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Jahresübersicht

7. Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern

Valérie Bouloudani, Eléonore d’Achon, Gérard Perroulaz und John-Andri Lys
p. 303–338

Aufbau

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Anmerkungen der Redaktion

Teil 7.1., 7.2., 7.4., 7.5. und 7.7 von Valérie Bouloudani ; Teil 7.8. von Eléonore d’Achon ; Teil 7.3. von Valérie Bouloudani und Eléonore d’Achon ; Teil 7.6. von Gérard Perroulaz ; Teil 7.9. von John-Andris Lys.

Volltext

7.1. Allgemeine Tendenzen der öffentlichen Entwicklungshilfe

1Der Ausschuss für Entwicklungshilfe (DAC) ist ein Sonderorgan der OECD, das sich mit Fragen der Entwicklungszusammenarbeit befasst. Das DAC verfolgt das Ziel, das Gesamtvolumen der für die Entwicklungsländer aufgebrachten Mittel zu erhöhen und die Effizienz der Hilfe zu verbessern. Der Ausschuss gestattet es den Geberländern unter anderem, vereinheitlichte Statistiken über die öffentliche Entwicklungshilfe herauszugeben, periodisch (alle drei Jahre) die Entwicklungshilfeprogramme jedes der Mitgliedsländer zu prüfen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Strategien zur Verbesserung der Qualität der Hilfe auszuarbeiten.

7.1.1. Entwicklung der öffentlichen Hilfe der DAC-Länder

  • 1 OECD, Pressemitteilung, 10. Juni 1999.

21998 erreichte die von den Mitgliedsländern des DAC an die Entwicklungländer und die multilateralen Entwicklungsorganisationen ausgezahlte öffentliche Hilfe 51,5 Milliarden Dollar (vorläufige Zahl), gegenüber 48,3 Milliarden 1997 (was einer Steigerung von 3,2 Milliarden Dollar entspricht)1. Im Realwert (unter Berücksichtigung der Inflation und der Wechselkursschwankungen) hat die öffentliche Entwicklungshilfe der DAC-Länder um 8,9% zugenommen. Diese Steigerung setzt fünf Jahren einer rückläufigen Tendenz der Hilfeleistungen ein Ende. In der Tat waren die Entwicklungshilfebudgets der DAC-Länder, und besonders der Länder der G-7, vor allem wegen Massnahmen zur Sanierung der öffentlichen Finanzen seit 1992 zurückgegangen. So hatte die öffentliche Entwicklungshilfe der DAC-Länder zwischen 1992 und 1997 real einen Ruckgang von 21% verzeichnet. Im gleichen Zeitraum ist der Anteil der öffentlichen Hilfe der DAC-Länder an ihrem kombinierten Bruttosozialprodukt von 0,33% 1992 auf 0,22% 1997 – dem niedrigsten jemals verzeichneten Stand – abgesunken. Nach Ansicht des DAC ist der Wiederanstieg der Hilfeleistungen 1998 hauptsächlich auf kurzfristige Massnahmen zur Unterstützung der von der Asienkrise betroffenen Länder zurückzuführen, wie auch auf die Fälligkeitsdaten für die Beiträge an die multilateralen Organisationen und auf die von einigen Mitgliedsländern eingegangenen Verpflichtungen, ihre Hilfeleistungen aufrechtzuerhalten oder zu erhöhen (zum Beispiel die Verpflichtung Grossbritanniens, seine Hilfe bis zum Jahr 2001 um 25% zu steigern, und die Verpflichtung der Regierung Deutschlands, den Abwärtstrend ihrer öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit umzukehren).

  • 2 Jedoch ist darauf zu verweisen, dass die Hilfe für Israel seit 1997 nicht mehr unter der öffentli (...)

3Zwei von drei Mitgliedsländern des DAC haben ihre Leistungen 1998 im Realwert erhöht. Jedoch liegen nur vier Länder (Dänemark, die Niederlande, Norwegen und Schweden) über dem Ziel von 0,7% des BSP, das von den Vereinten Nationen für die öffentliche Hilfe festgesetzt wurde. Die Vereinigten Staaten, die ihre Hilfe 1998 um 1,3 Milliarden Dollar erhöht haben, sind weiterhin das Land, das mit lediglich 10% des BSP den geringsten Aufwand für die öffentliche Entwicklungshilfe erbringt2. Mit einem Anteil von 0,32% ihres BSP für die öffentliche Hilfe 1998 hat die Schweiz die durchschnittliche Leistung der DAC-Länder (0,4% des BSP) nicht überstiegen.

4Unter den Mitgliedsländern der G-7 (welche 1998 zusammen rund drei Viertel der öffentlichen Entwicklungshilfe aufgebracht haben) wurden die grössten Beiträge im absoluten Wert von Japan (10,7 Milliarden Dollar 1998), den Vereinigten Staaten (8,1 Milliarden), Frankreich (5,9 Milliarden) und Deutschland (5,6 Milliarden) erbracht. Die der G-7 nicht angehörenden Länder haben 1998 26% der öffentlichen Entwicklungshilfe der DAC-Länder aufgebracht, wogegen ihr Anteil am BSP sämtlicher DAC-Länder nur 13% betrug.

7.1.2. Umsetzung der Strategie für Entwicklungspartnerschaft

  • 3 OECD, Das 21. Jahrhundert gestalten : Beitrag der Entwicklungszusammenarbeit, OECD, Paris, Mai 19 (...)

5Im Mai 1996 haben die Mitgliedsländer des DAC einen Bericht verabschiedet3, in dem sie bekräftigen, dass die internationale Zusammenarbeit eine wirksame Unterstützung für die Entwicklung der Länder des Südens leisten kann. Zur Verwirklichung der quantitativen und qualitativen Entwicklungsziele, die sich aus den grossen internationalen UN-Konferenzen der 90er Jahre ergeben haben, bis zum Jahr 2015, schlagen die DAC-Mitglieder eine neue globale Entwicklungspartnerschaft vor und verpflichten sich :

  • zur Bereitschaft, zusammen mit den Entwicklungspartnern wechselseitige Verpflichtungen einzugehen, die durch hinreichende Ressourcen abgesichert werden ;

  • zur Verbesserung der Koordination der Hilfe zur Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien ;

  • zu Bemühungen um Kohärenz zwischen der Entwicklungshilfepolitik und anderen Politiken, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken.

  • JSDW 1997, Zielsetzungen des DAC, (S. 146-147).

6Dieser Bericht, der aus einer 1995 angenommenen Grundsatzerklärung „Entwicklungspartnerschaften im neuen globalen Kontext” hervorgegangen ist, stellt die Strategie für eine wirksame Partnerschaft im Dienst der Entwicklung dar. Die vier grossen Themen, auf denen sich der Bericht aufbaut, bilden fortan das Gerüst des Arbeitsprogramms des DAC : den auf internationaler Ebene vereinbarten Entwicklungszielen dienen ; die Partnerschaften stärken und die Funktionsweise der Hilfe verbessern ; die Ressourcen im Dienst der Entwicklung mobilisieren sowie ihre Überwachung gewährleisten ; auf die Kohärenz der die Entwicklungsländer betreffenden Politiken achten.

  • 4 OCDE, Coopération pour le développement, Rapport 1998 : Efforts et politiques des membres du Comi (...)
  • 5 Jean-Claude Faure, ein hoher französischer Beamter. trat im Februar 1999 die Nachfolge von James (...)

7Gemäss dem Bericht über die Entwicklungszusammenarbeit des DAC in seiner Ausgabe von 19994 ist die Fortsetzung der Strategie zur Verbesserung der Wirksamkeit der Entwicklungspartnerschaft mehr denn je in einem Umfeld erforderlich, das durch die Finanzkrise der aufstrebenden Volkswirtschaften und den Ruckgang der Mittelbeiträge an die Entwicklungsländer geprägt ist. In dem Bericht gibt James H. Michel, Vorsitzender des DAC, dessen Mandat im Januar 1999 ausgelaufen ist5, einen Überblick über die bei der Umsetzung dieser Strategie erzielten Fortschritte, wobei die bemerkenswertesten Fortschritte jene Initiativen betreffen, die von den DAC-Mitgliedsländern getroffen wurden, um die Koordination des internationalen Entwicklungshilfesystems auf der Grundlage des Partnerschaftsprinzips zu stärken.

8Bei der Fortsetzung des Forums der Entwicklungspartner, das vom DAC im Januar 1998 organisiert wurde, haben die hochrangigen Beamten eine Liste von Massnahmen gebilligt, die zu ergreifen sind, um die Entwicklungspartnerschaften zu stärken und die Geberverfahren zu vereinfachen und zu harmonisieren. Diese Liste ergibt sich aus den Resultaten der unter der Schirmherrschaft des DAC erfolgten Prüfung der Funktionsweise des internationalen Entwicklungshilfesystems für Mali, aus den Ergebnissen umfassender Konsultationen in den Entwicklungsländern und aus den Fallstudien betreffend im Besonderen die Probleme der Aneignung der Hilfe durch die Empfänger und die Geberverfahren. Die wichtigsten konkreten Massnahmen, die zur Verbesserung der Effizienz der Entwicklungspartnerschaft vorgesehen sind, sind folgende :

  • den Partnerländern zu helfen, sich mit den notwendigen Kapazitäten auszustatten, um selber ihre eigenen Strategien festzulegen und die Koordination der Hilfe selbst zu übernehmen, insbesondere, indem sie die Tagungen der Beratungsgruppen aufnehmen ;

  • die jeweiligen Interessen der Geberländer und der Partnerempfängerländer transparent zu machen und das gegenseitige Vertrauen durch einen ständigen Dialog zu stärken ;

  • die Verwaltungsverfahren und die Meldeverpflichtungen zu harmonisieren, die derzeit von einem Geber zum anderen unterschiedlich sind, wie auch den Programmzyklus, um die Belastung der Partnerländer zu verringern ;

  • es den Partnerländern zu erlauben, durch eine Befreiung von der Lieferbindung der Hilfe, aus der Heranziehung des internationalen Wettbewerbs und der Beschaffung bei den lokalen Lieferanten Vorteile zu ziehen ;

  • der raschen Zunahme der Projekte ein Ende zu machen und der Programmhilfe sowie der Unterstützung der Budgets den Vorzug zu geben, um die strategischen Prioritäten der Empfängerländer im Entwicklungsbereich zu respektieren ;

  • mehr gemeinsame Übungen zur Überwachung und Evaluierung der Entwicklungsprogramme durch die Geber und Empfänger abzuhalten ;

  • über die Kohärenz der Politiken betreffend die Entwicklungsländer zu wachen ;

  • Neuerungen bei den Finanzierungsmethoden einzuführen, damit die öffentliche Entwicklungshilfe eine Multiplikatorrolle spielt, um andere Formen von Investitionen anzuziehen ;

  • die Schuldenerleichterungsmassnahmen fortzusetzen.

9Nach Meinung des DAC unternehmen die Mitgliedsländer und die multilateralen Organisationen unbestreitbar Anstrengungen, um ihre Systeme und Praktiken den Grundsätzen der Strategie der Entwicklungpartnerschaft mit dem Ziel anzupassen, die Hilfekoordination konkret zu verbessern und den Entwicklungsländern die Aufgabe zu erleichtern. Viele von ihnen führen zur Zeit Pilotprojekte durch, die in diese Richtung gehen. Die Erfahrungen zeigen, dass die Umsetzung der Strategie hohe Anforderungen sowohl an die Entwicklungsländer als auch an die Industrieländer stellt. Langfristig möchte das DAC eine systematische Anwendung des Partnerschaftsansatzes erreichen, damit dieser Ansatz in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit zur Norm wird.

10In seiner „Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern” vom 7. Dezember 1998 bekräftigt der Bundesrat, dass die Schweiz sich der entwicklungspolitischen Strategie des DAC anschliesst und sich weiterhin aktiv für eine bessere Geberkoordination im Rahmen des DAC einsetzen wird. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten hat 1999 im Übrigen ein Treffen der für Entwicklungsfragen Verantwortlichen der OECD finanziert, um die Umsetzung der Strategie für Entwicklungspartnerschaft bei den Entwicklungshilfestellen der DAC-Länder zu prüfen. Zum anderen wird die Schweiz ihre Federführung in einem Pilotprogramm zur Förderung der partizipativen Entwicklung und der guten Regierungsführung in Benin fortsetzen.

7.2. Öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz

7.2.1. Organisation und Verwaltung der Entwicklungshilfe

11Die schweizerische Politik für Entwicklungszusammenarbeit beruht auf drei Säulen :

  • Dem Bundesgesetz über internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (vom 19. März 1976) und seiner Anwendungsverordnung (vom 12. Dezember 1977). Das Gesetz legt die allgemeinen Ziele der Hilfe fest, das heisst vorrangig dazu beizutragen, die Bemühungen der Entwicklungsländer zu unterstutzen, um die Lebensbedingungen ihrer Bevölkerung zu verbessern und es diesen Ländern zu ermöglichen, ihre Entwicklung aus eigener Kraft voranzutreiben. Das Gesetz führt ferner die verschiedenen Formen auf, welche die Zusammenarbeit annehmen kann, wobei die wichtigsten die technische Zusammenarbeit, die Finanzhilfe, die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen und die humanitäre Hilfe sind.

  • Den mehrjährigen Rahmenkrediten, die den eidgenössischen Räten in einer Botschaft des Bundesrates unterbreitet werden. Die Rahmenkredite bilden die finanzielle Grundlage der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz. Für jedes der hauptsächlichen Kooperationsinstrumente müssen die eidgenössischen Räte (grundsätzlich alle vier Jahre) Finanzverpflichtungen bewilligen, die der Bundesverwaltung eine stabilere Basis für die Aktivitäten der Entwicklungszusammenarbeit garantieren. Die Botschaften des Bundesrates gestatten es auch, eine Bilanz der Erfahrungen der Vergangenheit zu ziehen und die Ausrichtungen der Hilfe für die kommenden Jahre festzulegen. Das Parlament setzt anschliessend die jährlichen Beträge der Hilfe im Rahmen der Verabschiedung des Jahresbudgets des Bundes fest.

  • Den Dokumenten, in denen die Ausrichtungen der Beziehungen der Schweiz mit den Ländern des Südens festgelegt sind, wie zum Beispiel das Leitbild Nord-Süd.

  • JSDW 1999, Tabelle Nr. 19 (S. 232) führt die Liste der zur Zeit in Kraft stehenden Rahmenkredite auf. (Nur der Kredit für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen ist nicht mehr in Kraft.)

  • JSDW 2000, das Dossier dieses Jahrbuchs ist dem Leitbild Nord-Süd gewidmet.

12Auf Bundesebene sind zwei Ämter, die dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bzw. dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) angehören, in erster Linie für die Entwicklungszusammenarbeit zuständig. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) im EDA umfasst folgende Bereiche : technische Zusammenarbeit (technische Hilfe und Bereitstellung von Mitteln und Material zur Durchführung von Entwicklungsprojekten) und finanzielle Zusammenarbeit (Übernahme bestimmter festgelegter Investitionen) mit den Entwicklungsländern ; humanitäre Hilfe ; und technische Zusammenarbeit mit den Oststaaten. Sie ist ferner für die Gesamtkoordination der Entwicklungszusammenarbeit verantwortlich. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) im EVD ist für die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie für die finanzielle Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) zuständig. Das seco, das aus der Zusammenlegung zwischen dem Bundesamt für Aussenwirtschaft (BAWI) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) hervorgegangen ist, hat seinen Betrieb am 1. Juli 1999 unter der Leitung von Staatssekretär David Syz aufgenommen. DEZA und seco tragen gemeinsam die Verantwortung für die multilaterale Finanzhilfe.

7.2.2. Volumen der öffentlichen Entwicklungshilfe 1998 und jüngste Entwicklung

131998 belief sich die Hilfe der Schweiz für die Entwicklungsländer auf 1’537 Millionen Franken (öffentliche und private Hilfe). Davon brachte der Bund 1’266,4 Millionen Franken (82% der Hilfe), die Kantone und Gemeinden 20,6 Millionen Franken und die privaten Hilfswerke 250 Millionen Franken auf.

Öffentliche Entwicklungshilfe des Bundes

14Die von mehreren Departementen der Bundesverwaltung aufgebrachte öffentliche Entwicklungshilfe erreichte 1998 1’266,4 Millionen Franken. Die DEZA verwaltete über 81% der öffentlichen Hilfe, das heisst etwas über 1 Milliarde Franken. Das seco brachte rund 152 Millionen Franken für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen auf. Andere Departemente oder Bundesämter sind in die internationale Entwicklungszusammenarbeit einbezogen, jedoch haben sie zusammen weniger als 6% der öffentlichen Hilfe des Bundes verwaltet. Dabei handelt es sich um das Eidgenössische Finanzdepartement (6,8 Millionen Franken), das Eidgenössische Departement des Innern (3 Millionen Franken) für die vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) gewährten Stipendien, das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) usw.

  • 6 „Botschaft des Bundesrates über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhi (...)

15Mit einem Zuwachs von über 60 Millionen Franken hat die vom Bund aufgebrachte öffentliche Entwicklungshilfe ihren Stand von 1996 wieder erreicht. Dieses Ergebnis ist hauptsächlich auf eine starke Zunahme der Aufwendungen des seco 1998 zurückzuführen, das neue Instrumente zur Unterstützung des Privatsektors eingesetzt hat. Jedoch entfernt sich die Schweiz von dem vom Bundesrat oftmals bekräftigten Ziel, 0,4% des BSP für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit aufzubringen (die Schweiz hat sich dem UN-Ziel einer Hilfe von 0,7% des BSP niemals angeschlossen). Anteilmässig am BSP ist die öffentliche Hilfe der Schweiz in den letzten Jahren von 0,36% 1994 auf 0,34% 1996 zurückgegangen und hat 1997 und 1998 0,32% erreicht. Angesichts der Finanzlage des Bundes und der vom Parlament verabschiedeten Budgetkürzungen werden die im Finanzplan für den Zeitraum 1999-2000 vorgesehenen Mittel die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz in den nächsten Jahren auf 0,31% des BSP bzw. auf 0,29% im Jahr 2002 absinken lassen6.

Öffentliche Entwicklungshilfe der Kantone und Gemeinden

16Infolge der Budgetrestriktionen ist die Hilfe der Kantone und Gemeinden seit 1992 rückläufig und erreichte 1998 20,6 Millionen Franken. In sechs Jahren sind die Entwicklungshilfeleistungen der Kantone und Gemeinden um 25% zurückgegangen. Hierzu ist jedoch zu vermerken, dass sie sich zwischen 1987 und 1992 verdoppelt hatten (1992 : 28,2 Millionen Franken). 1998 haben die Kantone rund 61% der Entwicklungshilfe der Gebietskörperschaften (13,2 Millionen Franken) aufgebracht. Die Hilfe der Kantone Zürich und Genf und der beiden Basler Halbkantone macht über zwei Drittel der gesamten Leistungen der Kantone aus. Jedoch sind auch die Beiträge einiger finanzschwächerer Kantone wie der Kantone Jura und Neuenburg zur internationalen Solidarität zu erwähnen. Die Hilfe der Gemeinden betrug 1998 8,4 Millionen Franken. Die Gemeinden der Kantone Genf und Zürich haben (mit jeweils 3,3 bzw. 1,7 Millionen Franken) die höchsten Leistungen erbracht.

Aufteilung der öffentlichen Entwicklungshilfe nach den wichtigsten Instrumenten der Zusammenarbeit

17Von einem Jahr zum anderen bleibt die Aufteilung der öffentlichen Hilfe zwischen den verschiedenen Instrumenten der Zusammenarbeit ziemlich gleich. 1998 wurden zwei Drittel der bilateralen und multilateralen öffentlichen Hilfe der Schweiz für technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe aufgebracht. Die humanitäre Hilfe und die Nahrungsmittelhilfe machten 18% der Hilfe aus. Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Rahmenkredits im Januar 1997 und dem Einsatz neuer Instrumente zur Unterstützung des Privatsektors nahm der Anteil der handels- und wirtschaftspolitischen Massnahmen zwischen 1997 und 1998 um 4 Punkte (von 8% auf 12%) zu, ohne jedoch den Stand von 1994 wieder zu erreichen.

7.2.3. Die entwicklungspolitische Konditionalität

  • Siehe DEZA, Förderung der Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit. Leitlinien, DEZA, Bern, 1997.

18Zur Gewährleistung einer verbesserten aussenpolitischen Kohärenz der Schweiz hat der Bundesrat im Dezember 1998 beschlossen, dass er fortan für die Anwendung des Prinzips der politischen Konditionalität zuständig sein wird. In Zukunft wird die Entscheidung, die Zusammenarbeit mit einem Land aus politischen Gründen oder bei schwerwiegenden und systematischen Verletzungen der Menschenrechte gänzlich oder teilweise abzubrechen, vom Bundesrat und nicht mehr von einem Eidgenössischen Departement bzw. einem Bundesamt gefällt. In einem konkreten Fall ist vorgesehen, dass der Bundesrat eine Beurteilung der Lage vornimmt, wobei er den gesamten Aussenbeziehungen der Schweiz mit dem betreffenden Land Rechnung trägt. Die Bereiche, die von einer Massnahme zur Anwendung des Prinzips der politischen Konditionalität betroffen werden können, sind zahlreich : Entwicklungszusammenarbeit, Friedensförderung oder Förderung der Menschenrechte, aber auch Aussenhandel, Exportrisikogarantie usw. Die humanitäre Hilfe fällt nicht unter die politische Konditionalität.

19Der Bundesrat hat über die Kriterien und Anwendungsmodalitäten des politischen Konditionalitätsprinzips entschieden. Unter den Kriterien, die zu einem teilweisen oder völligen Abbruch der Zusammenarbeit mit einem Land führen können, sind folgende zu nennen :

  • unzureichende Bemühungen bei der Anwendung des Prinzips der guten Regierungsführung („good governance”) ;

  • schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte ;

  • Unterbrechung des Demokratisierungsprozesses ;

  • schwere Verstösse gegen Frieden und Sicherheit ;

  • fehlende Bereitschaft zur Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen auf seinem Territorium.

20Diese Kriterien werden hauptsächlich im Rahmen der bilateralen Beziehungen mit anderen Staaten und, soweit möglich, auf multilateraler Ebene eingehalten, da die Effektivität des Konditionalitätsprinzips letztlich vor allem von der Kohärenz des Vorgehens der Geberländer abhängt.

21Nach Ansicht des Bundesrates soll das Prinzip der politischen Konditionalität nicht automatisch angewandt werden. Positiveren Massnahmen, als einer Einstellung der Zusammenarbeit, und dem politischen Dialog wird der Vorzug gegeben. Der teilweise oder gänzliche Abbruch der Zusammenarbeit mit einem Land darf nur das letztmögliche Mittel sein und kann sich als unumgänglich erweisen, um die Glaubwürdigkeit der Ziele der schweizerischen Aussenpolitik zu erhalten. Bei einem differenzierten Ansatz der politischen Konditionalität ist es möglich, bestehende Programme oder Projekte umzuorientieren oder zu ergänzen, indem man zu ihrer Durchführung andere Träger wählt. So kann die Hilfe beispielsweise den staatlichen Stellen entzogen und Nichtregierungsorganisationen übertragen werden.

22In der Vergangenheit wurde die entwicklungspolitische Konditionalität gegenüber Bolivien, Myanmar, Nepal, dem Tschad, Uganda, Peru, Mosambik, Kenia, Ruanda und Madagaskar sowie im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Oststaaten gegenüber Albanien angewandt. In jüngerer Zeit hat die Schweiz nach dem Militärputsch im Niger, der den Präsidenten Ibrahim Baré Maïnassara im April 1999 absetzte und seinem Leben ein Ende machte, ihr Programm der Entwicklungszusammenarbeit mit diesem Land vorübergehend ausgesetzt. Um die Bevölkerung nicht in ungerechter Weise zu benachteiligen, wurden die Programme zur Zusammenarbeit mit den nichtstaatlichen Akteuren aufrechterhalten. So sind 80% der Hilfe der Schweiz (rund 8 Millionen Franken im Jahr) vom Moratorium ausgenommen. Die Schweiz hat seit 1996 (dem Jahr des vorletzten Statsstreiches) ihre Programme der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Niger in der Tat umorientiert, um die Basisgemeinschaften und die Organisationen der Zivilgesellschaft bei ihren Aktivitäten zur Entwicklungsförderung zu unterstutzen. Der Abbruch der Entwicklungszusammenarbeit mit der Regierung des Niger hat vier Programme der DEZA in den Bereichen Hydraulik, Umwelt, Pisten und Viehzucht betroffen. Die Vorbereitung neuer Programme mit der Verwaltung des Landes wurde ebenfalls unterbrochen. Die Fortführung der Programme der Entwicklungszusammenarbeit mit der Regierung des Niger hängt von der Wiederherstellung des Rechtsstaates und von Fortschritten bei der Einhaltung der Grundfreiheiten in diesem Land ab.

  • JSDW 1999, „Förderung der Menschenrechte” (S. 236).

7.3. Neuer Rahmenkredit für technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe

7.3.1. Betrag und Laufzeit des neuen Rahmenkredits

  • 7 Siehe „Botschaft des Bundesrates über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Fi (...)

23Die Massnahmen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit beruhen vor allem auf der Annahme von Rahmenkrediten, die vom Parlament grundsätzlich alle vier Jahre bewilligt werden. Im Berichtsjahr wurde ein neuer Rahmenkredit in Höhe von 4 Milliarden Franken für die Jahre 1999-2002 zur Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe der Schweiz angenommen7. Er ersetzt den alten Rahmenkredit von 3,8 Milliarden Franken, der Mitte 1999 aufgebraucht war.

24Wenn der neue Rahmenkredit von 4 Milliarden Franken auch einer nominalen Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe um 200 Millionen Franken gegenüber dem vorhergehenden Rahmenkredit entspricht, so geht der Anteil der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit am Bruttosozialprodukt seinerseits jedoch immer weiter zurück (vgl. Unterkapitel 7.2.).

25Die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe sind die Hauptinstrumente der schweizerischen öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit. Sie werden auf bilateraler, wie auch auf multilateraler Ebene eingesetzt. Für die kommenden Jahre wird die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit den Schwerpunkt weiterhin auf die bilaterale technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe legen. Im Vergleich zum vorangegangenen Kredit wird das Verhältnis zwischen bilateraler und multilateraler Hilfe somit für die Jahre 1999-2002 unverändert bleiben und am Budget der DEZA gemessen, rund zwei Drittel zu einem Drittel betragen.

  • JSDW 1995, betreffend den alten Rahmenkredit über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe (1995 bis 1999) sowie die entsprechende Botschaft (S. 134-136).

7.3.2. Debatten in den eidgenössischen Räten

26Nach der Annahme des Rahmenkredits von 4 Milliarden Franken für technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern durch den Ständerat versuchte die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke, den rückläufigen Trend der Entwicklungshilfe umzukehren, indem sie eine Anhebung des Rahmenkredits auf 4,5 Milliarden Franken vorschlug. Auf Antrag von Remo Gysin (SP/BS) wurde im Nationalrat somit über den Antrag abgestimmt, in Konkurrenz zum Vorschlag der Schweizerischen Volkspartei (SVP), der im Gegensatz dazu eine Kürzung des Rahmenkredits auf 3,6 Milliarden Franken beantragte. Schliesslich wurde der Antrag auf Erhöhung um 500 Millionen Franken mit 78 gegen 73 Stimmen angenommen. Da die Steigerung aber über 20 Millionen Franken lag, war sie der Ausgabenbeschränkung unterworfen, ein Bundeserlass, der vorschreibt, dass Ausgaben, die über einen solchen Betrag hinausgehen, mit absoluter Mehrheit bewilligt werden müssen. Bei der Abstimmung über diese Finanzklausel erhielt der Antrag auf Erhöhung des Rahmenkredits aber lediglich 92 gegen 52 Stimmen. Somit wurde der Antrag annulliert und der Entwicklungshilfekredit ging an den Ständerat zurück. Dieser hatte dem Betrag von 4 Milliarden Franken mit 32 Stimmen ohne Gegenstimmen zugestimmt und nahm den Antrag des Bundesrates erneut an. Schliesslich wurde der Antrag für einen Rahmenkredit von 4 Milliarden Franken zugunsten von Entwicklungsländern im Nationalrat am 16. Juni 1999 mit 126 Stimmen und einer Gegenstimme angenommen.

7.3.3. Grundprinzipien der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit

27Die „Botschaft des Bundesrates über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und Finanzhilfe” für den Zeitraum 1999-2002 bot den Anlass, eine Bilanz der Massnahmen der Vergangenheit zu ziehen und die wesentlichen Ausrichtungen für die kommenden Jahre anzugeben. So kündigt die neue Botschaft die Absicht des Bundesrates an, die im vorhergehenden Rahmenkredit eingeführten Prinzipien und Tendenzen weiterzuverfolgen bzw. zu verstärken :

  • die Finanzierung von Ausrüstungen und Infrastruktureinrichtungen wird in den kommenden Jahren immer weniger im Mittelpunkt der Entwicklungsprojekte stehen. Es wird im Gegenteil darum gehen, die Lern- und Veränderungsprozesse zu stärken und zu fördern. Somit wird sich die schweizerische Entwicklungshilfepolitik von mehreren Querschnittsthemen und Prinzipien leiten lassen : Partizipation und „empowerment”, Armutsbekämpfung, gleichberechtigte Entwicklung für Frauen und Männer, Umwelt ;

  • auch wird es darum gehen, die Geberkoordination zu verbessern, den Politikdialog mit den Regierungen und Partnerinstitutionen zu stärken sowie einen politischen Rahmen („good governance”) und für die Entwicklung günstige makroökonomische Bedingungen zu fördern. In dieser Perspektive will die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit folgende Instrumente und Ansätze stärken : Korruptionsbekämpfung, Förderung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, Unterstützung der Dezentralisierungsbemühungen der Partnerländer. Diese Massnahmen werden grundlegende Bestandteile der Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz für die Jahre 1999-2002 sein.

7.3.4. Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit : geographische und thematische Schwerpunkte

28Die DEZA beabsichtigt, die im vorhergehenden Rahmenkredit eingeleitete Tendenz weiterzuverfolgen, die darin besteht, ihre Mittel dort einzusetzen, wo sie am nützlichsten sind. Es geht somit für die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit darum, ihre Politik der geographischen und thematischen Konzentration zu verstärken, um voll und ganz an der Koordination der Hilfe in den internationalen Sonderorganisationen teilzunehmen und im Rahmen der Budgetbeschränkungen eine Aufsplitterung der finanziellen Mittel zu vermeiden.

  • 8 Dabei handelt es sich um folgende Länder : Benin, Burkina Faso, Mali, Niger und Tschad für Westaf (...)

29Die Politik der geographischen Konzentration drückt sich insbesondere durch die Zuweisung von 70% des Finanzvolumens der bilateralen Entwicklungshilfe an siebzehn Schwerpunktländer aus8. In den letzten Jahren hat die DEZA ihre Koordinationsbüros (KOBÜ, siehe Unterkapitel 7.5.) in Indonesien, Thailand und in Kapverden geschlossen. 1997 ist Vietnam für die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit zu einem sogenannten Schwerpunktland geworden. Im Fall Madagaskars hat die Schweiz infolge der Langsamkeit bei der Untersuchung über die Ermordung eines Schweizer Entwicklungshelfers 1996 und einer unzulänglichen Verwaltung der Staatsgeschäfte in dem Land, Ende 1998 nach einer ausführlichen Untersuchung und einem Besuch des Direktors der DEZA in Madagaskar beschlossen, ihr Entwicklungshilfeprogramm umzuorientieren. Seit 1996 hatte sie das Volumen ihrer Hilfe reduziert. Die Leistungen für Madagaskar, das 1995 (mit 20,5 Millionen Franken) an fünfter Stelle der Empfängerländer der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit stand, werden noch weiter heruntergesetzt und werden ab dem Jahr 2001 jährlich rund 7 Millionen Franken betragen. Die DEZA konzentriert ihre Aktivitäten von nun an auf die Programme zur Armutsbekämpfung in den ländlichen Gebieten, wobei sie ausschliesslich mit den Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet. Das Koordinationsbüro wurde geschlossen und die Koordination ihres Entwicklungshilfeprogramms wird jetzt von den NRO übernommen. Unter dem Rahmenkredit für die technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe für 1999-2000 wird Ecuador, das für die DEZA ein Land mit zweitrangiger Priorität war, aber ein Koordinationsbüro hatte, zu einem neuen Schwerpunktland.

30Wie das Beispiel Mosambiks (im nachstehenden Rahmentext) zeigt, hat diese Konzentrationspolitik vor allem zum Ziel, die Qualität der von der Schweiz erbrachten Hilfeleistung zu verbessern.

Mosambik als Schwerpunktland der DEZA
Seitdem die DEZA Mosambik zu einem ihrer Schwerpunktländer gemacht hat, ist das Wasserversorgungsprogramm ausgebaut und verstärkt worden. Ausgehend von der Unterstützung beim Bau eines Trinkwasserversorgungsprogramms im ländlichen Raum wurden auch die spezifischen Probleme rund um den Bau, Betrieb und Unterhalt von Trinkwasseranlagen in städtischen Gebieten abgeklärt. Die Schweiz unterstützt das nationale Programm für Wasserbautechniker, die im ganzen Land zum Einsatz kommen, wie auch die nationale Wasserdirektion bei ihren Dezentralisierungsbestrebungen. Zudem könnte die Schweiz als Hauptgeberland für Mosambik bei der sozialen Entwicklung dieses Landes eine Schlüsselrolle spielen. Dadurch ist es ihr gelungen, die Koordination unter den Gebern zu verbessern. Die sich daraus ergebende Kommunikation zwischen Regierungen und Gebern ermöglichte es, die Grundlage für einen permanenten politischen Dialog zu bilden und einen integrierten Sektorprogrammansatz auszuarbeiten, an dem sich die Regierung und ein Grossteil der Geber orientieren.
Quelle : „Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern”, vom 7. Dezember 1998 (S. 52 und 79).

31Das Prinzip der thematischen Konzentration drückt sich seinerseits durch eine noch strengere Auswahl der Einsatzbereiche der DEZA aus. In der Tat beschränkt sich die DEZA auf drei bis vier thematische Schwerpunkte pro Land, um das Niveau ihrer Spezialisierung anzuheben. Diese Schwerpunktbereiche sind folgende : ländliche Entwicklung ; Umwelt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen ; globales Umweltprogramm ; Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ; Strassen- und Verkehrsinfrastruktur ; Förderung von Handwerk und Industrie, Berufsbildung ; Finanzwesen ; Gesundheit und Bevölkerungsfragen ; Grundausbildung und Stadtentwicklung.

Ein Umweltschutzprojekt : Kleinbergbau in Bolivien
In Bolivien leben rund 10% der Bevölkerung vom Bergbau. Dieser verursacht schwere Umweltbelastungen und führt zu Konflikten zwischen Bergleuten und Landwirten (Wasserverschmutzung durch Bergbauabgänge). Die Schweiz unterstützt die Umsetzung der bolivianischen Umweltgesetzgebung in Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Institutionen. Dieses Projekt umfasst insbesondere die Planung und Durchsetzung von Umweltschutzmassnahmen, die Ausbildung von Personal, die Unterstützung bei der Schaffung institutioneller Kapazitäten und die Zusammenarbeit mit zahlreichen nationalen und internationalen Organisationen.
Quelle : „Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern”, vom 7. Dezember 1998 (S. 50).

32Parallel zu ihrer Konzentrationspolitik will die DEZA auch ihren regionalen Ansatz stärken, um Projekte, die in den Schwerpunktländern gute Ergebnisse erzielt haben, über die Landesgrenzen hinaus auszudehnen. Dieser Ansatz, der bereits in Mittelamerika und im Mekonggebiet umgesetzt wurde, wird auf andere Regionen ausgedehnt. Die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit beabsichtigt dadurch dazu beizutragen, die Kontakte zwischen Nachbarländern anzuregen und die regionale Zusammenarbeit zu fördern.

Erfolg des „Postcosecha”-Projekts in Honduras : gelungene regionale Verwertung eines Projekts
Das „Postcosecha”-Projekt startete 1980 in Honduras, wo die Schädlinge nach der Ernte rund ein Fünftel der Lebensmittel vernichteten. Diese Verluste konnten mit Hilfe einfacher Blechsilos, die es den Bauern erlauben, die Grundnahrungsmittel zu speichern, praktisch vermieden werden. Neben der Verbesserung der Nahrungssicherheit (rund ein Viertel der Zielbevölkerung in Honduras verfügt über einen Silo, der den Bedarf von fünf Erwachsenen ein Jahr lang decken kann) und der sich daraus ergebenden positiven Auswirkungen auf die Gesundheit vieler Familien macht das „Postcosecha”-Projekt die Kleinbauern weniger abhängig und ermöglicht es ihnen, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen. Dank dieses Systems sind die Bauern nämlich nicht mehr gezwungen, ihre Erzeugnisse gleich nach der Ernte zu ungünstigen Bedingungen zu verkaufen, um später die von ihnen benötigten Produkte zu einem viel höheren Preis zu kaufen. Das von Erfolg gekrönte Projekt wurde in den 90er Jahren auf Guatemala, Nicaragua, Salvador und Paraguay übertragen.
Quelle : „Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern”, vom 7. Dezember 1998, (S. 81).

33Neben der Arbeit in den siebzehn Schwerpunktländern wird die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit weiterhin die konkreten Aspekte ihrer Aussenpolitik in der Form von Sonderprogrammen fördern. Letztere sollen es der Schweiz vor allem erlauben, die Bemühungen jener Länder zu unterstutzen, die sich in einer Transitionsphase befinden (Übergang vom Kriegszustand zu Frieden oder Stabilität, politischer Systemwandel, usw.). So wurde in Ruanda ein Sonderprogrammm zur Verbesserung der Justiz und zur Förderung der Wiederversöhnung durchgeführt. Desgleichen wurde für die palästinensischen Autonomiegebiete ein Sonderprogramm erstellt. 1994 hat der Bund ein Sonderprogramm für Südafrika eingeleitet, um die Folgen der Apartheid zu überwinden. Dieses Programm von 80 Millionen Franken, das von Bundesrat Flavio Cotti und Präsident Nelson Mandela unterzeichnet wurde, ist auf fünf Jahre beschränkt, da Südafrika nicht zu den ärmsten Ländern gehört, für welche die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit in erster Linie bestimmt ist. Das Programm hat zum Ziel, die Einhaltung der Menschenrechte zu unterstutzen, die Agrarreform zu fördern und Initiativen im Ausbildungsbereich zu entwickeln.

Graphik 3 : Aufteilung der bilateralen Zusammenarbeit (Verpflichtungen 1999-2002) (in Millionen Franken und in Prozent des Gesamtbetrags)

Graphik 3 : Aufteilung der bilateralen Zusammenarbeit (Verpflichtungen 1999-2002) (in Millionen Franken und in Prozent des Gesamtbetrags)

Quelle : „Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern”, vom 7. Dezember 1998 (S. 120).

34Die DEZA wird bei der Wahl ihrer Partner selektiver werden, indem sie sich bezüglich der Bedingungen ihrer Hilfe noch strenger erweist. So wird das Konzept der „good governance” zu einem wichtigen Kriterium für die Zuteilung der Hilfskredite werden (vgl. oben, Abschnitt über politische Konditionalität). Schliesslich wird die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit auch weiterhin eng mit den Nichtregierungsorganisationen und mit der Privatwirtschaft in der Schweiz wie auch im Ausland zusammenarbeiten.

7.3.5. Leitlinien der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz für die Jahre 1999 bis 2002

35Das Auftreten weltweiter Probleme (Migrationen, Umweltverschmutzung, Drogen, usw.), die durch den Globalisierungsprozess noch verschärft werden, setzt der traditionellen selbständigen Regelung der nationalen Politik der Staaten eine Grenze. In diesem Umfeld zunehmender Interdependenz der Welt greift die multilaterale Zusammenarbeit als ergänzende Komponente zur bilateralen Zusammenarbeit ein, welche aufgrund der Art, des Umfangs und der Tragweite der globalen Probleme deren Lösung nicht allein bewältigen kann.

36Die Teilnahme an den internationalen Organisationen bietet der Schweiz im Übrigen die Möglichkeit, die Durchsetzung der Beschlüsse der betreffenden Institutionen zu beeinflussen und zu überwachen und an der Lösung der wichtigsten globalen Probleme mitzuwirken. Ausserdem erlaubt der Beitrag des Bundes an die multilateralen Institutionen und Programme es der schweizerischen Wirtschaft, sich an den internationalen Ausschreibungen zur Lieferung von Gütern und Dienstleistungen zu beteiligen.

37Die Prioritäten und Empfehlungen, die in der „Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern” von 1994 sowie in der „Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der regionalen Entwicklungsbanken” von 1995 aufgeführt werden, werden für die multilaterale Zusammenarbeit der Schweiz auch in den nächsten Jahren massgebend sein. In Anbetracht der Haushaltskürzungen wird der Bund jedoch noch selektiver als bisher und bei der Verteilung der finanziellen Mittel noch anspruchsvoller sein. In diesem Zusammenhang, und um die Wirksamkeit des derzeitigen multilateralen Systems zu verbessern, das durch viele Überschneidungen und Doppelspurigkeiten gekennzeichnet ist, wird die Schweiz folgende Aspekte bevorzugen : Überprüfung der Bedeutung der Zusammenarbeit mit den verschiedenen multilateralen Partnerinstitutionen für die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit ; Stärkung der Koordination und Kooperation unter den wichtigsten internationalen Institutionen ; bessere Nutzung ihrer Synergie sowie der Synergiepotentiale zwischen bilateralen und multilateralen Projekten und Programmen ; und Verstärkung der Präsenz der Schweiz in den Belegschaften der wichtigsten Partnerinstitutionen. Ferner wird sich die Schweiz für eine möglichst gerechte finanzielle Lastenverteilung zwischen den Gebern der internationalen Institutionen einsetzen.

  • JSDW 1996, Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Aktivitäten der regionalen Entwicklungsbanken (S. 156-161).

38Wie bei der bilateralen Zusammenarbeit wird auch bei der multilateralen Zusammenarbeit das Konzentrationsprinzip zur Anwendung kommen und wird zu einer noch strengeren Auswahl der multilateralen Partner der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit führen. Dabei geht es darum, die verfügbaren Ressourcen zwischen einer begrenzten Anzahl von Institutionen aufzuteilen, um durch eine Konzentration der Mittel die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. In diesem Zusammenhang wird die Schweiz weiterhin vor allem mit den bedeutendsten internationalen Institutionen zusammenarbeiten, das heisst mit der Weltbank, mit den drei wichtigsten Entwicklungsinstitutionen des UN-Systems (UNDP, UNICEF und UNFPA) sowie mit den regionalen Entwicklungsbanken, insbesondere mit der afrikanischen Entwicklungsbank (siehe Unterkapitel 7.7.). Die derzeit in den drei Entwicklungsbanken erfolgenden Reformen werden eines der zentralen Themen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum 1999-2002 sein. Dabei wird sie besonders darauf achten, dass diese verschiedenen Reformen keine getrennten Wege gehen und keine Doppelgleisigkeiten schaffen.

39Daneben wird die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit auch weiterhin mit folgenden multilateralen Institutionen zusammenarbeiten : Konsultativgruppe für internationale Agrarforschung (CGIAR), Fonds für internationale landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD), Globaler Umweltfonds (GEF), Agence de coopération culturelle et technique (ACCT) und Ausschuss für Entwicklungshilfe der OECD (DAC).

7.4. Politik der DEZA für soziale Entwicklung

  • 9 DEZA, Die soziale Entwicklung in den Nord-Süd-Beziehungen, Bern, DEZA (Entwicklungspolitische Sch (...)
  • 10 DEZA, Arbeitsdokument 9-D, Oktober 1999.

40Auf Einladung des Bundesrates wird im Juni 2000 eine Sondertagung der UN-Generalversammlung die praktische Umsetzung der Verpflichtungen und Empfehlungen des Weltgipfels für soziale Entwicklung prüfen, der im Marz 1995 in Kopenhagen stattfand. In der Schweiz wurde der Folgeprozess des Sozialgipfels von zwei Arbeitsgruppen übernommen, die sich aus Vertretern der Bundesverwaltung und der kantonalen Verwaltungen, Mitgliedern schweizerischer Verbande und Akademikern zusammensetzten. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Departements des Innern befasste sich mit den in der Schweiz zu ergreifenden Massnahmen ; die andere Gruppe unter dem Vorsitz der DEZA behandelte Fragen betreffend die Aussenpolitik der Schweiz gegenüber den Ländern des Südens und veröffentlichte ihren Bericht 19979. In den Jahren 1997-1998 hat die DEZA ausserdem eine Querschnittsanalyse ihres Ansatzes zur Armutsbekämpfung und zur Förderung des „empowerment” sowie eine Arbeit zur Klärung der mit der sozialen Entwicklung verbundenen Konzepte unternommen. Diese Analysen haben zur Ausarbeitung des Arbeitsdokuments DEZA-Politik für soziale Entwicklung geführt10.

  • JSDW 1998, „Soziale Entwicklung”, (S. 316).

41Für die DEZA ist eine Politik sozialer Entwicklung eine Gesellschaftspolitik, die darauf abzielt, die Armut in all ihren (wirtschaftlichen, materiellen, sozialen, politischen und kulturellen) Dimensionen zu beseitigen. Diese Politik muss über eine einfache Verbesserung des Einkommens der Indigenen hinausgehen, sie muss sich für die politischen Dimensionen der Armut durch das „empowerment” der benachteiligten Bevölkerungsgruppen einsetzen, das zu einer echten (und nicht nur formellen) Demokratisierung, einer guten Regierungsführung und einer den Interessen der Armen dienenden Dezentralisierung führen kann. Somit darf sich eine Politik für soziale Entwicklung keineswegs nur auf die Aktivitäten in den sogenannten sozialen Bereichen (öffentliches Gesundheitswesen, Grundausbildung, Nahrungssicherung) beschränken, sondern sie muss die Problematik der Machtstruktur berühren.

42Der Kampf gegen Armutssituationen kann durch direkte oder indirekte Methoden erfolgen. Die direkte Bekämpfung der Armut besteht darin, durch humanitäre Hilfe oder Nothilfeprogramme gegen Situationen totaler Entbehrung anzugehen. Die indirekte Armutsbekämpfung strebt an, die Lage aller Bevölkerungsschichten insgesamt zu verbessern und Potentialitäten zu verstärken, die für die Armen günstig sein können. Unter den indirekten Massnahmen, die oft als nützlicher für die armen Bevölkerungsschichten angesehen werden als die Noteinsätze der direkten Bekämpfung, sind zum Beispiel : Demokratisierung, Dezentralisierung, Förderung der guten Regierungsführung, Korruptionsbekämpfung, Stabilisierung der sozioökonomischen Gleichgewichte, usw. In ihrem Dokument „Politik für soziale Entwicklung” kündigt die DEZA ferner an, dass sie die Möglichkeiten prüfen werde, in ihre Programme langfristige Sozialhilfeaktivitäten für Bevölkerungsgruppen in dauerhaften Notlagen (Langzeitflüchtlinge, Strassenkinder) zu integrieren, welche nicht in den Genuss von Entwicklungshilfeprogrammen (deren Auswahlkriterien auf der Existenz mittelfristiger Potentiale beruhen) oder von Programmen humanitärer Hilfe (mit kurzen Einsatzzyklen) kommen können. Ein positives Ergebnis der derzeitigen Diskussionen über neue Finanzierungsquellen für die internationale Solidarität (Tobinsteuer) würde es der internationalen Gemeinschaft erlauben, die Einrichtung von Systemen und Instrumenten für eine langfristige Sozialfürsorge zu finanzieren.

43Mit dem In-Kraft-Treten der DEZA-Politik für soziale Entwicklung am 15. Januar 1999 wurde eine interne Arbeitsgruppe „Soziale Entwicklung, Armutsbekämpfung und empowerment” eingesetzt, um die praktischen Modalitäten für die Umsetzung dieser neuen Politik festzulegen.

7.5. Bilaterale Hilfe : technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe

44Zwischen 1997 und 1998 hat die bilaterale Hilfe um rund 7% zugenommen und ist von 841 Millionen Franken auf 899 Millionen Franken angestiegen. Der Anteil der bilateralen Hilfe an der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz geht seit 1994 zurück und macht derzeit weniger als 70% aus. Die Arbeitsgrundlagen der DEZA für die Ausrichtung der bilateralen Zusammenarbeit sind die strategischen Orientierungsdokumente der geographischen Abteilungen, die nach Themen oder Sektoren angelegten Strategiepapiere, die Länderprogramme und die Jahresprogramme.

45Die Länderprogramme sind von der DEZA und dem seco erstellte Fünf-Jahres-Programme. Diese Programme informieren für jedes Schwerpunktland über die Situation und die Bedürfnisse des betreffenden Staates ; sie legen die allgemeinen Ziele der schweizerischen Zusammenarbeit, die vorgesehenen Strategien sowie die zur Erreichung der Ziele erforderlichen menschlichen und finanziellen Ressourcen fest. Die Jahresprogramme geben die Durchführungsphasen der Zusammenarbeit und die Artikulation zwischen den verschiedenen Interventionsebenen an – Mikroebene (Bevölkerung), Mesoebene (Institutionen) und Makroebene (Rahmenbedingungen) ; sie ermöglichen auch die Anpassung der Länderprogramme.

46Die Koordinationsbüros (KOBU) sichern eine dezentralisierte Präsenz der DEZA bei den Partnern in den sogenannten Schwerpunktländern. Da sie den lokalen Partnern sowie den politischen und administrativen Realitäten der Interventionsländer der Schweizer Hilfe nahestehen, spielen sie bei der Umsetzung der Strategie der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit eine wesentliche Rolle.

7.5.1. Geographische Aufteilung der bilateralen Hilfe

47Die nachstehende Tabelle zeigt, dass sich die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit vor allem auf die ärmsten Länder konzentriert.

Tabelle 20 : Geographische Aufteilung der bilateralen öffentlichen Hilfe nach Einkommensstand der Empfängerländer (1998), in Prozent*

Tabelle 20 : Geographische Aufteilung der bilateralen öffentlichen Hilfe nach Einkommensstand der Empfängerländer (1998), in Prozent*

* Die obige Tabelle betrifft nur die speziell für Länder bestimmte bilaterale öffentliche Hilfe ; sie schliesst somit die bilaterale öffentliche Hilfe für regionale Projekte und für geographisch nicht aufteilbare Projekte aus.
** Länder mit einem BSP pro Einwohner bis zu 765 Dollar für 1995 ;
*** Länder mit einem BSP pro Einwohner zwischen 766 und 3035 Dollar für 1995 ;
**** Länder mit einem BSP pro Einwohner zwischen 3035 und 9385 Dollar für 1995 ;

Quelle : Anhand der Angaben des Jahresberichts 1998, Internationale Zusammenarbeit, Broschüre „Zusammenarbeit mit Osteuropa”, DEZA, BAWI, 1998, erstellte Tabelle.

48Die Aufteilung der bilateralen öffentlichen Hilfe nach Kontinenten hat sich gegenüber den Vorjahren verändert. Zwar erhalten die afrikanischen Staaten weiterhin den grössten Anteil der bilateralen Leistungen der Schweiz, jedoch ist dieser Anteil (von einem Drittel 1997 auf 28% 1998) zurückgegangen. Der Abstand zwischen den bilateralen Leistungen für Afrika und Asien verringert sich (+7,8 Millionen Franken zugunsten des afrikanischen Kontinents). So haben die asiatischen Staaten 1998 26% der bilateralen Hilfe der Schweiz erhalten. Auf Lateinamerika und die europäischen Entwicklungsländer entfielen 11% bzw. 4% der bilateralen öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz.

  • 11 Die Konzentrationspolitik der DEZA wird im Unterkapitel 7.3., im Abschnitt über die geographische (...)

491998 machten die Gesamtaufwendungen für die sogenannten Schwerpunktländer11 rund 47% des Gesamtbetrags der bilateralen schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit (unter Abzug der Beiträge für die geographisch nicht aufteilbaren Projekte und die regionalen Projekte) aus. Dieser Prozentsatz liegt bei den Anteilen, die man erhält, wenn man die Schwerpunktländer nach Kontinenten aufteilt und die für diese Länder ausgezahlten bilateralen Beträge mit den gesamten bilateralen Auszahlungen für den jeweiligen Kontinent vergleicht (zum Beispiel haben die Schwerpunktländer in Afrika 1998 42% der schweizerischen bilateralen Hilfe für Afrika erhalten).

50Die Konzentrationskriterien für die technische Zusammenarbeit der DEZA werden nicht auf alle anderen Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit angewandt. So werden beispielsweise die Auszahlungen von Stipendien für Studienzwecke, die humanitäre Hilfe, die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen sowie die Beiträge an die privaten Organisationen nicht prioritär in die sogenannten Schwerpunktländer geleitet. Die Graphik 4 führt die Hauptempfängerländer der schweizerischen bilateralen Hilfe auf und stellt die Unterschiede nach der Art der Hilfe heraus. Einige Länder sind wichtige Partner für die Entwicklungszusammenarbeit (Nepal, Bangladesch, Bolivien, Pakistan, Vietnam, usw.), andere (wie Ex-Jugoslawien) erhalten viel humanitäre Hilfe. Die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen machen ihrerseits einen Grossteil der Hilfe für bestimmte Länder (Mauritius, China, Nicaragua, Indien) aus.

Graphik 4 : Aufteilung der bilateralen öffentlichen Hilfe der Schweiz für die 15 wichtigsten Empfängerländer nach Instrumenten (1998)

Graphik 4 : Aufteilung der bilateralen öffentlichen Hilfe der Schweiz für die 15 wichtigsten Empfängerländer nach Instrumenten (1998)

Quelle : Anhand von Tabelle 3 des Jahresberichts 1998, Internationale Zusammenarbeit der Schweiz, Broschüre „Entwicklungszusammenarbeit”, DEZA, BAWI, 1998, erstellte Graphik.

7.5.2. Sektorielle Aufteilung der Hilfe

51Aus Effizienzgründen konzentriert sich der Hauptanteil der bilateralen Zusammenarbeit auf eine beschränkte Anzahl von Ländern und von Fachbereichen. Die Wahl der Massnahmen der bilateralen Zusammenarbeit in den Entwicklungsländern beruht auf fünf grossen Prioritäten : Stärkung der Eigenständigkeit, Unterstützung der ärmsten Bevölkerungsschichten, Bewältigung der Umweltprobleme, Verbesserung der produktiven Kräfte und Erschliessung der menschlichen Ressourcen. Die Institutionen der Partnerländer haben im Allgemeinen die Initiative der Massnahmen, die in den Rahmen ihrer globalen Entwicklungsstrategien fallen, und tragen die Verantwortung dafür. 1998 waren die Schwerpunktbereiche der von der DEZA aufgebrachten bilateralen Hilfe : Infrastruktur, Wasser und Energie (20%), Landwirtschaft und Viehzucht (15%), Erziehung, Information und Kultur (13%), Wald und Umwelt (12%) sowie Gesundheit, Ernährung und Bevölkerung (11%).

7.5.3. Sahel-Club

52Im September 1999 hat die Schweiz, welche den Sahel-Club seit zwei Jahren mit DEZA-Vizedirektor Henri-Philippe Cart als Präsidenten leitet, in Yverdon eine grosse Konferenz über das afrikanische Sahelgebiet organisiert, das sich vom Tschad bis zu den Kapverdischen Inseln erstreckt. Drei Tage lang tagten zwölf Geberländer und neun afrikanische Staaten, um über Reflexionsthemen wie die Reformen der internationalen Hilfesysteme, die Dezentralisierungspolitik in den Sahelländern, die Partnerschaftspraktiken mit den lokalen ländlichen Organisationen und die Dynamik regionaler Integration zu diskutieren.

53Der Sahel-Club wurde 1976 von den Geberländern, den internationalen Organisationen und den Sahelstaaten, die dem CILSS (Comité permanent inter-Etats de lutte contre la sécheresse au Sahel) als Mitglieder angehören, gegründet. Der Sahel-Club, dessen Sekretariat sich am Sitz der OECD in Paris befindet, ist ein Forum für Dialog, Abstimmung und Partnerschaft zwischen den OECD-Staaten und den Sahelländern, das eine gründliche Reflexion über die bei der Zukunft des Sahels auf dem Spiel stehenden wesentlichen Fragen, wie auch einen Wissens- und Erfahrungsaustausch und eine Infragestellung überkommener Vorstellungen ermöglicht. Der Sahel-Club hat somit die Aufgabe, unter den Entwicklungspartnern ein gemeinsames Verständnis des Sahels zu fördern, die kurz- und langfristigen Änderungen vorauszusehen und demnach die Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit für die Sahelländer zu steigern. Die Arbeitsprogramme des Sahel-Clubs, die vor zwanzig Jahren auf den Kampf gegen die Nahrungsmittelknappheit ausgerichtet waren, sind heute diversifiziert, um den Entwicklungen im Bereich von Demographie, Umwelt, wirtschaftlicher Globalisierung und Demokratie zu entsprechen.

54Im Herbst 1997 haben die Mitglieder des Sahel-Clubs die „Deklaration von Banjul” verabschiedet, einen zweiten Generationsvertrag zwischen den Sahelstaaten und ihren internationalen Partnern der OECD, der auf den Generationsvertrag folgt, welcher der Gründung des Clubs zwanzig Jahre früher vorgestanden hatte. Dieser neue Vertrag hebt die Notwendigkeit hervor, die Beteiligung der Akteure der Zivilgesellschaft an der Festlegung und Umsetzung der Entwicklungstrategien und -massnahmen zu erhöhen. Das Vorgehen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, welche alljährlich rund 70 Millionen Franken an Hilfe für die Sahelregion aufbringt, erfolgt in dieser Perspektive. Ihre Einsatzbereiche sind ländliche Entwicklung, Handwerk, Gesundheit und öffentliche Verwaltung. Verschiedene Programme der DEZA unterstutzen im Sahel die ländlichen Basisgruppen, fördern den Austausch zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor und begleiten die Regierungen bei ihren Bemühungen zur Neudefinition der Rolle des Staates. Als Präsidentin des Sahel-Clubs seit 1997 hat die DEZA regelmässig die Debatte auf die Reform der Instrumente der Hilfe im Dienst der Projekte der Sahelbewohner gerichtet.

7.6. Bilaterale Hilfe : wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen

  • 12 „Botschaft über die Weiterführung der Finanzierung und über die Neuausrichtung von wirtschafts- u (...)

55Der fünfte Rahmenkredit über die Weiterführung und Neuausrichtung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen ist Anfang 1997 in Kraft getreten12. Die Zuständigkeit für diese Massnahmen hat das dem Volkswirtschaftsdepartement unterstehende Staatssekretariat für Wirtschaft (seco). Das seco hat 1998 12% der öffentlichen Entwicklungshilfe verwaltet (1997 : 8%). Die Ziele des von ihm verwalteten Programms für wirtschaftliche Zusammenarbeit sind folgende :

  • den Entwicklungsländern zu helfen, die für Wachstum und Investitionen günstigen Rahmenbedingungen, namentlich durch Zahlungbilanzhilfe und Entschuldungsmassnahmen zu schaffen ;

  • die Ressourcen des Privatsektors zu mobilisieren, um die Finanzströme und den Technologietransfer zu steigern ;

  • die Entwicklungsländer besser in den internationalen Handelsaustausch zu integrieren.

56Die nachstehende Tabelle führt die Aufwendungen des seco, nach Instrumenten der Zusammenarbeit aufgeteilt, von 1994 bis 1998 an.

Tabelle 21 : Wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen (1994-1998)

Tabelle 21 : Wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen (1994-1998)

Quelle : Nach Angaben des seco erstellte Tabelle.

7.6.1. Zahlungsbilanzhilfe

57Die Zahlungsbilanzhilfe gestattet es, Einfuhren lebensnotwendiger Güter aus der Schweiz zu finanzieren und allgemeine Regierungen, die Reformen (beispielsweise eine Strukturanpassung) durchführen, finanziell zu unterstutzen. Diese Hilfe, wie auch die Entschuldungsmassnahmen werden denjenigen Ländern selektiv gewährt, die ein festes Engagement bei der Durchführung wirtschaftlicher Reformen zeigen.

581998 wurde ein weiteres Abkommen mit Mosambik über einen Gesamtbetrag von 18 Millionen Franken (fünfte Zahlungsbilanzhilfe mit diesem Land) abgeschlossen. Ein bilaterales Abkommen über eine Zahlungsbilanzhilfe von 5 Millionen Franken für Albanien wurde am 12. November 1999 unterzeichnet. Diese Nothilfemassnahme soll den zusätzlichen Finanzierungsbedarf decken, der durch den massiven Zustrom von Flüchtlingen aus dem Kosovo Anfang 1999 entstanden ist. Die neu hinzukommende Auswirkung dieser Krise auf die Zahlungsbilanz Albaniens wurde von IWF und Weltbank auf 133 Millionen Franken geschätzt. 1999 wurde kein anderes Zahlungsbilanzhilfeabkommen abgeschlossen, jedoch haben folgende Länder Auszahlungen im Rahmen bestehender Abkommen erhalten : Burkina Faso, Kamerun, Mosambik, Uganda, Tansania, Senegal, Bolivien, Nicaragua und Vietnam.

7.6.2. Entschuldungsmassnahmen

59Das Entschuldungsprogramm wurde 1991 anlässlich der Bewilligung des Rahmenkredits zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft eingeführt. 400 Millionen Franken wurden zur Unterstützung der Entschuldungsmassnahmen bereitgestellt. Dieses Programm, das ursprünglich für eine Laufzeit von fünf bis sieben Jahren vorgesehen war, wurde verlängert und ist immer noch in Kraft. Das seco ist mit der Durchführung des Entschuldungsprogramms in Zusammenarbeit mit der DEZA und den schweizerischen Nichtregierungsorganisationen zuständig. Die Schweiz nimmt aktiv an der Umsetzung der globalen Entschuldungsinitiative der Weltbank und des IWF für die schwer verschuldeten ärmeren Länder (HIPC) teil. Vier Länder konnten bislang im Rahmen dieser Initiative von einer Schuldenreduzierung profitieren (Bolivien, Guyana, Mosambik und Uganda), und die Schweiz unterstützt die Ausdehnung der Initiative auf weitere Länder. Zusammen mit anderen europäischen Ländern (Österreich, Dänemark, Grossbritannien und Schweden) begleitet sie die Umsetzung der HIPC-Initiative mit einem Programm technischer Hilfe. 1999 hat die Schweiz eine von der IDA koordinierte kommerzielle Entschuldungsaktion in Höhe von 10 Millionen Franken für Tansania unterstützt. Ferner hat sie sich an Massnahmen zur Reduzierung der multilateralen Schulden von Burkina Faso und Tansania (mit jeweils 6 bzw. 7 Millionen Franken) beteiligt. Zudem hat sie mit einem Betrag von 15 Millionen Franken zur Erleichterung des Schuldendienstes der multilateralen Schuld von Honduras beigetragen (um diesem vom Wirbelsturm „Mitch” schwer getroffenen Land zu helfen).

  • JSDW 2000, Kapitel 1 der Jahresübersicht beschreibt die Politik der Schweiz im Rahmen der Bretton-Woods-Institutionen, die multilateralen Entschuldungsmassnahmen und die Massnahmen der Schweiz im Entschuldungsbereich.

7.6.3. Investitionsförderung in den Entwicklungs- oder Transitionsländern

60Der Rahmenkredit schlug eine Reihe neuer Instrumente der Zusammenarbeit vor, die dazu bestimmt sind, die Investitionen in die Entwicklungs- oder Transitionsländer zu beleben.

  • 13 Es handelt sich um die UBS AG, die Zürich Financial Services Group und eine Reihe Kantonalbanken (...)

61Die SDFC (Swiss Development Finance Corporation/Schweizerische Gesellschaft für Entwicklungsfinanzierung – SGE) wurde im Frühjahr 1999 mit dem Ziel gegründet, langfristige private Investitionsflüsse in die Entwicklungs- und Transitionsländer zu fördern. Das Kapital (55 Millionen Franken bei der Gründung, das längerfristig 100 Millionen Franken erreichen soll) wird zu 51% von privaten Investoren13 und zu 49% vom seco getragen. Die SDFC will den schweizerischen KMU dabei helfen, die nötigen Kredite zu erhalten, um in bestehende Joint Ventures zu investieren oder neue Gemeinschaftsunternehmen in diesen Regionen zu gründen.

62In ihrer Stellungnahme vertritt die Erklärung von Bern die Ansicht, dass sich die SDFC zurzeit nur um die Interessen der Privatwirtschaft kümmere und die Aspekte bezüglich der Entwicklungspolitik vernachlässige14. Die KMU mit den Geldern der Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen, hat gemäss der Erklärung von Bern nur Sinn, wenn diese Unterstützung den Bedürfnissen der ärmsten Länder entspricht. Die Erfahrungen, die in den mit der Weltbank vergleichbaren Institutionen (Internationale Finanzkorporation – IFC, Multilaterale Investitionsgarantieagentur – MIGA) gemacht wurden, zeigen, dass die Förderung des Privatsektors mit verbindlichen sozialen und ökologischen Richtlinien einhergehen muss, um zu einer positiven Wirkung im Entwicklungsbereich zu gelangen ; diese Richtlinien seien aber von der SDFC noch nicht erstellt worden. Die privaten Kapitalströme konzentrieren sich auf einige aufstrebende Länder, während die 48 am wenigsten entwickelten Länder lediglich 1% aller ausländischen Direktinvestitionen erhalten. Die SDFC wird sich, anstatt den Trend umzukehren, ebenfalls auf die Länder mit starkem Wirtschaftswachstum und auf bereits weit fortgeschrittene Sektoren (zum Beispiel Energie und Telekommunikationen) konzentrieren. Die Geschichte der – bereits 1995 vorgesehenen – Gründung der SDFC erwecke auch den Eindruck, dass die Privatwirtschaft derzeit nur ein beschränktes Interesse für dieses Instrument zeige.

63Die Stiftung ohne Erwerbszweck SOFI (Swiss Organisation for Facilitating Investments) wurde vom BAWI (heute seco) 1997 gegründet15. Die SOFI hat zum Ziel, die Anbahnung von Wirtschaftsbeziehungen zwischen Schweizer KMU und Unternehmen der Entwicklungs- oder Transitionsländer zu erleichtern, wie auch die Zunahme der Investitionsströme und des Transfers von industriellem Know-how und Technologie von der Schweiz in diese Länder zu fördern. Die Dienstleistungen der SOFI umfassen folgende Bereiche :

  • Investitionsforderung : Organisation von Konferenzen, Ausarbeitung und Verbreitung von Informationen über Investitionsmöglichkeiten in den Partnerländern ;

  • Informationsdienst : Informationen über die politische und wirtschaftliche Lage, die Rahmenbedingungen, den Arbeitsmarkt, die Zoll- und Steuersysteme in den Partnerländern sowie über die in der Schweiz bestehenden Finanzierungsquellen ;

  • Dienstleistungen zur Suche und Auswahl von Geschäftspartnern : Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, Unterstützung in der ersten Phase der Projektvorbereitung und operative Unterstützung bei der Projektdurchführung ;

  • Beratung zur Investitionspolitik, zur Formulierung von Projekten, Durchführbarkeitsstudien, Ausbildung usw.

641997 wurden vom Bund zwei Risikokapitalfonds eingerichtet, der „Swiss Technology Venture Capital Fund”16 in Indien und der „Sino-Swiss Partnership Fund”17 in China. Ein weiterer Risikokapitalfonds besteht für die in Südafrika tätigen kleinen und mittleren Unternehmen18. Diese Fonds gestatten es indischen, chinesischen und südafrikanischen Unternehmen, ihre Tätigkeit durch den Aufbau von Beziehungen mit schweizerischen Unternehmen zu diversifizieren oder auszudehnen (Unterstützung von Joint Ventures). Die Schweiz gehört zu den zehn grössten Investitionsländern in Indien (sie ist der viertgrösste europäische Investor, nach Grossbritannien, den Niederlanden und Deutschland). Sie ist unter den Hauptinvestitionsländern in China und steht in Südafrika an 6. Stelle der Investoren. Die ausländischen Direktinvestitionen werden vor allem von grossen Schweizer Firmen getätigt (die nicht auf die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit angewiesen sind, um bekannt zu werden) ; jedoch zielen die neuen Instrumente des seco darauf ab, die Bemühungen der schweizerischen KMU in diesen Ländern zu unterstützen. Durch den Fonds in Indien können beispielsweise Projekte im Umfang von 350’000 bis 1,7 Millionen Franken unterstützt werden, was für die KMU besonders interessant ist.

65In Zusammenarbeit mit anderen internationalen Finanzinstitutionen hat sich das seco am Kapital der Tuninvest International Ltd. beteiligt, die in Tunesien tätig ist, um für tunesische Unternehmen Kapital bereitzustellen. Die im Rahmen der tunesischschweizerischen Partnerschaft eröffnete Kreditlinie soll Investitionsprojekte von in Tunesien niedergelassenen tunesischschweizerischen KMU (Joint Ventures) unterstützen. Durch den Fonds können beispielsweise Kredite (von 100’000 bis maximal 2 Millionen Franken) finanziert werden, die ihrerseits zur Finanzierung der Einfuhr von schweizerischen Ausrüstungsgütern und/oder Dienstleistungen, die im Investitionsprojekt verwendet werden, oder von mit dem Investitionsprojekt verbundenen Betriebsfonds dienen.

66Zum anderen hat sich das seco an dem Fonds „Terra Capital Investor Ltd.”19 beteiligt, der die Förderung von Investitionen im Bereich der Biodiversität sichert. Dieser von der Internationalen Finanzkorporation (IFC) in Zusammenarbeit mit dem Globalen Umweltfonds (GEF) eingesetzte Fonds hat zum Ziel, Kapitalbeteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen in Lateinamerika zu übernehmen, wenn ihre Investitionsprojekte die Erhaltung der biologischen Vielfalt anstreben. (Die Durchführbarkeitsstudien, technischen Evaluationen und die technische Hilfe können vom Globalen Umweltfonds finanziert werden.)

  • 20 „La Suisse ouvre en Colombie le Centre de promotion des techniques de production respectueuses de (...)

67Das seco beteiligt sich auch an der Finanzierung mehrerer Zentren für umweltverträglichere Technologien („Cleaner Production Centers”), die den Transfer von umweltschonenden Technologien fördern sollen. Zentren dieser Art wurden zum Beispiel in Kolumbien20, Brasilien, Guatemala, Marokko und Vietnam gegründet. (Ein Zentrum ist in Peru in Vorbereitung.)

68Die Vereinbarung über die Schaffung des „Zentrums für umweltverträglichere Produktionstechniken” in São Paulo wurde im Juli 1999 anlässlich des Besuchs von Bundesrat Pascal Couchepin in Brasilien unterzeichnet. Die Partner des Zentrums sind das seco, der Industrieverband des Staates São Paulo und das Ausbildungsinstitut des nationalen Industrieverbandes. Das Zentrum berät die lokalen Unternehmen über Umweltmanagement, Energieeffizienz, ferner bei der Auswahl umweltschonender Geräte und Technologien und über die in der Schweiz verfügbaren Dienstleistungen. Das Ziel besteht darin, die Gesetzgebung über den Umweltschutz besser zu respektieren und den brasilianischen Unternehmen zu helfen, die Umweltnormen einzuhalten, die für den Zugang zu den Märkten des Nordens erforderlich sind. Da die Schweizer Firmen über Know-how im Bereich umweltverträglicher Technologien verfugen, möchte das seco durch diese Art von Kooperationsinstrument den Transfer umweltfreundlicher Technologien in die Entwicklungsländer fördern. Jedes „Cleaner Production Center” (CPC) verfügt über einen Bezugspunkt in der Schweiz (zum Beispiel eine Eidgenössiche Technische Hochschule oder eine Universität), wobei die Schweizer Institution das CPC mit den Technologieträgern (schweizerische Industrien, Unternehmensberatungsfirmen) in Verbindung bringt und das Zentrum mit technischer Hilfe unterstützt.

69Der Fonds für die Studie von Finanzierungsprojekten ermöglicht es (wie sein Name besagt), die Ausarbeitung von Studien für neue Investitionsprojekte zu finanzieren21. Die Finanzierung des seco kann höchstens 50% der Kosten, bei einem Maximalbetrag von einer Million Franken, decken. Der Kredit ist rückzahlbar, wenn die Studie effektiv zu einer Neuinvestition führt, und in ein Geschenk umwandelbar, wenn sich keine Investition daraus ergeben hat.

7.6.4. Förderung des Handels mit Entwicklungs- oder Transitionsländern

70Die Stützungsmassnahmen im Rohstoffsektor haben nach der Abschaffung der Preisstützungsmechanismen bei allen internationalen Rohstoffabkommen an Bedeutung verloren. Die Zusammenarbeit der Schweiz in diesem Bereich betrifft hauptsächlich die Finanzierung von Projekten zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Tropenhölzern im Rahmen der Internationalen Tropenholzorganisation (ITTO). Die Schweiz unterstützt Projekte in einigen Ländern Afrikas und Lateinamerikas sowie im Amazonasgebiet, im Kongobecken und im Gebiet von Sarawak (Borneo).

  • 22 SIPPO : Siehe auch Neue Zürcher Zeitung, „Hilfe zum Handel als Entwicklungsbeitrag“, 11. Mai 1999

71Im Mai 1999 hat das seco seine Unterstützung an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (Office suisse d’expansion commerciale, OSEC) erneuert, um die Förderung der Einfuhren aus den Entwicklungs- oder Transitionsländern fortzuführen (weiteres Mandat für vier Jahre im Umfang von 26 Millionen Franken). Das neue Programm konzentriert sich auf eine beschränkte Anzahl von Partnerländern und Wirtschaftssektoren und fasst die früher getrennten Programme für die Transitions- und die Entwicklungsländer in einer einzigen Programmeinheit zusammen, dem in die OSEC integrierten „Swiss Import Promotion Programme” (SIPPO)22. Dabei geht es nicht darum, Ausfuhren zu subventionieren, sondern für die potentiellen Exporteure (insbesondere die KMU) das Vorgehen in den Entwicklungs- und Transitionsländern zu erleichtern. Dieses schweizerische Importförderungsprogramm verbreitet Informationen über den Schweizer Markt (für ein spezifisches Produkt oder einen bestimmten Sektor, Zollgebühren, Verpackungs- und Auszeichnungsvorschriften) ; es bietet Dienstleistungen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen (gezielte Suche nach möglichen Partnern) an und beteiligt sich an der Organisation von Veranstaltungen (Kontaktforen, Teilnahme an Fachmessen, Ausbildung). Das seco wird ausserdem spezifische Programme nach Ländern oder Regionen erstellen (Pilotprojekt in Bolivien).

72Es sei darauf verwiesen, dass der Anteil der Entwicklungsländer an den Einfuhren der Schweiz sehr gering ist. Diese Länder machten 1997 8,7% der gesamten Einfuhren der Schweiz aus, und die Einfuhren aus den Ländern Mittel- und Osteuropas machten lediglich 2% der schweizerischen Importe aus. Die Förderung der Ausfuhren der Entwicklungsländer in die Industrieländer wird von der Schweiz auch über die UNCTAD (vor allem durch die „Trade Points” und die Ausbildung), über das Internationale Handelszentrum (ICC, gemeinsame Organisation von WTO und UNCTAD) wie auch durch die Finanzierung von Initiativen für fairen Handel (z.B. Finanzierung der Einführung des Max-Havelaar-Labels) unterstützt.

7.6.5. Mischfinanzierungen

73Mischfinanzierungen setzen sich aus einem Geschenk des Bundes und einem von einem Schweizer Bankenkonsortium (zu Marktkonditionen) vergebenen Darlehen zusammen. Diese Kredite erlauben es den Partnerländern, Ausrüstungsgüter und Dienstleistungen in der Schweiz (für mindestens 50% des Kredits) oder in anderen Ländern zu beziehen.

74Dieses Instrument der Zusammenarbeit hat seit Mitte der 90er Jahre. infolge der Annahme des „Helsinki-Pakets” 1992 durch die Mitgliedsländer der OECD, an Bedeutung verloren. Die Schweizer Unternehmen haben Schwierigkeiten, Projekte zu ermitteln, die den neuen OECD-Regeln entsprechen. Diese Regeln beschränken den Einsatz von Mischfinanzierungen auf kommerziell nicht tragfähige Projekte. Mit 10 Millionen Franken hatten die Aufwendungen für die Mischfinanzierungen 1997 ihren niedrigsten Stand erreicht und stabilisierten sich 1998 und 1999 auf rund 25 Millionen Franken. Ein grosser Teil der Auszahlungen in diesen Jahren wurde durch die Finanzierung von Infrastrukturprojekten im Rahmen der Mischfinanzierungsabkommen mit China, Vietnam und Ägypten (vierter Mischkredit in Höhe von 80 Millionen Franken, seit Anfang 1999 in Kraft) verursacht.

7.7. Multilaterale Hilfe

  • 23 „Assoziierte Hilfe“ : Finanzierung von Projekten, die von einer internationalen Organisation verw (...)

75Seit den 90er Jahren ist die multilaterale Hilfe der Schweiz ständig gestiegen. Sie erreichte 1998 388 Millionen Franken, und ihr Anteil an der gesamten schweizerischen öffentlichen Hilfe machte rund 30% aus. Jedoch ist zu vermerken, dass die als multilateral verbuchte Hilfe nicht die gesamte über die internationalen Organisationen laufende Hilfe umfasst. Die Hilfe ist effektiv multilateral, wenn der Beitrag eines Landes an eine internationale Organisation mit den Beiträgen anderer Länder zusammenfällt und die betreffende Institution über die Zuteilung dieser Mittel allein entscheidet. Die assoziierte Hilfe, die Kofinanzierungen23 und die Beiträge an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) stellen multibilaterale Auszahlungen dar und werden unter der bilateralen Hilfe verbucht. Die assoziierte Hilfe und die Kofinanzierungen beliefen sich 1998 auf rund 84 Millionen Franken. Mit den Auszahlungen an das IKRK (rund 82 Millionen Franken) wurden insgesamt mehr als 550 Millionen Franken (d.h. 43% der gesamten öffentlichen Hilfe) über die internationalen Organisationen geleitet.

76Rund 50% der multilateralen Hilfe für die Länder des Südens wurden 1998 an die Entwicklungsbanken (d.h. die Weltbankgruppe und die drei betreffenden regionalen Entwicklungsbanken) und ihre Sonderfonds ausgezahlt. Die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) hat mit 106,6 Millionen Franken den grössten Teil der für die internationalen Finanzinstitutionen aufgebrachten multilateralen Hilfe (rund 56%) erhalten.

77Die Schweiz ist nicht Mitglied der Vereinten Nationen, doch unterstützt sie die hauptsächlichen Programme, Fonds und Unterorgane der UNO. So machten die Beiträge an das UN-Entwicklungsprogramm (56 Millionen Franken), das Welternährungsprogramm (18,1 Millionen), die UNICEF (17 Millionen), das UNHCR (13 Millionen) und den UN-Bevölkerungsfonds (10 Millionen) 1998 fast 30% der multilateralen öffentlichen Hilfe der Schweiz aus.

78Andere multilaterale Institutionen, wie die Konsultativgruppe für internationale Agrarforschung (CGIAR) oder der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) erhalten ebenfalls multilaterale Hilfe von der Schweiz.

Regionale Entwicklungsbanken (Afrikanische, Asiatische und Interamerikanische Entwicklungsbank)

  • Betreffend die Weltbank, siehe Kapitel 1 der Jahresübersicht ; betreffend die EB WE, siehe Kapitel 9.

79Die regionalen Entwicklungsbanken sind multilaterale Finanzinstitutionen, deren wichtigste Aufgabe darin besteht, Projekte und Programme zur Verringerung der Armut und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung zu unterstutzen. Hierzu haben diese Institutionen folgende Hauptfunktionen :

  • sie stellen in vielen Ländern des Südens eine der wichtigsten Kapitalquellen dar, aufgrund der Darlehen, die sie den fortgeschrittensten Ländern ihrer Region zu marktähnlichen Bedingungen gewähren, und durch die Entwicklungsfonds, die den ärmsten Ländern vorbehalten sind. Zu diesen Darlehen können spezifische Beiträge der öffentlichen oder privaten Geldgeber für individuelle Programme oder Projekte hinzukommen ;

  • sie unterstutzen, mit den Bretton-Woods-Institutionen, Programme für makroökonomische Anpassung und sektorielle Reformen ;

  • sie finanzieren über die konzessionellen Kreditschalter sozioökonomische Projekte mit geringer finanzieller Rentabilität (Wasserbewirtschaftung, Gesundheit, Bildung, usw.) ;

  • sie bieten wichtige Dienstleistungen in Form von technischer Beratung und spezifischen Massnahmen mit dem Ziel an, die lokalen Verwaltungs- und Bewirtschaftungskapazitäten zu stärken.

80Die Ressourcen der regionalen Entwicklungsbanken setzen sich aus dem Aktiengrundkapital, den Anleihen auf dem internationalen Kapitalmarkt, den Beiträgen der Geberländer an die Entwicklungsfonds und den Erträgen aus kurzfristigen Anlagen zusammen. Die Leitung der Banken erfolgt durch einen Gouverneursrat (in dem jedes Mitgliedsland mit einem Gouverneur und einem Stellvertreter einsitzt) und einen Exekutivrat (mit Exekutivdirektoren, die eine Ländergruppe vertreten) ; sie werden von einer Direktion verwaltet.

81Die Schweiz gehört der Asiatischen Entwicklungsbank seit 1967 (57 Mitgliedsländer, davon 16 nichtregionale Länder), der Interamerikanischen Entwicklungsbank seit 1976 (46 Mitgliedsländer, davon 18 nichtregionale Länder) und der Afrikanischen Entwicklungsbank seit 1982 (77 Mitgliedsländer, davon 24 nichtregionale Länder) an. Für die Schweiz dehnt ihre Beteiligung an diesen drei Banken (durch die Bereitstellung von Finanzmitteln und Garantien) ihre Solidarität auf Entwicklungsländer aus, mit denen sie kein Programm bilateraler Zusammenarbeit unterhält. Das Parlament hat 1995 einen Rahmenkredit über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der drei regionalen Entwicklungsbanken, der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) und der Multilateralen Investitionsgarantieagentur (MIGA) gebilligt. Dieser Rahmenkredit von 800 Millionen Franken (wovon 755 Millionen Franken Garantiekapital bilden) ist die Rechtsgrundlage für das Engagement der Schweiz. 1998 beliefen sich die Beiträge der Schweiz an die regionalen Entwicklungsbanken und ihre Spezialfonds auf rund 80 Millionen Franken.

82Als Mitglied der Banken ist die Schweiz direkt oder indirekt im Exekutivrat dieser Institutionen gemäss der Höhe ihres Beitrags vertreten. Auf diese Weise beteiligt sie sich an

  • der Ausarbeitung der Sektorpolitiken, wobei sie auf die von ihr als prioritär erachteten Bereiche, wie Korruptionsbekämpfung, Förderung des Privatsektors, Umwelt, usw. Nachdruck legt ;

  • der Diskussion und Annahme von Programmen und Projekten, wobei sie ihre Stellungnahmen auf Programme und Projekte konzentriert, deren Umsetzung für sie prioritäre Bereiche betrifft und die zum anderen in den von ihrer Entwicklungspolitik privilegierten Ländern durchgeführt werden ;

  • der Stellungnahme zu institutionellen Fragen (Managementpolitik, Budget, Evaluation der Aktivitäten, Informationspolitik usw.).

83Gemäss der „Botschaft des Bundesrates über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern” vom 7. Dezember 1998 wird die Schweiz ihre Bemühungen in den kommenden vier Jahren auf die Afrikanische Entwicklungsbank richten, indem sie diese bei der Verbesserung der Qualität ihrer Operationen unterstützt und einen besseren Ausgleich der regionalen und nichtregionalen Interessen in der Bank fordert. Um die Mitwirkung in den Leitungsorganen der drei regionalen Finanzinstitutionen zu verbessern, werden die DEZA und das seco ferner (wie bei den Bretton-Woods-Institutionen) eine gemeinsame Plattform für eine Zusammenarbeit zwischen den drei Banken erarbeiten.

Afrikanische Entwicklungsbank

84Nachdem die Afrikanische Entwicklungsbank (BAD) zu Beginn der 90er Jahre eine akute Managementkrise durchgemacht hatte, hat sie seit 1995 einen Prozess institutioneller und finanzieller Reformen eingeleitet. Nach Meinung des Bundes erlebt die Gruppe der BAD gegenwärtig eine Rückkehr zur Normalität, was ihre operationellen Tätigkeiten angeht. Um die Qualität ihrer Operationen zu verbessern, hat die Bank 1998 und 1999 eine Reihe von Politiken und Leitlinien ausgearbeitet, die insbesondere die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung, das Gesundheitswesen, die gute Regierungsführung und die Wasserressourcen betreffen. Nach zwei Jahren langwieriger Verhandlungen hat die Annahme eines Abkommens über eine 35%ige Erhöhung des Kapitals der Bank (von 21 auf 29 Milliarden Dollar) 1998 zur Konsolidierung ihrer Finanzgrundlage auf den internationalen Finanzmärkten beigetragen. Infolge dieses im September 1999 in Kraft getretenen Abkommens hat sich der Anteil der nichtregionalen Länder am Gesamtkapital der Bank von ein Drittel auf 40% erhöht und der Anteil der regionalen Länder von zwei Drittel auf 60% reduziert.

85Die achte Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (FAD-VIII) ist in einer Rekordzeit erfolgt, was das wiedererlangte Vertrauen der Aktionäre in die Bank beweist. Zur Finanzierung der konzessionellen Operationen für die Zeit von 1999 bis 2001 wurden die Ressourcen des Fonds 1999 auf 3,4 Milliarden Dollar wiederaufgefüllt. Der Bundesrat hat im September 1999 die Beteiligung der Schweiz an der achten Wiederauffüllung des Fonds mit einem nicht rückzahlbaren Beitrag von 138 Millionen Franken gutgeheissen. Gemäss dem Bundesrat bekundet die Schweiz hierdurch ihre Absicht, ihren Anteil an den gemeinsamen Anstrengungen der Geberländer zugunsten der armen Länder Afrikas zu übernehmen. Das einzige regionale Mitgliedsland, das sich am FAD-VIII beteiligt hat, ist Südafrika. Anlässlich der gemeinsamen Abhaltung der 35. Jahresversammlung der BAD und der 26. Jahresversammlung des FAD, im Mai 1999 in Kairo wurden die regionalen Länder aufgefordert, diesem Beispiel zu folgen. Die Ressourcenzuteilung aus dem FAD-VIII an die Empfängerländer wird von den Leistungen und der guten Regierungsführung jedes Landes abhängig gemacht. Die strategische Ausrichtung des Fonds konzentriert sich auf die gute öffentliche Verwaltung, die Schaffung eines für die Privatinitiative günstigen Klimas, die systematische Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau in den Projekten, auf die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie auf die Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit und Integration.

86Schliesslich hat der Exekutivrat der Afrikanischen Entwicklungsbank die Gründung eines gemeinsamen Instituts für Afrika in Abidjan, in Zusammenarbeit mit dem IWF und der Weltbank, gebilligt. Dieses Institut wird mit der Ausbildung der Funktionäre der regionalen Mitgliedsländer auf den hauptsächlichen Interessensgebieten der Bank und des afrikanischen Kontinents beauftragt.

Asiatische Entwicklungsbank

87Die Beträge der von der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) 1998 vergebenen Darlehen haben ihren Stand von 1996 wieder erreicht. Die ADB hat ein Kreditvolumen von rund 6 Milliarden Dollar bewilligt, davon 4,9 Milliarden Dollar aus dem ordentlichen Kapital und 987 Millionen Dollar an konzessionellen Darlehen. Das Rekordniveau der von der ADB 1997 gewährten Darlehen (9,4 Milliarden Dollar) erklärte sich durch die Finanzierung von dringlichen Rettungsaktionen, um den schädlichen Auswirkungen der Asienkrise in einigen Ländern entgegenzuwirken. Die Hauptempfängerländer waren Südkorea (mit einem Darlehen von 4 Milliarden Dollar, das heisst das höchste seit der Gründung der Bank gewährte Darlehen), Indonesien (1,1 Milliarden Dollar) und Thailand (550 Millionen Dollar). Diese Darlehen haben prioritär die Reformen im Finanz- und Bankensektor der von der Krise betroffenen Länder finanziert.

881998 machten die für die Reform der Finanzmärkte eingesetzten Mittel noch einen grossen Teil der vergebenen Darlehen (28%) aus. Ein Viertel der Darlehen war für Operationen im Transport- und Kommunikationssektor bestimmt. Die Investitionen im Bereich der sozialen Infrastruktureinrichtungen machten lediglich 11% der Kredite aus (sie waren seit 1996 stark zurückgegangen, wogegen die Mitgliedsländer der Bank sich zum Ziel gesetzt hatten, 50% der Kredite in diesen Bereich zu investieren). Für einige Mitgliedsländer der ADB wirft die massive Mobilisierung von Ressourcen für Nothilfeaktionen die Frage nach der Hauptaufgabe der Bank auf, welche die Bekämpfung der Armut und die Förderung der langfristigen Entwicklung sein sollte. Die Hauptempfängerländer der Darlehen aus dem ordentlichen Kapital waren Indonesien und China, die 1998 über 60% der ordentlichen Finanzmittel der ADB erhalten haben. Der Asiatische Entwicklungsfonds (ADF) hat konzessionelle Darlehen in Höhe von 987 Millionen Dollar (gegenüber 1,6 Milliarden Dollar im Vorjahr) vergeben. Fast die Hälfte der konzessionellen Mittel wurden an drei Länder ausbezahlt : Bangladesch, Vietnam und Nepal.

Interamerikanische Entwicklungsbank

89Im fünften aufeinander folgenden Jahr ist die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) der hauptsächliche multilaterale Geldgeber Lateinamerikas und der Karibik. Der Gesamtbetrag der von der IDB gewährten Darlehen (Darlehen aus dem ordentlichen Kapital und konzessionelle Darlehen) hat 1998 mit rund 10 Milliarden Dollar, gegenüber 6 Milliarden Dollar im Vorjahr, einen Rekordstand erreicht. Diese Steigerung um 67% erklärt sich zum Grossteil durch die Einführung neuer finanzieller Nothilfedarlehen. Um die Auswirkungen der asiatischen und der russischen Finanzkrise auf Lateinamerika zu mildern und den am meisten benachteiligten Gesellschaftsgruppen einen Schutz gegenüber den durch die weltweite finanzielle Instabilität verursachten Erschütterungen zu gewähren, hat die Gouverneursversammlung der Bank die Schaffung eines Nothilfedarlehensprogramms gebilligt, das am Rande ihres ordentlichen Darlehensprogramms besteht und eine Zuweisung von bis zu 9 Millarden Dollar erhält. Die Nothilfedarlehen mit einer Fälligkeit von 5 Jahren und einer tilgungsfreien Zeit von drei Jahren werden aus dem ordentlichen Kapital der Bank getragen und sehr kurzfristig ausgezahlt. 1998 hat die IDB zwei finanzielle Nothilfeoperationen bewilligt. Die erste Operation mit einem Darlehen von 2,5 Milliarden Dollar (das grösste von der Bank seit ihrer Gründung vergebene Darlehen) finanziert ein Programm für sektorielle Anpassung und Massnahmen zur Erhaltung des Bankensystems in Argentinien. Die zweite Operation stellt 350 Millionen Dollar für ein Programm zur Reform des Elektrizitätssektors in Kolumbien bereit. Die Erhöhung der Hilfe der IDB erklärt sich auch durch ihren Beitrag (800 Millionen Dollar) zu den Nothilfemassnahmen und zu den Sanierungsprogrammen, die nach den Verwüstungen durch die Wirbelstürme „Georg” und „Mitch” in Mittelamerika und in der Karibik eingerichtet wurden.

90Selbst wenn man die Nothilfedarlehen ausschliesst, war der Kreditbetrag der IDB 1998 einer der höchsten in der Geschichte der Bank. Der grösste Teil der Darlehen war für die Armutsbekämpfung bestimmt ; 46% der Darlehen wurden für soziale Programme, wie Bildung und Gesundheit, eingesetzt. Die Bank hat auch ihre Ziele bei der Förderung des Privatsektors weit überschritten : Sie hat ihre Kreditbewilligungen und Garantien für diesen Sektor erhöht, die 1998 ein Rekordniveau von rund 566 Millionen Dollar (gegenüber 320 Millionen Dollar für 1997) erreichten, davon 215 Millionen Dollar an Darlehen für Kleinstunternehmen.

91Die 40. Jahresversammlung der Interamerikanischen Enwicklungsbank wurde gleichzeitig mit der 14. Jahresversammlung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) im März 1999 in Paris abgehalten. Die IIC ist eine der IDB angeschlossene selbständige Investitionsgesellschaft, deren Ziel die Entwicklungsförderung der kleinen und mittleren Unternehmen in der Region ist. Die 14. Jahresversammlung der IIC hat eine Kapitalaufstockung um 500 Millionen Dollar bewilligt, wodurch sich das Kapital auf 700 Millionen Dollar erhöhte.

92Ab dem Jahr 2000 wird sich die Frage nach den Mitteln des konzessionellen Fonds (Fonds für Spezialoperationen, FSO) erneut stellen, da die Verhandlungen über die neunte Wiederauffüllung des Fonds verschoben wurden. Um es der IDB zu erlauben, ihre Darlehen für die ärmsten Länder der Region beizubehalten und zur Initiative für die Verringerung der Schulden Boliviens und Guayanas finanziell beizutragen, wurde für 1998-1999 ein Abkommen über 1,2 Milliarden Dollar abgeschlossen, das noch auf die Ressourcen des Fonds zurückgreift.

7.8. „Das Engagement der Schweiz für die indigenen Völker”

  • 24 In der SIUG sind folgende Organisationen vertreten : Gesellschaft für bedrohte Volker ; Centre de (...)
  • 25 DEZA, Das Engagement der Schweiz für die indigenen Völker, DEZA, Bern, 1999.

93Infolge des Gedankenaustausches zwischen der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und der Politischen Abteilung für Menschenrechts- und humanitäre Politik (PAIV) der Politischen Direktion des EDA einerseits und der Koordinationsgruppe der Indigenen Unterstützungsorganisationen in der Schweiz (SIUG)24 andererseits haben die DEZA und die Politische Direktion einen Bericht über das Engagement der Schweiz für die indigenen Volker herausgegeben25.

94Die indigenen Volker werden in dieser Schrift als Volker definiert, die sich selbst als Indigene definieren und ihre Forderungen auf die vorherige Besetzung des Territoriums – vor den dominierenden Gesellschaften, auf die Tatsache, dass ihre Beziehung zum Land für ihre Existenz mitbestimmend ist, und auf ihre marginalisierte Stellung in Bezug auf ihre Rechte gründen. Ausserdem bewahren sich alle diese Volker im Allgemeinen Wirtschaftssysteme, die ihrer Umgebung angepasst sind, und eigenständige gesellschaftliche Organisationssysteme.

7.8.1. Position der Schweiz in Bezug auf die indigenen Völker

95Seit zehn Jahren werden die Forderungen der indigenen Volker auf internationaler Ebene berücksichtigt, und das Wissen dieser Volker wird immer mehr als Faktor einer wirtschaftlichen, kollektiven und nachhaltigen Entwicklung anerkannt. Desgleichen anerkennt die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit, indem sie sich gleichzeitig hinter das Prinzip der Universalität der Menschenrechte stellt, dass die kulturellen Unterschiede in Betracht gezogen werden müssen. Die Schweiz setzt sich für die indigenen Volker sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene ein. Sie lässt auch mehrereren schweizerischen privaten Entwicklungsorganisationen, die in diesem Bereich tätig sind, ihre finanzielle Unterstützung zukommen.

96Die indigenen Volker sind häufig Opfer von Menschenrechtsverletzungen (Diskriminierung, Zwangsumsiedlungen, kulturelle Assimilation, Völkermord usw.). Zudem beeinträchtigt die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte schwerwiegend ihr Kultursystem, das namentlich für die Erhaltung der Umwelt auf lokaler wie auch auf regionaler und globaler Ebene von grosser Bedeutung ist. Hieraus ergibt sich eine ernsthafte Bedrohung für die Existenz dieser Volker sowie ein schwerer Eingriff in das Ökosystem und die Umwelt der jeweiligen Region.

„Das Engagement der Schweiz für die indigenen Völker” in Kürze

Auf bilateraler Ebene
– Beobachtung und Analyse der Situation ;
– Vorbereitung von Besuchen bei verantwortlichen Regierungsvertretern. Stellungnahmen, mit denen die Frage auf die Stufe des Gesprächs unter Regierungen gehoben wird ;
– Kontakte mit den NRO, die für die Rechte der indigenen Volker eintreten.

Auf multilateraler Ebene
– Teilnahme an der UN-Arbeitsgruppe über indigene Volker und über den UN-Deklarationsentwurf ;
– Stellungnahmen zugunsten der Rechte indigener Volker in internationalen Gremien (Menschenrechtskommission, UNCED, Sozialgipfel von Kopenhagen, IFAD, WTO, Biodiversitätskonvention) ;

Die Konvention 169 der IAO „über indigene und Stammesvölker in unabhängigen Ländern” ist von der Schweiz noch nicht ratifiziert worden, doch begrüsst der Bundesrat die Ziele der Konvention*. Bislang haben nur 13 Staaten die Konvention ratifiziert, darunter neun lateinamerikanische Länder (Bolivien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Paraguay und Peru) und drei Industrieländer (Dänemark, die Niederlande und Norwegen).
* Der englische Text der Konvention ist unter der Internet-Adresse http://ilolex.ilo.ch :1567/public/english/50normes/infleg/iloeng/index.htm einzusehen.

Quelle : DEZA, Das Engagement der Schweiz für die indigenen Volker, 1999

97Zwei der grundsätzlichen Zielsetzungen, die im „Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den 90er Jahren” und im „Bericht des Bundesrates über die Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz in den 90er Jahren” definiert sind, sind die Förderung der Menschenrechte, des Rechtsstaates und der demokratischen Prozesse sowie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. In diesem Zusammenhang erscheint die Förderung der Rechte der indigenen Volker als ein Thema, das den Anliegen der Schweiz vollkommen entspricht : Das Eintreten für diese Volker ist nicht nur für deren Überleben unerlässlich, sondern trägt auch zu Frieden, Sicherheit und zur Konfliktverhütung bei. Deshalb befürwortet die Schweiz die Annahme des Deklarationsentwurfs über die Rechte der indigenen Volker durch die UNO und eine Beteiligung dieser Volker an den sie betreffenden Entscheidungsprozessen, um ihre Rechte zu definieren und stärker dafür einzutreten.

98Ferner befürwortet die Schweiz in Bezug auf die Rechte der Indigenen die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips (Recht auf Autonomie und Recht, sich innerhalb eines Staates autonom zu verwalten) im Gegensatz zur Zwangsisolation oder zur Zwangsassimilation. Neben der Gewahrung einer stärkeren politischen, sozialen und wirtschaftlichen Beteiligung der Indigenen auf nationaler Ebene tritt die Schweiz für die Schaffung eines Ständigen Forums beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) ein, um es den Indigenen zu erlauben, ihre Rechte auf internationaler Ebene geltend zu machen. Schliesslich ist die Schweiz der Ansicht, dass das traditionelle Wissen dieser Volker aufgewertet, ihr kulturelles Erbe bewahrt und die Anliegen der Indigenen für den Schutz ihres geistigen Eigentums berücksichtigt werden sollten.

7.8.2. Position der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit in Bezug auf die indigenen Völker

99Im spezifischeren Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit hat die Schweiz als hauptsächliche Ziele : die menschliche Entwicklung, die Armutsbekämpfung, die Förderung der Menschenrechte, die gleichberechtigte Entwicklung von Mann und Frau, die Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Stellung der am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen sowie die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und ein die natürlichen Ressourcen schonendes Wirtschaftswachstum. Somit erscheinen die indigenen Volker als privilegierte Partner der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.

Allgemeine Grundsätze

100Was die Förderung der Rechte der indigenen Volker betrifft, so gründet sich die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit auf die Leitlinien „Förderung der Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit”. Demnach müssen Projekte betreffend die indigenen Volker evaluiert werden, um abschätzen zu können, inwieweit sie Gefahr laufen wurden, die Menschenrechte zu beeinträchtigen. Die Grundsätze, die den Einsatz positiver Massnahmen und den politischen Dialog befürworten, werden ebenfalls privilegiert.

101Des Weiteren will die DEZA im Rahmen ihrer Projekte und Programme der Suche nach spezifischen und differenzierten Lösungen, je nach der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Situation, den Vorzug geben und gleichzeitig den Schwerpunkt auf den Dialog zwischen indigenen Völkern mittels ihrer Organisationen wie auch auf ihre Teilnahme an der Definition dieser Projekte und Programme legen.

Empfehlungen

102Im Rahmen der Förderung der Rechte der indigenen Volker übt die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit ihre Tätigkeit konkret in folgenden Bereichen aus : Förderung der partizipativen Entwicklung („empowerment”) und Ausbau der Kapazitäten ; Förderung des Rechtsstaats („good governance”) ; Bekämpfung der Armut ; Förderung der kulturellen Rechte und Bewahrung der Identität der indigenen Volker ; Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und Berücksichtigung der Interessen der am meisten benachteiligten Bevölkerungen im Rahmen der internationalen Handelsregeln (Abkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum – TRIPS).

103Um diese Prioritäten in die Praxis umzusetzen, empfiehlt der Bericht über das Engagement der Schweiz für die indigenen Volker die Berücksichtigung folgender Grundsätze bei der Tätigkeit der DEZA :

  • die Kompetenzen der indigenen Volker (besonders in Bezug auf ihre Vertretung) stärken und die Bedeutung indigener Organisationen herausstellen ;

  • die Kompetenzen von Regierungsbehörden und Institutionen fördern und die Bemühungen zur Verbesserung und Durchsetzung der Gesetzgebung unterstutzen ;

  • die wirtschaftliche, soziale und politische Stellung der am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen (darunter auch die indigenen Volker) stärken ;

  • den indigenen Organisations-, Bildungs- und Gesundheitssystemen besondere Aufmerksamkeit schenken, die in Zusammenarbeit mit den betreffenden Gemeinschaften zur Geltung gebracht werden sollen ;

  • Unterstutzung der Dezentralisierungsprozesse und der Verlagerung der Entscheidungskompetenzen auf die lokale Ebene, wobei man darauf achtet, dass die Interessen der Indigenen berücksichtigt werden.

104Im Rahmen der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung geht es darum, die traditionellen Kenntnisse der Indigenen bezüglich des Umweltmanagements und der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen (Biodiversität) zu berücksichtigen und zu erhalten. Des Weiteren soll die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bereich der genetischen Ressourcen für die DEZA vorrangig bleiben.

105Schliesslich zieht sich das Bestreben der DEZA, die Interessen, Bedürfnisse, Möglichkeiten und die besondere Lage der Indigenen zu berücksichtigen sowie ihre Einbeziehung bei den verschiedenen Projektphasen (Planung, Durchführung, Evaluation) zu gewährleisten, als Leitgedanke durch ihre gesamte Arbeit zur Förderung der Rechte der indigenen Volker.

7.8.3. Reaktion der Indigenen-Unterstützungorganisationen

106Die Koordinationsgruppe der Indigenen-Unterstützungsorganisationen (SIUG) stimmt dem Inhalt des DEZA-Berichts zu, anerkennt die Bemühungen des EDA zur Förderung der indigenen Volker und fordert die Schweiz auf, die Anstrengungen der indigenen Volker zu unterstutzen, damit ihre Rechte anerkannt und garantiert werden, insbesondere durch die Ratifikation der Konvention Nr. 169 der IAO.

7.9. Forschungspartnerschaften mit Entwicklungsländern

7.9.1. KFPE

  • 26  Die Schweizerische Kommission für Forschungspartnerschaften mit Entwicklungsländern (KFPE) hat im (...)
  • 27 The World Development Report 1998/99 : Knowledge for Development. Worldbank 1998, 252 S. ; Europe (...)

107Forschung stellt einen integralen Teil der Entwicklung dar. Sie hilft mit, drängende Probleme international und lokal zu lösen. Deshalb sollen, vorab in ökonomisch benachteiligten Ländern mittels entwicklungsorientierten langfristigen Forschungspartnerschaften (FP), die erforderlichen Forschungskapazitäten aufgebaut und gefestigt werden. Dafür setzt sich die KFPE26 ein. Forschungspartnerschaften mit Entwicklungsländern werden heute noch zu wenig gefordert und verdienen auch international zu wenig Anerkennung, obwohl von immer grösseren Kreisen vermehrt Forschung für die Lösung von Problemen in Entwicklungsländern (EL) gefordert wird27. Diese muss sich vor allem an den Bedürfnissen und Prioritäten der EL und deren lokalen Gemeinschaften orientieren.

108Neu bildet die KFPE einen Verbund jener schweizerischen Institutionen, die Über langjährige Erfahrung in FP mit EL verfugen. Durch die Bildung eines solchen Verbundes können Fachinformationen besser fliessen, von Forschenden im Norden und Süden besser genutzt und die Kräfte für gemeinsame Aktionen stärker gebündelt werden. Die KFPE hat sich gegenüber interessierten Kreisen stärker geöffnet, um mit den verschiedensten Partnern einen Dialog zu führen. Diese kommen aus der Forschung, der Verwaltung, der Entwicklungszusammenarbeit, der Wirtschaft und von Stiftungen28. Diese Öffnung soll dazu führen, FP breiter abzustützen und ihnen zu mehr Ansehen zu verhelfen.

7.9.2. Schwerpunktprogramm Umwelt

  • 29 Eine ausführlichere Stellungnahme seitens des KFPE-Präsidenten zum Modul 7 ist im Panorama 12/99 (...)
  • 30 Zusammenfassungen der Projekte sind auf der KFPE-Homepage unter „http://www.kfpe.unibe.ch/chrespr (...)

109Die Projekte des Schwerpunktprogramms Umwelt (SPPU) Modul-7 „Entwicklung und Umwelt” treten Ende 1999 in ihre Schlussphase. Diese Projekte versuchten den Gedanken der FP in die Tat umzusetzen29. 14 Projekte wurden in drei Projektgruppen unterteilt : Drei Projekte zum Management natürlicher Ressourcen, 6 Projekte zum Umweltmanagement im Stadtbereich sowie 5 Projekte zu Akteurstrategien und Konfliktmanagement30. Grundsätzlich ist das Bewusstsein in der Schweiz für diese Art Forschung und für globale Entwicklungsfragen allgemein gestiegen, doch es besteht immer noch ein grosser Nachholbedarf. Insbesondere orientiert sich das internationale Referenzsystem für die Beurteilung der Forschungsausrichtung und -ergebnisse immer noch stark an Themen und Institutionen des Nordens. Kriterien wie entwicklungspolitische Relevanz, Umsetzung und Kapazitätenförderung werden dabei eher wenig beachtet. Die Evaluation des Moduls „Entwicklung und Umwelt” ergab u.a., dass die Langfristigkeit in diesen Projekten nicht ausreichend gegeben war, um wirkungsvoll Kapazitätenförderung im gewünschten Ausmass zu betreiben. Das Modul hat aber dazu beigetragen, dass in der Schweiz die Akzeptanz und das Ansehen für Forschungspartnerschaften mit ökonomisch benachteiligten Ländern gestiegen ist.

7.9.3. Neue Initiativen

110Das gesteigerte Interesse für FP zeigt auch folgende Initiativen :

    • 31 Der Leitfaden kann kostenlos im KFPE-Sekretariat bezogen werden oder von der KFPE-Homepage herunt (...)

    An der von der UNESCO und ICSU (International Council for Science) organisierten World Conference on Science in Budapest im Juli 1999 vertrat die schweizerische Delegation unter der Leitung von Staatssekretär Charles Kleiber FP mit EL als eines der Hauptanliegen der offiziellen Schweiz für die Zukunft. An der Konferenz wurde auch der KFPE-Leitfaden für FP mit EL präsentiert.31

  • Der SNF und die DEZA unterstutzen gemeinsam, nach dem Modell des Moduls „Entwicklung und Umwelt”, partnerschaftliche Projekte mit einem neuen Programm, das vorerst während dreier Jahre von beiden Institutionen jährlich mit je 1 Million CHF getragen wird. Diese Projekte müssen nicht nur wissenschaftliche Kriterien erfüllen, sondern werden auch hinsichtlich ihrer Entwicklungsrelevanz und ihrem Beitrag an die Kapazitätenförderung des Partnerlandes beurteilt. Die Projektvorschläge werden vom SNF und von der DEZA gemeinsam begutachtet32. Sie müssen zudem aufzeigen, inwieweit sie den 11 Prinzipien des KFPE-Leitfadens folgen.

  • Die DEZA unterstützt mit einem internen Programm junge Forschende aus der Schweiz oder aus EL, die ein partnerschaftliches Projekt durchführen wollen. Auch in diesen Projekten wird grosser Wert auf mögliche Umsetzung der Resultate gelegt33. In einem weiteren internen Programm der DEZA wird der interuniversitäre Austausch34 zwischen der Schweiz und den Ländern des Südens und Ostens gefordert.

  • Mit einem neuen Programm (über drei Jahre mit insgesamt 1 Mio. CHF) unterstützt die DEZA partnerschaftliche Projekte mit Südpartnern am CFRC (Centre pour la Formation postgrade, les Relations internationales et la Coopération an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne).

  • Der SNF wird auch in Zukunft das wissenschaftliche Kooperationsprogramm im Rahmen des Osteuropaprogramms des EDA weiterführen. Das Augenmerk dieses Programms, das Partnerschaften zwischen schweizerischen und osteuropäischen Institutionen fordert, dient hauptsächlich der Stärkung der Partnerinstitutionen in Osteuropa35.

  • Der SNF beabsichtigt einerseits in einem ausgewählten Land die Gründung einer autonomen Forschungsförderungsorganisation mit Aufbauhilfe zu unterstutzen, andererseits sollen klassische Kooperationsabkommen zur Förderung des wissenschaftlichen Austausches neu auch mit Forschungsförderungsorganisationen in EL abgeschlossen werden.

111Neben diesen kurz beschriebenen Instrumenten darf nicht vergessen werden, dass es in der Schweiz verschiedene wissenschaftliche Institute gibt, die über eine langjährige Erfahrung in FP mit dem Süden und/oder Osten36 verfugen und diese mit grossem Engagement durchführen.

112Nach der oben erwähnten World Conference on Science in Budapest erklärte Staatssekretär Charles Kleiber, dass eine Zusammenarbeit mit den EL unabdingbar sei. Aus diesem Grande widme sich „mindestens einer” der neuen Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS) der Nord-Süd-Zusammenarbeit37. Dieses neu lancierte Forschungsförderungsinstrument des SNF38 beginnt ab 2001 und ist auf 10 Jahre ausgerichtet. Verschiedene Institutionen mit langjähriger Erfahrung in der Forschungszusammenarbeit haben unter Mitwirkung der KFPE gemeinsam ein „Preproposal” für einen NFS eingereicht mit dem Titel : „NCCR North-South : Research Partnerships for Mitigating Syndromes of Global Change”. Das Programm soll in 8 Teilprojekte unterteilt werden, die mittels FP verschiedene Syndrome39 des globalen Wandels in verschiedenen Bereichen untersuchen : Urbane und periurbane Zonen, semiaride Gebiete und Hochland-Tiefland-Gebiete. Im Gegensatz zum vorgeschriebenen „Leading House” eines NFS, das an eine einzige Universität gekoppelt sein muss, soll das vorgeschlagene NFS Nord-Süd gemäss seinem Anliegen die „Hochschule Schweiz” im Süden und Osten vertreten. Diese Struktur hat sich aufgedrängt, da der FZA mit der Dritten Welt in allen teilnehmenden Hochschulen eine kleine strategische Bedeutung zukommt. Andererseits findet man aber in fast sämtlichen Hochschulen einzelne Institutionen, die hierin über eine ausgewiesene Kompetenz verfugen. Die DEZA hat an der Ausarbeitung des Vorschlags aktiv mitgearbeitet und eine namhafte Unterstutzung für beteiligte Drittweltpartner zugesichert.

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Bibliografie

Allgemeine Tendenzen der öffentlichen Entwicklungshilfe der DAC-Länder

OCDE, Coopération pour le développement. Rapport 1998, Efforts et politiques des membres du Comité d’aide au développement. OCDE, Paris, 1999.

OCDE, „Les apports financiers aux pays en développement en 1998 : augmentation de l’aide ; diminution prononcée des apports privés”, Communiqué de presse, 10. Juni 1999.

Öffentliche Hilfe der Schweiz

„Botschaft des Bundesrates über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern” vom 7. Dezember 1998, Bundesblatt (Botschaft Nr. 98.072).

DEZA/BAWI, Internationale Zusammenarbeit der Schweiz. Jahresbericht 1998, (3 Broschüren : „Entwicklungszusammenarbeit”, „Humanitäre Hilfe”, „Zusammenarbeit mit Osteuropa”), DEZA/BAWI, Bern, 1999.

DEZA, Förderung der Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit. Leitlinien, DEZA, Bern, 1997, 24 S.

DEZA, Korruptionsbekämpfung. Leitlinien, DEZA, Bern, 1998, 24 S.

DEZA, Das Engagement der Schweiz für die indigenen Völker, DEZA, Bern, 1999, 32 S.

DDC, Quick MoneyEasy Money ? A Report on Child Labour in Tourism, DDC, Working Paper 4/99, August 1999, 110 S.

R. Pasquier, La bonne gouvernance, le développement participatif et la réduction de la pauvreté rurale, document de travail de la DDC 5/99, DDC, Bern, 24 S.

DEZA, DEZA-Politik für soziale Entwicklung, Arbeitsdokument der DEZA 9/99, DEZA, Bern, 28 S.

DEZA/BAWI, Wer arm ist, ist selber schuld! Antworten auf Fragen zur internationalen Zusammenarbeit der Schweiz (Argumente zur Entwicklungszusammenarbeit). Bern, DEZA und BAWI, 1999, 36 S.

DEZA-Pressedienst (erscheint viermal jährlich).

DEZA, Agenda Politik (monatliche Herausgabe).

DEZA, Newsletter, Kurzinformationen aus der DEZA (6 Nummern jährlich).

DEZA, Eine Welt, Das DEZA-Magazin für Entwicklung und Zusammenarbeit (erscheint viermal jährlich).

DEZA, Leitbild der DEZA, Bern, 1999.

EDA, Schweiz global, Das Magazin des EDA (erscheint vier- bis fünfmal jährlich).

Neue Zürcher Zeitung, „Neue Schweizer Entwicklungsansätze in Indien”, 8. Dezember 1998.

Internet-Adressen

EDA : http://www.dfae.admin.ch – enthält ein ganzes Kapitel über internationale Organisationen : http://www.dfae.admin.ch/site/d/aussenpolitik/internationale.html.

DEZA : http://www.ddc-admin.ch.

seco : http://www.seco.admin.ch.

Schweizerisches Katastrophenhilfekorps : http://www.skh.ch.

OECD, DAC : http://www.oecd.org/dac. Über diese Internet-Adresse kann man sich mit den Internet-Setten der Dienststellen für Entwicklungszusammenarbeit der DAC-Mitgliedsländer verbinden.

Eurofic, Europäisches Forum für EntwickJungszusammenarbeit : http://www.oneworld.org/eurofic/index.html.

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Anmerkungen

1 OECD, Pressemitteilung, 10. Juni 1999.

2 Jedoch ist darauf zu verweisen, dass die Hilfe für Israel seit 1997 nicht mehr unter der öffentlichen Entwicklungshilfe verbucht werden kann. So lassen sich zwei Drittel des bedeutenden Rückgangs des Volumens der öffentlichen Hilfe der USA zwischen 1996 und 1997 durch die Streichung Israels von der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete erklären.

3 OECD, Das 21. Jahrhundert gestalten : Beitrag der Entwicklungszusammenarbeit, OECD, Paris, Mai 1996.

4 OCDE, Coopération pour le développement, Rapport 1998 : Efforts et politiques des membres du Comité d’aide au développement, OCDE, Paris, 1999 (Anfang des Jahres jährliche Herausgabe des Berichts über die Hilfe der DAC-Länder im Vorjahr).

5 Jean-Claude Faure, ein hoher französischer Beamter. trat im Februar 1999 die Nachfolge von James H. Michel an.

6 „Botschaft des Bundesrates über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern“ vom 7. Dezember 1998, Bundesblatt, (Botschaft Nr. 98.072).

7 Siehe „Botschaft des Bundesrates über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern “, vom 7. Dezember 1998.

8 Dabei handelt es sich um folgende Länder : Benin, Burkina Faso, Mali, Niger und Tschad für Westafrika ; Mosambik und Tansania für Ostafrika ; Bolivien, Ecuador, Nicaragua/Region Zentralamerika und Peru für Lateinamerika ; Bangladesch, Bhutan, Indien, Nepal, Pakistan und Vietnam für Asien.

9 DEZA, Die soziale Entwicklung in den Nord-Süd-Beziehungen, Bern, DEZA (Entwicklungspolitische Schriften Nr. 1), Dezember 1997.

10 DEZA, Arbeitsdokument 9-D, Oktober 1999.

11 Die Konzentrationspolitik der DEZA wird im Unterkapitel 7.3., im Abschnitt über die geographischen und thematischen Schwerpunkte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit beschrieben.

12 „Botschaft über die Weiterführung der Finanzierung und über die Neuausrichtung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit“ vom 29. Mai 1996 (Botschaft Nr. 96.044).

13 Es handelt sich um die UBS AG, die Zürich Financial Services Group und eine Reihe Kantonalbanken (AG, BL, GE, LU, SG, TG, VD, ZH). Der Verwaltungsrat der SDFC wird vom Generaldirektor der UBS präsidiert ; der Vizepräsident ist ein Vertreter des seco. Die spezialisierte Gesellschaft Swiss Emerging Markets Partners AG (SEMP, Zürich) übernimmt die operative Führung der Gesellschaft. Internet-Adresse : http://www.swiss-dfc.ch.

14 Die Stellungnahme der Erklärung von Bern kann auf der Internet-Seite http://www.evb.ch/db eingesehen werden.

15 Internet-Adresse der SOFI : http://www.sofi.ch.

16 Internet-Adresse : http://www.sofi.ch/financial/swisstec_venture_capital_fund.htm.

17 Internet-Adresse : http://www.seco-admin.ch/entwicklung/f_nvest/edpeco/partnerl.htm.

18 Msele NedVentures LTD. Für mehr Informationen siehe Internet-Adresse : http://www.sofi.ch/financial/msele_ nedventures_ltd.htm.

19 Internet-Adresse : http://www.bancoaxial.com.

20 „La Suisse ouvre en Colombie le Centre de promotion des techniques de production respectueuses de l’environnement“, Pressemitteilung des BAWI vom 18. März 1998. „Schweiz lanciert ‘Cleaner Production Center’ in Brasilien“, Pressemitteilung des seco vom 7 Juli 1999.

21 Für weitere Informationen siehe Internet-Adresse : http://www.seco-admin.ch/entwicklung/f_invest/edpeco/study.htm.

22 SIPPO : Siehe auch Neue Zürcher Zeitung, „Hilfe zum Handel als Entwicklungsbeitrag“, 11. Mai 1999.

23 „Assoziierte Hilfe“ : Finanzierung von Projekten, die von einer internationalen Organisation verwaltet werden, wobei aber das Geberland die Projekte auswühlt. „Kofinanzierungen“ : Aktionen, die gleichzeitig von mehreren Geberländern finanziert werden.

24 In der SIUG sind folgende Organisationen vertreten : Gesellschaft für bedrohte Volker ; Centre de documentation, de recherche et d’information des peuples autochtones (doCip) ; Incomindios Schweiz ; Traditions pour Demain ; Institut für Ökologie und Aktions-Ethnologie (infoe Schweiz) ; Bruno Manser Fonds ; International Working Group Indi-genous Affairs (IWGIA Schweiz) ; Nouvelle Planète.

25 DEZA, Das Engagement der Schweiz für die indigenen Völker, DEZA, Bern, 1999.

26  Die Schweizerische Kommission für Forschungspartnerschaften mit Entwicklungsländern (KFPE) hat im Jahre 1999 neue Statuten erhalten und ist eine reguläre Kommission ihrer Trägerorganisation CASS, der Konferenz der Schweizerischen Wissenschaftlichen Akademien, geworden. Übergeordnetes Ziel der KFPE bleibt, durch partnerschaftlich organisierte Forschung zu einer weltweiten, nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Ende März 1999 trat Prof. Dr. T.A. Freyvogel (Schweizerisches Tropeninstitut, Basel), Initiator und Präsident der KFPE seit deren Gründung 1994, zurück. Neuer Präsident ist Prof. Dr. Hans Hurni, Co-Direktor des „Center for Development and Environment“ (CDE) des Geographischen Instituts der Universität Bern.

27 The World Development Report 1998/99 : Knowledge for Development. Worldbank 1998, 252 S. ; European Commission 1998 : Scientific partnership for development. 56 S. ; Jeffery Sachs 1999 : Helping the world’s poorest. The Economist, August 14th, 17-20.

28 Liste der Mitglieder und assoziierten Institutionen der KFPE unter : http://www.kfpe.unibe.ch/members.html.

29 Eine ausführlichere Stellungnahme seitens des KFPE-Präsidenten zum Modul 7 ist im Panorama 12/99 zu Finden.

30 Zusammenfassungen der Projekte sind auf der KFPE-Homepage unter „http://www.kfpe.unibe.ch/chrespro.html” zu finden.
Sondernummer zum Modul 7 : Panorama Dezember 1999.

31 Der Leitfaden kann kostenlos im KFPE-Sekretariat bezogen werden oder von der KFPE-Homepage heruntergeladen werden : http://www.kfpe.unibe.ch. Er ist in sechs Sprachen erhältlich.

32 Weitere Ausführungen hierzu : http://www.snf.ch/WWW_e/Int.Zusammenarbeit_e/DritteWelt_e.html.

33 http://www.kfpe.unibe.ch/chrespro.htmljc.

34 http://www.kfpe.unibe.ch/chrespro.html-echu.

35 http://www.snf.ch/lnt.Zusammenarbeit_d/Osteuropa.html.

36 Die meisten dieser Institute sind auf der KFPE Homepage zu finden : http://www.kfpe.unibe.ch.

37 Tages-Anzeiger 1. Juli 1999. S. 44.

38 Mehr Informationen dazu : http://www.snf.ch/WWW_e/Programme_e/NFS_e.html.

39 WBGU 1996 : Welt im Wandel. Herausforderung für die deutsche Wissenschaft. Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderung (WBGU). Jahresgutachten 1996. Springer Verlag, Berlin, Heidelberg. 200 Seiten.

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Abbildungsverzeichnis

Titel Graphik 3 : Aufteilung der bilateralen Zusammenarbeit (Verpflichtungen 1999-2002) (in Millionen Franken und in Prozent des Gesamtbetrags)
Abbildungsnachweis Quelle : „Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern”, vom 7. Dezember 1998 (S. 120).
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/790/img-1.png
Datei image/png, 173k
Titel Tabelle 20 : Geographische Aufteilung der bilateralen öffentlichen Hilfe nach Einkommensstand der Empfängerländer (1998), in Prozent*
Beschriftung * Die obige Tabelle betrifft nur die speziell für Länder bestimmte bilaterale öffentliche Hilfe ; sie schliesst somit die bilaterale öffentliche Hilfe für regionale Projekte und für geographisch nicht aufteilbare Projekte aus.** Länder mit einem BSP pro Einwohner bis zu 765 Dollar für 1995 ;*** Länder mit einem BSP pro Einwohner zwischen 766 und 3035 Dollar für 1995 ;**** Länder mit einem BSP pro Einwohner zwischen 3035 und 9385 Dollar für 1995 ;
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/790/img-2.png
Datei image/png, 154k
Titel Graphik 4 : Aufteilung der bilateralen öffentlichen Hilfe der Schweiz für die 15 wichtigsten Empfängerländer nach Instrumenten (1998)
Abbildungsnachweis Quelle : Anhand von Tabelle 3 des Jahresberichts 1998, Internationale Zusammenarbeit der Schweiz, Broschüre „Entwicklungszusammenarbeit”, DEZA, BAWI, 1998, erstellte Graphik.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/790/img-3.png
Datei image/png, 257k
Titel Tabelle 21 : Wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen (1994-1998)
Abbildungsnachweis Quelle : Nach Angaben des seco erstellte Tabelle.
URL http://journals.openedition.org/sjep/docannexe/image/790/img-4.png
Datei image/png, 204k
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Zitierempfehlung

Papierversionen:

Valérie Bouloudani, Eléonore d’Achon, Gérard Perroulaz und John-Andri Lys, „7. Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 19 | 2000, 303–338.

Online-Version

Valérie Bouloudani, Eléonore d’Achon, Gérard Perroulaz und John-Andri Lys, „7. Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 19 | 2000, Online erschienen am: 28 August 2012, abgerufen am 29 März 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/790; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.790

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Autoren

Valérie Bouloudani

Doktorandin am IUED.

Eléonore d’Achon

Diplom des IUED.

Gérard Perroulaz

Forschungsbeauftragter am IUED.

Weitere Artikel des Autors

John-Andri Lys

Generalsekretär der Schweizerischen Kommission für Forschungspartnerschaft mit Entwicklungsländern, Bern.

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Urheberrechte

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