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HauptseiteBänder24-11. Teil : Fakten4. Humanitäre Hilfe

1. Teil : Fakten

4. Humanitäre Hilfe

Xavier Tschumi Canosa
p. 47-56

Zusammenfassung

Die schwere Krise im sudanesischen Darfurgebiet hat 2004 umfangreiche Mittel der humanitären Hilfe des Bundes mobilisiert, insgesamt 16 Millionen Franken (45 Millionen für die Jahre 2000-2004). Neben der Hilfe für die Vertriebenen hat sich die Schweiz auch auf diplomatischer Ebene für eine Lösung der Krise eingesetzt.

2003 belief sich die humanitäre Hilfe und die Nahrungsmittelhilfe der Schweiz auf 326,7 Millionen Franken, davon 316,7 Millionen im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe. Die DEZA brachte rund vier Fünftel dieser Hilfe, d.h. 272,7 Millionen Franken auf.

Die DEZA hat 2004 zwei Strategiedokumente zur humanitären Hilfe herausgebracht, von denen sich das eine mit der Anwaltschaftstätigkeit (Advocacy) im humanitären Bereich, das andere spezieller mit der multilateralen humanitären Hilfe befasst. Diese Unterlagen ergänzen zwei von der DEZA früher erarbeitete Strategien, nämlich die Strategie 2005 der humanitären Hilfe (2002) und die multilaterale Strategie der DEZA (2003).

Die humanitäre Hilfe der Eidgenossenschaft wird durch das Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie durch seine Anwendungsverordnung vom 12. Dezember 1977 geregelt. Die für die humanitäre Hilfe bereitgestellten Beträge werden mehrjährigen Rahmenkrediten entnommen, für die der Bundesrat eine Botschaft über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft abfasst. Die letzte diesbezügliche Botschaft wurde dem Bundesparlament am 14. November 2001 unterbreitet.

Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) ist für die humanitäre Hilfe des Bundes zuständig, jedoch können andere Eidgenössische Departemente gewisse Aspekte, insbesondere für die Flüchtlingshilfe finanzieren. Die im Rahmen der humanitären Hilfe eingesetzten Instrumente sind die Entsendung von Personal und Material (Schweizerisches Korps für humanitäre Hilfe, SKH), die finanziellen Beiträge (an internationale Organisationen und Partnerländer) sowie die Nahrungsmittelhilfe.

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Volltext

4.1. Konzeptuelle Überlegungen der DEZA zur humanitären Hilfe

1Mit ihrer Strategie 2005 der humanitären Hilfe (Solidarität leben) hatte die DEZA im März 2002 bereits die vier Einsatzbereiche ihrer humanitären Hilfe, nämlich Prävention, Nothilfe, Wiederaufbau und Anwaltschaft (Advocacy), definiert.

Jahrbuch 2003, Nr. 1, Kap. 4, Strategie 2005 der humanitären Hilfe der DEZA, S. 50-51.

4.1.1. Advocacy Guidelines

  • 1 SDC, Advocacy Guidelines, Humanitarian Aid of the Swiss Confederation, Bern, DEZA, März 2004, (nur (...)

2Im März 2005 publizierte die DEZA die Broschüre Advocacy Guidelines1, die darauf abzielt, den Inhalt der transversalen Aufgabe betreffend den Schutz und das Eintreten für die Opfer (Advocacy) abzuklären und die Verfahren zur praktischen Umsetzung dieser Aufgabe festzulegen. Die Unterlage führt in einem ersten Teil zusammenfassend Grundlagen, Definitionen und Ziele der Advocacy auf und konzentriert sich in einem zweiten Teil auf den operationellen Rahmen, in dem diese Aufgabe durchgeführt werden soll.

Advocacy (Anwaltschaft)

Das Wörterbuch übersetzt „Advocacy“ mit „Eintreten für“ und „Anwaltschaft“. In der Entwicklungszusammenarbeit spricht man von Advocacy, wenn sich eine Entwicklungsagentur, beispielsweise die DEZA, Nichtregierungsorganisationen (NRO) oder Interessengruppen anwaltschaftlich für eine Sache einsetzen. Im Vordergrund stehen dabei die Bedürfnisse und Anliegen von benachteiligten oder marginalisierten Ländern, Bevölkerungen oder Bevölkerungsgruppen. Dies kann ebenso für Menschenrechte und humanitäre Grundsätze, für Flüchtlinge, gegen Kinderhandel, für Fair Trade wie auch für die Formulierung von Politiken sein. Advocacy unterscheidet sich vom Lobbying dadurch, dass Advocacy nicht im Eigeninteresse, sondern im Interesse benachteiligter Dritter geschieht. Advocacy schafft Inhalt und Bewusstsein, fördert Verständnis, sucht Lösungen und schafft – u.a. durch Allianzen und Networking – Raum, um sich auch auf internationaler Ebene durchsetzen zu können. Advocacy erhält auch politisch auf internationaler Ebene einen immer grösseren Stellenwert.

Quelle : Glossar der DEZA, http://www.deza.ch/​glossary.php.

3Die Advocacy Guidelines tragen insbesondere dazu bei, das in der humanitären Hilfe tätige Personal für die seiner Tätigkeit zugrunde liegenden anwaltschaftlichen Aspekte bewusst zu machen und dadurch die Kohärenz zwischen dieser Tätigkeit und den Leitlinien zu gewährleisten. Die Leitlinien bilden ein Arbeitsinstrument, um die Einhaltung der humanitären Prinzipien und des Völkerrechts zu fördern und somit die von den humanitären Krisen, in denen die DEZA engagiert ist, betroffenen Parteien zu beeinflussen.

  • 2 DEZA, Advocacy Guidelines. Einstehen für die Opfer, DEZA-Newsletter, April 2004, S. 3.

4Die anwaltschaftlichen Prinzipien werden systematisch auf fünf Kategorien von Situationen angewandt, bei denen „die Bedürfnisse der Opfer vor alle anderen Interessen gestellt werden“2, nämlich in Fällen von Schlepperwesen, bei Gewalt gegen Frauen und Kinder, bei sexuellem Missbrauch von Frauen, für Menschen in vergessenen Kriegs- und Krisensituationen und für den Schutz von besonders verwundbaren Gruppen.

5Die Broschüre Advocacy Guidelines liefert dazu Indikatoren und Kriterien, nach denen die anwaltschaftlichen Aufgaben durchgeführt werden sollen, und legt fest, wer in der DEZA die Verantwortung für diesen Prozess übernimmt. Es ist bereits vorgesehen, dass die Erfahrungen und Lektionen aus der Umsetzung dieser Aufgaben in eine allgemeine Evaluation dieses Instruments einbezogen werden sollen, welche spätestens im März 2006 erfolgen soll.

4.1.2. Konzept multilaterale humanitäre Hilfe

  • 3 Humanitäre Hilfe des Bundes : Konzept multilaterales Engagement, 4. (überarb.) Entwurf, 3.12.2003.

6Das Konzept multilaterale humanitäre Hilfe wurde von der Direktion der DEZA im Februar 2004 gleichzeitig mit den oben beschriebenen Advocacy Guidelines verabschiedet. Es handelt sich dabei um eine Unterlage3, die zum Zweck hat, die Ziele der im März 2003 veröffentlichten multilateralen Strategie der DEZA im Bereich der humanitären Hilfe zu konkretisieren. Bei all diesen Zielen geht es darum, die Effizienz der multilateralen humanitären Hilfe zu optimieren, insbesondere durch eine selektive Auswahl von Partnerorganisationen, welche die Relevanz der (nachstehend aufgeführten) strategischen Schwerpunkte der humanitären Hilfe des Bundes anerkennen, und durch die Nutzung sämtlicher Synergien bei der DEZA und in der Bundesverwaltung, selbst im Bereich der bilateralen Hilfe. Hierzu soll der Einbezug von Akteuen wie Zivilgesellschaft, Privatsektor und Forschung in diesen Prozess gefördert, wie auch die Stärkung der Stadt Genf als Welthauptstadt für humanitäre Angelegenheiten unterstützt werden.

7Die fünf thematischen Schwerpunkte der humanitären Hilfe, wie im Konzept definiert, beziehen sich alle direkt oder indirekt auf den Kohärenzbegriff. Der erste Schwerpunkt betrifft die Stärkung des Systems zur Koordination der humanitären Hilfe der UNO, wobei gleichzeitig auch die Kohärenz mit den anderen wichtigen Koordinationssystemen der humanitären Hilfe, insbesondere der Internationalen Bewegung des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds, gewährleistet werden soll. Der zweite Schwerpunkt bezieht sich auf die Konzepte Prevention Preparedness Response (PPR), welche die DEZA selbst entwickelt hat und die sie in der multilateralen Arbeit verbreiten und bei Natur- und technologischen Katastrophen umsetzen lassen will. Im dritten thematischen Schwerpunkt wird der Verbindung zwischen dem humanitären Krisenmanagement, der Gestaltung der Übergangsphase und der darauf folgenden (nachhaltigen) Entwicklung besondere Bedeutung beigemessen. Der vierte Themenschwerpunkt betrifft die Modalitäten des subsidiären Einsatzes von militärischem und Zivilschutzpersonal unter gewissen Rahmenbedingungen bei humanitären Krisen. Der fünfte Schwerpunkt betrifft die Integration der (oben erwähnten) Leitlinien zur Anwaltschaft in den speziellen Bereich der multilateralen humanitären Hilfe.

8Anschliessend wird im Konzept dargelegt, in welchen Kategorien von Partnerorganisationen, auf welchen Beteiligungsebenen, in welchen Formen und zu welchen Bedingungen der Bund seine multilaterale humanitäre Hilfe einsetzt.

9In dem somit festgelegten theoretischen Rahmen führt das Dokument schliesslich die Modalitäten zur Umsetzung des Konzepts auf : Aufteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb der DEZA, Regelung von Fragen der Artikulation und der Schnittstellengestaltung zwischen Theorie und Praxis, Stärkung der Synergien zwischen den multilateralen Politiken des Bundes, Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft, Verbesserung der Kontakte und des Dialogs in den Partnerorganisationen. Das Dokument legt auch fest, welches die erforderlichen Ressourcen auf der Personalebene (Zentrale und Feld) sowie die Finanzen sind. Ferner sieht es ein System von Indikatoren für das Monitoring und die Evaluation der Umsetzung des Konzepts der multilateralen humanitären Hilfe vor.

4.2. Wichtigste Zahlen zur humanitären Hilfe der Schweiz im Jahr 2003

4.2.1. Allgemeiner Überblick

102003 belief sich die humanitäre Hilfe und die Nahrungsmittelhilfe der Schweiz auf 326,7 Millionen Franken ; davon wurden 316,7 Millionen im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe, der Rest im Rahmen der öffentlichen Hilfe aufgebracht.

Tabelle 10 : Aufwendungen der Schweiz für humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe für 2003 und die drei vorhergehenden Jahre (in Millionen Franken)

Tabelle 10 : Aufwendungen der Schweiz für humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe für 2003 und die drei vorhergehenden Jahre (in Millionen Franken)

a ÖEH : öffentliche Entwicklungshilfe.
b ÖH : öffentliche Hilfe.

Quellen : Zahlen für 2003: DEZA, Statistischer Dienst, Dezember 2004. Zahlen für 2002 und 2001 : Jahrbuch 2004, Nr. 1., S. 54. Zahlen für 2000 : Jahrbuch 2002, S. 303.

  • 4 Tabelle 6 auf Seite 18 des Jahresbericht der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2003 liefer (...)

11Vom Gesamtbetrag der humanitären und Nahrungsmittelhilfe im Jahr 2003 hat die DEZA 272,7 Millionen Franken, d.h. über vier Fünftel der Hilfe aufgewendet. Die Nahrungsmittelhilfe mit insgesamt 32,7 Millionen Franken lief zu mehr als der Hälfte ihres Wertes über internationale Organisationen (vor allem das Welternährungsprogramm der UNO) und zu mehr als einem Drittel über schweizerische Nichtregierungsorganisationen (NRO). Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) erhielt von der DEZA für 2003 im Rahmen der bilateralen humanitären Hilfe Beiträge von 90,7 Millionen Franken4.

  • 5 Betreffend die Einzelheiten dieser Zahlen siehe DEZA, Aide de la Suisse aux pays en développement e (...)

12Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) wendete 2003 48,6 Millionen Franken für Nothilfe auf, davon 29,7 Millionen Franken für die Flüchtlinge in der Schweiz. Die Zahlen für die humanitäre Hilfe der schweizerischen Kantone und Gemeinden ergeben sich aus einer Jahresumfrage und sind als Minimalbeträge anzusehen5.

4.2.2. Geografische Aufteilung der humanitären Hilfe im Jahr 2003

13Die geografische Aufteilung der vom Bundesamt für Flüchtlinge an bilateraler humanitärer Hilfe aufgewendeten Beträge ist als solche nicht signifikant, da rund zwei Drittel dieser Hilfe für die Flüchtlinge in der Schweiz bestimmt sind.

Jahrbuch 2005, Nr. 1, Kap. 12, zur Flüchtlingsfrage siehe Asylstatistik.

14Die humanitäre Hilfe der Kantone und Gemeinden wird unter zahlreichen Ländern mit Beträgen von unter einer Million Franken aufgeteilt. 2003 erhielt der Irak 0,9 Million Franken dieser Hilfe, der Iran und Algerien jeweils etwa 0,8 Million Franken und die Tschechische Republik 0,4 Million Franken.

15Die bilaterale humanitäre Hilfe der DEZA war 2003 geografisch wie folgt aufgeteilt :

Tabelle 11 : Aufwendungen der DEZA für bilaterale humanitäre Hilfe für 2003 und die drei vorhergehenden Jahre (in Millionen Franken)

Tabelle 11 : Aufwendungen der DEZA für bilaterale humanitäre Hilfe für 2003 und die drei vorhergehenden Jahre (in Millionen Franken)

a umfasst die Beiträge an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).

Quelle : Statistischer Dienst der DEZA, Dezember 2004.

4.3. Wichtigste Einsätze der humanitären Hilfe der Schweiz im Jahr 2004

  • 6 Die Unterlagen im Zusammenhang mit der Jahrestagung der Humanitären Hilfe sind auf der Website der (...)

16Unter den Einsätzen der humanitären Hilfe des Bundes waren einige, die stark mediatisierte Katastrophenereignisse betrafen. Sie werden nachstehend im Einzelnen beschrieben. Die Jahrestagung der Humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft, die am 26. März 2004 in Genf stattfand, hatte nicht diese Aktionen zum Thema, sondern stand unter dem Motto „Vergessene Krisen“6. Dabei standen drei Regionen im Mittelpunkt : Sri Lanka, Tschernobyl und die Region der Grossen Seen in Afrika. Das Erinnern an vergessene Krisen gehört zur Anwaltschaft (Advocacy), die zu einer Priorität der DEZA geworden ist (siehe oben, Punkt 4.1.).

4.3.1. Erdbeben im Iran

17Am 26. Dezember 2003 zerstörte ein Erdbeben zum grossen Teil die Stadt Bam und die umliegenden Dörfer, wobei es über 43’000 Tote und 30’000 Verwundete gab. Noch am gleichen Abend entsandten die schweizerische Humanitäre Hilfe und das Schweizerische Rote Kreuz zehn Spezialisten vor Ort, mit einem Team mit Suchhunden der Rettungskette Schweiz, als Bestandteil des Soforteinsatzes der schweizerischen Humanitären Hilfe. Das Team kehrte nach drei Tagen Einsatz in die Schweiz zurück. Zwei Tage nach dem Beben wurden aus der Schweiz zwei Flugzeuge mit 70 Tonnen Material und mehreren weiteren Fachleuten, darunter zwei Ärzte und zwei Spezialisten für Wassersanierung, vor Ort entsandt. Bei diesem Anlass wurden auch 700 kg Medikamente transportiert.

18Nach der Nothilfephase konzentrierte sich die schweizerische Humanitäre Hilfe in Bam auf die Bedürfnisse des Wiederaufbaus und legte die durchzuführenden Projekte fest. Diese Projekte betreffen die technische Unterstützung für den Bau von erdbebensicheren Gebäuden (mit einer Dauer von 2 bis 3 Jahren) und die Sensibilisierung der Bevölkerung für die mit Erdbeben verbundenen Risiken (Präventions- und Vorbereitungsprogramme mit einer Dauer von 3 bis 5 Jahren). Die Gesamtkosten der Projekte und Programme belaufen sich auf rund 5 Millionen Franken.

4.3.2. Bürgerkrieg und Hungersnot in der Region Darfur (Westsudan)

19Die Situation, in der sich die Zivilbevölkerung im Darfurgebiet seit Februar 2003 befindet, hat – vor allem ab 2004 – die gesamte internationale Gemeinschaft mobilisiert, um eine grosse humanitäre Katastrophe in dieser Region zu vermeiden. Rund 800’000 Personen, das heisst ungefähr die Hälfte der Bevölkerung der Provinz Darfur, mussten ihre Dörfer verlassen, und ein Teil von ihnen flüchteten in den benachbarten Tschad. Am 8. April 2004 wurde zwischen der sudanesischen Regierung und den aufständischen Milizen ein Waffenstillstandsabkommen in N’Djamena abgeschlossen. Seither versuchen die humanitären Organisationen und die Geberländer, die bürokratischen Hindernisse zu beseitigen und die Sicherheitsgarantien zu erlangen, welche zur Beförderung der Hilfe für die von Krieg und Hungersnot betroffene Bevölkerung notwendig sind. Zwar wurden am 9. November 2004 in Abuja (Nigeria) humanitäre und Sicherheitsprotokolle unterzeichnet, doch hat sich die Situation seit Dezember 2004 erneut verschlechtert (siehe unten, Punkt 4.4. betreffend die humanitäre Diplomatie der Schweiz).

20Das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe (SKH) hat den vor Ort tätigen internationalen Organisationen, insbesondere dem Welternährungsprogramm (WFP), sukzessive ein Dutzend Experten zur Verfügung gestellt. Das Welternährungsprogramm konnte Ende August 2004 einen humanitären Korridor durch Libyen einrichten, um Lebensmittel für die Darfurflüchtlinge in einem Lager im Osten des Tschad zu transportieren. Im ersten Konvoi befanden sich 450 Tonnen Getreide, die durch die Beiträge der DEZA ans WFP finanziert worden waren.

212004 hat die Schweiz über 16 Millionen Franken für das Darfurgebiet für die Hilfe an die Vertriebenen in der Region, aber auch für Massnahmen zugunsten der sudanesischen Flüchtlinge im Tschad eingesetzt.

4.3.3. Wolkenbrüche und Wirbelstürme auf Haiti und in der Dominikanischen Republik

22Haiti und die Dominikanische Republik wurden Ende Mai 2004 von Wolkenbrüchen und daran anschliessenden Überschwemmungen schwer heimgesucht. Über 2000 Tote waren in den beiden Ländern zu beklagen, vor allem auf der Insel Hispaniola. Ganze Wohnviertel wurden von Wasser und Schlamm mitgerissen, und mehrere Tausend Menschen waren von der Katastrophe betroffen. Die DEZA gewährte 300’000 Dollar an humanitärer Hilfe als dringende Nothilfe für die Opfer und stellte vier Experten bereit (zwei für das WFP und zwei für die dem OCHA unterstellte UNDAC, United Nations Disaster Assessment and Coordination).

23Im September 2004 wurde Haiti nochmals von den Folgen der Wirbelstürme „Yvan“ und „Jeanne“ getroffen. Es gab Tausende von Toten, und die Überlebenden befanden sich in einer besorgniserregenden sanitären Lage. Die DEZA hat mit 200’000 Dollar zum dringlichen Aufruf des Welternährungsprogramms für die Lieferung von Lebensmitteln an die am stärksten betroffene Bevölkerung beigetragen.

24Bereits Anfang März 2004 hatte die DEZA nach dem Volksaufruhr in Haiti und dem Rücktritt von Präsident Aristide zwei Experten in die Hauptstadt Haitis entsandt, um die humanitären Bedürfnisse der Region abzuklären. Die DEZA besitzt kein Kooperationsbüro in Haiti, finanziert aber Projekte von Schweizer NRO, die sich im Rahmen der Haiti-Plattform der Schweiz zusammengeschlossen haben, wie auch die Programme des WFP vor Ort.

4.3.4. Wirbelstürme auf den Philippinen

25Der Norden der Philippinen, besonders die Insel Luzon, wurde zwischen Ende November und Anfang Dezember 2004 von Wirbelstürmen heimgesucht. Dabei gab es tausend Tote oder Vermisste, und 50’000 Familien brauchten Nothilfe. Insgesamt waren 1,5 Millionen Menschen von der Katastrophe betroffen und über 30’000 Häuser wurden völlig zerstört. Die DEZA stellte dem philippinischen Roten Kreuz über die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften 100’000 Franken an Nothilfe bereit. Diese Summe kommt zu einem Betrag in gleicher Höhe hinzu, der bereits vom Schweizerischen Roten Kreuz aufgebracht wurde.

4.3.5. Tsunamis in Südasien

26Am 26. Dezember 2004 löste ein Erdbeben Flutwellen aus, welche die Küsten Indonesiens, Sri Lankas, Malaysias, Thailands, Indiens und der Malediven schwer verwüstet haben. Am 30. Dezember hat die Eidgenossenschaft 27 Millionen Franken als Nothilfe für die Region freigegeben, und die DEZA ist dabei, die grösste humanitäre Aktion ihrer Geschichte durchzuführen7.

4.4. Humanitäre Diplomatie der Schweiz im Jahr 2004

4.4.1. Konferenz der UNRWA in Genf (7.-8. Juni 2004)

27Eine unter der Schirmherrschaft der DEZA stehende und von ihr finanzierte Konferenz des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge (UNRWA) fand am 7. und 8. Juni 2004 in Genf statt. 29 internationale Organisationen und die Vertreter von 62 Ländern nahmen daran teil, darunter die wichtigsten Geldgeber der UNRWA. Diese – in der langen Geschichte der 1949 gegründeten Organisation erstmals abgehaltene – Konferenz hatte zum Ziel, den mittelfristigen Plan (Medium Term Plan, MTP) der UNRWA zugunsten der über vier Millionen Palästinaflüchtlinge im Gazastreifen und im Westjordanland sowie im Libanon, in Syrien und Jordanien zu diskutieren. Dabei ging es nicht nur darum, die Geberländer aufzufordern, die UNRWA finanziell stärker zu unterstützen, sondern diese Länder auch bei der Planung der UNRWA-Projekte für humanitäre Hilfe mit einzubeziehen. Der mittelfristige Plan (MTP) sieht eine Unterstützung der Palästinaflüchtlinge von insgesamt über einer Milliarde Dollar für die Jahre 2004-2008 vor, wovon die Hälfte für Bildungs- und Gesundheitsprojekte und ein Drittel zur Verbesserung der Wohnverhältnise bestimmt sind. Die Beiträge der Schweiz an die UNRWA belaufen sich jährlich auf rund 12 Millionen Franken (bei einem ordentlichen Haushalt von rund 350 Millionen Dollar). Die Schweiz zählt damit zu den zwölf grössten Geldgebern der UNWRA.

Tabelle 12 : Einige Zahlen zur UNRWA

Tabelle 12 : Einige Zahlen zur UNRWA

a Die Flüchtlinge im Westjordanland wurden bis 1967 zu den Flüchtlingen in Jordanien gezählt.

Quelle : UNRWA.

4.4.2. Südsudan und Darfurgebiet

28Der Sudan ist seit 1994 ein Schwerpunktland der humanitären Hilfe der DEZA. Die DEZA trägt insbesondere zur Operation Lifeline Sudan (OLS) bei, die von der UNICEF und vom Welternährungsprogramm koordiniert wird und an der verschiedene schweizerische und ausländische NRO teilnehmen. Diese im April 1989 lancierte Operation leistet humanitäre und Nahrungsmittelhilfe für die Zivilbevölkerung im Süden des Sudans, die sich aufgrund des Bürgerkriegs und der unregelmässigen Regenfälle noch nicht selbst versorgen kann.

29Der Friedensprozess im Sudan hält seit etwa zehn Jahren an, und die Schweiz spielt dabei eine Antriebsrolle. Das Waffenstillstandsabkommen im Gebiet der Nubaberge (Südsudan) zwischen der sudanesischen Regierung und der Volksbewegung zur Befreiung des Sudans wurde im Januar 2002 in der Schweiz unter der Vermittlung der Regierungen der Schweiz und der USA unterzeichnet. Im Mai 2004 wurde zwischen den Parteien eine weitere Reihe von Abkommen unterzeichnet, die ab Jahresbeginn 2005 einen Waffenstillstand im gesamten Südsudan ermöglichen sollen.

  • 7 Le Temps, 4. Juni 2004.

30Seit Februar 2003 wird der Bürgerkrieg in der Provinz Darfur (Westsudan) vom Koordinator des UN-Büros für humanitäre Angelegenheiten (OCHA), Jan Egeland, als „grösste humanitäre Krise in der heutigen Welt“7 bezeichnet. Nach ihrem Besuch im Darfurgebiet Ende Juni 2004 versprach Bundesrätin Micheline Calmy-Rey für die von Krieg und Hungersnot heimgesuchte Bevölkerung eine erhöhte finanzielle Hilfe (bis zu 15 Millionen Franken für 2004). Bei ihrem Besuch im Sudan traf die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auch mit Vertretern der sudanesischen Regierung zusammen und schlug die guten Dienste der Schweiz für eine endgültige Regelung der Krise in der Darfurregion vor.

31Die Afrikanische Union war im Rahmen dieser Krise besonders aktiv, indem sie vor allem die afrikanische Mission im Sudan (AMIS) errichtete, die damit beauftragt ist, die Anwendung der Abkommen und Protokolle zwischen den Konfliktparteien zu beobachten und zu überwachen sowie zur Verbesserung der humanitären und Sicherheitslage im Darfurgebiet beizutragen.

4.4.3. Anwendung der Genfer Konventionen in Tschetschenien

  • 8 Einberufung einer Tschetschenien-Konferenz, von Josef Lang am 8. Oktober 2004 eingereichtes Postula (...)

32Am 8. Oktober 2004 wurde ein von 133 Nationalräten unterzeichnetes Postulat eingereicht, welches den Bundesrat beauftragt, „zu prüfen, ob die Schweiz Konsultationen mit den Vertragsstaaten der Genfer Konventionen eröffnen kann zur Vorbereitung einer Konferenz dieser Vertragsstaaten über die Anwendung der Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle in Tschetschenien“8.Das humanitäre Völkerrecht sieht bei einer schwerwiegenden Verletzung seiner Bestimmungen die Einberufung einer Konferenz der Vertragsstaaten vor. Als Depositarstaat der Genfer Konventionen obliegt es der Schweiz gemäss dem Text des Postulats, die Konsultationen zur Vorbereitung einer solchen Konferenz zu organisieren. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey vertrat die Ansicht, die internationale Gemeinschaft solle sich mit dem Problem der Menschenrechtslage in Tschetschenien befassen.

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Bibliografie

Quellen

DEZA, Advocacy Guidelines, Humanitarian Aid of the Swiss Confederation, Bern, März 2004.

DEZA, Humanitäre Hilfe des Bundes : Konzept multilaterales Engagement, 4. (überarb.) Entwurf, Dezember 2003.

DEZA, Pressemitteilungen 2004.

DEZA/seco, Jahresbericht der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2003, Bern, 2004.

Le Temps, „Secours aux palestiniens, des milliards dans un puits sans fond“, 8. Juni 2004.

Le Courrier, „133 conseillers nationaux veulent une conférence sur la Tchétchénie“, 9. Oktober 2004.

INTERNET-ADRESSEN

Afrikanische Union : http://www.africa-union.org.

Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) : http://www.deza.admin.ch.

Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) : http://www.eda.admin.ch.

Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) : http://www.icrc.org.

UN-Koordinationsbüro für humanitäre Angelegenheiten (OCHA) : http://ochaonline.un.org.

UNRWA : http://www.unrwa.org.

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Anmerkungen

1 SDC, Advocacy Guidelines, Humanitarian Aid of the Swiss Confederation, Bern, DEZA, März 2004, (nur in Englisch).

2 DEZA, Advocacy Guidelines. Einstehen für die Opfer, DEZA-Newsletter, April 2004, S. 3.

3 Humanitäre Hilfe des Bundes : Konzept multilaterales Engagement, 4. (überarb.) Entwurf, 3.12.2003.

4 Tabelle 6 auf Seite 18 des Jahresbericht der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2003 liefert noch mehr Informationen über die Aufteilung der Aufwendungen der DEZA für humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe

5 Betreffend die Einzelheiten dieser Zahlen siehe DEZA, Aide de la Suisse aux pays en développement et aux pays en transition, Statistiques 2003, Bern, Januar 2005.

6 Die Unterlagen im Zusammenhang mit der Jahrestagung der Humanitären Hilfe sind auf der Website der DEZA zu finden. (Link : „Jahreskonferenz 2004“ unten auf der Pressemitteilung vom 26. März 2004, Vergessene Krisen – Jahrestagung der Humanitären Hilfe).

7 Le Temps, 4. Juni 2004.

8 Einberufung einer Tschetschenien-Konferenz, von Josef Lang am 8. Oktober 2004 eingereichtes Postulat 04.3599.

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Abbildungsverzeichnis

Titel Tabelle 10 : Aufwendungen der Schweiz für humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe für 2003 und die drei vorhergehenden Jahre (in Millionen Franken)
Beschriftung a ÖEH : öffentliche Entwicklungshilfe.b ÖH : öffentliche Hilfe.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/181/img-1.png
Datei image/png, 10k
Titel Tabelle 11 : Aufwendungen der DEZA für bilaterale humanitäre Hilfe für 2003 und die drei vorhergehenden Jahre (in Millionen Franken)
Beschriftung a umfasst die Beiträge an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).
Abbildungsnachweis Quelle : Statistischer Dienst der DEZA, Dezember 2004.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/181/img-2.png
Datei image/png, 19k
Titel Tabelle 12 : Einige Zahlen zur UNRWA
Beschriftung a Die Flüchtlinge im Westjordanland wurden bis 1967 zu den Flüchtlingen in Jordanien gezählt.
Abbildungsnachweis Quelle : UNRWA.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/181/img-3.png
Datei image/png, 14k
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Zitierempfehlung

Papierversionen:

Xavier Tschumi Canosa, „4. Humanitäre Hilfe“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 24-1 | 2005, 47-56.

Online-Version

Xavier Tschumi Canosa, „4. Humanitäre Hilfe“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 24-1 | 2005, Online erschienen am: 19 April 2010, abgerufen am 18 April 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/181; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.181

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Autor

Xavier Tschumi Canosa

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am iuéd.

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