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HauptseiteBänder27-11. Teil : Fakten11. Friedens- und Sicherheitspolitik

1. Teil : Fakten

11. Friedens- und Sicherheitspolitik

Xavier Tschumi Canosa
p. 191-204

Zusammenfassung

Die zivile Friedensförderung nimmt heute einen zentralen Platz in der schweizerischen Aussenpolitik ein, der militärische Teil der Friedenstätigkeiten dagegen hat an Bedeutung verloren, weil „die innenpolitischen Gegebenheiten in der Schweiz den Ausbau der militärischen Kooperation immer wieder bremsen“1. Im Juni 2007 wurde dem Parlament ein Rahmenkredit von 240 Millionen Franken zur Weiterführung der Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und zur Festigung der Menschenrechte ab 2008 für eine Mindestdauer von vier Jahren unterbreitet.
Auf multilateraler Ebene erstellte die Friedenskonsolidierungskommission einen Bericht über die Aktivitäten während ihres ersten Arbeitsjahrs. Der Friedenskonsolidierungsfonds, dessen Dotierungsziel von 250 Millionen Dollar im Jahr 2007 praktisch erreicht wurde, bietet der Kommission die erforderlichen Ressourcen für die Umsetzung ihrer Programme. Die Schweiz gehört weder der Friedenskonsolidierungskommission an, noch trägt sie im Moment zum Fonds bei.
Im Sicherheitsbereich war die Schweiz in Abrüstungsfragen aktiv, besonders was die Kontrolle des Transfers und des Handels mit Klein- und Leichtwaffen anbelangt. Dessen ungeachtet scheiterten bei der Revision des Bundesgesetzes über die Waffen alle Versuche, die Bestimmungen zu verschärfen, namentlich der Vorschlag zur Schaffung eines eidgenössischen Registers.
Die Schweiz profilierte sich ausserdem im aktuellen Prozess zur Ausarbeitung eines verbindlichen Völkerrechtsvertrags für ein allgemeines Verbot von Streubomben. In der innerstaatlichen Gesetzgebung begnügte sich die Schweiz jedoch mit einem Verbot der technisch nicht verlässlichen Geräte.

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Volltext

11.1 Friedenspolitik

11.1.1 „Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte“

  • 2 Bundesrat, Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärku (...)

1Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament am 15. Juni 2007 die Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte2. Der Entwurf eines Bundesbeschlusses, der Gegenstand dieser Botschaft ist, sieht einen neuen Rahmenkredit von 240 Millionen Franken mit einer Mindestlaufzeit von vier Jahren ab dem Auslaufen des vorherigen Rahmenkredits vor (wahrscheinlich Mitte 2008).

Jahrbuch 2008, Nr. 1, Kapitel 9, Abschnitt 9.1.1, „Neuer Rahmenkredit für die Menschenrechtsförderung“.

2Am 19. September 2007 nahm der Ständerat den in der Botschaft verteidigten Entwurf eines Bundesbeschlusses ohne Diskussion einstimmig an. Die aussenpolitische Kommission des Nationalrates schlug am 16. Oktober 2007 vor, den Kredit um 20 Millionen aufzustocken ; sie argumentierte, dass diese Erhöhung die anerkannten Kompetenzen der Schweiz im Bereich Friedensförderung und Menschenrechte festigen würde. Der Bundesrat hatte dieses Geschäft auf das Programm der Wintersession 2007 gesetzt, aber schliesslich nicht behandelt.

  • 3 Bei den wichtigsten Instrumenten handelt es sich um gute Dienste, Vermittlung, Programme der zivile (...)

3Die zivile Friedensförderung ist seit Mitte der 1990er-Jahre mit dem Aufkommen neuer, durch die Globalisierung noch verschärfter weltweiter Bedrohungen und Risiken (Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemien, Massenvernichtungswaffen) zu einem wichtigen Pfeiler der schweizerischen Aussenpolitik geworden. Um diese Herausforderung zu bewältigen, hat die Schweiz die Instrumente ihrer Friedenspolitik3 gestützt auf ihre humanitäre Tradition und unter Berufung auf ihre bündnisfreie Position weiterentwickelt. Bei der Anwendung der Instrumente der schweizerischen Friedenspolitik treten zivile und militärische Akteure innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung (auch Nichtregierungsorganisationen [NRO] und internationale Organisationen) auf den Plan. Die einwandfreie Koordination der Tätigkeiten ist für die Wirksamkeit und Kohärenz der schweizerischen Friedenspolitik entscheidend.

  • 4 03.3178. Postulat. Friedensförderung und Konfliktbearbeitung, eingereicht von der Sicherheitspoliti (...)
  • 5 Bundesrat, Botschaft über die Weiterführung …, op. cit., S. 4751.
  • 6 Andreas Wenger et al., Zivile Friedensförderung als Tätigkeitsfeld der Aussenpolitik. Eine vergleic (...)
  • 7 Insbesondere die Kerngruppe Frieden (departementübergreifendes Konsultationskomitee für die Frieden (...)

4Der Bundesrat geht in seiner Botschaft eingehend auf ein Postulat4 ein, das ihn auffordert, die „Friedenspolitik des Bundes departementsübergreifend zu strukturieren“5. Eine Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich schlägt vor, die Kompetenzen klar auf die beteiligten Dienststellen des Bundes aufzuteilen und sicherzustellen, dass diese in allen Umsetzungsphasen der Friedenspolitik – von der Konzeption bis zur Verwirklichung der Aktionen – regelmässig kommunizieren6. Die ergänzenden Rollen der Entwicklungszusammenarbeit und der zivilen Friedensförderung werden aus dieser Perspektive untersucht. Die Politische Abteilung IV (PA IV) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), die mit der Entwicklung und Umsetzung der schweizerischen Friedenspolitik beauftragt ist, arbeitet Hand in Hand mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), die ihrerseits mit Entwicklungsaktivitäten und humanitärer Hilfe zur Friedenspolitik beiträgt. Im Mai 2006 legte der Bundesrat die strategische Ausrichtung der schweizerischen Entwicklungspolitik fest ; neben den Millenniumsentwicklungszielen (MDG) liegt der Schwerpunkt auf der Bewältigung der systemischen Sicherheitsrisiken. Die DEZA und die PA IV verfolgen die gleichen strategischen Stossrichtungen und geografischen oder thematischen Prioritäten. Die Koordination ihrer Tätigkeiten wird durch Arbeitsgruppen oder Lenkungsausschüsse sichergestellt. Gleiches gilt für die Koordination der zivilen und der militärischen Friedensförderungsaktivitäten. Dabei kommen departementsübergreifende institutionelle Strukturen zwischen dem EDA und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zum Tragen7.

  • 8 Bundesrat, Botschaft über die Weiterführung …, op. cit., S. 4756.

5Der Bundesrat vertritt indessen in seiner Botschaft die Auffassung, dass sich die Inkohärenzen der schweizerischen Friedenspolitik weniger auf mangelhafte Koordination oder fehlende Organisationsstrukturen zurückführen lassen, sondern dass sehr oft politische Interessensgegensätze dahinter stehen. „Die schweizerische Friedens- und Menschenrechtspolitik baut daher auf dem Verständnis auf, dass friedenspolitische Ziele mit anderen politischen Zielen nicht immer reibungslos vereinbar sind. Friedens- und menschenrechtspolitische Ziele können im Konflikt mit anderen nationalen Interessen stehen, die gegeneinander abgewogen werden müssen“8.

  • 9 Alliance Sud, „Neuer Rahmenkredit für die Schweizer Friedensförderung. Jeder Weg ist lang – und füh (...)

6Dass die Schweiz keine globale Friedensförderungsstrategie verfolgt, erklärt sich auch aus der nationalen Ablehnung gegen Auslandseinsätze schweizerischer Militärtruppen, während die zivilen Friedensförderungsaktivitäten unumstritten sind. Eine solche Strategie müsse die Diplomatie, die Entwicklungszusammenarbeit und die militärischen Aspekte kombinieren9.

7Der Bundesrat zieht in der Botschaft Bilanz über den Beitrag der Schweiz im Bereich zivile Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte seit der Genehmigung des ersten Rahmenkredits im Dezember 2003. Dabei werden die Erfolge der politischen Tätigkeit, besonders die Schaffung des UNO-Menschenrechtsrats in Genf und der Kampf gegen illegale Kleinwaffen, als Gründe für die Verlängerung des Rahmenkredits ins Feld geführt.

Jahrbuch 2008, Nr. 1, Kapitel 9, Abschnitt 9.1, „Förderung der Menschenrechte“.

8Der Einfluss der Schweiz – über die Massnahmen zur zivilen Friedensförderung – und der hervorragende Ruf der schweizerischen Experten werden weltweit, auch in den multilateralen Foren, anerkannt. Das gute Image verschafft der Schweiz aussenpolitischen Handlungsspielraum. Die Aktionen zur Friedensförderung tragen jedoch angesichts der Folgen bewaffneter Konflikte weltweit auch zur eigenen Sicherheit bei. In der Botschaft werden ausdrücklich die nicht militärischen Folgen aufgeführt, z.B. für die wirtschaftliche Stabilität, die Rohstoffpreise oder die Migrationsströme.

11.1.2 „Botschaft über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren und verwandter sicherheitspolitischer Aktivitäten“

  • 10 Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP), Genfer Internationales Zentrum für humanitäre Minenrä (...)
  • 11 Bundesrat, Botschaft über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Ze (...)

9Die drei Genfer Zentren10, eigentliche Kompetenzzentren für Sicherheit, wurden von der Schweiz in der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre gegründet. Sie stellen ihr Wissen und ihre Erfahrung der Schweiz und anderen Regierungen oder internationalen Organisationen zur Verfügung und werden dafür von diesen als „Instrumente [geschätzt], um auf die internationale Diskussion […] Einfluss zu nehmen“11.

  • 12 Bundesrat, Botschaft über einen Rahmenkredit zur Weiterführung …, op. cit.

10Die Schweiz steuert rund 70 % des Haushalts der Zentren bei und garantiert damit deren stabile Funktionsweise. Die Weiterführung dieses Beitrags ist Gegenstand einer Botschaft12, die der Bundesrat dem Parlament am 28. Februar 2007 unterbreitete. Diese Botschaft betrifft einen Rahmenkredit von 148 Millionen Franken für den Zeitraum 2008–2011 zur Finanzierung der drei Genfer Zentren, des Center for Security Studies (CSS) der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich sowie von Projekten zur Zusammenarbeit mit dem VBS in den Bereichen Sicherheit und zivile Friedensförderung. Dieser Rahmenkredit wurde von den beiden Kammern des Parlaments am 20. Juni 2007 (Ständerat) bzw. am 27. September 2007 (Nationalrat) genehmigt. Ein Teil der SVP-Fraktion des Nationalrates versuchte erfolglos, den Rahmenkredit auf 40 Millionen Franken, die nur dem Internationalen Zentrum für humanitäre Minenräumung gewidmet werden sollten, zu reduzieren.

11.1.3 Friedensförderungspolitik der Schweiz : Bericht und Zahlen für 2006

11Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) befasst sich seit 2005 mit einer Neuausrichtung seiner Tätigkeiten, um seine Aktionen zur Friedensförderung wirksamer zu gestalten. Die Zahl der Schwerpunktregionen wurde schrittweise von 13 auf sieben gesenkt : 2005 wurden die Programme in Afghanistan, in Myanmar und in Usbekistan unterbrochen, 2006 diejenigen in Angola, in Mosambik und in Kirgisistan. Die Programme in Mexiko und in Guatemala laufen Ende 2007 aus.

  • 13 Die Ausgaben für Politiken, die nicht in bestimmten Regionen umgesetzt werden, sondern für multilat (...)

12Als Schwerpunktregionen verbleiben Südosteuropa (besonders Kosovo), der Nahe Osten, Sudan, das Gebiet der grossen Seen (Ruanda, Burundi und die Demokratische Republik Kongo), Sri Lanka, Nepal und Kolumbien. Die geografische Konzentration geht jedoch mit einer Abnahme der nach regionalen Kriterien zugewiesenen Finanzressourcen einher13 : Ab 2008 sollen vier von fünf Franken dieser Ressourcen in die Schwerpunktregionen fliessen ; mit dem fünften Franken sollen punktuelle Einsätze oder Pilotprogramme in anderen Regionen finanziert werden.

  • 14 EDA, Frieden und Menschenrechte in der schweizerischen Aussenpolitik. Bericht 2006 über Massnahmen (...)
  • 15 Frida Möller und Isak Svensson, Who Prevents Civil Wars ? Mediation Selection in Minor Armed Confli (...)

13Der Bericht 2006 des EDA über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung14 beleuchtet die geografische Konzentration, enthält aber ansonsten im Wesentlichen eine Bilanz und eine Untersuchung der guten Dienste, der Vermittlerrolle und der Programme zur zivilen Konfliktbearbeitung, die die Schweiz im Jahresverlauf durchgeführt hat. Für einige Länder, besonders Nepal und Kosovo, werden bei solchen Massnahmen die Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit und diejenigen der zivilen und militärischen Friedensförderung kombiniert eingesetzt. Einer im Bericht zitierten schwedischen Studie15 zufolge belegt die Schweiz in der Rangliste zur Häufigkeit der Vermittlung und Konfliktprävention in kleineren und mittelgrossen bewaffneten Konflikten Platz drei, direkt nach der UNO und den Vereinigten Staaten.

11.1.4 Friedenskonsolidierungskommission der Vereinten Nationen

  • 16 Generalversammlung und Sicherheitsrat, Report of the Peacebuilding Commission on its first session, (...)

14Die Friedenskonsolidierungskommission der Vereinten Nationen erstattete anlässlich ihrer ersten Sitzung am 25. Juli 2007 Bericht über ihre Arbeit16. Die Generalversammlung der UNO prüfte den Bericht am 10. Oktober 2007 im Rahmen ihrer 62. Tagung. Der Sicherheitsrat setzte sich am 17. Oktober 2007 damit auseinander.

15Gemäss dem Bericht haben die beiden ersten von der Kommission eingesetzten Ausschüsse für Burundi und Sierra Leone integrierte Strategien festgelegt, die alle Kräfte bündeln, welche zur Friedenskonsolidierung in den beiden Ländern beitragen können. Die Kommission setzt vor allem darauf, dass die nationalen Akteure die Programme selbst in die Hand nehmen, damit sie wirksamer werden und die Kommission sich zu gegebener Zeit zurückziehen kann.

16Die Programme für Burundi betreffen die Förderung der guten Regierungsführung, die Festigung des Rechtsstaats, die Reform des Sicherheitssektors und die Stärkung der öffentlichen Hand. In Sierra Leone gelten die Beschäftigung und die Ausgrenzung der Jugendlichen, der Justiz- und Sicherheitssektor, die Konsolidierung der Demokratie und die gute Regierungsführung sowie der Kapazitätsaufbau als kritische Bereiche für die Friedensförderung.

17Im ersten Tätigkeitsjahr baute die Kommission ihre institutionellen Strukturen auf und sammelte zahlreiche Erfahrungen ; gemäss dem Bericht muss sie jedoch die Arbeitsmethoden noch verfeinern und die Mechanismen zur Kontrolle der umgesetzten Strategien verbessern.

  • 17 Generalversammlung, Report of the Secretary-General on the Peacebuilding Fund, A/62/138, 26. Juli 2 (...)

18Die Kommission steht in der UNO-Architektur der Friedenskonsolidierung nicht allein da : Sie bezieht Finanzressourcen aus einem Ad-hoc-Fonds. Dieser Fonds war Gegenstand eines Berichts des UNO-Generalsekretärs17, den die Generalversammlung ebenfalls am 10. Oktober 2007 prüfte.

19Der Friedenskonsolidierungsfonds wird vom UNO-Entwicklungsprogramm (UNDP) verwaltet, das bereits zahlreiche Erfahrungen mit zweckgebundenen und von mehreren Gebern finanzierten Programmen (multi-donor programmes) besitzt. Die Kommission soll bei der Verwaltung des Fonds eine wichtige Rolle spielen. Sie wird insbesondere die Ressourcenzuweisung für die Länder vornehmen, mit denen sie befasst ist, und den Fonds über die diesbezügliche strategische Ausrichtung beraten. Gemäss einem weiteren geplanten Zuweisungsmechanismus kann der UNO-Generalsekretär beschliessen, dass der Fonds auch anderen Ländern zugutekommt als denjenigen, mit denen die Kommission befasst ist. Der Bericht betont die Verbindung zwischen den beiden Mechanismen : Das auf Empfehlung des Generalsekretärs unterstützte Land kann später auch von der Kommission geprüft werden. Schliesslich kann der Fonds auch für Dringlichkeitseinsätze während eines Friedensprozesses beansprucht werden. Der Fonds soll in allen Fällen eine finanzielle Triebrolle spielen ; dabei ist aber die Konkurrenz zu etwaigen anderen bereits existierenden Finanzquellen zu vermeiden.

20Der Bericht des Generalsekretärs enthält im Anhang die nach Ländern aufgeschlüsselte Liste der angekündigten, zugesagten oder beim Friedenskonsolidierungsfonds bereits eingezahlten Beiträge. An der Spitze der Geberländer stehen Norwegen, Schweden und Japan mit 32, 27 bzw. 20 Millionen Dollar Beitragszahlungen. Die angekündigten Beiträge belaufen sich auf über 226 Millionen Dollar, das sind rund 90 % des ursprünglichen Dotierungsziels des Fonds von 250 Millionen Dollar. Die Schweiz steht nicht auf der Liste der Beitragszahler.

11.2 Abrüstung

11.2.1 Massenvernichtungswaffen

  • 18 „L’opacité sur les vraies intentions nucléaires de l’Iran demeure“, Le Temps, 17. November 2007.
  • 19 Dieser zweite Katalog besteht in der Resolution 1747 des UNO-Sicherheitsrats vom 24. März 2007.
  • 20 National Intelligence Council, National Intelligence Estimate : Iran : Nuclear Intentions and Capab (...)

21Das iranische Urananreicherungs-Programm bildete 2007 Gegenstand mehrerer Berichte der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) und der Europäischen Union. Die Frage lautet nicht länger, ob Iran überhaupt Uran anreichert, sondern ob dies zu zivilen oder zu militärischen Zwecken geschieht. Die IAEO ist alarmiert über die zunehmenden Wissenslücken über das iranische Programm18, die einen Vertrauensverlust in der internationalen Staatengemeinschaft zur Folge haben. Falls sich der friedliche Charakter des Programms nicht bestätigt, wird der UNO-Sicherheitsrat sicherlich beschliessen, einen dritten Katalog von Sanktionen gegen Iran19 zu verhängen – trotz der Schlussfolgerungen des Berichts der amerikanischen Nachrichtendienste von November 2007 über die Absichten und Kapazitäten Irans im Atombereich20. Gemäss diesem Bericht soll Iran das militärische Atomprogramm infolge des internationalen Drucks im Herbst 2003 suspendiert haben.

22Iran nimmt für sich das Recht in Anspruch, angereichertes Uran als Brennstoff für die Stromproduktion zu nutzen, und beurteilt die Forderungen der UNO nach dem Stopp der Urananreicherung als haltlos. Die internationale Gemeinschaft verdächtigt Iran, sich mit Atomwaffen aufzurüsten. Der Stopp des Programms bildet deshalb eine Voraussetzung für neues Vertrauen und für die Beendung der Sanktionen.

  • 21 Swissinfo, Atomstreit mit Iran : Bolton kritisiert Schweizer Vorschlag, 20. Mai 2007.

23Der Plan der schweizerischen Diplomatie vor Ort, die in Teheran seit 1979 die amerikanischen Interessen vertritt, sieht eine gleichzeitige Pause im iranischen Nuklearprogramm wie in den internationalen Sanktionen vor, damit die direkten Verhandlungen zwischen Iran einerseits und den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates und Deutschland andererseits wieder beginnen können. Sogar im Rahmen dieses Plans will Iran nicht auf das Nuklearprogramm verzichten ; der ehemalige amerikanische Botschafter bei den Vereinten Nationen, John Bolton, erklärte, „die Schweiz sollte sich da heraushalten“21.

  • 22 Swissinfo, Abrüstungsgesprächezwischen Durchbruch und Desaster, 3. August 2007.

24Nach Auffassung der Schweiz müssen die nukleare Abrüstung und der Kampf gegen die Proliferation Hand in Hand gehen. In den multilateralen Verhandlungen jedoch vertieft sich die Kluft zwischen den Atommächten und den Staaten, die (noch) keine Atomwaffen besitzen : Die Ersten beharren auf der Nonproliferation, die Zweiten setzen den Akzent auf die Abrüstung. „Es ist äusserst schwierig, all diese Interessen unter einen Hut zu bringen“22,denn für gewisse Länder sind diese Fragen von grösster Bedeutung für die nationale Sicherheit. Die Schweiz möchte die Abrüstungsverhandlungen wieder in Gang bringen. Sie hat die Vizepräsidentschaft des ersten Ausschusses der 62. UNO-Generalversammlung übernommen, der sich mit dieser Thematik befasst.

  • 23 „Des pays en développement affichent sans complexe leurs ambitions nucléaires“, Le Temps, 29. Augus (...)

25Mit der absehbaren Zunahme der Stromproduktion auf der Basis von nuklearen Brennstoffen vor allem in Entwicklungsländern, die selbst Uranminen besitzen23, steigen auch die Proliferationsrisiken. Zwar handelt es sich um eine friedliche, gemäss dem Atomwaffensperrvertrag tolerierte Nutzung, aber angesichts des Präzedenzfalls Iran muss jedes neue Programm lückenlose Transparenz beweisen.

11.2.2 Hin zu einem Vertrag über den Handel mit konventionellen Waffen

  • 24 Generalversammlung, Towards an arms trade treaty : establishing common international standards for (...)

26Nach dem Scheitern der Überprüfungskonferenz zum UNO-Aktionsprogramm über den illegalen Handel mit Klein- und Leichtwaffen Mitte 2006 verabschiedete die Mehrheit der UNO-Mitglieder eine Resolution, die de facto einen Prozess auslöste, der zur Annahme eines Völkerrechtsvertrags über den Handel mit konventionellen Waffen münden kann24.

Jahrbuch 2007, Nr. 1, „Aktionsprogramm über den illegalen Handel mit Klein- und Leichtwaffen ; neues Instrument zur Identifizierung und Markierung dieser Waffen“, S. 181–182.

  • 25 Generalversammlung, Towards an arms trade treaty : establishing common international standards for (...)
  • 26 Ibid., S. 233–235.

27Die Resolution fordert alle Mitgliedsstaaten auf, ihre Ansichten zum Inhalt und zur Tragweite eines solchen rechtsverbindlichen Vertrags mitzuteilen. Die Antworten der Staaten wurden im Bericht des Generalsekretärs von August 2007 zusammengestellt25. Die Schweiz spricht sich in ihrer Stellungnahme26 für ein Übereinkommen über konventionelle Waffen aus, das schrittweise um Zusatzprotokolle zu jeweils einer bestimmten Waffenkategorie mit Verpflichtungen betreffend den Transfer ergänzt werden könnte.

28Am 28. September 2007 beauftragte UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon eine zwischenstaatliche Expertengruppe, der auch die Schweiz angehört, einen Bericht mit einem ersten Vertragsentwurf zu verfassen. Die Expertengruppe besteht aus Vertretern der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, der wichtigsten Waffenexportländer und der vom verantwortungslosen Waffenhandel am stärksten betroffenen Länder. Der Bericht der Gruppe wird vor allem auf den Antworten der Länder beruhen ; die Generalversammlung wird sich im Oktober 2008 damit befassen.

  • 27 Amnesty International und NRO-Partner, A Global Arms Trade Treaty : What States Want : Executive Su (...)
  • 28 UNO-Institut für Abrüstungsforschung, Analysis of States’ Views on an Arms Trade Treaty, Genf, Okto (...)

29Amnesty International begrüsst den politischen Willen, der sich in den Antworten der Länder äussert, und hat eine Zusammenfassung27 davon erstellt. Auch das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung hat eine solche Synthese erarbeitet28.

  • 29 Small Arms Survey, Small Arms Survey 2007: Guns and the City, Cambridge, Cambridge University Press (...)

30Die Ausgabe 2007 der Small Arms Survey29 zum Thema Stadt und Waffe setzt den Schwerpunkt auf die Transferkontrollen. Die Studie prüft die Herstellung von militärischen Waffen in Lizenz oder ohne Lizenz, die unverzichtbare Kontrolle von Transfers und Entwendungen von Hersteller-Know-how sowie die Exporte von Fertigwaffen. Alarmierend sind auch die jüngsten Entwicklungen betreffend Leichtwaffen in zivilem Besitz (75 % der weltweit registrierten Waffen), weil die zivilen Waffenbestände sich viel schlechter kontrollieren lassen als die staatlichen Zeughäuser. Ein Kapitel behandelt die verantwortungslosen Transfers von Leichtwaffen, d.h. von mindestens einer Regierung bewilligte Transfers, die aber ein Risiko beinhalten – entweder mit Blick auf das Völkerrecht (missbräuchliche Nutzung der Waffen) oder wegen der möglichen Umleitung der Waffen in nicht befugte Empfängerländer.

  • 30 IKRK, Arms transfer decisions : Applying international humanitarian law criteria.Practical Guide, G (...)

31Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat einen praktischen Leitfaden zu diesem Thema veröffentlicht, der an die Staaten appelliert, bei Beschlüssen zu Waffentransfers das humanitäre Völkerrecht (IHL) zu achten30. Transferbeschlüsse sollten ausgesetzt werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Empfänger die Waffen benutzt, um gravierende Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht zu begehen. Der Leitfaden äussert sich zur Art dieses Risikos und definiert das Konzept der gravierenden Völkerrechtsverletzungen.

  • 31 Swissinfo, Kleinwaffen :Fehlende Transparenz in der Schweiz, 28. August 2007.

32In der Small Arms Survey 2007 heisst es, „die Schweiz [liefere] Waffen in Länder, welche die Menschenrechte verletzten ; […] zwischen 2002 und 2004“31 habe sie u.a. Waffen an China geliefert. Kritisiert werden auch die Angaben der Schweiz zu den Kleinwaffen im eigenen Land.

  • 32 Das Parlament hat diesem Thema das folgende Dossier gewidmet (Geschäft 06.008) : http://www.parlame (...)
  • 33 Edicom, La loi sur les armes est sous toit, 20. Juni 2007.
  • 34 Initiative einer Koalition von rund 70 Organisationen (Selbstmordprävention, Frieden, Menschenrecht (...)

33Gleichsam als Reaktion auf diese Kritik wurde am 22. Juni 2007 die Revision des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition abgeschlossen32 ; die Revision umfasst die vom Parlament und Schweizer Volk bereits angenommenen Massnahmen aus dem Schengener Abkommen, die aber noch nicht in Kraft getreten sind. Dazu gehören insbesondere die Markierung der Feuerwaffen durch die Hersteller (für dieses Thema hatte sich die Schweiz auf multilateraler Ebene stark gemacht) sowie eine strengere Regelung des Waffentransfers zwischen Privatpersonen. Der Vorschlag, ein eidgenössisches Schusswaffenregister zu schaffen, erzielte in dieser Revision keine Mehrheit. Die Vorstösse der Linken, das Gesetz zu verschärfen, seien durchweg gescheitert33 ; aus diesem Grund wurde Anfang 2007 eine Initiative für den Schutz vor Waffengewalt lanciert34. Die Initiative fordert einerseits ein Verbot für die Angehörigen der Armee, die Ordonnanzwaffe zu Hause aufzubewahren, und andererseits die Schaffung eines eidgenössischen Waffenregisters, um den Besitz und Erwerb von Feuerwaffen zu kontrollieren.

34Die revidierten Gesetzesartikel werden im November 2008 gleichzeitig mit dem Polizeiabkommen von Schengen in Kraft treten.

11.2.3 Waffengewalt und Entwicklung : Folgeprozess zur Genfer Deklaration

35Die Genfer Deklaration zu Waffengewalt und Entwicklung35 wurde im Juni 2006 anlässlich des Ministertreffens, das die Schweiz und das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) ausrichteten, von 42 Ländern unterzeichnet.

Jahrbuch 2007, Nr. 1, „Ministerkonferenz zu Waffengewalt und Entwicklung“, S.182–183.

36Seitdem ist die Zahl der Signatarstaaten auf 51 gestiegen. Zwölf Länder (darunter die Schweiz) sowie das UNDP, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Small Arms Survey schlossen sich im November 2006 zur so genannten Kerngruppe (core group) zusammen. Diese liefert die erforderlichen Impulse, um das Hauptziel der Deklaration – messbarer Rückgang der Waffengewalt weltweit bis 2015 – zu verwirklichen. Am 7. Juni 2007 brachte die Kerngruppe den Aktionsrahmen für die Umsetzung der Deklaration unter Dach und Fach. Der Aktionsrahmen sieht vor, dass vor Ende 2008 ein Resolutionsentwurf über Waffengewalt und Entwicklung auf die Tagesordnung der UNO-Generalversammlung gesetzt werden soll.

37Ausserdem entwickelt die Gruppe mithilfe von Sachverständigen der teilnehmenden Organisationen Indikatoren zur Messung der Waffengewalt. Die ersten Schätzungen zur globalen Prävalenz von Waffengewalt sollen anlässlich des Folgegipfels zur Genfer Deklaration im September 2008 vorgelegt werden.

38Schliesslich werden gemäss dem Aktionsrahmen bestimmte Länder als Testfälle für die Realisierung der Ziele der Deklaration bezeichnet. Eines dieser Länder ist Guatemala : Die Regierung und die guatemaltekische Zivilgesellschaft (sowie der Privatsektor) werden mithilfe der Kerngruppe und der beteiligten internationalen Organisationen und Finanzinstitutionen die erforderlichen Programme umsetzen ; dabei sollen insbesondere Programme zur Verringerung der Waffengewalt in die nationalen und multilateralen Entwicklungsstrategien einbezogen und die Trägerinstitutionen gestärkt werden.

39Parallel zu den regelmässigen Tagungen der Kerngruppe fanden zwei Regionaltreffen statt, vom 23. bis 24. April 2007 in Guatemala und vom 30. bis 31. Ok­ tober 2007 in Kenia. Beide mündeten in einer regionalen Erklärung, die von zwölf lateinamerikanischen bzw. 27 afrikanischen Ländern unterzeichnet wurde. Die Schweiz und das UNDP waren als Gastgeber beteiligt. Die Regionaltagung für Asien wird im Mai 2008 in Thailand stattfinden. Für Juli 2008 ist eine subregionale Konferenz für Südosteuropa, Zentralasien und den Kaukasus geplant.

40Die Regionalkonferenzen verfolgen das Ziel, möglichst viele Teilnehmer auf die Liste der Signatarstaaten der Genfer Deklaration zu setzen, damit zu gegebener Zeit ihre Unterstützung für die Resolution der UNO-Generalversammlung eingefordert werden kann.

11.3 Personenminen, sonstige Landminen und explosive Kriegsmunitionsrückstände

11.3.1 8. Tagung der Vertragsparteien der Ottawa-Konvention über das Verbot von Personenminen (Totes Meer, Jordanien, 18.–22. November 2007)

  • 36 Achieving the Aims of the Nairobi Action Plan : Zagreb Progress Report (2005), Geneva Progress Repo (...)

41Seit der Annahme des Aktionsplans von Nairobi nach der ersten Überprüfungskonferenz zur Ottawa-Konvention über das Verbot von Personenminen 2004 mündeten alle Tagungen der Vertragsparteien in einem Bericht über die Fortschritte mit Blick auf die Ziele, die bis 2009 zu erreichen sind36.

Jahrbuch 2005, Nr. 1, „Konferenz zur Überprüfung der Ottawa-Konvention über die Personenminen“, S. 187–188.

42Zum Abschluss der achten Tagung der Vertragsparteien wurde der so genannte Dead Sea Progress Report veröffentlicht. Seit den ersten Unterzeichnungen der Konvention im September 1997 sind zehn Jahre verstrichen. Obwohl das Übereinkommen für 153 Länder in Kraft getreten ist (Stand Ende November 2007), bleibt die universale Tragweite der Konvention weiterhin ein vorrangiges Ziel : Noch immer ist die Hälfte der Weltbevölkerung nicht durch die Konvention geschützt. Im Jahr 2007 hinterlegten Kuwait, Irak und Palau ihre Beitrittsurkunden.

43Die Schweiz betonte, dass das Ziel der vollständigen Räumung aller Personenminen bis 2009, zehn Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention, erreicht werden müsse. Das Internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung (GICHD) mit Sitz in Genf bietet Beratung für die Übertragung der internationalen Normen zum Kampf gegen Minen in das innerstaatliche Recht. Die Schweiz wird im Anschluss an die bestehende Strategie 2004–2007 ausserdem eine neue Verpflichtungsstrategie verabschieden.

Jahrbuch 2005, Nr. 1, „Strategie 2004–2007 des Bundes im Bereich Antipersonenminen“, S. 185–187.

  • 37 Wortmeldung von Botschafter Jürg Streuli, Leiter der Schweizer Delegation, anlässlich der achten Ve (...)
  • 38 Achte Tagung der Vertragsparteien der Ottawa-Konvention über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung (...)

44Für den Aufbau und Unterhalt der lokalen Kapazitäten, besonders für die Minenräumung in den verminten Gebieten, werden weiterhin 16 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt37. Diese Projekte werden in die Programme der internationalen Entwicklungszusammenarbeit integriert : Der Kampf gegen Minen im weitesten Sinn muss auch in den Entwicklungsplänen und -programmen zur Priorität werden, weil die Entminung der verseuchten Gebiete und die Hilfeleistung an die Opfer zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele beitragen38.

45Die Hilfe an die Opfer von Personenminen – ein weiteres Ziel des Übereinkommens – soll aus Sicht der Schweiz einen festen Bestandteil einer sektorübergreifenden innerstaatlichen Politik bilden, welche die öffentliche Gesundheit, soziale Dienste und die Menschenrechte kombiniert. Eine solche Politik würde nicht nur die Opfer von Minen oder sonstiger Kriegsmunitionsrückstände, sondern alle behinderten Personen betreffen.

  • 39 Beim Geneva Call handelt es sich um eine internationale humanitäre Organisation, die sich dafür ein (...)

46Von allen Zielen der Konvention wurde die Vernichtung der Personenminen-Bestände am besten befolgt, auch wenn gewisse Länder nach wie vor auf Unterstützung angewiesen sind, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die Schweiz hält es für dringend notwendig, dass die nichtstaatlichen bewaffneten Milizen, die ebenfalls Vorräte an Personenminen besitzen, dem Vorbild der Regierungen der Konventionsparteien folgen und auch Fortschritte leisten. Der Geneva Call39 bemüht sich, solche Gruppierungen zur Unterzeichnung einer „Verpflichtungserklärung“ – das Pendant der Konvention für die Regierungen – zu bewegen ; Ziel ist es, den Kampf gegen die Minen zu intensivieren und die Anzahl Opfer zu verringern.

11.3.2 Streubomben : hin zu einem generellen Verbot ?

  • 40 Laut Handicap International sind 98 % der Opfer Zivilisten, Fatal Footprint : The Global Human Impa (...)

47Wie vor einigen Jahren die Personenminen stehen heute die Streubomben wegen der katastrophalen humanitären Konsequenzen im Brennpunkt des Verbotsprozesses. Streubomben töten nicht nur bei der Explosion, sondern noch Jahre danach. Die meisten Opfer sind Zivilisten40.

48Die Mitgliedsstaaten des Übereinkommens über gewisse konventionelle Waffen schlossen sich zwar dieser Feststellung an, erzielten aber im November 2006 keinen Konsens, um Verhandlungen mit dem Ziel eines Verbots von Streubomben einzuleiten. Die Schweiz und etwa 20 weitere Länder bedauerten diesen Misserfolg und forderten in einer politischen Erklärung, dass eine rechtlich zwingende internationale Urkunde ausgearbeitet werden solle.

49Daraufhin ergriff Norwegen die Initiative und organisierte eine zweitägige internationale Konferenz, an der 49 Länder, darunter die Schweiz, und betroffene internationale Organisationen teilnahmen (namentlich das IKRK und die NROs der Cluster Munitions Coalition)41. In der Erklärung von Oslo vom 23. Februar 2007 verpflichteten sich die 46 Unterzeichnerstaaten (von den 49 Teilnehmern in Oslo), eine rechtlich verbindende internationale Urkunde abzuschliessen, um

  • den Einsatz, die Herstellung, die Weitergabe und die Lagerung von Streubomben, die Zivilisten unerträgliches Leiden zufügen, zu verbieten ;

  • einen Rahmen für die Zusammenarbeit und Hilfe zu schaffen, der die Rehabilitation der Opfer, die Entminung der betroffenen Gebiete, die Risikoaufklärung und die Vernichtung der Bestände garantiert.

  • 42 http://www.clusterprocess.org
  • 43 Stand Anfang November 2007. Zu diesen Ländern gehören 19 Produzenten von Streubomben, 7 Länder, die (...)
  • 44 Edicom, Bombes à sous-munitions : les Européens rétifs à l’interdiction, 25. Mai 2007.
  • 45 Insbesondere Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Japan, die Niederlande, die Slow (...)

50Der seither eingeleitete Oslo-Prozess42 konfrontierte die Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens über gewisse konventionelle Waffen im November 2007 erneut mit der Frage der Streubomben. In diesem Rahmen wurden nur wenige Fortschritte verzeichnet, obwohl sich seit der Konferenz von Oslo 83 Länder43 anlässlich verschiedener Regionaltagungen an einem Prozess beteiligten, der die Definition des Vertragsinhalts zum Ziel hat. Die Vereinigten Staaten und Russland, die 2006 knapp zwei Drittel der weltweiten Waffenexporte auf sich vereinten, gehören jedoch nicht dazu. Anlässlich der Konferenz von Lima vom 23. bis 25. Mai 2007, die in einen breiten Konsens zu den Eckpunkten des Vertrags mündete, schlossen sich 27 weitere Länder dem Prozess an. Die europäischen Länder sprachen sich indessen dafür aus, ihre Bestände zu behalten und „intelligente“ Bomben, die gemäss den Spezialisten nur militärische Ziele träfen, aus dem Vertrag auszuklammern44. Anlässlich der Wiener Konferenz vom 4. bis 7. Dezember 2007 festigte sich der Konsens zu einem Vertrag, der die Entminung der von Streubomben verwüsteten Gebiete, Hilfeleistung an die Opfer und internationale Kooperation in allen diesen Aufgaben vorschreiben soll ; kontrovers blieb jedoch die eigentliche Definition der Streubomben im Vertrag sowie die Tragweite des Verbots. Die Schweiz und zahlreiche Länder45, die modernste oder mit einem so genannten Selbstzerstörungsmechanismus ausgestattete Streubomben besitzen, plädierten dafür, diese Munition aus dem Vertragswerk auszuklammern. Die Entwicklungsländer dagegen wünschten einen Vertrag mit einem möglichst lückenlosen Verbot von Streumunition. Der Oslo-Prozess wird mit den Konferenzen von Wellington im Februar 2008 und von Dublin im Mai 2008 fortgeschrieben ; danach soll er am Ursprungsort Oslo mit der Unterzeichnung des Vertrags zu Ende gehen.

  • 46 Botschafter Jürg Streuli, Ständiger Vertreter der Schweiz bei der Abrüstungskonferenz, „Swiss Posit (...)

51Die Schweiz vertritt die Auffassung46, dass die grundlegenden Prinzipien des humanitären Völkerrechts nicht ausreichen, um den Schutz der Zivilbevölkerung gegen die Auswirkungen von Streubomben zu garantieren. Die Schweiz spricht sich also für einen neuen internationalen Vertrag aus, so wie er von der Oslo-Erklärung gefordert wird ; sie hat sich als Depositarstaat der Genfer Übereinkommen und wegen ihrer humanitären Tradition bereit erklärt, die internationalen Verhandlungen mit Blick auf einen möglichst universalen Vertrag zu leiten.

  • 47 06.3661. Motion, Verbot von ungenauer Clustermunition, eingereicht von Ida Glanzmann-Hunkeler im Na (...)

52In der innerstaatlichen Politik bekundet die Schweiz jedoch Mühe, ein allgemeines Verbot von Streubomben im Gesetz zu verankern. Am 25. September 2007 führte der Nationalrat die Vorberatung zur entsprechenden parlamentarischen Initiative durch, die John Dupraz (FDP, GE) Ende 2005 eingereicht hatte. Der Nationalrat beschloss trotz der ablehnenden Stellungnahme seiner sicherheitspolitischen Kommission (Juni 2006), der Initiative Folge zu leisten. Die Initiative dreht sich also im Kreis ; mehr Erfolg war der ein Jahr später eingereichten Motion47 beschieden, die den Bundesrat beauftragte, ein umfassendes Verbot derjenigen Clustermunition zu verankern, welche wegen ihrer Unzuverlässigkeit und/oder Ungenauigkeit ein ernsthaftes humanitäres Risiko darstellt. Der Bundesrat empfahl in seiner Antwort vom 2. Mai 2007, die Motion anzunehmen, und beschloss ein Teilmoratorium für die Herstellung, die Lagerung, den Transfer und den Einsatz von Clusterminen in der Schweiz. Der Nationalrat nahm die Motion am 22. Juni 2007 ohne Diskussion an, der Ständerat am
19. September 2007.

  • 48 „Les bombes à sous-munitions ne ratent jamais les civils“. Fragen an Paul Vermeulen, Direktor von H (...)
  • 49 Zitiert in „Bombes à sous-munitions, la schizophrénie helvétique“, 24 heures en ligne, 23. Februar (...)
  • 50 Ibid.

53Der Direktor von Handicap International Schweiz, Paul Vermeulen, erklärte, die Initiative von John Dupraz48 werde durch die Motion Glanzmann torpediert ; man habe sich vorgestellt, dass die Schweiz eine humanitäre Initiative ergreifen werde, aber sie beharre auf dem technischen Vorschlag49. Das EDA erwiderte darauf, diese Waffen schadeten den Zivilisten, und dagegen wolle man vorgehen ; die Schadensbegrenzung sei bereits ein Fortschritt, und hier liege der Unterschied zwischen Realismus und Idealismus50.

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Bibliografie

Quellen

Bundesrat, Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte vom 15. Juni 2007 (BBl 2007 4733).

EDA (PA IV), Menschliche Sicherheit in der schweizerischen Aussenpolitik, Bern, 2007, 31 S.

EDA, Frieden und Menschenrechte in der schweizerischen Aussenpolitik, Bericht 2006 über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung, genehmigt vom Bundesrat am
15. Juni 2007, Bern, 2007, 32 S.

Internet-Adressen

Cluster Munitions Coalition (CMC) : http://www.stopclustermunitions.org

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) : http://www.eda.admin.ch.

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) : http://www.vbs.admin.ch.

Geneva Call : http://www.genevacall.org.

Genfer Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung (GICHD) : http://www.gichd.ch.

Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) : http://www.dcaf.ch.

Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP) : http://www.gcsp.ch.

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) : http://www.osce.org.

Small Arms Survey : http://www.smallarmssurvey.org.

United Nations Mine Action Service (UNMAS) : http://www.mineaction.org.

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Anmerkungen

1 Äusserungen von Botschafter Robert Mayer, Leiter der Botschaft der Schweiz bei der NATO, zitiert in Swissinfo, Plädoyer für ein stärkeres NATO-Engagement der Schweiz, 27. Februar 2007.

2 Bundesrat, Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte vom 15. Juni 2007 (BBl 2007 4733).

3 Bei den wichtigsten Instrumenten handelt es sich um gute Dienste, Vermittlung, Programme der zivilen Konfliktbearbeitung, Schweizerischer Expertenpool für zivile Friedensförderung, diplomatische Initiativen und Partnerschaften (besonders mit der UNO).

4 03.3178. Postulat. Friedensförderung und Konfliktbearbeitung, eingereicht von der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates am 28. März 2003, vom Bundesrat am 30. September 2003 angenommen.

5 Bundesrat, Botschaft über die Weiterführung …, op. cit., S. 4751.

6 Andreas Wenger et al., Zivile Friedensförderung als Tätigkeitsfeld der Aussenpolitik. Eine vergleichende Studie anhand von fünf Ländern, Forschungsstelle für Sicherheitspolitik, Zürich, ETH Zürich, November 2006.

7 Insbesondere die Kerngruppe Frieden (departementübergreifendes Konsultationskomitee für die Friedensförderung).

8 Bundesrat, Botschaft über die Weiterführung …, op. cit., S. 4756.

9 Alliance Sud, „Neuer Rahmenkredit für die Schweizer Friedensförderung. Jeder Weg ist lang – und führt nicht immer zum Ziel“, Global+, Nr. 25, Frühling 2007, S. 8–9.

10 Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP), Genfer Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung (GICHD), Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF).

11 Bundesrat, Botschaft über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren und verwandter sicherheitspolitischer Aktivitäten vom 28. Februar 2007 (BBl 2007 2195), S. 2200.

12 Bundesrat, Botschaft über einen Rahmenkredit zur Weiterführung …, op. cit.

13 Die Ausgaben für Politiken, die nicht in bestimmten Regionen umgesetzt werden, sondern für multilaterale Verhandlungen und diplomatische Initiativen als Beitrag zur Definition von globalen Friedenspolitiken dienen, machten 2006 42 % der Gesamtausgaben aus (gegenüber 35 % zwei Jahre zuvor).

14 EDA, Frieden und Menschenrechte in der schweizerischen Aussenpolitik. Bericht 2006 über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung, genehmigt vom Bundesrat am 15. Juni 2007, Bern, 2007, 32 S.

15 Frida Möller und Isak Svensson, Who Prevents Civil Wars ? Mediation Selection in Minor Armed Conflicts, Uppsala, Uppsala Conflict Data Program, 2007.

16 Generalversammlung und Sicherheitsrat, Report of the Peacebuilding Commission on its first session, A/62/137-S/2007/458, 25. Juli 2007, 34 S.

17 Generalversammlung, Report of the Secretary-General on the Peacebuilding Fund, A/62/138, 26. Juli 2007, 20 S.

18 „L’opacité sur les vraies intentions nucléaires de l’Iran demeure“, Le Temps, 17. November 2007.

19 Dieser zweite Katalog besteht in der Resolution 1747 des UNO-Sicherheitsrats vom 24. März 2007.

20 National Intelligence Council, National Intelligence Estimate : Iran : Nuclear Intentions and Capabilities, November 2007.

21 Swissinfo, Atomstreit mit Iran : Bolton kritisiert Schweizer Vorschlag, 20. Mai 2007.

22 Swissinfo, Abrüstungsgesprächezwischen Durchbruch und Desaster, 3. August 2007.

23 „Des pays en développement affichent sans complexe leurs ambitions nucléaires“, Le Temps, 29. August 2007.

24 Generalversammlung, Towards an arms trade treaty : establishing common international standards for the import, export and transfer of conventional arms, A/RES/61/89, 18. Dezember 2006.

25 Generalversammlung, Towards an arms trade treaty : establishing common international standards for the import, export and transfer of conventional arms, Bericht des Generalsekretärs, A/62/278 (Teil I) und A/62/278 (Teil II), 17. August 2007.

26 Ibid., S. 233–235.

27 Amnesty International und NRO-Partner, A Global Arms Trade Treaty : What States Want : Executive Summary, Oktober 2007, 3 S.

28 UNO-Institut für Abrüstungsforschung, Analysis of States’ Views on an Arms Trade Treaty, Genf, Oktober 2007, 46 S.

29 Small Arms Survey, Small Arms Survey 2007: Guns and the City, Cambridge, Cambridge University Press, 368 S. Die Zusammenfassungen der Kapitel (PDF-Format) sind in mehreren Sprachen auf der folgenden Website einsehbar : http://www.smallarmssurvey.org.

30 IKRK, Arms transfer decisions : Applying international humanitarian law criteria.Practical Guide, Genf, Juni 2007, 22 S.

31 Swissinfo, Kleinwaffen :Fehlende Transparenz in der Schweiz, 28. August 2007.

32 Das Parlament hat diesem Thema das folgende Dossier gewidmet (Geschäft 06.008) : http://www.parlament.ch>Dokumentation >Dossiers Archiv >Waffengesetz Änderung.

33 Edicom, La loi sur les armes est sous toit, 20. Juni 2007.

34 Initiative einer Koalition von rund 70 Organisationen (Selbstmordprävention, Frieden, Menschenrechte usw.) und politischen Parteien (SP, Grüne) : http://www.schutz-vor-waffengewalt.

35 http://www.genevadeclaration.org.

36 Achieving the Aims of the Nairobi Action Plan : Zagreb Progress Report (2005), Geneva Progress Report (2006), Dead Sea Progress Report (2007). Die Dokumente sind auf der Website der Konvention einsehbar : http://www.apminebanconvention.org.

37 Wortmeldung von Botschafter Jürg Streuli, Leiter der Schweizer Delegation, anlässlich der achten Vertragsparteienkonferenz der Ottawa-Konvention über das Verbot von Personenminen, 18. November 2007, Totes Meer, Jordanien.

38 Achte Tagung der Vertragsparteien der Ottawa-Konvention über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Personenminen und über deren Vernichtung, Totes Meer, 18.–22. November 2007:Ansprache von Dr. Cornelio Sommaruga, Präsident des Internationalen Zentrums für humanitäre Minenräumung, Eröffnungssitzung.

39 Beim Geneva Call handelt es sich um eine internationale humanitäre Organisation, die sich dafür einsetzt, die nicht staatlichen bewaffneten Akteure zu verpflichten, die humanitären Vorschriften zu befolgen, besonders das Verbot von Personenminen (http://www.genevacall.org).

40 Laut Handicap International sind 98 % der Opfer Zivilisten, Fatal Footprint : The Global Human Impact of Cluster Munitions, November 2006, 56 S.

41 http://www.stopclustermunitions.org

42 http://www.clusterprocess.org

43 Stand Anfang November 2007. Zu diesen Ländern gehören 19 Produzenten von Streubomben, 7 Länder, die Streubomben eingesetzt haben, 34 Länder mit Streubombenbeständen und 11 Länder, die davon betroffen sind (Quelle : http://www.stopclustermunitions.org). 

44 Edicom, Bombes à sous-munitions : les Européens rétifs à l’interdiction, 25. Mai 2007.

45 Insbesondere Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Japan, die Niederlande, die Slowakei, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich.

46 Botschafter Jürg Streuli, Ständiger Vertreter der Schweiz bei der Abrüstungskonferenz, „Swiss Position on Cluster Munition“, Rede anlässlich der Pressekonferenz „Cluster Munitions Towards an International Treaty“, organisiert vom Genfer Presseclub und vom Graduate Institute of International Studies (HEI), Genf, 29. März 2007.

47 06.3661. Motion, Verbot von ungenauer Clustermunition, eingereicht von Ida Glanzmann-Hunkeler im Nationalrat am 11. Dezember 2006.

48 „Les bombes à sous-munitions ne ratent jamais les civils“. Fragen an Paul Vermeulen, Direktor von Handicap International Schweiz, Le Temps, 23. Februar 2007.

49 Zitiert in „Bombes à sous-munitions, la schizophrénie helvétique“, 24 heures en ligne, 23. Februar 2007.

50 Ibid.

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Zitierempfehlung

Papierversionen:

Xavier Tschumi Canosa, „11. Friedens- und Sicherheitspolitik“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 27-1 | 2008, 191-204.

Online-Version

Xavier Tschumi Canosa, „11. Friedens- und Sicherheitspolitik“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 27-1 | 2008, Online erschienen am: 26 März 2010, abgerufen am 28 März 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/84; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.84

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Autor

Xavier Tschumi Canosa

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut universitaire d’études du développement

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