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HauptseiteBänder24-11. Teil : Fakten11. Friedens- und Sicherheitspolitik

1. Teil : Fakten

11. Friedens- und Sicherheitspolitik

Xavier Tschumi Canosa
p. 181-191

Zusammenfassung

Seit Beginn des neuen Jahrtausends misst die Schweizer Aussenpolitik dem Begriff der menschlichen Sicherheit besondere Bedeutung zu. In dieser Hinsicht hat der Bund die Strategie 2004-2007 für seinen Einsatz im Bereich der Antipersonenminen aufgearbeitet. Dazu fand im November und Dezember 2004 in Nairobi die 1. Konferenz zur Überprüfung der Ottawa-Konvention über das Verbot dieser Minen statt.

In Bezug auf Rüstungskontrolle und Abrüstung definierte die Schweiz ihre Politik im September 2004 in einem Bericht. So setzt sie sich weiter für die chemische Abrüstung ein, insbesondere in Russland. Die Schweiz spielt auch eine aktive Rolle in der Partnerschaft für den Frieden, besonders im Bereich der Informationstechnologien.

In der Friedenspolitik engagierte sich die Schweiz in den neuen europäischen Streitkräften in Bosnien-Herzegowina (EUFOR), welche die Stabilitätskräfte der NATO (SFOR) im Dezember 2004 ablösten. Unterstützt durch eine Resolution des UNO-Sicherheitsrats haben diese Streitkräfte eine militärische wie eine zivile Mission.

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Volltext

11.1. Friedenspolitik

11.1.1. Einsatz des Schweizer Militärs in Bosnien-Herzegowina

  • 1 Bundesrat, Botschaft zum Bundesbeschluss über den Friedensförderungseinsatz von Schweizer Armeeange (...)

1Ende Mai 2004 legte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zum Bundesbeschluss über den Friedensförderungseinsatz von Schweizer Armeeangehörigen in der multinationalen European Union Force (EUFOR) in Bosnien-Herzegowina vor1. Die beiden Parlamentskammern hiessen den Entwurf des Bundesbeschlusses im Oktober und im Dezember 2004 gut, und die Schweiz unterzeichnete das Abkommen über ihr Engagement in der EUFOR mit der Europäischen Union am 22. Dezember 2004.

  • 2 UNO-Sicherheitsrat, Resolution 1575 vom 22. November 2004, Dok. S/RES/1575 (2004).

2Der Beschluss, die NATO-Sicherheitskräfte zur Stabilisierung in Bosnien (SFOR) durch europäische Sicherheitskräfte (EUFOR) zu ersetzen, war im Dezember 2003 gefasst und am NATO-Gipfel vom 28. und 29. Juni 2004 in Istanbul bestätigt worden. Die Aussenminister der Europäischen Union (EU) hiessen diesen Beschluss am 12. Juli 2004 in Brüssel gut. Die EUFOR ist seit dem 2. Dezember 2004 im Einsatz, nachdem der UNO-Sicherheitsrat grünes Licht für deren Entsendung erteilt hatte2. Gemäss einem bilateralen Abkommen mit der EU bleiben aber einige amerikanische Kontingente der NATO für Sonderoperationen vor Ort.

3Die Mission der EUFOR mit dem Namen Althea steht in der ersten Phase unter britischem Kommando. Sie zählt rund 7000 Mann, doch wenn die Situation es erlaubt, kann die Anzahl Bataillone ab Juni 2005 bis Ende 2006 schrittweise reduziert werden. Der Personalbestand der EUFOR besteht aus Verbindungs- und Beobachtungsteams (Liaison and Observation Teams – LOT), denen jeweils acht Armeeangehörige gleicher Nationalität angehören.

4Die EUFOR übernimmt die militärischen Aufgaben der SFOR (Gewährleistung eines sicheren Umfelds in Bosnien-Herzegowina), hat aber auch einen zivilen Auftrag zur Unterstützung der bosnischen Behörden, namentlich bei der Rückkehr von Flüchtlingen und im Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Sie ist deshalb enger als die SFOR mit den Aktivitäten des Hohen Repräsentanten der internationalen Gemeinschaft vor Ort, Paddy Ashdown, verknüpft.

5Die Schweiz beteiligt sich an dieser Mission der EUFOR, indem sie der britischen Brigade maximal zwei LOT und vier höhere Offiziere zur Verfügung stellt. Anfang November 2004 verliessen ein LOT und zwei Generalstabsoffiziere die Schweiz in Richtung Bosnien-Herzegowina. Das VBS prüft auch die Möglichkeit, der EUFOR Lufttransportkapazitäten zur Verfügung zu stellen.

11.1.2. Zivile Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte

6Am 23. Oktober 2002 hatte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte vorgelegt.

Jahrbuch 2003, Nr. 1, Kap. 1.2., S. 7-8.

  • 3 Bundesversammlung, Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Mens (...)
  • 4 Bundesversammlung, Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearb (...)

7Der Gesetzesentwurf, der die Botschaft begleitete, wurde leicht abgeändert und vom Parlament im Verlauf des Jahres 2003 gutgeheissen. Das Gesetz selber trat am 1. Mai 2004 in Kraft3. Es sieht insbesondere vor, dass die Massnahmen zur Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte mit mehrjährigen Rahmenkrediten finanziert werden sollen. Der erste dieser Rahmenkredite wurde von der Bundesversammlung im Dezember 2003 verabschiedet und beläuft sich auf 220 Millionen Franken für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren ab dem 1. Januar 20044.

  • 5 „Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über die Teilnahme und die Finanzhilfe des Bundes an das Henry- (...)

8Die Finanzhilfe, welche der Bund dem Henry-Dunant-Zentrum für den humanitären Dialog gewährt, und die zuvor durch ein eigenes Bundesgesetz geregelt wurde, wurde in dieses neue Gesetz aufgenommen5.

11.1.3. Ausserparlamentarische Kommission im Bereich Friedensförderung

  • 6 VBS, Pressemitteilung, 21. April 2004.

9Am 21. April 2004 ernannte der Bundesrat die elf Mitglieder der Ausserparlamentarischen Kommission für militärische Einsätze zur internationalen Friedensförderung6. Die Kommission wird vom früheren Chef des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps, Charles Raedersdorf, präsidiert und soll das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in politischen und konzeptuellen Fragen im Zusammenhang mit der Entsendung von Schweizer Truppen für internationale Friedensförderungeseinsätze beraten. Die Mitglieder der Kommission werden für vier Jahre gewählt, die mit der Legislaturperiode der Eidgenössischen Räte zusammenfallen.

11.1.4. Projekt eines „Hauses für den Frieden“ in Genf

10Ende Januar 2004 bestätigte der Bundesrat, dass er das Projekt „Ein Haus für den Frieden“ in Genf weiterverfolgen wolle. Dieses Projekt beschränkte sich zunächst darauf, die Ausbildung im Bereich Sicherheitspolitik zu beherbergen, welche 1996 zum „Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik“ (GCSP) wurde. Mit der anschliessenden Gründung zweier weiterer Zentren in Genf, des Internationalen Zentrums für humanitäre Minenräumung (GICHD) und des Zentrums für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) richtete sich das Projekt neu aus, um das Haus für den Frieden neben den drei genannten Zentren auch zu einem Treffpunkt für viele verschiedene Akteure zu machen, die im Bereich Frieden und Sicherheit aktiv sind.

Jahrbuch 2003, Nr. 1, Kap. 11.3., S. 211-213.

11Das Haus für den Frieden soll es all seinen Bewohnern ermöglichen, ihre Synergien zu intensivieren, und indem es dem Frieden und der Sicherheit eine konzeptuelle Dimension gibt, kann die Wirksamkeit der internationalen Politiken in diesem Bereich verbessert werden. Auch erhofft man sich von diesem Projekt finanzielle Einsparungen, namentlich bei der Infrastruktur und der Verwaltung. Wenn alles nach Plan verläuft, dürfte das Haus für den Frieden 2008 eröffnet werden.

11.2. Sicherheitspolitik

11.2.1. Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz

  • 7 „Bericht über die Abrüstung“, Amtliches Bulletin, Postulat 02.3541, eingereicht von Barbara Haering (...)
  • 8 Bundesrat, Bericht des Bundesrates über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 200 (...)

12In seiner Antwort auf das Postulat Haering7, hiess der Bundesrat Anfang September 2004 den Bericht über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz (RAP) gut8. Die Schweizer RAP organisiert zahlreiche Aktivitäten, mit denen sie dazu beiträgt, das Ziel der Erhaltung und Förderung von Sicherheit und Frieden zu erreichen, das der Bundesrat sich in seinem Aussenpolitischen Bericht 2000 gesetzt hat.

Jahrbuch 2001, S. 242-245.

  • 9 Atomare, chemische, biologische und Kernwaffen sowie ihre Trägersysteme (Raketen).

13In diesem Bericht wird zunächst der internationale Sicherheitskontext dargelegt, in dem die RAP aktiv ist, anschliessend werden deren Ziele sowie die ihr zur Verfügung stehenden Mittel und schliesslich die Perspektiven präsentiert : Ziel der schweizerischen RAP ist die (nationale und internationale) Sicherheit und Stabilität auf möglichst tiefem Rüstungsniveau, namentlich durch Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen9 und durch ein Engagement für deren totale Beseitigung. Ein Teil dieser Politik betrifft auch die Exportkontrolle für solche Waffen, ein weiterer die konventionellen Waffen, wozu die leichten und die Kleinkaliberwaffen und sowie Minen, Munition und Sprengstoffe gehören.

  • 10 EDA, Bericht des Bundesrates über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 2004, Pre (...)

14Die schweizerische RAP „wird in erster Linie für rechtlich bindende multilaterale Rüstungskontroll- und Abrüstungsmassnahmen eintreten“ und „unterstützt Lösungen, welche nach Möglichkeit alle massgebenden Akteure einbezieht“10.

11.2.2. Partnerschaft für den Frieden und Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat der NATO

15Die Partnerschaft für den Frieden (PPP) wurde im Januar 1994 von den damaligen 16 Mitgliedern der NATO gegründet und feierte 2004 ihr zehnjähriges Jubiläum. Der PPP gehören zur Zeit 20 Länder an, wovon zehn in der Zwischenzeit der NATO beigetreten sind (drei im Jahr 1999 und sieben im Jahr 2004). Die Schweiz trat der PPP am 11. Dezember 1996 bei.

16Die PPP ist der operative Arm des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPC) und teilt dessen Ziele : Gewährleistung der Sicherheit und Minimierung der Konfliktrisiken in dieser Region durch Verbesserung der Fähigkeiten der Mitglieder zur gegenseitigen Abstimmung ihrer Aktivitäten.

17Der EAPC wurde 1997 gebildet und löste den Nordatlantischen Kooperationsrat (NACC) aus dem Jahr 1991 ab. Es gehören ihm 46 Mitgliedsländer an, davon die 26 NATO-Mitglieder. Er ist der Kreis, in dem die Elemente der multilateralen Sicherheitspolitik diskutiert und die Strategien und Richtlinien bestimmt werden, die dann über die PPP umgesetzt werden. An den Treffen des EAPC nehmen abwechselnd die Verteidigungs- und Aussenminister der Mitgliedsländer des Rats teil. Die Schweiz ist seit Mai 1997 EAPC-Mitglied.

  • 11 Swiss Mission to NATO, Individual Partnership Programme between Switzerland and NATO for 2004, Brüs (...)

18Die Teilnahme an der PPP bedeutet keine rechtlich bindende Verpflichtung für die Mitgliedsländer, und diese beschliessen bilateral mit der NATO die Zusammenarbeitsbereiche, in denen sie sich engagieren wollen. Ende September 2003 unterbreitete die Schweiz der NATO ihr Individuelles Partnerschaftsprogramm (IPP) für das Jahr 200411, in dem sie ihre Partnerschaftspolitik darlegt, die Ressourcen, die sie dafür einsetzen will (Streitkräfte, zivile Mittel, Finanzen, Ausbildungsangebote) und die Aktivitätsbereiche, in denen sie arbeiten wird : namentlich Krisenbewältigung, Planung bei Notfällen, militärische Pädagogik und Instruktion, Logistik sowie Kommunikations- und Informationssysteme.

19Das IPP der Schweiz für 2005 wurde am 22. Dezember 2004 vom Bundesrat gutgeheissen. Es übernimmt im Grossen und Ganzen die im vorangegangenen Programm enthaltenen politischen Ziele und Mittel. Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen gehören erneut zu den thematischen Bereichen der Schweizer Zusammenarbeit mit der PPP.

  • 12 Partnership Real-time Information Management and Exchange System.
  • 13 International Relations and Security Network (ISN) : Dieses Netzwerk arbeitet im Auftrag des Bundes (...)
  • 14 Information Management System for Mine Action, eine im Auftrag des Internationalen Zentrums für hum (...)
  • 15 Weitere Informationen über diese Workshops unter : http://www.gichd.ch/imsma/training.htm.

20Zu den wichtigen Gebieten, in denen sich die Schweiz in der PPP dauerhaft und schon sehr früh engagiert hat, gehören die Informationstechnologien : Das Forum der Partnerschaft setzt zum Beispiel alle Informationen über die Aktivitäten der PPP und des EAPC ins Netz (praktische Organisation, Arbeitsdokumente, Archive, Diskussionsforen). Über das System PRIME12 sind gewisse Informationen in Echtzeit verfügbar (insbesondere die IPP). Diese Dienstleistung wird vom Internationalen Beziehungs- und Sicherheitsnetzwerk erbracht13. Ein weiteres Beispiel für das Engagement der Schweiz in diesem Bereich ist die Entwicklung des Systems IMSMA14 durch die ETH Zürich, einer Software, die zur Zeit bei vier von fünf weltweiten Aktionsprogrammen gegen Minen eingesetzt wird. Die PPP dient als Plattform für Workshops über diese Software15.

  • 16 Bundesrat, Jahresbericht 2003 des Bundesrates über die Teilnahme der Schweiz am Euro-Atlantischen P (...)

21Im April 2004 veröffentlichte der Bundesrat seinen Jahresbericht 2003 über die Teilnahme der Schweiz am EAPC und an der PPP16. Diese Teilnahme bestand aus rund zwanzig Angeboten mit Kursen und Workshops, gut zehn Anlässen und der Lieferung von Armeematerial, vor allem Fahrzeugen. Die Ausgaben für diese Teilnahme beliefen sich 2003 auf nahezu 3,6 Millionen Franken, wovon neun Zehntel zu Lasten des VBS gingen (den Rest übernahm das EDA). Die Ausgaben für die SWISSCOY (Schweizer Kontingent im Kosovo) und für die drei Zentren in Genf (siehe oben, Punkt 11.1.4) sind in diesem Betrag nicht eingeschlossen, denn sie gehören nur zum Teil zur PPP.

  • 17 Zentrum für Internationale Sicherheitspolitik (ZISP-EDA), Swiss Update. Die Aussenpolitik der Schwe (...)

22Das EDA und das VBS veröffentlichten ausserdem zwei Broschüren über die Schweiz und die Partnerschaft für den Frieden, eine im Juli und die zweite im September17.

11.3. Personenminen und andere Landminen

11.3.1. Strategie 2004-2007 des Bundes im Bereich Antipersonenminen

  • 18 EDA/VBS, Strategie des Bundes 2004-2007 zum Personenminenengagement der Schweiz, Bern, 30. Dezember (...)

23Ende Dezember 2003 hiessen das EDA und das VBS die Strategie 2004-2007 des Bundes zum Personenminenengagement der Schweiz gut18. Im ersten Teil informiert das Dokument über die bereits eingeführten Aktionslinien auf internationaler Ebene (namentlich die Ottawa-Konvention) und auf nationaler Ebene (interdepartementale Koordination beim Bund, Gründung des Internationalen Zentrums für humanitäre Minenräumung, Finanzierung von Minenräumprogrammen usw.). Die Strategie wird im zweiten Teil des Papiers dargelegt.

Die Ziele der Strategie auf politischer Ebene

  • Genf soll als internationales Zentrum für Aktionen gegen Personenminen gefördert werden.

  • Das GICHD bleibt eine Priorität der Schweizer Politik im Minenbereich, die Schweiz setzt sich für die internationale Anerkennung des Zentrums ein.

  • Die Schweiz will sich darum bemühen, abseits stehende Staaten zu einem möglichst raschen Beitritt zur Ottawa-Konferenz zu bewegen, und will sie bei der Umsetzung der Konvention unterstützen.

  • Nichtstaatliche bewaffnete Akteure sollen in Bezug auf die Respektierung der Personenminenverfügung einbezogen werden.

  • Das Engagement der Schweiz innerhalb der UNO im Bereich Personenminenaktivitäten soll verstärkt werden.

  • Die Minenproblematik bleibt Bestandteil des Konzepts Menschliche Sicherheit.

Ziele der Strategie auf operationeller Ebene

  • Gleichbleibendes oder gar erhöhtes finanzielles Engagement im Kampf gegen Personenminen.

  • Möglichst weitgehende Integration der Personenminenaktionen in die bereits bestehenden Instrumente der Friedensförderung.

  • Förderung der Einführung und des Aufbaus von Strukturen und Kapazitäten im Kampf gegen die Minen in den betroffenen Ländern selbst.

  • Bemühung um eine kohärente Schweizer Politik im Minenbereich.

24Bei der Organisation der Aufgaben innerhalb des Bunds sieht die Strategie vor, die Minenaktionsbereiche zwischen der politischen Direktion des EDA (Entwicklung und Koordination der Schweizer Politik im Minenbereich und humanitäre Minenräumprojekte), der DEZA (Hilfe an Minenopfer und Prävention gegen Minen im Rahmen ihrer eigenen Projekte und Programme der Zusammenarbeit oder der humanitären Hilfe) und der Direktion für Sicherheitspolitik im VBS (Zurverfügungstellung von Personal und Material sowie für die finanzielle Unterstützung des GICHD) aufzuteilen.

25Gemäss der Strategie werden die der Schweiz für Minenaktivitäten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in den kommenden Jahren leicht erhöht, von rund 15 auf 16 Millionen Franken jährlich. 2004 wurden drei Viertel dieser Gelder für Minenräumungsprojekte eingesetzt, das letzte Viertel ging an Aktivitäten in den Bereichen Minenopferhilfe, Prävention und Antiminenpolitik.

  • 19 Geneva Call ist eine Organisation mit dem Ziel, die nichtstaatlichen Akteure in die Respektierung d (...)

26Die Umsetzung der Strategie geschieht auf der Ebene der politischen Ziele über die weitergeführte Finanzhilfe an das GICHD (rund 8 Millionen Franken jährlich), die Organisation der Jahreskonferenzen der Mitgliedsstaaten der Ottawa-Konvention, abwechselnd durch Genf und durch ein von Minen betroffenes Land, die Bildung einer Reflexionsgruppe über die nichtstaatlichen Akteure in der Minenproblematik, die politische und finanzielle Unterstützung der NRO Geneva Call19, Initiativen, welche die Vorschriften der Ottawa-Konvention und die Institutionalisierung von zweijährlich stattfindenden Runden Tischen zwischen dem Bund und den Schweizer NRO anstreben, welche sich im Kampf gegen die Minen einsetzen. Im Bereich der operationellen Ziele wird die Strategie durch die Einführung einer dauerhaften und regelmässigen Finanzierung von Minenräumprojekten, über Projekte der Minenprävention und der Hilfe an die Opfer sowie über die Vernichtung der Minenlager umgesetzt.

11.3.2. Konferenz zur Überprüfung der Ottawa-Konvention über die Personenminen

  • 20 Konvention über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti (...)

27Die Ottawa-Konvention20 über das Verbot von Personenminen wurde am 3. Dezember 1997 zur Unterzeichnung durch die Staaten aufgelegt und trat am 1. März 1999 in Kraft. Die Schweiz unterzeichnete die Konvention am ersten Tag und ratifizierte sie am 24. März 1998. Sie war mit der Vernichtung der Minenlager zu Beginn des nachfolgenden Jahres fertig (sie hatte bereits seit 1995 auf den Einsatz von Minen verzichtet).

  • 21 Dieser Barometer wird auf der Website von Handicap International laufend aktualisiert : http://www. (...)

28Der von der Organisation Handicap International vorgeschlagene Ratifizierungsbarometer zeigt an, dass seit dem 3. Dezember 1997 144 Staaten den Vertrag unterzeichnet und ratifiziert hatten (oder ihm beigetreten waren). Bisher haben allerdings erst 51 Staaten die vollständige Vernichtung ihrer Lager an die Hand genommen (Zahlen vom Dezember 2004)21.

  • 22 Die offizielle Website des Gipfels von Nairobi ist http://www.reviewconference.org.
  • 23 Das Dokument kann auf der Website des Gipfels abgerufen werden (Referenz APLC/CONF/2004/5).

29Fünf Jahre nach In-Kraft-Treten der Konvention berief der UNO-Generalsekretär vom 29. November bis zum 3. Dezember 2004 in Nairobi die erste Konferenz zur Überprüfung der Konvention (Gipfel von Nairobi für eine Welt ohne Minen22) ein. Die Vorbereitungen des Gipfels begannen bereits im Juni 2002 und wurden anlässlich von zwei Vorbereitungstreffen im Februar und im Juni 2004 im UNO-Gebäude in Genf fertig ausgearbeitet. Die Konferenz hatte zwei Ziele : Es ging darum, die seit In-Kraft-Treten der Konvention erzielten Fortschritte zusammenzufassen und einen konkreten Aktionsplan für die nachfolgenden fünf Jahre auszuarbeiten. Zwar sind in allen Bereichen der Konvention unbestreitbar Fortschritte zu verzeichnen (Teil II des Schlussberichts der Konferenz23), doch bleibt noch viel zu tun : Der Titel des Aktionsplans von Nairobi für die Jahre 2005-2009 (Teil III des Schlussberichts der Konferenz) lautet : Dem durch Personenminen verursachten Leiden ein Ende setzen. Der Aktionsplan umfasst 70 Punkte und strebt den Beitritt aller zur Ottawa-Konvention, die Vernichtung der Personenminenlager, die Räumung der von diesen Minen betroffenen Gebiete sowie Opferhilfe an. Dazu gehören auch Zusammenarbeit, Hilfe, Transparenz und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten, ebenso Massnahmen zur erleichterten Respektierung der Bedingungen der Konvention sowie Unterstützung bei deren Umsetzung. Die Erklärung von Nairobi für eine Welt ohne Minen, die den Aktionsplan begleitet, ist eine Art politische Zusammenfassung auf zwei Seiten (Teil IV des Schlussberichts der Konferenz).

  • 24 „La Suisse, autrefois à la pointe du combat, fait profil bas à Nairobi“, Le Temps, 27. November 200 (...)

30Die Schweizer Delegation in Nairobi wurde Franz von Däniken, Staatssekretär im Aussenministerium, geleitet, was namentlich von der Schweizer Kampagne gegen die Personenminen kritisiert wurde. Diese bedauerte, dass die Chefin des EDA, Micheline Calmy-Rey, nicht selber nach Nairobi reiste, wo doch Genf immer mehr weltweite Hauptstadt im Kampf gegen die Minen zu werden scheint24. Von den 125 teilnehmenden Staaten waren nur 31 auf Ministerebene vertreten, darunter Kanada und Frankreich.

11.3.3. UNO-Gruppe zur Unterstützung der Aktion gegen die Minen

  • 25 Die Newsletterkönnen auf der Website der Ständigen Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen a (...)

31Die Schweiz übernahm im Januar 2004 mit dem Chef der Ständigen Mission der Schweiz bei der UNO für zwei Jahre den Vorsitz der Mine Action Support Group der UNO (MASG). Der informellen Gruppe gehören 26 Mitgliedsländer an. Sie ist eines der wichtigsten Instrumente zur Mobilisierung von Ressourcen für die Personenminenaktion der UNO. Ihren Mitgliedern dient sie als Forum zum Informationsaustausch und zur Koordination, und für die von den Minen betroffenen Länder ist sie ein Podium, auf dem sie ihre Situation darlegen und über die laufenden oder noch umzusetzenden Minenräumprogramme informieren können. Die in der Gruppe gesammelten Informationen werden auch an das UNO-Sekretariat weitergeleitet. Seit die Schweiz den Vorsitz der MASG inne hat, veröffentlicht sie einen monatlichen Newsletter25, in dem der Inhalt der Treffen der Gruppe und das Voranschreiten der Personenminenprogramme präsentiert werden, die vor allem vom UN Mine Action Service – UNMAS (in Notsituationen und in friedenserhaltenden Operationen), der UNICEF (durch Sensibilisierungsaktivitäten für das Minenproblem) und vom UNDP (durch längerfristige Programme) in verschiedenen Ländern durchgeführt werden.

11.3.4. Das IKRK und die Landminen

32Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) engagierte sich sehr früh im Kampf gegen die Personenminen. Es erliess bereits im Februar 1994 einen Appell für deren Verbot, also acht Monate nach jenem der Internationalen Kampagne gegen Personenminen (ICBL). Die gemeinsamen Anstrengungen der beiden Organisationen, der UNO und zahlreicher Staaten führte dann 1997 zur Verabschiedung der Ottawa-Konvention (siehe oben).

33Im Oktober 1999, im gleichen Jahr, in dem die Konvention in Kraft trat, verabschiedete die Internationale Bewegung des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ihre Strategie zu den Landminen. Diese ist auf fünf Jahre angelegt und umfasst zwei sich ergänzende Aktionslinien : erstens Hilfe und Schutz der von diesen Minen betroffenen Zivilbevölkerungen und zweitens Förderung des Verbots von Landminen (bis hin zu deren Vernichtung).

  • 26 In einem Gebiet nach Beendigung des Konflikts nicht explodierte oder liegengelassene Sprengstoffmun (...)

34In der Folge weitete sich die Bewegung, die sich mit den humanitären Folgen der Personenminen befasste, auf explosive Kriegsmunitionsrückstände aus26.

  • 27 Delegiertenrat 2001 der Internationalen Bewegung der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, 11-14. Nove (...)
  • 28 Bundesversammlung, Bundesbeschluss über die Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verb (...)

352001 führte dieses Anliegen zu einer Resolution, in der die Mitgliedsstaaten des Übereinkommens von 1980 über konventionelle Waffen (CCAC) eingeladen wurden, die Bedingungen eines zusätzlichen Instrumentes für diese Rückstände auszuhandeln. Die Verhandlungen wurden an der 2. Konferenz zur Überprüfung der CCAC im Dezember 2002 formell aufgenommen und führten am 28. November 2003 in Genf zu einem Resultat in Form des Protokolls V über die explosiven Kriegsmunitionsrückstände. Im Weiteren wurde die Tragweite der Konvention anlässlich der 2. Konferenz zur Überprüfung der CCAC auf bewaffnete Konflikte nicht internationalen Charakters ausgedehnt (Änderung des ersten Artikels der Konvention). Dieser Beschluss ist auch in der Resolution 8 des Delegiertenrates der Bewegung vom November 2001 enthalten27. Die Schweiz hat diese Änderung am 19. Januar 2004 (aufgrund des Bundesbeschlusses vom 15. Dezember 200328) ratifiziert. Das Protokoll V muss dem Schweizer Parlament noch zur Genehmigung vorgelegt werden.

  • 29 Delegiertenrat 2003 der Internationalen Bewegung der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, 30. N (...)

36Der Delegiertenrat der Bewegung beschloss Ende 200329, den Zeitraum für die Umsetzung ihrer Strategie bis 2009 zu verlängern und diese auf alle explosiven Kriegsmunitionsrückstände auszuweiten. Im Übrigen wird das IKRK an der nächsten Sitzung des Delegiertenrats 2005 einen Bericht über die Fortschritte der Strategie vorlegen.

11.4. Massenvernichtungswaffen

11.4.1. Resolution des UNO-Sicherheitsrats über die Nichtweiterverbreitung der Massenvernichtungswaffen

  • 30 Südafrika, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Schweden, Schweiz.
  • 31 Dieses Kapitel regelt die „Massnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlun (...)

37Eine kleine Gruppen von Ländern30, darunter die Schweiz, löste am 22. April 2004 im UNO-Sicherheitsrat eine öffentliche Debatte über die Massenvernichtungswaffen (WMD) aus. Ein Resolutionsentwurf über die Nichtweiterverbreitung dieser Waffen an die nichtstaatlichen Akteure war bei den ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats bereits seit September 2003 in Verhandlung. Angesichts der für alle UNO-Mitgliedsstaaten bindenden Auswirkungen des Entwurfs verlangte diese kleine Ländergruppe mehr Transparenz, Klarheit und Ausgewogenheit im Text. Sie bedauerte zum Beispiel, dass der Resolutionsentwurf nur einen Bezug auf die Abrüstung enthielt, während die biologischen und chemischen Waffen durch internationale Verträge verboten sind, und die Länder, die Atomwaffen besitzen, unmissverständlich ihren Willen zur Vernichtung ihres Arsenals bekundet haben. Ein weiteres Anliegen dieser Ländergruppe war die Verankerung des Resolutionsentwurfs in Kapitel VII31 der Charta der Vereinten Nationen : Die Schweiz und Brasilien insbesondere erklärten, dass die Resolution im Fall einer Nichtrespektierung der im Text festgehaltenen Verpflichtungen nicht als Ermächtigung zur einseitigen Gewaltanwendung verstanden werden dürfe.

  • 32 UNO-Sicherheitsrat, Resolution 1540 vom 28. April 2004, Dok. S/RES/1540 (2004).

38Eine Woche nach der öffentlichen Debatte im UNO-Sicherheitsrat verabschiedete dieser einstimmig die Resolution 154032, wonach alle Mitgliedsstaaten die nötigen Massnahmen ergreifen müssen, um zu vermeiden, dass nichtstaatliche Akteure Massenvernichtungswaffen und deren Trägersysteme weder besitzen, noch herstellen, erwerben oder einsetzen können. Der Text dieser Resolution berücksichtigt teilweise die Forderungen der kleinen Ländergruppe, welche die öffentliche Debatte eingeleitet hatte, namentlich in Bezug auf die Interpretation der Texte der Verträge und Konventionen über die Massenvernichtungswaffen.

11.4.2. Globale Partnerschaft gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen

39Die Globale Partnerschaft gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, die im Juni 2002 auf Initiative der G-8-Staaten gegründet wurde und der die Schweiz im Mai 2003 beitrat, soll vor allem verhindern, dass die Technologie der Massenvernichtungswaffen ganz oder teilweise in die Hände der erwähnten nichtstaatlichen Akteure gelangt.

Jahrbuch 2004, Nr. 1, Kap. 11.4, S. 211-212.

  • 33 Jahresbericht der Globalen Partnerschaft der G-8-Gruppe. Hochrangige Gruppe der G-8, Gipfel der Sta (...)
  • 34 Finnland, Norwegen, Niederlande, Polen und Schweden. Diese fünf Länder sind wie die Schweiz 2003 de (...)
  • 35 Bundesversammlung, Bundesbeschluss über die Unterstützung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung vom (...)

40Der Jahresbericht 2004 dieser Partnerschaft33 zeigt, dass sich die Schweiz und fünf andere Länder34 mit einem Beitrag von 200 Millionen Dollar für Projekte im Rahmen der Prinzipien für die weltweite Partnerschaft engagiert haben. Dieses Geld soll im Wesentlichen für die Chemiewaffenabrüstung der Russischen Föderation (siehe unten) eingesetzt werden. Das finanzielle Engagement der Schweiz kommt aus dem im Bundesbeschluss vom 3. März 2003 vorgesehenen Rahmenkredit von 17 Millionen Franken35.

11.4.3. Chemiewaffenabrüstung

41Die Schweiz und die Russische Föderation unterzeichneten am 28. Januar 2004 in Moskau eine bilaterale Vereinbarung über die schweizerische Unterstützung der Vernichtung der russischen Chemiewaffenlager. Die Vereinbarung regelt die allgemeinen Bedingungen der von der Schweiz finanzierten Projekte der Chemiewaffenabrüstung in diesem Land, für die in den kommenden fünf Jahren 15 Millionen Franken eingesetzt werden sollen.

42Ohne diese Projekte (und auch jene zahlreicher anderer Länder) könnte die Vernichtung des beträchtlichen russischen Chemiewaffenarsenals (40’000 Tonnen) vor 2012 nicht garantiert werden. Diese Frist ist im Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) von 1993 festgelegt. Die USA haben von ihren 31’500 Tonnen bereits 8600 Tonnen vernichtet, während aus den russischen Beständen erst 640 Tonnen vernichtet wurden. Dies namentlich dank der Projekte im Rahmen der Globalen Partnerschaft gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen (siehe oben).

43Die Organisation Green Cross Schweiz erhielt 2004 erneut den Auftrag vom Zentrum für Internationale Sicherheitspolitik und von der DEZA (die beide dem EDA angehören), die Schweizer Projekte zur Chemiewaffenabrüstung in der Russischen Föderation weiterzuführen. Der Bund unterstützt Green Cross Schweiz seit 1994 finanziell.

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Bibliografie

QUELLEN

IKRK, Mettre fin à l’ère des mines. Succès et défis, Genf, Juni 2004, http://www.icrc.org/Web/fre/sitefre0.nsf/htmlall/p0846/$File/ICRC_001_0846.PDF?Open.

Bundesrat, Bericht des Bundesrates über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 2004 vom 8. September 2004 (BBl 2004 5153).

VBS, Schweizer Beobachtungsteam für die EUFOR nach Bosnien-Herzegowina abgereist, Pressemitteilung, 2. November 2004.

Le Temps, „Armes de destruction massive : offensive suisse à l’ONU“, 22. April 2004.

INTERNET-ADRESSEN

Geneva Call : http://www.genevacall.org (Englisch und Spanisch).

Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP) : http://www.gcsp.ch.

Genfer Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung (GICHD) : http://www.gichd.ch.

Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) : http://www.dcaf.ch.

Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) : http://www.icrc.org.

Green Cross Schweiz : http://www.greencross.ch.

UN Mine Action Service (UNMAS) : http://www.mineaction.org.

Die Schweiz und die Partnerschaft für den Frieden (offizielle Website des EDA und des VBS) : http://www.pfp.admin.ch.

Schweizer Mission bei der NATO (Partnerschaft für den Frieden) : http://www.nato.int/pfp/ch.

International Relations and Security Network (ISN) : http://www.isn.ch.

Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETHZ (CSS) : http://www.css.ethz.ch.

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Anmerkungen

1 Bundesrat, Botschaft zum Bundesbeschluss über den Friedensförderungseinsatz von Schweizer Armeeangehörigen in der multinationalen European Union Force (EUFOR) in Bosnien-Herzegowina vom26. Mai 2004 (BBl 2004 3269).

2 UNO-Sicherheitsrat, Resolution 1575 vom 22. November 2004, Dok. S/RES/1575 (2004).

3 Bundesversammlung, Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte vom 19. Dezember 2003, RS 193.9 (AS 2004 2157).

4 Bundesversammlung, Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Förderung der Menschenrechte vom 17. Dezember 2003 (BBl 2004 2195).

5 „Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über die Teilnahme und die Finanzhilfe des Bundes an das Henry-Dunant-Zentrum für den humanitären Dialog wird aufgehoben“ (Art. 11 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte).

6 VBS, Pressemitteilung, 21. April 2004.

7 „Bericht über die Abrüstung“, Amtliches Bulletin, Postulat 02.3541, eingereicht von Barbara Haering am 2. Oktober 2002, der den Bundesrat einlädt, „einmal pro Legislatur in einem Bericht zuhanden des Parlamentes Perspektiven, Ziele, Prioritäten, Mittel und statistische Grundlagen seiner Abrüstungspolitik im Verbund mit der Vertrauens- und Sicherheitsbildung darzulegen“.

8 Bundesrat, Bericht des Bundesrates über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 2004 vom 8. September 2004 (BBl 2004 5153).

9 Atomare, chemische, biologische und Kernwaffen sowie ihre Trägersysteme (Raketen).

10 EDA, Bericht des Bundesrates über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 2004, Pressemitteilung, 8. September 2004.

11 Swiss Mission to NATO, Individual Partnership Programme between Switzerland and NATO for 2004, Brüssel, 24. September 2003. Die IPP gelten im Allgemeinen für zwei Jahre.

12 Partnership Real-time Information Management and Exchange System.

13 International Relations and Security Network (ISN) : Dieses Netzwerk arbeitet im Auftrag des Bundes in der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik (CSS) der ETH Zürich.

14 Information Management System for Mine Action, eine im Auftrag des Internationalen Zentrums für humanitäre Minenräumung (GICHD) entwickelte Software.

15 Weitere Informationen über diese Workshops unter : http://www.gichd.ch/imsma/training.htm.

16 Bundesrat, Jahresbericht 2003 des Bundesrates über die Teilnahme der Schweiz am Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat und an der Partnerschaft für den Frieden, Bern, 21. April 2004.

17 Zentrum für Internationale Sicherheitspolitik (ZISP-EDA), Swiss Update. Die Aussenpolitik der Schweiz und ihr Engagement in der Partnerschaft für den Frieden, Bern, EDA ; VBS, Juli 2004, erhältlich auf Anfrage bei mailto:zisp@eda.admin.ch. Interdepartementales Büro EAPC/PPP, Die Schweiz und die Partnerschaft für den Frieden, Bern, EDA ; VBS, September 2004.

18 EDA/VBS, Strategie des Bundes 2004-2007 zum Personenminenengagement der Schweiz, Bern, 30. Dezember 2003.

19 Geneva Call ist eine Organisation mit dem Ziel, die nichtstaatlichen Akteure in die Respektierung der humanitären Regeln, insbesondere jener über das Verbot von Personenminen einzubeziehen.

20 Konvention über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention).

21 Dieser Barometer wird auf der Website von Handicap International laufend aktualisiert : http://www.handicap-international.org, im Feld „Suche“ das Wort „Barometer“ eingeben.

22 Die offizielle Website des Gipfels von Nairobi ist http://www.reviewconference.org.

23 Das Dokument kann auf der Website des Gipfels abgerufen werden (Referenz APLC/CONF/2004/5).

24 „La Suisse, autrefois à la pointe du combat, fait profil bas à Nairobi“, Le Temps, 27. November 2004.

25 Die Newsletterkönnen auf der Website der Ständigen Mission der Schweiz bei den Vereinten Nationen abgerufen werden : http://www.eda.admin.ch/newyork_miss/e/home/masg.html.

26 In einem Gebiet nach Beendigung des Konflikts nicht explodierte oder liegengelassene Sprengstoffmunition.

27 Delegiertenrat 2001 der Internationalen Bewegung der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, 11-14. November 2001, Resolution 8 – Die explosiven Kriegsmunitionsrückstände und die bewaffneten Konflikte nicht internationalen Charakters.

28 Bundesversammlung, Bundesbeschluss über die Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken könnenvom 21. Dezember 2001, genehmigt am 15. Dezember 2003 (SR 2004 3951).

29 Delegiertenrat 2003 der Internationalen Bewegung der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, 30. November-2. Dezember 2003, Resolution 11 – Die explosiven Kriegsmunitionsrückstände und die Strategie der Bewegung in Bezug auf die Minen.

30 Südafrika, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Schweden, Schweiz.

31 Dieses Kapitel regelt die „Massnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“.

32 UNO-Sicherheitsrat, Resolution 1540 vom 28. April 2004, Dok. S/RES/1540 (2004).

33 Jahresbericht der Globalen Partnerschaft der G-8-Gruppe. Hochrangige Gruppe der G-8, Gipfel der Staats- und Regierungschefs der G-8, Sea Island, 10. Juni 2004, abrufbar unter http://www.g8.utoronto.ca/francais.

34 Finnland, Norwegen, Niederlande, Polen und Schweden. Diese fünf Länder sind wie die Schweiz 2003 der Partnerschaft beigetreten.

35 Bundesversammlung, Bundesbeschluss über die Unterstützung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung vom 3. März 2003 (BBl 2003 5160).

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Zitierempfehlung

Papierversionen:

Xavier Tschumi Canosa, „11. Friedens- und Sicherheitspolitik“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 24-1 | 2005, 181-191.

Online-Version

Xavier Tschumi Canosa, „11. Friedens- und Sicherheitspolitik“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 24-1 | 2005, Online erschienen am: 20 April 2010, abgerufen am 28 März 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/193; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.193

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Autor

Xavier Tschumi Canosa

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am iuéd.

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