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HauptseiteBänder13JahresübersichtVII. Osthilfe

Volltext

1Die Schweiz reagierte sehr schnell auf den Wandlungsprozess in den Ländern des ehemaligen Ostblocks, der seit dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 eine gewaltige Dynamik und Dimension annahm. In Form von zwei Rahmenkrediten ist Hilfe im Umfang von 1’650 Millionen Franken zugesagt. Schwerpunkte der Osthilfe sind die Finanzhilfe, welche rund drei Viertel der Mittel aus den Rahmenkrediten ausmachen wird, und die technische Zusammenarbeit für rund einen Viertel der Rahmenkredite. Die Osthilfe soll durch einen Bundesbeschluss mit einer Geltungsdauer von zehn Jahren auf eine gesetzliche Basis gestellt werden. Wir fassen nachfolgend die Länder Osteuropas und die Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten im Begriff „Ostländer“ zusammen.

Rahmenkredite

2Ein erster Rahmenkredit fur die Osthilfe stand bereits nach rascher parlamentarischer Behandlung im März 1990 zur Verfügung : Rahmenkredit I von 250 Millionen Franken zugunsten der osteuropäischen Staaten. Er war bestimmt für die Zusammenarbeit mit Polen, der ehemaligen Tschechoslowakei und Ungarn.

3Im Januar 1992 folgte der 2. Rahmenkredit über 800 Millionen Franken. Mit diesem Kredit wurde die Hilfe ausgedehnt auf Albanien, Bulgarien, die baltischen Staaten (Estland, Lettland, Litauen) sowie auf Kroatien, Slowenien und Rumänien. Es wurden auch punktuelle Projekte in Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) finanziert.

4Im März 1993 wurde dieser 2. Rahmenkredit auf 1’400 Millionen Franken aufgestockt und für alle Staaten der GUS und für Georgien geöffnet.

5Form der Hilfe und Zuständigkeit

6Die Zusammenarbeit erfolgt hauptsächlich in Form von Finanzhilfe. Dafür sind drei Viertel der Mittel der beiden Rahmenkredite vorgesehen, also rund 1’250 Millionen Franken. Zuständig für die Abwicklung der Finanzhilfe ist der neu geschaffene „Dienst Wirtschaftsmassnahmen fur Mittel– und Osteuropa“ des Bundesamtes fur Aussenwirtschaft (BAWI). Ein Viertel der Hilfe erfolgt in Form der technischen Zusammenarbeit (rund 400 Millionen Franken). Zuständig ist hier das „Büro fur die Zusammenarbeit mit Osteuropa“ des Eidg. Departements des Äusseren.

7Weitere Unterstutzung erhalten die Ostländer in Form der humanitären Hilfe. In den letzten Jahren ist die humanitäre Hilfe des Bundes entsprechend der gewaltig gestiegenen Bedürf nisse in diesen Ländern massiv erhöht worden. 1990 betrugen die Ausgaben 1,1 Millionen Franken, 1991 bereits 8,2 Millionen Franken und 1992 47,6 Millionen Franken, davon 38,6 Millionen Franken fur die Konflikt opfer in Ex–Jugoslawien. Finanziert wird die humanitäre Hilfe aus einem eigenen Rahmenkredit, der fur alle Länder offen ist. Zuständig ist die Direktion fur Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe im EDA.

8Eine weitere Form der Hilfe an die Ostländer stellt die Zahlungsbilanzhilfe dar. Die gesetzliche Abstützung fur diese Hilfsform ist der sog. Währungsbeschluss von 1975. Sie erfolgt in Form von maximal siebenjährigen, verzinsbaren Darlehen zum Marktsatz von der Schweizerischen Nationalbank, garantiert vom Bund, und ist ungebunden. Zahlungsbilanzhilfe soll schnell gewährt werden können. Sie dient zur Zahlung von Importen und zum Aufstocken von Währungsreserven. Unterstützt werden nur Länder, deren Wirtschaftspolitik vom IWF überprüft wird. 1991 erhielten Ungarn, die damalige Tschechoslowakei, Rumänien und Bulgarien Zahlungsbilanzhilfen im Umfang von 200 Millionen Franken. Fur 1992 hat sich die Schweiz zu Zahlungsbilanzhilfen an Rumänien, Bulgarien und die Baltischen Staaten verpflichtet. Bis Ende Juli 1993 wurde aber lediglich der Vertrag mit Rumänien über 7,2 Millionen Franken unterzeichnet.

9Die Schweiz beteiligt sich im Rahmen der Osthilfe auch an internationalen Aktionen. Sie ist Mitglied der Europäischen Bank fur Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), des IWF und der Weltbank, der G–24 (Gruppe der 24 Industrieländer) und der OECD und beteiligt sich an deren Unterstützungsprogrammen.

Grundsätze der Zusammenarbeit mit den Ostländern

  • 1  DieZielesindformuliertin: Die Schweiz, Osteuropa und die GUS–eine Dokumentation zum Unterstützungs (...)

10Die schweizerische Unterstutzung soll dazu dienen, den Reformprozess in den Ostländern in Richtung pluralistische Demokratie und Marktwirtschaft zu fördern. Die Schweiz verfolgt mit der Osthilfe insbesondere folgende Ziele :(1)

  • Politische Zusammenarbeit zur Stützung des Demokratieprozesses.

  • Die wirtschaftliche Zusammenarbeit soll durch die Forderung eines umwelt gerechten Wirtschaftswachstums das Wohlstandsgefälle zwischen Ost und West verkleinern.

  • Durch die rechtliche Zusammenarbeit sollen die zwischenstaatlichen Beziehungen rechtlich verankert werden.

  • Die Schweiz will weiter die gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Kontakte ausbauen.

  • Die Schweiz will einen Beitrag leisten zur Lösung von Problemen mit interna tionaler Dimension (Umweitbelastung, Sicherheitspolitik).

11Dabei will die Schweiz auf die Wünsche der Reformländer eingehen. Bedingt durch den unter Umständen raschen Wandel der Situationen muss grosse Flexibilität gewährleistet sein. Die Schweiz konzentriert die Osthilfe auf Gebiete und Projekte, von denen sie grösstmögliche Wirkung im Sinne der oben genannten Ziele erwartet. Diese Programme sind als Beitrag zur Gesamtheit der westlichen Unterstützungsmassnahmen zu sehen. Wie bei der Entwicklungszusammenarbeit mit den Entwicklungsländern, ist oberstes Ziel der Osthilfe die Hilfe zur Selbsthilfe, d.h. die Förderung der Eigeninitiative und der Selbstverantwortung. Der Bund führt in der Regel keine Projekte selber durch, sondern vergibt die Aufträge an Dritte.

Schwerpunkte

12Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe bilden die Schwerpunkte der Osthilfe. Technische Zusammenarbeit erfolgt in Form der Unterstützung von Projek ten in den Reformländem durch Fachpersonal auf den Gebieten Politik und Staatsaufbau, Wirtschaft, Landwirtschaft und Versorgung, Gesundheit, Soziales, Wissenschaft und Bildungswesen, Umwelt und Energie, Kultur. Im Rahmen der Osthilfe hat der Bund ein neues Instrument geschaffen, nämlich die Nachbar schaftshilfe. Mit der Nachbarschaftshilfe will die Schweiz gravierende soziale Konsequenzen der Reformprogramme auffangen, und so die Durststrecke, welche grosse Teile der Bevölkerung durch die Reformprogramme ertragen müssen, mildern. Ein Beispiel fur diese Hilfsform war die Lieferung von dringend benötigten Pharmaprodukten nach Estland und Lettland durch das SRK.

13Die Finanzhilfe wird dort gewäzhrt, wo prioritäre Produkte aus der Schweiz importiert werden. Finanzierungszuschüsse ermöglichen die Lieferung von Produkten, die nicht kommerziell finanziert werden können. Es sind dies in erster Linie Importe für den Gesundheits–, Infrastruktur– und Umweltbereich, wobei es immer um die Realisierung konkreter Projekte geht. Kreditgarantien dienen der Finanzierung von Warenlieferungen und Dienstleistungen an Produktionsbetriebe und fur Infrastrukturprojekte. Die wirtschaftliche Lage in vielen Ostländern stellt fur die Erteilung der Exportrisikogarantie (ERG) ein zu hohes Risiko dar, so dass die ERG nicht verfügbar ist. In diesen Fällen erlaubt der Rahmenkredit, fur prioritäre Importe aus der Schweiz Garantien fur kommerzielle Kredite zu erteilen. Voraus setzung ist in jedem Fall, dass die Projektauswahl aufgrund prioritärer Bedürfnisse in den Empfängerländern geschieht.

14Finanzhilfe und Technische Zusammenarbeit können sich ergänzen und werden daher in der Praxis manchmal kombiniert. Die Leistungen des Bundes für die Ostländer 1992 sind detailliert nach Land aufgelistet in der Veröffentlichung über die privaten Entwicklungshilfeausgaben der Schweiz. Danach hat der Bund für die Osthilfe 1992 insgesamt rund 184 Millionen Franken aufgewendet, davon 159 Millionen Franken bilateral und 25 Millionen Franken multilateral. Diese Angaben weichen allerdings ab von den Angaben des Büros für die Zusammenarbeit mit Osteuropa, wonach die Ausgaben des Bundes fur die Osthilfe 1992 insgesamt 159,9 Millionen Franken ausmachten, nämlich 47,6 Millionen Franken fur humanitäre Hilfe, 105,1 Mio. fur Finanzhilfe und technische Zusammenarbeit und 7,2 Millionen Franken fur Zahlungsbilanzhilfe.

Bundesbeschluss zur Osthilfe in Vorbereitung

15Die Osthilfe basiert auf einem einfachen Bundesbeschluss gemäss Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes und ist in der „Verordnung über die Massnahmen zur verstärkten Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten“ vom 13. Mai 1992 geregelt. Aufgrund der verfassungsmässigen Kompetenz des Bundesrates in auswärtigen Angelegenheiten und der Zuständigkeit fur Budgetfragen des Parla mentes konnte die Schweiz rasch auf die Reformen in den Ostländern reagieren und sie durch Hilfe unterstützen. Die Erfahrungen zeigen, dass der Prozess lange dauern wird und mittel– und langfristige Hilfe notwendig sein wird. Die Zusammenarbeit mit den Ostländern dürfte zum festen Bestandteil der auswärtigen Beziehungen der Schweiz werden, und erhebliche finanzielle Ausgaben und organisatorischen und personellen Aufwand notwendig machen. Die Ausarbeitung eines „Bundesbeschlusses zur Osthilfe“ ist in Vorbereitung.

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Bibliografie

Büro für die Zusammenarbeit mit Osteuropa/EDA,

Die Schweiz und Osteuropa, eine Dokumentation zum Unferstützungsprogramm des Bundes für die osteuropäischen Staaten, Bern, März 1993

Dokumentation über die Projekte der technischen Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten, Bern, August 1993

Verordnung über die Massnahmen zur verstärkten Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten, 6. Mai 1992

EDA, Vorentwurf des Bundesbeschlusses über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (Vernehmlassung von Juni bis September 1993) und erläuternder Bericht, Bern, Juni 1993

Arbeitsgemeinschaft Swissaid/Fastenopfer/Brot für alle/Helvetas/Caritas, Vernehmlassung zum Entwud des Bundesbeschlusses über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, Bern, 10. September 1993

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Anmerkungen

1  DieZielesindformuliertin: Die Schweiz, Osteuropa und die GUS–eine Dokumentation zum Unterstützungsprogramm des Bundes für die osteuropäischen Staaten und die Staaten der GUS (Stand Juli 1993), hrsg. vom Büro für die Zusammenarbeit mit Osteuropa (EDA) und vom Dienst Wirtschaftsmassnahmen für Mittel– und Osteuropa (BAWI).

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Zitierempfehlung

Papierversionen:

„VII. Osthilfe“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 13 | 1994, 156–159.

Online-Version

„VII. Osthilfe“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 13 | 1994, Online erschienen am: 04 Juni 2013, abgerufen am 29 März 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/1413; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.1413

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