt werden kann7. Jedoch wird in der Botschaft zum vierten Rahmenkredit aufgeführt, dass „direkte Leistungen der Schweiz an die EU-Kohäsionsbemühungen in diesem Rahmenkredit nicht vorgesehen sind“8. Am 12. Mai 2005 entschied der Bundesrat, dass „die Finanzierung des Beitrags vollständig durch Kompensation innerhalb der bestehenden Budgets respektive der Finanzpläne der beiden betroffenen Departemente (EDA und EVD) erfolgt. Detailliertere Fragen der Finanzierung und der Umsetzung der Massnahmen werden zu einem späteren Zeitpunkt geklärt“9. Ende 2005 wird der Gesetzesentwurf vom Ständerat behandet, was den Bundesrat in eine heikle Lage bringt. Wenn die Grundprinzipien des Bundesrates zur Finanzierungsfrage im Rahmen der Parlamentsdebatten erörtert werden, so wurde bislang jedoch noch keine öffentliche Information über die Finanzierungsmodalitäten präsentiert. Die schwierige Situation des Bundesrates wird von den Medien herausgestellt, die sich fragen, auf welche Weise die Regierung die der erweiterten Europäischen Union zugesagte Milliarde Franken bereitstellen könne10.

  • 11 SVP, „Wieder 1 Milliarde ins Ausland verschenken ? So nicht !“, Pressemitteilung, 7. Februar 2005.
  • 12 Bundesversammlung, „Motion Fehr Hans. Referenzfähiger Beschluss zur Kohäsionsmilliarde Ost“,Amtlich (...)

7In diesem Kontext parlamentarischer Vordebatten traten verschiedene Positionen zutage. Anfang Februar 2005 eröffnete die Schweizerische Volkspartei (SVP) das Feuer, indem sie ihre Opposition zum Schweizer EU-Kohäsionsbeitrag anmeldete und forderte, dass das Engagement der Schweiz im Rahmen eines Staatsvertrags geregelt werden solle, damit das Schweizer Volk seine Meinung per Referendum abgeben könne11. Diese Position wurde dem Parlament durch eine von SVP-Nationalrat Hans Fehr eingereichte Motion übermittelt12, die vom Bundesrat im Oktober 2005 angenommen wurde.

  • 13 Sozialistische Partei, „Kohäsionsbeitrag der Schweiz – Hintergrundpapier“, Pressekonferenz vom 8. N (...)
  • 14 Diese sechs Vorschläge sind in der oben erwähnten Dokumentation ausführlich beschrieben.

8Die Sozialistische Partei (SP) hielt im November 2005 eine Pressekonferenz ab, um ihre Stellungnahme zu dieser Frage zu präsentieren. Sie bekräftigt im diesbezüglichen Hintergrundpapier13 ihre Unterstützung des Grundprinzips einer schweizerischen Zusammenarbeit zugunsten der Oststaaten. Die Partei betont die Notwendigkeit, zwischen der Entwicklungszusammenarbeit gemäss OECD-Kriterien einerseits und den Solidaritätsleistungen der Schweiz gegenüber den der Europäischen Union neu beigetretenen Oststaaten andererseits zu unterscheiden. Nach Ansicht der SP wird die Schweiz von der EU-Osterweiterung auch sicherheitspolitisch und wirtschaftlich profitieren. Deshalb spricht sich die Partei dagegen aus, dass die Kohäsionsbeiträge lediglich dem EDA und dem EVD angelastet werden, und schlägt die Prüfung von sechs zusätzlichen Finanzierungsquellen vor : 1) Rückstellungen aus der Osthilfe ; 2) Erträge aus der Zinsbesteuerung ; 3) Dublin-bedingte-Einsparungen im Asylbereich ; 4) Überschüsse aus der Exportrisikogarantie (ERG) ; 5) Osterweiterungsbedingtes Wirtschaftswachstum ; 6) Kompensationen über acht Jahre verteilen14.

  • 15 Alliance Sud, „EU-Kohäsionsbeitrag der Schweiz und Entwicklungshilfe. Nicht auf Kosten der Ämsten ! (...)

9Die nichtstaatlichen Entwicklungsorganisationen gaben ihre Position ebenfalls auf einer Pressekonferenz im Oktober 2005 bekannt15, die von über 300 Schweizer Persönlichkeiten unterstützt wurde. Zwei Argumente wurden von Alliance Sud vorgebracht : zum einen die Bestimmung der schweizerischen Hilfe und zum anderen die Notwendigkeit, eine andere Finanzierung zu finden, mit den entsprechenden Vorschlägen. Betreffend den ersten Punkt weist Alliance Sud darauf hin, dass die derzeitige und künftige Hilfe des Bundes an die Oststaaten zu 70 Prozent für die Balkanstaaten eingesetzt wird, während der Rest an einige Kaukasusländer und zentralasiatische Staaten der früheren Sowjetunion geht. Angesichts dieser Zahlen betont Alliance Sud, dass es ein Wettbewerbsrisiko gebe zwischen den Empfängerländern der schweizerischen Hilfe und den Ländern, die vom Kohäsionsfonds profitieren könnten. Daher sprechen sich die NRO nachdrücklich dagegen aus, dass der Schweizer Kohäsionsbeitrag „auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe“ erfolgen könne.

  • 16 economiesuisse, „Sessionsbericht. 3. Woche Wintersession 2005“, Dossierpolitik, 19. Dezember 2005.

10economiesuisse erachtet es als unbefriedigend, „dass noch kein ausgereiftes Konzept vorliegt, wie der Kohäsionsbeitrag finanziert und kompensiert werden soll.“ Die Organisation der Wirtschaftskreise erinnert daran, dass „die Finanzierung budgetneutral erfolgen muss – vor allem weil der Bundesrat versprochen hatte, dass mit den Bilateralen II keine zusätzlichen Kosten anfallen würden,“ und stellt ferner fest : „Ob bei der Kompensation die Gelder für Entwicklungs- und andere Transitionsländer ausgeklammert werden sollen, ist letzlich eine politische Frage.“ Hingegen fordert economiesuisse, „dass die Schweiz für Projekte, die mit dem Kohäsionsbeitrag finanziert werden, allein die Federführung behält“16.

3.3. Bilaterale Osthilfezahlungen von DEZA und seco im Jahr 2004

11Das prioritäre Ziel der schweizerischen Zusammenarbeit mit den Oststaaten besteht darin, die Bemühungen dieser Länder auf dem Weg der Transition zu demokratischen und pluralistischen Systemen zu unterstützen und eine an Marktwirtschaft, sozialen Grundsätzen und Umweltschutz orientierte Entwicklung zu fördern. Nach ihren Anfängen in den 90er Jahren hat die schweizerische Zusammenarbeit seit 1999 alljährlich rund 200 Millionen Franken an Osthilfe aufgebracht, deren Umsetzung hauptsächlich der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) obliegt (siehe Tabelle 6).

3.3.1. Einsatzbereiche von DEZA und seco

12DEZA und seco sind in neun Schwerpunktländern präsent und führen zwei Regionalprogramme durch. Die beiden Bundesstellen arbeiten gemeinsam an der Festlegung von Programmen im Bereich technischer und wirtschaftlicher Zusammenarbeit. Die DEZA setzt ihre Mittel zur Förderung des Übergangs zur Demokratie und der Wirtschafts- und Sozialreformen ein. Das seco unterstützt in erster Linie die Verbesserung der Basisinfrastruktur, die Förderung des Finanzsektors, die Entwicklung des Privatsektors sowie die Förderung von Investition und Handel.

Tabelle 6 : DEZA/seco : Bilaterale Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS, Aufwendungen 2004 nach Sektoren und Regionen (in Millionen Franken)

Tabelle 6 : DEZA/seco : Bilaterale Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS, Aufwendungen 2004 nach Sektoren und Regionen (in Millionen Franken)

Quelle : Statistischer Dienst der DEZA, Dezember 2005.
Anmerkung : Die in der Tabelle aufgeführten Beträge gehen zu Lasten der Programmkredite für die Oststaaten und die GUS.

3.3.2. Schwerpunktländer

13Die Schweizer Ostzusammenarbeit hat sich im Laufe der 90er Jahre von den mitteleuropäischen Staaten (Polen, Tschechische Republik, Ungarn, Slowakei) und dem Baltikum (Estland, Lettland, Litauen), die der Europäischen Union im Jahr 2004 beigetreten sind, schrittweise auf den Balkan und in die GUS verlagert. Heute entfallen 70 Prozent der Mittel der Ostzusammenarbeit auf Südosteuropa und 30 Prozent auf die GUS-Staaten, hauptsächlich im Südkaukasus und in Zentralasien.

Jahrbuch 2006, Nr. 1, Teil „Statistiken“, Tabelle 8, Bilaterale Zusammenarbeit der Schweiz mit den Ländern Osteuropas und der GUS.

  • 17 DieSchwerpunktländer und Regionen, siehe Website der DEZA : http://www.deza.admin.ch Entwicklungs- (...)

14Gemäss der schweizerischen Ostzusammenarbeit „rechtfertigt sich diese geografische Konzentration durch den grossen Reformrückstand und Unterstützungsbedarf dieser Länder. Gleichzeitig entspricht sie den aussenpolitischen Interessen der Schweiz“17.

  • 18 Stabilitätspakt für Südosteuropa : http://www.stabilitypact.org.
  • 19 Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Rumänien und Serbien-Mon (...)

15Als eines der wichtigsten Zielländer für Migranten aus dem Balkan ist die Schweiz in erster Linie an politischer und wirtschaftlicher Stabilität in dieser Region interessiert. Sie ist dem Stabilitätspakt für Südosteuropa beigetreten18. Dabei handelt es sich um eine von rund vierzig Ländern und Organisationen im Juni 1999 lancierte politische Initiative, die darauf abzielt, die Demokratisierung und die Menschenrechte zu fördern, den wirtschaftlichen Wiederaufbau und die regionale Zusammenarbeit anzukurbeln sowie die Sicherheit in der ge­ samten Region Südosteuropas19 zu stärken.

  • 20 DEZA, „1995-2005, Bosnie-Herzégovine. Dix ans après Dayton : perspectives“, Pressemitteilung,19. Ok (...)

16Im Oktober 2005 fand in Genf eine von der DEZA mitfinanzierte internationale Konferenz anlässlich des zehnten Jahrestages der Friedensabkommen von Dayton statt. Dies bot die Gelegenheit, bezüglich der bereits durchgeführten Aktionen Bilanz zu ziehen, aber vor allem auch sich mit den Zukunftsaussichten zu befassen. Während des Kriegs und danach hat der Bund Nothilfe und Wiederaufbauhilfe in Höhe von insgesamt 365 Millionen Franken bereitgestellt. Neben der DEZA (technische Zusammenarbeit) und dem seco (Finanzhilfe) sind auch das Bundesamt für Migration (BFM, Hilfe für die Rückkehr der Flüchtlinge) und die Politische Abteilung IV des EDA (Menschenrechte, Konfliktprävention) in Bosnien-Herzegowina tätig20.

17Polen, Serbien-Montenegro, Aserbeidschan und die zentralasiatischen Länder sind zudem Mitglieder der Stimmrechtsgruppe der Schweiz beim Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD).

  • 21 DEZA, „10. Focus Osteuropa. Jahreskonferenz der Schweizer Ostzusamenarbeit“, Pressemitteilung, 11. (...)

18Unter den bedeutsamen Ereignissen der schweizerischen Zusammenarbeit mit den Oststaaten sei auch die Jahreskonferenz der Schweizer Ostzusammenarbeit (Focus Osteuropa) erwähnt, die im November 2005 in Lugano stattfand, und deren Zentralthema die Ukraine war. Aussenministerin Micheline Calmy-Rey betonte, dass die Anwendung rechtsstaatlicher Prinzipien und die Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentliche Voraussetzungen für eine stabile Entwicklung der Ukraine seien, die dazu auch Unterstützung von aussen benötige. Seit Mitte der 90er Jahre haben Deza und seco den Systemwandel in der Ukraine mit Projekten in Höhe von rund 9 Millionen Franken pro Jahr unterstützt. Die Haupttätigkeitsbereiche der DEZA sind die Reform des Justizsystems, die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und die Stärkung der Zivilgesellschaft. Das seco legt seinerseits den Schwerpunkt auf die Förderung und die Finanzierung der KMU sowie auf die Stärkung der Corporate Governance bei den Unternehmungen und im Bankensektor. Das seco beteiligt sich ausserdem an Projekten der EBRD zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit21.

  • 22 „La révolte a été réprimée dans le sang“, La Liberté, 17. Mai 2005 ; „Crise en Ouzbékistan“, La Lib (...)
  • 23 DEZA, „Schweiz fordert Untersuchung der Ereignisse in Usbekistan“,Aktueller Artikel, 17. Mai 2005.

19Ein weiteres Partnerland der Schweizer Ostzusammenarbeit stand 2005 im Rampenlicht der Aktualität. Usbekistan erlebte im Verlauf des Frühjahrs 2005 unruhige Tage, bei denen die Lokalbehörden gewaltsam gegen Regimegegner vorgingen. Die Einschätzung der Opferzahl ist problematisch, da die Journalisten grosse Schwierigkeiten haben, in diesem Land frei zu arbeiten : 169 Tote werden von den lokalen Behörden zugegeben, während die Opposition über 745 Opfer beklagt22. Die Schweiz verurteilte die brutale Repression durch die usbekischen Sicherheitskräfte. DEZA und seco beschlossen in diesem Zusammenhang, die schweizerische Zusammenarbeit mit Usbekistan zu überprüfen23.

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Bibliografie

Jahrbuch 2006, Nr. 1, Statistischer Teil (B und C) für weitere Informationen über die Finanzströme zwischen der Schweiz und den Ländern des Südens und Ostens.

QUELLEN

Aussenpolitische Kommission des Ständerates, „Kohäsionsleistungen der Schweiz : zuerst die rechtliche Grundlage, dann die Finanzierung“, Medienmitteilung, 10. November 2005.

Bundesrat, Botschaft über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS, vom 31. März 2004 (BBl 2004 1843).

Bundesrat, Botschaft zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, vom 31. März 2004, (BBl 20041953).

Bundesrat, „Schweiz leistet Kohäsionsbeitrag“, Pressemitteilung, 12. Mai 2005.

Bundesversammlung, „Motion Fehr Hans. Referenzfähiger Beschluss zur Kohäsionsmilliarde Ost“, Amtliches Bulletin, Nationalrat, Wintersession 2005, 15. Sitzung, 05.3704, 16. Dezember 2005.

Abdieva Schuetz A., Coûts sociaux de la transition. Une analyse comparative entre le Kirghizistan et l’Ouzbékistan(1991-2001), Etudes courtes, nº 8, Genf, Institut universitaire d’études du développement, 2005.

Alliance Sud, „Contribution suisse à la cohésion européenne – les pauvres ne doivent pas trinquer“, Global+, Nr. 17, Herbst 2005.

Alliance Sud, „EU-Kohäsionsbeitrag der Schweiz und Entwicklungshilfe. Nicht auf Kosten der Ärmsten !“ Medienkonferenz, 18. Oktober 2005.

Economiesuisse, „Sessionsbericht. 3. Woche Wintersession 2005“, Dossierpolitik, Nr. 46, 19. Dezember 2005.

Sozialistische Partei, „Kohäsionsbeitrag der Schweiz – Hintergrundpapier“, Medienkonferenz, 8. November 2005, http://www.sp-ps.ch > Aktuell > Medienkonferenzen.

SVP, „Wieder 1 Milliarde ins Ausland verschenken ? So nicht !“, Pressemitteilung, 7. Februar 2005.

L’Hebdo, „Fonds de cohésion – l’embarras du Conseil fédéral“, 10. November2005.

INTERNET-ADRESSEN

Europäische Union (EU) : http://www.eu.int.

Stabilitätspakt für Südosteuropa : http://www.stabilitypact.org.

Bundesversammlung : http://www.parlament.ch.

Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) : http://www.deza.admin.ch.

Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit :

http://www.seco-cooperation.ch.

Alliance Sud (Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke Swissaid – Fastenopfer – Brot für alle – Helvetas – Caritas – HEKS) : http://www.alliancesud.ch.

Sozialistische Partei (SP) : http://www.sp-ps.ch.

Schweizerische Volkspartei (SVP) : http://www.svp.ch.

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Anmerkungen

1 Bundesrat, Botschaft über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS, vom 31. März 2004 (BBl 2004 1843).

2 Bundesrat, Botschaft zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, vom 31. März 2004 (BBl 2004 1953).

3 Der Kohäsionsfonds ist ein Instrument der Europäischen Union (EU), das den Mitgliedsstaaten seit 1994 hilft, die sozialen und wirtschaftlichen Unterschiedezu reduzieren sowie ihre Wirtschaft zu stabilisieren. Der Fonds finanziert die beihilfefähigen Aufwendungen grosser Umwelt- und Transportinfrastruktur-Projekte bis zu 85 % und stärkt dadurch den Zusammenhalt und die Solidarität innerhalb der Union. Der Kohäsionsfonds ist für die ärmeren Mitgliedsstaaten der Union bestimmt, deren Bruttosozialprodukt (BSP) pro Einwohner unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt ; dies sind seit dem 1. Mai 2004 : Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, die Slovakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Im Dezember 2005 bestand noch eine Meinungsverschiedenheit zwischen der Europäischen Union und der Schweiz hinsichtlich jener Länder, die einen Teil der schweizerischen Mittel erhalten können. Für die Schweiz können nur die zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten Anspruch darauf haben, während die Europäische Union auch Spanien, Griechenland und Portugal zur Liste hinzufügt. Für weitere Informationen über den Kohäsionsfonds : http://www.eu.int/comm/regional_policy/funds/procf/cf_fr.htm.

4 Bundesversammlung, „Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas“, Amtliches Bulletin, Ständerat, Wintersession 2005, 12. Sitzung, 04.021, 15. Dezember 2005.

5 Aussenpolitische Kommission des Ständerates,„Kohäsionsleistungen der Schweiz : zuerst die rechtliche Grundlage, dann die Finanzierung“ Medienmitteilung, 10. November 2005.

6 Zur Erinnerung sei erwähnt, dass fünf mitteleuropäische Länder und die drei baltischen Staaten der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind. Wie aus Tabelle 8 im Teil „Statistiken“ des vorliegenden Jahrbuchs ersichtlich, kam die Hilfe der Schweiz zuerst diesen acht Ländern zugute, die heute EU-Mitglieder sind. Ab Mitte der 90er Jahre verlagerte sich die Hilfe der Schweiz nach Südosteuropa und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (siehe unten, Punkt 3.3.2).

7 Bundesrat, Botschaft zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, op. cit., S. 1960.

8 Bundesrat, Botschaft über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS, op. cit., S. 1880.

9 Bundesrat, „Schweiz leistet Kohäsionsbeitrag“, Pressemitteilung, 12. Mai 2005.

10 L’Hebdo, 10. November 2005, „Fonds de cohésion – l’embarras du Conseil fédéral“.

11 SVP, „Wieder 1 Milliarde ins Ausland verschenken ? So nicht !“, Pressemitteilung, 7. Februar 2005.

12 Bundesversammlung, „Motion Fehr Hans. Referenzfähiger Beschluss zur Kohäsionsmilliarde Ost“,Amtliches Bulletin, Nationalrat, Wintersession 2005, 15. Sitzung, 05.3704, 16. Dezember 2005.

13 Sozialistische Partei, „Kohäsionsbeitrag der Schweiz – Hintergrundpapier“, Pressekonferenz vom 8. November 2005, auf der Website der SP unter http://www.sp-ps.ch >Aktuell >Medienkonferenzeneinzusehen.

14 Diese sechs Vorschläge sind in der oben erwähnten Dokumentation ausführlich beschrieben.

15 Alliance Sud, „EU-Kohäsionsbeitrag der Schweiz und Entwicklungshilfe. Nicht auf Kosten der Ämsten !“, Medienkonferenz vom 18. Oktober 2005.

16 economiesuisse, „Sessionsbericht. 3. Woche Wintersession 2005“, Dossierpolitik, 19. Dezember 2005.

17 DieSchwerpunktländer und Regionen, siehe Website der DEZA : http://www.deza.admin.ch >Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit >Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS >Geografische Schwerpunkte.

18 Stabilitätspakt für Südosteuropa : http://www.stabilitypact.org.

19 Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Rumänien und Serbien-Montenegro.

20 DEZA, „1995-2005, Bosnie-Herzégovine. Dix ans après Dayton : perspectives“, Pressemitteilung,19. Oktober 2005 ; (Englisch : „1995-2005, Bosnia and Herzegowina – Ten Years of Dayton and beyond“, Aktueller Artikel, 19. Oktober 2005). DEZA, „Zehn Jahre Dayton. Schweiz am Wiederaufbau von Bosnien und Herzegowina stark interessiert“, Aktueller Artikel, 22. November 2005.

21 DEZA, „10. Focus Osteuropa. Jahreskonferenz der Schweizer Ostzusamenarbeit“, Pressemitteilung, 11. November 2005.

22 „La révolte a été réprimée dans le sang“, La Liberté, 17. Mai 2005 ; „Crise en Ouzbékistan“, La Liberté, 18. Mai 2005.

23 DEZA, „Schweiz fordert Untersuchung der Ereignisse in Usbekistan“,Aktueller Artikel, 17. Mai 2005.

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Abbildungsverzeichnis

Titel Tabelle 6 : DEZA/seco : Bilaterale Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS, Aufwendungen 2004 nach Sektoren und Regionen (in Millionen Franken)
Abbildungsnachweis Quelle : Statistischer Dienst der DEZA, Dezember 2005.Anmerkung : Die in der Tabelle aufgeführten Beträge gehen zu Lasten der Programmkredite für die Oststaaten und die GUS.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/139/img-1.png
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Zitierempfehlung

Papierversionen:

Catherine Schümperli Younossian, „3. Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 25-1 | 2006, 41-48.

Online-Version

Catherine Schümperli Younossian, „3. Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 25-1 | 2006, Online erschienen am: 17 Mai 2010, abgerufen am 28 März 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/139; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.139

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Autor

Catherine Schümperli Younossian

Forschungsbeauftragte am IUED.

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