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Jahresübersicht

V. Entwicklungszusammenarbeit

p. 124-151

Volltext

5.1. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit

5.1.1. Übersicht

1Die Ausgaben des Bundes für Massnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (nachfolgend EZ) der Schweiz überschritten 1990 mit einem Gesamtbetrag von 1’006 Millionen Franken erstmals die Milliardengrenze (Vorjahr 894 Millionen Franken). Im letzten Jahrzehnt verlief das Ausgabenwachstum in steigendem Trend mit einem wachsenden Anteil am BSP von 0,23 Prozent 1980 auf 0,31 Prozent 1990 (Vgl. Tabelle Nr. 16).

Tabelle Nr. 16. Übersicht über die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit 1980-1990

Tabelle Nr. 16. Übersicht über die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit 1980-1990

Quelle : Jahresberichte DEH/BAWI.

  • 1 Das Entwicklungshilfekomitee der OECD umfasst folgende 18 Länder (in der Reihenfolge ihrer EZ-Leis (...)

2Im internationalen Vergleich nimmt sich die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit zahlenmässig bescheiden aus ; der BSP-Anteil von inzwischen 0,30 Prozent liegt unter dem Durchschnitt der OECD von 0,35 Prozent (1990) und unter demjenigen der Länder der Europäischen Gemeinschaft von rund 0,50 Prozent. Mit ihrem Anteil am BSP von 0,30 Prozent befindet sich die Schweiz im unteren Drittel der DAC-Länder1. Einen geringeren Anteil weisen nur noch Österreich (0,23 %), Neuseeland (0,22 %), Irland (0,17 %) und die USA (0,17 %) aus. Anteilsmässig am meisten EZ-Ausgaben leisten Norwegen (1,04 %), Schweden (0,97 %), Holland und Dänemark (je 0,94 %). Der Bundesrat ist sich der quantitativen Bescheidenheit der Schweizer EZ-Ausgaben bewusst, stellt die Qualität der schweizerischen Hilfe in den Vordergrund und versprach wiederholt eine substantielle Erhöhung der EZ-Ausgaben auf den Durchschnitt der OECD-Staaten (1990 : 0,35 %). In der Finanzplanung des Bundes ist bis 1994 eine Erhöhung auf 0,34 Prozent vorgesehen, wobei 1992 bei einem allfälligen Weltbank-Beitritt ein einmaliges Zwischenhoch von 0,39 Prozent eintreten dürfte. In der Botschaft zum Beitritt der Schweiz zu IWF und Weltbank hat der Bundesrat erstmals seine eigene Zielsetzung auf 0,40 Prozent für die zweite Hälfte der neunziger Jahre festgelegt und ist damit über die bisherige Vorgabe des Durchschnitts der OECD-Länder hinausgegangen.

3Im Oktober 1990 überprüfte der Entwicklungshilfeausschuss der OECD (DAC) die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit und kam zum Schluss, dass diese qualitativ zwar gut, mengenmässig jedoch in einem zu bescheidenen Rahmen zur wirtschaftlichen Stärke der Schweiz ausfalle. Die Qualität machen aus : die ausschliessliche Vergabe der Hilfe in Geschenkform, der hohe Grad an Ungebundenheit der Hilfe sowie der in letzter Zeit verstärkte Einbezug der Umwelt in die von der Schweiz unterstützten Projekte und Programme. Die Schweiz solle sich nun auch im quantitativen Bereich ein ehrgeiziges Ziel setzen, beispielsweise 0,50 Prozent BSP-Anteil. Im Berichtsjahr rief das Entwicklungskomitee seine Mitgliedsländer dazu auf, angesichts des enormen Finanzbedarfs für Mittel- und Osteuropa sowie für die Frontstaaten des Irak-Kuwait-Konfliktes nicht die öffentlichen Entwicklungsleistungen an die traditionellen Partner in der Dritten Welt zu beeinträchtigen. Diese hätten unter den Auswirkungen der Mittelostkrise ohnehin stark zu leiden und Entwicklungshilfe nach wie vor dringend nötig.

Rahmenkredite nach Massnahmenbereichen

4Die einzelnen bilateralen und multilateralen Massnahmen der Entwicklungszusammenarbeit werden über Rahmenkredite finanziert, die vom Parlament genehmigt werden. Die alten Rahmenkredite hatten in der Regel eine Laufzeit von drei Jahren, während die neuen Rahmenkredite für vier Jahre gesprochen wurden :

5Rahmenkredit zur Finanzierung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe für die Periode 1991-1994 in Höhe von 3’300 Millionen Franken (besprochen im Jahrbuch 1991). Er löst den Ende 1990 ausgelaufenen Rahmenkredit von 2,1 Milliarden Franken ab.

6Der Rahmenkredit zur Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen von 430 Millionen Franken lief Ende 1990 aus und wird abgelöst durch einen neuen Rahmenkredit für die Jahre 1991-1994 in Höhe von 840 Millionen Franken, einschliesslich Entschuldungsmassnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (besprochen im Jahrbuch 1991).

7Rahmenkredit zur Finanzierung der humanitären Hilfe 1989-1991 in Höhe von 530 Millionen Franken (besprochen in Jahrbuch 1989 und 1990). Er wird abgelöst durch einen neuen Rahmenkredit im Betrag von 1’050 Millionen Franken für die Jahre 1992-1996.

8Rahmenkredit für die Osthilfe in Höhe von 250 Millionen Franken für die Jahre 1990-1992. Da der Kredit bereits 1991 praktisch voll verpflichtet war, unterbreitete der Bundesrat im September 1991 einen zweiten Rahmenkredit von 800 Millionen Franken für die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Ost- und Mitteleuropäischen Staaten.

9Rahmenkredit zur Finanzierung von Entschuldungsmassnahmen zugunsten ärmerer Entwicklungsländer (400 Millionen Franken) und Rahmenkredit zur Finanzierung von Umweltprogrammen und -Projekten von globaler Bedeutung In Entwicklungsländern (300 Millionen Franken) gültig ab 1991 für mindestens fünf Jahre (besprochen im Kapitel internationale Finanzbeziehungen).

10Verpflichtungskredit für die Hilfe an Jordanien, Ägypten, die Türkei von 100 Millionen US-Dollar (rund 130 Millionen Franken) zur Finanzierung der Teilnahme an einer Hilfsaktion der „Finanziellen Koordinationsgruppe für die Golfkrise” zugunsten der von den wirtschaftlichen Boykottmassnahmen der UNO gegenüber Irak am stärksten betroffenen Staaten Aegypten, Jordanien, Türkei (91.003 vom 30.1.1991).

11Rahmenkredit für die schweizerische Beteiligung an der Kapitalerhöhung der Regionalen Entwicklungsbanken, und zwar der Interamerikanischen, der Asiatischen und der Afrikanischen Entwicklungsbank sowie für den Beitritt der Schweiz zur Multilateralen Investitionsgarantieagentur im Betrag von 680 Millionen Franken ab 1. Juli 1987 für eine Mindestdauer von vier Jahren (86.064 vom 26.11.1986).

12Beantragt für den Fall eines Beitrittes der Schweiz zu IWF und Weltbank ist ein Rahmenkredit im Betrag von 4’986 Millionen Franken für die Finanzierung der schweizerischen Beitragsleistungen an die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, IDA und IFC. Die Kosten für einen IWF-Beitritt werden von der Schweizerischen Nationalbank geleistet. (Vgl. das Kapitel Internationale Finanzbeziehungen).

Hilfe an Ägypten, Jordanien und die Türkei

13Bei der Hilfe an die drei erwähnten Frontstaaten von Irak und Kuwait geht es um die finanzielle Abgeltung für erlittene Einnahmenverluste, welche aufgrund der Wirtschaftssanktionen entstanden sind, denen sich auch die Schweiz angeschlossen hatte. Die Hilfe ist nicht mit speziellen wirtschaftlichen Anpassungsprogrammen verknüpft ; sie erfolgt im Rahmen der von den USA vorgeschlagenen „Finanziellen Koordinationsgruppe für die Golfkrise”. Den grössten Einnahmenverlust schätzt die Weltbank für Jordanien mit Devisenausfällen von rund 25 Prozent des BSP für die Jahre 1990-1992.

14Die schweizerische Beteiligung erfolgt in Form eines nichtrückzahlbaren Beitrages, der unabhängig von schweizerischen Warenlieferungen gewährt wird. Vorgesehen ist in erster Linie die Kofinanzierung von Weltbankprojekten. Anlässlich der Genehmigung der Hilfe durch das Parlament wurde ein Antrag abgelehnt, der verlangt hatte, die Türkei von der Hilfe auszuschliessen, da sie die Menschenrechte krass verletze. Abgelehnt wurde auch ein weiterer Vorstoss, die Hilfe an die Türkei zwar zu gewähren, sie jedoch von der Einhaltung der Menschenrechte abhängig zu machen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates zog ein Postulat zurück „um es nochmals zu überdenken”, welches eine weitere Hilfsaktion von ebenfalls 130 Millionen Franken für Entwicklungsländer wie Pakistan, Bangladesh oder die Philippinen gefordert hatte mit der Begründung, diese Länder seien durch den Golfkrieg ebenfalls wirtschaftlich getroffen worden.

Schwerpunkt Forschung und Technik in der EZ

15Zuständig für die Durchführung der Hauptelemente der entwicklungspolitischen Massnahmen des Bundes sind die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH, zuständig für technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sowie humanitäre Hilfe) und das Bundesamt für Aussenwirtschaft (zuständig für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen). Der gemeinsam verfasste Jahresbericht 1990 sowie auch die Jahrestagung 1991 befassten sich schwergewichtig mit dem Themenbereich angewandte Forschung in der Entwicklungsförderung sowie wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit. Im Zentrum steht die Frage, ob die Schweiz im Bereich der akademischen Zusammenarbeit genügend leistet und ob diese Zusammenarbeit auch tatsächlich den Bedürfnissen der Entwicklungsländer entspricht. Die DEH Hess eine Analyse der Bedürfnisse der Entwicklungsländer erstellen und evaluierte die Aktivitäten der Universitäten im Rahmen der EZ. Die jährlichen Zuwendungen der DEH an schweizerische Universitäten betragen rund 20 Millionen Franken.

16Was den Technologiebereich anbelangt, spricht man heute nicht mehr so häufig von – einseitigem – Technologietransfer, sondern von industrieller Zusammenarbeit. Dies drückt die Tatsache aus, dass allmählich ein Austausch von Wissen dem einseitigen Expertenwissen aus der industrialisierten Welt weicht. Dieses Ziel verfolgt beispielsweise die Privatorganisation „Technology for the People” mit Sitz in Genf, die technologische Zusammenarbeit zwischen Schweizer Unternehmen und solchen in asiatischen Entwicklungsländern vermittelt.

Berufsberatung im Bereich der EZ

17Das Bild des „Entwicklungshelfers” hat sich in den letzten Jahren gewandelt, die Rekrutierungsbedingungen haben sich verändert. Diesem Wandel des Berufsbildes im Bereich der EZ entsprechend hat die DEH zusammen mit anderen Institutionen eine Stiftung gegründet, welche Trägerin des im Sommer 1990 in Biel eröffneten Informationszentrums „cinfo” ist. „Cinfo” ist eine Informationsund Beratungsstelle für Berufe im EZ-Bereich und will über die Anforderungen und Möglichkeiten des gewandelten Arbeitsmarktes „Entwicklungszusammenarbeit” informieren. Die kostenlose Beratung steht auch rückkehrenden Entwicklungsfachleuten für Fragen der Stellensuche in der Schweiz offen. Die „cinfo” bietet weder Stellenvermittlung, noch Rekrutierung oder Personalselektion an, sondern allein umfassende Information über Einsatzmöglichkeiten im EZ-Bereich.

Neue EZ-Massnahmen zur Unterstützung der Demokratisierung

18In den letzten Jahren hat die DEH als neue Massnahme im EZ-Bereich vermehrt Demokratisierungsprozesse in Entwicklungsländern unterstützt. Dies in Form von Beiträgen an die Kosten für die Durchführung von Wahlen, indem sie beispielsweise die Anschaffung von Computern mitfinanzierte. 1990 leistete sie finanzielle Beiträge an die Ausbildung von Wahlhelfern in Paraguay und in Nicaragua sowie an die materielle Ausrüstung für die Wahlen in Benin.

19Die negativen Auswirkungen der Kapitalflucht auf die Entwicklung sind bekannt. Massnahmen zur Rückführung von Fluchtkapital sind notwendig und werden in letzter Zeit auch ergriffen. Der Bund hat 1991 erstmals einen „Entwicklungsbeitrag zugunsten der Demokratisierungsbestrebungen” in der Dritten Welt geleistet, und zwar übernahm er die Kosten eines Schweizer Anwaltsbüros, das abklären soll, ob der frühere Präsident Malis, Moussa Traore, und seine Angehörigen veruntreute Gelder ins Ausland gebracht haben. Es wird vermutet, dass sich allein in der Schweiz rund 1,5 Milliarden Franken Fluchtgelder aus Mali befinden. Im September 1991 wurden mutmassliche Konten des früheren Präsidenten Malis in der Schweiz gesperrt. (Vgl. das Kapitel „Kapitalflucht”).

Wasserkampagne

20Im Rahmen der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft wurde vom Bund die Kampagne „Wasser-Eau-Acqua-Aua” lanciert. Anhand des Elements Wasser sollen wichtige Aspekte der Nord-Süd-Beziehungen und ihre Komplexität aufgezeigt werden. Eine nationale Glückskette-Aktion sammelt 1991 im Rahmen dieser Kampagne Mittel für verschiedene Wasserprojekte. Anhand regelmässiger Information über längere Zeit hinweg soll einer breiten Oeffentlichkeit ein realistisches Bild von den Problemen und der Vielfalt der Nord-Süd-Zusammenarbeit vermittelt werden.

Departementsübergreifende Zusammenarbeit

  • 2 DEH-Pressedienst 2/90 : Entwicklungshilfe der 90er Jahre.

21Die Komplexität der Probleme der Entwicklungsländer verlange vermehrte Koordination der Geberländer aber auch der verschiedenen nationalen Akteure, betont DEH-Direktor Fritz Stähelin, betragt nach den Prioritäten der schweizerischen EZ für die 90er Jahre2. So wurde das Interdepartementale Komitee für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe 1987 reaktiviert. Es koordinierte beispielsweise die Erarbeitung der gemeinsam von DEH, BAWI, BUWAL, Finanzverwaltung und Direktion für internationale Organisationen erstellten Grundlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfungen in der schweizerischen EZ. Das Komitee hat weiter zusammen mit dem Flüchtlingsdelegierten und dem BIGA Ansätze für Massnahmen im Bereich Migration, Asylbewerber, Rückkehrhilfe und EZ ausgearbeitet. Im Berichtsjahr war das Komitee vor allem aktiv an der Vorbereitung der UNCED 92 beteiligt. Für die Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die UNCED-Konferenz in Rio im Juni 1992 wurde eine weitere departementsübergreifende Arbeitsgruppe geschaffen. (Vgl. dazu deren Beitrag im Dossier „Umwelt und Entwicklung”).

5.1.2. EZ-Ausgaben des Bundes 1990

22Die schweizerische Entwicklungshilfe erfolgt in Form von Geschenken und ist ausser bei den Mischkrediten, welche zum Bezug schweizerischer Lieferungen verpflichten, ungebunden. In den letzten Jahren hat sich der Bund bemüht, die Hilfeleistungen weiter zu konzentrieren und vermehrt den ärmeren Bevölkerungsschichten und gesellschaftlich unterprivilegierten Menschen zukommen zu lassen. Das DAC-Komitee hatte in seiner Analyse der schweizerischen Hilfe nämlich kritisiert, dass sie sowohl regional als auch von der Sache her sehr weit gefächert sei. Die bilaterale Hilfe verteilte sich 1990 auf insgesamt 60 Länder, davon sind 19 sog. Schwerpunktländer (10 in Afrika, 5 in Asien und 4 in Lateinamerika). Hinzu kommt die Schwerpunktregion Sahelzone.

23Die Aufteilung auf die verschiedenen Massnahmenbereiche sowie zwischen bilateraler und multilateraler Hilfe zeigt Tabelle Nr. 17. Der Prozentuale Anteil der verschiedenen Bereiche blieb in den letzten Jahren in etwa gleich. Fast die Hälfte aller EZ-Ausgaben wird für die technische Zusammenarbeit aufgewendet.

24Die öffentliche EZ wird hauptsächlich durch den Bund finanziert, 1990 zu 98,4 Prozent (Vorjahr 98,3 %), den Rest tragen die Kantone und Gemeinden bei. Die DEH verwaltet und finanziert rund 80 Prozent, das Bundesamt für Aussenwirtschaft betreute 1990 14,3 Prozent der EZ-Ausgaben. Die DEH hat einen Mitarbeiterstab von rund 200 Fachleuten in der Zentrale in Bern und rund 250 Experten, die im Auftrag der DEH im Einsatz in den Entwicklungsländern sind. Insgesamt sind rund 700 Projekte zu betreuen.

25Im Vergleich zu den Bundesausgaben machen die 1’006 Millionen Franken für die Entwicklungszusammenarbeit 3,3 Prozent der Gesamtausgaben aus.

Tabelle Nr. 17. Öffentliche Entwicklungshilfe (APD)

Tabelle Nr. 17. Öffentliche Entwicklungshilfe (APD)

Quelle : Jahresbericht DEH/BAWI, 1990.

Netto-Kapitalströme der Schweiz in die Entwicklungsländer

26Relevant für die Entwicklungsfinanzierung sind die öffentlichen und die privaten Kapitaltransfers. Im Falle der Schweiz machten diese 1989 wiederum einen positiven Wert aus wie bereits im Vorjahr, wohingegen 1987 insgesamt Kapital in Höhe von rund 2,3 Milliarden Franken netto aus den Entwicklungsländern in die Schweiz zurückgeflossen ist. Auch 1988 war beispielsweise der Rückfluss an Bankgeldern aus Entwicklungsländern an Schweizer Banken höher als die öffentliche Entwicklungshilfe. (Vgl. die detaillierten Zahlenangaben im statistischen Teil III).

5.1.3. Bilaterale Hilfe

27Der Bund legt das Schwergewicht seiner Entwicklungszusammenarbeit auf bilaterale Massnahmen. Diese machten in den letzten Jahren durchschnittlich rund drei Viertel der EZ-Aufwendungen aus. 1990 wurden 765 Millionen Franken oder 76 Prozent der Gesamtausgaben für bilaterale Massnahmen ausgegeben. Der grösste Teil der bilateralen Projekte wickelt sich im Bereich der technischen Zusammenarbeit ab (374 Millionen Franken), der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen (Mischkredite, Zahlungsbilanzhilfen, 144 Millionen Franken), der humanitären Hilfe (115) und der Finanzhilfe (77).

28Als bilateral ausgewiesen wird auch die Form von Projekten und Programmen, die durch die Vermittlung multilateraler Institutionen, jedoch ohne multilaterale Verpflichtungen verwirklicht werden, wie beispielsweise die assoziierte Hilfe und rein bilaterale Kofinanzierungen via multilaterale Spezialorganisationen wie die Weltbank, FAO, UNICEF oder ILO. Einen namhaften Betrag machen alljährlich die bilateral verbuchten IDA-Kofinanzierungen aus (50,9 Millionen Franken im Jahre 1990, 74,1 Millionen Franken im Jahre 1989). Der Bund beschreitet den Weg der (bilateralen) Kofinanzierungen anstatt der direkten (multilateralen) IDA-Auffüllungen seit 1976, als bei einer Volksabstimmung die Teilnahme der Schweiz am IDA-Kapital abgelehnt wurde. Doch räumt der Bundesrat ein, dass es angebracht sei, die Beteiligung an den Wiederauffüllungen der IDA in Form von Kofinanzierungen als eine Form der multilateralen EZ zu betrachten, da sie, trotz starken bilateralen Aspekten, eine Gesamtverpflichtung darstellen. Die Kofinanzierungsprojekte werden durch die Schweiz einzeln ausgewählt, vorbereitet und kontrolliert.

Aufteilung der bilateralen Hilfe

29Nach Einkommensstand : Die am meisten bevorzugte Gruppe für bilaterale Hilfe bilden die am wenigsten entwickelten Länder (gemäss UNO die 41 ärmsten Länder, LDC), welche 1990 32 Prozent der bilateralen Hilfeleistungen erhielten. Die Gruppe andere Länder mit niedrigem Einkommen (bis 700 Dollar BSP pro Kopf) erhielt 26 Prozent, die Ländergruppe mit Einkommen über 700 Dollar 13 Prozent.

30Nach Sektoren : Im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Umwelt werden am meisten bilaterale Projekte und Programme abgewickelt, 1990 waren es 29,4 Prozent, gefolgt vom Sektor Erziehung und Ausbildung mit 22,2 Prozent und Infrastruktur und Wasser mit 16,9 Prozent der bilateralen Hilfe ; das Gesundheitswesen erhielt 10 Prozent.

31Nach Kontinenten : Praktisch die Hälfte der bilateralen Ausgaben der technischen Zusammenarbeit und Finanzhilfe erhalten Länder Afrikas (48,7 Prozent). Asiatische Entwicklungsländer erhielten 1990 22,8 Prozent dieser Hilfe und lateinamerikanische Länder 14,6 Prozent.

32Die DEH beteiligt sich an Projekten der privaten Hilfswerke, insbesondere an bilateralen Projekten technischer Zusammenarbeit. Diese finanzielle Unterstützung machte 1990 147,4 Millionen Franken aus. Weiter finanziert die DEH Aktionen von schweizerischen Institutionen und Firmen, welche diese in Regie für die DEH ausführen (125,8 Millionen Franken). Die direkt durch die DEH durchgeführten Aktionen machten 1990 128,9 Millionen Franken aus. Eine weitere bilaterale Massnahme ist beispielsweise die finanzielle Unterstützung der Ausbildung von Stipendiaten aus Entwicklungsländern ; 1990 waren dies insgesamt 411 Studierende, hauptsächlich aus Ländern Afrikas (258).

33Regelmässig wird in Parlament und Oeffentlichkeit die Verteilung von bilateraler und multilateraler Hilfe zur Diskussion gestellt. So erkundigte sich beispielsweise Ständerat Onken (SP, TG) in einer Interpellation nach den Prioritäten der EZ des Bundes. Bilaterale Projekte und Programme dürften nicht zugunsten der Aufstockung von multilateraler Hilfe gekürzt werden. Bei finanziellen Engpässen und wo Prioritäten gesetzt werden müssten, solle zugunsten der bilateralen Hilfsform entschieden werden. Bundesrat Felber erklärte in seiner Antwort (Session März 1991), dass keine Aenderung der Aufteilung zwischen den Hilfsformen vorgesehen sei.

Vermehrt Privatinitiativen unterstützen

34Die DEH arbeitet für die Abwicklung bilateraler Projekte und Programme schwergewichtig mit Regierungsstellen des jeweiligen Partnerlandes zusammen. In Zukunft ist jedoch vorgesehen, vermehrt auch die Privatinitiative in den Entwicklungsländern zu fördern. So haben 1990 DEH und BAWI beispielsweise, im Sinne einer Pilotphase von zwei Jahren, eine erste Kreditlinie von einer halben Million Franken bewilligt. Mit dieser Summe soll die Zusammenarbeit zwischen kleineren und mittleren Betrieben in der Schweiz und solchen in den ärmsten Entwicklungsländern gezielt gefördert werden. Im Vordergrund steht dabei Ausbildung und Beratung.

35Konkret angewendet wird der Grundsatz der Unterstützung von Privatorganisationen seit längerer Zeit in der Zusammenarbeit mit Bolivien, wo die DEH seit 1983 ein Hilfsprogramm für bolivianische Nichtregierungsorganisationen mitfinanziert, bisher im Betrag von insgesamt 17,6 Millionen Franken. Das Strukturanpassungsprogramm, welches die Regierung durchführt, zwingt den bolivianischen Staat zu Budgetkürzungen. Er ist deshalb gezwungen, staatliche Aufgaben der Privatinitiative zu überlassen, was in Bolivien konkret bedeutet, dass private Institutionen sich um das Ueberleben der ärmsten Gemeinschaften kümmern müssen. Das Hilfsprogramm betrifft neun private Institutionen, welche auf dem Land arbeiten mit dem Ziel, die Produktivität von Kleinbauern und die lokale Infrastruktur (Strassen, Märkte, Wasserversorgung) zu verbessern.

5.1.4. Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe

36Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe ist seit jeher der wichtigste Massnahmenbereich der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. 1990 wurden für Massnahmen der technischen Zusammenarbeit 374 Millionen Franken bilateral und 102 Millionen Franken multilateral aufgewendet. Die Finanzhilfe beanspruchte bilateral 77 Millionen Franken und multilateral 83 Millionen Franken. Die insgesamt 636 Millionen Franken Gesamtausgaben für diesen Massnahmenbereich stellten 1990 gleich wie im Vorjahr 63 Prozent der Entwicklungshilfeausgaben des Bundes dar. Dieser Massahmenbereich wird von der DEH betreut.

37Oft fliessen bei der Durchführung von Projekten und Programmen technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zusammen. Finanzhilfe wird für Investitionen gewährt oder fliesst in Sektor- und Strukturanpassungsprogramme. Ziel der technischen Zusammenarbeit ist die Verbesserung des Einsatzes der Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit. Konkrete Projekte werden von der DEH regelmässig vorgestellt in der vierteljährlich erscheinenden Information „Bilaterale Massnahmen in Vorbereitung”. Zur Veranschaulichung, um welche Art von Projekten es sich in diesem Massnahmenbereich handelt, nachfolgend einige ausgewählte Beispiele :

  • Städtische Entwicklung in Kamerun : Die Schweiz leistete im Betrag von 11 Millionen Franken Finanzhilfe und technische Hilfe in Form von Ausrüstung, Unterstützung und Beratung. Partner ist eine Stelle für Raumplanung in Yaounde.

  • Getreidelagerungsprojekt in Bangladesh : Diese Massnahme der technischen Zusammenarbeit im Betrag von 8 Millionen Franken beinhaltet den Bau von Lagerhäusern, die Finanzierung von Fahrzeugen, Betriebskosten, Ausbildung, Expertenkosten und Konsulenten. Partner ist das Landwirtschaftsministerium.

  • Ausbau des Lehrerseminars in Paro/Bhutan : Dieses Projekt der Finanzhilfe und der technischen Zusammenarbeit wird durch einen schweizerischen Beitrag von 4 Millionen Franken unterstützt. Partner ist die Regierung von Bhutan. Die IDA ist verantwortlich für die Ueberwachung der Mittelverwendung.

38Finanziert werden die Massnahmen aus dem Rahmenkredit für die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe in Höhe von 2,1 Milliarden Franken bzw. von 3,3 Milliarden Franken (ab 1991). In der Botschaft zum neuen Rahmenkredit setzte der Bundesrat als neue Akzente die Unterstützung struktureller Reformen in den Entwicklungsländern, Massnahmen im Umweltbereich, Migrationsprobleme. Bildung und Forschung sollen stärker als bisher gezielt gefördert werden. (Ausführlich besprochen wurde die Botschaft zum neuen Rahmenkredit im Jahrbuch 1991).

Strukturanpassungsprogramme

39Ein bedeutender Teil der schweizerischen EZ-Ausgaben fliesst in Massnahmen zur Unterstützung von Strukturanpassungsprogrammen in Entwicklungsländern. Im Anhang der Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern (90.018) wird die Beteiligung der Schweiz an der Finanzierung von Strukturanpassungsprogrammen für die Jahre 1986-1989 aufgelistet. (Vgl. Tabelle Nr. 18). Dabei handelt es sich ausschliesslich um afrikanische Partnerländer sowie um Bolivien. Die Summe dieser Beteiligungen beträgt 337,5 Millionen Franken. Hinzu kommen die Beteiligung an der Erweiterten Strukturanpassungsfazilität des IWF von rund 400 Millionen Franken sowie ein Beitrag der Schweiz von 200 Millionen Franken an das Sonderprogramm der Weltbank für Afrika. Ab 1987 hat die DEH ihre Beteiligung an Strukturanpassungsprogrammen vermehrt auf die Schwerpunktländer ihrer technischen Zusammenarbeit und Finanzhilfe konzentriert. Im Bereich der Finanzhilfe liegen die Schwerpunkte im Bereich der Finanzierung allgemeiner makroökonomischer sowie sektorieller Anpassungsprogramme und von Programmen zur Dämpfung der sozialen Auswirkungen sowie zur Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse der ärmeren Bevölkerungsschichten (90.018, S. 158).

Tabelle Nr. 18. Beteiligung der Schweiz an der Finanzierung wirtschaftlicher Reformprogramme (1986-1989)

Tabelle Nr. 18. Beteiligung der Schweiz an der Finanzierung wirtschaftlicher Reformprogramme (1986-1989)

* SDA ; „Social Dimension of Adjustment” : ein durch die Weltbank, das UNDP und die BAD lanciertes Programm, das den Einbezug der sozialen Dimension der Anpassung in Konzeption und Umsetzung der Wirtschaftspolitik, die Durchführung von Programmen zugunsten sozioökonomisch schwacher Gruppen und schliesslich die Verbesserung der nationalen Informationssysteme über die wirtschaftliche und soziale Lage in den betroffenen Ländern zum Ziel hat.

Tabelle Nr. 18 (Fortsetzung)

Tabelle Nr. 18 (Fortsetzung)

Quelle : DEH/BAWI, in Bbl. 90.018 vom 21.2.1991.

40Die Botschaft hält selbstkritisch fest, dass in früheren Anpassungsprogrammen das Gewicht zu einseitig auf die Korrektur makroökonomischer Zielgrössen gelegt worden sei. Heute werde jedoch den sozialen Kosten der Strukturanpassung und einer ausgewogenen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung mehr Beachtung geschenkt. Die Botschaft hält ferner fest, dass die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung durch strukturelle Anpassung nur nachhaltig sein könne, wenn die Grundbedürfnisse und das wirtschaftliche Potential der gesamten Bevölkerung mitberücksichtigt werden.

Strukturanpassung aus Sicht der schweizerischen Hilfswerke

  • 3 Strukturanpassungsprogramme in Entwicklungsländern, Eine Standortbestimmung aus der Sicht private (...)

41In einer Standtortbestimmung zu den Strukturanpassungsprogrammen in Entwicklungsländern aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft privater schweizerischer Hilfswerke nimmt ihr Koordinator, Richard Gerster, wie folgt Stellung : „Wenn ein dauerhaftes aussenwirtschaftliches Ungleichgewicht vorhanden ist und die Finanzierungsquellen erschöpft sind, gibt es keine Alternativen zur Strukturanpassung eines einzelnen Landes… Doch wer die Lasten der Strukturanpassung trägt, wie Kosten und Nutzen verteilt werden, auf welche Zukunft die Anpassung ein Land hinführt, welche flankierenden weltwirtschaftlichen Massnahmen erforderlich sind, darum dreht sich die Diskussion. Aus einer entwicklungspolitischen Perspektive stehen die Interessen der einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen, die ökologische Nachhaltigkeit im Vordergrund”3. Die Lehre der letzten zehn Jahre zeige auch, dass ein Entwicklungsland in der gegebenen Situation nicht an IWF und Weltbank vorbeikomme.

42An den Bund stellt die Arbeitsgemeinschaft die Forderung, auf eine neue Generation von Anpassungsprogrammen des IWF und der Weltbank gemäss den schweizerischen entwicklungspolitischen Grundsätzen hinzuarbeiten. So sollen die Programme den Zugang der ärmeren Bevölkerungsschichten zu Land, Wasser, Kredit und Arbeit bereits im Rahmen ihrer Zielsetzungen prioritär berücksichtigen. Die Schweiz solle sich aktiv und eigenständig eine Meinung über die Angemessenheit von Strukturanpassungsprogrammen bilden. Dies durch frühzeitige und umsichtige Informationsbeschaffung bei allen betroffenen Stellen im Entwicklungsland, und nicht wie bisher eher die Regel, praktisch ausschliesslich Analysen und Schlussfolgerungen von IWF und Weltbank übernehmen. Insbesondere in den Schwerpunktländern der schweizerischen EZ sei eine solide Sach- und Landeskenntnis gegeben. „Die eigenständige Beurteilung des Strukturanpassungsprogrammes beinhaltet grundsätzlich die politische Bereitschaft der Schweiz, ihren Beitrag auch im Falle eines Konflikts zwischen dem Entwicklungsland und dem Währungsfonds oder der Weltbank weiterzuführen” (Gerster, a.a.O., S. 20). Die Arbeitsgemeinschaft zieht auch im Falle von Strukturanpassungsprogrammen das bilaterale Vorgehen dem multilateralen vor : „Bedauerlich aus Sicht der Hilfswerke ist die Form eines pauschalen Beitrages der Schweiz an die ESAF des Internationalen Währungsfonds. Analog zum Vorgehen bei der Weltbanktochter IDA wäre durchaus ein bilaterales Vorgehen möglich gewesen, das mehr Einfluss auf die Verwendung der rund 400 Millionen Franken geboten hätte…” (.a.a.O., S. 20).

5.1.5. Wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen

43Die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit umfassen die fünf Bereiche Mischfinanzierung, Zahlungsbilanzhilfe, Rohstoffe, Handelsförderung, Förderung des Einsatzes privatwirtschaftlicher Mittel für die Industrialisierung. Zuständig für die Durchführung dieser Massnahmen ist das Bundesamt für Aussenwirtschaft. Die Uebersicht über die Ausgaben 1990 zeigt Tabelle Nr. 19.

44Finanziert werden die Ausgaben aus dem Rahmenkredit für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen von 430 Millionen Franken bis Ende 1990 und dem neuen Rahmenkredit von 840 Millionen Franken für die Jahre 1991-1994.

Tabelle Nr. 19. Wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen 1989/90

Tabelle Nr. 19. Wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen 1989/90

Quelle : Jahresbericht DEH/BAWI, 1990.

Mischfinanzierung

45Die Mischfinanzierungen umfassen einen Bankenkredit zu Marktbedingungen sowie eine Bundestranche von mindestens 35 Prozent Anteil in Geschenkform. Mischkredite sind die einzige Form gebundener Hilfe unter den EZ-Massnahmen. Die Gewährung ist an Lieferungen von Schweizer Firmen gebunden. Die materiellen Bezugsbedingungen der Mischkredite unterstehen den Zielsetzungen des Bundesgesetzes über Entwicklungszusammenarbeit. Der Kredit muss demnach für die Verbesserung der Infrastruktur (Energie, Transport, Fernmeldewesen u.a.) verwendet werden oder für den Kauf von Industriegütern und Gütern des Grundbedarfs oder für beschäftigungsfördernde Massnahmen.

46Die OECD empfahl 1987, den staatlichen Anteil an den Mischkrediten nicht mehr als Kredit sondern als Geschenk zu gewähren, was der Bund in der Folge so handhabte. Im März 1991 beschloss der Bundesrat, den ursprünglich als zinslosen Kredit gewährten Bundesanteil älterer Mischkredite für 13 Entwicklungsländer und eine regionale Entwicklungsbank ebenfalls in ein Geschenk umzuwandeln. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 295 Millionen Franken, die im Laufe der nächsten 20 Jahre hätten zurückbezahlt werden müssen. Seit 1977 hat die Schweiz insgesamt 30 Mischfinanzierungen zugunsten von 19 Ländern und einer regionalen Entwicklungsbank gewährt im Gesamtbetrag von rund 1’699 Millionen Franken und einem Bundesanteil von 641,5 Millionen Franken.

471990 und im ersten Halbjahr 1991 gewährte die Schweiz folgenden Ländern Mischkredite : Chile (39 Millionen Franken Bankenkredit und 21 Millionen Franken Bundesgeschenk), Kolumbien (26/14), Indien (60/40), Zimbabwe (25/25), Indonesien (67/44), Elfenbeinküste (17/17). Mit Kolumbien ist zudem ein alter Mischkredit aufgestockt worden (3,65/1,85).

48Die Schweiz und Indien haben das erwähnte Mischkreditabkommen im Juni 1991 abgeschlossen. Der Bundesanteil beträgt 40 Millionen Franken ; 60 Millionen Franken wurden von einem Bankenkonsortium zu Marktzinsen und mit einer Rückzahlungsfrist von zwölf Jahren – inkl. drei Jahre Karenzfrist – vergeben. Der Kredit ist für die Bezahlung von Gütern und Dienstleistungen aus der Schweiz bestimmt. Neu an diesem Abkommen ist der Umstand, dass 100 Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrages über den Kredit bezahlt werden kann, nicht wie früher lediglich 85 Prozent. Auch die ERG-Prämie, die früher getrennt verrechnet wurde und bar bezahlt werden musste, ist neu in die Finanzierung einbezogen. Vor der Abwicklung des neuen Mischkredits muss zuerst noch der alte Mischkredit von ebenfalls 100 Millionen Franken von 1984 aufgebraucht werden, da dieser noch nicht ausgeschöpft ist (NZZ, 26.6.1991).

49Im Falle von Zimbabwe sollen mit dem Mischkredit Ausrüstungsgüter und Dienstleistungen im Energie- und Telekommunikationssektor finanziert werden. In Indonesien wird mit dem Mischkredit eine Zahnradbahn in einem Kohlebergwerk saniert. Die Elfenbeinküste saniert mit dem Mischkredit Wasserkraftwerke ; dafür gewährte der Bund erstmals die neugeschaffene ERG-Rückversicherungsgarantie. Dadurch wird der Bund eventuelle Schäden abgelten, welche aus dem Mischkreditabkommen entstehen.

Zahlungsbilanzhilfen

501990 wurde Madagaskar eine Zahlungsbilanzhilfe von 15 Millionen Franken gewährt und Tansania eine solche von 9 Millionen Franken. In Madagaskar wird mit der Finanzhilfe die Einfuhr von Medikamenten finanziert. Sie erfolgt parallel zu einem Projekt der technischen Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Im Falle von Tansania werden Einfuhren im Energie- und Pharmaziebereich finanziert.

Rohstoffe

51Im alten Rahmenkredit waren 40 Millionen Franken (für drei Jahre) zur Finanzierung von durch Preiszerfall bedingten Exporterlösausfällen im Rohstoffbereich vorgesehen, welche Staaten aus der Gruppe der ärmsten Entwicklungsländer im Handel mit der Schweiz in Kauf nehmen müssen. Im neuen Rahmenkredit wurde dieser Betrag auf 90 Millionen Franken (für vier Jahre) aufgestockt. 1990 erfolgte im Rahmen dieses Programms die dritte Auszahlungsrunde, und zwar an die sechs afrikanischen Länder Aethiopien, Benin, Gambia, Mosambik, Tansania und Uganda im Gesamtbetrag von 13,3 Millionen Franken. Dabei handelt es sich um Mindereinnahmen bei den Rohstoffen Kaffee, Erdnüsse, Baumwolle und Cashew-Nüsse. Diese Ausgleichszahlungen werden eingesetzt für Projekte der Rohstoffverarbeitung und -diversifizierung.

Handelsförderung

52In diesem Bereich finanziert der Bund Projekte, welche die Ausfuhrchancen von Entwicklungsländern konkret erhöhen sollen. Dies sind insbesondere Projekte des internationalen Handelszentrums (ITC) in Genf, welches die Schweiz mitfinanziert sowie der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung (OSEC) in Lausanne. Die Schweiz weist gegenüber den Entwicklungsländern einen – wachsenden – positiven Handelsbilanzüberschuss aus, 1989 von 6,5 Milliarden Franken. Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke fordert in diesem Bereich, dass die Schweiz eine negative Handelsbilanz gegenüber der Dritten Welt anstreben müsse, damit für die Entwicklungsländer konkrete Verbesserungen im Handel mit der Schweiz erzielt werden. Dies im Sinne einer Strukturanpassung der Schweiz zugunsten der Entwicklungsländer (Gerster, a.a.O., S. 20).

Förderung des Einsatzes privatwirtschaftlicher Mittel für die Industrialisierung

53Die Hauptaktivität dieser Massnahme ist die Subventionierung des UNIDO-Büros in Zürich zur Förderung von schweizerischen Investitionen in Entwicklungsländern sowie des Projektes „Beratungs- und Vermittlungsdienste” zur Erleichterung von Technologieaustausch mit asiatischen Unternehmen.

5.1.6. Multilaterale Hilfe

54Die Aufteilung zwischen bilateraler und multilateraler Hilfe entsprach auch 1990 dem seit Jahren geltenden Verhältnis von rund 4:1. Von den 241 Millionen Franken multilateralen Ausgaben wurden 102 Millionen Franken für technische Zusammenarbeit und 83 Millionen Franken für Finanzhilfe eingesetzt, was rund drei Viertel ausmacht. Der Rest stellt humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe dar. Abgewickelt wird die multilaterale EZ hauptsächlich in Form von Beiträgen an verschiedene internationale Entwicklungsorganisationen, die wichtigsten darunter sind Spezialorganisationen der UNO, sowie an die regionalen Entwicklungsbanken und ihre Spezialfonds. Verantwortlich für diese multilateralen Massnahmen ist die DEH. Die Uebersicht der Ausgaben 1990 an internationale Organisationen zeigt Tabelle Nr. 20.

Entwicklungsprogramme und Entwicklungsfonds des UNO-Systems

55Bei den meisten Beiträgen handelt es sich um die Fortsetzung einer seit Jahren bestehenden Zusammenarbeit mit Institutionen, die in ihrem Bereich wichtige Finanzierungs- und Koordinationsfunktionen erfüllen und deren Hilfe in erster Linie den ärmsten Ländern der Dritten Welt zukommt.

Tabelle Nr. 20. Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit der DEH Jährliche Beiträge an internationale Organisationen 1990/1989

Tabelle Nr. 20. Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit der DEH Jährliche Beiträge an internationale Organisationen 1990/1989

* u.a. in Form von notes.

Quelle : Jahresbericht DEH/BAWI 1990.

  • 4 Bundesbeitrag für UNO-Bevölkerungsfonds, EDA-Pressemitteilung, 21.8.1991.

56Der grösste Beitrag wird seit Jahren dem Entwicklungsprogramm der UNO, UNDP, überwiesen. Das UNDP gewährt jedem Entwicklungsland einen über fünf Jahre verteilten Rahmenkredit, für den das Land Projekte und Programme gemäss seinen Prioritäten auswählt. 1990 betrug der schweizerische Beitrag 59 Millionen Franken. Die DEH beabsichtigt eine weitere kontinuierliche Erhöhung der Beiträge um jährlich sechs Prozent. 80 Prozent der Hilfe, welche das UNDP gewährt, ist für die ärmsten Länder (Pro-Kopf-Einkommen unter 700 Dollar) reserviert. Die Schweiz hat mit der Unterstützung anderer Länder erreicht, dass das UNDP die Mittelvergabe an die am wenigsten entwickelten Länder noch weiter ausbaut. Zudem setzte sich die Schweiz für die Schaffung eines ständigen Programmausschusses ein, der eine bessere Ueberwachung und Evaluation der Feldtätigkeit anstrebt. Die DEH hat im Berichtsjahr zwei Tagungen der Geberländer von multilateraler Hilfe organisiert, eine für das UNDP und eine für den UNICEF. Der Kinderhilfsfonds der UNO, UNICEF, kommt an zweiter Stelle unter den Empfängerorganisationen schweizerischer multilateraler Beiträge. Neben dem jährlichen Beitrag an die allgemeinen Kosten finanziert der Bund regelmässig auch einzelne Entwicklungsprojekte und Nothilfeaktionen. 1990 machten diese zusätzlichen Beiträge 11,4 Millionen Franken aus. Dazu kommen private Spenden, welche das „Schweizerische Komitee für UNICEF” sammelt. Diese betrugen 1989/90 19,2 Millionen Franken. Der UNO-Bevölkerungs-fonds, UNFPA, wurde 1967 nach der ersten Weltbevölkerungskonferenz geschaffen und ist heute die bedeutendste internationale Hilfsquelle auf diesem Gebiet. Der Fonds unterstützt die Entwicklungsländer beim Sammeln von demographischen Daten, bei der Erarbeitung nationaler Bevölkerungspolitiken, bei der Familienplanung und bei der Sensibilisierung auf Probleme des Bevölkerungswachstums. Die Schweiz unterstützt den UNFPA seit 1972. „Diese Beiträge erlauben es der DEH, ihre bilateralen Aktionen sinnvoll zu ergänzen : auf diesem heiklen Gebiet wird die Hilfe über multilaterale Kanäle allgemein besser akzeptiert ; sie ist entsprechend wirksamer”4.

57Namhaft erhöhen will die Schweiz ihren Beitrag an den in der Tabelle nicht aufgeführten Fonds des UNO-Umweltprogramms UNEP. Der Jahresbeitrag soll von bisher 2 Millionen Franken bis 1994 auf fünf Millionen Franken jährlich erhöht werden. Das UNEP koordiniert, fördert und kontrolliert die internationalen Anstrengungen zum Schutz der Umwelt und ist das Zentralorgan für die Verhandlungen über die hauptsächlichen globalen Umweltprobleme. So koordinierte das UNEP beispielsweise die zweite Klimakonferenz in Genf 1990 und ist namhaft an der Vorbereitung der grossen UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung beteiligt, welche 1992 in Brasilien stattfinden wird.

Regionale Entwicklungsbanken und ihre Fonds

58Die Schweiz ist Mitglied der drei Regionalen Entwicklungsbanken und ihrer Spezialfonds. Sie ist im Rotationsverfahren Mitglied des jeweiligen Exekutivrates. 1990 hatte sie bei der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) und der Afrikanischen Entwicklungsbank (BAD) das Amt des stellvertretenden Exekutivdirektors in ihrer Stimmrechtsgruppe inne. Der Bund leistete 1990 Beiträge von insgesamt 63,4 Millionen Franken. Darin enthalten sind Beiträge für die siebte Kapitalerhöhung der IDB und für die siebte Wiederauffüllung von deren Fonds für besondere Operationen (FSO). Ueber die Kapitalerhöhungen bei der BAD und der ADB wurden im Berichtsjahr Konsultativgespräche geführt, an denen sich auch die Schweiz beteiligte. Die Schweiz engagierte sich auch bei der Ueberprüfung der Tätigkeit der BAD.

59Ebenfalls eine Form der multilateralen Hilfe ist die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Weltbank in Form von Kofinanzierungen. Im Rahmen der Verhandlungen über die Kapitalerhöhungen bei der IDA hat die Schweiz eine Zusage von insgesamt 380 Millionen Franken in Form von Kofinanzierungen während der Jahre 1990-1992 gemacht (ausgewiesen als multi-bilaterale Projekte).

5.1.7. Humanitäre Hilfe

601990 wurden im Rahmen der humanitären Hilfe und der Nahrungsmittelhilfe Aktionen in 70 Ländern durchgeführt. Dabei standen vom Menschen verursachte Konflikte und Krisen auch in diesem Jahr wieder im Vordergrund, während die Naturkatastrophen von zweitrangiger Bedeutung waren, wie die DEH im Bericht über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 1990 festhält. Der Anteil der humanitären Hilfe an den gesamten EZ-Aufwendungen macht rund 20 Prozent aus. Die Ausgaben betrugen 1990 insgesamt 191,4 Millionen Franken (im Vorjahr 201,4) ; in diesem Betrag ist 1 Million Franken Hilfe an Oststaaten inbegriffen. Die DEH betont, dass die humanitäre Hilfe in erster Linie dort zum Einsatz kommen soll, wo die Not am grössten ist, das heisst in den Entwicklungsländern. Die Hilfe an die Länder des ehemaligen Ostblocks erfordert zusätzliche Mittel und wird grundsätzlich über einen eigenständigen Rahmenkredit abgewickelt. Sie soll nicht zulasten der Entwicklungsländer gehen.

Tabelle Nr. 21. Humanitäre Hilfe der DEH – Aufteilung nach Regionen

Tabelle Nr. 21. Humanitäre Hilfe der DEH – Aufteilung nach Regionen

* Schweizerisches Katastrophenhilfekorps.
** inkl. 1,0 Mio. Fr. für Hilfe an Oststaaten.

Quelle : Jahresbericht DEH/BAWI 1990.

6143,5 Prozent der humanitären Hilfe (83,2 Millionen Franken) wurde für Flüchtlingshilfe ausgegeben. 33,3 Prozent der Ausgaben (63,8 Millionen Franken) entfielen auf die Nahrungsmittelhilfe. Die wichtigsten Partner der humanitären Hilfe des Bundes sind Internationale Organisationen der UNO, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, und die privaten schweizerischen Hilfswerke. Die wichtigsten Partner sind das IKRK, das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) und das UNO-Welternährungsprogramm (WEP). Die geo-grafische Aufteilung der Hilfe zeigt Tabelle Nr. 21. Das Schwergewicht lag in Afrika, wo auch das Schweizerische Katastrophenhilfekorps (SKH) am meisten Einsätze tätigte.

62Die kurzfristige Not- und Katastrophenhilfe machte 41,7 Prozent der Gesamtausgaben aus, die mittelfristige Sozialhilfe 23,9 Prozent und die ordentlichen Beiträge an internationale Organisationen und das IKRK 34,4 Prozent.

63Verantwortlich für die Durchführung der humanitären Hilfe ist die DEH. Für die Finanzierung der Hilfe wird der Rahmenkredit von 530 Millionen Franken beansprucht, der anfangs 1992 ausgeschöpft sein wird. Das Parlament verabschiedete in der Herbstsession 1991 den neuen Rahmenkredit von 1’050 Millionen Franken für vier Jahre (ab 1. März 1992).

Neuer Rahmenkredit

64In der Botschaft zum neuen Rahmenkredit wird die Verbesserung der Qualität der humanitären Hilfe in den Vordergrund gestellt. Bereits in der Botschaft zum Rahmenkredit von 530 Millionen Franken (1988) hatte die DEH eine Reorientierung der Hilfe im humanitären Bereich angekündigt. Insbesondere war das Konzept der Nahrungsmittelhilfe revisionsbedürftig. Zudem wurde ein besonderes Gewicht auf die Verstärkung der besseren Koordination der humanitären Hilfe mit den Massnahmen der Entwicklungszusammenarbeit gelegt. Ziel der humanitären Hilfe bleibt der Einsatz für unmittelbar von Hunger und Leiden bedrohte Menschen in Extremsituationen. Die Massnahmen siedeln sich in der Regel in zwei Situationen an : Naturkatastrophen und bewaffnete Konflikte. In allen Fällen zeigt sich, dass in Armut lebende Menschen besonders katastrophengefährdet sind.

65Was die Zusammenarbeit der humanitären Hilfe mit den anderen Massnahmen der EZ anbelangt, so richten sich beide Bereiche nach den gleichen allgemeinen Grundsätzen und Zielsetzungen. Unterschiedlich ist jedoch der Zeithorizont. Die EZ ist auf die langfristige Verbesserung der Lebensbedingungen ausgerichtet, während die humanitäre Hilfe mit unmittelbar wirksamen Massnahmen eine drohende oder bereits eingetretene Notlage durch raschen Hilfeeinsatz zu mildern versucht. Für humanitäre Hilfe kommen alle Länder in Frage. Rund 80 Prozent wird gegenwärtig ausserhalb der 19 Schwerpunktländer der schweizerischen EZ geleistet, was einer engen Zusammenarbeit zwischen EZ-Massnahmen und humanitärer Hilfe Grenzen setzt.

66Die Instrumente der humanitären Hilfe sollen auch in Zukunft die Einsätze des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps sowie die Unterstützung von Projekten der schweizerischen Hilfswerke und Internationaler Organisationen sein. Die Mitfinanzierung von Projekten und Programmen der schweizerischen Hilfswerke erfolgt nicht wie in der EZ im Rahmen eines Programmbeitrages, sondern jeweils auf individuelles Gesuch hin. Die Internationalen Organisationen werden mit ordentlichen und ausserordentlichen Barbeiträgen in ihrem Einsatz unterstützt.

67Wichtiger Bestandteil der humanitären Hilfe ist die Nahrungsmittelhilfe. Stützte sich diese früher zu sehr auf die Verfügbarkeit von schweizerischen Produktionsüberhängen, so hat seit 1988 ein neuer Ansatz Gültigkeit : Nahrungsmittelhilfe kommt nur dann zum Zuge, wenn sie die geeignetste Form der Hilfe darstellt. Der Grossteil der Nahrungsmittelhilfe besteht aus Getreide, das vor allem lokal oder in Ueberschüsse produzierenden Entwicklungsländern eingekauft wird. Es wird in geeigneten Fällen auch Saatgut eingekauft, um die Hilfe zur Selbsthilfe der Bauern zu unterstützen. In vielen Situationen ist die Nahrungsmittelhilfe mit extrem hohen Kosten für den Transport und die Logistik verbunden. Oft kommt wegen der militärischen oder politischen Lage nur der sehr teure Transport auf dem Luftweg in Frage ; so beispielsweise 1990 in Angola, in Aethiopien und im Sudan. Wichtigster internationaler Partner bleibt auch weiterhin das Welternährungsprogramm der UNO, das mit Beiträgen von jährlich rund 24 Millionen Franken unterstützt wird. Für den Einsatz von schweizerischen Milchprodukten im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe wurden 1990 neue Richtlinien erlassen. Danach darf diese Form der Hilfe ebenfalls nur dort eingesetzt werden, wo sie die geeignetste Form der Hilfe darstellt.

68Unter den UN-Organisationen ist das UNHCR der bedeutendste Partner der humanitären Hilfe der Schweiz im Bereich der Flüchtlingsbetreuung. Seit ihrer Gründung vor 40 Jahren bemüht sich diese Organisation um Lösungen und Linderung der Not der weltweit auf inzwischen 15 Millionen angewachsenen Zahl der Flüchtlinge. Die überwältigende Mehrheit davon lebt in den Entwicklungsländern. Das UNHCR hat aufgrund einer tiefen Finanzkrise seine Arbeit trotz der wachsenden Zahl der Flüchtlinge weltweit auf überlebenswichtige Tätigkeiten für die Flüchtlinge einschränken müssen. Die Programmkürzungen betrafen insbesondere die Rückkehrhilfen, welche als Ansatz zu langfristigen Lösungen im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe sehr wichtig gewesen waren. Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich seither mit der Frage nach den Möglichkeiten des UNHCR für dauerhafte Lösungen des Flüchtlingsproblems. Die Schweiz nimmt aktiv an deren Arbeiten teil. Der Bund hat seine Beiträge an das UNHCR „im Rahmen des Möglichen erhöht”. 1990 betrugen diese 25 Millionen Franken, 1989, als die Finanzkrise am akutesten war, betrugen die Beiträge 32,6 Millionen Franken.

69Was die Verbesserung der Qualität der humanitären Hilfe betrifft, so werden in der Botschaft folgende Massnahmen aufgeführt (91.041, S. 53ff) :

  • Verbesserung der konzeptionellen Arbeit durch intensiveren Politikdialog mit den Partnerorganisationen.

  • Mehr Zeit für Projektvorbereitung und -prüfung. Interne und externe Evaluationen der Projekte. Die Zusammenarbeit der Abteilung humanitäre Hilfe mit dem Evaluationsdienst der DEH wurde verstärkt. Heute ist die humanitäre Hilfe in die jährliche und mittelfristige Planung des DEH-Evaluationsdienstes integriert.

  • Die Nahrungsmittelhilfe soll vermehrt in die allgemeine Projektpolitik integriert werden.

  • Vermehrte Prioritätensetzung und Konzentration der Mittel. Zur Zeit bedeutet die Unterstützung in rund achtzig Ländern eine grosse geografische Zersplitterung.

  • Die humanitäre Hilfe soll nicht isolierte Symptombekämpfung bleiben. Die Ursachen für Not und Elend müssen auf allen Gebieten angegangen werden. Angesprochen sind die Menschenrechtspolitik, Flüchtlingspolitik, friedenssichernde Massnahmen, Gute Dienste, Umweltpolitik und Aussenwirtschaftspolitik.

70Die UNO hat die Jahre 1990-2000 als Dekade zur Verminderung von Naturkatastrophen bezeichnet und ein entsprechendes Aktionsprogramm verabschiedet. Die Schweiz hat ein nationales Komitee zur Unterstützung des Aktionsprogramms unter der Leitung des BUWAL geschaffen.

71Die vorgesehene Verwendung des alten und des neuen Rahmenkredits zeigt Tabelle Nr. 22.

5.1.8. Osthilfe

  • 5 Die hier wiedergegebenen Angaben stützen sich auf den Beitrag von Alexander Melzer im Jahrbuch 19 (...)

72Am Weltwirtschaftsgipfel vom Juli 1989 beschlossen die führenden westlichen Wirtschaftsnationen, die Demokratisierungsprozesse in den osteuropäischen Staaten durch Wirtschaftshilfe zu unterstützen. Als erste Länder qualifizierten sich Polen und Ungarn für diese Hilfe, gefolgt von der Tschechoslowakei und Bulgarien. Rumänien qualifizierte sich vorerst nur für humanitäre Hilfe. Die EG übernahm die Koordination der Hilfe und stellte elementare Regeln für das Vorgehen auf. Die einzelnen Geberländer mussten neue Finanzierungsquellen erschlossen und Zuständigkeitsbereiche für die „Osthilfe” schaffen5. Die Hilfe an die osteuropäischen Länder, so forderte das Entwicklungskomitee der OECD, müsse durch zusätzliche Mittel finanziert werden und dürfe die öffentliche Entwicklungshilfe für die Länder der Dritten Welt nicht einschränken.

73Die Schweiz unterstützt den Reformprozess in den Ländern Ost- und Mitteleuropas. Das Parlament hat in der Märzsession 1990 im Dringlichkeitsverfahren einen ersten Rahmenkredit von 250 Millionen Franken für drei Jahre gesprochen. Diese Wirtschaftshilfe kam in erster Linie Polen zugute, das allein 160 Millionen Franken Finanzhilfe erhielt, und zwar 60 Millionen als Geschenk und 100 Millionen Franken in Form von Kreditgarantien. Wegen der hohen Risiken ist die ERG für Polen nicht verfügbar. Um trotzdem die Lieferung schweizerischer Güter und Dienstleistungen zu ermöglichen, wurden die 100 Millionen Franken für Garantien kommerzieller Kredite reserviert. Weitere Empfänger waren Ungarn sowie die Tschechoslowakei. Die technische Unterstützung erfolgte in den Bereichen Unternehmensführung, Lokalverwaltung, Landwirtschaft, Umwelt, Fremdsprachenunterricht sowie wissenschaftliche Zusammenarbeit.

Tabelle Nr. 22. Vorgesehene Verwendung der Mittel für humanitäre Hilfe

Tabelle Nr. 22. Vorgesehene Verwendung der Mittel für humanitäre Hilfe

Quelle : Bbl. 91.041, S. 73.

74Im September 1991 beantragte der Bundesrat in einer neuen Botschaft die Weiterführung der Osthilfe im Betrag von 800 Millionen Franken. 600 Millionen Franken sind vorgesehen als Finanzhilfe und 200 Millionen Franken für Projekte technischer Unterstützung. Neben den drei bereits begünstigten Ländern ist der Kredit offen für Albanien, Bulgarien, dem Baltikum (Republiken Litauen, Lettland und Estland, welche die Schweiz im August 1991 diplomatisch anerkannt hat), Rumänien, Jugoslawien und für die Sowjetunion. Die politischen Rahmenbedingungen müssten in jedem Fall, insbesondere jedoch für Jugoslawien und die Sowjetunion, sorgfältig geprüft werden. Für diese beiden Länder müsse zudem geklärt werden, ob die Hilfe der Zentralregierung oder den Einzelrepubliken zugute kommen soll. Die Osthilfe wird generell von politischen und wirtschaftlichen Bedingungen abhängig gemacht. Die begünstigten Länder müssen ihr politisches, wirtschaftliches und soziales System liberalisieren, die Rechtsstaatlichkeit garantieren und die Menschenrechte schützen.

75Die Gesamtkoordination für die Massnahmen aus dem Rahmenkredit obliegt der Politischen Direktion I des EDA.

5.2. Private Entwicklungszusammenarbeit

5.2.1. Übersicht

76In der Schweiz leisten rund 140 private Hilfswerke, Organisationen oder Vereine Entwicklungshilfe. Dies in Form eigener Projekte in Entwicklungsländern oder sie führen Regieaufträge des Bundes aus. Der grösste Teil der Hilfe (rund 80 Prozent) wird von den wichtigsten rund vierzig Hilfswerken geleistet. Die Regieaufträge der DEH werden zur Hauptsache von den drei Organisationen Intercooperation, Helvetas und Swisscontact durchgeführt. Einige Entwicklungsorganisationen legen das Schwergewicht auf die Informationsarbeit über die Nord-Süd-Beziehungen, insbesondere über die Beziehungen der Schweiz zu den Ländern der Dritten Welt. Die privaten Hilfswerke richten ihre Arbeit nach den Bedürfnissen der ärmsten Bevölkerungsschichten in den Entwicklungsländern und arbeiten vorwiegend mit privaten Partnern zusammen. (Ausführliche Angaben über die Entwicklungshilfe der zwanzig wichtigsten Hilfswerke finden sich im statistischen Anhang).

77Der Betrag der privaten Aufwendungen für Entwicklungshilfe ist abhängig vom Erfolg der alljährlichen Sammelkampagnen. In den letzten Jahren machten die privaten Spenden rund 140 Millionen Franken aus (1987 : 138,9 Millionen Franken ; 1988 : 128,2 ; 1989 : 147,7 ; 1990 : 158). Zusammen mit den Beiträgen von Kantonen und Gemeinden verfügten die Hilfswerke über folgende privaten Beträge (1987 : 153,4 ; 1988 : 144,7 ; 1989 : 163,1 ; 1990 : 174). Der Bund unterstützt die privaten Hilfswerke und Organisationen ebenfalls regelmässig mit Beiträgen ; 1990 machte die Unterstützung der DEH 147,4 Millionen Franken aus (1989 : 100 Millionen Franken ; 1988 : 109,2 ; 1987 : 94,8). Rund drei Viertel der privaten Hilfe wird für technische Zusammenarbeit und rund ein Viertel für humanitäre Hilfe ausgegeben.

Umlagerung der Spendengelder zugunsten Osteuropas

78Bei einigen privaten Hilfswerken stellten sich Finanzprobleme ein, insbesondere bei laufenden, langfristigen Projekten in Entwicklungsländern, weil infolge vermehrter Spenden für Osteuropa diejenigen für die Dritte Welt zurückgingen.

79Dies ergab eine Umfrage der AP (Associated Press) im Februar 1991 bei verschiedenen Hilfswerken. Dokumentieren lässt sich die Umlagerung beispielsweise am Spendeneingang der Sammelkampagnen der „Glückskette”. An einer Aktion anfangs 1991 gingen für Osteuropa beispielsweise 750 000 Franken ein und in der gleichen Zeit für die Dritte Welt lediglich 120 000 Franken (NZZ, 5.2.1991). Beim kirchlichen Hilfswerk „Brot für alle” gingen die Spendeneinnahmen 1990 um eine Million auf rund 12 Millionen Franken zurück und eine Umfrage im August 1990 ergab, dass sich rund die Hälfte der Befragten dafür aussprachen, dass die Spenden je zur Hälfte in Osteuropa und in der Dritten Welt eingesetzt werden sollen. Nur 27 Prozent der Befragten befürworteten, dass die Gelder auch weiterhin überwiegend für die Entwicklungsländer des Südens bestimmt sein sollen. Die Hilfswerke verzeichneten 1991 generell einen leichten Spendenrückgang gegenüber den Vorjahren.

  • 6 Vgl. dazu : „Entwicklungszusammenarbeit der privaten Hilfswerke” von Richard Gerster, April 1991, (...)
  • 7 Gerster, a.a.O., S. 8.

80Was das Verhältnis der Hilfswerke zum Bund anbelangt, so ist das gegenseitige Beziehungsnetz vielfältig : Wie erwähnt finanziert der Bund Entwicklungsprogramme der Hilfswerke und deren Personaleinsätze mit. Er überträgt fernerden Hilfswerken Entwicklungsprogramme zur Durchführung, die er voll finanziert (Regieprojekte). Schliesslich kanalisiert der Bund einen Teil seiner humanitären Hilfe über die privaten Hilfswerke. Grundgedanke dieser Zusammenarbeit ist die Idee, dass der Bund nur diejenigen Projekte selber durchführt, die nicht den privaten Hilfswerken anvertraut werden können, wie die Schweiz in ihrem Memorandum 1990 zuhanden der OECD festhält. Die Hilfswerke beklagen sich jedoch, dass dieser Grundsatz der Subsidiarität in der Praxis nicht mehr eingehalten werde, und dass sie verschiedentlich Kürzungen geplanter Bundesbeiträge an einzelne Projekte hätten hinnehmen müssen6. Auch beklagen sich die Hilfswerke, dass sie in der Abwicklung der Massnahmen im Bereich Entschuldung bis anhin zuwenig oder gar nicht beigezogen worden sind. Grundsätzlich verteidigen die Hilfswerke jedoch ihre Eigenständigkeit und nehmen eine kritische Distanz zur offiziellen Politik des Bundes ein, welche sie nicht durch eine allzu weitgehende finanzielle Abhängigkeit vom Bund gefährden wollen7.

5.2.2. Schwerpunkte

81Nachfolgend sollen anhand ausgewählter Hilfswerke und Organisationen Beispiele thematischer Schwerpunkte der privaten Entwicklungszusammenarbeit aufgezeigt werden. Angesichts der Vielfalt der verschiedensten Aktionen können nur einzelne Organisationen und Kampagnen herausgegriffen werden :

82Die vier grossen Hilfswerke Swissaid, Fastenopfer, Brot für Brüder (heute „Brot für alle”), Helvetas haben sich 1971 zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen mit dem Ziel, ihre Arbeit – insbesondere die innenpolitische Arbeit in Entwicklungsfragen – zu koordinieren und sich kritisch mit der Entwicklungspolitik des Bundes auseinanderzusetzen. Die Arbeitsgemeinschaft gründete den Informationsdienst Dritte Welt (i3w) in Bern sowie in Lausanne und die Schulstellen Schweiz – Dritte Welt, welche in Bern, Lausanne und im Tessin Unterrichtsmaterial zu Entwicklungsfragen für die Schulen anbieten. Anlässlich ihres 20-Jahr-Jubiläums im Oktober 1991 würdigte Bundesrat Felber die „kritische Unterstützung” der öffentlichen Entwicklungspolitik durch die Arbeitsgemeinschaft als für den Bund sehr wertvoll. Das Schwergewicht der politischen Themen der Zukunft sieht die Arbeitsgemeinschaft in den Bereichen Umwelt und Entwicklung, Internationale Finanzbeziehungen/Entschuldung, Migration sowie Strukturveränderung im Süden und im Norden. Letzteren Bereich erläutert der Koordinator der Arbeitsgemeinschaft, Richard Gerster, wie folgt : Die Lebensweise der Schweizerinnen und Schweizer müsse „weltverträglich” werden. Dies bedeute u.a. eine Verringerung des Energieverbrauchs, der Militärausgaben, des Konsums, die Förderung der Importe aus den Entwicklungsländern sowie beispielsweise auch eine grössere Sensibilisierung der schweizerischen Unternehmen für Entwicklungsfragen in der Dritten Welt.

83Die in der Informationsarbeit über Entwicklungszusammenhänge tätige Erklärung von Bern (EvB) stellte an einer Tagung für Fachleute im November 1990 die Zukunft der Entwicklungszusammenarbeit zur Debatte mit der Hauptthese : Entwicklungszusammenarbeit ist als Prozess gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Veränderung im Norden und im Süden zu betrachten. Der Prozess des Wandels findet gleichzeitig und interdependent statt. Entwicklungszusammenarbeit darf somit nicht länger als Anwendung des „nordischen Modells” auf den Süden verstanden werden. Die Themen der Informationskampagnen der EvB 1990 waren Biotechnologie, Medikamente, Verschuldung, Kapitalflucht, Beitritt der Schweiz zu IWF und Weltbank. 1991 wurde zudem der Themenbereich „EG 92, die Schweiz und die Dritte Welt” angegangen.

84Das Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH führt eine Inland- und eine Auslandabteilung. Die Inlandabteilung befasst sich in erster Linie mit Projekten für die Arbeitslosen in der Schweiz, die Auslandabteilung legt den Schwerpunkt auf die Förderung demokratisch-partizipativer und unabhängiger Organisationen in der Dritten Welt, welche die Anliegen der benachteiligten Bevölkerungsgruppen vertreten. Der Bund unterstützt das SAH mit jährlichen Beiträgen (1989 : 1,7 Millionen Franken ; 1990 : 2,5 Millionen Franken). Für 1991 erhält das SAH vom Bund erstmals einen sog. Programmbeitrag (1,8 Millionen Franken), damit eine bessere Planung der Arbeit möglich wird.

85Fundes (Fundacion para el desarrollo sostenible) ist eine von Industriellen getragene private Entwicklungsorganisation, welche Kreditbürgschaften, Beratung und Weiterbildung für Klein- und Mittelbetriebe in Entwicklungsländern anbietet. Seit der Gründung vor fünf Jahren arbeitet Fundes inzwischen in sechs Ländern : Panama, Costa Rica, Guatemala, Kolumbien, Bolivien und Chile. Die Stiftung hat in den fünf Jahren bei rund 1100 Krediten ein Kreditvolumen von rund 11 Millionen Franken verbürgt. In der Regel werden die Kredite für Kreditnehmer verbürgt, welche ohne diese Bürgschaft keinen Zugang zu privatem Kapital haben. Die Kreditvergabe erfolgt zu Marktbedingungen. Priorität haben unternehmerisches Engagement von Seiten lokaler Partner und „konsequent marktwirtschaftliche Orientierung der Stiftungstätigkeit” (NZZ, 30.8.1991).

86Die Arbeitsgemeinschaft Kultur und Entwicklung vermittelt Kulturschaffenden aus Entwicklungsländern Auftrittsmöglichkeiten in der Schweiz. Musik, Tanz, Malerei, Literatur und Filme aus der Dritten Welt sollen mit der Zeit „nicht mehr als exotisch” präsentiert, sondern als „selbstverständlicher Kulturaustausch im normalen Kulturbetrieb” integriert sein (Tages-Anzeiger, 8.3.1991). Im März 1991 veranstaltete die Arbeitsgemeinschaft Kultur und Entwicklung eine dreitägige Informationsbörse und stellte über 30 Kulturschaffende und Ensembles aus Lateinamerika, Asien und Afrika vor.

87Die Schweizer Arbeitsgemeinschaft Gerechter Bananenhandel Gebana lud im August 1991 zum ersten internationalen Bananenkongress nach Zürich, an dem die Gründung einer alternativen europäischen Vermarktungsfirma für Bananen diskutiert wurde. Ziel der Firma wäre die Stärkung und Vergrösserung des unabhängigen Bananenmarktes in Europa und die Einführung eines eigenen Zeichens und ein einheitliches Aufpreiskonzept für ganz Europa für die Solidaritätsbananen. Unterstützt werden sollen Bananenarbeiter und -Produzenten in den Entwicklungsländern, welche sich für eine von den grossen Bananen-multis unabhängige Produktion und Vermarktung einsetzen. Die Bananenbewegung ist in der Schweiz vor rund zwanzig Jahren von den „Bananenfrauen” in Frauenfeld (Hauptinitiantin Ursula Brunner) ins Leben gerufen worden mit dem Ziel, „alternative solidarische Bananen” direkt von den Produzenten zu beziehen und im alternativen Handel zu vermarkten und damit den Bananenarbeitern einen gerechten Lohn und ein angemessenes Einkommen zu garantieren. Der Solidaritätsaufpreis beträgt 10 Rappen pro Kilo Bananen. Bekanntes Beispiel der „Solibanane” ist die Tipita aus Nicaragua.

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Bibliografie

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Aussenwirtschaftsbericht 1990.

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EDA-Pressemitteilungen : Erhöhung des Finanzbeitrages der Schweiz an den Fonds des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen/UNEP (12.9.1990) ; Schweiz verstärkt Unterstützung an Privatorganisationen in Bolivien (21.12.1990) ; Dialog Nord-Süd (11.3.1991) ; Bundesbeitrag an UNICEF (3.6.1991) ; Bundesbeitrag für UNO-Bevölkerungsfonds (21.8.1991) ; Zusammenarbeit mit den Ost- und Mitteleuropäischen Staaten (27.91991) OCDE, Ressources financières mises à la disposition des pays en développement en 1989, communiqué de presse, 14.6.1990.

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i3w-Dokument Nr. 4 ; „Bananenmarkt : Aufbruch in die 90er Jahre”, Bern, 15.8.1991.

epd-Entwicklungspolitik, Frankfurt a/M., August 1991.

„Les relations entre l’aide publique au développement et l’aide privée”, Allocution du Conseiller fédéral René Felber à l’occasion du 20ème anniversaire de la Communauté de travail Swissaid/ Action de Carême/ Pain pour le Prochain/ Helvetas, Bern, 3.10.1991.

NZZ, 22.10.1990 ; 5.2. ; 20.3., 30./31.3., 26.6., 30.8., 28./29.91991.

Tages-Anzeiger, 8.3., 20.3.1991.

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Anmerkungen

1 Das Entwicklungshilfekomitee der OECD umfasst folgende 18 Länder (in der Reihenfolge ihrer EZ-Leistungen 1989 in Prozent des BSP) : Norwegen (1,04), Schweden (0,97), Holland (0,94), Dänemark (0,94), Frankreich (0,78), Finnland (0,63), Belgien (0,46), Kanada (0,44), Italien (0,42), Deutschland (0,40), Australien (0,38), Japan (0,32), Grossbritannien (0,31), Schweiz (0,30), Oesterreich (0,23), Neuseeland (0,22), Irland (0,17), USA (0,15).

2 DEH-Pressedienst 2/90 : Entwicklungshilfe der 90er Jahre.

3 Strukturanpassungsprogramme in Entwicklungsländern, Eine Standortbestimmung aus der Sicht privater schweizerischer Hilfswerke, von Richard Gerster, Koordinator für Entwicklungspolitik der Arbeitsgemeinschaft Swissaid/ Fastenopfer/ Brot für Brüder/ Helvetas, i3w-Dokument Nr. 2, 1. Juni 1990.

4 Bundesbeitrag für UNO-Bevölkerungsfonds, EDA-Pressemitteilung, 21.8.1991.

5 Die hier wiedergegebenen Angaben stützen sich auf den Beitrag von Alexander Melzer im Jahrbuch 1991 : Nord/Ost versuch Nord/Süd – Zur Situation nach einem Jahr Hilfe an Osteuropa.

6 Vgl. dazu : „Entwicklungszusammenarbeit der privaten Hilfswerke” von Richard Gerster, April 1991, inbesondere Punkt 2.3. „Das Verhältnis der Hilfswerke zum Bund”.

7 Gerster, a.a.O., S. 8.

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Abbildungsverzeichnis

Titel Tabelle Nr. 16. Übersicht über die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit 1980-1990
Abbildungsnachweis Quelle : Jahresberichte DEH/BAWI.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1399/img-1.png
Datei image/png, 116k
Titel Tabelle Nr. 17. Öffentliche Entwicklungshilfe (APD)
Abbildungsnachweis Quelle : Jahresbericht DEH/BAWI, 1990.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1399/img-2.png
Datei image/png, 205k
Titel Tabelle Nr. 18. Beteiligung der Schweiz an der Finanzierung wirtschaftlicher Reformprogramme (1986-1989)
Beschriftung * SDA ; „Social Dimension of Adjustment” : ein durch die Weltbank, das UNDP und die BAD lanciertes Programm, das den Einbezug der sozialen Dimension der Anpassung in Konzeption und Umsetzung der Wirtschaftspolitik, die Durchführung von Programmen zugunsten sozioökonomisch schwacher Gruppen und schliesslich die Verbesserung der nationalen Informationssysteme über die wirtschaftliche und soziale Lage in den betroffenen Ländern zum Ziel hat.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1399/img-3.png
Datei image/png, 339k
Titel Tabelle Nr. 18 (Fortsetzung)
Abbildungsnachweis Quelle : DEH/BAWI, in Bbl. 90.018 vom 21.2.1991.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1399/img-4.png
Datei image/png, 337k
Titel Tabelle Nr. 19. Wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen 1989/90
Abbildungsnachweis Quelle : Jahresbericht DEH/BAWI, 1990.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1399/img-5.png
Datei image/png, 147k
Titel Tabelle Nr. 20. Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit der DEH Jährliche Beiträge an internationale Organisationen 1990/1989
Beschriftung * u.a. in Form von notes.
Abbildungsnachweis Quelle : Jahresbericht DEH/BAWI 1990.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1399/img-6.png
Datei image/png, 506k
Titel Tabelle Nr. 21. Humanitäre Hilfe der DEH – Aufteilung nach Regionen
Beschriftung * Schweizerisches Katastrophenhilfekorps.** inkl. 1,0 Mio. Fr. für Hilfe an Oststaaten.
Abbildungsnachweis Quelle : Jahresbericht DEH/BAWI 1990.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1399/img-7.png
Datei image/png, 174k
Titel Tabelle Nr. 22. Vorgesehene Verwendung der Mittel für humanitäre Hilfe
Abbildungsnachweis Quelle : Bbl. 91.041, S. 73.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1399/img-8.png
Datei image/png, 214k
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Zitierempfehlung

Papierversionen:

„V. Entwicklungszusammenarbeit“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 11 | 1992, 124-151.

Online-Version

„V. Entwicklungszusammenarbeit“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 11 | 1992, Online erschienen am: 19 Mai 2013, abgerufen am 17 April 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/1399; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.1399

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