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Jahresübersicht

II. Internationale Verhandlungen

p. 12–96

Volltext

1. Internationale Finanzbeziehungen

1.1. Aussenverschuldung der Entwicklungsländer

  • 1  epd–Entwicklungspolitik 18/19/92 (September), Preston feiert Ende der Schuldenkrise, S. 9.

1In einigen Kreisen wurde die Schuldenkrise Ende 1992 als annähernd gelöst betrachtet. Weltbankpräsident Lewis Preston beispielsweise erklärte im September 1992 anlässlich eines Treffens der Weltbankgouverneure Lateinamerikas und der Karibik : „Zehn Jahre nach dem Beginn der Verschuldungskrise können wir mit Recht ihr Ende feiern“. Die Schulden seien in Lateinamerika nicht mehr ein Engpass für Wachstum und Entwicklung(1). Tatsächlich zeigen gewisse Länder in Lateinamerika Anzeichen für eine Konsolidierung ihrer Wirtschaftslage als Folge der in den achtziger Jahren unternommenen Reformen ; der Netto–Kapitalfluss in die Region wurde wiederpositiv. Esfandein Rückfluss von Fluchtkapital statt. Auch die privaten Banken dehnten 1992 ihre Kredite aus, nachdem diese vorüber–gehend praktisch ausgeblieben waren. Das gleiche lässt sich jedoch von den afrikanischen Ländern nicht sagen. Südlich der Sahara ist die hohe Aussenschuld bzw. der zu leistende Schuldendienst ein schwerer Hemmschuh für deren Entwicklung. Würden diese Länder allen ihren Zahlungsverpflichtungen nach–kommen, würden 75 Prozent der Exporterlöse als Schuldendienstzahlungen in den Norden zurückfliessen.

2Generell muss das „Ende der Schuldenkrise“ wie folgt relativiert werden : Es fand eine Umlagerung der Aussenschuld weg von privaten Gläubigern hin zu den multilateralen Finanzinstitutionen (IWF, Weltbank und regionale Entwicklungsbanken) sowie zu den bilateralen öffentlichen Gläubigern statt. Die Schulden gegenüber den multilateralen Finanzinstitutionen sind nicht verhandelbar, d.h. sie werden wedererlassen noch umgeschuldet. 1991 wurde ein Viertel des gesamten Schuldendienstes der Entwicklungsländer den multilateralen Gläubigern bezahlt.

3Die OECD sieht das Ende der Schuldenkrise noch nicht gekommen. Das kumulierte Volumen der Aussenschuld aller Entwicklungsländer ist 1992 gemäss OECD–Analyse um weitere 3 Prozent gewachsen auf 1’534 Milliarden Dollar, gemäss der Weltbank sind es 1’664 Milliarden Dollar (siehe Tabelle Nr. 4). Die Ausdehnung der privaten Bankkredite auf über 40 Milliarden Dollar konzentriert sich auf wenige Länder, vor allem Mexiko, Brasilien, Argentinien, Indien, China, Indonesien, Kuwait und Saudiarabien. Es sind zudem mehrheitlich kurzfristige Kredite. Die Mehrheit der Entwicklungsländer, insbesondere die ärmsten darunter, blieben auch 1992 von diesen privaten Geldern ausgeschlossen. Beim Wirt–schaftsgipfel der sieben grössten Industrieländer in Tokio im Juli 1993 scheiterte ein Vorschlag Frankreichs und Englands, die Verringerung der Schulden der ärmsten Entwicklungsländer nach den sog. Trinidad–Konditionen voranzutreiben. Die USA und Japan stellten sich gegen den Vorschlag. Sie setzen für die Lösung der Schuldenkrise vielmehr auf die Politik des Internationalen Währungsfonds (IWF) und stellten einen verbesserten Zugang dieser Länder zu dessen verschie–denen Fazilitäten in Aussicht.

Tabelle Nr. 4. Kennzahlen zur Aussenverschuldung1
(Geldwerte in Mia. $)

Tabelle Nr. 4. Kennzahlen zur Aussenverschuldung1(Geldwerte in Mia. $)

Quelle : World Debt Tables 1993–94.

4Die Weltbank veröffentlicht jedes Jahr in den „World Debt Tables“ die Statistik der Aussenverschuldung der Entwicklungsländer. Die Angaben von Weltbank und OECD weichen aufgrund unterschiedlicher statistischer Kriterien und Länderklassifizierung voneinander ab. In den letzten Jahren wurden auch die Länder Ost–europas und der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion in die verschie–denen Listen der Berichtsländer aufgenommen, wodurch die Gesamtverschuldung gemäss Angaben der Weltbank um rund 250 Milliarden Dollar gestiegen ist.

5Entwicklung der Schuldenkrise

6Die internationale Verschuldung der Entwicklungsländer hatte seit Mitte der siebziger Jahre rasant zugenommen und kumulierte 1982 in der Zahlungsunfähigkeit Mexikos, was die Schuldenkrise ausgelöst hatte. Die eigentlich besorgnis–erregende Entwicklung der Schuldenkrise war weniger die Summe der Aussenschuld aller Entwicklungsländer als vielmehr der Anstieg des Schuldendienstes für das einzelne verschuldete Land, d.h. der Zins– und Tilgungsleistungen, sowie die negative Entwicklung des Nettokapitaltransfers. Das Verhältnis von gelei–stetem Schuldendienst zu den Exporterlösen – Schuldendienstquote – erreichte im Durchschnitt aller Entwicklungsländer 1986 mit 30 Prozent den höchsten Punkt. Der theoretisch geschuldete Betrag lag aber in einzelnen Regionen, vor allem in den schwarzafrikanischen und in einigen lateinamerikanischen Ländern, erheblich höher. 1992 beispielsweise betrug die durchschnittliche Schuldendienstquote in den afrikanischen Ländern erneut 31 Prozent. Die geringste Schuldendienstquote weisen die asiatischen Entwicklungsländer aus mit maximal 15 Prozent im Rekord–jahr 1986 und 8 Prozent 1991 und 1992. Lateinamerika und die Karibik wiesen 1986 eine Quote von 46 Prozent aus, welche 1990 mit 27 Prozent am tiefsten lag und 1992 wieder 34 Prozent ausmachte.

7Für viele Länder, insbesondere die ärmsten unter ihnen, blieb die Schuldendienstquote eine theoretische Grösse, weil sie volkswirtschaftlich nicht mehr tragbar war. Die Weltbank bezifferte die volkswirtschaftlich tragbare Schuldendienstquote auf 25 Prozent. Vorübergehende oder anhaltende Zahlungsunfähigkeit vieler Entwicklungsländer führte zu regelmässigen Umschuldungen im Rahmen des Pariser Klubs mit den öffentlichen Gläubigern und im Rahmen des Londoner Klubs mit den privaten Bankgläubigern. Um eine Trendwende in der Schuldenkrise zu erreichen, schlug der amerikanische Finanzsekretär Brady Ende der achtziger Jahre ein Schuldenreduktionskonzept vor mit dem Ziel, dass die 15 am höchsten verschuldeten Länder (in absoluten Zahlen) ihre Kreditbeziehungen mit den Banken wieder „normalisieren“ konnten, d.h. insbesondere wieder Zugang zu den privaten Kapitalmärkten erhalten sollten. Für die ärmsten verschuldeten Länder wurden die „erweiterten Toronto–Bedingungen“ ausgearbeitet, nach denen diesen Ländern ein Teil ihrer fälligen Schuld erlassen wird.

1.2. Aussenverschuldung der Ostländer

  • 2  Die fünf asiatischen Republiken Kasachstan, Kirgistan, Uzbekistan, Tadschikistan und Turkmenistan (...)

8Wir stützen uns für die Analyse der Aussenschuld der Ostländer auf die Zahlenangaben und die Länderklassifizierung, welche auf Erhebungen der OECD beruhen(2). Die Bruttoverschuldung der Ostländer betrug 1992 insgesamt 195 Milliarden Dollar in konvertierbarer Währung, 1991 waren es 183 Milliarden Dollar (siehe Tabelle 5). Die Nettoverpflichtungen (Bruttoschuld abzüglich Guthaben bei west–lichen Banken) betrugen noch 172 (162) Milliarden Dollar. Dabei weist die Ländergruppe grosse regionale Unterschiede aus. Polen konnte seine Aussenschuld dank einem politisch motivierten grosszügigen Schuldenerlass im Rahmen des Pariser Klubs senken, in allen anderen Ländern ist die Schuld gewachsen. Ungarn, Polen und die ehemalige Tschechoslowakei konnten dank einer Zunahme der Exporte in den Westen die Schuldenquote senken. In den anderen Reformländern haben sich die Schuldenstatistiken verschlechtert. Bulgarien erklärte 1990 ein Schuldendienstmoratorium, was zur Kapitalisierung der Zinsen und somit zu einem Anwachsen der Schuld ohne neues Kapital führte. Rumänien weist eine relativ geringe Verschuldung aus. Für das ehemalige Jugoslawien fehlen verlässliche Angaben über die Aufteilung der Aussenschuld auf die Nachfolgestaaten. Eine starke Zunahme der Aussenschuld weisen die Länder der ehemaligen Sowjetunion aus, wobei die Rechtsnachfolge noch geklärt werden muss. Zudem zeichnet sich eine schwer abzuschätzende, aber als umfangreich eingestufte Kapitalflucht ab.

9Der Kapitalzufluss in die Ostländer betrug 1992 zwischen 8 und 9 Milliarden Dollar und wurde zu mehr als die Hälfte von IWF und Weltbank finanziert. Die zweitwichtigste Quelle waren ausländische Direktinvestitionen (30 Prozent), welche sich aber hauptsächlich auf Ungarn und die Tschechoslowakei konzentrierten. Der Nettobeitrag der Geschäftsbanken ist gering. Zur Förderung des Umstellungsprozesses und zur Ankurbelung der Wirtschaft in den Ostländern wurde 1991 die Europäische Bank fur Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) gegründet. Die Entwicklungsbank mit Sitz in London wird getragen von 56 Teilnehmerländern, darunter auch der Schweiz, welche die Bank mit rund 18

Tabelle Nr. 5. Verschuldung der Ostländer

Tabelle Nr. 5. Verschuldung der Ostländer

Quelle : Wifo/NZZ, 12.2.1993.

Note1: Die fünf asiatischen Republiken Kasachstan, Kirgistan, Usbekistan, Tadschikistan und Turkmenistan gelten seit anfang 1993 als Entwicklungsländer. Die Zahlen stützen sich auf eine Studie zur Verschuldung Osteuropas des Österreichischen Instituts für Wirt–schaftsforschung (Wifo), besprochen in: NZZ, 12.2.1993.

10Milliarden Franken Eigenkapital ausgestattet haben. (Der Anteil der Schweiz beträgt 2,28 Prozent des Gesamtkapitals, rund 410 Millionen Franken).

11Die Bank war durch ihre zögernde Kreditunterstützung von Projekten in den Ostländern während den ersten beiden Geschäftsjahren und durch die umstrittene Personal– sowie die verschwenderische Spesenpolitik ihres ersten Präsidenten Jacques Attali heftiger Kritik ausgesetzt. In den beiden ersten Geschäftsjahren hat die Bank rund 440 Millionen Franken in den eigenen Aufbau und lediglich 220 Millionen Franken in den Ostländern investiert. Attali musste zurücktreten, und der ehemalige IWF–Direktor Jacques de Larosière wurde im August 1993 zum neuen Direktor der Ostbank. An ihrer zweiten Jahresversammlung im April 1993 wurde die Bank durch die Mitgliederländer verpflichtet, in Zukunft einen nennenswerten Beitrag zur Förderung kleiner und mittelgrosser Unternehmen in den Ostländern zu leisten. Insbesondere soll die Bank dezentraler arbeiten, um die Effizienz und das Tempo der Kreditabwicklung zu beschleunigen. Dazu will die Bank ihre Büros in den Ostländern ausbauen. Die Bank hat die Vorlage, dass mindestens 60 Prozent der Darlehenssumme für ein Projekt an Private ausgerichtet werden muss.

Quellen

Vgl. die Quellenangaben zu Kapitel I zusätzlich nachfolgende Quellen : epd–Entwicklungspolitik 18/19/92 (September) – Ende der Schuldenkrise ; 12/93 (Juni) –Verschuldungszahlen

Alfred Gugler, Am Ende des Tunnels ? – Internationale Verschuldung und globale

Finanzflüsse, in : Finanzplatz–lnformationen 1/1993

NZZ, 12.2.1993 (Verschuldung Osteuropas)

NZZ, 28.4.1993 (Jahrestagung der Europabank

Tages–Anzeiger, 26.4.1993 und 9.7.1993 (Kritik an der Europabank)

1.3. Internationaler Währungsfonds

12Der Internationale Währungsfonds konnte Ende 1992 die lange Jahre verhandelte neunte Kapitalerhöhung realisieren. Diese ging einher mit einer Neuzuteilung der Länderquoten. Der Fonds wurde im Berichtsjahr stark beansprucht durch die Vorbereitung und erste Abwicklung von Krediten an Ostländer, doch kommen die meisten Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion erst für technische Unter–stützung in Frage. Finanzhilfe erhielten als erste Länder Russland und Kirgistan. Die Sch weiz wurde 1992 Mitglied des IWF und ist im Exekutivdirektorium vertreten. Sie führt eine Ländergruppe an bestehend aus Polen und den zentralasiatischen Staaten Aserbeidschan, Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan und Kirgistan.

1.3.1. IWF–Politik

13Kapitalerhöhung

14Mit mehrjähriger Verspätung trat Ende 1992 die neunte Erhöhung des IWF–Kapitals und die damit zusammenhängende Neuzuteilung der Länderquoten in Kraft, nachdem der US–Kongress seine lange Zeit verwehrte Zustimmung zur Revision gegeben hatte. Somit stehen dem Fonds nun dank der Kapitalerhöhung um 50 Prozent 180 Milliarden Dollar an eigenen Mitteln zu Verfügung um die künftigen Finanzierungsbedürfnisse der Entwicklungsländer und der Ostländer zu decken. Die kreditnehmenden Länder werden aufgrund der Kapitalerhöhung und der Anpassung der Quoten in Zukunft rund 10 Prozent mehr IWF–Mittel bean–spruchen können.

15Kreditvergabe im Geschäftsjahr 1992

16Die Auszahlungen des IWF im Geschäftsjahr 1992/93 (per 30. April 1993) haben mit insgesamt 5,9 Milliarden SZR auf dem Vorjahr stagniert, dies entgegen den Erwartungen vor einem Jahr, dass sich die Kreditvergabe namhaft ausweiten werde. Die Rückzahlungen an den IWF machten 4,1 Milliarden SZR aus, womit sich insgesamt ein positiver Nettotransfer von 1,8 Milliarden SZR ergibt. Die IWF–Auszahlungen verteilten sich regional wie folgt : Afrika 0,4 Milliarden SZR (Vorjahr 0,7) ; Asien 1,8 (1,5) ; Europa 1,3 (1,5) und Lateinamerika 2,3 (1,8).

17Gründe für die Zurückhaltung der Mittelvergabe – insbesondere die Zusagen für Bereitschaftskredite sind von 8,1 Milliarden SZR im Vorjahr auf 3,2 Milliarden SZR zurückgegangen – sind einerseits auf die Erholung in Lateinamerika zurückzuführen. Als weiteren Grund nennt der IWF die seiner Einschätzung nach mangelnden Voraussetzungen für IWF–Kredite in den Ostländern. Gemeint sind die stockenden Reformschritte in der Wirtschaft zahlreicher Ostländer, welche nach dem Zusammenbruch der Planwirtschaft in einer Art Schockzustand verhar–ren. Um dennoch Finanzhilfe an diese Länder leisten zu können, hat der IWF eine neue Fazilität geschaffen.

18Finanzhilfe an die Ostländer

19Die Finanzhilfe an die Ostländer erweist sich als Aufgabe mit vielen Unbekannten. Die sich im Reformprozess befindlichen Länder erfüllen die „normalen“ Konditionen des IWF für Finanzhilfe noch nicht, trotzdem ist der Kapitalbedarf in diesen Ländern gross und dringend. Der IWF unterstützt den Reformprozess als erstes mit technischer Hilfe, vor allem in Form von Beratung. Für die Finanzhilfe hat der IWF im April 1993 eine neue Fazilität geschaffen, die Strukturübergangsfazilität (Systemic Transformation Facility, STF), welche den Ostländern kurzfristig bis zu 6 Milliarden Dollar zu erleichterten Konditionen bereitstellt. Der IWF hat im Mai 1993 einen ersten Kredit aus der neu geschaffenen Fazilität gesprochen, und zwar an Kirgistan. Grösster Kunde der STF dürfte jedoch Russland werden, dem aufgrund seiner Quote ein Ziehungsbetrag von 3 Milliarden Dollar zugesprochen wurde. Russland hatte 1992 eine erste Tranche eines IWF–Kredites von 1 Milliarde Dollar erhalten, doch folgten wegen des stockenden Reformprozesses vorerst keine weiteren Tranchen dieser IWF–Finanzhilfe.

20Der Kapitalbedarf übersteigt die kurzfristig verfügbaren Mittel aus der STF bei weitem, weshalb der IWF als weitere langfristige Möglichkeit eine neue Allokation von Sonderziehungsrechten (SZR) in Erwägung zieht. Es wäre seit Ende der siebziger Jahre die erste Neuzuteilung von SZR, wie sie die Entwicklungsländer all die Jahre vergeblich für sich gefordert hatten. Der Entscheid ist politisch sehr umstritten. Die neuen Ziehungsrechte müssten für alle Länder, insbesondere auch die Entwicklungsländer, gelten.

21ESAF verlängert

22Um die finanzielle Belastung eines Landes bei der Durchführung von wirtschaftlichen Reformprogrammen abzufedern, hatte der IWF 1987 die Erweiterte Strukturanpassungsfazilität (ESAF) geschaffen, aus welcher den ärmsten Ländern Kredite zu günstigen Konditionen – ähnlich den I DA–Krediten – vergeben werden : 0,5 Prozent Zinsen und eine Laufzeit von 10 Jahren mit 5 rückzahlungsfreien Jahren. Ohne diese günstige Fazilität könnten viele schwarzafrikanischen Länder keine IWF–Kredite mehr beziehen. Der Abfluss der ESAF–Mittel (rund 7 Milliarden Dollar) verläuft allerdings nur langsam, weil viele Regierungen der ärmsten Länder nicht in der Lage sind, die vereinbarten Bedingungen des IWF für die Gewährung von Finanzhilfe zu erfüllen. Anlässlich der Jahrestagung 1992 wurde die ESAF für ein weiteres Jahr verlängert. Einige Industrieländer sprachen sich gegen eine weitere Verlängerung der ESAF aus und argumentierten, die ESAF stelle eine unnötige Konkurrenz zu den IDA–Geldern dar.

23Schuldentilgung

24Schulden gegenüber dem IWF und der Weltbank sind nie Gegenstand von Schuldenerlassen von Seiten dieser Institutionen. Ist ein Land gegenüber dem Fonds oder der Weltbank mit der Zahlung des Schuldendienstes in Verzug, so verliert es vorübergehend seine Mitgliedsrechte. In der Regel finden sich in einer solchen Situation verschiedene Geberländer zu einer Finanzierungsgruppe zu–sammen und leisten einen Kredit oder schenken dem Land die notwendige Summe, damit es seine fälligen IWF–Verbindlichkeiten tilgen kann. Einen politischen Sonderfall bildete Vietnam, gegen dessen Annäherung an den Fonds die USA während Jahren das Veto eingelegt hatten bis sie dieses im Juli 1993 aufhoben. Damit steht auch für Vietnam der Zugang zu IWF– und Weltbankkrediten wieder offen. Ein Geberkonsortium (darunter Japan, Frankreich, die Schweiz) half Vietnam seine ausstehenden Schulden gegenüber dem IWF tilgen.

25Finanzhilfe und Menschenrechte

26Im Normalfall bindet der IWF die Vergabe von Krediten an wirtschaftliche Konditionen, die in einem letter of intent zwischen dem Empfängerland und dem IWF vereinbart werden. In letzter Zeit gewinnt die soziale Entwicklung, zu der auch die Menschenrechte gehören, gegenüber den rein ökonomischen Kriterien eines Entwicklungsmodells an Bedeutung. Noch ist die Vergabe von IWF–Krediten nicht direkt an die Einhaltung der Menschenrechte gebunden worden, doch hat sich dies im Falle Perus wie folgt ergeben : Peru wurde 1986 wegen eines einseitigen Moratoriums kreditunwürdig. 1990 hat die neue Regierung das Moratorium auf–gehoben und in ein Wirtschaftsreformprogramm des IWF eingewilligt. Die Aus–stände aus dem Moratorium wurden durch eine internationale Gebergemeinschaft (darunter Japan, USA, Schweiz) beglichen. Im Zusammenhang mit dieser Finanzhilfe übten die Geberländer Druck auf die Regierung in Lima aus, die Menschenrechte zu achten und die Gefängnisse für Besuche des IKRK zu öffnen. Das mit 22 Milliarden Dollar hochverschuldete Land gab dem politischen Druck teilweise nach und erhofft sich, wieder Zugang zum IWF und zu den internationalen Kapitalmärkten zu erhalten.

1.3.2. Haltung der Schweiz(3)

  • 3 Gegen den Beitritt der Schweiz zu IWF und Weltbank wurde von entwicklungspolitischer Seite das Refe (...)

27Die Schweiz ist seit November 1992 im Exekutivdirektorium vertreten (durch Daniel Kaeser, Finanzdepartement). Das oberste Organ des IWF ist der Gouverneursrat, welcher an der Jahrestagung die Grundausrichtung des IWF bestimmt. Im Gouverneursrat wird die Schweiz durch Bundesrat Otto Stich vertreten. Die Umsetzung der Gouverneursbeschlüsse in die Praxis und die Entscheide über die Finanzhilfe obliegen den 24 im Exekutivdirektorium vertretenen Abgeordneten von Ländern oder Ländergruppen. 12 sind Vertreter von Industrieländern, 11 sind Vertreter aus Entwicklungsländern und 1 Vertreter ist aus Osteuropa. Die Schweiz vertritt eine Ländergruppe bestehend aus Polen, Aserbeidschan, Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan und Kirgistan. Im April 1993 besuchte eine Delegation unter der Leitung Bundesrat Otto Stichs die zentralasiatischen Länder ihrer IWF–Stimm–rechtsgruppe, „um das gegenseitige Vertrauen aufzubauen“. Am weitesten fortgeschritten ist der Reformprozess in Kirgistan, dessen Wirtschaftsprogramm den IWF überzeugte. Das Land erhielt als erstes Finanzhilfe aus der neugeschaffenen Strukturüberbrückungsfazilität. Mit Usbekistan hat die Schweiz anlässlich dieser Reise bereits ein Investitionsschutzabkommen geschlossen. Es ist anzunehmen, dass die zentralasiatischen Republiken der IWF–Stimmrechtsgruppe ein Schwergewicht bilden werden bei der Gewährung von Entwicklunghilfe aus dem zweiten Rahmenkredit für die Osthilfe.

28Grundsätzlich unterstützt die Schweiz die Politik des IWF in den Entwicklungsländern. Sie betrachtet die vom IWF zur Bedingung für Finanzhilfe gemachten Strukturreformprogramme als Voraussetzung für langfristig ausgerichtetes Wirtschaftswachstum in der Dritten Welt. Allerdings betonte Stich anlässlich der Jahrestagung 1992 auch die Notwendigkeit zur Budgetdisziplin in allen Ländern, auch in den Industrieländern, wo die hohe Staatsverschuldung gebremst werden müsse.

29Die gemischte beratende Kommission für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, welche den Bundesrat in Fragen der Entwicklungspolitik berät, hat als zusätzliches Mandat die Beratung in Fragen der IWF– und Weltbankpolitik erhalten. Zu diesem Zweck hat die Kommission einen von Lilian Uchtenhagen präsidierten Ausschuss gebildet (Ausschuss Uchtenhagen).

30Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke und die Erklärung von Bern beobachten die Politik der Schweiz in den Exekutivdirektorien von IWF und Weltbank und haben eine eigene Vertretung und enge Kontakte zu Nichtregierungsorganisa–tionen in Washington, welche die IWF und Weltbankpolitik verfolgen. Die Erklärung von Bern zusammen mit Greenpeace informieren im Bulletin Inside Out regelmässig über die IWF–Politik und Praxis und kommentieren die Haltung der Schweiz aus einer kritischen Sicht. Sie machen auch Vorschläge in konkreten Fragen und wachen zusammen mit den Hilfswerken darüber, ob das im Vorfeld der Abstimmung zugesagte Versprechen, wonach die Grundzüge der schweizerischen Entwicklungspolitik auch für die Haltung der Schweiz beim IWF massgebend sind, eingehalten wird. Insbesondere folgende Erwartungen stellen die privaten Hilfswerke an die Vertreter des Bundes bei IWF und Weltbank : Sie sollen sich dafür einsetzen, dass die Entwicklungsländer durch Reformen des IWF und der Weltbank mehr Einfluss auf die Politik dieser Institutionen erhalten. Eine Neuverteilung der SZR soll insbesondere auch zur Entschuldung afrikanischer verschuldeter Länder eingesetzt werden.

31Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft für eine Stimmrechtsrevision

  • 4  Richard Gerster, Notwendige Stimmrechtsreform im IMF – Vorschläge der Hilfswerke, in: NZZ, 13.7.19 (...)

32Seit der Gründung des IWF hat sich am Stimmrechts prinzip nichts geändert. Jedes Land hat 250 Basisstimmen sowie einen seiner Kapitalquote entsprechenden Stimmenanteil, was zusammen seinen Stimmrechtsanteil ausmacht. Geändert hat sich jedoch das Stimmrechtsgewichf. Die Stimmkraft der Entwicklungsländer hat abgenommen und der Trend zu deren Marginalisierung im IWF hält an. 1970 hat–ten die damais 93 Entwicklungsländer eine Stimmkraft von insgesamt 37 Prozent ; 1993 betrug die Stimmkraft von inzwischen 135 Mitgliedsländern aus der Dritten Welt zusammen noch 34 Prozent. Dies weist Richard Gerster, der Geschäftsleiter der Arbeitsgemeinschaft Swissaid/Fastenopfer/Brot für alle/Helvetas/Caritas nach(4). Er fordert eine Stimmrechtsreform, welche die Basisstimmrechte auf–wertet, und zwar um den Faktor zwanzig, dies analog zu der rund zwanzigfachen Kapitalaufstockung seit 1944. Für die Entwicklungsländer würde dies neu eine Stimmkraft von 49 Prozent ausmachen (Basis– und Quotenstimmen zusammen). Dadurch wären die Entwicklungsländer mit einem Anteil an der Weltbevölkerung von rund 80 Prozent besser vertreten und hätten mehr Mitbestimmung bei den Beschlüssen über die Programme zur Strukturanpassung, die letztendlich von der Bevölkerung getragen werden müssen, sollen sie zu nachhaltiger Entwicklung führen im wirtschaftlichen, sozialen, politischen und ökologischen Sinn.

33IWF–Konsultation der Schweizer Wirtschaftspolitik

34Der Währungsfonds führt mit seinen Mitgliedsländern alljährliche Konsultationen zur Währungs– und Wirtschaftspolitik gemäss Artikel 4 der Fondsstatuten durch. Für die Schweiz fanden diese im Oktober 1993 das erste Mal statt. Der Länder–bericht wird jeweils im Exekutivdirektorium des IWF diskutiert. Um die Reformanstrengungen der Entwicklungsländer zu unterstützen, fordert die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke von der Schweiz unter anderem einen Ausbau der internationalen Ftechtshilfe, einen Abbau von Exportsubventionen und anderen Handels–hemmnissen, eine nichtdiskriminierende Ausländerpolitik sowie eine Verstärkung der Entwicklungshilfe. Diese Forderungen konnte die Arbeitsgemeinschaft den IWF–Vertretern vortragen, welche im Zuge ihrer Konsultationen in der Schweiz auch die entwicklungspolitische Seite anhörten. Die Arbeitsgemeinschaft hat den Bundesrat aufgefordert, den Konsultationsprozess möglichst transparent zu gestalten und die Resultate zu veröffentlichen.

Quellen

IMF–Survey, Oktober 1992 und 1993 (Annual meetings)

IMF–Survey, November 1992 (IMF–Facilities)

epd–Entwicklungspolitik 18/19/1992 (September) (Jahrestagung/ESAF–Verlängerung)

epd–Entwicklungspolitik 14/1993 (Juli) (G–7–Wirtschaftsgipfel)

Nations Unies, Communique de presse ECOSOC/1407 (29.6.1993) (Programmes d’ajustement structurel et mesures sociales)

Arbeitsgemeinschaft Swissaid/Fastenopfer/Brot für alle/Helvetas/Caritas, Artikel–IV–Konsultation des IWF mit der Schweiz, 20.–28. Oktober 1993 – Strukturreformen für die Schweiz in globaler Perspektive (Memorandum) und Medienmitteilung vom 26.10.1993 (Expertenteam des IWF berät die Schweiz)

NZZ, 11.11. und 12.11.1993 (IWF–Quotenerhöhung)

NZZ, 12.3.1993 (SZR–Allokation für Russland ?)

NZZ, 19.3. und 20./21.3.1993 (Peru–Kredit des IWF/Menschenrechte gegen IWF–Finanz–hilfe)

NZZ, 16.4. ; 21.4. ; 30.6. und 2.7.1993 (Russlandhilfe des IWF)

NZZ, 15./16.5.1993 (Kredit Kirgistan)

NZZ, 13.7.1993 (Gerster – Stimmrechtsreform im IWF)

NZZ, 15.7.1993 (IWF–Kredit für Vietnam ?)

Tages–Anzeiger, 26.9.1992 (Jahrestagung/lnterview Otto Stich)

Tages–Anzeiger, 17.4. und 19.4.1993 (Zentralasienreise/Delegation Stich)

NZZ und Tages–Anzeiger, 16.9.1993 (Hilfswerke fur Reformen in IWF und Weltbank)

1.4. Weltbankgruppe

1.4.1. Weltbankpolitik

35Die Weltbankgruppe, bestehend aus der Weltbank und der IDA, bat im Fiskaljahr 1993 Kredite in Rekordhöhe bewilligt. Dabei entfielen umfangreiche Kredite auf Ostländer, die zum Teil erstmals Geld von der Weltbank oder der IDA beziehen konnten. Hingegen erhielten die afrikanischen Länder bedeutend weniger a/s im Vorjahr. Ein interner Bericht befasste sich mit der Qualität der Kredite und folgerte, dass rund ein Drittel aller Projekte als Misserfolg verbucht werden müsse. Diese Kritik führte zur Ausarbeitung von Reformvorschlägen für die Vergabekriterien. In die Schlagzeilen geriet die Weltbank mit der Beteiligung an einem gigantischen Staudammprojekt im Narmadatal in Indien, aus dem sie sich im Berichtsjahr zurückzog. Die Schweiz ist seit 1992 Mitglied der Weltbank und wie im IWF ebenfalls im Exekutivdirektorium vertreten. Schweizerische Hilfswerke und Ent–wicklungsorganisationen verfolgen mit besonderem Interesse die Haltung der Schweiz in der Weltbankgruppe.

36Zu der Weltbankgruppe gehören im engeren Sinne die Weltbank (International Bank for Reconstruction and Development, IBRD) und die IDA (International Development Association), welche Kredite an die Regierungen der Entwicklungsländer vergeben. Für die Unterstützung des privaten Sektors gründete die Weltbank 1956 die International Finance Corporation, IFC, und in den achtziger Jahren die Multilateral Investment Guarantee Association, MIGA, welche Kredite an den Privatsektor ausleihen oder Privatinvestitionen versichern.

37Höchste Kreditvergabe

38Weltbank und IDA bewilligten im Fiskaljahr 1993 (per 30. Juni) insgesamt 23,7 Milliarden Dollar an Krediten, gegenüber 21,7 im Vorjahr. Das ist der bisher höchste jährliche Betrag an Kreditzusagen. Auf die Weltbank entfielen 16,9 Milliarden Dollar, auf die IDA 6,8 Milliarden Dollar. Regional betrachtet fällt auf, dass die Zunahme vor allem auf die Gewährung von Krediten an Ostländer zurückzuführen ist, welche insgesamt 3,9 Milliarden Dollar erhielten (2,1 Milliarden Dollar im Vorjahr). Die als Entwicklungsländer eingestuften zentralasiatischen Republiken Usbekistan, Kasachstan, Kirgistan und Aserbeidschan sind zum Bezug von IDA–Darlehen berechtigt.

  • 5 In dem Oxfam–Bericht Africa, make or break, wird u.a. kritisiert, dass die Struktur–anpassungsprogr (...)

39Afrika erhielt mit nur 2,8 Milliarden Dollar an Neuzusagen 1,2 Milliarden weniger als im Vorjahr (4 Milliarden Dollar). Die Bank begründet diesen Rückgang damit, dass die Zahlungsbilanzfinanzierungen (dies sind schnell abfliessende Kredite) rückläufig waren. Es finde zur Zeit ein Wechsel zu mehr Projektkrediten statt, deren Abwicklung mehr Zeit fordere. Die Strukturanpassungspolitik der Weltbank wie auch des IWF in den afrikanischen Ländern ist der Kritik ausgesetzt, diese seien den afrikanischen Gegebenheiten unangemessen. Die britische Hilfsorganisation Oxfam geht sogar so weit, die Weltbank und den IWF aufzu–fordern, sich aus Afrika zurückzuziehen. Die Wirtschaftsreformen seien in den meisten afrikanischen Ländern gescheitert und hätten lediglich hohe soziale Kosten verursacht(5). Die Arbeitsgemeinschaft der schweizerischen Hilfswerke ihrerseits fordert die Weltbank zu einem verstärkten Engagement in Afrika auf.

40Keine weitere Beteiligung am Narmada–Projekt

41Indien baut seit 1987 ein gigantisches Bewässerungsprojekt am Narmadafluss, an dem sich auch die Weltbank beteiligte, und zwar mit einer Zusage von 450 Millionen Dollar (geschätzte Gesamtkosten 3 Milliarden Dollar). Das Projekt war von anfang an wegen seiner sozialen und ökologischen Kosten sehr umstritten. Die Weltbank geriet unter Druck und forderte von Indien die Einhaltung strengerer Auflagen bei der Umsiedlung der Bevölkerung und beim Umweltschutz. Im April 1993 gab Indien seinen Verzicht auf weitere Finanzhilfe der Weltbank bekannt, da die Auflagen im gesetzten Zeitraum nicht erfüllt werden könnten.

42Mehrere schweizerische Entwicklungsorganisationen haben den Bundesrat aufgefordert, sich im Exekutivrat fur den Rückzug der Weltbank aus dem Narmada–Projekt einzusetzen. Ebenfalls mit dem Narmada–Projekt befasste sich die Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (Kommission Nebiker), welche den Bundesrat in entwicklungspolitischen Fragen berät. Sie hatte vorgeschlagen, dass die Schweiz das Projekt nur dann unterstützen soll, wenn die von der Weltbank gestellten Bedingungen zum Schutz der Umwelt und der Urbevölkerung tatsächlich eingehalten werden.

43Wapenhans–Bericht

44Die Weltbank gerät wegen der Finanzierung umstrittener Projekte oftmals in die Schlagzeilen. Um der Kritik besser begegnen zu können, gab sie eine interne Studie unter Leitung des ehemaligen Vizepräsidenten Willi Wapenhans in Auftrag, welche die Kreditpraxis untersuchte. Die Studie (Wapenhans–Bericht) kam zum Schluss, dass ein hoher Anteil von Weltbankkrediten Misserfolge darstellten. Der Anteil der als befriedigend eingestuften Projekte ist zwischen 1981 und 1991 von 85 Prozent auf 63 Prozent gefallen. Die Studie empfiehlt eine Reihe von Reformschritten, insbesondere eine bessere Überwachung der Projektabläufe. Projekte sollen ausserdem nicht mehr isoliert abgewickelt werden, sondern in eine Gesamtstrategie fur das einzelne Land eingebettet sein. Dies bedeutete bereits die Streichung von Projekten in Brasilien, Indien, Nigeria und der Türkei. Zudem sollen aussenstehende private Gruppierungen wie Entwicklungsorganisationen und Um–weltschutzbewegungen gegen einzelne Projekte Einspruch erheben können.

45Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke erklärte in einer Stellungnahme zu den Reformvorschlägen der Weltbank, dass der Wapenhans–Bericht als Basis genommen werden solle fur eine vertiefte Analyse und Meinungsbildung auch innerhalb der Nicht–Regierungsorganisationen, welche ihren Landesvertretern im Exekutivrat weitergehende Reformvorschläge unterbreiten sollen. Nebst institutionellen Reformen solle insbesondere eine Risikobeteiligung der Weltbank an den von ihr finanzierten Projekten in Betracht gezogen werden.

46Weltentwicklungsbericht zum Thema Gesundheitswesen

47Der jährlich von der Weltbank herausgegebene Entwicklungsbericht befasst sich jeweils mit einem Schwerpunktthema. Der Bericht 1992 befasst sich – in enger Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation – kritisch mit den Errun–genschaften und Mängeln im Gesundheitswesen in der Dritten Welt. In den letzten vier Jahrzehnten sind im Gesundheitsbereich einige entscheidende Erfolge erzielt worden. Die Kindersterblichkeit ist um zwei Drittel gefallen ; die Lebenserwartung in den Entwicklungsländern ist von 40 Jahren 1950 auf 63 Jahre heute gestiegen, verschiedene Krankheiten sind durch weltweite Impfkampagnen praktisch ausgerottet, wie beispielsweise die Pocken. Trotzdem ziehen die Autorinnen und Autoren des Weltentwicklungsberichts kritisch Bilanz des Gesundheitswesens. Ein grosser Teil der jährlichen Gesundheitsausgaben werden verschwendet oder in erster Linie fur teure Prestigeprojekte und fur die bereits gut versorgten Reichen verwendet.

48Zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge in Entwicklungsländern empfiehlt die Weltbank im Bericht einfache Massnahmen. Die Regierungen sollen prioritär die Basisgesundheitsvorsorge fur alle Bevölkerungsschichten garantieren, dezentrale Strukturen schaffen wie beispielsweise regionale Kliniken fördern und ein besonderes Gewicht auf die Ausbildung von Frauen und Mädchen legen, welche in den Familien fur die Gesundheit und Krankenpflege verantwortlich sind. Als grösste Probleme der zukünftigen Gesundheitsvorsorge werden genannt die Überalterung, Aids, die zunehmende Resistenz einzelner Krankheitserreger und grundsätzlich die anhaltende Armut.

49Die Weltbank empfiehlt den Regierungen weiter, den Wettbewerb im Gesundheitswesen zu fördern und verspricht sich dadurch mehr Effizienz und günstigere Kosten. Allerdings räumt der Bericht ein, dass der private Gesundheitssektor vom Staat reguliert werden musse, um ein gutes Basisangebot fur alle zu sichern. Dies wird grosse Probleme aufwerfen, da der Versicherungsschutz in der Dritten Welt meist völlig ungenügend ist und die Regierungen kaum in der Lage sind, das private Gesundheitsangebot wirksam zu überwachen.

50Zehnte IDA–Kapitalaufstockung

51Im Dezember 1992 einigten sich die Geberländer der IDA auf eine Kapitalerhöhung auf 13 Milliarden SZR (18,5 Milliarden Dollar). Die Schweiz beteiligt sich mit 470 Millionen Franken. Die Aufstockung bringt der IDA, welche weiche Kredite an die ärmsten Länder vergibt, mehr Spielraum, doch ist auch die Länderliste fur IDA–Kreditabnehmer langer geworden. Es sind dies einige zentralasiatische Länder, zu deren Gunsten wohl in erster Unie die Mischländer (Weltbankkredit– und IDA–kreditberechtigt) Indien und China auf die voile Ausschöpfung „ihrer“ IDA–Kredite verzichten müssen.

52Wachsende Aufgaben fur die IFC

53Deregulierung in den Entwicklungsländern und Privatisierung in den Ostländern schaffen eine grosse Nachfrage nach Kapital fur private Unternehmen. Die 1956 gegründete Weltbanktochter IFC gewährt Kredite im privaten Sektor (bis zu 25 Prozent der Projektkosten) und beteiligt sich bis zu maximal 35 Prozent an Privatunternehmen. Sie leistet technische Unterstutzung, vor allem in Form von Beratung und Begleitung des Managements, ohne eigentliche Führungsaufgaben zu ubernehmen. Die IFC versteht sich als Katalysator zur Mobilisierung von Privatkapital. Die heutigen Entwicklungsstrategien mit Trend zur Marktwirtschaft stellen die Organisation vor neue Aufgaben. Die Aufnahme der Ostländer als Mitglieder und die Unterstutzung des Reformprozesses dürfte die umfangreichste Aufgabe der nächsten Jahre werden, nachdem die IFC in den achtziger Jahren insbesondere in Lateinamerika – allen voran in Mexiko – investiert hat.

541992 hat die IFC ihr Eigenkapital um eine Milliarde Dollar auf 2 Milliarden Dollar verdoppelt. Die Schweiz beteiligte sich mit rund 13 Millionen Franken. Im Geschäftsjahr 1993 (per Ende Juni 1993) erhöhte die IFC ihre Investitionsbeteiligungen auf eigene Rechnung um 20 Prozent auf 2,1 Milliarden Dollar. Unter Einschluss der syndizierten Kredite (auf Rechnung Dritter doch unter Risiko–beteiligung der IFC) wurde ein Investitionsvolumen von 3,9 Milliarden Dollar (i.V. 3,2) erreicht. Mit der zunehmenden Privatisierung von Infrastrukturaufgaben in den Entwicklungsländern hat die IFC ihr Engagement fur Investitionen in den Sektoren Energie, Transport und Fernmeldewesen stark ausgedehnt.

1.4.2. Haltung der Schweiz

55Die Schweiz ist im Exekutivdirektorium durch Jean–Daniel Gerber (Bundesamt fur Aussenwirtschaft) vertreten. Die Haltung der Schweiz wird auch bei der Weltbank mit Interesse von den schweizerischen entwicklungspolitischen Organisationen genau verfolgt. Mit Anregungen und Vorschlägen versuchen sie Einfluss zu nehmen darauf, dass sich die Schweiz bei den Finanzinstitutionen fur die Anliegen der Entwicklungsländer einsetzt und die Grundzuge der schweizerischen Entwicklungspolitik berücksichtigt.

56Solche Vorschläge betrafen u.a. die Informalionspolitik der Weltbank. In der Publikation Inside – Out, IWF, Weltbank und die Schweiz, fördern die Erklärung von Bern und Greenpeace Schweiz eine grössere Transparenz bei der Weltbank, was eine frühzeitige Information über Projektvorhaben beinhalten solle. Der frühzeitige und umfassende Zugang zu Informationen sei eine wesentliche Voraussetzung fur die lokale Beteiligung und damit fur den Erfolg von Entwicklungsprojekten, wie dies die Weltbank in ihren Reformabsichten ja vorhabe. Soziale und ökologische Projektuntersuchungen sollten konsequent veröffentlicht werden. Weiter wurde der Bund ersucht, sich fur die Reformen, wie sie der Wapenhans–Bericht vorschlägt, einzusetzen. Insbesondere solle sich die Schweiz fur die Schaffung einer unabhängigen Rekursinstanz und fur die unabhängige Beurteilung und Evaluation von risikoreichen Projekten einsetzen. An ihrer Sitzung im September 1993 haben die Exekutivdirektoren diese Vorschläge diskutiert und angenommen.

57Eine weitere Kritik betraf den von der Weltbank verwalteten Globalen Umwelt–fonds. Der Umweltfonds werde missbraucht, um die ökologischen Schäden regulärer Weltbankprojekte zu reparieren. Die Erklärung von Bern und die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke fördern, dass sich die Schweiz dafür einsetze, dass der Umweltfonds ein von der Weltbank unabhängiges Sekretariat erhalte.

Quellen

Weltbank, Entwicklungsbericht 1992, Washington 1993

epd–Entwicklungspolitik 14/93 (Juli) (Weltentwicklungsbericht)

NZZ, 15716. 5.1993 (Kirgistan–Kredit der IDA)

NZZ, 8.7.1993 (Kreditvergabe)

NZZ, 31.3. und 2.4.1993 (Indien verzichtet auf Narmadabeteiligung der Weltbank)

NZZ, 20.11.1993 (Wapenhans–Bericht)

Tages–Anzeiger und NZZ, 13.7.1993 (Reformvorschläge)

Tages–Anzeiger und NZZ, 7.7.1993 (Entwicklungsbericht der Weltbank)

NZZ, 16.12.1993 (IDA–Kapitalerhöhung)

NZZ, 20.4.1993 (Neue Aufgaben fur die IFC)

NZZ, 24.12.1992 (IFC–Kapitalaufstockung)

Inside – Out, IWF, Weltbank und die Schweiz, Ausgaben 1992 und 1993 (hrsg. von Erklärung von Bern/deutsche Schweiz und Greenpeace Schweiz)

i3w–Dokument, Die Weltbank unter Reformdruck, Bern, März 1993 NZZ, 16.9.1993 (IFC–Geschäftsbericht 1993)

1.5. Jahrestagung 1993 von IWF und Weltbank

58Der internationale Währungsfonds und die Weltbank führen ihre Jahrestagung jeweils im Herbst gemeinsam durch. Die Jahrestagung 1993 fand vom 27.–30. September in Washington statt. Hauptthema war die Wiederbelebung der Weltkonjunktur ; angesprochen waren die Rezession in den Industrieländern, die Reformanstrengungen der Ostländer, die Wirtschaftserfolge gewisser Entwicklungsländer in Asien und in Lateinamerika. Fur die verschuldeten afrikanischen Länder südlich der Sahara forderten IWF und Weltbank die Gläubigerländer zum Erlass von Schulden auf.

59Der Internationale Währungsfonds und die Weltbank hatten sich an den beiden vorhergehenden Jahrestagungen stark auf die Probleme der Ostländer konzentriert. An der Jahrestagung 1993 wurde die Notwendigkeit der Finanzierung des Reformprozesses in diesen Ländern bekräftigt, allerdings waren sich die Teilnehmer zum grössten Teil auch einig darüber, dass „institutionelle Schwierigkeiten“ in diesen Ländern den Finanzierungsprozess verlangsamen. Viel Platz nahm die Diskussion über die Ankurbelung der Weltwirtschaft ein. Dies vor allem in Form von Appellen an die Regierungen, sich fur den erfolgreichen Abschluss der GATT–Verhandlungen der Uruguay–Runde einzusetzen. Die Rezession in den Industrieländern trage die Gefahr eines zunehmenden Protektionismus mit sich, was die Entwicklungsländer in ihren Anstrengungen zur Liberalisierung ihrer Märkte benachteiligt. Die Regierungen sollen ihren wirtschaftspolitischen Spielraum fur Wachstumsimpulse besser ausnützen, insbesondere seien weitere Zinssenkungsrunden notwendig.

Die Jahrestagung von IWF und Weltbank ist ein Grossereignis der Finanzund Entwicklungsminister der Mitgliedsländer und dauert inklusive Vorbereitungstreffen der Ländergruppen (Zehnerklub, Gruppe der 24) und der Ausschüsse (Interimskomitee und Entwicklungsausschuss) rund eine Woche. Die Schweiz war an der Jahrestagung 1993 vertreten durch Bundesrat Otto Stich (Eidgenössisches Finanzdepartement) und Nationalbankpräsident Markus Lusser (IWF) und durch Staatssekretär Franz Blankart, Direktor des BAWI, (Weltbank).

60Keine Neuzuteilung von Sonderziehungsrechten

61Sonderziehungsrechte (SZR) werden vom IWF in Form von Kreditgewährung geschaffen. Sie können als Zahlungsmittel unter den IWF–Mitgliedern verwendet werden. SZR werden „gratis“, d.h. ohne vorherige Einzahlung, im Verhältnis der Länderquoten geschaffen und zugeteilt. Die Zuteilung von SZR hat zum Ziel, die Währungsreserven zu erhöhen ; sie sind insbesondere fur Länder mit geringen Währungsreserven von Bedeutung. Die Schaffung von SZR bedarf einer Stimmenmehrheit von 85 Prozent im Gouverneursrat. Zahlreiche Entwicklungsländer, unterstützt von IWF–Direktor Camdessus, forderten die Schaffung neuer SZR. Anlässlich der Frühjahrstagung 1993 wurde dieses Anliegen erstmals diskutiert, ohne die notwendige Stimmenmehrheit zu erzielen. Insbesondere afrikanische Länder und gewisse Ostländer weisen prekäre Währungsreserven aus und hofften auf eine Neuzuteilung von SZR. Die Schweiz unterstützte die Forderung nach einer generellen Neuallokation von SZR, nicht aber die Forderung, die SZR unter den Ländern umzuverteilen. Die Neuschaffung von SZR fand jedoch an der Jahrestagung keine genügende Stimmenmehrheit.

62Das Schuldenproblem der afrikanischen Länder

63Fur die verschuldeten Länder Afrikas südlich der Sahara ist die Schuldenkrise noch lange nicht überwunden und sie können nicht mit den hochverschuldeten Ländern Lateinamerikas verglichen werden, welche trotz hoher Aussenschuld teilweise wirtschaftliches Wachstum ausweisen. Die schwarzafrikanischen Länder sind praktisch ausschliesslich bei Regierungen sowie gegenüber IWF und Weltbank verschuldet. Zur Lösung des afrikanischen Schuldenproblems seien beträchtliche Schuldenerlasse (durch die Regierungen) notwendig, gleichzeitig müssen neue Kredite zu besonders weichen Bedingungen (Weltbank/IDA/Entwicklungshilfe) gewährt werden, dies die Ansicht von IWF– und Weltbankvertretern, welche breite Zustimmung erhielt. Die Industrieländer haben im Rahmen des Pariser Klubs die erweiterten Toronto–Bedingungen vorgeschlagen, wonach zwei Drittel der ausstehenden Schuld dieser Ländergruppe erlassen werden soll.

64Weltbank–Entwicklungskomitee

65Fur eine erfolgreiche Strukturanpassung in den afrikanischen Ländern könne der Abschluss der Uruguay–Runde des GATT dann einen Erfolg darstellen, wenn auch der Zugang fur die Produkte dieser Länder zum Weltmarkt garantiert ist. Diese Haltung im Entwicklungskomitee der Weltbank unterstützte auch die Schweiz. Sie forderte die Weltbank zudem auf, sich zusammen mit anderen internationalen Institutionen aktiver fur eine bessere Rohstoffpolitik einzusetzen. Die Schweiz rief die anderen Länder dazu auf, der Entschuldung Priorität einzuräumen und analoge Instrumente zur Entschuldung zu schaffen, wie sie die Schweiz mit der Entschuldungsfazilität errichtet hat. Ein weiteres Thema von Bedeutung war die Finanzierung des Privatisierungsprozesses. Weltbank und IWF finanzieren den öffentlichen Sektor und funktionieren lediglich als Katalysator fur private Kapitalströme. Der Schweizer Vertreter im Entwicklungsausschuss stellte die Frage, ob die Weltbank zur Forderung der Privatisierung in den Entwicklungsländern und in den Ostländern nicht noch mehr tun könnte.

66Weitere Themen

  • Verlängerung der Erweiterten Strukturanpassungsfazilität (ESAF II) des IWF : Die Mitgliedsländer des IWF sprachen sich fur die Verlängerung der Ende November 1993 auslaufenden ESAF aus. Diese sei notwendig, um die Nachhaltigkeit der Strukturreformen in den Entwicklungsländern zu garantieren. Die Fragen der Finanzierung und genauen Ausgestaltung der ESAF II blieben offen.

  • Neue Aufgaben im Nahen Osten und in Südafrika : IWF und Weltbank bereiten die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Südafrika und dem Nahen Osten vor. Die beiden Institutionen gehen davon aus, dass diese Regionen schon in kurzer Zeit beträchtliche Finanzhilfe beanspruchen werden.

  • Positive Rolle der Schweiz : Die Schweiz spielt nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke im IWF und in der Weltbank eine aktive, positive Rolle. Dieses Urteil gaben Vertreter der Arbeitsgemeinschaft an einer Pressekonferenz vor der Jahrestagung ab. Bei dieser Gelegenheit riefen sie die Schweizer Vertreter dazu auf, sich an der Jahrestagung fur einen grosszügigen Schuldenerlass gegenüber den ärmeren Entwicklungsländern, insbesondere den afrikanischen, einzusetzen.

Quellen

IMF–Survey, September und Oktober 1993 (Annual Meetings)

Entwicklungspolitischer Dokumentations– und Pressedienst, Dokument vom 23.9.1993, Die Schweizer Politik in IWF und Weltbank : Eine Zwischenbilanz der Arbeitsgemeinschaft, von Richard Gerster, Bruno Gurtner, Thomas Bürge Bundesamt fur Aussenwirtschaft

NZZ, 24.9., 28.9., 29.9., 30.9. und 1.10.1993 (Jahrestagung IWF/Weltbank) Tages–Anzeiger, 4.10.1993

1.6. Umschuldungen im Rahmen des Pariser Klubs

67Der Pariser Klub ist ein Forum der Gläubigerländer fur die Verhandlungen bilateraler öffentlicher und öffentlich garantierter Forderungen gegenüber Entwicklungsländern mit Zahlungsproblemen. Aus den Verhandlungen resultiert kein operationelles multilaterales Umschuldungsabkommen, sondern es wird der Rahmen fur die zukünftigen bilateralen Umschuldungsabkommen vereinbart. Teilnehmer sind die durch die Umschuldung betroffenen Regierungsgläubiger und Vertreter des Schuldnerlandes sowie Berater der Internationalen Finanzinstitutionen und der UNCTAD. Die Schweiz nimmt wie die übrigen Gläubiger an den Verhandlungen teil, wenn ihr Anteil am Umschuldungspaket den jeweils festgelegten Mindestbetrag ausmacht (de minimis–Klausel). De minimis–Schulden müssen weiterhin bedient werden.

68Der Pariser Klub wurde bereits 1956 ins Leben gerufen. Seine Aufgabe war die kurzfristige Umschuldung von Fälligkeiten, damais insbesondere von einigen lateinamerikanischen Ländern mit Liquiditätsproblemen. An dieser Praxis der ausschliesslich kurzfristigen Umschuldungen hielten die Gläubigerländer jahrzehntelang fest, bis der Aufwand – einige Länder hatten schon mehrtach umgeschuldet – auf dem Hohepunkt der Schuldenkrise der achtziger Jahre zu gross wurde und sich längerfristige Umschuldungspakete aufdrängten. Bis 1987 wurden die Fälligkeiten jeweils zum Marktzins umgeschuldet. Fur alle Länder galten praktisch die gleichen Bedingungen. Priorität hatten die finanzpolitischen Aspekte der Gläubigerländer. Der Pariser Klub hatte den Ruf, Schuldeneintreiber der Industrieländer zu sein.

69Die bis dahin angewandte Praxis hatte den verschuldeten Ländern keine wesentliche Erleichterung gebracht, weshalb der damalige US–Finanzminister Brady Vorschläge fur einen Schuldenabbau machte, welcher auch den Abbau von Schulden gegenüber den Geschäftsbanken beinhaltete. 1988 einigten sich die Gläubigerländer in Toronto angesichts des Ausmasses der Schuldenkrise darauf, fur gewisse Länderkategorien weichere Bedingungen gelten zu lassen, die sog. „Toronto–Bedingungen“, welche 1991 zu den „Erweiterten Toronto–Bedingungen“ ausgebaut wurden (auch bekannt unter Trinidad–Bedingungen). Wesentliches Element war der Schuldenabbau, nicht bloss die Umschuldung von Fälligkeiten. Als erste Länder – und im Sinne einer Ausnahme – kamen Polen und Ägypten in den Genuss des Abbaus ihrer Gesamtschuld um die Hälfte des Gegenwartswertes (net present value reduction). Den anderen Ländern wird jeweils der Schuldendienst um 50 Prozent erlassen (debt service reduction). Das fur ein Land geltende Umschuldungsdispositiv muss gesamtwirtschaftlich in ein von IWF und Weltbank begleitetes Reformprogramm eingebettet sein. Fur die ärmsten Entwicklungsländer wurde in den damaligen „Trinidad–Bedingungen“ vom englischen Premierminster Major vorgeschlagen, deren Schuld um zwei Drittel zu reduzieren, was bis anhin (noch) nicht so gehandhabt wird. (Das Schuldendispositiv des Pariser Klubs ist ausführlich erörtert worden im Jahrbuch 1993, S. 32ff).

70Multilaterale Vereinbarungen : Im Jahre 1992 wurden im Rahmen des Pariser Klubs mit 19 Ländern neue Vereinbarungen über die Umschuldung staatlicher oder staatlich garantierter Forderungen über insgesamt 19,8 Milliarden Dollar ausgehandelt. Wie aus Tabelle Nr. 6 ersichtlich, betrafen die Umschuldungen 12 afrikanische Länder, 5 Länder Lateinamerikas und 1 asiatisches sowie 1 osteuropäisches Land. Den grössten Betrag betraf den Grossschuldner Brasilien mit 10,5 Milliarden Dollar. Die Schweiz nahm an den Verhandlungen mit 14 Ländern teil. Im ersten Halbjahr 1993 vereinbarten 10 Länder multilaterale Umschuldungen, wobei Russland und Peru die grössten Beträge ausmachten. Die Schweiz war ausser im Falle Russlands nicht betroffen.

71Bilaterale Umschuldungsabkommen : Von der Vereinbarung des Pariser Klubs bis zum Abschluss bilateraler Umschuldungsabkommen braucht es in der Regel eine Vorbereitungszeit von einigen Monaten. 1992 unterzeichnete die Schweiz 13 bilaterale Umschuldungsabkommen über einen Betrag von insgesamt 2 Milliarden Franken. Die grössten Beträge betrafen Ägypten und Polen, denen die Schweiz entsprechend den Vereinbarungen des Pariser Klubs die Hälfte der ausstehenden Schuld schenkte und den Rest der Fälligkeiten umschuldete. Im ersten Halbjahr

Tabelle Nr. 6. Multilaterale Umschuldungsabkommen

Tabelle Nr. 6. Multilaterale Umschuldungsabkommen

Quelle : BAWI

721993 schloss die Schweiz mit 6 Ländern Umschuldungsabkommen. Die Bedingungen sind aus Tabelle Nr. 7 ersichtlich.

73

Tabelle Nr. 7. Bilaterale Umschuldungsabkommen

Tabelle Nr. 7. Bilaterale Umschuldungsabkommen

Quellen : BAWI

Quellen

Bundesamt fur Aussenwirtschaft

Aussenwirtschaftsbericht 1992

Francesco Abbate, Le Club de Paris : Un groupe d’agents de recouvrement des creances ou une institution au service du developpement ?, in : Cnuced–Bulletin Nr. 19 (März/April 1993)

1.7. Entschuldungsmassnahmen der Schweiz

74Der Bund hat bis Mitte 1993 Guthaben gegenüber 28 Entwicklungsländern im Umfang von rund 1,4 Milliarden Franken Nominalwert von privaten Gläubigern erworben. Der Aufwand betrug insgesamt rund 78 Millionen Franken. Die abgekauften Forderungen wird die Schweiz in der Folge in die bilateralen Entschuldungsverhandlungen mit den jeweiligen Regierungen einbringen. 1993 wurden mit Bolivien und mit Nicaragua bilaterale Entschuldungsabkommen unterzeichnet ; Verhandlungen mit weiteren Ländern folgen. In der Regel fordert die Schweiz als Gegenleistung fur den Schuldenerlass die Errichtung von Gegenwertfonds. Im April 1993 wurde in Bolivien ein solcher Fonds errichtet.

  • 6 Bundesamt fur Aussenwirtschaft, Offizielle Entschuldungsmassnahmen der Schweiz, Bern, 6.2.1992.

751991 errichtete der Bund vor allem auf der Grundlage der Petition der schweizerischen Hilfswerke „Entwicklung braucht Entschuldung“ eine Entschuldungsfazilität, aus welcher Entschuldungsaktionen gegenüber Entwicklungsländern finanziert werden. Folgende fünf Grundbedingungen müssen erfüllt sein(6) :

  • Das Land ist ein ärmeres, hochverschuldetes Entwicklungsland. Die schweizerischen Entschuldungsmassnahmen konzentrieren sich hauptsächlich auf die allerärmsten Länder (LLDC) sowie auf Partnerländer der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.

  • Das Land muss ein mittelfristiges Wirtschaftsreformprogramm mit Einbezug breiter Bevölkerungskreise am Entwicklungsprozess eingeleitet haben.

  • Das Land muss ein Schuldenmanagement vorweisen, das weitere Schuldenerleichterungen auf bilateraler und multilateraler Ebene beinhaltet.

  • Das Schuldenerlassvolumen muss bei internationalen Aktionen insgesamt ein genügend grosses Ausmass erreichen, das mittelfristig spürbare Entwicklungsimpulse erwarten lässt.

  • Die vom Schuldenerlass betroffenen privaten Gläubiger müssen sich an der Aktion entsprechend ihrem Risiko beteiligen. Dies ist in der Regel gegeben durch den realen Wertverlust der Guthaben, welche zum Sekundärmarktwert abgekauft werden.

76Fur die Finanzierung der Schuldenerlassaktionen stehen insgesamt 500 Millionen Franken zur Verfügung : 100 Millionen Franken aus dem Rahmenkredit zur Weiterführung der Finanzierung von wirtschafts– und handelspolitischen Massnahmen, einschliesslich Entschuldungsmassnahmen (Botschaft vom 21.2.1990) und 400 Millionen Franken aus dem Rahmenkredit anlässlich der 700–Jahr–Feier zur Finanzierung von Entschuldungsmassnahmen zugunsten ärmerer Entwicklungsländer (Botschaft vom 30.1.1991). Fur die Durchführung der Entschuldungsaktionen liegt die Kompetenz beim Bundesamt fur Aussenwirtschaft, in Zusammenarbeit mit der Direktion fur Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe und der Entschuldungsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke. Begleitet werden die Massnahmen von der gemischten Kommission fur internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (Kommission Nebiker), welche ein ausdrückliches Mandat zur Begleitung der Entschuldungsmassnahmen erhalten hat, das der Ausschuss Entschuldungsmassnahmen wahrnimmt.

77Die effektiven Aufwendungen fur Entschuldungsmassnahmen betrugen 1992 59,5 Millionen Franken und im Vorjahr 84,1 Millionen Franken.

78Die Abwicklung der bilateralen Entschuldungsoperationen ist aufwendig und kann sich über Monate oder Jahre erstrecken, je nach politischer und wirtschaftlicher Situation im betroffenen Entwicklungsland. Zudem verzögern die Budgetkürzungen des Bundes eine rasche Verwendung der Mittel. Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke befürchtet, dass sich der Zeitraum der Entschuldungsaktionen dadurch bis zur Ausschöpfung der Kreditmittel bis über das Jahr 2000 erstrecken kann. Bei der Verabschiedung im Jubiläumsjahr 1991 war ein Zeitraum von mindestens 5 Jahren vorgesehen.

79Internationale Schuldenerlassaktionen

80Die Schweiz beteiligt sich an internationalen Aktionen, welche von der IDA koordiniert werden. Die ersten Rückkaufoperationen von Forderungen erfolgten zugunsten von Niger und Mosambik (Rückkauf kommerzieller Schulden durch die IDA–Entschuldungsfazilität). Weitere Aktionen betrafen Nicaragua und Peru (Beitrag an dieTilgung der Rückstände gegenüber internationalen Finanzierungsinstitutionen). Zugunsten Boliviens beteiligte sich die Schweiz an drei internationalen Rückkaufaktionen von kommerziellen Krediten (1988, 1990, 1993). Zusätzlich leistete die Schweiz an die Entschuldungsfazilität der IDA einen Betrag von 20 Millionen Franken. Ghana, das eine Überschuldung vermieden hatte, wurde im Rahmen der Komplementärmassnahmen eine Zahlungsbilanzhilfe in der Höhe von 15 Millionen Franken gewährt. 1993 waren die Rückkäufe auf internationalem Niveau, an denen sich die Schweiz beteiligen wird, mit folgenden Ländern in Vorbereitung : Uganda, Togo, Sambia, Nicaragua, Tansania.

81Bilaterale Entschuldungsaktionen

82Die vom Bund 1991 bis 1993 durchgeführten bilateralen Entschuldungsaktionen betrafen 28 Länder und umfasste die Schuldensumme von 1’370 Millionen Franken (Summe aller Schuldtitel nominal). Die Kosten des Rückkaufs beliefen sich fur den Bund auf insgesamt rund 78 Millionen Franken ; die Details weist Tabelle Nr. 8 aus.

Bolivien ist ein Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Es weist ein Pro–Kopf–Einkommen von 630 Dollar aus (1990). 1985 begann die Regierung ein Wirtschaftsreformprogramm. 1984 erreichte der effektiv getatigte Schuldendienst sein Maximum und machte 63 Prozent der Exporterlöse aus ; 1991 betrug er immer noch 34 Prozent. Umschuldungen, Schuldenerlasse und steigende Exporte brachten eine gewisse Erleichterung des Schuldendienstes. Die Schweiz hat sich an drei internationalen stufenweise durchgeführten Rückkaufaktionen von Schulden gegenüber privaten Gläubigern zugunsten Boliviens beteiligt, mit denen das Land seine gesamte Bankenschuld des öffentlichen Sektors abbauen konnte. 1988 hatten sich die Banken mit 47 Prozent ihrer Forderungen an der Aktion beteiligt, 1990 mit 76 Prozent und 1992 mit 100 Prozent. Der Rückkaufpreis stieg von 11 Prozent 1988 und 1990 auf 16 Prozent 1992. Die gesamte Aussenschuld Boliviens hat sich durch diese international durchgeführten Rückkaufaktionen um 6 Prozent verringert. Die Schweiz beteiligte sich mit 50 Millionen Franken.

In vier Verhandlungsrunden mit dem Pariser Klub konnte Bolivien 1987 bis 1992 zudem stets bessere Bedingungen aushandeln. Die Schweiz verlangte in ihrem bilateralen Entschuldungsabkommen (unterzeichnet im April 1993) von der bolivianischen Regierung die Errichtung eines Gegenwertfonds im Betrag von umgerechnet 5,7 Millionen Franken (rund 11 Prozent des zu entschuldenden Betrages). Diese Summe in lokaler Währung wurde auf ein zinstragendes Konto einer Geschäftsbank in Bolivien einbezahlt. Die Mittel werden fur Entwicklungsprojekte im Umweltbereich und in der Kleingewerbeförderung verwendet, welche von einem Ausschuss aus Vertretern der Regierung, des Koordinationsbüros der DEH, der lokalen Hilfswerke, des Unternehmerverbandes und des staatlichen Umweltfonds ausgesucht werden.

  • Der Rückkauf von ERG–garantierten Krediten und Selbstbehalten von Exporteuren und Banken machte den grössten Teil aus (nominelles Forderungsvolumen : 1’320 Millionen Franken) und betraf insgesamt 27 Länder. Die Aktion kostete den Bund rund 74 Millionen Franken. 130 Exporteure und 20 Banken beteiligten sich sehr umfangreich an der Aktion (97 Prozent ihrer Forderungen). Fur Selbstbehalte der Exporteure und Banken bezahlte der Bund durchschnittlich 20 Prozent des Nominalwertes. Den grössten Betrag machte die Elfenbeinküste aus (302 Millionen Franken Nominalschuld, Kosten des Rückkaufs 10 Millionen Franken).

  • Geringer war der Anteil von kommerziellen, nicht–garantierten Krediten von Schweizer Banken und Exportfirmen (7,9 Millionen Franken). Die Banken waren sehr zurückhaltend bei der vom Bundesamt fur Aussenwirtschaft im Dezember 1991 durchgeführten Rückkaufaktion von Bankguthaben. Sie erbrachte lediglich 4,3 Millionen Franken Nominalschulden fur ein Land, nämlich Togo, zum Marktwert von 22 Prozent, was den Bund 0,7 Millionen Franken kostete. Die Exporteure beteiligten sich an der im September 1992 durchgeführten Aktion mit einem Forderungsvolumen von 3,3 Millionen Franken, welches zu durchschnittlich 9 Prozent Marktwert zurückgekauft wurde (Kosten fur den Bund 0,3 Millionen Franken). Die Aktion betraf die sechs afrikanischen Länder Kongo, Mosambik, Sambia, Sudan, Tansania und Zaire.

  • Von internationalen Banken kaufte der Bund 1992 Guthaben gegenüber Ekuador im Nominalwert von 22,9 Millionen Franken zum Preis von 6,2 Millionen Franken ab (Sekundärmarktwert 27 Prozent).

Tabelle Nr. 8. Entschuldungsvolumen bzw. erworbene Schuldentitel durch den Bund basierend auf allen Rückkaufaktionen (Stand 22.12.1993)

Tabelle Nr. 8. Entschuldungsvolumen bzw. erworbene Schuldentitel durch den Bund basierend auf allen Rückkaufaktionen (Stand 22.12.1993)

Quelle : BAWI

Note 1: Verschiedene Arten von Schuldentiteln aller Rückkäufe (1991-93), inclusive Bundesbeteiligungen; Note 2: Nur budgetwiksame Kosten (Kosten kleiner als Schulden X Preis), da bei ERG-garantierten Schuldtiteln der ERG-Anteil (ca. 70% des Totals) ohne budgetwiksame Abgeltung für die Entschuldung von der ERG übernoomen wird; Note 3: Differenz zwischen erworbenen und erlassenen Schulden: Rückkauf und effective Entschuldung liegen oft zeitlich auseinander, so dass bei Nicht-Bazahlung der anfallenden Fälligkeiten in dieser Zeit diese zur ausstehenden Schuld hinzugezählt warden.

83Damit hat der Bund von 1991 bis 1993 praktisch alle von verkaufsbereiten schweizerischen Gläubigern angebotenen Schuldtitel aufgekauft.

841993 wurden bilaterale Entschuldungsverhandlungen gefuhrt mit folgenden Ländern, welche die Grundbedingungen fur Schuldenerlasse erfüllen : Ekuador, Honduras, Jordanien, Mosambik, Nicaragua, Peru, Sambia, Ägypten, Senegal und Tansania. Als mögliche weitere Länder kommen vor allem in Frage : Philippinen, Elfenbeinküste, Guinea und Guinea–Bissau, Madagaskar. Das erste bilaterale Entschuldungsabkommen wurde im April 1993 mit Bolivien unterzeichnet. Es folgten Nicaragua, mit dem das Abkommen über einen Betrag von 2,65 Millionen Franken im Juni 1993 unterzeichnet wurde und Honduras (September 1993, 63,3 Millionen Franken). Auf Initiative der Schweiz fand im Juni 1993 in Bern eine internationale Konferenz der Geberländer statt, an der Massnahmen zur Reduktion der kommerziellen Handelsschulden Nicaraguas und Sambias erläutert wurden.

  • 7 Richard Gerster, Innenpolitische Aspekte der Entschuldungsmassnahmen, in: i3w-Dokument, 31.3.1993, (...)

85Es ist denkbar, dass die Schuldenerlassoperationen gegenüber einzelnen Ländern Jahre beanspruchen können bis die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fur den Schuldenerlass günstig sind und die Aktion entwicklungspolitisch sinnvoll ist. In der Zeit vom Aufkauf der privaten Forderungen bis zum effektiven Schuldenerlass gegenüber dem Entwicklungsland müssen die Schulden bedient werden, was ca. 20 Millionen Franken pro Jahr ergibt. „Fur die Zinsund Rückzahlungen der Übergangszeit bis zum Entschuldungszeitpunkt muss eine saubere Lösung gefunden werden, welche dem Sinn und Geist der Entschuldungspetition entspricht“, fordert die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke(7).

86Kreatlve Entschuldung durch Gegenwertfonds

87Kernpunkt der Petition „Entwicklung braucht Entschuldung“ war die „kreative Entschuldung“ : Durch die Schaffung von sogenannten Gegenwertfonds in Landeswährung soll der Entlastungseffekt des Schuldnerlandes direkt an die Bevölkerung weitergegeben werden. Der Bund hat die Idee grundsätzlich gutgeheissen. Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke hat im Oktober 1991 die „Entschuldungsstelle“ eingerichtet, welche im Konsulentenverhältnis fur das BAWI und die DEH arbeitet. Sie arbeitet Vorschläge fur die Errichtung von Gegenwertfonds aus. Dabei lassen sich die Schuldnerländer grob in drei Kategorien einteilen :

  • Schwerpunktländer der öffentlichen Entwicklungshilfe (z.B. Bolivien)

  • Schwerpunktländer der privaten Entwicklungshilfe (z.B. Togo, Philippinen)

  • Länder ohne nennenswertes schweizerisches Engagement (z.B. Sambia, Guinea).

  • 8 Alfred Gugler, Kreative Entschuldung – eine Zwischenbilanz, i3w–Dokument, a.a.O., S.6ff.

88Die Errichtung von Gegenwertfonds erscheint sinnvoll in Schwerpunktländern der Entwicklungszusammenarbeit mit der Schweiz, wenn der Betrag in Lokalwährung den grossen Aufwand lohnt. Dies ist der Fall in Ländern, gegenüber denen die Schweiz hohe Schuldforderungen hat. Idealerweise übernehmen bereits bestehende lokale Nichtregierungsorganisationen zusammen mit einer Regierungsstelle die Abwicklung und Begleitung der Fonds. In den anderen Fällen scheint die direkte Unterstutzung von laufenden Projekten oder Programmensinnvolleralsdie Schaffung eines Gegenwertfonds. Die Entschuldungsstelle hat bei ihren Abklärungen fur die Errichtung von Gegenwertfonds folgende Erfahrungen gemacht(8)

  • Gegenwertfonds können die Nachhaltigkeit von Entwicklungsprozessen verbessern.

  • Durch den Aufbau von Kapitalfonds kann die Autonomie von lokalen NRO gestärkt werden.

  • Es gibt allerdings auch Einschränkungen, und zwar auf drei Ebenen :

  1. Volkswirtschaftlich muss berücksichtigt werden, den Staatshaushalt nicht nennenswert zu belasten. Dies ist der Fall bei Ländern, welche ihre Aussenschuld nicht oder nur teilweise bedienen. Durch die Schuldenstreichung wird in diesen Ländern kein Geld freigesetzt, das fur andere Zwecke verwendet werden kann, es sei denn durch die Schaffung von Neugeld (Inflationsgefahr) oder die Umlagerung von Staatsausgaben.

  2. Auf der politischen Ebene verzichteten einige – vor allem kleinere – NRO darauf, Mittel zu beanspruchen, aus Angst vor Autonomieverlust gegenüber der Regierung. Ein weiteres Problem ist die politische Instabilität, wie am Beispiel Togos erfahren, wo die Abklärungen wegen politischer Unruhen sistiert werden mussten.

  3. Auf der institutionellen Ebene liegt die Einschränkung darin, dass viele –vorab kleinere Länderkeine erfahrenen, auf nationaler Ebene tätige lokale NRO aufweisen, welche als Verhandlungspartner zusammen mit der Regierung die Fonds verwalten können.

89Völkerrechtliches Insolvenzverfahren

  • 9 Einfache Anfrage Gadient vom 19. Juni 1992: Insolvenzrecht zur Entschuldung reformwilliger Entwickl (...)

90Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke machte dem Bundesrat den Vorschlag, sich international für die Schaffung eines völkerrechtlichen Insolvenzverfahrens zur Entschuldung reformwilliger Entwicklungsländer einzusetzen, unterstützt durch den parlamentarischen Vorstoss von Ulrich Gadient (Einfache Anfrage vom 19.6.1992 : Insolvenzrecht zur Entschuldung reformwilliger Entwicklungsländer). Der Bundesrat sei in seinen Bemühungen auf wenig Interesse bei anderen Gläubigerländern gestossen, war dessen Antwort(9).

91Umstrittene statistische Verbuchung der Entschuldungsmassnahmen

92Die OECD hat vorgeschlagen, Entschuldungsmassnahmen zu ihrem Nominalwert in der Entwicklungshilfestatistik zu verbuchen. Die Schweiz setzte sich dafür ein, dass lediglich der Markt– oder der Aufkaufswert der Forderungen als Entwicklungshilfeaufwendungen zu verbuchen sei, um nicht die Statistik zu verfälschen.

Quellen

Bundesamt fur Aussenwirtschaft, Offizielle Entschuldungsmassnahmen der Schweiz gegenüber ärmeren, hochverschuldeten Entwicklungsländern, Bern, 24.5.1993 sowie Offizielle Entschuldungsmassnahmen der Schweiz, Bern, 6.2.1992

i3w–Dokument (31.3.1993), Schweizerische Entschuldungsmassnahmen : Wo stehen wir heute ? von Richard Gerster, Geschäftsleiter der Arbeitsgemeinschaft Swissaid/Fasten–opfer/Brot fur alle/Helvetas/Caritas und Alfred Gugler, Entschuldungsstelle

NZZ, 18.6.1993 (Entschuldungsabkommen Schweiz–Nicaragua)

Gerhard Pfister, Alfred Gugler (Entschuldungsstelle), Gegenwertfonds im Kontext der Entschuldung – Erfahrungen und neue Perspektiven, Bericht an das Bundesamt fur Aussenwirtschaft, Bern, Februar 1992

Bundesamt fur Aussenwirtschaft, Offizielle Entschuldungsmassnahmen der Schweiz, Bern, 6. Februar 1992

Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 1992

2. Internationaler Handel

2.1. UNCTAD

93Die UNCTAD beschäftigt sich zur Zeit hauptsächlich mit der Durchsetzung der institutionellen Reform und den neuen Ausrichtungen, die im Februar 1992 auf der 8. UN–Konferenz fur Handel und Entwicklung angenommen wurden. Der UNCTAD–Rat hat vorallem die Wirtschaftsreformen der Entwicklungsländer und die Umweltprobleme unter dem Gesichtspunkt der Handelspolitiken untersucht. Die UNCTAD ist über den Rückgang der Unterstutzung für die am wenigsten entwickelten Länder beunruhigt. Die neugeschaffenen Kommissionen und Gruppen der Organisation haben ihre Arbeit aufgenommen. Das Pilotprogramm zur Errichtung von Handelszentren ist mit dem Ziel erstellt worden, mehr Effizienz in den Aussenhandelsverfahren zu erreichen. Die internationale Zusammenarbeit im Rohstoffbereich befindet sich weiterhin in einer tiefen Krise, wobei die Verhandlungen über neue internationale Abkommen betreffend Tropenhölzer, Kaffee, Kakao und Naturkautschuk mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Der Handel mit Tropenhölzern ruft in Umweltschutzkreisen starken Widerstand hervor. Die Mittel des neuen Internationalen Kakaoabkommens zur Stabilisierung der Kurse scheinen ziemlich beschränkt zu sein, da das Abkommen keinen direkten Marktinterventionsmechanismus mehr besitzt, sondern eine Produktionsverwaltungspolitik (eine Art Kartell der Produzentenländer) vorsieht. Im Rahmen des Internationalen Naturkautschukabkommens haben sich die Verbraucherländer bis zum Sommer 1993 geweigert, über ein neues Übereinkommen zu verhandeln. Die Schweiz hat sich in den letzten Jahren für eine Erneuerung der UNCTAD im Hinblick auf eine stärkere Berücksichtigung der Marktgesetze eingesetzt.

94Institutionelle Reformen der UNCTAD

95Auf der 8. Konferenz der Vereinten Nationen fur Handel und Entwicklung (UNCTAD VIII), die im Februar 1992 in Cartagena (Kolumbien) zusammentrat, wurden neue Arbeitsausrichtungen und eine Reform der UNCTAD–Organe beschlossen (siehe Jahrbuch 1993, Punkt 3.1.).

96Die Diskussionen in der UNCTAD spielten sich vor dem Hintergrund eines Wiederauflebens der Anerkennung der Werte des Wirtschaftsliberalismus, des Endes der Bipolarität zwischen Ost und West, eines stärkeren Bewusstseins fur Umweltprobleme und des jahrelangen Wartens auf den Abschluss der Handelsgespräche im Rahmen der Uruguy–Runde ab.

97Die Form der Debatten in der UNCTAD ändert sich allmählich. Die frühere Tendenz, um jeden Preis bindende internationale Verträge abzuschliessen oder politische Entscheidungen und Empfehlungen zu verabschieden, macht nach und nach informelleren Diskussionen Platz. Ziel einiger Länder, vor allem der Industrieländer ist es, die UNCTAD zu einer Weltorganisation zu machen, die eine der OECD ähnliche Rolle zu spielen hätte. Somit wurde der Schwerpunkt auf Vergleiche der nationalen Erfahrungen, globale Wirtschaftsanalysen, Fachstudien, Ausbildung und technische Hilfe gelegt werden, sowie auf die Identifizierung und Vorbereitung von Verhandlungsthemen anderer internationaler Organisationen und auf die Unterstutzung von Delegationen der Entwicklungsländer bei Verhandlungen, die sich in anderen Gremien (zum Beispiel im GATT) abspielen. Eine Reihe von Entwicklungsländern und einige nichtstaatliche Organisationen befürchten jedoch, dass die UNCTAD im Nord–Süd–Dialog an Bedeutung einbüssen konnte.

98Eine weitere Neuheit, die von der UNCTAD VIII beschlossen wurde, ist die Beteiligung von nichtregierungsvertretenden Akteuren und von Experten (vor allem aus der Privatwirtschaft) an den Arbeiten des UNCTAD–Rates. Zum anderen nehmen die Länder immer weniger oft als Ländergruppen (Industrieländer, Ent–wicklungsländer oder Ostländer) Stellung. Lediglich die „G–77“ (Entwicklungsländer) bezieht zuweilen noch als Gruppe Position. Die Meinung der Vereinigten Staaten und der Europäischen Gemeinschatt wird für die Industrieländer vorherrschend. Die skandinavischen Länder drücken ihren Standpunkt ebenfalls häufig als Gruppe aus. Die Schweiz gehört zu den wenigen Industrieländern, die sich gesondert ausdrücken. Nach Ansicht der Schweiz ist diese Reform der UNCTAD notwendig, da die Organisation nicht mehr imstande war, zu Entwicklungsfragen einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Die traditionellen Gegensätze zwischen den Länderblöcken erlaubten es nicht mehr, der wachsenden Differenzierung zwischen den Entwicklungsländern Rechnung zu fragen.

2.1.1. UNCTAD–Rat

99Der Rat fur Handel und Entwicklung ist Anfang Oktober 1992, sowie im März und Ende September 1993 zu ordentlichen Tagungen zusammengetreten. Fünfzehn Themen standen auf der Tagesordnung. (Die Diskussionen betreffend die Verschuldung und die Uruguay–Runde werden hier nicht besprochen, da diese Themen unter Punkt 1. und 2.2. dieses Kapitels über internationale Verhandlungen behandelt werden.)

100Handelspolitiken, Strukturanpassung und Wirtschaftsreformen

101Viele Entwicklungsländer haben in den letzten zehn Jahren eine Liberalisierung ihrer Wirtschaft vorgenommen und insbesondere Massnahmen mit folgenden Zielsetzungen eingeführt :

  • Deregulierung der Volkswirtschaft ;

  • Liberalisierung des Finanz– und Bankensektors ;

  • Anreiz fur ausländische Direktinvestitionen ;

  • Privatisierung gewisser Unternehmen ;

  • Reform der Handelspolitiken : Liberalisierung, Reformen des Wechselkurssystems und Abwertung der nationalen Währungen, Reformen der Export–anreize, Einführung internationaler Normen.

102Diese Massnahmen haben in vielen Fällen zu hohen sozialen Kosten geführt, und lediglich die am weitesten fortgeschrittenen Entwicklungsländer konnten ein anhaltendes Wachstum ihrer Ausfuhren erzielen. Nach Meinung des UNCTAD–Sekretariats und zahlreicher Entwicklungsländer wurden diese Anstrengungen durch die weltweite Wirtschaftsrezession und den Protektionismus der Industrieländer gegenüber den lebenswichtigen Ausfuhren der Entwicklungsländer behindert. Die Investitionen und der Technologietransfer der Industriestaaten waren unzureichend, der Schuldenabbau sollte weiter fortgesetzt werden. Die Industrieländer geben zu, dass diese Faktoren eine Rolle gespielt haben, unterstreichen aber gleichzeitig die Verantwortung einiger Entwicklungsländer, die eine unzulängliche oder unzusammenhängende Liberalisierungspolitik verfolgt haben.

  • 10 CNUCED, Communique de presse TAD/INF/2311, 23.3.1993.

103Der schweizerische Delegierte unterstrich die politische Eigenverantwortung der Entwicklungsländer, durch eine verbesserte Führung der Staatsgeschäfte, sowie durch die Gewährleistung makroökonomischer Stabilität und die Erschliessung menschlicher Ressourcen „ihr Haus in Ordnung zu bringen“. Die Schweiz anerkennt jedoch, dass die Entwicklungsländer, vor allem die ärmsten Länder, Unterstutzung von aussen benötigen, um die mit den Reformen einhergehenden sozialen Kosten zu dämpfen(10).

104Der UNCTAD–Bericht über Handel und Entwicklung 1993 schlägt abgestimmte makroökonomische Massnahmen zur Wiederbelebung der Weltwirtschaft vor. Die Industriestaaten, darunter auch die Schweiz, haben gegenüber gewissen, in diesem Bericht gemäss der Wirtschaftstheorie von Keynes vorgeschlagenen Massnahmen grosse Vorbehalte ausgedrückt, vor allem wenn das UNCTAD–Sekretariat anregt, die Industrieländer sollten konzertierte Fiskalmassnahmen ergreifen, um die Wirtschaft anzukurbeln. Die Idee wäre, das Kapital mittels einer einmaligen Abgabe zu besteuern, um dadurch die Schulden der Regierungen zu reduzieren.

105Nachhaltige Entwicklung

106Der Folgeprozess der Konferenz von Rio über Umwelt und Entwicklung obliegt vor allem der neuen UN–Kommission fur nachhaltige Entwicklung und den drei Organisationen der Vereinten Nationen, die spezifische Mandate erhalten haben, d.h. das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und die UNCTAD. Letzere wurde mit der Untersuchung der Beziehungen zwischen Handel und Umwelt im Zusammenhang mit der Entwicklung beauftragt (siehe auch Punkt 3. der Jahresübersicht).

  • 11  Die derzeitige Liste der am wenigsten entwickelten Länder umfasst folgende 47 Staaten

107Das Thema „Umwelt“ wird vom UNCTAD–Rat jedes Jahr behandelt werden. Der Rat stellte eine Liste der zu prüfenden Fragen auf, darunter sind die wichtigsten : Auswirkungen der Regeln und Normen im Umweltbereich auf die Exportwettbewerbsfähigkeit der Entwicklungsländer ; geeignete Marktinstrumente zur Finanzierung des Umweltschutzes, umweltschonende Technologien, und schliesslich die Prüfung der Folgen einer Internalisierung der externen Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung (Integration der Umweltschutzkosten in die Preise). Auch hat die UNCTAD darüber zu wachen, dass die Umweltschutzvorschriften nicht zu Handelsverzerrungen und zu einem Wiederanstieg protektionistischer Massnahmen führen.(11)

108Die Schweiz hat der UNCTAD vorgeschlagen, insbesondere folgende Punkte zu prüfen : Harmonisierung der Normen, Entwicklung der Datenbank betreffend die Handelskontrollmassnahmen, Länderfallstudien über die Auswirkung der Vorschriften im Umweltschutzbereich auf die Entwicklungsländer, Prüfung der Zusammenhänge zwischen Handel, Rohstoffen, Verschuldung und Umwelt (UNCTAD–Pressemitteilung Nr. 2360).

109Am wenigsten entwickelte Länder

110Die UNCTAD hat bei den Anstrengungen zugunsten der Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder (LLDC, siehe deren Liste in Anmerkung 2) eine wichtige Rolle gespielt. Die substantiellen Aktionsprogramme der Vereinten Nationen zugunsten der ärmsten Länder fur die achtziger und neunziger Jahre definieren die Massnahmen, welche diese 47 Länder ergreifen sollten, um ihre eigene Entwicklung zu fördern, sowie die externen Fördermassnahmen der internationalen Gemeinschaft (Entwicklungshilfe, Marktzugang, Entschuldung, usw.).

111Der UNCTAD–Bericht Uber Lage und Aussichten der am wenigsten entwickelten Länder weist auf die oft enttäuschenden wirtschaftlichen Ergebnisse hin. Die Bevölkerung dieser Länder macht ein Zehntel der Weltbevölkerung aus. Ihr Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner ist von 1989 bis 1993 ständig zurückgegangen. Einige der ärmsten Länder (Botswana, Malediven und Lesotho) verzeichnen jedoch ein starkes Wachstum. Andere haben unter den Folgen von Naturkatastrophen oder Bürgerkriegen zu leiden (gegenwärtige oder frühere Konflikte in Äthiopien, Afghanistan, Kambodscha, Liberia, Mosambik, Somalia und im Sudan). Die weltweite Rezession hat ebenfalls schwerwiegende Auswirkungen auf die Volkswirtschaften dieser Länder. Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Wanderarbeiter nehmen ab und führen zu einem Rückgang der Devisenüberweisungen fur die am wenigsten entwickelten Länder. Die Weltmarktpreise fur die wichtigsten Ausfuhren der ärmsten Länder fallen. Der Anteil dieser Länder am Welthandel ist zwischen 1980 und 1991 von 0,6 Prozent auf 0,3 Prozent gesunken. Der Anteil der ärmsten Länder an den Einfuhren der Schweiz betrug 1992 lediglich 0,12 Prozent.

112Die am wenigsten entwickelten Länder hängen fur ihre externe Finanzierung fast ausschliesslich von der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZA) ab, da sie nur beschränkten Zugang zu Auslandskrediten und direkten Auslandsinvestitionen haben. Das UN–Aktionsprogramm empfahl den Industrieländern, 0,15 Prozent ihres BSP fur die Hilfe an die ärmsten Länder aufzuwenden. Die Durchschnittsrate der Hilfe fur diese Länder ist jedoch von 0,09 Prozent fur 1989 und 1990 auf 0,08 Prozent fur 1991 zurückgegangen. Die Hilfe der Schweiz fur die am wenigsten entwickelten Länder belief sich 1992 auf 0,06 Prozent ihres BSP. Die Entwicklungsländer haben im UNCTAD–Rat erfolglos eine Anhebung der Entwicklungshilfeziele gefordert, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich die Anzahl der auf der Liste der am wenigsten entwickelten Länder aufgeführten Staaten von 41 im Jahre 1990 auf nunmehr 47 erhöht hat.

113Die ärmsten Länder bereiten die Prüfung zur Halbzeit des UN–Aktionsprogramms fur die neunziger Jahre vor, die 1995 erfolgen soll. Die Industrieländer haben vorbildliche Fälle der am wenigsten entwickelten Länder hervorgehoben, die dank einer effizienten Wirtschaftspolitik, einer guten Führung der Staatsgeschäfte und der inneren Stabilität ein Wirtschaftswachstum verzeichnet haben. Die Mobilisierung der internen Ressourcen und die Bevölkerungspolitik müssen ihrer Meinung nach zu Prioritäten erhoben werden.

2.1.2. Kommissionen und Arbeitsgruppen der UNCTAD

114Neun neugeschaffene UNCTAD–Gremien wurden mit der Durchführung des auf der UNCTAD VIII verabschiedeten Arbeitsprogramms beauftragt. Es handelt sich um die vier ständigen Kommissionen fur Rohstoffe, fur Armutsbekämpfung, fur wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern, sowie fur die Entwicklung der Dienstleistungsbereiche. Daneben haben sich fünf Sonder–arbeitsgruppen mit spezifischeren und technischen Fragen zu befassen : Investitionen und Finanzströme (zur Finanzierung einer Entwicklung ohne Verschuldung), Verbesserungen des Handelsverkehrs (Trade efficiency), Vergleich der Privatisierungserfahrungen der verschiedenen Länder, Erweiterung der kommerziellen Absatzmärkte der Entwicklungsländer, Wechselwirkung zwischen Investitionen und Technologietransfer. Zwei bestehende Organe, nämlich der UNCTAD–Sonderausschuss fur Zollpräferenzen und die zwischenstaatliche Expertengruppe über wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken, wurden beibehalten (siehe Punkt V.2. der Jahresübersicht zu den von der Schweiz eingeräumten Zollpräferenzen). Die Schweiz gehört ail diesen Gremien und Kommissionen an. Im Berichtsjahr wurde die Erstellung des Arbeitsprogramms der neuen ständigen Kommissionen und Gruppen vorgenommen.

115Verbesserung der Handelsverfahren

116Das Programm zur Verbesserung der Verfahren im Handelsverkehr (Trade efficiency) wurde auf der 8. Welthandelskonferenz in Cartagena verabschiedet. Dieses Programm hat einerseits zum Ziel, den Verlauf der Handelsgeschäfte durch den Einsatz moderner Informationstechniken und die Vernetzung zwischen allen Akteuren und Dienstleistungen im Handelsbereich zu verbessern. Dadurch sollten die Kosten im Handelsverkehr gesenkt werden. Als weiteres Ziel soll die Betei–ligung am internationalen Handel erhöht werden. Neue Exportmöglichkeiten könnten gefunden und Klein– und Mittelbetriebe in den Welthandel integriert werden. Eine Reihe von Handelsstellen (Trade points) sollen in Entwicklungsländern oder Industriestaaten errichtet werden, um die Büros der verschiedenen Akteure des Welthandels in einem Zentrum unterzubringen (siehe Rahmentext). Die Schweiz hat die Absicht, ein erstes Handelszentrum in Lausanne zu errichten. Sie hat fur das „Trade Efficiency“ (Trade points) Programm fur die Jahre 1993–94 eine halbe Million Dollar bereitgestellt.

117Die Arbeitsgruppe über Verbesserungen des Handelsverkehrs (Trade efficiency) koordiniert die Erstellung des Pilotprogramms der Handelszentren und wird aufgrund dieser Erfahrung Empfehlungen fur das Weltsymposium über effiziente Handelsverfahren unterbreiten, das im Oktober 1994 in Columbus (Ohio) in den Vereinigten Staaten stattfindet. Das Symposium wird Gelegenheit bieten, die Leitlinien der UNCTAD fur die Errichtung künftiger Handelszentren zu überarbeiten und Anweisungen und Modelle im Bereich effizienter Handelsverfahren zu verabschieden. Die Arbeitsgruppe wird ferner die Mittel prüfen, den Informationsfluss zu verbessern, um die Effizienz im Handelsverkehr zu steigern, und wird die mögliche Rolle der Regierungen in diesem Bereich (Verbesserungen der rechtlichen, verordnungsmässigen und verwaltungstechnischen Bedingungen) untersuchen. Auch technische Hilfe ist vorgesehen.

Konzept der Handelszentren (Trade points)

Das Prinzip besteht darin, die Büros der im internationalen Handelsverkehr tätigen Dienstleistungseinrichtungen am gleichen Ort unterzubringen oder untereinander zu vernetzen.

Ein Unternehmen, das ein Produkt ausfuhren will, findet in einem solchen Handelszentrum :

Informationen über kommerzielle Absatzmärkte, über Verwaltungsverfahren betreffend den Export, Zolltarife, Handelsbeschränkungen, sowie über sanitäre oder Qualitätskontrollen ;

Büros zur Erledigung administrativer Formalitäten (Transport, Versicherungen, Zahlungsverkehr, usw.) ;

Kontakte zu Akteuren und Dienstleistungsunternehmen im Handelsbereich : Zollamt, Aussenhandelsministerium, Handelskammern, Banken, Versicherungen, Transportunternehmen, Telekommunikationsdienste, Universitäten (Marktstudien, Forschung, usw.) ;

Telekommunikationsmittel : Telefax, Telefon, Videokonferenz, elektronische Post, usw.

Die Finanzierung wird durch die Benutzer und die beteiligten Firmen, durch Regierungsbeiträge und durch die UNCTAD (Forderung, Software, Ausrüstungen) gewährleistet. Die verschiedenen Handelsstellen sind miteinander verbunden und gehören der internationalen Föderation der Verbande fur verbesserten Handelsverkehr (Verbände ohne Erwerbscharakter) an, welche ihren Sitz in Genf hat.

2.1.3. Rohstoffe

118Das von der UNCTAD 1976 ausgearbeitete Integrierte Rohstoffprogramm hatte die Verringerung der Preisschwankungen bei Rohstoffen, ferner die Steigerung der Exporteinnahmen der Entwicklungsländer, die Diversifizierung ihrer Produktion, sowie die Forderung ihrer Vermarktungs–, Vertriebs– und Transportsysteme zum Ziel. Die weltweiten Massnahmen sollten durch den Abschluss internationaler Rohstoffabkommen, den Gemeinsamen Rohstoff–Fonds, die Ausgleichsfinanzierung fur Defizite aus Rohstoffexporteinnahmen der Entwicklungsländer und durch die technische Hilfe verwirklicht werden.

  • 12 CNUCED, Rapport de la Commission permanente des produits de base sur sa première session, 19–23 oct (...)

119Das neue Internationale Zuckerabkommen ist am 20. Januar 1993 (unter Beteiligung der Schweiz) in Kraft getreten. Die internationalen Rohstoffabkommen haben es jedoch nicht erreicht, die Preise langfristig zu stabilisieren. Lediglich das Internationale Naturkautschukabkommen verfügt über einen Marktinterventionsmechanismus (Ausgleichslager). Die Verhandlungen über neue Abkommen fur Tropenhölzer, Kaffee, Kakao und Naturkautschuk erweisen sich als sehr langwierig. Die Mehrheit der Verbraucherländer will in der Tat nicht mehr über Rohstoffabkommen verhandeln, die dem Freihandelsprinzip widersprechen. Der strukturelle Angebotsüberhang sollte sich der Nachfrage anpassen. Die Produzentenländer vertreten ihrerseits die Ansicht, dass ein Rohstoffabkommen nicht einfach ein Wirtschaftsabkommen sein sollte, sondern aufgrund seiner Bedeutung fur die Entwicklung und durch die Bildung einer Partnerschaft zwischen Produzenten und Verbrauchern eine politische Komponente aufweise. Die mangelnde Elastizität der Produktion gegenüber Veränderungen der Rohstoffpreise verstärke die Preisschwankungen. Einige befürchten, dass der Markt sich bei Fehlen eines jeglichen Interventionsmechanismus der Nachfrage zu langsam oder zu weitge–hend anpassen werde. Eine neue internationale Rohstoffpolitik muss erst noch festgelegt werden. Kolumbien hatte auf der UNCTAD VIII die Einberufung einer Weltkonferenz über Rohstoffe vorgeschlagen. Die meisten Verbraucherländer, einschliesslich der Schweiz, sind bezüglich der Zweckmässigkeit einer solchen Konferenz sehr skeptisch. Die Schweiz hat vor der Rohstoffkommission der UNCTAD die Vorteile eines verstärkten Einsatzes der Marktinstrumente zur Risikoverwaltung in den Geschäften zwischen Herstellern und Verbrauchern hervorgehoben. Nach Ansicht der Schweiz befindet sich die internationale Politik im Rohstoffbereich an einem Wendepunkt. Die internationalen Rohstoffabkommen (die sie früher unterstützt hat), funktionieren schlecht und behindern die Errichtung leistungsfähiger Warenbörsen. Die Sicherheit der Rohstoffgeschäfte sollte durch den Einsatz der Warenbörsen und durch vertragliche Terminverpflichtungen zwischen Produktionsbetrieben und Unternehmen des Verarbeitungs– und Vermarktungsbereichs erhöht werden(12).

  • 13 UNCTAD, A Survey of Commodity Risk Management Instruments, 15 March 1993, UNCTAD/COM/15.

120Die Rohstoffkommission setzt sich zum Ziel, die Mittel zur Verbesserung der Funktionsweise der Rohstoffmärkte durch bessere Statistiken und durch Studien zu untersuchen. Ein Bericht des UNCTAD–Sekretariats prüft beispielsweise die Mittel, um die Effizienz und den Einsatz der mit den Preisschwankungen der Rohstoffe verbundenen Risikoverwaltungsmechanismen zu erhöhen. Er stellt die Vor– und Nachteile folgender Instrumente vor : Termingeschäfte, Optionsge–schäfte, Swaps, Futures, Commodity Bonds, an einen Rohstoffindex gebundene Darlehen, usw.(13).

121Internationales Kakaoabkommen

122Das Kakaoabkommen von 1986 ist Ende September 1993 abgelaufen. Die wirtschaftlichen Bestimmungen (Ausgleichslager) kommen seit 1988 nicht mehr zur Anwendung (siehe vorhergehende Jahrbuchausgaben). Der Weltkakaomarkt hat bis zum Erntejahr 1990/91 sieben Jahre lang einen Angebotsüberhang verzeichnet. Seitdem gehen die erheblichen Lagerbestände langsam zurück und die Preise haben einen sehr niedrigen Stand erreicht.

123Am 16. Juli 1993 wurde zum Abschluss der 5. Session der Kakaokonferenz der Vereinten Nationen ein neues Internationales Kakaoabkommen verabschiedet. Es hat eine Laufzeit von fünf Jahren und kann zweimal um maximal zwei Jahre verlängert werden. Dieses Abkommen verzichtet auf die Schaffung eines Exportkontingentmechanismus und auf die Beibehaltung eines von allen Ländern ausgehandelten, verwalteten und finanzierten Ausgleichslagers. Es verpflichtet praktisch nur noch die Produzentenländer, indem es eine Politik zur Verwaltung der Kakaoproduktion einführt. Es setzt keine Ziele fur zu erhaltende Kakaopreise mehr fest. Die Länder konnten sich nicht über einen Höchstbetrag fur den Marktrückzug der ausführbaren Produktion und über ein zu verteidigendes Preisniveau einigen. Die Verbraucherländer, darunter die Schweiz, wollten sich nicht mehr finanziell am Betrieb eines Kakaoabkommens beteiligen, solange die Mitgliedsländer ihre Zahlungsrückstände nicht beglichen haben (137 Millionen Dollar im Januar 1993, die vor allem von der Elfenbeinküste, Brasilien und Ghana geschuldet wurden). Die USA, Grossbritannien, Deutschland und die Niederlande wollten sogar den Marktkräften freien Lauf lassen.

124Gemäss den Bestimmungen des neuen Kakaoabkommens soll das vom Internationalen Kakaorat eingesetzte Produzentenkomitee einen Bezugsrahmen fur das Jahresniveau der Gesamtkakaoproduktion festlegen, um einen zu hohen Produktionsüberhang zu vermeiden. Das Komitee kann Empfehlungen ausarbeiten, um das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage wiederherzustellen. Die Kakaoausfuhrländer sollen auf dieser Grundlage Programme zur Anpassung ihrer Produktion ausarbeiten, und das Komitee soll über die bei der Anwendung dieser Programme erzielten Fortschritte informiert werden.

125Die zu einem Konsumkomitee zusammengeschlossenen Kakaoeinfuhrländer sollten die internen Hindernisse bezüglich der Steigerung des Kakaoverbrauchs abschaffen oder beträchtlich reduzieren. Sie sollen auch neue Kakaoanwendungen fördern und die Trends für den Kakaokonsum evaluieren. Das Abkommen ermöglicht es, Statistiken zusammenzustellen und Studien über die Entwicklung des Kakaomarktes vorzunehmen. Ein neuer Artikel sieht vor, dass die Länder die nachhaltige Verwaltung der Kakaoressourcen und der Kakaoverarbeitung berücksichtigen müssen.

126Der Bundesrat hat den Beitritt der Schweiz zum Internationalen Kakaoabkommen beschlossen.

127Die wichtigsten Kakaoproduzentenländer sind die Elfenbeinküste (31,3 % der Weltkakaoproduktion im Erntejahr 1992/93, mit einem Produktionsrückgang in den letzten Jahren), Brasilien (12,7 %), Ghana (12 %), Indonesien (9,2 %, mit einer stark zunehmenden Produktion), Malaysia (9 %) und Nigeria (5,6 %) (Zahlen in Marches tropicaux, 9.7.1993).

128Internationales Kaffeeabkommen

129Die Anwendung des Internationalen Kaffeeabkommens von 1983 war mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden, was im Juli 1989 zur Aufhebung des Exportquotensystems geführt hatte. Der sich daraus ergebende Rückgang der Weltkaffeepreise hatte fur Millionen von Kaffeeproduzenten schwerwiegende Folgen nach sich gezogen. Die Kaffeeausfuhrländer haben, nach Angaben der Internationalen Kaffeeorganisation, von Juli 1989 bis Anfang 1993 Exporteinnahmenseinbussen erlitten, die auf 10 Milliarden Dollar geschätzt werden. Die realen Kaffeepreise liegen derzeit auf dem Stand von 1929. Der den Kaffeeproduzenten eingeräumte Anteil der Einzelhandelspreise ist von 47 Prozent fur 1985–86 auf 22 Prozent fur 1990–91 zurückgegangen (Marches tropicaux, 16.4.1993). Somit haben die Einfuhrhändler, Kaffeeröster und Grosshändler ihre Margen betrachtlich erhöht. Der Rückgang der den Produzenten gezahlten Preise kann eine Verschlechterung der Qualität des Grünkaffees zur Folge haben (geringere Pflege der Kaffeepflanzungen, weniger Arbeitskräfte).

130Die Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Kaffeeabkommens gestalten sich sehr schwierig, und die Positionen der verschiedenen Länder sind weiterhin unvereinbar. Bisher konnten aufgrund der Arbeiten einer aus zwanzig Ländern bestehenden Arbeitsgruppe, der auch die Schweiz angehört, und auf den Tagungen der Internationalen Kaffeeorganisation lediglich nebensächliche Punkte des künftigen Abkommens geregelt werden. Am 31. März 1993 wurden die Verhandlungen abgebrochen. Die administrativen Bestimmungen des alten Kaffeeabkommens wurden um ein Jahr, bis Ende September 1994, verlängert.

131Die Produzentenländer wollten erneut eine Globalexportquote einführen, die zu einem Wiederanstieg der Weltkaffeepreise führen sollte, das heisst eine Gesamtquote, die deutlich unter dem gegenwärtigen Verbrauch liegen würde. Jedoch konnte über das genaue Niveau dieser Globalquote kein Konsens erzielt werden. Diese Quote sollte dann auf die verschiedenen Kaffeesorten verteilt (Selektivität) und unter den Kaffeeproduzentenländern aufgeteilt werden. Mit Hilfe der Selektivität konnte der Entwicklung der Nachfrage fur die verschiedenen Kaffeesorten Rechnung getragen werden, was vorher nicht möglich war. Die Meinungsverschiedenheiten konzentrierten sich vor allem auf die Anzahl der zu berücksichtigenden Kaffeesorten. Die Verbraucherländer schlugen drei Sorten vor (Robusta und zwei Arabica–Sorten) und die Produzentenländer vier Sorten (Robusta und drei Arabica–Sorten). Ausserdem wollten die Produzentenländer eine längere Laufzeit fur das Abkommen festlegen als die Verbraucherländer (5 bis 6 Jahre gegenüber 3 bis 4 Jahren).

132Da der Abschluss eines neuen Abkommens nicht in Sicht ist, haben die mittelamerikanischen Länder, sowie Kolumbien und Brasilien die Idee der Errichtung eines „Kartells“ der Kaffeeproduzentenländer erneut aufgegriffen. Die afrikanischen Produzentenländer haben sich ihnen angeschlossen. Diese Länder haben sich verpflichtet, einen Teil ihrer ausführbaren Kaffeeproduktion (20 % ab 1. Oktober 1993) zurückzuhalten und einzulagern.

133Gerechterer Handel : Max–Havelaar–Kaffee in der Schweiz

134Die Max–Havelaar–Stiftung wurde von Schweizer Hilfswerken im Frühjahr 1992 gegründet. Sie wird vom BAWI finanziell unterstützt, das zur Einführung des

135Gütesiegels „Max Havelaar“ 1’650’000 Franken bereitgestellt hat. Die Stiftung vergibt Lizenzen zur Verwendung des Gütezeichens an Rester und Einzelhändler, die Kaffee vertreiben, welcher von Verbänden von Kleinproduzenten in Entwicklungsländern (maximal 5 Hektaren) aufgrund von Terminverträgen gekauft wurde. Die Anbaumethoden und Behandlungsverfahren der Produzenten müssen umweltschonend sein. Die Kreditvergabe kann erleichtert werden und es können soziale Aktionen (technische Hilfe, Gesundheit, Erziehung, usw.) gefördert werden. Der Verkaufspreis fur den Max–Havelaar–Kaffee in der Schweiz ist zwar höher, dafür erhalten die Produzenten jedoch eine bessere Bezahlung als ihnen die Weltmarktpreise eingebracht hatten. In Holland hatte der Max–Havelaar–Kaffee innerhalb von vier Jahren einen Marktanteil von 2,5 Prozent erreicht. Die schweizerische Stiftung hatte es sich zum Ziel gesetzt, in drei Jahren einen Anteil von 5 Prozent des Kaffeeverkaufs zu erreichen. Doch hat sie bereits ein Jahr nach der Einführung des Max–Havelaar–Kaffees einen Marktanteil von 5 Prozent erreicht. Die Vermarktung anderer Produkte unter einem Gütesiegel (Bananen, Tee, Zucker, Kakao und Schokolade) wird erwogen. Seit November 1993 wird „Max–Havelaar“–Honig verkauft.

136Internationales Naturkautschukabkommen

137Das Internationale Abkommen über Naturkautschuk von 1987, das im Dezember 1993 ablief, ist um ein Jahr verlangert worden. Dieses Abkommen verfügt über ein Ausgleichslager. Mit Hilfe dieses Mechanismus konnten Kautschukkäufe getätigt werden, wenn der Marktindikatorpreis um 15 Prozent unter dem Referenzpreis lag, und durch Kautschukverkäufe konnte der Preisanstieg aufgehalten werden, wenn der Indikatorpreis um 15 Prozent über dem Referenzpreis lag. Kautschukverkäufe waren während des Preisanstiegs Ende 1987, im ersten Halbjahr 1988 und 1989 erfolgt. Seit 1991 wies die Produktion einen beträchtlichen Überschuss auf, was eine regelmässige Erhöhung der Lagerbestände zur Folge hatte. 180’000 Tonnen Kautschuk wurden vom Ausgleichslager insgesamt aufgekauft. Trotz der sehr niedrigen Preise konnte das Lager danach auf dem Markt keine Käufe mehr tätigen, weil die Verbraucherländer das Preisinterventionsband zuvor um 5 Prozent senken wollten (die automatische Revision des Referenzpreises war im übrigen im Abkommen vorgesehen). Die Produzentenländer widersetzten sich dem, da sie die Preise bereits fur zu niedrig hielten. Diese Meinungsverschiedenheit hatte die Verhandlungen über ein neues Abkommen bis zum Herbst 1993 blockiert. Eine erste Tagung zur Aushandlung des neuen Internationalen Naturkautschukabkommens ist fur April 1994 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen vorgesehen.

138Am 30. März 1993 hatten 16 von 20 Verbraucherländern (darunter die Europäische Gemeinschaft, Finnland, Japan, Norwegen, Schweden, die Schweiz und die USA) den Antrag der Naturkautschuk–Produzentenländer abgelehnt, über ein neues Abkommen zu verhandeln. Marokko und Russland enthielten sich der Stimme. Lediglich die Volksrepublik China hat fur den Vorschlag gestimmt.

139Internationales Tropenholzabkommen

140Das Internationale Abkommen über Tropenhölzer von 1983 läuft Ende März 1994 aus. Ziel dieses Abkommens war es, die kommerzielle Nutzung von Tropenholz zu fördern und dabei das ökologische Gleichgewicht der Wälder zu gewährleisten. Das Abkommen verfügte über keinen direkten Marktinterventionsmechanismus, statt dessen strebte es eine Verbesserung der Konsultationen zwischen den Ländern, die Bereitstellung von Informationen über den Tropenholzmarkt und die Forderung von Forschung und Entwicklung an. Die Internationale Tropenholz–organisation (ITTO) wurde gegründet, um das Abkommen zu verwalten. Sie hat ihren Sitz in Japan (Jokohama). Ihr gehören 23 Produzentenländer und 27 Verbraucherländer an, darunter auch die Schweiz. Die Mitgliedsländer der Organisation machen zusammen 89 Prozent des weltweiten Tropenwaldbestandes und 80 Prozent der Tropenholzeinfuhren aus. Die Internationale Tropenholzorganisation befasst sich nicht mit der gesamten Verwaltung der Tropenwälder, sondern lediglich mit dem internationalen Tropenholzhandel (der nur 6 % der geschlagenen Hölzer umfasst).

141Der Aktionsplan der Internationalen Tropenholzorganisation enthält eine Reihe von Richtlrnien zur Forderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Tropenzwälder. Gemäss einer (unverbindlichen) Empfehlung des Aktionsplans sollten bis zum Jahr 2000 alle Ausfuhren von Tropenhölzern und aus Tropenholz gefertigten Produkten aus Wäldern stammen, die nach dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung bewirtschaftet werden (derzeit ist dies lediglich bei 1 Prozent der Wälder der Fall). Die Mehrheit der Länder akzeptiert die Ziele des Aktionsplans 2000, jedoch werfen einige das Problem der erforderlichen Finanzierung auf. Die Schweiz finanziert bzw. kofinanziert Projekte im Bereich der Forschung und Entwicklung, der nachhaltigen Nutzung der Wälder, der Wiederaufforstung und der Ausbildung, und zwar vor allem in Malaysia, Bolivien, Indonesien, Brasilien und in Papua–Neuguinea.

142Internationaler Tropenholzmarkt und Umweltfragen

143Seit einem Jahrzehnt hat das Image von Tropenholz in den meisten Industrie–staaten bei einem Teil der öffentlichen Meinung stark an Ansehen eingebüsst. Die Umweltschutzbewegungen werfen der Internationalen Tropenholzorganisation vor, der die Verwaltung des Tropenholzabkommens obliegt, sie habe es nicht verstanden bzw. sei nicht fähig gewesen, die massive Zerstörung von Tropenwäldern zu vermeiden. Einige Umweltschutzbewegungen, vor allem Greenpeace, sowie private Entwicklungsorganisationen rufen zu einem Tropenholzboykott auf. Ein solcher Boykott wird auch vom Basler Ethnologen Bruno Manser gefordert, der die hemmungslose Zerstörung des Tropenwaldes in Sarawak, Malaysia, mit ihren dramatischen Folgen fur das Leben der Ureinwohner (Penan) anprangert.

144Die Europäische Gemeinschaft und die Schweiz prüfen derzeit die Möglichkeit, Gütesiegel auf freiwilliger und privater Grundlage zu erteilen (das schweizerische System konnte sich ans Vorbild des Max–Havelaar–Kaffees anlehnen).

145Dieses „Öko–Label“ fur Tropenholz wurde den Verbraucher darüber informieren, dass das gekaufte Holz aus Wäldern stammt, die gemäss den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung bewirtschaftet werden. Dabei müsste jedoch erst definiert werden, was man unter „nachhaltiger Entwicklung der Wälder“ versteht, wobei die Produzentenländer, selbst Malaysia, zur Behauptung neigen, dass ihre gesamte Produktion diesem Kriterium entspreche. Ein Teil der schweizerischen privaten Industrie konnte fur ein auf freiwilliger Grundlage einzuführendes Öko–Label eintreten (positive Stellungnahme der Möbelhäuser Ikea, Pfister oder Interio in der Schweiz, gemäss Tagesanzeiger vom 2.10.1993).

146In den eidgenössischen Räten haben mehrere Parlamentarier die Motionen der Ständerätin Rosemarie Simmen (CVP, Solothurn) und des Ständerats Hugo Wick (CVP, Basel–Stadt) unterstützt. Beide Motionen fördern die Einführung der Deklarationspflicht betreffend die Herkunft und Art der importierten Hölzer, d.h. die Einführung eines obligatorischen Gütesiegels fur Tropenholz. Der Ständerat hat die Motion Simmen im September 1993 angenommen und der Nationalrat wird im Frühjahr 1994 dazu Stellung nehmen. Der Bund weigert sich, die Einfuhr von Tropenhölzern gänzlich zu verbieten und ist gegenüber der Idee eines obligatorischen Öko–Labels zurückhaltend. Österreich hatte im September 1992 die Deklarationspflicht fur sämtliche aus dem Süden eingeführten Tropenhölzer eingeführt, bevor es gegenüber dem massiven Druck der österreichischen Holzindustrie sowie den Sanktionsandrohungen Malaysias und Indonesiens nach–geben musste.

147Verhandlungen über ein neues Tropenholzabkommen

148Die Vorschläge über ein neues Internationales Tropenholzabkommen wurden auf den Vorbereitungstagungen geprüft, welche von der Internationalen Tropenholzorganisation im November 1992 und im Januar 1993 organisiert wurden. Die eigentlichen Verhandlungen wurden auf den drei UN–Konferenzen über Tropenhölzer unter der Schirmherrschaft der UNCTAD aufgenommen, die im April, Juni und Oktober 1993 stattfanden. Zwischen den Produzentenländern und den Ver–braucherländern von Tropenhölzern bestehen noch mehrere grundlegende Mei–nungsverschiedenheiten, insbesondere was den Anwendungsbereich und die Ziele des neuen Abkommens, die Handelsdiskriminierung, die Finanzmittel und die Funktionsweise der Internationalen Tropenholzorganisation (ITTO) betrifft.

149Selbst der Anwendungsbereich eines neuen Abkommens bleibt umstritten. Das Abkommen von 1983 betraf tropische Laubhölzer fur den Industriegebrauch (Stammholz, Sägeholz, Furnierholz und Sperrholz). Die Länder, die diese Hölzer herstellen, wollen das Abkommen auf den gesamten Holzhandel ausdehnen, das heisst auch die Hölzer aus den gemässigten und nördlichen Klimazonen mit einbeziehen, welche oft sehr intensiv genutzt werden (beispielsweise in Kanada, in den Vereinigten Staaten und in den skandinavischen Ländern). Die Aufmerk–samkeit der öffentlichen Meinung sei vor allem auf die Situation der Tropenwälder gelenkt worden. Die Entwicklungsländer wollen verhindern, dass der Handel mit Tropenhölzern zugunsten anderer Holzarten diskriminiert wird. Nach Meinung der Verbraucherländer fällt die Verhandlung über ein globales Übereinkommen zum Schutz der Wälder nicht in den Zuständigkeitsbereich der UNCTAD. Sie müsste im Rahmen des Folgeprozesses der Konferenz von Rio erfolgen.

150Ein weiterer Stolperstein ist der finanzielle Aspekt. Die Produzentenländer von Tropenhölzern fördern mehr finanzielle und technische Hilfe, um in der Lage zu sein, eine rationelle und nachhaltige Nutzung ihrer Wälderzu gewährleisten. Einige dieser Länder, wie die Philippinen oder Malaysia, haben ernsthafte Zweifel betreffend die Möglichkeiten, bis zum Jahre 2 000 eine nachhaltige Bewirtschaf–tung der Wälder zu finanzieren. Ein Konto konnte zur Finanzierung von Projekten mit diesem Ziel geschaffen werden.

Quellen

Bericht des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik 92/1+2, Bern, 20. Januar 1993

CNUCED, Politiques commerciales, ajustement structurel et reforme economique : Reformes de politique commerciale dans les pays en developpement et appui international requis, Rapport du Secretariat de la CNUCED, 8 janvier1993, TD/B/39(2)/3

CNUCED, Le developpement durable, y compris la contribution de la CNUCED ä la mise en oeuvre des conclusions et recommandations de la CNUED, Rapport du Secretariat de la CNUCED, 25 aoütl 992, TD/B/39(1 )/7

CNUCED, La mise en valeur des ressources humaines pour le commerce, Rapport du Secretaire general, 1er fevrier 1993, TD/B/39(2)/14

CNUCED, Rapport de la Commission permanente des produits de base sur sa première session, 19–23 octobre 1992, TD/B/39(2)/4

CNUCED, Rapport du Groupe de travail special sur l’efficacite commerciale sur sa première session, 19–23 octobre 1992, TD/B/39(2)/9

CNUCED, Aperçu general du Rapport 1992 sur les pays les moins avances, 1993 CNUCED Bulletins, mai–juin 1993

CNUCED, Communiques de presse 1992 : TAD/INF/2248, 2253, 2258–2267, 2274, 2279 ; 1993 : TAD/INF/2305–2317, 2319–2321, 2336, 2337, 2340, 2347–2351, 2357–2373, 2382, 2383

Marchés tropicaux et méditeranneens, Chronique hebdomadaire sur les produits tropicaux, du 27 novembre 1992 au 30 juillet 1993, numéro spécial „Produits tropicaux“, 9 juillet 1993 NZZ, 17./18.4., 21.4., 19.8.1993 Tages–Anzeiger, 24.3., 8.7.1993 Jeune Afrique, 25–31 mars 1993

Journal de Genève/Gazette de Lausanne, 4.12.1992, 29.4., 8.5.1993 Le Monde, 21.9., 14.3., 24.5.1993

2.2. GATT : Abschluss der Verhandlungen der Uruguay–Runde

151Der Abschluss der Verhandlungen der Uruguay–Runde im Dezember 1993 stellt in den internationalen Handelsbeziehungen zweifellos das wichtigste Ereignis der letzten Jahre dar. Die Krise in den Agrarverhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Gemeinschaft, sowie die bezuglich zahlreicher Fragen noch bestehenden Meinungsverschiedenheiten haben zur Verzögerung des Abschlusses der Uruguay–Runde beigetragen. Die Schweiz hat einem positi–ven Ergebnis dieser Handelsgespräche grosse Bedeutung beigemessen.

152In den Jahrbuchern der letzten Jahre sind eine Reihe von Themen der GA TT–Verhandlungen besprochen worden : Landwirtschaft (Jahrbuch 1991, 1992 und 1993), Dienstleistungen (1992), geistiges Eigentum (1991, 1992 und 1993), Textilien (1992 und 1993), wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken (1993). In dernächsten Ausgabe des Jahrbuchs werden wir auf die Ergebnisse und Auswirkungen der Uruguay–Runde zuruckkommen.

153Die achte Verhandlungsrunde des Allgemeinen Zoll– und Handelsabkommens (GATT) zur Liberalisierung des Welthandels hat seit 1986 unter Beteiligung von 116 Ländern stattgefunden, darunter auch die Schweiz. Der ursprunglich fur 1990 vorgesehene Abschluss der Uruguay–Runde wurde wegen tiefgehender Mei–nungsverschiedenheiten zu bestimmten Verhandlungsthemen verschoben, vor allem in Bezug auf die Landwirtschaft, aber auch betreffend den Schutz des geistigen Eigentums und die Dienstleistungen (darunter der audiovisuelle Bereich und die Finanzdienstleistungen), den Antidumping–Kodex, die Errichtung einer multilateralen Handelsorganisation, sowie verschiedene spezielle Sektoren (Textilien, Stahl, usw.). Einige der im Vordergrund stehenden Konflikte spielten sich vor allem zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Gemeinschaft zu folgenden Fragen ab : Landwirtschaft, europäische Subventionen im Luftfahrts–bereich (Flugzeugbau), Liberalisierung der finanziellen Dienstleistungen (ein Bereich, der auf nordamerikanische Zuruckhaltung stiess), Antidumping–Massnah–men, audiovisueller Sektor.

154Seit Anfang 1992 wurden die Verhandlungen auf der Grundlage des „Entwurfs einer Schlussakte uber die Ergebnisse der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay–Runde“ durchgeführt, welcher vom damaligen Generaldirektor des GATT, dem Schweizer Arthur Dunkel, am 20. Dezember 1991 unterbreitet worden war. Ein Teil des Entwurfs war das Ergebnis eines Konsenses zwischen den Verhandlungsparteien, während andere Punkte Kompromissvorschläge darstell–ten (siehe Jahrbücher der vorhergehenden Jahre). Die Spannung in den Verhandlungen war im Herbst 1993, kurze Zeit vor dem Schlussdatum des 15. Dezembers, besonders gross. Die Öffnung der Märkte und die Festlegung klarer und vorher–sehbarer Regeln auf multilateraler Ebene wurden immer mehr als ein wesentliches Mittel zur Ankurbelung des Weltwirtschaftswachstums dargestellt. Ein Scheitern der Verhandlungen hätte nach Ansicht des GATT eine massive Rückkehr zum Protektionismus bedeutet und zu Handelskonflikten zwischen den Ländern geführt.

155Die Beilegung des Agrarstreits zwischen den USA und der Europäischen Gemeinschaft, sowie der Ausschluss des audiovisuellen Sektors aus dem Anwendungsbereich der Uruguay–Runde waren die Faktoren, die den Verhandlungs–prozess wieder in Gang brachten, welcher Mitte Dezember 1993 abgeschlossen wurde. Das Schlussdokument der Uruguay–Runde wird auf einer Ministerkonfe–renz, die im Frühjahr 1994 in Marokko zusammentreten soll, zur Unterzeichnung vorgelegt. Der Text besteht zum einen aus einem Globalpaket von 26 Abkommen, die im Dezember 1993 verabschiedet wurden, zum anderen aus den von jedem Land eingereichten bindenden Verpflichtungen. Diese Verpflichtungen umfassen den Abbau gewisser tarif licher und nichttariflicher Handelsschranken beim Waren–austausch, sowie Anfangsreformen verschiedener innerstaatlicher Regelungen, welche den Handel mit Dienstleistungen beschränken.

156Marktzugang

157Die Verhandlungen über den Zugang zu den Märkten waren weitaus langwieriger und beschwerlicher als vorgesehen. Jedes Land musste nationale Verpflichtungen zum Abbau tariflicher und nichttariflicher Handelsschranken vorschlagen. An–schliessend wurde zwischen den Ländern über diese Vorschläge produktweise zäh verhandelt, um Kompromisse zu finden. Das Globalziel war eine Senkung der Zölle um durchschnittlich 33 Prozent in fünf Jahren, sowie die Abschaffung einer Reihe nichttariflicher Massnahmen. Der Beseitung gewisser Zollspitzen (deutlich über dem Durchschnittswert bestimmter Sektoren liegende Zollsätze) sollte Beachtung geschenkt werden. Hingegen ist die Progressivität der Zölle mit zunehmendem Verarbeitungsgrad eines Produkts weiterhin zulässig. Ende Au–gust 1993 hatten lediglich 54 der 116 Teilnehmerländer der Uruguay–Runde ausführliche Angebote fur Waren unterbreitet. Gemäss einem Beschluss brauchen die am wenigsten entwickelten Länder keine Verpflichtungen einzugehen, die mit ihren Entwicklungsbedürfnissen unvereinbar sind. Ihre Listen mit Konzessionen und Verpflichtungen müssen bis zum April 1995 (anstatt am 15. Dezember 1993) vorgelegt werden.

158Abkommen über die Landwirtschaft

159Die Schlussakte sieht bei den Agrareinfuhren eine Umwandlung aller nichttarif–lichen Schranken in Zölle (mit einigen Ausnahmen) vor ; anschliessend sollen die Zolltarife innerhalb von sechs Jahren im Durchschnitt um 36 Prozent (bei Entwicklungsländern in zehn Jahren um 24 Prozent) gesenkt werden. Die am wenigsten entwickelten Länder brauchen ihre Zölle nicht zu reduzieren. Die Exportsubventionen sollen innerhalb von sechs Jahren um 36 Prozent gesenkt und die subventionierten Agrarausfuhren auf der Grundlage der Ausfuhren fur die Jahre 1986–1990 mengenmässig um 21 Prozent abgebaut werden. Die Entwicklungsländer müssen innerhalb von zehn Jahren eine Senkung ihrer Zölle in Höhe von zwei Drittel der Zollsenkung der entwickelten Länder vornehmen und brauchen die zur Reduzierung der Vermarktungs– oder Transportkosten bestimmten Sub–ventionen nicht zu kürzen. Die Massnahmen zur internen Preisstiitzung (sog. Massnahmen der „grünen Kategorie“), die höchstens eine minimale Auswirkung auf den Handel haben, sind von den Kürzungsverpflichtungen ausgeschlossen. Sie umfassen öffentliche Dienstleistungen allgemeiner Art, zum Beispiel in den Bereichen Forschung, Krankheitsbekämpfung, Infrastruktur und Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung. Hinzukommen Direktzahlungen an die Produzenten, beispielsweise gewisse Formen produktionsunabhängiger Einkommensbeihilfen, Strukturanpassungbeihilfen, Direktzahlungen fur Umweltschutzprogramme oder Regionalbeihilfen (Zusammenfassung der Schlussakte, NUR 80).

160Die Schweiz hatte zu Anfang gegenüber dem Konzept der Tarifierung aller nichttariflichen Massnahmen Zurückhaltung gezeigt, da eine solche Massnahme unter anderem das interne Dreiphasensystem (Mengenbeschränkungen bei Einfuhren entsprechend der nationalen Obst– und Gemüseerzeugung) verändert. Sie hat sich dafür eingesetzt, dass die innerstaatlichen Unterstützungsmassnah–men fur die Landwirte, welche keine Verzerrungen des internationalen Handels bewirken, genehmigt werden, indem sie die Annahme des Multifunktionalitäts–prinzips der Landwirtschaft durchsetzte. Sie wollte eine Übergangsfrist von zehn Jahren fur den Abbau der Subventionen erreichen und forderte zeitlich begrenzte Ausnahmen betreffend die Tarifierung fur Milch, Milchprodukte (ohne Käse), sowie fur gewisse Fleischsorten, Obst und Gemüse.

161GATT und Entwicklungsländer

162Eine globale Bilanz der Vor– und Nachteile der Uruguay–Runde lässt sich wegen der grossen Vielfalt der Themen und aufgrund der Uneinheitlichkeit der Interessen der Entwicklungsländer schwer erstellen. Wenn das Abkommen einerseits zu einer Steigerung der Ausfuhren der am meisten fortgeschrittenen Entwicklungsländer in die Industrieländer führen kann, so könnten andererseits die Länder, welche zum grossen Teil von Agrareinfuhren abhängen, unter der Verteuerung der Weltpreise fur gewisse Nahrungsmittel zu leiden haben (d.h. bei den Produkten, bei denen in der Vergangenheit Exportsubventionen gezahlt wurden). Die AKP–Staaten (Entwicklungsländer Afrikas, der Karibik und des Pazifik) werden über geringere präferentielle Marktanteile verfügen (Vorteile, die ihnen gegenwärtig aus dem Multifaserabkommen, dem Allgemeinen Zollpräferenzsystem und den Lome–Abkommen erwachsen).

163Die Entwicklungsländer messen einem besseren Zugang fur ihre Ausfuhren (tropische Produkte und andere Agrarerzeugnisse, Textilien) auf den Märkten des Nordens grosse Bedeutung bei. Multilateral ausgehandelte Regeln sind willkürli–chen einseitigen Massnahmen der Handelspartner, dem Handelsbilateralismus oder der Errichtung von Handelsblöcken vorzuziehen. Im übrigen nehmen immer mehr Entwicklungsländer aktiv am GATT teil und zeigen relativ weniger Interesse an den Aktivitäten der UNCTAD.

164Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke hat Ende Oktober 1993 zu den Verhandlungen der Uruguay–Runde Stellung genommen. Nach Ansicht dieser Organisationen ist die multilaterale Verständigung zwar unerlässlich, jedoch genugt das auf Export und Freihandel ausgerichtete Wirtschaftswachstum im entwicklungs–politischen Bereich nicht ; der Binnenmarkt darf dabei nicht vernachlässigt werden. Ferner sind die Umweltfragen im GATT nicht ausreichend berücksichtigt worden. Die Handelsbeziehungen sollten zur nachhaltigen Entwicklung beitragen, indem sie den sozialen und ökologischen Aspekten des Handels Rechnung tragen. Die Entscheidungsverfahren des GATT sollten transparenter und demokratischer werden (besserer Zugang zur Information, Beteiligung der nichtstaatlichen Orga–nisationen), sie sollten keine Kraftprobe mehr zwischen den grossen Handels–mächten sein.

165Die nichtstaatlichen Organisationen haben eine Reihe von Vorschlägen ge–macht, die darauf abzielen, dass die Interessen der Entwicklungsländer in der Schlussakte besser berücksichtigt werden. Die Zölle fur die in den Ländern des Südens verarbeiteten Erzeugnisse sollten gesenkt werden, um die Verarbeitung vor Ort zu fördern. Die Länder des Südens sollten nicht gezwungen sein, ihre Agrarmärkte zu öffnen, Solange der Norden seine Agrarsubventionen nicht abge–baut habe. Den am wenigsten entwickelten Ländern sollte mehr Beachtung geschenkt werden. Die wettbewerbsbeschränkenden Geschäftspraktiken der Privatunternehmen sollten auf internationaler Ebene reguliert werden. Das Prinzip der Erhaltung der Artenvielfalt und das Vorrecht des Landwirts (auf freie Verwen–dung des Saatguts) sollten in die Handelsbestimmungen aufgenommen werden, und die Entwicklungsländer sollten die Produkte und die Fristen betreffend den Schutz des geistigen Eigentums wählen können. Minimal–Sozialklauseln sollten die Bekämpfung des sozialen Dumping ermöglichen (Gewerkschaftsfreiheit, Kollektivverträge, Mindestarbeitsalter).

166Einige Entwicklungsländer bedauern, dass die Öffnung der Märkte der Industrieländer so langsam vor sich geht. Der Textilsektor sei ein gutes Beispiel dafür.

167Abkommen über Textilien und Bekleidung

168Der Textilsektor soll ins GATT–System eingegliedert werden, was die Entwicklungsländer bereits seit langem gefordert hatten. Die Beschränkungen auf Textil–einfuhren aus den Entwicklungsländern sollten – allerdings mit einer Ubergangs–zeit von zehn Jahren – allmählich aufgehoben werden. Dabei können noch Schutzmassnahmen angewandt werden, wenn ein Einfuhrland nachweisen kann, dass die Einfuhr eines bestimmten Produkts dem betroffenen nationalen Pro–duktionszweig schweren Schaden zuzufügen droht. Einige Textilausfuhrländer wollten eine kürzere Übergangszeit von sechs Jahren erreichen. Das GATT–Forum der schweizerischen nichtstaatlichen Organisationen hatte eine Beschrän–kung der Übergangszeit auf sieben Jahre gefordert.

169Allgemeines Abkommen iiber den Handel mit Dienstleistungen

170Es ist das erste Mal, dass das GATT ein Abkommen im Dienstleistungssektor abgeschlossen hat. Das Abkommen enthält grundlegende Verpflichtungen, welche alle Mitgliedstaaten betreffen, ferner die von den Ländern erstellten Listen mit deren Verpflichtungen, sowie eine Reihe von Anhängen betreffend die besondere Lage gewisser Bereiche (Finanzdienstleistungen, Telekommunikationswesen). Unter den bedeutenden Neuheiten ist die Einführung der Meistbegünstigungs–klausel zu nennen. Gemäss dieser Klausel muss jeder Handelsvorteil, der von einem Land einem anderen Land eingeräumt wird, automatisch allen anderen Vertragsparteien gewährt werden. Der Marktzugang soll durch Aufhebung der Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Dienstleistungserbringer oder bezüg–lich der Beteiligung von Auslandskapital gefordert werden. Die Liberalisierung umfasst nicht den Personenverkehr.

171Abkommen über die Aspekte der geistigen Eigentumsrechte

172Dies ist eines der Abkommen der Uruguay–Runde, die fur die Entwicklungsländer beträchtliche Auswirkungen haben werden (siehe Jahrbücher der letzten Jahre). Die Schweiz hat diesem Abkommen grosse Bedeutung beigemessen. Ein Patent–schutz von zwanzig Jahren soll fur sämtliche Erfindungen, gleich ob sie Produkte oder Verfahren betreffen, in allen technologischen Bereichen gewährt werden. Die einzigen zulässigen Ausschlüsse betreffen Erfindungen, die „der öffentlichen Ordnung oder der Sittlichkeit widersprechen“, ferner Diagnoseverfahren, thera–peutische und chirurgische Methoden zur Behandlung von Menschen oderTieren, sowie Pflanzen oder Tiere (ausser Mikroorganismen, die patentiert werden können). Pflanzensorten müssen durch Patente oder Système geschützt werden, die dem System des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzen–züchtungen (UPOV) gleichkommen. Patente fur Verfahren müssen auf die durch das patentierte Verfahren direkt gewonnenen Produkte ausgedehnt werden. Die Übergangsfrist fur die Anwendung des Abkommens beträgt bei den Industrielän–dern ein Jahr, bei den Entwicklungsländern und den im Übergang zur Marktwirt–schaft befindlichen Ländern fünf Jahre, bei den am wenigsten entwickelten Ländern elf Jahre. Anträge auf Patentanmeldungen fur pharmazeutische Erzeug–nisse, Chemikalien und Produkte fur die Landwirtschaft müssen jedoch sofort angenommen werden. (Zusammenfassung der Schlussakte, NUR 80).

173Nach Ansicht der Entwicklungsorganisationen können diese Regeln ein Hin–dernis fur die industrielle Entwicklung der Entwicklungsländer bilden, da diese nicht mehr Produkte und Verfahren nachahmen und anpassen können, wie das in der Vergangenheit bei der Industrialisierung der Schweiz oder anderer heute indu–strialisierter Länder der Fall war. Ferner können die Laboratorien der Länder des Nordens aus der in den Ländern des Südens erhaltenen biologischen Vielfalt kostenlos Nutzen ziehen. Sie können Elemente aus diesen Genressourcen schöpfen, um neue Produkte zu erfinden, die den Ländern des Südens verkauft werden. Die Frage der Patentierbarkeit lebender Organismen ist Gegenstand kontroverser Diskussionen. In der Schweiz wurde eine Initiative eingereicht, die sich der Verbreitung von genetisch manipulierten Organismen in der Natur wider–setzt und anstrebt, Patente über Pflanzen und Tiere verbieten zu lassen.

174Audiovisueller Sektor

175Die Verhandlungen der Uruguay–Runde hatten normalerweise Auswirkungen auf den Filmsektor in der Schweiz gehabt. Das GATT–Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen sollte auf sämtliche Dienstleistungssektoren anwendbar sein, darunter auch der audiovisuelle Bereich (Radio und Fernsehen, sowie Herstellung, Aufführung, Vertrieb und Verbreitung von Film–, Fernseh– und Videowerken). Eine der Besonderheiten dieses Bereichs ist, dass er einerseits Träger von Kulturwerten ist, andererseits fur einige Länder einen wichtigen Aussenhandelsfaktor darstellt.

176Zu Beginn der Verhandlungen über den audiovisuellen Sektor standen drei Möglichkeiten offen : entweder den Sektor von den GATT–Regeln auszuschlies–sen, oder ihn soweit wie möglich zu liberalisieren, und schliesslich eine mittlere Lösung zu finden. Die Vereinigten Staaten als grösstes Exportland von audiovisuellen Werken in der Welt wollten eine völlige Liberalisierung dieses Sektors erreichen. Die Europäische Gemeinschaft war anfangs der Ansicht, dass ein Ausschluss der audiovisuellen Dienstleistungen aus dem Abkommensbereich zu weit gehen würde. Einige Länder vertraten die Meinung, dass die kulturelle Eigenheit gewisse restriktive Handelsmassnahmen rechtfertige und dass man folglich beim Abkommen im Dienstleistungsbereich eine Abweichung vorsehen musse. Die Schweiz trat zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft und den übrigen EFTA–Staaten fur einen mittleren Weg ein, der auf einer förmlichen Anerkennung der kulturellen Spezifizität der audiovisuellen Leistungen beruhte und die Berücksichtigung dieser Spezifizität im Liberalisierungsprozess anstrebte. Nach Meinung dieser Länder sollten Massnahmen zur Unterstutzung des nationa–len Filmgewerbes, ferner die Forderung von Koproduktionsabkommen zwischen mehreren Ländern, sowie europäische Filmförderungsfonds genehmigt werden. Viele Filmschaffende befürchteten, dass eine völlige Liberalisierung des audiovisuellen Sektors zu einer noch grösseren Beherrschung der USA im internationalen Filmmarkt führen würde und eine Vernichtung der Filmproduktion in zahlreichen Ländern zur Folge hätte. Die Debatte über diese Frage hatte sich im Herbst 1993 beträchtlich verhärtet, als Frankreich eine „kulturelle Ausnahme“ fur diesen Sektor vorschlug. Der Vorschlag Frankreichs fand auf dem Gipfel der französischsprachigen Länder sowie auch seitens bekannter europäischer Filmregisseure Unterstutzung. Der audiovisuelle Sektor ist schliesslich aus der Schlussakte der Uruguay–Runde ausgeschlossen worden.

177Gründung einer Multilateralen Handelsorganisation

178Die Uruguay–Runde umfasst ein Abkommen über die Gründung der Multilateralen Handelsorganisation (Multilateral Trade Organisation, MTO). Diese soll als institutioneller Rahmen fur das Allgemeine Zoll– und Handelsabkommen sowie alle unter der Schirmherrschaft des GATT abgeschlossenen Abkommen und Vereinbarungen (somit auch fur sämtliche Ergebnisse der Uruguay–Runde) dienen. Eine Ministerkonferenz soll mindestens alle zwei Jahre abgehalten werden. Ein Allgemeiner Rat soll die Funktionsweise des Abkommens und die Ministerbeschlüsse überwachen. Er dient als Organ zur Beilegung von Streitfällen und als Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitik der Staaten. Er setzt die Unterorgane ein : Rat fur Waren, Rat fur Dienstleistungen, Rat fur die Aspekte der handelsbezogenengeistigen Eigentumsrechte (ZusammenfassungderSchlussakte, NUR 80). Die Mitgliedsländer der Multilateralen Handelsorganisation müssen sämtliche Ergebnisse der Uruguay–Runde ausnahmslos annehmen, also auch die Abkommen über die Dienstleistungen, das geistige Eigentum, sowie die Abkommen der Tokio–Runde (an denen nur wenige Entwicklungsländer teilgenommen hatten). Die Europäische Gemeinschaft und Kanada hatten die Gründung einer Multilateralen Handelsorganisation vorgeschlagen, mehrere Länder, darunter die USA und die Schweiz, hatten jedoch zu Anfang Vorbehalte angemeldet.

179Die Havanna–Charta von 1948 sah die Gründung von drei internationalen Organisationen vor, nämlich den Internationalen Währungsfonds, die Weltbank und eine internationale Handelsorganisation. Letztere ist nicht zustande gekommen, und so wurden die Handelsfragen in der Folge im Rahmen des GATT und der UNCTAD behandelt. Die in der Havanna–Charta vorgesehene internationale Handelsorganisation sah einige Aspekte vor, die im Entwurf der Multilateralen Handelsorganisation von 1993 nicht angeführt sind : Zusammenarbeit in den Bereichen Handel und Beschäftigung, wirtschaftliche Hilfe fur die am wenigsten entwickelten Länder, wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken, zwischenstaatliche Rohstoffabkommen und ein aktuelles Thema, die zu berücksichtigenden Arbeitsbedingungen.

180Einige Entwicklungsländer und nichtstaatliche Organisationen wünschten, dass gewisse Aspekte in der neuen Multilateralen Handelsorganisation besser berücksichtigt wurden :

  • Die Funktionsweise der Organisation sollte demokratischer und transparenter sein. Die Teilnahme der NGO sollte gefordert werden.

  • Die Arbeit der Multilateralen Handelsorganisation sollte mit der Tätigkeit anderer internationaler Organisationen koordiniert werden, insbesondere mit der UN–Kommission fur nachhaltige Entwicklung, der UNCTAD und der Internationalen Arbeitsorganisation. Das jetzige Abkommen führt vor allem die Zusammenarbeit mit den Bretton–Woods–Institutionen an und erwähnt die anderen Organisationen, die sich mit den gleichen Themen befassen (z. B. UNCTAD und Weltorganisation fur geistiges Eigentum) kaum.

  • Die Handelsbestimmungen sollten die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigen.

  • Daneben sollte die Rolle der transnationalen Firmen, des Arbeitsrechts und der Rohstoffe nicht übersehen werden.

Quellen

Rapport sur la politique économique extérieure 92/1 +2, 92.002, Berne

GATT, Nouvelles de l’Uruguay Round (NUR), Le projet d’Acte final de l’Uruguay Round,

Résumé pour la presse, NUR 55, 3 decembre 1992

GATT, Nouvelles de l’Uruguay Round, L’Acte final de l’Uruguay Round, Résumé pour la presse, NUR 80, 14 decembre 1993

GATT, Nouvelles de l’Uruguay Round, NUR 58 (juillet 1993) ä 76 (1er decembre 1993) Nadine Keim, Entwicklungsländer und die Uruguay–Runde des GATT, Arbeitsgemeinschaft Swissaid/Fastenopfer/Brot fur alle/Helvetas/ Caritas, Lausanne, Entwicklungspolitischer Dokumentations– und Pressedienst, 28. Oktober 1993

OXFAM, Christian Aid and CAFOD, Leelananda de Silva, A Curate’s Egg. An Assessment of the Multilateral Trade Organisation, Oktober 1993 NZZ, 8.12.1993

Tages–Anzeiger, 22.10., 30.10., 15.12. und 16.12.1993

3. Umwelt und Entwicklung14

3.1. Ergebnisse der Konferenz von Rio

181Die im Juni 1992 abgehaltene Konferenz der Vereinten Nationen fur Umwelt und Entwicklung (UNCED) hat drei Texte verabschiedet :

  • die Erklärung von Rio,

  • die Agenda 21 (offiziell : Aktionsprogramm 21),

  • die Grundsatzerklärung zum Schutz der Wälder.

182Ursprünglich sollte die Erklärung von Rio die Bezeichnung „Erdcharta“ erhalten ; sie umfasst eine Reihe von Prinzipien, aber keine rechtlichen Verpflichtungen. In ihrem Bericht vom 11. September 1992 hat die Schweizer Delegation an der UNCED die Konferenz als von einem „anthropozentrischen Geist“ geprägt betrachtet und bedauert, „dass in einem Dokument, das unter dem Zeichen der Partnerschatt und der gemeinsamen Verantwortung steht, dem Konzept der nationalen Souveränität (Prinzip 2) soviel Bedeutung beigemessen wird“ (S. 10).

183Die Agenda 21 ist das wichtigste Ergebnis der Konferenz. Sie ist als Plan zur Rettung des Planeten konzipiert und gibt in vierzig Kapiteln einen Überblick über sämtliche Umwelt– und Entwicklungsbereiche. Nach Ansicht der Schweizer Delegation „fehlt es der Agenda 21 an konzeptueller Klarheit“ im Bereich marktwirtschaftlicher Instrumente, betreffend den Zugang der Entwicklungsländer zu den Märkten der OECD–Staaten und in Bezug auf die Zusammenhänge zwischen Handel und Umwelt (S. 13). Aufgrund ihrer Lücken im Technologiebereich lassen sich aus der Sicht der Schweizer Delegation „kaum vermehrte Transfers umweltverträglicher Technologien erwarten“ (S. 15).

184Was die Rahmenprinzipien fur den Schutz der Wälder betrifft, so ist dies alles, was nach dem Scheitern der Verhandlungen über eine Konvention zum Schutz der Tropenwälder übriggeblieben ist. Diese Prinzipien führen jedoch nicht die Vorherrschaft der nationalen Souveränität in diesem Bereich auf und sie legen fest, dass die Bewirtschaftung der Wälder im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung erfolgen muss. Auf ausdrücklichen Antrag der Entwicklungsländer bezieht sich der Wortlaut der Erklärung formell „auf alle Arten von Wäldern“. Nach Ansicht der Schweizer Delegation „bietet der Text eine Minimallösung fur das Problem der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Wenn auf dem Gebiet der internationalen Finanzierung keine Wende eintritt, ist in dieser Angelegenheit kein wesentlicher Fortschritt zu erwarten. Einzig teste Verpflichtungen der Industriestaaten zu einem finanziellen Ausgleich fur Entwicklungsländer, die von der Ausschöpfung ihrer Waldressourcen abhängen, konnte diese dazu bewegen, ihren massiven Widerstand gegen die Ausarbeitung einer rechtlich verbindlichen internationalen Waldkonvention aufzugeben“ (S. 28). Das von der Internationalen Tropenholzorganisation 1990 festgesetzte Ziel, nach dem im Jahre 2000 die Gesamtheit des internationalen Tropenholzhandels mit Stammholz aus nachhaltiger Nutzung erfolgen soll, wird von den Entwicklungsländern ebenfalls abgelehnt.

185Beurteilung der Ergebnisse durch die Schweiz und die NGO

186Die schweizerische Regierung hat die Ergebnisse der UN–Konferenz über Umwelt und Entwicklung als positiv beurteilt und die Teilnahme von Vertretern nichtstaatlicher Bereiche gefordert – zuerst durch Informationstreffen mit den Sektoren Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung, sodann durch eine formelle Beteiligung im Rahmen der Schweizer Delegation.

187Die nichtstaatlichen Organisationen machen ihrerseits eine Unterscheidung zwischen dem von der Konferenz erstellten neuen Bezugsrahmen, der einstimmig begrüsst wurde (insbesondere die Integration der Begriffe Umwelt und Entwicklung) und den Texten selbst, welche das Ergebnis von Kompromissen sind und deren Umsetzung noch keineswegs gesichert ist. In dieser Hinsicht ist das Konzept der nachhaltigen Entwicklung auch ein Element zur Vereinheitlichung der von den NGO entwickelten Weltanschauung und eine Anregung fur eine umfassende Entwicklungszusammenarbeit.

3.2. Finanzierung

188Das UNCED–Sekretariat hatte die Kosten fur die Umsetzung der Agenda 21 auf jährlich 600 Milliarden Dollar geschätzt, wovon 125 Milliarden durch die öffentliche Entwicklungshilfe bereitgestellt werden sollten und der Rest aus den privaten oder öffentlichen Budgets eines jeden Landes f inanziert werden sollte. Da die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit sich derzeit auf rund 60 Milliarden Dollar beläuft, sollten die fehlenden 65 Milliarden Dollar durch eine Verdoppelung der öffentlichen Hilfe gedeckt werden, welche dadurch auf 0,7 Prozent des BSP ansteigen würde, was dem seit langem festgesetzten Ziel der Vereinten Nationen entspricht. Die Entwicklungsländer wünschen, dass die Industrieländer diesen Prozentsatz 1995 erreichen und im Jahre 2000 auf 1 Prozent ihres BSP kommen. Jedoch sind die Entwicklungshilfebudgets seit der Konferenz in Rio allgemein zurückgegangen. Nur Danemark will seinen Beitrag bis zum Jahre 2002 von 1 Prozent auf 1,5 Prozent seines BSP erhöhen.

189Der Internationale Umweltfonds (Global Environment Facility, GEF) wurde 1990 gegründet. Er wird von der Weltbank, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) gemeinsam verwaltet. Der Fonds soll die Finanzierung der zusätzlichen Kosten von Projekten gestatten, die dazu bestimmt sind, die Umweltverschmutzung in den Entwicklungsländern zu beschränken. Die Projekte betreffen das Klima, die Artenvielfalt (Biodiversität), die Ozeane und den Ozon. Bisher wurden 42 Prozent der Mittel fur Projekte bezüglich der Artenvielfalt, 40 Prozent fur Klimaprojekte und 17 Prozent fur Projekte betreffend internationale Gewässer bereitgestellt. Insgesamt wurden 113 Projekte in Höhe von 727 Millionen Dollar finanziert. Die erste Rechnungsperiode, welche praktisch eine Pilotphase war, läuft Mitte 1994 aus. Der Internationale Umweltfonds wird auch im Rahmen der Anwendung der Konvention über die Klimaveränderungen und der Konvention über die Artenvielfalt eingesetzt werden. Diese Übereinkommen enthalten ausdrücklich Verpflichtungen gegenüber den Entwicklungsländern betreffend die Finanzierung und den Technologietransfer.

190Die Schweiz hat mit 80 Millionen Franken zur ersten Phase beigetragen, was 4 Prozent der gesamten Zahlungen entspricht. Der Beitrag wurde aus dem Rahmenkredit von 700 Millionen Franken finanziert, der von den eidgenössischen Räten 1991 verabschiedet wurde. Ein Viertel wurde zur Kofinanzierung von Aktionen internationaler Organisationen wie dem UN–Umweltprogramm bestimmt.

191Auf der 5. Tagung der Mitgliedstaaten des Internationalen Umweltfonds (Peking, Mai 1993) hatten sich die Geldgeber geeinigt, die Beiträge in der kommenden Rechnungsperiode nahezu zu verdoppeln und die Fondsmittel dadurch auf rund 2 Milliarden Dollar zu erhöhen. Auch sollte die Zuständigkeit des Fonds auf Fragen betreffend die Wüstenbildung, die Böden und die Entwaldung erweitert werden. Im Gegensatz zur Praxis der Weltbank haben die nichtstaatlichen Organisationen Zugang zu sämtlichen Projekten des Umweltfonds, und Vertreter dieser Organisationen gehören offiziellen Verhandlungsdelegationen an. (Die Schweiz hatte einen NGO–Vertreter auf der Konferenz in Peking zugelassen).

192In Bezug auf die Umstrukturierung des Fonds hatte die Schweiz eine unabhängige Evaluierung der Pilotphase gefordert. In diesem Zusammenhang hatte die 4. Tagung, welche im Dezember 1992 in Abidjan abgehalten wurde, einen Ausschuss mit Experten aus sieben Ländern (Frankreich, Indien, Costa Rica, Indonesien, Kanada, Kenia, Schweiz) mit dem Ziel ernannt, die Funktionsweise des Umweltfonds zu evaluieren. Der Schweizer Experte war Rudolf Högger, Präsident von Helvetas. Die Experten haben ihren Bericht im November 1993 unterbreitet. Dieser Bericht stellt erhebliche Funktionsmängel fest : unzulänglich definierte Kompetenzen der Entscheidungsorgane, wenig transparente Prioritäten und Strategie, Projekte, die vor allem die Interessen der sie vorschlagenden Organisationen widerspiegeln, mangelnde Absprache und Beteiligung an der Basis, Konflikte zwischen den drei Verwaltern des Fonds. 60 Prozent der Projekte werden einfach von der Weltbank durchgeführten Projekten beigefügt.

193Die Entwicklungsländer fördern, dass die Entscheidungsbefugnis der Versammlung der Mitgliedstaaten (gegenwärtig 72 Länder) zukommen sollte und dass die Exekutivorgane von den drei Organisationen unabhängig sein sollten. Seit Dezember 1992 steht der Internationale Umweltfonds allen Ländern offen, die den Aufnahmebeitrag von 4 Millionen Dollar gezahlt haben. Bundesrat Cotti hatte auf der UNCED erklärt, dass die Schweiz in Bezug auf die globale Umweltfazilität (GEF) „eine Reform der Struktur dieser Institution anstrebt, im Sinne einer Verbesserung der Transparenz sowie einer besseren Beteiligung aller Staaten, vor allem der Entwicklungsländer“ (Rede vom 10. Juni 1992). Die Schweiz wollte vermeiden, dass fur jedes neue Übereinkommen ein neues Finanzierungsorgan geschaffen wird. Sie hat sich fur ein Beschlussverfahren ausgesprochen, bei dem zwischen den Entwicklungsländern und den Industrieländern Gleichheit besteht, und hat sich fur eine grössere Unabhängigkeit der Exekutive des Fonds gegenüber der Weltbank eingesetzt.

194Die Wiederauffüllung des Fonds fur die Periode 1994–1996 und die Durchsetzung der Strukturreformen standen auf der Tagesordnung der Konferenz von Cartagena, Kolumbien, die vom 6. bis 10. Dezember 1993 stattgefunden hat. Bedauerlicherweise ist dieses Treffen mit einem Fehlschlag zu Ende gegangen. Es konnte keine wesentliche Strukturreform angenommen werden und betreffend die finanziellen Verpflichtungen wurde keine Klarheit erzielt. Eine weitere Tagung ist fur Anfang 1994 festgesetzt.

3.3. UN–Kommission fur nachhaltige Entwicklung

195Vom 2. bis 6. November 1992 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen über den Folgeprozess fur die Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) debattiert.

196Nach mehrwöchigen Verhandlungen konnten am 22. Dezember 1992 sieben Entschliessungen zu folgenden Punkten verabschiedet werden : Annahme des UNCED–Berichts, Einsetzung einer Kommission fur nachhaltige Entwicklung, Schaffung eines zwischenstaatlichen Ausschusses fur Verhandlungen über eine Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung, Vorschlag betreffend die Einberufung einer Konferenz über die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten, Einführung des UNDP–Programms „Capacity 21“. Mit der Annahme des UNCED–Berichts hat die UN–Vollversammlung die Erklärung von Rio, die Erklärung zum Schutz der Wälder und die Agenda 21 angenommen und deren wirksame Umsetzung gefordert. Die nichtstaatlichen Organisationen konnten an den Debatten teilnehmen. Eine Expertenkommission fur nachhaltige Entwicklung, der 21 Persönlichkeiten angehören, soll den UN–Generalsekretär beraten. 1997, fünf Jahre nach der Konferenz von Rio, wird eine Sondertagung der UN–Vollversammlung eine globale Prüfung der Durchführung der Agenda 21 vornehmen.

197In der Entschliessung über die Einsetzung der Kommission fur nachhaltige Entwicklung wird diese dem Wirtschafts– und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) unterstellt, ihr Standort in New York festgelegt und eine Zusammensetzung von 53 Mitgliedern auf Ministerebene vorgesehen (13 Vertreter afrikanischer Staaten, 11 Vertreter asiatischer Staaten, 10 fur Lateinamerika, 6 fur Osteuropa und 13 Vertreter anderer Länder). Die Schweiz hatte eine bedeutende diplomatische Offensive in die Wege geleitet, um den Standort der Kommission nach Genf zu verlegen, jedoch zogen zahlreiche Länder eine Konzentration am Sitz in Washington vor. Die Aufgabe der Kommission fur nachhaltige Entwicklung ist es, die Umsetzung der Agenda 21, einschliesslich in den Bereichen Technologietransfer und Finanzierung zu fördern. Zu diesem Zweck wird sie die Berichte der Länder über die Durchsetzung der Agenda 21 evaluieren, Anregungen seitens der nichtstaatlichen Organisationen entgegennehmen und über den Wirtschafts– und Sozialrat der UN–Vollversammlung Empfehlungen unterbreiten. Ferner wird sie den Dialog über die Integration der nachhaltigen Entwicklung auf allen Ebenen im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen, einschliesslich GATT und Weltbank, verstärken. Als Kommission des ECOSOC hat die Kommission fur nachhaltige Entwicklung keine Entscheidungskompetenz und hat keine Befugnis, anderen UN–Organen (zum Beispiel dem Umweltfonds, usw.) Weisungen zu erteilen. Hingegen hat sie die Zuständigkeit, die UN–Instanzen zur Berichterstat–tung über ihre Tätigkeit aufzufordern und die Berichte dieser Organe zu erörtern ; sie kann Empfehlungen erlassen. Die Kommission hat ebenfalls die Absicht, Indikatoren fur nachhaltige Entwicklung auszuarbeiten.

198Auf ihrer ersten Tagung, die vom 14. bis 25. Juni 1993 in New York stattfand, hat die Kommission die Modalitäten ihrer Zusammenarbeit mit den UN–Organisationen, die Forderungen bezüglich der Berichte der Länder, sowie ihr Arbeitsprogramm fur die kommenden Jahre festgelegt. Den Vorsitz der Kommission führt der malaysische UN–Botschafter Ismail Razali. Die schweizerische Regierung war durch Ruth Dreifuss vertreten, welche die Bedeutung von Anforderungen betreffend die Qualität der Länderberichte hervorhob. Sie drückte den Wunsch aus, die Kommission möge eine aktive und anregende Rolle spielen, und erklärte, sie solle sich „in die Angelegenheiten der anderen einmischen“. Nach Meinung des Bundesrates bleiben der Transfer sauberer Technologien sowie die Neudefinierung der Regeln des Welthandels entscheidend.

199Die Arbeiten der Kommission fur nachhaltige Entwicklung stehen den nichtstaatlichen Organisationen offen und ihre Zulassung erfolgt nach den liberalen Bestimmungen der UNCED. An der ersten Tagung nahmen rund 280 Vertreter nichtstaatlicher Organisationen teil, einige von ihnen gehörten auch den offiziellen Delegationen an (zum Beispiel der Delegation fur Italien, Grossbritannien, Frankreich, die USA und die Niederlande). Das Arbeitsprogramm der Kommission sieht vor, jedes Jahr die Themen betreffend die Ressourcen und die Finanzmechanismen, den Technologietransfer, die Ausbildung und die Forschung, die Entscheidungsstrukturen und die betroffenen gesellschaftlichen Gruppen zu prüfen. Zwischen den Sitzungsperioden werden adhoc Arbeitsgruppen über die Finanzie–rungsfragen, den Technologietransfer und die Anfragen seitens der Entwicklungsländer (Verschuldung, Rohstoffpreise, Marktzugang, usw.) beraten. 1994 werden ausserdem die Kapitel der Agenda 21 bezüglich Gesundheit, Wohn– und Sied–lungswesen, Süsswasser, giftige Chemikalien und gefährliche Abfälle (Kapitel 6, 7 und 18 bis 22) einer Prüfung unterzogen ; 1995 werden die Themen betreffend die Böden, die Wüstenbildung, die Wälder und die Artenvielfalt (Kapitel 10 bis 15) behandelt und 1996 die Fragen über die Atmosphäre, die Ozeane und Meere (Kapitel 9 und 17) untersucht. Die Schweiz hat zur Zeit einen Beobachterstatus in der Kommission.

200In Bezug auf die nationalen Berichte wollten die Entwicklungsländer die Vorschriften betreffend deren Inhalt auf ein Minimum beschränken. Schliesslich wurde eine Empfehlung dahingehend angenommen, dass die Berichte Informationen über den Fortschritt der Aktionspläne angeben, maximal 50 Seiten umfassen, sich auf die Themen konzentrieren, die gemäss dem von der Kommission beschlossenen Programm erörtert werden, und dass sie sechs Monate im voraus eingereicht werden. Das Sekretariat der Kommission fur nachhaltige Entwicklung soll anhand dieser Dokumentation Synthesen unterbreiten.

3.4. Durchfuhrung des Aktionsprogramms Agenda 21

201Die Agenda 21 betrifft in erster Unie die Gesamtheit der institutionellen Akteure, das heisst die Staaten und die zwischenstaatlichen Organisationen.

202Drei Organisationen haben ein spezifisches Mandat erhalten. Das UN–Entwicklungsprogramm (UNDP) ist mit der Verstärkung der nationalen Kapazitäten, das UN–Umweltprogramm (UNEP) mit der Forderung einer besseren internationalen Koordination der Umweltpolitiken, die UNCTAD mit der Untersuchung der Beziehungen zwischen Handel und Umwelt beauftragt worden. Das UNDP–Programm „Capacity 21“ wurde fur seine Pilotphase mit 100 Millionen Dollar ausgestattet.

203Kapitel 38 der Agenda 21 überträgt dem UN–Umweltprogramm die führende Rolle bei der Entwicklung des internationalen Umweltrechts. Die 17. Tagung des alle zwei Jahre zusammentretenden Verwaltungsrates des UN–Umweltprogramms, welche vom 10. bis 21. Mai 1993 abgehalten wurde, liess eine gewisse Unsicherheit der Organisation bezüglich ihrer Ausrichtung erkennen, umso mehr als sie von Haushaltskürzungen betroffen ist. Auf dieser Tagung hat die Schweiz dem Zentrum fur Nothilfe im Umweltbereich ihre Unterstutzung zukommen lassen, indem sie forderte, dass dieser Institution eine genauer definierte Aufgabe übertragen werden sollte, und indem sie fur eine weitere Pilotphase von 12 Monaten eintrat, die mit einer Evaluation abgeschlossen werden sollte. In seinem Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren erklärt der Bundesrat, dass die Schweiz zu den zwölf Ländern gehört, welche die höchsten Beiträge an das UN–Umweltprogramm leisten.

204Auf Länderebene haben bereits mehrere Staaten nationale Kommissionen fur nachhaltige Entwicklung eingesetzt, die damit beauftragt sind, die Durchsetzung der in Rio festgelegten Ziele zu fördern, und nationale Aktionspläne erstellt (Australien, Danemark, Kanada, Niederlande, usw.). In verschiedenen Ländern werden die nichtstaatlichen Organisationen daran beteiligt. Vom 13. bis 15. Oktober 1993 fand in Ottawa eine von der OECD veranstaltete Zusammenkunft statt, die sich mit der Konzeption der nationalen Plane fur nachhaltige Entwicklung in Bezug auf die Definitionen, die Quantifizierung der Ziele, die Evaluierungskri–terien oder die Methodik befasste. Auf dieser Tagung wurde die Befürchtung geäussert, dass die Plane zu unbestimmt seien und im Stadium von Absichts–erklärungen ohne wirklichen Einfluss auf die Wirtschafts– und Sozialpolitik der Staaten bleiben.

3.5. Konvention über Klimaveränderungen

205Unter den ersten Ländern, die das Übereinkommen ratifiziert haben, befinden sich Staaten mit hohen Treibhausgasemissionen wie Kanada, die Vereinigten Staaten, China, Australien und Japan, aber auch Inselstaaten wie die Seychellen, die Fidschi–lnseln oder Barbados.

206Die Klimakonvention verpflichtet die Vertragsparteien, eine regelmässig auf den letzten Stand gebrachte nationale Bestandsaufnahme betreffend die Treibhausgasemissionen und die bestehenden Absorptionskapazitäten (Speicher) zu unterbreiten und ein nationales Programm mit Massnahmen fur die Gesamtheit der Emissionen zu erstellen. Die Konvention umfasst Mechanismen, welche ihr–wie der Genfer Konvention über die grenzüberschreitende Luftverschmutzung oder der Wiener Konvention zum Schutz der Ozonschicht – spätere Entwicklungen (Protokolle, Zusatzanträge, Anhänge) ermöglichen.

207Das Inkrafttreten der Konvention ist fur Ende März 1994 angesetzt, die erste Konferenz der Vertragsparteien ist vom 28. März bis 17. April 1995 in Berlin vorgesehen. Verschiedene Staaten, welche die Konvention unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert haben, beginnen bereits damit, die Elemente zu ihrer Durchsetzung zu entwickeln, und drei Tagungen des internationalen Verhandlungsaus–schusses (Intergovernmental Negotiation Committee, INC) fanden zwischen Dezember 1992 und August 1993 in Genf und in New York statt. Die derzeit noch ungelösten Problème betreffen die Definition einer vergleichbaren Methodik fur die nationalen Bestandsaufnahmen der Emissionen und die Finanzierung des Tech–nologietransfers, aber auch die Beziehung zwischen der Klimakonvention und der Globalen Umweltfazilität (Umweltfonds), die Rolle der Unterorgane, die Angemessenheit der Verpflichtungen. Insbesondere die Vereinigten Staaten haben Fach–wissen und Mittel zur Ausarbeitung der nationalen Plane durch die Entwicklungsländer bereitgestellt.

208Im wissenschaftlichen Bereich setzt die zwischenstaatliche Expertengruppe über Klimaveränderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) ihre Arbeiten fort. Sie hat sich ein dreijähriges Arbeitsprogramm festgesetzt, um fur die Konferenz der Vertragsparteien bereit zu sein. Schliesslich hat die Schweiz zur Schaffung eines Informationsbüros über Klimaveränderungen fur die Entwicklungsländer im Rahmen des UN–Umweltprogramms beigetragen, das (wie das Sekretariat des INC und des IPCC) in Genf angesiedelt ist und dessen Finanzierung sie in der Anfangsphase fast völlig übernommen hat. Über 20 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen kommen aus Asien, ein Anteil, der bis zum Jahre 2025 auf 35 Prozent ansteigen wird. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen wird den Ländern dieser Region dabei helfen, Plane zur Beschränkung ihrer Treibhausgasemissionen auszuarbeiten.

209Die OECD–Staaten und die Länder Mittel– und Osteuropas haben sich grund–sätzlich verpflichtet, ihre Kohlendioxidemissionen bis zum Jahre 2000 zu stabi–lisieren. Die Schweiz hat die Konvention über Klimaveränderungen im November 1993 ratifiziert. In seiner diesbezüglichen Botschaft stellt der Bundesrat fest, dass 37 Prozent der nationalen Kohlendioxidemissionen durch den Transport verur–sacht werden, 29 Prozent durch die Heizung, 13 Prozent durch die Industrie und 15 Prozent durch die Dienstleistungen, wobei das Kohlendioxid zwischen 74 und 90 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der Schweiz ausmacht. 1989 wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe über die Entwicklung des Klima–systems eingesetzt, deren Arbeiten die Grundlage fur die Erstellung des nationalen Plans der Schweiz bilden werden.

210Fur die Schweiz wurde das Stabilisierungsziel bereits im Aktionsprogramm „Energie 2000“ festgelegt, das vom Bundesrat im November 1990 definiert wurde. Dieses Programm wird aber von den nichtstaatlichen Organisationen als zu zersplittert und nicht zielstrebig genug angesehen, und im September 1993 wurden zwei Volksinitiativen lanciert. Die erste fordert eine Gebühr von 0,1 bis 0,5 Rappen pro Kilowattstunde nichtemeuerbarer Energie über einen Zeitraum von 20 Jahren zur Errichtung eines Sonnenenergiefonds. Die zweite fordert eine Gebühr auf die nicht erneuerbaren Energien, um eine Energieerhaltungspolitik rentabel zu ma–chen, sowie eine Senkung des Verbrauchs dieser Energien um jährlich 1 Prozent über 25 Jahre. Im April 1993 hatten die NGO zuvor ihre eigenen Ziele in Form eines Programms „Energie Morgen“ bekanntgegeben, das eine sofortige Stabilisierung der Kohlendioxidemissionen und eine Senkung dieser Emissionen um 50 Prozent im Vergleich zu 1990 bis zum Jahre 2025 umfasst. Bei der Vorlage des dritten Tätigkeitsberichts „Energie 2000“ erklärte Bundesrat Ogi am 16. September 1993, dass die Energie heute in realem Wert weniger koste als vor der ersten Erdölkrise im Jahre 1973 : die Elektrizität im Haushalt sei um 16 Prozent gesunken, das Benzin um 20 Prozent und das Heizöl um 34 Prozent. Die Idee einer fiskalisch kompen–sierten Energiebesteuerimg wird übrigens in den europäischen Instanzen weiter–hin verfolgt. :

3.6. Konvention Uber die Artenvielfalt

211Wie bei der Konvention über die Klimaveränderungen ist der Text der Konvention über die biologische Vielfalt sehr komplex, da er gleichzeitig die Frage betreffend den Schutz des Lebensmilieus der Arten und die wirtschaftliche Nutzung ihres Genpotentials behandelt.

212Bei der Unterzeichnung der Artenschutzkonvention am 11. Juni 1992 hatte die Schweiz in einer interpretativen Erklärung festgestellt, dass „die Respektierung der Prinzipien und Regeln über den Schutz des geistigen Eigentums fur die private Forschung und die privaten Investitionen von zentraler Bedeutung ist und dies insbesondere bei Spitzentechnologien wie der modernen Biotechnologie, die bedeutender Investitionen bedarf“ (DEH, Die Schweiz und die Konferenz von Rio, S. 53). Die Europäische Gemeinschaft hatte eine ähnliche Stellungnahme abge–geben. Diese Erklärungen – die darauf zurückzuführen sind, dass die Konvention keine Vorbehalte im juristischen Sinne zulässt – heben die Tragweite der wirtschaftlich auf dem Spiel stehenden Fragen hervor. Die Unternehmen des Nordens haben sich bereits kostenlos Genelemente aus dem Potential der biologischen Vielfalt in den Ländern des Südens verschafft. Die Konvention stellt in dieser Beziehung ein Geschäft weltweiten Umfangs dar, bei dem der Süden versucht, fur eine bereits seit längerer Zeit eingeleitete Nutzung eine finanzielle Gegenleistung zu erhalten, und bei dem es wirtschaftlich einerseits um den Zugang zu den genetischen Ressourcen und andererseits um den Zugang zu den Technologien geht.

213Die Artenschutzkonvention ist am 29. Dezember 1993 in Kraft getreten. Auf Länderebene werden bereits Aktionspläne ausgearbeitet, zum Beispiel in Indonesien, Brasilien, Kanada, sowie in China. Im Mai 1993 hat das Umweltprogramm der Vereinten Nationen einen zwischenstaatlichen Ausschuss fur die Konvention mit dem Ziel eingesetzt, die erste Konferenz der Vertragsparteien vorzubereiten. Die erste Tagung des Ausschusses fand im Oktober 1993 unter Teilnahme von 120 Regierungsvertretern und 80 nichtstaatlichen Organisationen in Genf statt. Sie ging mit einem gewissen Fehlschlag zu Ende, wobei einer der strittigen Punkte die Sicherheitsanforderungen betreffend genetisch manipulierte Organismen waren.

214Die Vereinigten Staaten, welche gegen die Artenschutzkonvention eingetreten waren, da diese ihrer Meinung nach zu sehr die Interessen des Südens fordert, haben die Konvention schliesslich im Juni 1993 unterzeichnet, wobei sie jedoch insbesondere bezüglich der Definition des Technologietransfers verschiedene Einschränkungen machten. In der Schweiz sind einige Fragen noch ungeklärt. Auf einer Pressekonferenz im Oktober 1993 haben der WWF Schweiz, Swissaid und die landwirtschaftliche Organisation Union der Schweizer Produzenten dem Bundesrat die Langsamkeit der Vorbereitungen des Ratifikationsverfahrens vorge–worfen. Der Bundesrat erklärt in seiner Antwort vom 23. Juni 1993 auf eine Motion der Umweltkommission des Nationalrates, dass er vorsehe, die Ratifikation im ersten Halbjahr 1994 vorzunehmen. Um den Anforderungen der Konvention über die biologische Vielfalt zu entsprechen, müssen die Instrumente fur die Bestands–aufnahme der natürlichen Ressourcen ergänzt werden, welche die bestehenden oder noch zu schaffenden Informationen und Konzepte, vor allem im Landschafts–bereich, umfassen sollen.

215Das Prinzip des vorherigen Einverständnisses der Entwicklungsländer betreffend den Zugang zu ihren Genressourcen wirft nach Ansicht des Bundesrates ebenfalls Anpassungsprobleme auf. Die schweizerischen nichtstaatlichen Organisationen treten nachdrücklich gegen die Patentierung lebender Organismen und fur die Erhaltung der genetischen Vielfalt sowie fur die Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Nutzung des Genpotentials ein. Auf dem Wege der Volksinitiative (im Oktober 1993 eingereichte „Genschutz–Initiative“) werden restriktive Stellungnahmen über die Gentechnologie artikuliert.

3.7. Bekämpfung der Wüstenbildung

216Auf der Umweltkonferenz von Rio hatte die Schweiz den Vorschlag der afrikanischen Gruppe unterstützt, die eine Konvention zur Bekämpfung der Desertifikation forderte. Der von der Vollversammlung der Vereinten Nationen eingesetzte zwi–schenstaatliche Ausschuss fur Verhandlungen über die Desertifikation (INC–D) unter dem Vorsitz des schwedischen UN–Botschafters Kjellen soll seine Arbeiten im Juni 1994 abschliessen. Zwischen Mai 1993 und Juni 1994 sind fünf Verhand–lungssessionen vorgesehen. Eine internationale Gruppe mit 15 Experten auf dem Gebiet der Wüstenbildung begleitet die Arbeiten des Verhandlungsausschusses, die mit einer ersten Anhörungssitzung eröffnet wurden. Der Übereinkommens–entwurfsieht nationale Aktionspläne vor, sowie Bestimmungenüberdie Forschung und Ausbildung, den Technologietransfer, die Beteiligung der lokalen Bevölkerung und die kontinuierliche Evaluierung der Situation. Gleichzeitig mit der Konvention soll ein Protokoll über Afrika ausgehandelt und vorgestellt werden ; weitere regionale Protokolle sollen bis Ende 1994 erstellt werden. Uber 230 nichtstaatliche Organisationen sind beim INC–D zugelassen. Die Schweiz, die das Sekretariat des INC beherbergt, wünscht, dass die Finanzierung der in der Konvention vorgesehe–nen Massnahmen prioritär durch den Internationalen Umweltfonds erfolgen sollte.

3.8. Umsetzung der Konferenz von Rio in der Schweiz

217Bundesrat Cotti hatte vor der UNCED erklärt, dass „die Schweiz sich zu einer substantiellen Erhöhung des Volumens der öffentlichen Entwicklungshilfegelder verpflichtet hat“ (Rede vom 10. Juni 1992) und dass „die Schweiz ihren Anteil an diesen gemeinsamen Anstrengungen übernehmen wird“ (Erklärung vom 13. Juni 1992). Diese Position wurde auf einer Pressekonferenz am 22. Juni 1992 wieder–holt, bei der eine Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,40 Prozent des BSP und die Vorlage einer Kohlendioxidabgabe in nächster Zeit angekündigt wurde. Nach den vom Parlament beschlossenen linearen Haushaltskürzungen ist die schweizerische öffentliche Hilfe von 0,39 Prozent im Jahre 1992 (ein Prozent–satz, der die Kosten des Beitritts der Schweiz zu Weltbank und IWF mit ein–schliesst) auf 0,34 Prozent fur 1993 gesunken.

218Das Legislaturprogramm 1992–1995 sieht die Einführung einer C02–Abgabe vor, die im Rahmen des möglichen mit ähnlichen Massnahmen anderer Industrieländer koordiniert werden sollte und deren Rate die bestehende Steuerlast berücksichtigen soll (Botschaft betreffend die Konvention über Klimaveränderungen). Eine im Auftrag des BUWAL vom Büro Ecoplan durchgeführte Studie hebt hervor, dass die Schweiz zu den Ländern in Europa gehört, in denen die niedrigsten Heizölsteuerabgaben erhoben werden. Bei den Benzinsteuern liegt die Schweiz trotz der im März 1993 beschlossenen Erhöhung um 20 Rappen pro Liter weiterhin im unteren Teil des europäischen Durchschnitts.

219Die Organisationsmodalitäten, um die in der Agenda 21 vorgesehenen Verpflichtungen und die Beteiligung der nichtstaatlichen Organisationen auf nationaler Ebene umzusetzen, waren Gegenstand langwieriger Verhandlungen. Die ur–sprüngliche Idee der NGO war, von der Schweizer Delegation bei der UNCED auszugehen. Trotz mehrmaligen Briefwechsels und verschiedener Interventionen hat der Bundesrat erst im März 1993 einen Organisationsmodus beschlossen. Am 1. März 1993 hat der Bundesrat einen mit der Koordinierung der sektorbezogenen Politiken in den Bereichen des Folgeprozesses der UNCED beauftragten inter–departementalen Ausschuss eingesetzt, wobei der Folgeprozess die Verbesserung der Kohärenz der sektoriellen Politiken und deren Anpassung in einer Weise erfordert, dass die von der Schweiz praktizierte Art der Entwicklung schliesslich fur ihre eigenen Bewohner wie auch fur die übrigen Bewohnerdes Planeten nachhaltig ist (Pressemitteilung des EDA). Der interdepartementale Ausschuss ist mit der Absprache und Koordinierung der Sektorpolitiken in Bereichen wie Landwirt–schafts– und Forstpolitik, Städteplanung, Artenschutz (Erhaltung der biologischen Vielfalt) und internationaler Handel beauftragt. Er wird jedes Jahr abwechselnd vom Vorsteher der DEH, des BUWAL oder des BAWI geleitet. Im März 1993 wurden die nichtregierungsvertretenden Sektoren zu einer Informationssitzung einberufen und im Mai 1993 wurde eine Verbindungsgruppe gegründet, die sich aus den betroffenen Verwaltungen und 9 Nichtregierungsvertretern zusammen–setzt. Sieben interdepartementale Arbeitsgruppen mit Vertretern externer Milieus haben ihre Tätigkeit aufgenommen.

220In einem Aktionsplan sollen fur jede in der Agenda 21 behandelte Problematik die Absichten des Bundesrates bezüglich der fur die Schweiz getroffenen oder bis zum Jahr 2000 und darüber hinaus zu treffenden Massnahmen aufgeführt werden. Auch sollen die von ihm einzusetzenden Mittel erwähnt werden. In jedem Kapitel sollen das von der Schweiz verfolgte Ziel unter Angabe der Fristen, der finanziellen Folgen sowie der im nationalen Schweizer Rahmen, auf internationaler Ebene und im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit vorgesehenen Massnahmen dar–gelegt werden. Die grössten Schwierigkeiten dieses Prozesses ergeben sich aus dem Mangel an Mitteln (der Bundesrat hat keine zusätzliche Stelle fur das Umsetzungsprogrammm der Konferenz von Rio vorgesehen und keine spezifi–schen Finanzmittel bereitgestellt) und aus der mit der interdepartementalen Harmonisierung einhergehenden Komplexität. Hingegen wird die Hinzuziehung externer Kreise bereitwillig akzeptiert. In seinem Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz räumt der Bundesrat den Zielen der nachhaltigen Entwicklung einen wichtigen Platz ein. Die Schweiz werde sich fur eine sinnvolle Nutzung der natürlichen Ressourcen, fur qualitatives Wachstum und fur eine nachhaltige Entwicklung einsetzen. Eine der von der Verwaltung und von den Nichtregierungs–kreisen als prioritär angesehenen Aufgaben ist es, eine operationelle Definition der nachhaltigen Entwicklung zu erreichen, welche allen Kreisen der Gesellschaft als Bezug dienen kann.

221Des weiteren ist die Festlegung einer Umweltstrategie der DEH im Juni 1993 und einer schweizerischen Strategie zur Forderung der Forschung in den Entwicklungsländern und über die Entwicklung, „Partner in der Forschung mit den Entwicklungsländern im Geist von Rio“, zu erwähnen, die im August 1993 von der Konferenz der schweizerischen wissenschaftlichen Akademien und der DEH vorgeschlagen wurde. Indem der stellvertretende Direktor der DEH, Jean–François Giovannini, daran erinnerte, dass von 441 Nobelpreisträgern lediglich sieben aus Ländern des Südens stammen, betonte er, dass die Dimension des Südens in der schweizerischen Forschungspolitik mehr Gewicht einnehmen musse.

3.9. Die Konferenz von Luzern „Umwelt fur Europa“

222Im April 1993 fand auf Einladung und unter dem Vorsitz der Schweiz in Luzern die Konferenz der Umweltminister aus 46 europäischen Ländern, sowie Kanada, den USA, Australien und Japan, „Umwelt fur Europa“, statt. Die Konferenz hat ein Umwelt–Aktionsprogramm fur Mittel– und Osteuropa verabschiedet, das auf drei Grundsätzen beruht : Integration von Umweltfaktoren in die wirtschaftlichen Ent–wicklungspläne, Schaffung institutioneller Kapazitäten, Soforthilfeprogramme. Die Schweiz hat sich in diesem Zusammenhang fur eine verbesserte Aufwertung der verschiedenen bestehenden internationalen Konventionen eingesetzt.

223Das Umwelt–Aktionsprogramm umfasst eine Liste von Projekten, die unter der Schirmherrschaft eines Projektvorbereitungsausschusses durchzuführen sind. Es ist keine zusätzliche Finanzierung vorgesehen, und die Schweiz wird aus den Krediten der Hilfe fur Osteuropa 30 Millionen Franken bereitstellen. Die schweizerischen nichtstaatlichen Organisationen haben es bedauert, dass wenig konkrete Verpflichtungen eingegangen wurden, und die Notwendigkeit betont, saubere Technologien aufzuwerten, die Energie– und Transportpolitik neu zu definieren und wirtschaftliche Instrumente einzusetzen. Hingegen haben sie die erreichten Ergebnisse betreffend den Zugang zur Information und die Interventionsmöglichkeiten begrüsst. 1995 wird eine weitere Umweltministerkonferenz in Sofia zusammen–treten. Die Schweiz wird ihre Unterstutzung leisten, damit bei dieser Gelegenheit eine paneuropäische Entscheidung fur eine Kohlendioxidabgabe getroffen werden kann. Die internationale Arbeitsgruppe, welche mit der Vorbereitung dieser Konferenz betraut ist, umfasst auch Vertreter nichtstaatlicher Organisationen.

224Ein Sonderkapitel betreffend die Lage im Osten ist die Kernenergiefrage. In Mittel– und Osteuropa und in den GUS–Staaten gibt es 64 Kernkraftwerke, deren Sicherheits–, Überwachungs– und Wartungssysteme erhebliche Mängel aufwei–sen. Die russische Akademie der Wissenschaften hat 1992 die Stillegung der 16 bestehenden Kernreaktoren vom Typ Tschernobyl gefordert, da seit der Katastro–phe von Tschernobyl im Jahre 1986 bei diesen Anlagen immer wieder Störungen und Unfalle auftreten. Die schweizerische Industrie hat in diesem Zusammenhang 27 Projekte zur Nachrüstung von Kernkraftwerken mit einem Investitionsvolumen von 200 Millionen Schweizer Franken unterbreitet. Die nichtstaatlichen Organisationen haben die Schliessung dieser Anlagen und die Zuweisung der diesbezüg–lichen Mittel fur alternative Energiequellen gefordert, eine Position, von der auch die Weltbank nicht weit entfernt ist.

225Bundesrätin Ruth Dreifuss, welche den Vorsitz der Umweltministerkonferenz führte, hob hervor, dass unsere politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Osten uns nicht von der Verantwortung gegenüber dem Süden entbindet.

3.10. Weitere Umweltaktivitäten

  • Internationale Walkommission

226Die Schweiz ist der Internationalen Walkommission mit dem Ziel beigetreten, eine restriktive Walfangpolitik zu unterstützen. Auf der 45. Versammlung der Internationalen Walkommission, die im Mai 1993 in Kioto stattfand, wurde der Vorschlag unterbreitet, in den Gewässern der Antarktis unterhalb des 40. südlichen Breiten–grades eine Walreserve einzurichten. Die schweizerische Delegation, die befürch–tete, dass dieser Vorschlag (welcher eine Dreiviertelmehrheit voraussetzt) einfach abgelehnt werde, hat es vorgezogen, sich der Stimme zu enthalten, und hat einen Alternatiworschlag unterbreitet, der die Begrenzung der Reserve offenlässt. Die Schweiz führt den Vorsitz der Arbeitsgruppe, welche mit der Prüfung dieser Frage beauftragt ist.

  • Basler Konvention über den grenzüberschreitenden Verkehr mit Sonderabfällen

227Dieses Übereinkommen, fur das die Schweiz der Depositarstaat ist, ist im Mai 1992 in Kraft getreten. Ausser Frankreich hat praktisch noch kein anderes Land der Europäischen Union, und auch nicht die Vereinigten Staaten oder Japan diese Konvention ratifiziert. Diese Länder erzeugen zusammen über 90 Prozent der giftigen Abfälle in der Welt.

  • Protokoll von Montreal über den Schutz der Ozonschicht

228Auf der 4. Konferenz der Unterzeichnerstaaten, welche im November 1992 in Kopenhagen zusammentrat, wurde der Plan zur Reduzierung der fur die Ozonschicht schädlichen Substanzen zeitlich vorverlegt. Der multilaterale Fonds, der den Entwicklungsländern bei der Forderung von Ersatzprodukten helfen soll, belief sich fur 1993 auf 113 Millionen Dollar. Die Weltorganisation fur Meteorologie (WMO) gab im Oktober 1993 besonders niedrige Ozonwerte über der Antarktis bekannt, wo der Ozon in einer Höhe von 14 bis 19 Kilometern vollkommen verschwunden ist. In diesem Bereich tritt die zentrale Bedeutung des Technologie–transfers wiederum klar zutage. Gemäss einer Studie des Umweltprogramms der Vereinten Nationen hat der Verbrauch von fur die Ozonschicht schädlichen Produkten im Süden zwischen 1986 und 1991 um 50 Prozent zugenommen. Ohne die weltweite Forderung saubererTechnologien wurden die im Norden (mitgrosser Mühe) unternommenen Anstrengungen zur Ersetzung ozonschädigender Sub–stanzen rasch durch die Entwicklung der Emissionen aus der übrigen Welt zunichte gemacht. Die 5. Konferenz der Vertragsparteien, die im November 1993 in Bangkok stattfand, hat sich mit diesem Thema befasst und die finanziellen Bedürfnisse betreffend den Technologietransfer fur die nächsten drei Jahre auf 510 Millionen Dollar angesetzt.

  • Regelung der Hochseefischerei

229Im November 1993 hat die FAO eine Konvention über Hochseefischerei zur Regelung des Fischfangs und zum Schutz der Fischbestände erstellt. Seit 1950 ist der Fischfang weltweit auf das Vierfache angestiegen und vielerorts ergeben sich Anzeichen eines Erschöpfens der Fischbestände. Die derzeitige Lage ist durch eine Überausrüstung der Fischereiindustrie und einen verschärften Wettbewerb gekennzeichnet.

  • Verbot der Verklappung radioaktiver Abfälle ins Meer

2301983 hatten sich die 71 Unterzeichnerstaaten der Londoner Konvention über die Verklappung radioaktiver Abfälle ins Meer über ein Moratorium von zehn Jahren fur das Versenken radioaktiver Abfälle ins Meer geeinigt. Die Schweiz hat 1992 auf die Verklappung mittelmässig und schwach radioaktiver Abfälle verzichtet. Sie hat auf der Konferenz der Vertragsparteien, welche Anfang November 1993 in London stattfand, den Vorschlag Dänemarks unterstützt, das Moratorium in ein endgül–tiges Verbot umzuwandeln. Frankreich und Grossbritannien haben sich der Stimme enthalten, da sie eine Verlängerung des Moratoriums vorzogen. 29 Unterzeichnerstaaten der Konvention hatten nicht an der Tagung teilgenommen. Die Staaten, welche sich der Stimme enthalten hatten, verfügten über eine Frist von hundert Tagen, um sich endgültig zu entscheiden, wobei die Länder, die ein Verbot des Verklappens radioaktiver Abfälle ins Meer ablehnten, aus der Konvention austraten.

  • Private Organisationen

231Am 19. Juni 1993 wurde in Genf das Internationale Grüne Kreuz vorgestellt. Ziele dieser neuen Organisation sind die Verhütung, Reduzierung und Bewältigung von Umweltkatastrophen, die Verbreitung der Kenntnisse über Umweltgefahren und die Mittel zu ihrer Einschränkung, die Forderung der nachhaltigen Entwicklung und der Dialog zwischen den Entscheidungsträgern. Der Hauptsitz der Organisation ist in Den Haag.

232Der Business Council for Sustainable Development (BCSD), der heute 52 Unternehmungsleiter von Weltniveau umfasst, setzt seine Arbeiten in drei Rich–tungen fort : die Internalisierung der Umweltkosten in den Preisen von Gütern und Dienstleistungen, der Kapitalmarkt und die Entwicklungsländer, die Partnerschaft fur Umweltprojekte in den Entwicklungsländern. Im November 1993 wurde A. Panyarachun, ein früherer Premierminister Thailands, fur zwei Jahre zum Vorsit–zenden des Unternehmerrates fur eine nachhaltige Entwicklung (BCSD) ernannt ; er ersetzt den Schweizer Stefan Schmidheiny. In zwei Jahren soll ein Nordame–rikaner dieses Amt übernehmen. Drei Leiter von in der Schweiz ansässigen Firmen gehören dem BCSD an : Elisabeth Salina Amorini (Societe Generale de Surveillance), Alex Krauer (Ciba–Geigy) und Percy Barnevik (Asea Brown Boveri).

3.11. Aussichten

233Wenn der Begriff der nachhaltigen Entwicklung sich in der Tat als äusserst angepasst erweist, so erfordert seine Umsetzung jedoch eine Reihe von Voraus–setzungen :

  1. Auf internationaler Ebene erfordert sie die effektive Berücksichtigung der Problème der Krise der Industrieländer im Begriff der nachhaltigen Entwicklung, da andernfalls die gemeinsamen Ursachen der verschiedenen auftre–tenden Funktionsstörungen des Weltwirtschaftssystems nicht als solche wahr–genommen werden und die Umwelt– und Entwicklungsanliegen immer mehr an die zweite Stelle der Prioritäten treten können.

  2. Ebenfalls auf internationaler Ebene ist die Integration der Erfordernisse der nachhaltigen Entwicklung in die Wirtschaftspolitik notwendig, indem man versucht, im grösstmöglichen geographischen Rahmen die Verzerrungen auf Kosten der nachhaltigen Entwicklung zu beseitigen ; hier liegt die gesamte Problematik von Handel und Umwelt. Nach dem Abschluss der Uruguay–Runde muss diese zentrale Frage unbedingt wieder aufgenommen werden. Die Konvention über Klimaveränderungen enthält ebenfalls eine Bestimmung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Instrumente.

  3. Auf Länderebene ist eine umfassende Debatte mit allen gesellschaftlichen Akteuren über die Definition und die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung als Diagnose fur die Bedürfnisse der Welt und als Ausweg aus der Krise erforderlich.

234Diese Bedingungen gewährleisten, dass die nachhaltige Entwicklung nicht zu einer leeren Formel wird, welche zu den vielen guten Absichten, die niemals verwirklicht werden, hinzukommt, sondern an der Nahtstelle zwischen der Wirtschaftspolitik und der Aussenpoltiik der Nationen als Schlüssel zu jener „Welt–innenpolitik“ wirkt, welche tatsächlich die einzige sinnvolle Art der Wahrnehmung unserer Problème zu sein scheint.

Quellen

Bericht über die Aussenwirtschaftspolitik 92/1+2, 20. Januar 1993, 93.008, Bern Rapport sur la politique exterieure de la Suisse dans les annees 90, Berne, 29 novembre 1993

Message du Conseil federal sur la Convention sur le climat, Berne, 31.3.1993

DEH, Die Schweiz und die Konferenz von Rio über Umwelt und Entwicklung, Direktion fur

Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, Bern, 1993

OFEFP, Dossiers de presse, diverses fiches d’informations, Berne, Office federal de l’environnement, des forêts et du paysage, 1992 et 1993

Service de presse du Conseil de l’Europe, Pan–European Conference „An Environment for Europe“ (Lucerne, avril 1993), Strasbourg 1993

Pressemitteilungen und Presserohstoff „Umwelt fur Europa“, Luzern, April 1993 Action 21, Nations Unies, New York, Genève, 1992

Keating, Michael, Sommet de la Terre 1992, Un programme d’action, Genève, Centre pour notre avenir à tous, avril 1993 Epd–Entwicklungspolitik, 14/1993

NZZ, 1.4., 16.4., 21.4., 23.4., 27.4., 3.5., 23V24.5., 26./27.6.1993 Tages–Anzeiger, 29.4., 8.5.1993

4. Menschliche Entwicklung

4.1. Weltkonferenz über Menschenrechte in Wien 1993

235Auf der UN–Konferenz über Menschenrechte wurde die universelle Geltung der Menschenrechte und die Bedeutung der multilateralen Instrumente zum Schutz der Menschenrechte erneut bekräftigt. Hingegen wurde über die Einsetzung eines UN–Hochkommissars fur Menschenrechte und betreffend eine verstärkte Verhütung oder Bestrafung von Menschenrechtsverletzungen kein entscheidender Durchbruch erzielt. Bei der Ausarbeitung des Entwurfs fur die Schlussakte der Konferenz ergaben sich Meinungsverschiedenheiten, wobei einige Länder insbesondere die universelle Geltung der Menschenrechte in Frage stellten. Auch bei der Debatte über die Bedeutung des Rechts auf Entwicklung traten Kontroversen auf. Die Schweiz setzte sich fur eine Verstärkung der auf dem Gebiet der Menschenrechte tätigen UN–Institutionen ein, um vor allem eine bessere Verhü–tung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen zu ermöglichen.

236Mehrere UN–Organe arbeiten fur den Schutz und die Forderung der Menschenrechte. Eine Reihe von Menschenrechtsinstrumenten wurden auf multilateraler Ebene unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen angenommen und eine weitergehende Europäische Menschenrechtskonvention wurde vom Europarat verabschiedet (siehe Rahmentext). Trotz der Verstärkung der internationalen Bestimmungen werden jedoch in der Mehrheit der Länder weiterhin Verstösse gegen die Menschenrechte ausgeübt.

237Kernpunkte und Ergebnisse der Menschenrechtskonferenz in Wien

238Die Weltkonferenz über Menschenrechte hatte zum Ziel, eine Bilanz der betreffend den Schutz der Menschenrechte erzielten Fortschritte und der noch zu beseitigenden Hindernisse zu erstellen. Die Konferenz sollte vor allem Empfehlungen zur Verstärkung der Aktion der Vereinten Nationen formulieren. Rund 4’000 Delegierte aus 165 Ländern und Vertreter von 800 nichtstaatlichen Organisationen sind zu dieser Konferenz vom 14. bis 25. Juni 1993 in Wien zusammengekommen.

239An den Vorbereitungstreffen traten rasch Meinungsverschiedenheiten zwischen Ländern des Nordens und einigen Entwicklungsländern zu Grundfragen auf, wobei sich vor allem eine unterschiedliche Konzeption der Menschenrechte entsprechend den verschiedenen Regionen der Welt ergab. UN–Generalsekretär Boutros–Ghali hat in seiner Erklärung vor der Konferenz die Universalität der Menschenrechte bekräftigt. Seiner Meinung nach ist eine internationale Aktion dann gerechtfertigt, wenn die Staaten die Menschenrechte nicht garantieren, da diese Rechte ihrem Wesen nach den traditionellen Unterschied zwischen inner–staatlicher und internationaler Ordnung abschaffen. Der Demokratisierungsprozess sei vom Schutz der Menschenrechte ebenfalls untrennbar.

240Die Konferenz ging mit der Verabschiedung einer Erklärung (Wiener Dekla–ration) und eines Aktionsprogramms der Menschenrechte zu Ende.

241Universalität der Menschenrechte

242Das Prinzip der Universalität der Menschenrechte wurde zum einen von jenen Ländern in Frage gestellt, welche die nationalen und regionalen Besonderheiten gegenüber einer vor allem von Frankreich und den Vereinigten Staaten übernommenen Menschenrechtskonzeption zur Anerkennung bringen wollten. Einige asiatische und arabische Länder haben die historischen, politischen, kulturellen und religiösen Zusammenhänge hervorgehoben, die ihrer Meinung nach eine unterschiedliche Auffassung der Menschenrechte rechtfertigen könnten. Viele Länder des Südens befürchteten ferner eine zu starke ausländische Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Diese Positionen wurden vor allem von Burma, China, Malaysia, Singapur, dem Sudan und Vietnam, aber auch von Kuba vertreten.

243Zum anderen können die Menschenrechte von manchen Ländern als „Luxus der reichen Länder“ angesehen werden, während die Länder des Südens vor allem gegen die Armut und fur das Recht auf Entwicklung kämpfen müssen. Die lateinamerikanischen Länder, von denen einige Diktaturen hinter sich haben, hoben die Verbindung zwischen Menschenrechten, Demokratie und Entwicklung hervor. Die nichtstaatlichen Organisationen Südamerikas betonten die Tatsache, dass die neoliberalen neuen Demokratien oft einen grossen Spielraum fur Will–kürherrschaft, Korruption und Gewalt lassen.

244Der Demokratisierungsprozess bleibt fur viele mit dem Schutz der Menschenrechte untrennbar verbunden. Einige Industrieländer (beispielsweise die USA) hatten die Entwicklungshilfe von Fortschritten bei der Einhaltung der Menschenrechte abhängig machen wollen. Die Industriestaaten und die nichtstaatlichen Organisationen sind nachdrücklich fur das Konzept der Universalität der Menschenrechte eingetreten. Dieses Konzept wurde in der Schlusserklärung aufge–nommen, wobei aber auch auf die nationalen Eigenheiten und die unterschied–lichen kulturellen Traditionen hingewiesen wurde.

Die Schweiz und die multilaterale Politik zum Schutz der Menschenrechte

Die Aktivitäten der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenrechte gründen sich auf die UN–Charta und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948.

Die Schweiz hat die Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen (Pakt I über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und Pakt II über die bürgerlichen und politischen Rechte) 1992 ratifiziert. Diese Internationalen Pakte von 1966 haben die Erstellung eines Katalogs von Grundrechten gestattet, welche durch Rechtsvorschriften garantiert werden müssen. Bei Verletzungen dieser Rechte müssen sich die betreffenden Staaten vor den Ausschüssen der Menschenrechtspakte und vor der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen rechtfertigen. Die UN–Menschenrechtskommission hat ihren Sitz in Genf, wie auch die Unterkommission zur Verhütung der Diskriminierung und zum Schutz der Minderheiten, die Arbeitsgruppe über eingeborene Völker und das Menschenrechtszentrum der Vereinten Nationen. Die Schweiz nimmt an den Arbeiten der Menschenrechtskommission seit 1987 (ohne Stimmrecht) teil.

Die Schweiz hat die Konvention der Vereinten Nationen gegen Folter von 1984 angenommen. Der Ausschuss der Konvention wird von einem Schweizer geleitet.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen betreffend die Rechte des Kindes ist von über 120 Ländern ratifiziert worden. Die USA, Japan und eine Reihe europäischer Staaten (Bosnien, Griechenland, Irland, Kroa–tien, die Niederlande, die Schweiz und die Türkei) haben das Übereinkommen noch nicht ratifiziert. Das schweizerische Parlament wird die Frage des Beitritts der Schweiz 1994 prüfen.

Das Ratifizierungsverfahren der Schweiz läuft derzeit fur die UN–Kon–vention von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminie–rung und fürdas Protokoll zum Menschenrechtspakt II über die Abschaf–fung der Todesstrafe.

Die Schweiz hat die Konvention der Vereinten Nationen gegen die Diskriminierung der Frauen, die Konvention zum Schutz der Rechte der Wanderarbeiter, ferner die Konvention zur Abschaffung der Apartheid und die Konvention gegen Völkermord nicht ratifiziert.

Die Schweiz hat die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert, die wirksamere Kontrollmechanismen als die weltweiten Instrumente vorsieht, jedoch hat sie noch nicht alle diesbezüglichen Protokolle ratifiziert.

245Mit der Achtung der Menschenrechte verbundene Garantien

246Die Positionen der Länder waren geteilt zwischen denjenigen, die lediglich eine Festigung der bestehenden Strukturen und Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte wünschten und denjenigen, die fur die Schaffung neuer Organe und neuer Verfahren zur besseren Verhütung und Bestrafung von Menschenrechtsverletzungen eintraten. Die Vereinigten Staaten, unter anderem von der Schweiz und von Amnesty International unterstützt, sprachen sich fur die Einsetzung eines UN–Hochkommissars fur Menschenrechte aus. Sie griffen damit eine Idee auf, die von Costa Rica vorgebracht worden war. Der Hochkommissar konnte die Tätigkeit der UN–Kommissionen und Gruppen koordinieren und ein Frühwarnsystem zur Verhütung schwerer Menschenrechtsverletzungen einführen. Dieser Vorschlag wurde lediglich von etwas weniger als der Hälfte der Länder unterstützt, da viele Staaten eine zu starke Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten befürchteten. Das von der Konferenz schliesslich verabschiedete Aktionsprogramm beauftragt die Generalversammlung der Vereinten Nationen, die Schaffung des Postens eines UN–Hochkommissars fur Menschenrechte zu prüfen. Die UN–Versammlung hat die Einsetzung des Hochkommissars im Dezember 1993 angenommen.

247Das Vorhaben zur Einsetzung eines internationalen Gerichtshofes fur die Bestrafung schwerwiegender Verletzungen der Menschenrechte konnte auf der Konferenz nicht verwirklicht werden. Das Aktionsprogramm beschränkt sich darauf, eine stärkere Koordination im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen zu empfehlen. Es empfiehlt ferner eine Erhöhung der finanziellen Mittel fur das Menschenrechtszentrum. Zur Zeit werden lediglich ein Prozent des UN–Haushalts fur die Tätigkeit im Bereich der Menschenrechte eingesetzt. Die Frage der Schaffung eines internationalen Gerichtshofes fur Menschenrechte soll der Völker–rechtskommission zur Prüfung unterbreitet werden.

248Rechte der Frauen und der Minderheiten

249Die Wiener Konferenz hat die Bedeutung des Kampfes gegen die Diskriminierung der Frauen hervorgehoben. Ihre Rechte wurden zum ersten Mal ausdrücklich in die UN–Mechanismen betreffend die grundlegenden Menschenrechte eingegliedert.

250Die Staaten sollten gemäss dem Schlussdokument auch die Rechte der Behinderten oder der Minderheiten, insbesondere der eingeborenen Völker, garantieren.

251Die Konferenz fordert diejenigen Länder auf, welche die internationalen Menschenrechtspakte und deren Protokolle noch nicht ratifiziert haben, dies rasch zu tun.

252Haltung der nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen

253Die Empfehlungen der nichtstaatlichen Organisationen wurden in einem grossen NGO–Forum erarbeitet, das kurz vor der Konferenz in Wien stattfand. Anders als oft auf internationalen Konferenzen kamen die Positionen der NGO aus den Industrieländern den Standpunkten ihrer Regierungen sehr nahe. Die Forderun–gen betrafen eine Verstärkung der Kontrolle, eine bessere Verhütung der Menschenrechtsverletzungen und die Errichtung eines Systems von Strafmassnah–men. Amnesty International trat fur die Ernennung eines Sonderkommissars fur Menschenrechte und fur die Schaffung eines internationalen Gerichtshofs der Menschenrechte ein. Nach Abschluss des Wiener Treffens hat Amnesty International ihre Enttäuschung über dessen Ergebnisse zum Ausdruck gebracht und das Treffen als „Gipfel der versäumten Gelegenheiten“ bezeichnet.

254Haltung der Schweiz

255Die Schweiz war über die zu mageren Resultate der Konferenz enttäuscht. In seiner Ansprache vor der Konferenz forderte Bundesrat Flavio Cotti eine Stärkung der auf dem Gebiet der Menschenrechte tätigen UN–Institutionen, insbesondere des Menschenrechtszentrums. Er trat fur die Einsetzung eines UN–Hochkommissars fur Menschenrechte ein. Die Verhütung der Menschenrechtsverletzungen sollte seines Erachtens insbesondere durch den ursprünglich von der Schweiz eingebrachten Entwurf des Fakultativprotokolls zur UN–Konvention gegen Folter verstärkt werden. Diese sieht vor, jede mögliche Bedrohung der Menschenrechte einem ad–hoc Untersuchungsausschuss zur Prüfung vorzulegen. Auch die Durch–setzung des humanitären Völkerrechtes sollte verstärkt werden (siehe Punkt 4.2., Internationale Kriegsopferkonferenz). Zur Wahrung der Grundrechte der Frauen sollte eine Frau als Sonderberichterstatterin der Menschenrechtskommission ernannt werden (dieser Vorschlag wurde im Schlussdokument aufgenommen).

256Bundesrat Cotti hat die Universalität der Menschenrechte bekräftigt. Kein Staat dürfe sich den Menschenrechtsverpflichtungen unter dem Vorwand eines niedri–geren Entwicklungsstandes oder kultureller Eigenheiten entziehen, wenngleich Cotti anerkennt, dass das Recht auf Entwicklung tester Bestandteil der Menschenrechte ist. Nach seiner Ansicht haben „die industrialisierten Länder mit Bezug auf das Recht zur Entwicklung eine moralische Pflicht der Solidarität“. Die Durch–setzung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte bringe notwendigerweise einen Demokratisierungsprozess mit sich. Daher musse sich die Entwicklungshilfe nach den Grundsätzen der guten öffentlichen Regierungsführung in den Empfängerlän–dern orientieren, das heisst : Transparenz der staatlichen Aktionen, ein frei gewähl–tes Parlament, die Integration der Armee in die zivile Gesellschaft, der Schutz der grundlegenden Freiheiten, soziale Gerechtigkeit, eine kompetente Verwaltung ohne Korruption, usw.

257Die Schweiz werde diese Orientierung durch den politischen Dialog, die Verständigung, die Unterstutzung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit zur Forderung der Demokratisierung verfolgen, ohne jedoch die Entwicklungshilfe generell von der Einhaltung der Menschenrechte abhängig zu machen (Konditionalität). Nach Ansicht des Bundesrates ist es fur ein kleines Land wie die Schweiz illusorisch, in einen bilateralen Wirtschaftsvertrag eine Menschenrechts–klausel einfügen zu wollen. Die privaten schweizerischen Entwicklungshilfe– oder Menschenrechtsorganisationen haben jedoch mehrmals Druck auf den Bundesrat ausgeübt, damit er die politische Lage gewisser Länder (zum Beispiel bei Waffen–ausfuhren, bei der Rückschaffung von Flüchtlingen oder beim Abschluss bilate–raler Abkommen) besser berücksichtige.

258Die schweizerische Menschenrechtspolitik wird von der Sektion fur Menschenrechte des Eidgenössischen Departements fur auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf bilateraler und multilateraler Ebene durchgeführt. Die Sektion verwaltet den Kredit zur Finanzierung konkreter Aktionen zur Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts. Diese Mittel sind von einer halben Million im Jahre 1989 auf eine Million 1992 angestiegen und gingen 1993 infolge der Haushaltskürzungen auf 900’000 Franken zurück. Die Beiträge sind vor allem fur nichtstaatliche Organisationen zur Verteidigung der Menschenrechte und fur Sonderfonds der Vereinten Nationen bestimmt.

Quellen

epd–Entwicklungspolitik Nr. 5/6, 13, 1993

Eidgenössisches Departement fur auswärtige Angelegenheiten, Pressedokumentation, Juni 1993

Amnesty International, Media Pack on the World Conference on Human Rights, London, Mai, Juni und Juli 1993

Vigny, Jean–Daniel, Politiques des Nations Unies pour les droits de l’homme, Suisse et politique multilaterale pour les droits de l’homme, in : Neues Handbuch der schweizerischen Aussenpolitik, Bern, 1992 Le Courrier, 11.6., 17.6.1993

NZZ, 15./16.5., 11.6., 12713.6., 15.6., 22.6., 22.6., 26./27.6.1993 Tages–Anzeiger, 11.6., 15.6., 17.6., 9.7.1993

4.2. Internationale Konferenz zum Schutze der Kriegsopfer 1993

259Auf Einladung der Schweiz und Initiative des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) nahmen 159 Länder (ohne Restjugoslawien) vom 30. August bis 1. September 1993 an der „Internationalen Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer“ in Genfteil. Durch die Organisation dieser Konferenz wollte die Schweiz einerseits eine Plattform bieten, um auf internationaler Ebene die Einhaltung des humanitären Völkerrechts (Kriegsvölkerrecht) zu bekräftigen sowie um eine grössere Anteilnahme der Regierungen fur die von den zahlreichen Kriegen betroffenen Menschen zu bewirken. In einer Erklärung wurde der Wille der Staaten zur Einhaltung und Durchsetzung der Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts bestätigt. Verletzungen des Völkerrechts sollen durch die Schaffung eines internationalen Strafgerichtshofes geahndet werden können. „Ethnische Säuberun–gen“, sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder, Aushungern von Zivilpersonen werden als schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts ausdrücklich verurteilt.

260Die Schweiz ist Depositarstaat der Genfer Konventionen zum Schutz der Kriegsopfer. Diese wurden unter dem Schock des Zweiten Weltkrieges 1949 verabschie–det. Nach der blutigen Entkolonialisierung der sechziger und frühen siebziger Jahre wurden die Zusatzprotokolle festgeschrieben (siehe Rahmentext). Heute befindet sich die Welt mit dem Ende des kalten Krieges und der Auflösung des Ostblocks wieder in einem starken Umbruch mit zahlreichen regionalen bewaff–neten Konflikten und Bürgerkriegen, in denen die ethisch–moralischen Grundsätze des humanitären Völkerrechts oft nicht mehr beachtet werden.

261Betraut mit der Umsetzung der Genfer Konventionen und deren Zusatzproto–kollen ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), das als unpar–teiische, neutrale und unabhängige Organisation freien Zugang zu den Hilfsbe–dürftigen beanspruchen kann. Diskussionsforum über die Einhaltung des in den Genfer Konventionen festgehaltenen humanitären Völkerrechts ist die internationale Rotkreuz– und Rothalbmondkonferenz, welcher die Vertragsstaaten der Genfer Abkommen, die über 150 nationalen Rotkreuz– und Rothalbmondgesell–schaften, das IKRK und die Föderation angehören. Sie findet in der Regel alle vier bis fünf Jahre statt. Die im November 1991 in Budapest vorgesehene 26. internationale Rotkreuzkonferenz musste damais aus politischen Gründen (keine Eini–gung über den Status der PLO–Delegation) kurzfristig abgesagt werden. Die nächste internationale Rotkreuz– und Rothalbmondkonferenz ist fur frühestens 1995 vorgesehen.

262Die Schweiz – angeregt durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz –erachtete es angesichts der Zunahme der Verletzungen des Kriegsvölkerrechts auf allen Kontinenten als wichtig, den Schutz der Kriegsopfer und die Einhaltung der Genfer Konventionen auf internationaler Ebene in Erinnerung zu rufen und an die Staatengemeinschaft zu appellieren, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts anlässlich einer Konferenz zu bekräftigen. Das Kriegsvölkerrecht mit seinem zwingenden Charakter gehöre zu denjenigen Rechtsnormen, die am wenigsten eingehalten werden, sagte Bundesrat Flavio Cotti in seiner Eröffnungs–ansprache vor der Konferenz, die er präsidierte. Grundlage der Konferenz war ein Bericht des IKRK über die Verletzungen des humanitären Völkerrechts, welcher allen Staaten zusammen mit der Einladung zugestellt worden war. Die Konferenz sollte nicht politische Debatten liefern oder als Tribunal verstanden werden. Es sollten nicht einzelne Staaten angeklagt, sondern die Grundsätze des humanitären Völkerrechts bekräftigt und die humanitäre Hilfe fur Kriegsopfer über alle politischen Grenzen hinweg bestätigt werden.

263Wie schwierig sich humanitäre Hilfe gestalten kann, zeigte der bewaffnete Einsatz von UNO–Truppen zur Durchsetzung der humanitären Hilfeleistungen in Somalia, aber auch im Kriegsgebiet des ehemaligen Jugoslawien. Gerade in regionalen Konflikten und Bürgerkriegen nimmt laut IKRK der Trend zu immer bedenkenloseren Verletzungen des humanitären Völkerrechts zu. Zivilbevölke–rung und humanitäre Organisationen werden zum eigentlichen Angriffsziel oder als Geiseln genommen, um vom militärischen Gegner Zugeständnisse abzuringen. Das Recht von humanitären Organisationen, sich im Kriegsgebiet um die Opter und die leidende Bevölkerung zu kümmern, wird missachtet. Zahlreiche staatliche und private – z.T. politisch motivierte – Hilfswerke werden in den Kriegsgebieten aktiv, wodurch die spezielle Stellung des IKRK und des auf den Genfer Konventionen beruhenden humanitären Völkerrechts schwieriger geworden ist. Ziel der Konferenz in Genf war es, die spezielle Stellung des humanitären Völkerrechts wieder hervorzuheben und das Recht aller Kriegsopfer auf Hilfe als universelles Recht zu unterstreichen.

Das Völkerrecht regelt die Rechtsnormen, welche in Verträgen und Abkommen zwischen Staaten oder internationalen Organisationen festgehal–ten wurden. Das Kriegsvölkerrecht (humanitäre Völkerrecht) befasst sich mit den Regeln, die während eines bewaffneten Konflikts fur alle Partein gelten, welche an einem Konflikt beteiligt sind. Es umfasst Bestim–mungen über unzulässige Kampfmittel und Kampfmethoden. Das GenferRecht regelt als Teil des Kriegsvölkerrechts die Vorschriften zum Schutz der vom Krieg betroffenen Menschen. Das Kriegsvölkerrecht hat den grossen Mangel, dass die Instrumente zu seiner Durchsetzung schwach sind, wie dies die meisten bewaffneten Konflikte dokumentieren. Die Schaffung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofes zur Ahndung von Verletzungen des Kriegsvölkerrechts ist seit Jahren in Prüfung ; die UNO–Völkerrechtskommission arbeitet an einem Projekt. Das humanitäre Völkerrecht ist zum grössten Teil geregelt in den vier Genfer Konventionen zum Schutz der Opfer des Krieges von 1949. Diese ersetzen die ursprüngliche Genfer Konvention von 1864. Die zwei ersten Konventionen regeln das Verhalten gegenüber verwundeten, kranken und schiffbrüchigen Soldaten, die dritte Konvention die Behandlung von Kriegsgefangenen und die vierte Konvention den Schutz von Zivilpersonen. Die zwei Zusatzprotokolle von 1977 bezwecken einen noch besseren Schutz der Zivilbevölkerung bei internationalen Konflikten (Protokoll I) und bei innerstaatlichen Konflikten (Protokoll II). Den Genfer Konventionen sind fast alle Staaten – auch die neuenstandenen Länder der neunziger Jahre – beigetreten (181 Staaten). Die Zusatzprotokolle jedoch sind von vielen Ländern nicht ratifiziert worden.

264Erklärung über den Schutz der Kriegsopfer

  • 15 Zitat aus der „Erklärung der Internationalen Konferenz zum Schutze der Kriegsopfer“, welche am 1. S (...)

265Im Konsens verabschiedete die Konferenz eine Erklärung über den Schutz der Kriegsopfer. In der Erklärung wird in einem ersten Teil die Zunahme der Grausam–keiten in den Konfliktgebieten, die immer mehr die Zivilbevölkerung betriffen, verurteilt : „Wir sind nicht bereit hinzunehmen, dass Krieg, Gewalt und Hass sich auf der Welt immer weiter ausbreiten und Grundrechte der menschlichen Person in zunehmend schwerwiegender und systematischer Weise verletzt werden. Wir sind nicht bereit hinzunehmen, dass Verwundete keine Gnade finden, Kinder mas–sakriert, Frauen vergewaltigt, Gefangene gefoltert und den Opfern grundlegende humanitäre Hilfeleistungen verweigert werden, dass das Aushungern von Zivil–personen als Methode der Kriegsführung eingesetzt wird, Als besonders abscheuliche Praxis wird die sog. „ethnische Säuberung“ und die sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder verurteilt(15).

266Der zweite Teil der Erklärung ruft die Staaten auf, sich fur die Einhaltung und Durchsetzung des humanitären Völkerrechts einzusetzen, indem sie die Inhalte der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle verbreiten, insbesondere Verwaltung und Militär im humanitären Völkerrecht unterrichten und die Medien fur eine breite Information der Bevölkerung einbeziehen. Das humanitäre Völkerrecht sollte in die nationalen Gesetzgebungen eingebunden werden. Die Ratifizierung der Zusatzprotokolle der Genfer Konventionen sollte rasch und durch möglichst alle Staaten erfolgen.

267Die Erklärung enthält weiter einen Appell an die Regierungen, Kriegsverbre–chen zu ahnden und zu bestrafen. Die Genfer Konventionen sehen diese Sank–tionsmöglichkeit durch die einzelnen Länder vor. Die Erklärung fordert auch die Unterstutzung der Staatengemeinschaft fur die Schaffung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofes.

268Divergenzen entstanden überdie Bedeutung des humanitären Völkerrechts bei innerstaatlichen Konflikten. Einige Staaten forderten die Streichung der Formu–lierung, welche das humanitäre Völkerrecht auch in innerstaatlichen Konflikten und Bürgerkriegen („Konflikte nicht internationaler Natur“) deutlich festschreibt. In die Erklärung wurde auf Wunsch einiger Länder der Passus aufgenommen, dass auch „Friedenstruppen der UNO verpflichtet sind, nach dem humanitären Völkerrecht zu handeln“.

269Die Konferenzteilnehmer fügten der Erklärung einen Absatz hinzu, in dem sie die Schweiz dazu aufriefen, eine Expertenkonferenz über das Kriegsvölkerrecht einzuberufen, welche Vorschläge ausarbeiten soll, wie die Beachtung und Einhaltung dieses Rechts konkret gefordert werden kann. Sie soll darüber einen Bericht verfassen zu Handen der nächsten internationalen Rotkreuz– und Rothalbmondkonferenz (vorgesehen 1995).

270IKRK–Informationskampagne

271Das IKRK hat die Genfer Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer zum Auftakt genommen fur eine breit ausgerichtete Informationskampagne, welche sich direkt an die Bürgerinnen und Bürger wendet. Die Botschaft lautet : „181 Staaten haben die Genfer Konventionen unterzeichnet. Fördern auch Sie die Einhaltung dieses Rechts“. Die nationalen Rotkreuz– und Rothalbmondgesellschaften sind aufge–fordert, diese Botschaft durch die Medien und durch Aktionen einer breiten Bevölkerung bewusst zu machen und dadurch dem humanitären Völkerrecht grösseres Gewicht zu verleihen.

Quellen

Konferenzunterlagen der Internationalen Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer, 30. August – 1. September 1993, Genf

Nations Unies, Service de l’information, Communique de presse SG/SM/1471/30.8.1993 : Allocution prononce par le Secretaire General des Nations Unies Tages–Anzeiger, 26.8., 2.9.1993 NZZ, 27.8., 30.8., 31.8. und 2.9.1993 EDA, Pressedokumentation

4.3. IAO : Internationale Arbeitskonferenz 1993

272Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hieltimJuni(2. –22.) 1993in Genf ihre 80. Arbeitskonferenz ab. Sie verabschiedete eine Konvention über die Verhütung von Industriekatastrophen. In erster Lesung wurde eine Konvention über Teilzeit–arbeit vorbereitet. Hauptthema der Generaldebatte und des Berichts des Direktors Michel Hansenne an die Konferenzteilnehmer aus 155 Ländern war die soziale Sicherheit. Hansenne wurde fur weitere fünf Jahre als Direktor in seinem Amt bestätigt. Die IAO wird von verschiedener Seite zu Reformen aufgerufen, um sich den wachsenden neuen Aufgaben besserstellen zu können (zunehmende Arbeits–losigkeit, soziale Dimension der Strukturanpassungsprogramme). Die Konferenz hat eine Resolution über die technische Zusammenarbeit der IA O und eine weitere Resolution über den sozialen Schutz der Arbeitnehmer im Strukturreform– und im Übergangsprozess verabschiedet.

  • 16 Aus der lAO–Literatur zitiert in: SGB–Pressedienst, 20.7.1993, Arbeitgeberoffensive bei der IAO.

273Die Internationale Arbeitsorganisation wurde 1919 geschaffen und mit folgenden Aufgaben betraut : Abbau von Armut und Arbeitslosigkeit in der ganzen Welt, die Grundbedürfnisse der am meisten benachteiligten Gruppen decken, die Arbeits–welt humaner gestalten(16). Sie ist heute eine der zahlreichen Sonderorganisa–tionen des UN–Systems und die einzige, welche nach dem dreigliedrigen System arbeitet : Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen (2 Stimmen), der Arbeitge–berverbände und der Gewerkschaften (je 1 Stimme) sind am Entscheidungs–prozess beteiligt. Heute zählt die Organisation 164 Mitgliedstaaten. Das Büro der IAO ist das Internationale Arbeitsamt mit Sitz in Genf. Die Organisation hat einen umfassenden internationalen Arbeitskodex mit 1 ‘973 Übereinkommen (Konven–tionen/Normen) geschaffen. Die Regierungen sind gehalten, regelmässig Bericht zu erstatten über die Anwendung der ratifizierten Normen.

274Reformforderungen

275Die Setzung von Normen zum Schutz der Beschäftigten sowie die Überwachung der Einhaltung der Normen ist die zentrale Aufgabe der IAO. Zur Anwendung der Normen leistet sie auch technische Hilfe. Seit einigen Jahren sind von Arbeit–geberseite Reformvorschläge gemacht worden, wonach die Normensetzungs–aufgabe der IAO zugunsten technischer Hilfe zur Wachstumsförderung in den Hintergrund treten solle. Ihrer Ansicht nach stellen die lAO–Konventionen Wachs–tumshindernisse dar, die letztendlich Investitionen und Beschäftigung schaden wurden. Insbesondere wird das Streikrecht in Frage gestellt. Die Arbeitgeber verlangen von der IAO in Zukunft mehr Unterstutzung fur die Forderung der Wirtschaft. Diese Unterstutzung solle unabhängig der Achtung der lAO–Konven–tionen in den verschiedenen Ländern erfolgen.

276Gegen diese Vorstösse, aus der IAO ein Instrument fur Wirtschaftswachstum zu machen, wehrten sich die Gewerkschaften heftig. Sie machten ihrerseits Reformvorschläge fur eine bessere Effizienz der IAO : Die Organisation solle angesichts der hohen Arbeitslosigkeit, welche mit einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen einhergeht, aktiver werden. Insbesondere solle sich die IAO in Zukunft zur Aufgabe machen, die soziale Dimension der Anpassungspro–gramme von IWF und Weltbank zu erfassen und zu vertreten. Zudem solle die IAO ihre Kampagne fur die Aufnahme einer Sozialklausel in das GATT effizienter gestalten.

277Konjunkturrückgang und Rezession haben die unterschiedlichen Interessen von Arbeitgeberseite und Gewerkschaften wieder stärker ins Licht gerückt. Sie nehmen seit dem Wegfallen ideologischer Blöcke beruhend auf dem Ost–West–Konflikt wieder mehr Platz ein in den lAO–Debatten. Der Jahresbericht der IAO nennt als markanteste Entwicklung in der Arbeitswelt im vergangenen Jahr die steigende Arbeitslosigkeit und die Schwächung der Position der Arbeitnehmer weltweit.

278Verhütung von Industriekatastrophen

279An der Jahreskonferenz 1993 verabschiedete die Konferenz ein Übereinkommen und eine Empfehlung über die Verhütung von Industriekatastrophen und über das Verhalten bei Eintreten eines solchen Störfalles zum Schutz der Beschäftigten, der Bevölkerung und der Umwelt. Die neue Konvention verlangt von den Regierungen, welche sie ratifizieren werden, die Ausarbeitung einer nationalen Sicherheitspolitik zur Verhütung von |ndustrieunfällen grösseren Ausmasses. Diese soll u.a. Vorbeu–gungs– und Schutzmassnahmen fur risikobehaftete Anlagen vorsehen und die Entwicklung und Einrichtung grösstmöglicher Sicherheitstechniken fördern. Die Unternehmer haben die Pflicht, alle Anlagen mit erhöhtem Risiko zu melden ; sie müssen ein Schutzsystem vorweisen. Die Konvention ist nicht anwendbar bei Nuklearanlagen und auf Betriebe, welche radioaktive Substanzen verarbeiten sowie auf militärische Anlagen und auf Transporte (ausser Pipelines). Die Empfehlung umschreibt die zu treffenden Massnahmen detaillierter. Doch bei der Frage der Entschädigung bleibt auch die Empfehlung vage ; sie ruft die Länder lediglich auf, ein System zu schaffen, das es erlaubt, bei einem Industriestörfall rasch Entschädigungen an die betroffenen Beschäftigten auszurichten, und Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu finanzieren. Die zentrale Frage der Haftung und die konkrete Entschädigungspflicht bleibt offen. Dies ist ein Punkt, den insbesondere die Gewerkschaftsvertreter kritisierten. Nicht zufrieden–stellend fur die Arbeitnehmer ist auch die nicht vorgesehene aktive Beteiligung der Arbeitnehmer im Betrieb, welche bei der Ausarbeitung eines Sicherheitsdispositivs lediglich konsultiert werden.

280Der Schweizer Regierungsvertreter stimmte der Konvention zu, brachte bei deren Verabschiedung jedoch zwei Vorbehalte an : 1 ) Die Konsultation der Arbeitnehmer gehe wesentlich weiter als die geltende Schweizer Verordnung vorsieht. 2) Die Verpflichtung der exportierenden Staaten, alle importierenden Länder über die Gründe eines risikobehafteten Produkts zu informieren, gehöre in den Bereich der Wirtschafts– und Exportpolitik, nicht in die Sozial– und Arbeitspolitik. Die Gewerkschaftsdelegation stimmte fur die Konvention, der Arbeitgebervertreter ebenfalls.

281Die Schweiz hat nach der Brandkatastrophe der Sandoz in Schweizerhalle im Jahre 1986 eine Störfallverordnung im Rahmen des Umweltschutzgesetzes erlas–sen, auch diese ohne Mitwirkungsrechte der Beschäftigten und der Bevölkerung. Sie ist im Gegensatz zur lAO–Norm auch auf Betriebe mit bio– und gentechno–logischen Verfahren anwendbar.

282Teilzeitarbeit

283Die IAO wendet das Prinzip der doppelten Lesung an, d.h. dass eine Konvention an einer Jahreskonferenz erstmals debattiert wird, um an der darauffolgenden Arbeitskonferenz bereinigt und verabschiedet zu werden. Dies lässt den Mitglie–dern genügend Zeit fur Beratung und Entscheidfindung. 1993 wurde eine Über–einkunft zur Teilzeitarbeit in erster Lesung behandelt. Dabei sollen die folgenden Aspekte berücksichtigt werden : Das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die f reie Wahl ihres (Teilzeit–) Arbeitsplatzes, die wirtschaftliche Bedeutung und Notwendigkeit von Teilzeitarbeit, der Schutz und die soziale Sicherheit der Teilzeitbeschäftigten.

284Technische Zusammenarbeit

285An den lAO–Konferenzen diskutieren die Mitglieder regelmässig die Richtlinien des lAO–Programms über technische Zusammenarbeit, so auch 1993, als eine Resolution über die technische Zusammenarbeit der IAO verabschiedet wurde. Das lAO–Programm der technischen Hilfe soll in Zukunft folgende Aktionsfelder verstärkt berücksichtigen : Unterstutzung des Demokratisierungsprozesses, Bekämpfung der Armut, wobei Arbeit ein wichtiger Aspekt ist, Schutz der Arbeitnehmer. Zur Verbesserung der Bedingungen in der Arbeitswelt müssen die Schaffung von Normen und die technische Unterstutzung bei der Durchsetzung dieser Normen Hand in Hand gehen. Die Arbeitgeber haben diese Resolution grösstenteils unterstützt, zeigten sich aber nicht einverstanden mit der engen Bindung von technischer Hilfe an die Schaffung und Anwendung der Normen. Sie wollen die technische Unterstutzung vom Verhalten eines Landes gegenüber den IAO–Normen lösen. Ihrer Ansicht nach würde durch eine solche Bindung gerade auch der Bevölkerung in Entwicklungsländern unrecht getan ; diese würde nämlich mit dem Ausbleiben technischer Hilfe bestraft fur das allfällige Fehlverhalten ihrer Regierungen, wenn diese die lAO–Normen nicht anwenden. Die Gewerkschaften unterstützten die Bindung von Hilfe an die Einhaltung der Normen, weil die Schaffung von Arbeitsplätzen einhergehen musse mit dem Schutz der Beschäftigten, ansonsten die Ausbeutung von Arbeitsuchenden – insbesondere den Schwächeren unter ihnen, nämlich Jugendlichen und Frauen – gefordert wird, besonders in Entwicklungsländern und in den sich im Umbruch befindenden Ostländern. Die Diskussion über die Ausrichtung der lAO–Arbeit auf dem Gebiet technische Zusammenarbeit diente lediglich zur Orientierung über die verschiedenen Ansichten und führte nicht zu einem Beschluss. Der Schweizer Regierungs–vertreter warnte die IAO bei dieser Gelegenheit wie auch anlässlich der Budget–diskussion vor einer Verpolitisierung ihrer Arbeit.

286Soziale Sicherheit

287Es wurde weiter eine Resolution verabschiedet über den sozialen Schutz und die Bekämfpung der Arbeitslosigkeit und der Armut, die soziale Dimension der Strukturanpassung und des Übergangsprozesses zur Marktwirtschaft. Jedes Mitglied der Gesellschaft sollte demnach sozialen Schutz beanspruchen können. In Zeiten der Rezession und des wirtschaftlichen und politischen Wandels ist der soziale Dialog, d.h. der Einbezug sämtlicher betroffener Sektoren der Bevölkerung, bei der Formulierung wirtschaftlicher und struktureller Reformen besonders wichtig. Die IAO wird aufgefordert, die Zusammenarbeit mit dem IWF und der Weltbank zu verstärken, damit die soziale Sicherheit in die Strukturanpassungs–und Wirtschaftsreformprogramme in den Entwicklungsländern und in den Ostländern eingebaut wird. Die IAO wird aufgerufen, ihre Erfahrung in die Vorbereitung und Durchführung des fur 1995 vorgesehenen „Weltgipfels fur die soziale Entwicklung“ einzubringen.

288Budget und Programm 1994–1995

  • 17 Jean–Jacques Elmiger, BIGA, 80. Session der Internationalen Arbeitskonferenz –Übersicht über die ve (...)

289Die Konferenz hat Budget und Programm fur die Periode 1994–1995 in Höhe von 466,5 Millionen Dollar verabschiedet. Das Programm sieht nebst der Weiterfüh–rung der „klassischen“ Tätigkeiten der IAO auch Strukturreformen im Bereich der technischen Zusammenarbeit vor. Diese soll in Zukunft vermehrt nach dem Prinzip der „aktiven Partnerschaft“ erfolgen, was heisst, dass die Regierungen der Länder, welche technische Hilfe erhalten, bei der Verwirklichung der Programme enger mit der IAO zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck sollen in allen Regionen der Welt sog. multidisziplinäre Gruppen gebildet werden, welche die Tätigkeiten vor Ort verfolgen sollen. Die Schweizer Regierungsvertreter haben sich gegen die geplante Politik der aktiven Partnerschaft gestellt. Diese blähe den Verwaltungs–apparat auf und berge das Risiko einer Verpolitisierung der lAO–Hilfe in sich. Die Schweizer Regierung wünscht die Konzentration der IAO auf die Beschäftigungs–politik, insbesondere den Schutz der arbeitenden Menschen. Sie soll ein Gegen–gewicht setzen zu den rein ökonomischen multilateralen Handelsdiskussionen, indem sie die soziale Dimension herausschält und den Schutz der Arbeitnehmer verteidigt ; sie konnte so eine Art „soziales GATT“ werden(17).

290Weitere Themen

  • Im Berichtsjahr wurde die Anwendung der lAO–Übereinkommen über die Menschenrechte überprüft.

  • An einer Sondersitzung wurde die Lage der arbeitenden Bevölkerung in den besetzten arabischen Gebieten erörtert. Zum vierten aufeinanderfolgenden Mal widmete sich die IAO dieser Frage. Die Schweizer Vertreter unterstützten die Empfehlungen der IAO, insbesondere sollen die palästinensischen Arbeits–krafte Zugang zum Arbeitsmarkt in Israël erhalten.

  • Die Apartheid in Südafrika ist jedes Jahr ein Sonderthema der lAO–Konferenz, welche 1993 angesichts der angefangenen Reformen und der angekündigten Wahlen in Südafrika Hoffnung auf baldige Gleichberechtigung der Rassen setzte. Die IAO will den Demokratisierungsprozess weiterhin unterstützen. Sie hat die Regierungen dazu angehalten, auch weiterhin die Druckmittel gegen den südafrikanischen Staat aufrechtzuerhalten (inkl. Waffenembargo und Embargo auf den ErdölproduktenderUNO). Die Schweizer Regierung lehnte während ail den Jahren Wirtschaftssanktionen gegenüber Südafrika ab, verur–teilte jedoch immer die Rassendiskriminierung. 1993 stimmte sie den Schluss–folgerungen des lAO–Berichts zu Südafrika zu. Sie plädierte dafür, die Real–politik in Südafrika genau zu befolgen und gegebenenfalls die „Aktionen der IAO gegen die Apartheid“ zu überprüfen (Aufhebung der Embargos).

  • Gast der Konferenz war Argentiniens Präsident Carlos Menem, der die An–strengungen seiner Regierung fur die Schaffung von Arbeitsplätzen unter Einhaltung der lAO–Normen erläuterte.

Quellen

BIT, Conference internationale du Travail, Compte rendu provisoire, 80ème session, Genf, 1993

BIT– Presse, Communiques 4 –16/1993

Bundesamt fur Industrie, Gewerbe und Arbeit

SGB–Pressedienst, 15.7.1993 (Konvention über die Verhütung von Industriekatastrophen)

SGB–Pressedienst, 20.7.1993 (Arbeitgeberoffensive bei der IAO)

NZZ, 24.3.1993 (Jahresbericht der Internationalen Arbeitsorganisation)

NZZ, 3.6.1993 (80. Tagung lAO/Reformen)

4.4. WHO : Weltgesundheitsversammlung 1993

291Auf der Weltgesundheitsversammlung im Mai 1993 haben die Vertreter der Mitgliedsländer der WHO Fragen im Zusammenhang mit der Bekämpfung gewisser Krankheiten (Aids, Malaria, Tuberkulose, usw.) untersucht. Der neue Haushalt der Organisation fur die Jahre 1994–95 wurde mit einem Nullwachstum gegenüber dem vorhergehenden Haushalt angenommen. Die Wiederwahl des Japaners Hiroshi Nakajima fur eine zweite Amtszeit als Generaldirektor der WHO ist angesichts der Kritik, die bezüglich seiner Amtsführung in den letzten Jahren vorgebracht wurde, nicht ohne Problème verlaufen. Mehrere Beschlüsse der Weltgesundheitsversammlung zielen auf eine bessere Kontrolle und mehr Transparenz bei der Tätigkeit der WHO ab. (Siehe auch die Artikelreihe im Teil „Analysen und Stellungnahmen“ über die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit im Gesundheitswesen.)

292Seit 1948 leitet und koordiniert die Weltgesundheitsorganisation die internationalen Aktivitäten im Gesundheitsbereich. Hauptausrichtungen ihrer Arbeit sind die Information über den Gesundheitszustand der Weltbevölkerung, die Forderung der technischen Zusammenarbeit, die medizinische Forschung und die Ausbil–dung von Gesundheitspersonal. Die 46. Weltgesundheitsversammlung fand vom 3. bis 14. Mai 1993 in Genf statt, unter Teilnahme von rund 1’200 Delegierten aus den meisten der 186 Mitgliedstaaten der WHO. Auch die Schweiz nahm daran teil.

293Gesundheitslage in der Welt

294Die Häufigkeit einiger Krankheiten geht zurück, und dank der durchgeführten Impfkampagnen konnten gewisse Kinderkrankheiten eingedämmt werden. Den–noch sterben jedes Jahr noch rund 13 Millionen Kinder unter fünf Jahren (3’500 täglich). Hingegen konnten, nach Angaben von WHO und UNICEF, nahezu zwei Drittel dieser Todesfälle mit einfachen und preiswerten Mitteln – wie Antibiotika, Impfungen, oraler Rehydratation bei Durchfallerkrankungen – vermieden werden. 3 Millionen Kinder sterben jährlich an Durchfallkrankheiten, 3,6 Millionen an Lungenentzündung, 880’000 an Masern (im Rückgang begriffen), 800’000 an Malaria, 560’000 am Wundstarrkrampf des Neugeborenen und 360’000 an Keuch–husten (Zahlenangaben gemäss UNICEF–Bericht 1993). Bei den Tropenkrankhei–ten wie Malaria, Choiera, Gelbfieber, Denguefieber (eine von Mücken übertragene Infektionskrankheit, an der Millionen von Menschen leiden) hat sich die Lage verschlimmert.

295Tuberkulose

296Die WHO ist über das Wiederauftreten der Tuberkulose in vielen Entwicklungsländern, Industrieländern und auch in den Oststaaten beunruhigt. Diese Krankheit hat alljährlich den Tod von 3 Millionen Menschen zur Folge. Die Zunahme der Tuberkuloseerkrankungen wird durch Unterernährung, durch Schwierigkeiten beim Zugang zu den Gesundheitsdiensten (Armut in allen Ländern), sowie durch Aids gefordert. Eine Entschliessung der Weltgesundheitsversammlung fordert die Mitgliedsländer auf, ihre nationalen Programme zur Tuberkulosebekämpfung zu verstärken.

297Aids

298Das weltweite Aids–Bekämpfungsprogramm (mit einem Budget von 180 Millionen Dollar fur 1994–95) ist das wichtigste Sonderprogramm der WHO. In einer von Geberländern (darunter die Schweiz) eingebrachten und von der Weltgesundheitsversammlung angenommenen Entschliessung wird der Generaldirektor beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem UN–Entwicklungsprogramm (UNDP), der UNICEF, dem UN–Bevölkerungsfonds (UNFPA), der UNESCO und der Weltbank einen Entwurf betreffend die Erstellung eines Programms der Vereinten Nationen über die Immunschwächekrankheit Aids und das Aids–Virus (HIV) auszuarbeiten. Die Ziele dieses Programms sollten darin bestehen, eine bessere Koordination zwischen den UN–Organisationen zu gewährleisten und die immer beschränkteren finanziellen Mittel wirksamer zu nutzen.

299Ernährung

300Als Folge der internationalen Ernährungskonferenz von 1992 hat die WHO beschlossen, ihre Handlungsfähigkeit im Ernährungsbereich zu stärken und eine neue Verwaltungsabteilung zu schaffen. Die WHO hat 81 Länder identifiziert, die bei der Aufstellung ihrer nationalen Ernährungspläne sofortige Unterstutzung benötigen. Mehreren Ländern wird technische Hilfe gewährt.

301Gesundheit von Mutter und Kind

302In einer von einer Gruppe af rikanischer Länder eingebrachten Entschliessung wird die Abschaffung der schädlichen traditionellen Praktiken und der die Gesundheit von Frauen, Kindern und jungen Mädchen beeinträchtigenden sozialen Hinder–nisse gefordert : Kinderhochzeiten, Beschränkungen der Ernährung während der Schwangerschaft (welche die Blutarmut verschlimmern), geschlechtliche Ver–stümmelungen an Frauen (die über 80 Millionen Frauen in mehr als dreissig – vor allem afrikanischen – Ländern betreffen). Diese Praktiken rufen Gesundheits–probleme hervor, erhöhen die Müttersterblichkeit oder die Sterblichkeit der Säug–linge bei der Geburt und stellen somit Behinderungen bei der Durchsetzung der von der WHO festgelegten Gesundheitsziele dar. Über eine halbe Million Frauen sterben jedes Jahr infolge von Schwangerschaft und Entbindung.

303Gesundheit und Umwelt

304Im Rahmen des Folgeprozesses des Erdgipfels in Rio (1992) befasste sich die Weltgesundheitsversammlung mit dem Projekt der Weltstrategie der WHO fur Gesundheit und Umwelt. Die WHO wird Prospektivstudien über die potentiellen Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung durch–führen. Sie muss sich ferner vergewissern, dass die Ziele der Gesundheitsför–derung in die Aktionsprogramme der anderen UN–Organe integriert werden.

305Administrative Fragen

306Die Wiederwahl des Japaners Hiroshi Nakajima zum Generaldirektor der WHO fur eine zweite Amtszeit von fünf Jahren wurde lediglich mit 93 Stimmen (bei 58 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen) erreicht. Die Amtsführung des General–direktors hatte Anlass zu Kritik gegeben. Vor der Jahresversammlung der Organisation war ein externer Bericht erstellt worden, um eventuelle finanzielle Unregel–mässigkeiten fur 1992, insbesondere bei der Auftragsvergabe der WHO, zu ermitteln. Der Bericht hat den Generaldirektor nicht in Frage gestellt, jedoch wurden mehrere Vorschläge im Hinblick auf Verbesserungen bei der Planung und beim Entscheidungsprozess diskutiert. Auch ging es in der Debatte um die Anpassung der WHO an die weltweiten Veränderungen. Der Exekutivrat wurde beauftragt, die Verwirklichung gewisser Reformen zu überwachen. Ein Haushalts–und Finanzausschuss wurde geschaffen und eine Reform des Haushaltsverfah–rens (klarere und einfachere Rechnungslegung) eingeführt.

307Die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) wurde auf Vorschlag der Europäischen Gemeinschaft von den Debatten der 46. Weltgesundheitsversammlung ausgeschlossen. (Die entsprechende Resolution wurde auch von der Schweiz und 18 weiteren Ländern unterstützt). Diese Republik kann nicht automatisch die Mitgliedschaft des früheren sozialistischen Jugoslawiens bei den Vereinten Nationen übernehmen, so dass ein neuer Beitrittsantrag eingereicht werden muss.

308Finanzierung der Aktivitäten der WHO

309Der von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedete ordentliche WHO–Haushalt fur die Jahre 1994 und 1995 beläuft sich auf 822 Millionen Dollar, was (zum sechsten Maie hintereinander) einem realen Nullwachstum entspricht. Der dem Exekutivrat unterbreitete ursprüngliche Haushaltsentwurf von 872,5 Millionen Dollar wurde auf Antrag des Rates und der Vereinigten Staaten gekürzt. Der ordentliche Beitrag der Schweiz wird etwas unter 4,6 Millionen Dollar betragen. Die Finanzierung bestimmter Aktivitäten der WHO hängt immer mehr von ausser–budgetären Beiträgen ab (der Betrag fur die Periode 1994–95 wird auf rund eine Milliarde Dollar geschätzt).

310Die von der DEH fur die Sonderprogramme der WHO gezahlten Beiträge beliefen sich 1992 auf 2,8 Millionen Franken fur das Aids–Bekämpfungsprogramm, 2 Millionen Franken fur das Forschungsprogramm über Tropenkrankheiten, 550’000 Franken fur das Programm betreffend die Gesundheit der Mütter, 525’000 Franken fur das Programm zur Bekämpfung der Durchfallerkrankungen, 350’000 Franken fur das Programm der wesentlichen Medikamente und Impfstoffe, und 325’000 Franken fur die Forschung über die menschliche Fortpflanzung.

311Medikamente und schweizerische Arzneimittelausfuhren

312Die Schweiz unterstützt das Aktionsprogramm der WHO fur die wesentlichen Medikamente mit Nachdruck. In der Schweiz führt die Erklärung von Bern seit zehn Jahren eine Kampagne über den rationellen Medikamentengebrauch durch. Sie gibt seit 1987 das Informationsblatt „Med in Switzerland“ heraus. Gewisse Werbe–praktiken wurden angeprangert und einige auf dem Markt vertriebene Produkte als unrationell beurteilt (veraltete Medikamente, Vitamine gegen die Sterilität der Frauen, der Vertrieb von Appetitanregern in Ländern, in denen Unterernährung herrscht, usw.). In einer 1989 veröffentlichten Studie wurden 515 von der Schweiz exportierte Medikamente als ungeeignet angesehen (in der Schweiz nicht regi–strierte Medikamente, die in diesem Land verboten sind, aber ausgeführt werden ; Präparate mit Produktverbindungen, die als irrational angesehen werden ; unvoll–ständige Information und je nach Ländern unterschiedliche Gebrauchsanweisun–gen, verschiedene Arzneimittelzusammensetzungen je nach den Ländern, usw.). Nach Angaben der betroffenen Unternehmen waren im November 1993 lediglich 46 der 515 als ungeeignet beurteilten Präparate aus dem Markt gezogen worden (sieben weitere sind geändert worden). Die Erklärung von Bern und Medicus Mundi bedauern, dass die Schweiz als drittes Exportland von Pharmazeutika in der Welt noch kein Gesetz über die Medikamentenausfuhrkontrolle besitzt. 15 Prozent der schweizerischen Produkte werden in Entwicklungsländer exportiert. Eine Schweizer Firma kann somit Medikamente herstellen und ausfuhren, ohne dass diese Arzneimittel einer Kontrolle durch die Behörden unterzogen wurden. Die Medikamente, deren Verkauf in der Schweiz verboten ist oder die aus dem Markt gezogen wurden, können ausgeführt werden. Zwei Motionen (Motion Dormann und Jaggi) wurden den Eigenössischen Räten unterbreitet, um eine Kontrolle der Arzneimit–telausfuhr zu beantragen. Die Motionen wurden vom Nationalrat und vom Stän–derat in Postulate umgewandelt und dem Bundesrat 1990 unterbreitet. Nach Meinung des Bundesrates ist es nicht möglich, die Ausfuhr von allen Medika–menten zu verbieten, die in der Schweiz nicht registriert sind, da ein Teil der in der Schweiz nicht registrierten Medikamente (zum Beispiel Arzneimittel gegen Tropenkrankheiten) nur in den Entwicklungsländern verwendet werden. Allgemein sollten die ausgeführten Medikamente den in der Schweiz geltenden Qualitäts–kriterien entsprechen. Der Bundesrat hat Arbeitsgruppen eingesetzt, um ein Bundesgesetz betreffend die Überwachung des grenzüberschreitenden Handels mit Arzneimitteln auszuarbeiten. Die Situation wird dadurch erschwert, dass die Arzneimittelregelung in der Schweiz weiterhin durch interkantonale Vergleiche erfolgt (interkantonales Konkordat über Medikamentenkontrolle).

Quellen

OMS Presse, Communiques de presse, janvier et mai 1993

UNICEF, La situation des enfants dans le Monde 1993, New York, Genève

Declaration de Berne, Vers un developpement solidaire, no 119, octobre 1993

Le Courrier, 5.5., 18.6., 19.8.1992

NZZ, 2.9.1992

5. Landwirtschaft/Ernährung

5.1. FAO/WHO : Internationale Ernährungskonferenz

313Im Dezember 1992 fand in Rom die erste internationale Konferenz über Ernährung von globaler Bedeutung statt. Es nahmen über 1 400 Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen, staatlichen und privaten Organisationen von mehr als 150 Ländern, darunter der Schweiz, teil. Ziel der Konferenz war es, dass sich die Teilnehmerländer auf einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Hunger, Unter– und Fehlernährung einigen und eine „Welterklärung über Ernährung“ verabschieden.

314Die Konferenz fand vom 5.–11. Dezember 1992 in Rom statt, wo sich der Sitz der FAO befindet. Es ist dies die erste Konferenz auf so hoher Ebene, welche die Zusammenhänge zwischen Hunger, Fehl– und Unterernährung und die sich daraus ergebenden Problème fur die Gesundheit und Entwicklung des Menschen analysierte und Strategien zu ausreichender und gesunder Ernährung als ein Grundrecht fur alle ausarbeitete. Präsidiert wurde die Konferenz von der franzö–sischen Gesundheitsministerin Simone Veil. An acht regionalen Vorbereitungs–konferenzen wurde die grosse Konferenz in Rom vorbereitet.

315Die Welterklärung über Ernährung hält fest, dass die Mittel und das Wissen um die Zusammenhänge von ungenügender und schlechter Ernährung und Entwicklung des Menschen und der Länder vorhanden sind, umso mehr sei die Situation von Hunger und Unterernährung bei so vielen Menschen inakzeptabel. Der verabschiedete Aktionsplan enthält strategische Schritte, die notwendig sind, um Hunger und Unterernährung zu überwinden.

  • 18 Wir stützen uns in diesem Text auf die Kurzfassung dieses Berichts, Nutrition et developpement – un (...)

316FAO und WHO erarbeiteten als Grundlage fur die Konferenz den umfassenden Bericht Nutrition and Development–A global Assessment, welcher die wichtigsten Problème und Erkenntnisse im Bereich Ernährung und Gesundheit dokumentiert(18) : Die Welt verfügt über ausreichend Lebensmittel fur die ganze Menschheit, das Problem ist der Zugang zu der Nahrung, bzw. die schlechte Verteilung. Einerseits leiden heute noch zwanzig Prozent der Bevölkerung in den Entwicklungsländern (786 Millionen Menschen) an chronischer Unterernährung (1970 waren es 941 Millionen bzw. 36 Prozent). Jeden Tag sterben mehr als 40’000 Kinder unter fünf Jahren, wobei die schlechte Ernährung eine zentrale Rolle spielt. Mehr als zwei Milliarden Menschen leiden an den Auswirkungen des Mangels an lebensnotwen–digen Nährstoffen (Vitamine, Spurenelemente). Andererseits hat das Zuviel an Nahrung (Zucker, Fett usw.) in den Industrieländern schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere in Form von Kreislaufproblemen und Übergewicht. Das gilt auch fur die neuen Formen der Fehlernährung der städtischen Bevölkerung in zahlreichen Entwicklungsländern.

317Als Basis der Verhandlungen dienten Strategievorschläge, welche folgende acht Themen zum Inhalt hatten :

  • Verbesserung der Ernährungssicherheit der Haushalte,

  • Vorbeugung und Behandlung der Infektionskrankheiten,

  • Unterstutzung der armen und gefährdeten Menschengruppen (Säuglinge, Kinder, Frauen, alte Menschen),

  • Forderung von angepassten Ernährungsgewohnheiten und gesunder Lebens–weise,

  • Konsumentenschutz durch bessere Produktionsmethoden und Kontrolle der Lebensmittel,

  • Vorbeugen von Nährstoffmangel,

  • Evaluation, Analyse und Überwachung der Ernährungssituation,

  • Integration der Ernährungserkenntnisse in die Entwicklungspolitik.

318Aktionsplan

319Jedes Land soll aufgrund seiner Lage Prioritäten festsetzen und möglichst quantifizierte Ziele innerhalb von gesetzten Zeiträumen definieren. Zur Erreichung der Ziele soll die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und privaten Anbietern lokal, regional und international gefordert werden. Gross ist der Handlungsbedarf insbesondere in folgenden Bereichen : Erziehung, Information und Bildung, Schaffung von Einkommen, Preispolitik, Verbesserung der Integration der Frauen auf allen Ebenen, Verbesserung und Überwachung der Lebensmittelqualität, Zugang zu sauberem Wasser.

320Eigenverantwortung der Staaten

321Die Konferenz fand in einem Klima sachlicher Auseinandersetzung um das Thema Ernährung und Entwicklung statt. Die Entwicklungsländer verzichteten darauf, den Industrieländern konkrete finanzielle Zusagen fur mehr Hilfe abzuringen. Man war allgemein einverstanden damit, dass fur die Ernährungssicherheit seiner Bevölkerung in erster Linie jedes Land selber zuständig sei und nach folgenden Grundsätzen handeln solle : Gesunde Nahrungsmittel möglichst auf dem eigenen Boden produzieren. Den Zugang dazu auch fur die arme Bevölkerung sicher–stellen. Dafür sorgen, dass die Ausbildung fur gesunde Ernährung und gesunden Lebensstil alle erreicht. Der Staat soll vor allem die Kleinbauern, die ländliche Bevölkerung und besonders die Frauen stärken, welche alle eine wichtige Rolle bei der Produktion und Verteilung von Lebensmitteln spielen.

  • 19 Les vivres et les fournitures medicales doivent être achemines sans delai vers ceux qui en ont beso (...)

322Heftiger waren die Debatten um die Grenzen der Handlungsmöglichkeiten fur kompromisslose humanitäre Hilfe in Krisenregionen, wie beispielsweise in Soma–lia. Die Pflicht zur humanitären Einmischung stösst sich am Prinzip der Souveränität des Staates. Die Konferenzteilnehmer einigten sich bei der Kompromissfor–mulierung darauf, dass humanitäre Hilfe im Respekt der Landessouveränität erfolgen musse, ausgenommen in „besonderen Situationen“, welche von zustän–digen UN–Stellen „eingestuft“ werden(19).

323Haltung nichtstaatlicher Organisationen

324In den meisten Ländern waren nichtstaatliche Entwicklungsorganisationen an den Vorbereitungsarbeiten beteiligt und z.T. in der Länderdelegation in Rom vertreten. Vor und während der Konferenz in Rom riefen sie zu Gegenveranstaltungen auf, weil sie mit der Ausrichtung der Konferenz nicht einverstanden waren. Die grösste Kluft bestand in der Bewertung des Freihandels. Viele kritische Nichtregierungs–organisationen befürchten, dass sich mit der weltweiten Liberalisierung des Handels und undifferenzierten Massnahmen der Strukturanpassung das Hunger–problem in den Ländern der Dritten Welt verschärfe. Billige, weltweit vermarktete Agrarerzeugnisse wurden die Bauern in den Entwicklungsländern aus der Produktion drängen und die Selbstversorgung dieser Länder gefährden oder gar verhindern. Diese Realität widerlege die Erklärungen der Konferenz über Eigen–verantwortung und Selbstversorgung, erklärten die NRO.

  • 20 Diese Forderungen sind entnommen aus: epd–Entwicklungspolitik 22/92 (November), FAO–Konferenz: NRO (...)

325Auch globale Zugeständnisse wie „das Recht auf Nahrung fur alle“ blieben erfahrungsgemäss so lange ohne Folgen, als nicht verbindliche Rechtsgrundlagen die Staaten verpflichten, mit allen Mitteln die Ernährungsversorgung zu verbessern. Weitere Kritik betrifft die mangelnden Mitwirkungsrechte der Basis bei Ernährungsprogrammen und –projekten. In einer vor der Konferenz verabschie–deten Plattform forderten die NRO die Konferenz dazu auf, im Aktionsplan festzuhalten, dass die Ernährungsprogramme so geschaffen sein müssen, dass ihre Erfolge mess– und überprüfbar sind, und dass die Verbesserung der Ernäh–rungssituation Bestandteil aller Entwicklungsprogramme werden musse(20).

326Haltung der Schweiz

327Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Jean–François Giovannini, stellvertretender Direktor der Direktion fur Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Sie repräsentierte ein breites gesellschaftliches Spektrum und umfasste Delegierte der Regierung, der Wissenschaft, des Konsumenten–schutzes, der Industrie, der Kantone. Die Haltung der Schweiz an der Konferenz und während deren Vorbereitung war es, die Bedeutung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fur die Bekämpfung des Hungers und der Unterernährung zu betonen. Hunger sei die Folge von Armut, folglich müssten Strategien zur Hungerbekämpfung mit dem Kampf gegen die Armut verbunden werden. Dazu brauche es die Zusammenarbeit zwischen allen gesellschaftlichen Bereichen, von der Familie bis zur Regierung, zwischen privatem und öffentlichem Sektor.

328Die Schweiz machte keine finanziellen Zusagen, welche über ihr bisheriges Engagement hinausgehen. Die schweizerische Delegation spielte aber eine aktive Rolle an der Vorbereitungskonferenz in Genf (18.–24. August 1992) und an der Konferenz in Rom. Sie unterbreitete mehrere Vorschläge, welche angenommen wurden. Diese betrafen u.a. folgende Themen :

  • Betonung der Rolle der Landwirtschaft und ihrer Multifunktionalität.

  • Das Recht der Eltern in die Bevölkerungspolitik integrieren, frei über die Kinderzahl zu entscheiden.

  • Anerkennen, dass das Stillen die beste Nahrung ist fur den Säugling.

  • Die Forschung auf dem Gebiet Ernährung vorantreiben.

  • Bildung und Information über Ernährungszusammenhänge verbessern.

  • Betonen, dass die Landwirtschaftspraktiken umweltverträglich sein müssen.

Quellen

FAO/OMS, Conférence internationale sur la nutrition, Documents de la Conférence, Communiqués de presse, Rome, Novembre et Décembre 1992

Direktion fur Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, Bern

FAO–Sekretariat, BLW/EVD, Bern

NZZ, 14.12.1992 (Abschluss der FAO–Konferenz)

Tages–Anzeiger, 19.8.1992 (UNO–Aktionsplan Gesunde Ernährung fur alle )

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Anmerkungen

1  epd–Entwicklungspolitik 18/19/92 (September), Preston feiert Ende der Schuldenkrise, S. 9.

2  Die fünf asiatischen Republiken Kasachstan, Kirgistan, Uzbekistan, Tadschikistan und Turkmenistan gelten seit anfang 1993 als Entwicklungsländer. Die Zahlen stützen sich auf eine Studie zur Verschuldung Osteuropas des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (Wifo), besprochen in: NZZ, 12.2.1993.

3 Gegen den Beitritt der Schweiz zu IWF und Weltbank wurde von entwicklungspolitischer Seite das Referendum ergriffen. Die Abstimmung fand im Mai 1992 statt und ergab eine deutliche Zustimmung zum Beitritt. Ausführlich besprochen wurden die Argumente für und gegen einen Beitritt jeweils im Jahrbuch 1992 und 1993.

4  Richard Gerster, Notwendige Stimmrechtsreform im IMF – Vorschläge der Hilfswerke, in: NZZ, 13.7.1993. Quellen

5 In dem Oxfam–Bericht Africa, make or break, wird u.a. kritisiert, dass die Struktur–anpassungsprogramme im Widerspruch zu den Demokratisierungsbestrebungen in Afrika stünden, da die wirtschaftspolitische Kompetenz auf die Weltbank und den IWF übertragen werde, welche sich gegenüber der betroffenen BevöTkerung nicht direkt verantworten müssen. Zitiert in: epd–Entwicklungspolitik 12/1993 (Juni).

6 Bundesamt fur Aussenwirtschaft, Offizielle Entschuldungsmassnahmen der Schweiz, Bern, 6.2.1992.

7 Richard Gerster, Innenpolitische Aspekte der Entschuldungsmassnahmen, in: i3w-Dokument, 31.3.1993, Schweizerische Entschuldungsmassnahmen: Wo stehen wir heute?, S. 4.

8 Alfred Gugler, Kreative Entschuldung – eine Zwischenbilanz, i3w–Dokument, a.a.O., S.6ff.

9 Einfache Anfrage Gadient vom 19. Juni 1992: Insolvenzrecht zur Entschuldung reformwilliger Entwicklungsländer und Antwort des Bundesrates vom 11.11.1992 (Ständerat 92.1072).

10 CNUCED, Communique de presse TAD/INF/2311, 23.3.1993.

11  Die derzeitige Liste der am wenigsten entwickelten Länder umfasst folgende 47 Staaten

(in Fettdruck aufgeführt sind die Länder, die der Liste seit 1990 hinzugefügt wurden):

Äquatorial-Guinea, Äthiopien, Afghanistan, Bangladesch, Benin, Bhutan, Botswana,

Burkina Faso, Burundi, Dschibouti, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen,

Kambodscha, Kap Verden, Kiribati, Komoren, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar,

Malawi, Malediven, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar (Burma), Nepal, Niger,

Ruanda, Salomon-lnseln, Sambia, Samoa, Sao Tome und Principe, Sierra Leone,

Somalia, Sudan, Tansania, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Zaïre, Zentralafrikanische

Republik.

12 CNUCED, Rapport de la Commission permanente des produits de base sur sa première session, 19–23 octobre 1992, TD/B/39(2)/4.

13 UNCTAD, A Survey of Commodity Risk Management Instruments, 15 March 1993, UNCTAD/COM/15.

14  Von Rene Longet, Direktor der welsche Schweizerischen Gesellschaft fur Umwelt–schutz (SGU) (Societe suisse pour la protection de l’environnement (SPE)

15 Zitat aus der „Erklärung der Internationalen Konferenz zum Schutze der Kriegsopfer“, welche am 1. September 1993 von der Vollversammlung verabschiedet wurde.

16 Aus der lAO–Literatur zitiert in: SGB–Pressedienst, 20.7.1993, Arbeitgeberoffensive bei der IAO.

17 Jean–Jacques Elmiger, BIGA, 80. Session der Internationalen Arbeitskonferenz –Übersicht über die verabschiedeten Beschlüsse, in: Volkswirtschaft 9/93.

18 Wir stützen uns in diesem Text auf die Kurzfassung dieses Berichts, Nutrition et developpement – un defi mondial, Internationale Ernährungskonferenz, Rom, 1992.

19 Les vivres et les fournitures medicales doivent être achemines sans delai vers ceux qui en ont besoin dans le respect de la souverainite nationale, hormis les situations humanitaires exceptionnelles qui restent ä apprecier au niveau approprie des instances competentes des Nations Unies“ (paragraphe 9 de la Declaration).

20 Diese Forderungen sind entnommen aus: epd–Entwicklungspolitik 22/92 (November), FAO–Konferenz: NRO fördern „Food–first“–Politik.

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Abbildungsverzeichnis

Titel Tabelle Nr. 4. Kennzahlen zur Aussenverschuldung1(Geldwerte in Mia. $)
Abbildungsnachweis Quelle : World Debt Tables 1993–94.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1408/img-1.png
Datei image/png, 113k
Titel Tabelle Nr. 5. Verschuldung der Ostländer
Abbildungsnachweis Quelle : Wifo/NZZ, 12.2.1993.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1408/img-2.png
Datei image/png, 124k
Titel Tabelle Nr. 6. Multilaterale Umschuldungsabkommen
Abbildungsnachweis Quelle : BAWI
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1408/img-3.png
Datei image/png, 350k
Titel Tabelle Nr. 7. Bilaterale Umschuldungsabkommen
Abbildungsnachweis Quellen : BAWI
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1408/img-4.png
Datei image/png, 337k
Titel Tabelle Nr. 8. Entschuldungsvolumen bzw. erworbene Schuldentitel durch den Bund basierend auf allen Rückkaufaktionen (Stand 22.12.1993)
Abbildungsnachweis Quelle : BAWI
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/1408/img-5.png
Datei image/png, 348k
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Zitierempfehlung

Papierversionen:

„II. Internationale Verhandlungen“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 13 | 1994, 12–96.

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„II. Internationale Verhandlungen“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 13 | 1994, Online erschienen am: 30 Mai 2013, abgerufen am 28 März 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/1408; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.1408

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