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HauptseiteBänder24-11. Teil : Fakten6. Welthandel

1. Teil : Fakten

6. Welthandel

Natacha Bogorad
p. 75-92

Zusammenfassung

Im Jahr 2003 erlebte der internationale Handel einen Aufschwung und erzielte eine Wachstumsrate von 4,5 Prozent. Diese Zunahme ist insbesondere auf die wachsende Nachfrage in den Vereinigten Staaten und in Ostasien zurückzuführen. Für 2004 lassen die Prognosen ein Wachstum von über 7 Prozent ersehen. Die höchsten Zuwachsraten im Handel verzeichneten Asien und die Transitionsländer. Der Anteil der Entwicklungsländer am Wachstum des internationalen Handels hat sich 2003 weiter ausgedehnt.

Ein wichtiger Meilenstein im Jahr 2004 war der Abschluss eines Rahmenabkommens in der Welthandelsorganisation (WTO). Nach intensiven Verhandlungen verabschiedeten die WTO-Mitglieder einen Beschluss, der aus einem allgemeinen Teil und aus vier Anhängen über die Landwirtschaft, den Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse, über die Dienstleistungen und über die Handelserleichterung besteht. Dank diesem Abkommen können die Verhandlungen der Doha-Runde, die nach dem Fiasko der Konferenz von Cancún im September 2003 auf Sparflamme geschaltet wurden, wieder in Gang gebracht werden. Das nächste Etappenziel ist die Ministerkonferenz von Hongkong, die im Dezember 2005 tagen soll.

Das Rahmenabkommen löste kontrastreiche Reaktionen aus. Die Schweiz begrüsste die Einigung vor allem deshalb, weil nun die Verhandlungen wieder aufgenommen werden können. Die schweizerischen und ausländischen NGO dagegen bezeichneten das Abkommen als unausgewogen und den Entscheidungsprozess als undurchsichtig.

Das zweite prägende Ereignis des Jahres 2004 war die Ausrichtung der 11. Konferenz der UNCTAD (Konferenz der Vereinten Nationen über Handel und Entwicklung) in São Paulo unter dem Motto der Übereinstimmung der nationalen und internationalen Visionen zu Handel und Entwicklung. Die Förderung des Süd-Süd-Handels wurde als ein wichtiger Faktor für die Entwicklung in den Vordergrund gestellt. Schliesslich fand eine lebhafte Auseinandersetzung zur Rolle und zum Mandat der UNCTAD statt. Die Reaktionen auf die UNCTAD XI waren global positiv ; die schweizerischen NGO freuten sich besonders darüber, dass die unabhängige und kritische Rolle der UNCTAD bewahrt blieb.

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Volltext

6.1. Entwicklung der Handelsbeziehungen

  • 1 Die volumenmässige oder reale Zunahme beruht auf den nominalen Werten des Handels, korrigiert um di (...)

1Der internationale Handel entwickelte sich im ersten Halbjahr 2003 nur schleppend. Das war grösstenteils auf vorübergehende Ursachen wie SARS (Severe Acute Respiratory Syndrome) in Ostasien und auf den Irak-Krieg zurückzuführen. Im zweiten Halbjahr dagegen legte der internationale Handel an Dynamik zu. Das wertmässige Wachstum des Warenhandels erreichte 2003 in nominalen Zahlen 16 Prozent, dasjenige des Dienstleistungshandels 12 Prozent. Es ist zu betonen, dass der Handel nominal (in Dollar) viel stärker zunahm als real, was sich insbesondere aus den Wechselkursschwankungen erklärt. So expandierte der Warenhandel z.B. real um 4,5 Prozent und nominal um 16 Prozent1. Das Wachstum ist besonders auf die steigende Nachfrage in den Vereinigten Staaten und in Ostasien zurückzuführen.

  • 2 WTO, International Trade Statistics 2004, Genf ; idem, World Trade Report 2004, op. cit.

2Die Perspektiven für 2004 lassen eine weitere Beschleunigung des Weltwirtschaftswachstums ersehen. Schätzungen zufolge soll die Produktion in realen Zahlen um 3,7 Prozent und der Handel um 7,5 Prozent zunehmen. Der starke Erdölpreisanstieg und das wachsende amerikanische Defizit bedeuten jedoch Risiken, welche den Verlauf der Handelsbeziehungen beeinflussen können2.

Tabelle 15 : Weltausfuhren von Waren und kommerziellen Dienstleistungen, 2003 (in Milliarden Dollar und Prozent)

Tabelle 15 : Weltausfuhren von Waren und kommerziellen Dienstleistungen, 2003 (in Milliarden Dollar und Prozent)

Quelle : WTO, World Trade Report 2004, Genf, Tabelle IA2, S. 7.

  • 3 Die Warenexporte der Schweiz betragen wertmässig 99,4 Milliarden Dollar, was 1,3 % der gesamten glo (...)
  • 4 WTO, International Trade Statistics 2004, op. cit., S. 21 und 23.

3Die Schweiz belegt in der Liste der Welthandelsorganisation (WTO), welche die wichtigsten Exporteure und Importeure im internationalen Warenhandel aufführt, die 19. bzw. 18. Stelle3. Bei den Exporten nehmen Deutschland, die Vereinigten Staaten und Japan die ersten Plätze ein ; bei den Importen sind die Vereinigten Staaten Spitzenreiter, gefolgt von Deutschland und China. Im Bereich der kommerziellen Dienstleistungen belegt die Schweiz den 16. Rang der wichtigsten Exportländer und den 24. Rang der wichtigsten Importländer. Angeführt wird die Rangliste von den Vereinigten Staaten, vom Vereinigten Königreich und von Deutschland4.

6.1.1. Internationaler Warenhandel nach Regionen

  • 5 Ibid., S. 8-15.

4Im Jahr 2003 wurde in Asien und in den Transitionsländern die Talsohle durchschritten. Asien verzeichnete sowohl bei den Warenexporten wie auch bei den Warenimporten zweistellige nominale (17 % bzw. 19 %) und reale Wachstumszahlen (12 % bzw. 11 %). Die Transitionsländer weisen eine stattliche Zunahme der Exporte um nominal 28 Prozent und der Importe um nominal 27 Prozent aus ; in realen Zahlen beträgt die Hausse 12 Prozent und 11 Prozent. In Lateinamerika legten die Warenexporte wertmässig um 9 Prozent zu, die Importe jedoch nur um 3 Prozent. Dagegen lag in Nordamerika das Wachstum der wertmässigen Importe (8 %) über demjenigen der Exporte (5 %). In Westeuropa wird zwar eine hohe nominale Zunahme der Ausfuhren und der Einfuhren von 18 Prozent bzw. 19 Prozent ausgewiesen, jedoch bleibt das Wachstum real mit unter 2 Prozent bescheiden5.

Tabelle 16 : Wertmässiges Wachstum des internationalen Warenhandels nach Regionen, 2003 (in Milliarden Dollar und Prozent)

Tabelle 16 : Wertmässiges Wachstum des internationalen Warenhandels nach Regionen, 2003 (in Milliarden Dollar und Prozent)

Quelle : WTO, International Trade Statistics 2004, Genf, Tabelle I.3, S. 20.
* mit Ausnahme Mexikos

6.1.2. Platz der Entwicklungsländer im Welthandel

  • 6 UNCTAD, Trade and Development Report 2004, New York ; Genf, UNO, 2004, S. 43-49.

5Das Handelswachstum wurde 2003 überwiegend von den Entwicklungsländern erzeugt. 2003 steuerten die Entwicklungsländer gegenüber 2002 66 Prozent zur volumenmässigen Zunahme der weltweiten Exporte und 50 Prozent zur Zunahme der weltweiten Importe bei. Der Warenhandel der Entwicklungsländer verzeichnete ein volumenmässiges Wachstum von über 10 Prozent. In Ost- und Südasien wurden Wachstumszahlen von über 14 Prozent ausgewiesen. Auch in Afrika war ein Zuwachs der volumenmässigen Wareneinfuhren und -ausfuhren von über 20 Prozent (nominal) bzw. praktisch 8 Prozent (real) zu beobachten. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Exporthausse der Erdöl exportierenden Länder zurückzuführen. Lateinamerika dagegen erholte sich allmählich von der Rezession der Vorjahre6.

6.2. Welthandelsorganisation (WTO)

6Die Welthandelsorganisation (WTO) lancierte im Jahr 2001 in Doha eine neue Handelsverhandlungsrunde, in deren Mittelpunkt das Doha-Entwicklungsprogramm steht. Die letzte Ministerkonferenz der WTO vom September 2003 in Cancún sollte einen Meilenstein bilden. Sie endete aber mit einem Misserfolg. Die Mitglieder vereinbarten schliesslich, die Doha-Runde neu zu starten ; der Termin vom 1. Januar 2005 konnte nicht eingehalten werden.

Jahrbuch 2004, Nr. 1, Kap. 6, Punkt 6.2., S. 85-98.

6.2.1. Neubeginn der Verhandlungen nach Cancún

  • 7 Statement by the Chairperson of the General Council and the Director-General, vom 14. Oktober 2003, (...)
  • 8 Statement by the Chairperson of the General Council, vom 15. Dezember 2003, Statement by Director-G (...)

7Nach der Rückreise aus Cancún einigten sich die Mitgliedsländer in Genf da­ rauf, die Arbeiten der Verhandlungsausschüsse auf Eis zu legen7 und in vier zentralen Bereichen informelle Konsultationen durchzuführen : Landwirtschaft, Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Produkte, Singapur-Themen (Investitionen, Handelserleichterung, Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen, Wettbewerbspolitik) und Baumwolle. Anlässlich der letzten Generalratstagung des Jahres vom Dezember 2003 stellten der Vorsitzende des Generalrates Carlos Pérez del Castillo und der WTO-Generaldirektor Supachai Panitchpakdi die Schlussfolgerungen vor, die sie aus den Konsultationen gezogen hatten8. Sie betonten, dass seit Cancún ein langer Weg zurückgelegt worden sei, und dass die Mitgliedsstaaten ihr Engagement für das multilaterale System und für das Doha-Entwicklungsprogramm bekundet hätten. Deshalb lautete ihr Fazit, dass die Länder bereit seien, die Arbeit in den Verhandlungsgruppen wieder aufzunehmen. Allerdings wiesen sie auch darauf hin, dass noch zahlreiche Meinungsunterschiede zwischen den Mitgliedern bestanden und dass im Berichtszeitraum kaum echte Verhandlungen stattgefunden hätten. Das Jahresende 2003 war von einem langsameren Diskussionsrhythmus, aber auch von einer konstruktiven Haltung für die Fortsetzung der Verhandlungen und für den Neustart der Doha-Runde geprägt.

  • 9 Zoellick Embarks on Global Push to Make Strong Progress on Doha Negotiations, 2. August 2004, http: (...)
  • 10 Insbesondere während der UNCTAD XI im Juni 2004 in São Paulo.

8Anfang 2004 kamen die Handelsverhandlungen allmählich wieder in Gang. Die beiden Schwergewichte der WTO zeigten rasch Zeichen der Bereitschaft für einen neuen Verhandlungsstart : Die Vereinigten Staaten und die Europäische Union richteten ein Schreiben mit Vorschlägen für die Wiederaufnahme der Verhandlungen an die Adresse der übrigen WTO-Mitgliedsstaaten9. Auf einer Tagung des Generalrats im Februar 2004 wurde die Nominierung der neuen Vorsitzenden der WTO-Organe abgesegnet. Damit war die Bahn frei für die Wiederaufnahme der Verhandlungen. Während der ersten Jahresmonate wurde das Klima in der WTO verhandlungsfreundlicher ; allmählich zeichnete sich ein Konsens für das Ziel ab, vor der Sommerpause ein Rahmenabkommen zu verabschieden. In diesem ganzen Zeitraum bis Juli fanden eine Fülle von Konsultationen und Sitzungen der verschiedenen WTO-Mitgliedsstaaten in Genf sowie am Rande mehrerer Gipfeltreffen statt10. Nach langwierigen Verhandlungen ei­ nigten sich die WTO-Mitglieder schliesslich im Juli 2004 auf ein Rahmenabkommen (Gesamtergebnisse vom Juli).

6.2.2. Position der Schweiz

  • 11 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Die Schweiz begrüsst den Neustart der Doha-Verhandlung (...)
  • 12 Die G-10 umfasst die folgenden Länder : Bulgarien, Island, Israel, Japan, Korea, Liechtenstein, Mau (...)
  • 13 Beispielsweise Umwelt, ländliche Entwicklung oder Nahrungsmittelsicherheit.
  • 14 WTO, Bericht über die Sitzung des Generalrates vom 31. July 2004 und die Annahme der Entscheide für (...)
  • 15 Die Vereinigten Staaten, die Europäische Union, Australien, Brasilien und Indien tagten mehrmals hi (...)

9Das Rahmenabkommen vom Juli 2004 ist aus schweizerischer Perspektive global positiv zu beurteilen. Die Ergebnisse verleihen erstens den Verhandlungen der Doha-Runde nach dem Scheitern der Konferenz von Cancún neuen Schwung. Zweitens stimmen sie überwiegend mit den schweizerischen Interessen überein. Hinsichtlich der Landwirtschaft verlautbarte die Regierung, dass das Rahmenabkommen einen weiteren Liberalisierungsschritt aufzeichne und „auf die spezifischen Bedürfnisse der Schweizer Landwirtschaft Rücksicht nimmt“11. Die Landwirtschaft bedeutet für die Schweiz ein sehr heikles Thema. Die Schweiz vertritt ihre Interessen in der G-1012, einer Gruppe von 10 Ländern, welche sich für die schrittweise und begrenzte Liberalisierung des Sektors und für die Berücksichtigung der nichtkommerziellen Aspekte der Landwirtschaft einsetzen13. Die Schweiz stuft die Liberalisierung des Marktzugangs für nichtlandwirtschaftliche Produkte als Priorität ein und betrachtet Anhang B des Rahmenabkommens als gute Grundlage für die künftigen Verhandlungen über die Modalitäten14. In der Fortsetzung der Verhandlungen sollten nach schweizerischer Auffassung nicht nur die Zölle, sondern auch die nichttarifären Hindernisse reduziert werden. Entscheidend wichtig ist ausserdem die substanzielle Verbesserung des Marktzugangs der Schwellenländer. Im Dienstleistungsbereich – ein weiterer Schlüsselsektor – müssen nach Auffassung der Schweiz noch viele Fortschritte besonders hinsichtlich der Qualität der Angebote erzielt werden. Die Schweiz hatte sich nachdrücklich für den Start von Verhandlungen zu den vier Singapur-Themen ausgesprochen. Sie bedauerte, dass die Punkte Investitionen, Transparenz des öffentlichen Beschaffungswesens und Wettbewerbspolitik nicht in die Verhandlungen der Doha-Runde aufgenommen wurden. Dagegen begrüsste sie den Beschluss, die Handelserleichterung auf die Tagesordnung zu setzen. Schliesslich kritisierte die Schweiz den Verhandlungsprozess an sich und warnte vor der Tendenz bestimmter Mitgliedsstaaten, gerade im Rahmen der Landwirtschaft hinter verschlossenen Türen zu verhandeln15.

6.2.3. Ergebnisse des Rahmenabkommens vom Juli 2004

Allgemeine Präsentation

  • 16 Diese Themen werden im Allgemeinen Teil mit der Präzisierung aufgeführt, dass sie nicht Teil des Do (...)

10Die WTO-Mitglieder verabschiedeten am 1. August 2004 ein Rahmenabkommen mit zwei Teilen. Der Beschluss enthält einen allgemeinen Teil, der besonders den Themen Landwirtschaft, Baumwolle, Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Produkte, Entwicklung, Dienstleistungen, Handelserleichterung sowie den drei übrigen „Singapur-Themen“16 gewidmet ist. Die ursprünglich auf den 1. Januar 2005 anberaumte Frist für den Abschluss der Doha-Runde wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben ; schliesslich wurde beschlossen, die 6. Ministerkonferenz im Dezember 2005 in Hongkong abzuhalten.

11Der Beschluss umfasst zudem vier Anhänge, in denen die Themen Landwirtschaft, Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Produkte, Dienstleistungen und Handelserleichterung detaillierter behandelt werden.

  • 17 Bei der G-20 handelt es sich um eine Gruppe von Entwicklungsländern wie Brasilien, Indien und Südaf (...)

12Das Rahmenabkommen von 2004 markierte für die WTO-Mitgliedsstaaten einen Wendepunkt in der Doha-Verhandlungsrunde. Das Abkommen bedeutete eine solide Grundlage für die Fortsetzung der Verhandlungen. Die Mitglieder messen der Beibehaltung eines multilateralen Handelssystems, gepaart mit einem Streitbeilegungsverfahren, wesentliche Bedeutung bei. Allerdings gehen die Interessen je nach Sektor und Land auseinander. Die Landwirtschaft dient als Paradebeispiel zur Veranschaulichung der Interessensunterschiede. Einige Entwicklungsländer, besonders die Mitglieder der G-2017, sind sehr an einer Liberalisierung des Sektors interessiert, da sie sich davon substanzielle Vorteile versprechen. Andere Entwicklungsländer – die Nettonahrungsmittelimporteure – lehnen die Liberalisierung ab. Die Europäische Union und die Schweiz vertreten in der Landwirtschaft gemessen an der Liberalisierung anderer Sektoren wie nichtlandwirtschaftliche Produkte oder geistiges Eigentum relativ defensive Interessen. Besonders problematisch schliesslich ist die Lage der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) : Sie werden zwar von den meisten bereits ausgehandelten und künftigen Verpflichtungen befreit, können aber nicht mehr den Zollschutz und die interne Stützung erhöhen.

Entwicklungsfragen

  • 18 WTO, Doha Work Programme. Decision Adopted by The General Council on 1 August 2004, 2004, Dok. WT/L (...)
  • 19 Die in den WTO-Übereinkommen niedergelegten Bestimmungen über die besondere und differenzierte Beha (...)
  • 20 WTO, Doha Work Programme. Decision Adopted by The General Council on 1 August 2004, op. cit., Abs. (...)
  • 21 Ibid., S. 3.

13Die Entwicklungsfragen werden im allgemeinen Teil des Beschlusses vom Juli 2004 behandelt. Der Beschluss betont, dass die Interessen der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder in den Mittelpunkt des Arbeitsprogramms von Doha18gestellt werden sollen. Ausserdem wird erneut gefordert, für die besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer19 präzisere, effektivere und operationellere Bestimmungen20 vorzusehen. Hervorgehoben wird auch die Bedeutung der technischen Zusammenarbeit und des Kapazitätsausbaus für die Entwicklungsländer, damit sie ihre Volkswirtschaften anpassen und diversifizieren können. Der Beschluss vom Juli 2004 erinnert daran, dass die Anliegen der am wenigsten entwickelten Länder in den Verhandlungen mit berücksichtigt werden müssen, und verlangt, Lösungen für die Probleme bestimmter Länder bei der Umsetzung der WTO-Übereinkommen zu finden. Schliesslich sollen in den Verhandlungen die Fragen Nahrungsmittel­ sicherheit, Präferenzen, Grundprodukte und Nettonahrungsmittelimporte bearbeitet werden. Die Interessen der kleinen und schwachen Volkswirtschaften verdienen besondere Berücksichtigung, ohne jedoch eine neue Unterkategorie von Mitgliedern zu schaffen21.

Landwirtschaft

  • 22 Ibid., S. A-1 – A-9.
  • 23 Besonders die G-10, zu der neben der Schweiz die Nettonahrungsmittelimporteure gehören und die sich (...)
  • 24 WTO, Doha Work Programme. Decision Adopted by The General Council on 1 August 2004, op. cit., Anhan (...)

14Der „Framework for Establishing Modalities in Agriculture“ (Rahmen für die Erstellung von Modalitäten in der Landwirtschaft, Anhang A)22 bildet einen in langwierigen und zähen Verhandlungen errungenen Kompromiss. Die G-20 erwies sich in diesen Diskussionen erneut als wichtiger Akteur. Erwähnenswert ist aber vor allem die Entstehung der Gruppe der fünf interessierten Parteien, weil diese letztlich den Abschluss des Rahmenabkommens vom Juli förderte. Die Vereinigten Staaten, die EU, Australien, Brasilien und Indien versammelten sich mehrmals hinter verschlossenen Türen und einigten sich auf ein Dokument, das als Grundlage für den Schlusstext diente. Diese Sonderrolle war bestimmten Ländern ein Dorn im Auge. Sie äusserten Bedenken an dem exklusiven Verhandlungsprozess23, zumal die Landwirtschaft ein Kernthema der Verhandlungen bildete, die zu den Gesamtergebnissen vom Juli geführt hatten. Anhang A ist den drei Pfeilern der Landwirtschaft : interne Stützung, Exportförderung und Marktzugang gewidmet. Es ist zu betonen, dass die am wenigsten entwickelten Länder von Verpflichtungen zur Verringerung der internen Stützung, der Exportförderung und der Zölle befreit werden24.

  • 25 Die Massnahmen der internen Stützung werden entsprechend ihren Auswirkungen auf den Handel in drei (...)

15Das Rahmenabkommen sieht globale Reduzierungsziele für die interne Stützung vor. Daneben wurde beschlossen, für Blue-Box-Stützungsmassnahmen eine Höchstgrenze von 5 Prozent der Agrarproduktion festzusetzen. Des Weiteren sollen die Kriterien der Green Box überarbeitet werden, so dass sie sich wirklich höchstens noch geringfügig auf den Handel auswirken25.

  • 26 Das Rahmenabkommen bezieht sich nicht nur auf Exportsubventionen, sondern auch auf Exportkredite, E (...)

16Im Rahmenabkommen wird klar die Abschaffung aller Formen von Exportbeihilfen sowie Disziplinen zu allen Exportmassnahmen mit gleichwertiger Wirkung gefordert26. Ein Novum ist das Vorhaben, einen glaubwürdigen Termin für die Beseitigung dieser Massnahmen festzusetzen. Allerdings muss über diesen Termin noch verhandelt werden.

  • 27 Die Einzelheiten der mehrschichtigen Formel müssen gemäss bestimmten Grundsätzen noch ausgehandelt (...)

17Unter dem Kapitel Marktzugang einigten sich die Länder auf eine substanzielle Verbesserung auf der Basis einer mehrschichtigen Formel, welche die unterschiedlichen Zollstrukturen berücksichtigen soll27. Alle Länder können so genannte „heikle“ Produkte bezeichnen, für die gegebenenfalls eine separate Behandlung in Betracht kommt. Die Entwicklungsländer verfügen mit der Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl „besonderer Produkte“ zu bezeichnen, auf welche eine flexiblere Regelung greifen könnte, über einen zusätzlichen Handlungsspielraum.

Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Produkte

  • 28 Der letzte Punkt war bereits im „Derbez“-Text enthalten.

18Der Rahmen zur Erstellung von Modalitäten für den Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Produkte (oder Anhang B) beruht weitgehend auf dem „Derbez“-Text. Dabei handelt es sich um den Entwurf einer Ministererklärung, der während der Ministerkonferenz von Cancún im September 2003 zwar herausgegeben, aber nicht verabschiedet wurde. Der Text wurde indessen in einigen Punkten ergänzt, um die Forderungen mehrerer Entwicklungsländer zu berücksichtigen. Der erste Absatz des Rahmenabkommens vom Juli, der im ursprünglichen Text nicht existierte, hält fest, dass weitere Verhandlungen geführt werden müssen, um eine Einigung zu spezifischen Sachfragen zu finden (z.B. Zollsenkungsformel oder Flexibilität für die Entwicklungsländer). Die Entwicklungsländer müssen auf ihre Reduzierungsverpflichtungen keine volle Gegenseitigkeit anwenden. Die am wenigsten entwickelten Länder schliesslich werden von der Anwendung der Zollformel befreit28.

Dienstleistungen

Jahrbuch 2004, Nr. 1, Kap. 6, Punkt 6.2., Verhandlungsthemen, S. 88.

  • 29 Der Dienstleistungsrat hatte diese Empfehlungen verabschiedet. Siehe Dienstleistungsrat, Report of (...)
  • 30 Erbringungsart 4 betrifft Personen aus einem Mitgliedsland, die Diensleistungen in einem anderen Mi (...)

19Die Verhandlungen über die Dienstleistungen bestanden im Wesentlichen im Austausch von Angeboten und Nachfragen der Mitglieder. Der Beschluss vom Juli 2004 enthält Empfehlungen des Dienstleistungsrates (Anhang C) für die Fortsetzung der Verhandlungen29. Der Beschluss appelliert an die noch säumigen Mitglieder, ihre Erstangebote möglichst rasch einzureichen. Ausserdem wird das Interesse der Entwicklungsländer an Erbringungsart 430 betont. Der Generalrat schlägt im allgemeinen Teil des Juli-Textes den Mai 2005 als Frist für die Unterbreitung der überarbeiteten Angebote vor.

Handelserleichterung

  • 31 Es wird nicht präzisiert, ob diese Themen auch aus der allgemeinen Tagesordnung der WTO gestrichen (...)

20Die Handelserleichterung wurde als einziges der vier Singapur-Themen in den Beschluss vom Juli 2004 aufgenommen. Die drei übrigen Themen – Investition, Wettbewerbspolitik und Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen – wurden offensichtlich aus den Verhandlungen der Doha-Runde gestrichen31. Genau diese Konfiguration hatten die Entwicklungsländer befürchtet, als sie auf der Ministerkonferenz von Cancún bei Beginn der Verhandlungen zu diesen Themen ihre Skepsis sehr vernehmlich zum Ausdruck brachten.

  • 32 Die Mitgliedsstaaten anerkennen, dass die besondere und differenzierte Behandlung im Rahmen der Han (...)

21Die Verhandlungen über die Handelserleichterungen werden in der „Handelsverhandlungsgruppe“ geführt, die der Handelsverhandlungsausschuss einsetzen soll. In den Modalitäten für diese Verhandlungen (Anhang D) werden die Notwendigkeit der besonderen und differenzierten Behandlung32 sowie die Gewährung von technischer Unterstützung an die Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder betont.

Baumwolle

Jahrbuch 2004, Nr. 1, Kap. 6, Punkt 6.3, S. 98-105.

  • 33 Bei den drei anderen Themen handelt es sich um die Landwirtschaft, den Marktzugang für nichtlandwir (...)

22Im Jahr 2003 reichten vier Länder West- und Zentralafrikas (WZA) – Benin, Burkina Faso, Mali und Tschad – bei der WTO eine Initiative über die Baumwolle ein. Die Baumwollinitiative verurteilt die Subventionen, die bestimmte Mitgliedsstaaten wie die Vereinigten Staaten oder die Europäische Union den Baumwollproduzenten gewähren, und verlangt die Aufhebung der Beihilfen. Das Thema Baumwolle stand auf der Tagesordnung der WTO-Ministerkonferenz vom September 2003 in Cancún. Die WTO-Mitglieder verhandelten anschliessend informell über vier prioritäre Themen, darunter Baumwolle33. Trotz der Erfolge in den Medien und der Unterstützung durch praktisch alle WTO-Mitglieder wurden in den ersten Monaten des Jahres 2004 zum Thema Baumwolle kaum Entwicklungen verzeichnet.

  • 34 WTO, Doha Work Programme. Decision Adopted by The General Council on 1 August 2004, op. cit., p. A- (...)

23Anfang 2004 drehten sich die Diskussionen in erster Linie um die Alternative : Integration der Baumwolle in die Landwirtschaftsverhandlungen (von den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und vom WTO-Sekretariat unterstützt) versus Behandlung des Themas ausserhalb der Landwirtschaft (von den afrikanischen Ländern unterstützt). In intensiven Verhandlungen zwischen den Amerikanern und den vier WZA-Ländern zeichnete sich schliesslich eine Lösung ab : Im Beschluss des WTO-Generalrates vom 1. August 2004 wurde die Baumwolle in die Agrarverhandlungen eingebunden. Allerdings wird die Baumwolle als einziges Produkt in einem getrennten Absatz behandelt, und zwar nicht nur im allgemeinen Beschlussteil, sondern auch im Anhang über die Landwirtschaft. Der Anhang hält fest, dass das Thema Bauwolle ambitiös, zügig und spezifisch34 bearbeitet werden soll. Daneben soll sich der im November 2004 eingesetzte Unterausschuss für Baumwolle mit der Baumwollfrage aus­ einander setzen. Bislang sind die WTO-Mitglieder jedoch keine feste Verpflichtung für die Beseitigung aller Formen von Baumwollsubventionen eingegangen. Die afrikanischen Länder werden alle Hebel in Bewegung setzen müssen, damit das Potenzial, welches im Beschluss steckt, auch verwirklicht wird.

  • 35 United States – Subsidies on upland cotton. Panel Report, doc. WT/DS267/R, 8. September 2004, http: (...)

24Von der ursprünglichen Forderung der afrikanischen Länder nach einer vorübergehenden finanziellen Entschädigung ist im Beschluss vom 1. August 2004 keine Rede mehr. Diese Forderung wurde de facto mit dem Kapitel über die Entwicklung, dem der Generalrat zustimmte, „ersetzt“. Darin werden die entwickelten Länder nachdrücklich aufgefordert, die Entwicklungsaspekte der Baumwolle im Rahmen ihrer bilateralen Programme und auf multilateraler Ebene aufzugreifen. Im Übrigen sollen der Generaldirektor der WTO und andere internationale Organisationen Verhandlungen über eine weitergehende Berücksichtigung der Entwicklungsbedürfnisse der Länder führen, welche von Baumwolle abhängen. Die Veröffentlichung des Panel-Berichts des WTO-Streitbeilegungsorgans (im Rahmen einer Streitigkeit zwischen Brasilien und den Vereinigten Staaten betreffend die amerikanische upland-Baumwolle) bedeutet schliesslich einen Wendepunkt für die afrikanischen Länder. Dieser Bericht redet den Forderungen der WZA-Länder das Wort35 (siehe unten Kasten über die Streitbeilegung).

6.2.4. Reaktionen der Schweiz auf die Ergebnisse vom Juli 2004

25Nach dem Fiasko der Konferenz von Cancún standen die WTO-Länder gewissermassen unter Zugzwang, ein Rahmenabkommen auszuarbeiten, um eine Krise des multilateralen Handelssystems abzuwenden. Einige Nichtregierungsorganisationen (NGO) hatten diesen Ausweg zwar begrüsst, aber zahlreiche Beobachter betonten, dass die Fortsetzung der Doha-Runde besonders für die Entwicklungsländer entscheidend wichtig sei. Die zähen Verhandlungen im ersten Halbjahr 2004 und die Ergebnisse vom Juli 2004 wurden deshalb von allen Beteiligten mit Interesse verfolgt.

  • 36 economiesuisse, WTO-Rahmenabkommen : Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, Medienmitteilung (...)

26Der Verband der Schweizer Unternehmen begrüsst den Abschluss des Rahmenabkommens, weil es den Neustart der Verhandlungen der Doha-Runde ermöglicht, welche für die Schweizer Volkswirtschaft von grundlegender Bedeutung sind. Das Rahmenabkommen stellt allerdings aus Sicht des Verbands eine „absolute Minimallösung“36 dar. Im Übrigen wird mit Bedauern festgestellt, dass die Ergebnisse für den Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Produkte und für die Dienstleistungen sehr bescheiden ausgefallen sind und dass von den vier Singapur-Themen nur die Handelserleichterung in der Agenda der Doha-Runde enthalten ist.

  • 37 Schweizerischer Bauernverband, WTO-Abkommen stellt Schweizer Landwirtschaft vor enorme Herausforder (...)

27Der Schweizerische Bauernverband (SBV) beklagt, dass das Rahmenabkommen vom Juli 2004 kaum auf die nicht handelsbezogenen Anliegen der Landwirtschaft eingeht. Nach Auffassung des SBV stellt das Abkommen die Schweizer Landwirtschaft vor enorme Herausforderungen ; sie muss „grosse Opfer bringen, ohne dass dabei sensible Bereiche ausreichend berücksichtigt werden“37. Der SBV bezeichnet deshalb das Rahmenabkommen als „unausgewogen“.

  • 38 Erklärung von Bern, WTO-Verhandlungen : Entwicklungsländer zahlen hohen Preis, Pressekommuniqué, 2. (...)
  • 39 Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke, „WTO-Verhandlungen – Was taugt der Kompromiss von Genf ?“, Glob (...)

28Auch die schweizerischen NGO vermissen im Rahmenabkommen die richtige Balance. Die Erklärung von Bern kritisiert die grossen Konzessionen, die den Entwicklungsländern besonders in den Sektoren Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen abverlangt wurden38 ; als Gegenleistung hätten sie nur das Versprechen der Industrieländer – ohne verbindlichen Zeitrahmen – erhalten, ihre Landwirtschaft zu liberalisieren. Ausländische NGO wie Oxfam International schliessen sich dieser Kritik an. Viele Kreise, besonders die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke, verurteilten ferner die mangelnde Transparenz in den Verhandlungen39.

6.2.5. Nächste Etappen

29Das Rahmenabkommen vom Juli bildete den Höhepunkt des Jahres 2004. Nach der Sommerpause wurden die Sitzungen und die technischen Diskussionen in der WTO fortgesetzt. Viele Fragen, besonders die Modalitäten und die genauen Zahlen, müssen vor dem Abschluss der Verhandlungen noch geklärt werden. Da die Mitgliedsstaaten vor dem Sommer unter Zeitdruck standen, eine Einigung zu finden, gingen sie bestimmten Hürden aus dem Weg.

30Der Termin vom 1. Januar 2005, der das Ende der Doha-Runde markieren sollte, wurde ohne nähere Angaben hinausgeschoben. Die Mitgliedsstaaten ziehen es im Moment vor, sich keine Frist für den Abschluss der Runde zu setzen. Gegenwärtig haben sie das nächste Etappenziel – die Ministerkonferenz von Hongkong im Dezember 2005 – im Visier. Um bis dahin konkrete Ergebnisse zu erzielen, müssen sie noch grössere Anstrengungen leisten.

6.2.6. WTO-Beitritte

31Nepal wurde am 23. April 2004 als 147. Mitglied in die WTO aufgenommen. Kambodscha trat der Organisation am 13. Oktober 2004 als 148. Mitglied bei. Diese beiden Staaten sind als erste am wenigsten entwickelte Länder nach einem umfassenden Beitrittsprozess in die WTO aufgenommen worden.

Jahrbuch 2004, Nr. 1, Kap. 6, Punkt 6.2, S. 97-98.

  • 40 Der Kurswechsel in den Vereinigten Staaten wurde vor allem durch die Aufgabe der libyschen Massenve (...)
  • 41 Die Arbeitsgruppe steht allen WTO-Mitgliedsstaaten offen.
  • 42 Für nähere Informationen über die Beitritte wird auf die Website der WTO verwiesen, http://www.wto. (...)

32Anlässlich der Tagung des Generalrates vom 27. Juli 2004 kamen die Mitgliedsstaaten überein, den Beitrittsprozess für Libyen in die Wege zu leiten. Libyen hatte bereits 2001 ein Gesuch eingereicht, dem sich jedoch die Vereinigten Staaten bislang aus politischen Gründen widersetzten40. Als ersten Schritt im offiziellen Beitrittsverfahren setzt der Generalrat eine Arbeitsgruppe41 ein, welche die Handels- und Wirtschaftspolitik des Bewerbers prüft. Das Bewerberland muss anschliessend mit jedem darum ersuchenden Mitglied bilaterale Verhandlungen aufnehmen. Wenn diese beiden Etappen absolviert sind, bereitet die Arbeitsgruppe den Entwurf des Beitrittsvertrags vor, welchem mindestens zwei Drittel der Mitglieder zustimmen müssen42. Das Beitrittsverfahren kann wie im Fall von China und Nepal bis zu fünfzehn Jahre dauern. Das WTO-Beitrittsgesuch des Iran wurde von den Vereinigten Staaten erneut abgelehnt.

  • 43 Der Beitrittsprozess der Russischen Föderation begann im Jahr 1993.

33Im Mai 2004 beendete die Russische Föderation die bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) über seinen WTO-Beitritt43. Die beiden Partner wurden sich zu einem der Hauptstolpersteine, der russischen Preispolitik im Energiebereich, einig. Nach dieser Einigung mit der EU ist der WTO-Beitritt für die Russische Föderation in sichtbarere Nähe gerückt. Allerdings müssen noch bilaterale Abkommen mit China und den Vereinigten Staaten ausgehandelt werden. Die Russische Föderation rechnet nicht damit, der WTO vor Anfang 2006 beitreten zu können.

34Die Arbeitsgruppen für den Irak und für Afghanistan wurden im Dezember 2004 vom Generalrat geschaffen. Nach Auffassung zahlreicher Beobachter haben Saudi-Arabien, der Libanon, die Ukraine und Vietnam gute Chancen auf einen WTO-Beitritt im Jahr 2005 bzw. Anfang 2006.

Die Streitbeilegung in der WTOa

Zwei Fälle, die für die Entwicklungsländer von grundlegender Bedeutung sind, bildeten Gegenstand eines Streitbeilegungsverfahrens mit Veröffentlichung eines Berichts im Jahr 2004, nämlich Zucker und Baumwolle.

Die WTO, eine internationale Organisation, besteht aus drei Pfeilern : sie bildet einen Rahmen für die Handelsverhandlungen, umfasst sämtliche Handelsregeln und schlichtet Streitigkeiten unter den Mitgliedsstaaten. Das Streitbeilegungsverfahren kommt zum Tragen, wenn ein oder mehrere Mitglieder Verletzungen der Handelsregeln durch ein anderes Mitglied vorbringen. Eine Vereinbarungb definiert einen Prozess mit mehreren Etappen, die mit entsprechenden Fristen einher gehenc.

1. Die Streitparteien müssen sich zuerst in Konsultationen von bis zu sechzig Tagen um eine Einigung bemühen.

2. Wenn die Konsultationen scheitern, kann die Klägerin die Einsetzung eines Panels verlangen. Das Streitbeilegungsorgan (Dispute Settlement Body, DSB)d ist für die Einsetzung des Panels innerhalb einer Frist von 45 Tagen zuständig. Das Panel hat sechs Monate Zeit, um die Arbeiten abzuschliessen und sie dem Streitbeilegungsorgan zur Prüfung zu unterbreiten. Das Streitbeilegungsorgan kann sie nur mit Konsens ablehnen.

3. Die Arbeiten des Panels, die sechs Monate nicht überschreiten dürfen, unterliegen einem detaillierten, im „Memorandum of Understanding“ niedergelegten Verfahren. Die beiden Parteien machen ihre Argumente geltend, gefolgt von den jeweiligen Widerlegungen. Für technische Fragen können bei Bedarf Sachverständige herangezogen werden. Das Panel legt anschliessend einen Zwischenbericht vor, der innerhalb von zwei Wochen neu geprüft werden kann. Der Schlussbericht wird den beiden Parteien übermittelt und innerhalb von drei Wochen an alle WTO-Mitglieder verteilt. Sechzig Tage danach wird der Bericht zu einem Beschluss oder zu einer Empfehlung des Streitbeilegungsorgans, ausser wenn er mit Konsens abgelehnt wird.

4. Jede Partei kann gegen den Beschluss eine Berufung einlegen, die vom Berufungsorgan behandelt wird. Das Verfahren dauert maximal 60 Tage. Darauf hat das Streitbeilegungsorgan 30 Tage Zeit, um den Bericht des Berufungsorgans anzunehmen oder abzulehnen.

5. Wenn das beklagte Land die Empfehlungen des Panels bzw. des Streitbeilegungsorgans nicht umsetzt und wenn die beiden Parteien keine befriedigende finanzielle Entschädigung vereinbaren können, kann die Klägerin mit Bewilligung des Streitbeilegungsorgans begrenzte Handelssanktionen gegen die Gegenpartei verhängen.

Der Schlussbericht des Baumwoll-Panels wurde am 8. September 2004 veröffentlichte. Brasilien hatte am 3. Oktober 2002 eine Klage gegen die Vereinigten Staaten eingereicht. Darin machte Brasilien geltend, dass verschiedene interne Stützungsmassnahmen für die amerikanischen Baumwollproduzenten nicht rechtens seien und dass sie Brasilien schädigten. Der Bericht des Panels verurteilt zwar nicht alle von Brasilien angefochtenen amerikanischen Subventionen, aber er gibt den brasilianischen Forderungen weitgehend Recht. Das Panel forderte die Vereinigten Staaten ausserdem auf, Abhilfemassnahmen zu ergreifen. Die Vereinigten Staaten gingen am 18. Oktober 2004 gegen diesen Beschluss in Berufung.

Der Schlussbericht des Zucker-Panels wurde am 15. Oktober 2004 veröffentlicht. Brasilien und Australien hatten am 1. Oktober 2002, Thailand am 20. März 2003f Klage gegen die Europäische Union erhoben. Die Klägerinnen brachten vor, dass die EU ihre Zuckerausfuhren über das der WTO formell notifizierte Mass subventionierten und damit das WTO-Landwirtschaftsübereinkommen verletzten. Der Bericht des Zucker-Panels gab den Klägerinnen Recht ; das Panel gelangte zum Fazit, dass die Beihilfen der EU nicht mit den WTO-Regeln vereinbar waren, und forderte die EU auf, ihre Verpflichtungen einzuhalten. Die EU kündigte an, dass sie gegen diesen Beschluss Berufung einlegen werde.

a  Für nähere Informationen über das Streitbeilegungssystem der WTO : WTO-Sekretariat, Guide sur le système de règlement des différends de l’OMC, Montréal, Editions Yvon Blais, 2004 ; idem, Les procédures de règlement des différends de l’OMC, Montréal, Editions Yvon Blais, 2004 (2. Auflage).

b  Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung, http://www.wto.org >Trade Topics >Dispute Settlement.

c  Es handelt sich um approximative Fristen.

d  Das Streitbeilegungsorgan setzt sich aus allen WTO-Mitgliedern zusammen. Es übt die Befugnisse des Generalrats sowie der Räte und Ausschüsse der betroffenen Übereinkommen aus.

e  United States – Subsidies on upland cotton. Panel Report, doc. WT/DS267/R, 8. September 2004, http://www.wto.org.

f  European Communities – Export Subsidies on Sugar. Australia‘s Complaint. Panel Report, doc. WT/DS265/R ; Brazil‘s Complaint, doc. WT/DS266/R ; Thailand‘s Complaint, doc. WT/DS283/R, 15. Oktober 2004, http://www.wto.org.

6.3. Konferenz der Vereinten Nationen über Handel und Entwicklung (UNCTAD)

Porträt der UNCTAD

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Handel und Entwicklung (UNCTAD) wurde 1964 zur Behandlung der Belange der Entwicklungsländer geschaffen. Die UNCTAD bildet das wichtigste Gremium der Organisation der Vereinten Nationen für die Thematik Handel und Entwicklung. Das höchste Organ ist die Konferenz der Mitgliedsstaaten, die alle vier Jahre tagt. Die Konferenz befasst sich mit handels- und entwicklungsbezogenen Fragen und fördert die Konsensbildung in diesem Bereich. Daneben legt sie die Rolle und die Prioritäten der UNCTAD fest. Die Folgearbeiten in der Zeit zwischen den Konferenzen werden vom Rat für Handel und Entwicklung übernommen, welcher die Tätigkeiten der UNCTAD beaufsichtigt. Die drei Ausschüsse des Rates befassen sich mit allgemeinen politischen Fragen und geben Leitlinien für die Arbeiten des Sekretariats vora. Das Sekretariat besteht aus dem Generalsekretär, dem Vizegeneralsekretär und fünf Abteilungenb. Im Jahr 2004 zählte die UNCTAD 192 Mitgliedsstaaten und 400 Beschäftigte. Der Haushalt belief sich auf 69 Millionen Dollar. Der Sitz der UNCTAD liegt in Genf. Die Schweiz ist seit der Gründung Mitglied der UNCTAD und gehört im Bereich der technischen Zusammenarbeit zu den wichtigsten Geldgebern.

Die UNCTAD hat den Auftrag, die Entwicklungsländer bei der Einbindung in den Welthandel zu unterstützen und ihre Entwicklung zu fördern. Dazu erfüllt sie drei Aufgaben :

1. Rolle als zwischenstaatliches Diskussionsforum zur Konsensförderung ;

2. Forschungs- und Analysearbeiten, Datenerhebung ;

3. technische Unterstützung der Mitgliedsstaaten.

a  Die drei Ratsausschüsse sind Folgende : Ausschuss für Güter- und Dienstleistungshandel und Grundprodukte, Ausschuss für Investition, Technologie und verwandte Finanzfragen, Ausschuss für Unternehmen, Handelserleichterung und Entwicklung. Ausserdem wird der Ausschuss für Wissenschaft und Technologie im Dienst der Entwicklung – ein Unterorgan des Wirtschafts- und Sozialrates der UNO – vom Sekretariat der UNCTAD bedient.

b  Vier Abteilungen widmen sich der Forschung und der technischen Zusammenarbeit : Abteilung für Globalisierung und Entwicklungsstrategien, Abteilung für Güter- und Dienstleistungshandel und Grundprodukte, Abteilung für Investition, Technologie und Unternehmensförderung, Abteilung für Dienstleistungsinfrastruktur und Förderung der Handelseffizienz. Die fünfte Abteilung befasst sich mit der Verwaltung. Ferner existiert ein Sonderprogramm für die Inselstaaten und Binnenländer unter den am wenigsten fortgeschrittenen Entwicklungsländern.

6.3.1. 11. Konferenz von São Paulo, 13.-18. Juni 2004

  • 44 UNCTAD, São Paulo Consensus und The Spirit of São Paulo, doc. TD/L.382 und TD/410, 2004, http://www (...)
  • 45 UNCTAD, Developing Countries Launch New Round of Trade Negotiations, Pressemitteilung, 17. Juni 200 (...)

352004, im Jahr des vierzigsten Jubiläums der UNCTAD, tagte die 11. Vierjahreskonferenz vom 13. bis zum 18. Juni in São Paulo, Brasilien. Die UNCTAD XI stand unter dem Motto der Übereinstimmung der nationalen und internationalen Visionen zu Handel und Entwicklung zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Entwicklung. Die Tagesordnung umfasste vier Unterthemen : Entwicklungsstrategien in einer globalisierten internationalen Wirtschaft, Stärkung der Produktionskapazitäten und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, Beitrag des internationalen Handelssystems und der Handelsverhandlungen zur Entwicklung, Partnerschaft für Entwicklung. Zum Abschluss der UNCTAD XI wurden drei Dokumente verabschiedet : eine Erklärung mit dem Titel The Spirit of São Paulo, das Verhandlungsdokument São Paulo Consensus44 sowie eine Erklärung zum globalen System der Handelspräferenzen zwischen den Entwicklungsländern45.

Übereinstimmung der nationalen und internationalen Entwicklungsförderung

  • 46 UNCTAD, São Paulo Consensus, op. cit., Abs. 6, 7, 8,12 und 13.

36Der São PauloConsensus stellt fest, dass die Globalisierung zwar ein grosses Wachstums- und Entwicklungspotenzial birgt, dass aber gerade die am wenigsten entwickelten Länder daraus keinen Nutzen ziehen konnten. Deshalb müssen Entwicklungsstrategien ausgearbeitet werden, die der Auswirkung der Globalisierung auf die menschliche und soziale Dimension Rechnung tragen. Ziel ist es, die Nachteile zu minimieren und die Vorteile zu verstärken. Damit ein zufriedenstellender Entwicklungsprozess gefördert werden kann, müssen die sich ergänzenden Verantwortungen von Markt und Staat berücksichtigt werden. Mit der Einführung des neuen Konzepts „policy space“, d.h. staatlicher Handlungsspielraum in der nationalen Politik, besonders in den Sektoren Handel, Investition und industrielle Entwicklung, betont der Konsens die Bedeutung des Staates. Jede Regierung muss einen eigenen Ausgleich zwischen den Vorteilen, die mit den Regeln und internationalen Verpflichtungen verbunden sind, und den entsprechenden Einschränkungen des „policy space“ finden46. Das gilt um so mehr, als es in einem Konsenssystem kein Patentrezept für die Entwicklung gibt.

Übereinstimmung unter den verschiedenen internationalen Institutionen

  • 47 Ibid, Abs. 10, 11 und 17.

37Der São PauloConsensus unterstreicht auch die Bedeutung der verstärkten Kooperation unter den verschiedenen Tätigkeiten der UNO und plädiert für eine engere Zusammenarbeit der internationalen Finanz-, Währungs- und Handelsorganisationen, um die Synergien, die Komplementarität und die gegenseitige Unterstützung zu fördern. Dabei muss die Entwicklung im Mittelpunkt der Interessen stehen. Die Kohärenz der verschiedenen Institutionen spielt für die Schaffung eines angemessenen internationalen Umfelds, welches die Integration der Entwicklungs- und der Transitionsländer in die Weltwirtschaft vorantreibt, eine Schlüsselrolle47. Die Schweiz befürwortete eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Organisationen, besonders zwischen der UNCTAD und der WTO, welche weiterhin eine ergänzende Rolle spielen müssen.

Förderung des Süd-Süd-Handels

  • 48 United Nations Non-Governmental Liaison Service, Roundup 115, Juli 2004, S. 1, http://www.un-ngls.o (...)
  • 49 Das globale Handelspräferenzensystem wurde im Jahr 1989 geschaffen. Die Unterzeichnerstaaten gewähr (...)

38Der Generalsekretär der UNCTAD, Rubens Ricupero, bezeichnete den Süd-Süd-Handel als ein Kernthema der UNCTAD XI. Diese Handelsbeziehungen machen bereits 40 Prozent des Handels der Entwicklungsländer aus und bergen ein enormes Wachstumspotenzial48. Der São PauloConsensus verlangt, den Süd-Süd-Handel weiter zu fördern ; er betont die Wichtigkeit des Einsatzes von Handelspräferenzen unter den Entwicklungsländern. Mit dem dritten wesentlichen Dokument, das die UNCTAD XI verabschiedete – die Erklärung über das globale System der Handelspräferenzen unter Entwicklungsländern49 – wurde im Übrigen die dritte Handelsverhandlungsrunde unter den Entwicklungsländern in die Wege geleitet.

Rolle und Mandat der UNCTAD

  • 50 UNCTAD, São Paulo Consensus, op. cit., Abs. 26.

39Die Rolle und das Mandat der UNCTAD wurden ebenfalls lebhaft diskutiert. Bestimmte Industrieländer wollten die UNCTAD auf technische Hilfeleistungen auf nationaler Ebene beschränken. Die Entwicklungsländer dagegen setzten sich für eine ehrgeizigere Rolle der UNCTAD ein ; die UNCTAD soll namentlich Forschung betreiben und politische Analysen erstellen. Der São PauloConsensus betont die Verantwortung der UNCTAD für den Beitrag zu den internationalen Entwicklungszielen, besonders denjenigen der Millenniums-Erklärung. Der Text hält fest, dass die UNCTAD ihr Mandat in der technischen Zusammenarbeit, der Analysearbeit und der Identifizierung von politischen Optionen auf nationaler und globaler Ebene weiter wahrnehmen sollte50.

Position der Schweiz

40Die Schweiz plädierte für weitere Reformen der UNCTAD und für die Konzentration der Arbeiten in den Bereichen, in denen sie sich durch einen „komparativen Vorteil gegenüber anderen internationalen Organisationen auszeichne“51. Sie äusserte den Wunsch nach einer wirklichen und eingehenden Evaluation der UNCTAD, damit die Prioritäten ermittelt und die Reformen fortgesetzt werden können. Die Schweiz stellte mit Bedauern fest, dass die Schlussfolgerungen der UNCTAD XI diesbezüglich keine verbindlicheren Ergebnisse beinhalteten. Zur schweizerischen Beteiligung an den Diskussionen ist zu erwähnen, dass die Schweiz den Vizevorsitz des Vorstandes der Konferenz innehatte. In diesem Amt trug sie zur Konsensbildung unter den Mitgliedsländern und zur Klärung von Fragen in der Aushandlung der Dokumente der UNCTAD XI bei.

Berichte der UNCTAD

  • 52 UNCTAD, Trade and Development Report 2004, New York ; Genf, UNO, 2004.
  • 53 UNCTAD, Least Developed Countries Report 2004, New York ; Genf, UNO, 2004.

41Die UNCTAD veröffentlicht regelmässig Berichte. Dazu gehören der Bericht über Handel und Entwicklung (Trade and Development Report) und der Bericht über die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries Report). Der Trade and Development Report 2004 betont die Bedeutung eines echten multilateralen Systems für den internationalen Handels- und Währungsbereich, damit die Entwicklungsländer möglichst grossen Nutzen aus der Globalisierung ziehen können52. Der Least Developed Countries Report 2004 befasst sich mit der Verbindung zwischen Welthandel und Armut in den am wenigsten entwickelten Ländern sowie mit der Übereinstimmung zwischen nationalen und internationalen Politiken, die das Ziel verfolgen, den Handel zu einem Mittel der Armutsverringerung zu machen53.

6.3.2. Reaktionen auf die UNCTAD XI

42Erwähnung verdient auch das Forum der Zivilgesellschaft, das am Rande der UNCTAD XI ausgerichtet wurde. Ein Thema war die Bedeutung der Beibehaltung der Unabhängigkeit und der Rolle der UNCTAD in den Bereichen kritische Analysen und Empfehlungen. Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke zieht insgesamt eine positive Bilanz zu den Ergebnissen der Konferenz, besonders weil der „policy space“ gegenüber den internationalen Handelsregeln zum ersten Mal in einer zwischenstaatlichen Erklärung niedergelegt wurde. Wie die Arbeitsgemeinschaft betonte, wurde die kritische und unabhängige Rolle der UNCTAD gewahrt. Die Arbeitsgemeinschaft hatte die Position der Schweiz verurteilt : „Damit schränkt man nicht nur das Mandat dieser Organisation ungebührlich ein, man verhängt ihr gleichzeitig einen Maulkorb“; gemäss dieser Position sollte sich die UNCTAD nur noch auf Fragen beschränken, die mit den Problemen der ärmsten Länder bzw. deren technischer Unterstützung zusammenhängen. Die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke begrüsst die Förderung des Süd-Süd-Handels. Dagegen bedauert sie, dass die Entwicklungsländer das Anliegen, dass die UNCTAD Leitlinien über die soziale und die ökologische Verantwortung der multinationalen Konzerne festschreibt, opfern mussten54.

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Bibliografie

QUELLEN

Internationale Organisationen

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Statement by Director-General, vom 15. Dezember 2003.

Statement by the Chairperson of the General Council, vom 15. Dezember 2003.

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ACWL (Advisory Centre on WTO Law) : http://www.acwl.ch.

AITIC (Agence de coopération et d’information pour le commerce international) : http://www.aitic.org.

Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke : http://www.swisscoalition.ch.

Erklärung von Bern : http://www.evb.ch.

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ICTSD (International Centre for Trade and Sustainable Development) : http://www.ictsd.org.

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Oxfam International : http://www.oxfaminternational.org.

Schweizerischer Bauernverband : http://www.bauernverband.ch.

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Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) : http://www.seco-admin.ch.

UNCTAD : http://www.unctad.org, UNCTAD XI : http://www.unctadXI.org.

United Nations Non-Governmental Liaison Service : http://www.un-ngls.org.

Verband der Schweizer Unternehmen (economiesuisse) : http://www.economiesuisse.ch.

Weisses Haus : http://www.whitehouse.gov.

Weltbank : http://www.worldbank.org.

Welthandelsoganisation (WTO) : http://www.wto.org.

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Anmerkungen

1 Die volumenmässige oder reale Zunahme beruht auf den nominalen Werten des Handels, korrigiert um die Preisvariationen und die Wechselkursschwankungen. Es handelt sich nicht um eine Messung der physischen Menge gehandelter Waren. WTO, World Trade Report 2004, Genf, S. 6.

2 WTO, International Trade Statistics 2004, Genf ; idem, World Trade Report 2004, op. cit.

3 Die Warenexporte der Schweiz betragen wertmässig 99,4 Milliarden Dollar, was 1,3 % der gesamten globalen Ausfuhren entspricht. Die Warenimporte der Schweiz belaufen sich auf 95,2 Milliarden, was 1,2 % der gesamten globalen Einfuhren entspricht. Im Dienstleistungshandel werden die wertmässigen Exporte der Schweiz auf 32 Milliarden Dollar beziffert, was einem Anteil von 1,8 % an den globalen Ausfuhren entspricht, und die Importe auf 19 Milliarden Dollar oder 1,1 % der gesamten globalen Importe.

4 WTO, International Trade Statistics 2004, op. cit., S. 21 und 23.

5 Ibid., S. 8-15.

6 UNCTAD, Trade and Development Report 2004, New York ; Genf, UNO, 2004, S. 43-49.

7 Statement by the Chairperson of the General Council and the Director-General, vom 14. Oktober 2003, http://www.wto.org >News >Archives >News >2003.

8 Statement by the Chairperson of the General Council, vom 15. Dezember 2003, Statement by Director-General, 15. Dezember 2003, Remarques finales du président du Conseil général, Tagung des Generalrats vom 15. und 16. Dezember 2003, http://www.wto.org News >Archives >News >2003.

9 Zoellick Embarks on Global Push to Make Strong Progress on Doha Negotiations, 2. August 2004, http://www.ustr.gov Document Library >Press Releases >2004 Press Releases >February ; Letter sent by EU Trade Commissioner Pascal Lamy and Agriculture Commissioner Franz Fischler, http://trade-info.cec.eu.int/doc$lib/docs/2004/october/tradoc_119455.pdf.

10 Insbesondere während der UNCTAD XI im Juni 2004 in São Paulo.

11 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Die Schweiz begrüsst den Neustart der Doha-Verhandlungen, Pressemitteilung, 1. August 2004, http://www.seco.admin.ch >Aussenwirtschaftspolitik >WTO.

12 Die G-10 umfasst die folgenden Länder : Bulgarien, Island, Israel, Japan, Korea, Liechtenstein, Mauritius, Norwegen, die Schweiz und Taiwan.

13 Beispielsweise Umwelt, ländliche Entwicklung oder Nahrungsmittelsicherheit.

14 WTO, Bericht über die Sitzung des Generalrates vom 31. July 2004 und die Annahme der Entscheide für eine Neustart der Doha-Runde, 1. August 2004, S. 3, http://www.seco.admin.ch >Aussenwirtschaftspolitik >WTO.

15 Die Vereinigten Staaten, die Europäische Union, Australien, Brasilien und Indien tagten mehrmals hinter verschlossenen Türen (siehe unten, Absatz über die Landwirtschaft).

16 Diese Themen werden im Allgemeinen Teil mit der Präzisierung aufgeführt, dass sie nicht Teil des Doha-Programms bilden sollen.

17 Bei der G-20 handelt es sich um eine Gruppe von Entwicklungsländern wie Brasilien, Indien und Südafrika, welche die Liberalisierung der Landwirtschaft befürworten. Diese Gruppe hatte sich unmittelbar vor der Ministerkonferenz von Cancún als Reaktion auf die Positionen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten gebildet.

18 WTO, Doha Work Programme. Decision Adopted by The General Council on 1 August 2004, 2004, Dok. WT/L/579, Abs. 1.d, S. 2.

19 Die in den WTO-Übereinkommen niedergelegten Bestimmungen über die besondere und differenzierte Behandlung räumen den Entwicklungsländern besondere Rechte ein und gestatten den Industrieländern, die Entwicklungsländer günstiger zu behandeln als die übrigen WTO-Mitglieder.

20 WTO, Doha Work Programme. Decision Adopted by The General Council on 1 August 2004, op. cit., Abs. 1.d., S. 2.

21 Ibid., S. 3.

22 Ibid., S. A-1 – A-9.

23 Besonders die G-10, zu der neben der Schweiz die Nettonahrungsmittelimporteure gehören und die sich für die nichtkommerziellen Aspekte der Landwirschaft stark macht.

24 WTO, Doha Work Programme. Decision Adopted by The General Council on 1 August 2004, op. cit., Anhang A, Abs. 45, S. A-8.

25 Die Massnahmen der internen Stützung werden entsprechend ihren Auswirkungen auf den Handel in drei verschiedenfarbige Kategorien, sog. Boxen, eingeordnet : In die Amber Box fallen Stützungsmassnahmen, welche die Produktion und den Handel beeinflussen und deshalb verringert werden müssen. Die Blue Box steht für die Stützungsmassnahmen, welche die Landwirte zur Produktionsbeschränkung verpflichten ; dafür gelten keine Einschränkungen. Zur Green Box gehören Stützungsmassnahmen, welche den Handel nicht bzw. nur geringfügig verzerren und die zulässig sind.

26 Das Rahmenabkommen bezieht sich nicht nur auf Exportsubventionen, sondern auch auf Exportkredite, Exportmonopole von Staatshandelsunternehmen und auf die Nahrungsmittelhilfe.

27 Die Einzelheiten der mehrschichtigen Formel müssen gemäss bestimmten Grundsätzen noch ausgehandelt werden. Die Zölle sollen entsprechend dem konsolidierten Zollniveau in verschiedene Gruppen aufgeteilt werden. Die höchsten Zölle würden am stärksten reduziert.

28 Der letzte Punkt war bereits im „Derbez“-Text enthalten.

29 Der Dienstleistungsrat hatte diese Empfehlungen verabschiedet. Siehe Dienstleistungsrat, Report of the Chair of the Trade Negotiations Committee, vom 7. Juli 2004, Ausserordentliche Tagung des Dienstleistungsrates, doc. TN/S/16, http://www.wto.org.

30 Erbringungsart 4 betrifft Personen aus einem Mitgliedsland, die Diensleistungen in einem anderen Mitgliedsland erbringen.

31 Es wird nicht präzisiert, ob diese Themen auch aus der allgemeinen Tagesordnung der WTO gestrichen wurden.

32 Die Mitgliedsstaaten anerkennen, dass die besondere und differenzierte Behandlung im Rahmen der Handelserleicherung mehr umfassen sollte als Übergangsfristen für die Umsetzung der Verpflichtungen.

33 Bei den drei anderen Themen handelt es sich um die Landwirtschaft, den Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Produkte und die Singapur-Themen.

34 WTO, Doha Work Programme. Decision Adopted by The General Council on 1 August 2004, op. cit., p. A-1.

35 United States – Subsidies on upland cotton. Panel Report, doc. WT/DS267/R, 8. September 2004, http://www.wto.org.

36 economiesuisse, WTO-Rahmenabkommen : Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, Medienmitteilung, 1. August 2004.

37 Schweizerischer Bauernverband, WTO-Abkommen stellt Schweizer Landwirtschaft vor enorme Herausforderungen, Medienmitteilung, 1. August 2004.

38 Erklärung von Bern, WTO-Verhandlungen : Entwicklungsländer zahlen hohen Preis, Pressekommuniqué, 2. August 2004.

39 Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke, „WTO-Verhandlungen – Was taugt der Kompromiss von Genf ?“, Global +, Nr. 13, 2004.

40 Der Kurswechsel in den Vereinigten Staaten wurde vor allem durch die Aufgabe der libyschen Massenvernichtungswaffenprogramme ermöglicht. Siehe U.S. Eases Economic Embargo against Libya, Statement of the Press Secretary, 23. April 2004, http://www.whitehouse.gov >News >News by Date >April 2004.

41 Die Arbeitsgruppe steht allen WTO-Mitgliedsstaaten offen.

42 Für nähere Informationen über die Beitritte wird auf die Website der WTO verwiesen, http://www.wto.org >Trade Topics >Accessions.

43 Der Beitrittsprozess der Russischen Föderation begann im Jahr 1993.

44 UNCTAD, São Paulo Consensus und The Spirit of São Paulo, doc. TD/L.382 und TD/410, 2004, http://www.unctadxi.org.

45 UNCTAD, Developing Countries Launch New Round of Trade Negotiations, Pressemitteilung, 17. Juni 2004, doc. unctad/press/pr/spa/2004/010 (einschliesslich „The Sao Paulo Declaration on the Launching of the Third Round of Negotiations within the Global System of Trade Preferences among Developing Countries“), http://www.unctad.org.

46 UNCTAD, São Paulo Consensus, op. cit., Abs. 6, 7, 8,12 und 13.

47 Ibid, Abs. 10, 11 und 17.

48 United Nations Non-Governmental Liaison Service, Roundup 115, Juli 2004, S. 1, http://www.un-ngls.org.

49 Das globale Handelspräferenzensystem wurde im Jahr 1989 geschaffen. Die Unterzeichnerstaaten gewähren einander Zollpräferenzen und nichttarifäre Präferenzen. Das Abkommen wurde von 44 Ländern ratifiziert.

50 UNCTAD, São Paulo Consensus, op. cit., Abs. 26.

51 seco, Elfte Ministerkonferenz der UNCTAD in São Paulo, 10. Juni 2004, http://www.seco-cooperation.ch >Entwicklungszusammenarbeit >Handel >Schwerpunkte.

52 UNCTAD, Trade and Development Report 2004, New York ; Genf, UNO, 2004.

53 UNCTAD, Least Developed Countries Report 2004, New York ; Genf, UNO, 2004.

54 Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke, Victoires pour le Sud, http://www.swisscoalition.ch >Themen >Handel/WTO.

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Abbildungsverzeichnis

Titel Tabelle 15 : Weltausfuhren von Waren und kommerziellen Dienstleistungen, 2003 (in Milliarden Dollar und Prozent)
Abbildungsnachweis Quelle : WTO, World Trade Report 2004, Genf, Tabelle IA2, S. 7.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/183/img-1.png
Datei image/png, 4,0k
Titel Tabelle 16 : Wertmässiges Wachstum des internationalen Warenhandels nach Regionen, 2003 (in Milliarden Dollar und Prozent)
Abbildungsnachweis Quelle : WTO, International Trade Statistics 2004, Genf, Tabelle I.3, S. 20.* mit Ausnahme Mexikos
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/183/img-2.png
Datei image/png, 21k
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Zitierempfehlung

Papierversionen:

Natacha Bogorad, „6. Welthandel“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 24-1 | 2005, 75-92.

Online-Version

Natacha Bogorad, „6. Welthandel“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 24-1 | 2005, Online erschienen am: 19 April 2010, abgerufen am 29 März 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/183; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.183

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Autor

Natacha Bogorad

Lic. IUHEI, IDEAS Centre.

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