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Jahresübersicht

2. Aussenwirtschaftspolitik

Hilmar Stetter
p. 61-80

Volltext

1. Entwicklungspolitik im Parlament

1Die 18-prozentige Kürzung des Budgets 1982 für Entwicklungszusammenarbeit, die Genehmigung verschiedener handels- und rohstoffpolitischer Massnahmen und die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe waren die wichtigsten entwicklungspolitischen Entscheide des Parlaments in der Berichtsperiode. Der Nationalrat genehmigte ausserdem einen Rahmenkredit von 350 Mio Fr. für die weitere Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen. Verschiedene persönliche Vorstösse in bei den Kammern boten Gelegenheit, einzelne Aspekte der schweizerischen Entwicklungspolitik zu beleuchten. Im Folgenden geben wir eine Zusammenstellung der wichtigen entwicklungspolitischen Geschäfte, welche im Parlament von Juli 1981 bis Juni 1982 behandelt wurden.

Botschaften und Berichte

  • 1  BBI 1981 II, S. 1 ff. ; Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1981, Nationalrat, S. 1392.

2Aufgrund der Botschaft über handels- und rohstoffpolitische Massnahmen im Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit vom 25. Februar 1981 beschloss das Parlament am 9. Oktober 1981 einstimmig die weitere Gewährung von Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer, genehmigte die Uebereinkommen zur Errichtung des Gemeinsamen Rohstoff-Fonds und über Naturkautschuk, welchen die Schweiz beitreten wird. Dies gilt ebenso für das Internationale Kakao-Uebereinkommen von 19801.

  • 2  BBI 1981 II, S. 981 ff. ; Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1981, Nationalrat, S. 1441 ff.
  • 3  BBI 1981 II, S. 713 ; Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1981, Ständerat, S. 478 ff.

3Am 1. Dezember beschloss das Parlament aufgrund der Botschaft vom 27. Mai 1981 über den ordentlichen Bundesbeitrag an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, diesen auf 20 Mio Fr. jährlich zu erhöhen2. Aufgrund der Botschaft über einen Rahmenkredit über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe vom 27. Mai 1981 beschloss das Parlament am 3. Dezember 1981 einstimmig die Gewährung von 360 Mio Fr. für Massnahmen der humanitären Hilfe und der Nahrungsmittelhilfe für mindestens die nächsten drei Jahre3.

4Im Rahmen der durch das Parlament vorgenommenen finanziellen Kürzungen am Budget der Eidgenossenschaft für 1982 unterlag auch die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes Budgetkürzungen. Infolge der Sparmassnahmen (durch den Bundesbeschluss vom 20. Juni 1980) wurden die Ausgaben aller Departemente um 10 % gekürzt. Um das Budgetdefizit weiter zu verringern, wurden u.a. die Gelder für Entwicklungszusammenarbeit um weitere 8 % gekürzt. Damit stagnieren die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit bei 0,25 % des BSP und die geplante reale Erhöhung konnte nicht verwirklicht werden.

  • 4  Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1981, Ständerat, S. 452 ff., Nationalrat, S. 1551 ff.

5Bei der Behandlung des Voranschlags lehnte der Ständerat es ab, bei der Entwicklungszusammenarbeit von der zusätzlichen 8-prozentigen Kürzung abzusehen (Antrag Bauer L/GE), ebenso lehnte der Nationalrat es ab, diese Kürzung zu halbieren (Antrag Ott S/BL)4.

  • 5  BBI 1982 I, S. 713.

6Am 23. Juni 1982 stimmte der Nationalrat einstimmig dem Bundesbeschluss über die Weiterführung der Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit zu. Der Beschluss sieht einen Rahmenkredit von 350 Mio Fr. für eine Mindestdauer von drei Jahren für diese Massnahmen vor. Am 14. Dezember 1981 verabschiedete der Bundesrat die entsprechende Botschaft5.

7Am 25. Juni beschloss das Parlament einstimmig, den Gesetzesentwurf über aussenwirtschaftliche Massnahmen anzunehmen. Am gleichen Tag beschloss das Parlament einstimmig, ein Bundesgesetz über den jährlichen Beitrag an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung zu erlassen. Dies aufgrund einer Botschaft vom 11. November 1981. Ebenso stimmte der Nationalrat einstimmig dem Beitritt der Schweiz zum sechsten Internationalen Zinn-Uebereinkommen von 1981 zu.

Volksinitiativen

  • 6  BBI 1982 III, S. 542 ff. ; Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1982, Nationalrat, S. 790 ff.

8Der Nationalrat beschloss am 17. Juni, mit 71 zu 68 Stimmen, Volk und Ständen die Verwerfung der vom Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten lancierten Volksinitiative „gegen übermässige Futtermittelimporte und ‘Tierfabriken’ sowie für bestmögliche Nutzung des einheimischen Bodens” (Futtermittelinitiative) zu empfehlen. Jedoch soll das Landwirtschaftsgesetzt revidiert werden6.

Motionen

9Am 7. Oktober 1981 behandelte der Ständerat die Motion Schmid (C/AI) „Entwicklungshilfe”. Ständerat Carlo Schmid reichte im Dezember 1980 diese Motion ein. Er wollte mit einer Aenderung des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes eine verstärkte parlamentarische Mitwirkung auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit erreichen. Namentlich wollte er erreichen, dass :
1. die Massnahmen des Bundes im Bereich der technischen Zusammenarbeit, der Finanzhilfe und der regelmässigen humanitären Hilfe in Jahresprogrammen zusammengefasst und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet werden ;
2. die zur Verwirklichung dieser Programme notwendigen finanziellen Mittel in der Form des Gesamtkredites bewilligt werden.

  • 7  Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1981, Ständerat, S. 397 ff.

10Bei der Abklärung der Motion durch die Kommission des Ständesrats für auswärtige Angelegenheiten kam diese zum Schluss, die Motion in dieser Form nicht überweisen zu lassen und dem Rat, falls sie nicht zurückgezogen wird, Ablehnung zu beantragen. Um der Absicht der Motion doch nachzukommen, stellte der Bundesrat folgende Massnahmen in Aussicht :
1. Wir werden den Kommissionen für auswärtige Angelegenheiten einen detaillierten Rapport über alle Projekte unterbreiten, deren Kosten 500 000 Fr. überschreiten.
2. Wir haben die Absicht, ihnen mindestens einmal jährlich eine Uebersicht vorzulegen. Dieser neue Bericht wird heissen : „Uebersicht Schweizerische Entwicklungszusammenarbeit”. Dieses Dokument wird sie über alle Bereiche unserer Entwicklungszusammenarbeit informieren.
3. Wir schlagen ausserdem vor, im Rahmen der Budgetaufstellung aussagekräftiger zu werden.
Im Rahmen des Budgets werden wir ihnen damit detailliertere Informationen geben können, als dies bis anhin möglich war. Aufgrund dieser Zusagen wurde die Motion Schmid zurückgezogen7.

Postulate

  • 8  a.a.O., S. 400 ff.

11Ständerat Generali (R/TI) reichte am 19. März 1981 ein Postulat ein, mit welchem er um einen Bericht über die volkswirtschaftlichen Folgen der Entwicklungshilfe für die schweizerische Wirtschaft ersucht. Bei der Annahme des Postulats wies Bundesrat Honegger am 7. Oktober 1981 darauf hin, dass 1980 die öffentliche Hilfe der Schweiz rund 405 Mio Fr. betrug. Die zur Realisierung von Entwicklungsprojekten notwendigen Güter und Dienstleistungen werden im allgemeinen ungebunden geliefert, d.h. sie brauchen nicht aus der Schweizer zu stammen. Trotzdem beliefen sich die von der schweizerischen Wirtschaft im Rahmen der öffentliche Entwicklungszusammenarbeit 1980 gelieferten Güter und Dienstleistungen auf 337 Mio Fr. ; ergänzt um die Lieferungen für Weltbankprojekte betrügen sie 551 Mio Fr. Die Erhebungen werden fortgeführt8.

12Im Nationalrat wurden von Juli 1981 bis Juni 1982 die folgenden Postulate überwiesen :

    • 9  Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1981, Nationalrat, S. 1319.

    Postulat Morf (S/ZH), Hilfe für Frauen in Entwicklungsländern :
    Der Bundesrat soll Bericht erstatten über seine Bemühungen im Rahmen schweizerischer Entwicklungszusammenarbeit, Frauen in Entwicklungsländern speziell zu fordern (9. Oktober 1981)9.

    • 10  Ebenda.

    Postulat Martin (R/VD), Technische Zusammenarbeit :
    Der Bundesrat soll die Möglichkeit prüfen ‘Ingenieuren nach Abschluss’ ihres Studiums Gelegenheit zur praktischen Ausbildung im Rahmen der technischen Zusammenarbeit zu bieten (9. Oktober 1981)10.

  • Postulat Petitpierre (R/GE), Katastrophenhilfe und Militärdienst :
    Im Rahmen der Katastrophenhilfe wird der Bundesrat gebeten, Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe an den Militärdienst anzurechnen.

    • 11  a.a.O., S. 1323 f.

    Postulat Wellauer (C/TG) „Katastrophenhilfskorps, Verstärkung” bittet den Bundesrat, die Einsatzmöglichkeiten von Armeedetachementen im Ausland im Rahmen des Katastrophenhilfskorps zu prüfen (9. Oktober 1981)11.

Interpellationen

  • 12  a.a.O., S. 1372 ff.

13Im Bereich der Beziehungen Schweiz–Dritte Welt wurden im Nationalrat 1981/82 auch verschiedene Interpellationen behandelt. In einer Interpellation „Entwicklungspolitik” der freisinnigdemokratischen Fraktion befasste sich diese mit der Kritik linksstehender Kreise an der öffentlichen Entwicklungspolitik, will die derzeitigen Hauptprobleme bei der Durchführung der Entwicklungspolitik kennerlernen und ersucht um vermehrte sachliche Diskussion in der Entwicklungspolitik. In seiner Antwort weist der Bundesrat darauf hin, dass „die wichtigsten politischen Kräfte unseres Landes die offizielle Politik auf diesem Gebiet nach wie vor unterstützen”, sieht die Hauptprobleme der öffentlichen Entwicklungspolitik bei ihren geringen finanziellen Mitteln und meint, dass weiterhin „eine offene und möglichst vollständige Information der beste Garant für die Zustimmung der Bevölkerung ist” (9. Oktober 1981)12. In der Sommersession (24. Juni 1982) kam es zu einer längeren Diskussion über die Interpellation.

  • 13  a.a.O., S. 1386 f.

14In einer Interpellation der Fraktion der PdA/PSA/POCH „Kredit für Marokko”, verlangte diese die Aufschiebung der Ratifikation eines 1981 abgeschlossenen Mischkredits über 55 Mio Fr., dies wegen des andauernden Konflikts zwischen Marokko und den Saharaouis. Diese Menschenrechtsverletzung widerspreche unseren Kriterien der Entwicklungshilfe.
In seiner Antwort weist der Bundesrat darauf hin, die Rückweisung des Mischkredits könne nur dann erfolgen, wenn die Spannungen so gross sind dass die Entwicklungsziele, welche durch unseren Beitrag angetrebt werden, nicht mehr erreicht werden können. Dies ist in Marokko nicht der Fall. Der Bundesrat hält den Aufschub der Ratifizierung des Mischkredits nicht für nötig (9. Oktober 1981)13.

  • 14  a.a.O., S. 1336.

15In der Interpellation Biel (U/ZH), „Algerien-Schweizer, Entschädigung” wird nach dem Stand der Verhandlungen über ein Entschädigungsabkommen mit Algerien, welches den Besitz von Auslandsschweizern nationalisierte, gefragt und nach der Möglichkeit von Vorschusszahlungen durch den Bund. Der Bundesrat antwortet, dass Algerien nicht bereit sei, weiter Entschädigungsverhandlungen zu fuhren ; Entschädigungen aus der Bundeskasse könnten nicht bezahlt werden. Jedoch seien die sich aufdrängenden Hilfsmassnahmen ergriffen worden (9. Oktober 1981)14.

  • 15  a.a.O., S. 1763.

16In der Interpellation Leuenberger (S/ZH) „Artistinnen” aus der Dritten Welt wurde der Bundesrat angefragt, ob er bereit sei, seine bisherige Praxis, wonach die Aufenthaltsbewilligung von „go-go-girls” keiner Kontingentierung unterstand, zu ändern und folglich diese „go-go-girls” nicht mehr als Artisten im juristischen Sinn zu betrachten. Der Bundesrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass von den ausgestellten Bewilligung 34 % auf Nicht-Europäerinnen entfallen und ist der Meinung, „dass die Nichtunterstellung der Artisten unter die Zulassungsbegrenzung in bezug auf die ‘go-go-girls’ zu einer unerfreulichen Entwicklung geführt hat”. Die „go-go-girls” sollen in Zukunft dem Kontingent angerechnet werden. Bei der Bewilligungserteilung werden auch die Anstellungsbedingungen und die Regelung der Unterkunft geprüft. Zudem sollen sie vor der Einreise über ihre Tätigkeit genau informiert sein (18. Dezember 1981)15.

17Die sozialdemokratische Fraktion fragte in ihrer Interpellation „Aussenpolitik” u.a. nach einer Verstärkung der Entwicklungszusammenarbeit und der Wirtschaftshilfe an Entwicklungsländer, die mit einer ständig wachsenden Verschuldung zu kämpfen haben.

  • 16  Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1982, Nationalrat, S. 257.

18In seiner schriftlichen Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass es eine Reihe von wirtschaftlich fortgeschritteneren Entwicklungsländern mit Zahlungsbilanz- und Verschuldungsproblemen gibt. Um notwendige wirtschaftliche Strukturmassnahmen durchführen zu können, sind diese Länder während einer gewissen Zeit auf ausländische Finanzierung angewiesen. Diese kann aber von der öffentlichen Entwicklungshilfe höchstens teilweise geleistet werden. Hier hat das internationale Bankensystem zuerst in Funktion zu treten. Es wird aber immer mehr durch internationale Wirtschaftshilfeaktionen ergänzt. In der zweiten Hälfte der laufenden Legislaturperiode will der Bundesrat, wie vorgesehen, eine rechtliche Basis für die Teilnahme der Schweiz an Aktionen der internationalen Wirtschaftshilfe ausarbeiten (8. März 1982)16.

  • 17  a.a.O., S. 951.
  • 18  a.a.O., S. 559.

19In einer Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion „Wirtschaftshilfe an die Türkei” wurde verlangt sowohl, den gewährten Wirtschaftshilfekredit von 35 Mio Fr. Solange einzustellen, bis Fortschritte im Demokratisierungsprozess erkennbar sind, als auch keine neuen Kredite zu erwägen. Der Bundesrat wies in seiner Antwort darauf hin, der Kredit sei Teil einer OECD-Hilfsaktion 1980 und werde derzeit abgewickelt. Das Parlament hat dem entsprechenden bilateralen Abkommen zugestimmt. Dieses ist völkerrechtlich verbindlich und kann weder einseitig suspendiert noch gekündigt werden. Die innenpolitische Lage bereite ihm Sorge. Mittelfristig hofft er auf eine Gesundung der Wirtschaft (24. Juni 1982)17. Eine in die gleiche Richtung zielende Interpellation Herczog (T/ZH) „Wirtschaftshilfe an die Türkei, Suspendierung” wurde im gleichen Sinne beantwortet (19. März 1982)18.

  • 19  a.a.O., S. 942.

20Nationalrat Linder (L/BS) erkundigte sich in seiner Interpellation „Entwicklungshilfe, Schweizerisches Tropeninstitut” nach der Mitfinanzierung des Schweizerischen Tropeninstituts durch das EDA. In seiner Antwort wies der Bundesrat darauf hin, dass das EDA seinen Beitrag erhöht habe, dass aber die Frage der steigenden Defizite des Instituts von allen betroffenen Stellen (Kanton und Bundesverwaltung) geprüft werden müsse (24. Juni 1982)19. Im weitern wurden zu den Beziehungen Schweiz – Dritte Welt verschiedene einfache Anfragen gestellt sowie die Fragestunden benutzt.

2. Bundesbeitrag an die schweizerische zentrale für Handelsförderung (SZH)

  • 20  BBI 1982 I, S. 29 ff. ; Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1982, Nationalrat, S. 1011.

21Mit Hilfe einer Gesetzesänderung will der Bundesrat künftig die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (SZH) mit jährlich 7 Mio Fr. oder maximal 45 % der Gesamtkosten subventionieren.
Bisher wurden nur unregelmässige Beiträge geleistet, die in den letzten Jahren etwa 45 % der Gesamtkosten trugen. Zu den Aufgaben der SZH gehört – neuerdings verstärkt – auch die Importförderung. Am 25. Juni 1982 verabschiedete das Parlament das neue Gesetz oppositionslos. Es tritt am 1. Januar 1983 in Kraft20.

22Die SZH ist ein privater Verein mit 2 000 Mitgliedern aus der Exportwirtschaft und bezweckt die Förderung der schweizerischen Exporte und der wirtschaftlichen Landeswerbung. Seine Haupttätigkeiten liegen in der Organisation von Messen und Industrieausstellungen, in der Dokumentation über Auslandmärkte und in der Beratung.

23Unter den Messe- und Ausstellungstätigkeiten der SZH in Entwicklungsländern war besonders die Mitwirkung an der Tecno Suiza, einem Technologie-Symposium in Zusammenarbeit mit der schweizerischen Botschaft und der schweizerischen Handelskammer in Argentinen, von Bedeutung. Die Tecno Suiza fand vom 9.-13. November 1982 in Buenos Aires statt.

  • 21  i3w-aktuell 1/82.

24Vom Informationsdienst Dritte Welt wurde vorgeschlagen, dass eine staatliche Exportförderung nach Entwicklungsländern zumindest die Grundsätze des Bundesgesetzes über Entwicklungszusammenarbeit mitzuberücksichtigen habe. Denn eine Exportförderung muss nicht unbedingt den Entwicklungszielen dieser Länder entsprechen21.

25Der Handelsförderung zugunsten der Entwicklungsländer, insbesondere den Informationen über den Schweizer Markt, standen bisher nur sehr geringe Mittel zur Verfügung. Die Importförderung – in des Botschaft wird die Zuständigkeit der SZH für solche Aktivitäten speziell erwähnt – wurde jetzt durch einen Vertrag mit den BAWI speziell geregelt. Die SZH hat jetzt solche Aufgaben im Rahmen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit zu erledigen und erhielt dazu einen Spezialkredit. Dessen Finanzierung erflogt aus dem Rahmenkredit für wirtschafts- und handelspolitische Mass nahmen zugunsten von Entwicklungsländern. Im Rahmen dieses zunächst zweijährigen Auftrags hat die SZH u.a. mit der Herausgabe eines Importbulletins begonnen. Es enthält Produktangebote aus Entwicklungsländern für den Schweizer Markt.

3. Bundesgesetz über Aussenwirtschaftliche Massnahmen

26Im Juli 1981 beantragte der Bundesrat ein Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen, welches den bisherigen befristeten Bundesbeschluss über verschiedene aussenwirtschaftliche Massnahmen (u.a. Ueberwachung von Textilimporten, Futtermitteleinfuhren) ersetzen soll. Die entsprechende Botschaft wurde am 25. Juni 1982 definitiv und ohne Gegenstimme vom Parlament verabschiedet.

  • 22  BBI 1982 I, S. 61 ff. ; Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1982, Ständerat, S. 381.

27Das Gesetz ermächtigt den Bundesrat, Defensivmassnahmen zu ergreifen, wenn wesentliche schweizerische Wirtschaftsinteressen durch „ausländische Massnahmen oder ausserordentliche Verhältnisse im Ausland” im Bereich des Waren-, Zahlungs- und Dienstleistungsverkehrs mit der Schweiz beeinträchtigt werden. Die Erweiterung auf den Dienstleistungsverkehr – von der Wirtschaft gewünscht – ist neu und war anfangs vom Bundesrat nicht vorgesehen. Regelungen für den Zahlungsverkehr mit bestimmten Ländern bestehen zur Zeit keine, doch können Einschränkungen angesichts der hohen Aussenverschuldung mancher Länder nicht ganz ausgeschlossen werden22.

28Im Vernehmlassungsverfahren schlug der Schweizerische Gewerkschaftsbund vor, ebenfalls Abwehrmassnahmen gegen das „Sozialdumping” zu ermöglichen. Diese sollten dann ergriffen werden, wenn durch „bedeutende Einschränkungen der Koalitionsfreiheit” im Ausland „die Beschäftigung oder das Lohnniveau” in der Schweiz beeinträchtigt werden.

  • 23  SGB-Pressedienst 1982/1.

29Abgezielt war diese Erweiterung auf die mögliche Einschränkung von Billigwarenimporten, welche unter künstlichem Lohndruck in diktatorisch regierten Staaten ohne Gewerkschaftsfreiheiten hergestellt und exportiert werden23.

  • 24  i3w-aktuell 1/82.

30Die Arbeitsgemeinschaft Swissaid/ Brot für Brüder/ Fastenopfer/ Helvetas ihrerseits wollte Defensivmassnahmen auch bei der Beeinträchtigung wesentlicher Ziele der schweizerischen Sicherheits- und Entwicklungspolitik ermöglichen. Bei Konflikten sollen damit nicht nur schweizerische Wirtschafts-, sondern auch entwicklungs- und sicherheitspolitische Interessen in Erwägung gezogen werden können24.

  • 25  Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1981, Nationalrat, S. 553 ff.

31In der Beratung des Gesetzes durch den Nationalrat (18. März 1982) wurde aber der die gewerkschaftlichen Postulate vertretende Antrag Jaggi (S/VD) und die die entwicklungspolitischen Anliegen vertretenden Anträge Blunschy (C/SZ) abgelehnt25. Aus Gründen der Fortführung einer liberalen Aussenwirtschaftspolitik war der Bundesrat nicht bereit, diese erweiterten Vorschläge in das neue Gesetz miteinzubeziehen. Diese konnten nämlich, so führte der Bundesrat aus, einen verstärkten Protektionismus bewirken. Eine Verbesserung der internationalen Arbeitsteilung sei jedoch volkswirtschaftlich sinnvoller.

4. Rahmenkredit für internationale Wirtschaftshilfe

32Nachdem das Bundesamt für Aussenwirtschaft gemeinsam die Kommission für die Handelspolitik und die Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit über die geplante Schaffung eines Rahmenkredits von 500 Mio Fr. für internationale Wirtschaftshilfe in Kenntnis gesetzt hatte, wurden diese Plane im September 1981 auch einer weiteren Oeffentlichkeit bekannt.

33Der Rahmenkredit soll für internationale Aktionen der Zahlungsbilanzhilfe dienen. 400 Mio Fr. sollen als Garantiesumme für private Bankenkredite verwendet werden, 100 Mio Fr. direkt als Zinssubventionen an die betroffenen Länder gehen. Abgestützt würde der Kredit beim Bund, den Banken und der Exportwirtschaft. „Die Banken sollen sanierungsbedürftigen Ländern vom Bund garantierte Kredite zu günstigen Konditionen gewähren und in der Regel das Zinsrisiko tragen. Die vom Bund bereitgestellten Mittel sollen jedoch nur für neue Kredite verwendet werden. Sie wurden nach Möglichkeit an schweizerische Warenlieferungen gebunden. Auch die Exportwirtschaft soll einen Teil des Risikos übernehmen. Schliesslich würde noch eine „Garantie- und Schadenfonds”, ähnlich wie die ERG geöffnet werden.

  • 26  NZZ, 9. September 1981.

34Die Zielländer dieser Wirtschaftshilfe sind sowohl finanzschwächere Industriestaaten als auch die Schwellenländer unter den Entwicklungsländern. In der Zwischenzeit hat des Bundesrat aber mit der Verabschiedung einer Botschaft zu diesem geplanten Rahmenkredit zugewartet26.

  • 27  SGB-Pressedienst, 10. September 1981.

35Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat kurz nach Bekanntwerden dieser Plane Kritik geübt, vor allem an der damit verbundenen Verschiebung politischer Kompetenzen. Denn bisher musste das Parlament Wirtschaftshilfeaktionen einzeln genehmigen. Im einzelnen wies der SGB auf die angespannte Finanzlage des Bundes hin und kritisierte die Tatsache, dass der Bund erst eingeschaltet werde, nachdem die Banken durch ihre Kreditgewährung die Verschuldung dieser Länder mitfinanziert haben27.

  • 28  i3w-Presserohstoff Nr. 5/1981.

36Aus entwicklungspolitischen Kreisen hat die „Erklärung von Bern” bereits wissen lassen, dass ein solcher Rahmenkredit mit einem Referendum bekämpft werden konnte. Auch die Arbeitsgemeinschaft Swissaid/ Fastenopfer/ Brot für Brüder/ Helvetas kündigte an, allenfalls die Ergreifung des Referendums zu prüfen. Dies auch, weil mit diesem Rahmenkredit die weiterhin knappen Mittel der Entwicklungszusammenarbeit möglicherweise von den ärmsten zu den reicheren Entwicklungsländern verlagert wurden28.

5. Wirtschaftshilfe an die Türkei

  • 29  Sammlung der eidg. Gesetze 1982, Nr 28, S. 1296 ff.

371980 gewährte die Schweiz der Türkei einen Wirtschaftshilfekredit von 35 Mio Fr. Das entsprechende Abkommen ist am 23. September 1981 in Kraft getreten. Er bezieht sich auf Lieferungen von Gütern und Dienstleistungen schweizerischen Ursprungs, welche bis zum 30. Juni 1982 vertraglich abgeschlossen wurden. Da die türkische Wirtschaft den Kredit innerhalb der vereinbarten Frist nur zum Teil ausnutzte, wurde die Frist um ein Jahr, bis 30. Juni 1983, verlängert29.

  • 30  Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1982, Nationalrat, S. 951 f.

38Im Nationalrat wurden im Herbst 1981 zwei Interpellationen eingereicht, welche den Bundesrat auffordern, die vom Parlament genehmigte Finanzhilfe an die Türkei Solange zu sistieren, bis die türkische Militärregierung Massnahmen zur Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse einleite. Der Bundesrat erklärte jedoch, das Abkommen sei völkerrechtlich verbindlich und in Abwicklung begriffen. Er war nicht bereit, die Wirtschaftshilfe zu blockieren. Bei weiterem Wirtschaftshilfemassnahmen im Rahmen der OECD im Jahre 1981 übte die Schweiz Zurückhaltung und ging keine konkreten Engagements ein. Es hätte dazu auch neuer gesetzlicher Grundlagen bedurft30.

6. Exportrisikogarantie

39Die Exportrisikogarantie (ERG) hat 1981 ein weiteres Mal mit einem Ausgabenüberschuss abgeschlossen. Er beträgt 123,03 Mio Fr. Damit sind die Reserven auf 77,4 Mio Fr. zurückgegangen. Mit der ERG können Schweizer Exporteure ihre Lieferungen gegen politische, Fabrikations- und Währungsrisiken versichern, dies bis zu maximal 95 % des Lieferbetrags gegen Bezahlung einer entsprechenden Gebühr. Normalerweise werden 70-90 % des garantierten Betrags gedeckt.

401981 war für die ERG das erste Jahr mit finanzieller Verselbständigung, verteuert wurde während dieses Jahres nochmals die Absicherung gegen Währungsrisiken. Auch müssen sich Garantienehmer nun verstärkt selber an den Währungsrisiken beteiligen. Dazu hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen angeordnet.

41Nahezu 4800 Gesuche wurden 1981 bewilligt, die Summe der Gesamtverpflichtungen beliefen sich Ende 1981 auf 22,3 Mia Fr. (1980 25,3 Mia Fr.), der Hauptanteil fiel dabei der Maschinenindustrie zu.

42Eine Garantiesumme von 14,654 Mio Fr. entfällt auf Lieferungen nach Entwicklungsländern. Dies entspricht einem Anteil von 65,7 % am Total der Garantien. Davon gingen 36,8 % nach Asien, 22,5 % nach Lateinamerika, 25,8 % nach Afrika und 14,9 % nach Entwicklungsländer in Europa.

  • 31  EVD, Communique und Presserohstoff, 30. Juni 1982.

43Machen die Entwicklungsländer insgesamt den Hauptanteil der garantierten Lieferungen aus, so fallen hingegen die 52 von der OECD als einkommensschwach geltenden Länder wenig ins Gewicht. Ihr Anteil an der Garantiesumme beträgt 1,870 Mio Fr. oder 8,4 % Bei der Gewährung der ERG für Exporte nach diesen Ländern sind auch die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungspolitik mitzuberücksichtigen. Auf 7 Länder von ihnen fallen Verpflichtungen von über 50 Mio Fr. pro Land, auf 14 von ihnen solche über 20 Mio Fr. Stark gekoppelt sind diese Garantien auch an jene sechs Länder unter ihnen, welche einen schweizerischen Mischkredit oder eine Zahlungsbilanzhilfe zugesprochen erhielten (Aegypten, Senegal, Kamerun, Kenia, Sudan und Tansania). Auf diese Länder entfallen nämlich 51 % der gesamten Garantiesumme an die einkommenschwachen Entwicklungsländer. Die gesamten Schadensvergütungen beliefen sich auf 301,5 Mio Fr., davon 192,8 Mio Fr. für Kursverluste. An zweiter Stelle folgen die Schuldenkonsolidierung von 91,0 Mio Fr. an die Länder Türkei, Togo, Peru, Zaire, Sudan31.

  • 32  Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1982, Nationalrat, S. 581 f.

44In einer einfachen Anfrage erkundigte sich Frau Nationalrätin Blunschy (C/SZ) am 14. Dezember 1981 nach den gemachten Erfahrungen bei der Mitberücksichtigung der Grundsätze schweizerischer Entwicklungspolitik bei Exporten in die ärmeren Entwicklungsländer. Die neuerdings verfügbaren Informationen über den Kreis der ärmeren Entwicklungsländer und den Umfang der ihnen gewährten Garantien ist auf diese Anfrage zurückzuführen. In seiner Antwort nennt der Bundesrat als wichtige entwicklungspolitische Kriterien namentlich „die aktuelle Finanzlage, der Verschuldungsgrad und das Entwicklungspotential des Abnehmerlandes”. Im weiteren wurden die entwicklungspolitischen Grundsätze mitberücksichtigt32.

  • 33  i3w-aktuell 6/82.

45Vom Informationsdienst Dritte Welt werden weiterhin spezifische Forderungen an die Ausgestaltung der ERG gestellt33 :

  • Durchsetzung entwicklungspolitischer Grundsätze auch im Falle von Konflikten mit den Zielen der Arbeitsplatzbeschaffung und der Versicherungsgrundsätze

  • Ausdehnung der Mitberücksichtigung entwicklungspolitischer Grundsätze bei Lieferung in alle Entwicklungsländer

  • Erweiterung der ERG-Kommission durch Vertreter von privaten Entwicklungsorganisationen und der DEH

  • Verbesserung von Entscheidverfahren und Informationsbeschaffung

  • Verbesserung von Transparenz und Kontrolle.

  • 34  NZZ, 19. September 1981.

46Im übrigen ist noch anzufugen, dass der Bundesrat in seiner Antwort auf die einfache Anfrage Crevoisier (T/BE) mitteilte, „für ein im Auftrag der togolesischen Regierung von einer schweizerischen Ingenieurfirma abgewickeltes ländliches Entwicklungsprojekt mit Verarbeitungsbetrieben werde aufgrund der Risikolage im Togo keine ERG geleistet”34.

  • 35  NZZ, 10. Juni 1982.

47Weiter erwartet der Bundesrat für das Jahr 1982 einen Ausgabenüberschuss bei der ERG von rund 30 Mio Fr. Dieser wird durch die verbliebenen Reserven nicht gedeckt werden können. Deshalb wird der Bund mit einem verzinslichen Vorschuss einspringen müssen. Auch für die nächsten Jahre werden Ausgabenüberschüsse erwartet35.

7. Investitionsrisikogarantie

481981 wurde die Investitionsrisikogarantie stärker als in den vorangegangenen Jahren beansprucht. Für Investitionen wurden insgesamt sechs Garantien in der Hohe von 38,9 Mio Fr. erteilt. Drei Investitionsvorhaben finden sich in Togo (Maschinen, Landwirtschaft) und je eines in Jugoslavien (Maschinen), Malaysia (Textilien) und den Philippinen (Uhren). Ausserdem wurde bei acht Investitionen eine Garantie in Aussicht gestellt.

  • 36  Quelle : Bundesamt für Aussenwirtschaft.

49Ende 1981 betrugen damit die eingegangenen Verpflichtungen des Bundes 34,6 Mio Fr., wovon 41 % auf afrikanische, 40 % auf europäische und 19 % auf asiatische Entwicklungsländer entfielen. Die Ruckstellungen erreichten 24,0 Mio Fr. Zwei notwendige Schadenzahlungen konnten aus den laufenden Gebühreneinnahmen finanziert werden36.

50Es sei daran erinnert, dass die Hohe der einzelnen Garantien und die beteiligte Schweizer Firma vertraulich sind. Bei der Vergabe der Garantie durch die Kommission für die Investitionsrisikogarantie sind die entwicklungspolitischen Grundsätze des Bundes zu beachten.

8. Investitionsschutzabkommen

51Im September 1981 unterzeichneten die Schweiz und Sri Lanka ein Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen. Dies geschah während der Anwesenheit des Ministers für Handel und Schiffahrt von Sri Lanka am Comptoir Suisse in Lausanne. In Kraft getreten ist dieses Abkommen am 12. Februar 1981.

  • 37  BBI 1982 I, S. 38 ff., 18. Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik.

52Während des Besuch des damaligen Staatspräsidenten von Ghana im Oktober 1981 in der Schweiz wurden Gespräche über ein bilaterales Investitionsschutzabkommen geführt, die jedoch bis jetzt zu keinem Abschluss führten37.

53Bilaterale Investitionsschutzabkommen sollen möglichst günstige Voraussetzungen für Kapitalinvestitionen schaffen ; sie sind eines der entwicklungspolitischen Instrumente der Schweiz. Ihre Funktion beschränkt sich auf eine eher vorbeugend wirkende Verbesserung der Investitionssicherheit. Schwierigkeiten bei der juristischen Durchsetzung, ihre Ausrichtung auf Neuinvestitionen und die relativ geringe Investitionstätigkeit in den betroffenen Ländern schränken die Bedeutung der Abkommen ein. Sie stützen sich auf eine Ermächtigung durch die befristeten Bundesbeschlusse betreffend den Abschluss von Abkommen über Schutz und Förderung von Kapitalinvestitionen vom 14. Dezember 1973 (Verlängerung). Im wesentlichen beinhalten diese Abkommen folgende Punkte :

  • Gleichbehandlung und Meistbegünstigung : Zusicherung der Gleichbehandlung schweizerischer und inländischer Investoren oder meistbegünstigten Nation

  • Freier Transfer von Erträgen

  • Entschädigungspflicht bei Enteignung

    • 38  Berweger G., Investition und Legitimation, Verlag Rüegger, Diessenhofen, 1977.

    Konfliktregelung durch ein Schiedsgericht38.

54Mitte 1982 hat die Schweiz 17 bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, alle mit Entwicklungsländern. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

Schweizerische Investitionsschutzabkommen
(Stand 30.6.1982)

Schweizerische Investitionsschutzabkommen (Stand 30.6.1982)

Bundesamt für Aussenwirtschaft.

9. Zollpräferenzen

  • 39  Der sinkende Anteil dieser Importe an den Gesamteinfuhren ist auf die Ausklammerung Spaniens aus d (...)

551981 wurden 13 % der Produkte aus Entwicklungsländern unter Ausnutzung der Zollpräferenzen in unser Land eingeführt. Damit ist in den letzten beiden Jahren der Anteil dieser Importe an den Gesamteinfuhren aus Entwicklungsländern gesunken. Ueberhaupt hätten viel mehr Produkte begünstigt eingeführt werden können, betrug doch 1981 der Ausnützungsgrad der gewährten Präferenzen nur 37 %39. Dies kann seine Gründe in der allgemein geringen Zollbelastung auf Rohstoffen, bei den Zollsenkungen innerhalb der Tokio-Runde des GATT und bei der ungenügenden Beachtung der Ursprungsregeln haben.

561981 betrugen die Einfuhren aus Entwicklungsländern 5,87 Mio Fr. oder 9,8 % aller Schweizer Importe, während 22,2 % der Exporte im Wert von 11,74 Mia Fr. in diese Länder gingen. Der Handelsbilanzüberschuss mit den Entwicklungsländern betrug damit 5,97 Mia Fr.

  • 40  Sammlung der eidg. Gesetze 1982, Nr. 5, S. 164 ff.

57Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen war, trat am 1. März 1982 der Bundesbeschluss über die Gewährung von Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer in Kraft. Damit kann der Bundesrat für weitere 10 Jahre Zollpräferenzen gewähren. Er kann aber auch „für so lange als es die Umstände erfordern, die Zollpräferenxen ändern oder aufheben sowie andere geeignete Massnahmen treffen”. Dies, „sofern die Gewährung von Zollpräferenzen den Warenverkehr derart beeinflusst, dass wesentliche schweizerische Wirtschaftsinteressen beeinträchtigt werden oder beeinträchtigt werden konnten oder Handelsströme nachhaltig gestört werden”. Und er überprüft die Gewährung periodisch gemäss der entwicklungs-, finanz- und handelspolitischen Lage der begünstigten Länder40.

58Am 26. Mai hat der Bundesrat beschlossen, die schweizerischen Zollpräferenzen für Waren aus Entwicklungsländern zu erweitern. Nach den neuen, ab 1. Juli 1982 gültigen Präferenz-Zollansätzen erhalten die 31 am wenigsten entwickelten Länder für jene Industriegüterexporte die Zollfreiheit, für welche die übrigen Entwicklungsländer nur eine eingeschränkte Präferenz geniessen. Diese betrifft insbesondere Textilien, Bekleidung, Schuhe und eine Reihe landwirtschaftlicher Produkte (Erdnüsse, Kakaopulver, Ananas). Zudem nahm der Bundesrat einige Präferenzanpassungen für weitere Produkte aus anderen Entwicklungsländern vor.

  • 41  a.a.O. 1981, Nr. 51, S. 2106 ; 1982, Nr. 22, S. 1050.

59Im übrigen änderte er auf den 1. Januar und auf den 1. Juli 1982 die Ursprungsregeln. Damit trug der Bundesrat zur internationalen Harmonisierung der Ursprungsregeln bei, wie sie auch von der Entwicklungsländern gewünscht wurde41.

Einfuhren der Schweiz und Zollpräferenzen 1979-1981

Einfuhren der Schweiz und Zollpräferenzen 1979-1981

a)Der Begriff „Entwicklungsländer” umfasst alle Länder, denen Zollpräferenzen gewährt werden.
b)Einschluss der Volksrepublik China in das schweizerische Schema am 30. Juli 1979.
c)Ausschluss Spaniens und Griechenlands.

Bundesamt für Aussenwirtschaft

10. Schuldenkonsolidierung und Zahlungsaufschub

  • 42  Sammlung der eidg. Gesetze 1981, Nr. 32, S. 1134.

60Nachzutragen ist ein Abkommen mit Sierra Leone über den Zahlungsaufschub seiner Schulden. Abgeschlossen am 2. Juni, trat es am 30. Juni 1981 in Kraft. Es betrifft unbezahlte, von der Schweiz garantierte Exportkredite im Umfang von 3,4 Mio Fr. Diese Schulden sollen nun zuerst in vier jährlichen und dann zwölf halbjährlichen Zahlungen vom 30. Juni 1981 bis 30. Juni 1991 zurückgezahlt werden. Der Zinssatz beträgt 6,5 % und muss in SFr. bezahlt werden. Sierra Leone verpflichtet sich ausserdem, der Schweiz keine weniger günstige Behandlung zuteil werden zu lassen, als sie jedem anderen Gläubigerland zugesteht42.

  • 43  BBI 1981 III, Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, S. 1 ff.

61Mit Togo wurde ebenfalls noch am 15. Juni 1981 ein Zahlungsaufschub vereinbart. Er beläuft sich auf 57 Mio Fr. Die Rückzahlung hat innerhalb von neun Jahren zu erfolgen. Mit Togo wurde bereits 1979 einmal ein Zahlungsaufschub vereinbart43.

  • 44  Sammlung der eidg. Gesetze 1982, Nr. 12, S. 458 ff.

62Mit Madagascar wurde am 10. September 1981 ein Abkommen über den Zahlungsaufschub seiner Schulden vereinbart. Es trat am 18. März 1982 in Kraft. Es umfasst unbezahlte, von der Schweiz garantierte Exportkredite in der Hohe von 2,5 Mio Fr. Diese Schulden sollen nun grösstenteils in halbjährlichen Zahlungen bis Ende September 1990 zurückbezahlt werden. Der in SFr. zu zahlende Zinssatz beträgt 7,75 % pro Jahr. Madagascar wird der Schweiz zudem keine weniger günstige Behandlung zukommen lassen, als sie jedem anderen Gläubigerland zugesteht44. Am 13. Juli 1992 vereinbarten die im „Pariser Club” vertretenen westlicher Gläubigerstaaten mit Madagascar eine weitere Umschuldung.

  • 45  Sammlung der eidg. Gesetze 1982, Nr. 28, S. 1293.

63Am 20. Januar 1982 wurde ein bilaterales Abkommen über den Zahlungsaufschub senegalesischer Schulden in der Schweiz abgeschlossen. Es ist am 10. Juli 1982 in Kraft getreten. Es betrifft Schulden auf Exportkrediten in der Hohe von 5,7 Mio Fr. Diese sind nun bis Ende 1990 zurückzuzahlen, mit einem Zins von 7,5 % pro Jahr. Dabei nicht eingeschlossene, frühere Schulden sind bis 30. September 1982 zurückzuzahlen45.

  • 46  BBI 1982 I, 18. Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, S. 381.

64Ein weiteres Schuldenkonsolidierungsabkommen wurde mit der Republik Zentralafrika am 22. August 1981 in der Hohe von 19 Mio Fr. abgeschlossen46.

  • 47  Entfällt / tombe.
  • 48  BBI 1982 II, 19. Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, S. 977 ff.

65Ebenfalls auf internationaler Ebene wurde von 13 westlichen Geberstaaten im März 1982 in Paris ein Umschuldungsplan für den Sudan beschlossen. Dieser sieht die Rückzahlung aller staatlichen und staatlich garantierten Kredite mit mehr als einjähriger Laufzeit, die zwischen dem 1. Juli 1981 und dem 31. Dezember 1982 fällig werden, innerhalb der nächsten zehn Jahre vor. Die Schweiz war an diesem Treffen vertreten47. In einem gemeinsamen Communique zeigten sich die Geberländer über die vom Sudan durchgeführten Wirtschaftssanierungsmassnahmen im Rahmen eines IWF-Programms zufrieden48.

11. Wirtschaftsgespräche

66Vertreter der Schweizer Regierung und des Bundesamts für Aussenwirtschaft (BAWI) führten in der Zeit von Juli 81 bis Juni 82 verschiedentlich Wirtschaftsgespräche mit Vertretern aus Entwicklungsländern, deren wichtigste wir hier kurz nennen.

  • 49  Geschäftsbericht des Bundesrates 1981, S. 242.
  • 50  BBI 1982 I, 18. Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, S. 383.

67Am 15. September 1981 wurde eine Delegation Algeriens von Bundesrat Honegger und von hohen Beamten des EVD empfangen49. Am 25. September 1981 fanden nach einer Tagung der Kommission für wirtschaftliche Zusammenarbeit Schweiz-Südkorea wirtschaftspolitische Gespräche zwischen dem südkoreanischen Handels- und Industrieminister, Mitgliedern des Bundesrats und hohen Beamten des EVD statt, u.a. über die schweizerische Beteiligung an Kraftwerkbauten und „joint-ventures” in Südkorea50.

  • 51  NZZ, 9. Oktober 1981.
  • 52  NZZ, 13., 17./18. Oktober 1981.

68Am 7. Oktober 1981 fand zwischen Vertretern des BAWI und einer Wirtschaftsdelegation Jordaniens eine Unterredung statt ; namentlich wurde über eine Vertiefung der industriellen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der beiden Länder gesprochen51. Vom 6.-8. Oktober fand in Peking die 5. Session der aufgrund des bestehenden Handelsvertrags geschaffenen Gemischten Wirtschaftskommission Schweiz-China statt. Durch die Neuorientierung der chinesischen Wirtschaftspolitik ist in nächster Zeit eine Stagnation der Handelsbeziehungen möglich ; China ist aber weiterhin an allen Formen industrieller Kooperation interessiert52.

69Vom 9.-24. November stattete eine Schweizer Delegation unter der Leitung von Staatssekretär Jolles und dem Präsidenten der Nationalbank, Leutwiler, Argentinien, Brasilien und Peru einen offiziellen Besuch ab. Damit dokumentierte sie das schweizerische Interesse an verstärkten Wirtschaftsbeziehungen mit diesen Ländern, vor allem inbezug auf Investitionen und Technologietransfer. Ein Mitglied der Delegation besuchte zudem noch Santiago de Chile.

70Die Delegation eröffnete in Argentinien die Ausstellung „Tecno Suiza” und besuchte den Schweizer Pavillon an den Industriemessen von Lima und Santiago.

71In einer gemeinsamen Erklärung zwischen der Schweiz und Peru wird die verstärkte Zusammenarbeit in der Entwicklungshilfe, beim Absatz peruanischer Produkte auf dem Schweizer Markt und die Förderung der Investitionstätigkeit, insbesondere in der Energie- und Transportbranche festgehalten. Gewährung von Zollpräferenzen und Importförderung einerseits, die Gewährung der Exportrisikogarantie andererseits und ein geplantes Doppelbesteuerungsabkommen sind die wichtigsten Instrumente der verstärkten wirtschaftlichen Tätigkeiten. Im übrigen befindet sich ein Mischkredit in Vorbereitung.

  • 53  NZZ, 30. Oktober, 4., 15., 26. November 1981.

72Beim Besuch in Brasilien war vor allem das Minenprojekt Carajas von Interesse. Schweizer Investoren konnten sich an der Ausbeutung riesiger Bodenschätze im Amazonasgebiet beteiligen53.

  • 54  NZZ, 24. März 1982.

73Schliesslich fanden im März 1982 noch Gespräche über bilaterale Wirtschaftsfragen mit Burma und den Philippinen statt sowie mit den Ländern am persischen Golf durch eine gemischte Delegation von Verwaltung und Wirtschaft54.

74Im übrigen besuchte eine Delegation der Schweizerischen Verkehrszentrale (SVZ) im November 1981 verschiedene Städte in Brasilien und Argentinien zu Werbezwecken. Ziel der Reise war eine bessere Berücksichtigung der Schweiz bei den südamerikanischen Reiseveranstaltern. Diese beiden Länder stellen den überwiegenden Teil der Touristen aus Lateinamerika nach der Schweiz dar (ca. 227.000 Uebernachtungen von Brasilianern und Argentiniern in der Schweiz 1981) während der Gesamtanteil von Touristen aus Entwicklungsländern in der Schweiz 5 % betragen dürfte.

  • 55  NZZ, 12. November 1981 ; BBI 1982 11, S. 22 ff.

75Die SVZ, eine öffentlichrechtliche Körperschaft des Bundes, hat den Auftrag die gesamtschweizerische touristische Werbung im In- und Ausland zu organisieren und durchzuführen. Diese weltweite „touristische Landeswerbung” soll das Risiko einseitiger Abhängigkeit von Teilmärkten verhindern. Der Tourismus ist regional- und devisenpolitisch für die Schweizer Wirtschaft von Bedeutung devisenpolitisch insbesonders als Beitrag zum Ausgleich der traditionell passiven Handelsbilanz. Der Bundesbeitrag an die SVZ wird ab 1983 von 15 auf 21 Mio Fr. erhöht werden, damit diese ihre Leistungen weiterhin erbringen kann. Die SVZ unterhält zwei Auslandvertretungen in Entwicklungsländern, nämlich in Buenos Aires und Cairo und plant die Eröffnung einer Agentur in Rio de Janeiro55.

12. Waffenausfuhr

  • 56  Quelle : Institut für Sozialethik des SEK Bern/Adliswil.

761981 beliefen sich die schweizerischen Ausfuhren an Kriegsmaterial auf 511,5 Mio Fr. (gegenüber 340,6 Mio Fr. im Vorjahr) und erreichten damit beinahe den Rekordstand von 1977 (513 Mio Fr.). Gegenüber dem Vorjahr beträgt die Erhöhung rund 50 %. Ihr Anteil am Gesamtexport belief sich auf fast 1 % (0,97 %). Infolge eines grossen Einzelauftrags (Lieferung von Oerlikon-Bührle Fliegerabwehrkanonen nach Nigeria) erhöhte sich der Anteil der Entwicklungsländer an den Kriegsmaterial-Exporten auf 42 %. Es sind einige bedeutendere Destinationen zu erkennen, so z.B. Nigeria, Singapur, Argentinien, Peru, Philippinen, Algerien und das in kriegerische Wirren verwickelte Marokko. Der Anteil der Schweiz an den gesamten internationalen Waffenlieferungen in die Entwicklungsländer ist allerdings gering. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Umfang der schweizerischen Lieferungen, aufgegliedert nach Bestimmungsländern56.

77Die Ausfuhr von Kriegmaterial, wie es nach dem Gesetz definiert ist, unterliegt der Bewilligung durch den Bundesrat. Insgesamt wurden 1981 2,683 solche Gesuche gestellt, lediglich zwei jedoch direkt vom Bundesrat entschieden, die andern von EDA und EMD. Die Zahl der abgelehnten Gesuche ist nicht bekannt.

  • 57  i3w-aktuell 2/81.

78Durch das Kriegsmaterialgesetz nicht betroffen ist die Auslandfabrikation durch Lizenzen oder der Export durch Schweizer Firmen im Ausland. So erhielt 1981 die italienische Tochtergesellschaft von Oerlikon einen Grossauftrag von Aegypten, finanziert durch einen 600 Mio Kredit, welchen Schweizer Auslandbanken gewährten. Im weitern ist ein Lizenzvertrag und eine Kapitalbeteiligung derselben Tochterfirma mit Brasilien zur Waffenproduktion in Vorbereitung. Nachzutragen ist die Gewährung einer Lizenz zur Fabrikation von Panzerwagen durch die MOWAG an Chile im Oktober 1980 und der dortige Produktionsbeginn57.

  • 58  Tlm, 6. Juli 1981 ; TA, 11. November 1981.

79Zu Kontroversen Anlass gaben wiederum die nicht dem Kriegsmaterialgesetz unterstellten Pilatus-Flugzeuge der Bührle-Tochtergesellschaft Pilatus-Flugzeugwerke Stans. Im Juli 1981 wurden 24 Pilatus-Flugzeuge an die bolivianische Luftwaffe geliefert, sodann bestellte die malaysische Luftwaffe 44 Pilatus-Porter PC-7, zudem interessiert sich Mexiko für Pilatus-Porter (PC-6), mit der Absicht, diese zu bewaffnen. In Lieferung befindet sich ein anderer mexikanischer Auftrag über 55 Stück PC-758.

  • 59  Tlm, 25. März 1982 ; TA, 20. Februar 1982.

80In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage Ziegler (S/GE) teilte der Bundesrat am 24. März mit, nach Angaben der Schweizer Botschaft in Guatemala verwende die guatemaltekische Luftwaffe diese Flugzeuge nicht für den Gefechtseinsatz und ohne Waffen. Eine der guatemaltekischen Befreiungsbewegungen (ORPA) verurteilte im März 1982 den erfolgten bewaffneten Einsatz dieser Flugzeuge zu Bombardierungen59.

  • 60  TA, 19. Mai 1982.

81In seiner Antwort auf die Interpellation Morf (S/ZH) über die Verwendung schweizerischer Militärflugzeuge in Guatemala wies der Bundesrat am 25. Juni nochmals darauf hin, dass die Pilatus-Porter-Flugzeuge nicht unter das Kriegsmaterialgesetz fallen60.

Schweizerische Kriegsmaterialausfuhren 1981

Schweizerische Kriegsmaterialausfuhren 1981

Oberzolldirektion, Statistik des Schweizer Aussenhandels.

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Anmerkungen

1  BBI 1981 II, S. 1 ff. ; Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1981, Nationalrat, S. 1392.

2  BBI 1981 II, S. 981 ff. ; Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1981, Nationalrat, S. 1441 ff.

3  BBI 1981 II, S. 713 ; Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1981, Ständerat, S. 478 ff.

4  Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1981, Ständerat, S. 452 ff., Nationalrat, S. 1551 ff.

5  BBI 1982 I, S. 713.

6  BBI 1982 III, S. 542 ff. ; Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1982, Nationalrat, S. 790 ff.

7  Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1981, Ständerat, S. 397 ff.

8  a.a.O., S. 400 ff.

9  Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1981, Nationalrat, S. 1319.

10  Ebenda.

11  a.a.O., S. 1323 f.

12  a.a.O., S. 1372 ff.

13  a.a.O., S. 1386 f.

14  a.a.O., S. 1336.

15  a.a.O., S. 1763.

16  Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1982, Nationalrat, S. 257.

17  a.a.O., S. 951.

18  a.a.O., S. 559.

19  a.a.O., S. 942.

20  BBI 1982 I, S. 29 ff. ; Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1982, Nationalrat, S. 1011.

21  i3w-aktuell 1/82.

22  BBI 1982 I, S. 61 ff. ; Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1982, Ständerat, S. 381.

23  SGB-Pressedienst 1982/1.

24  i3w-aktuell 1/82.

25  Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1981, Nationalrat, S. 553 ff.

26  NZZ, 9. September 1981.

27  SGB-Pressedienst, 10. September 1981.

28  i3w-Presserohstoff Nr. 5/1981.

29  Sammlung der eidg. Gesetze 1982, Nr 28, S. 1296 ff.

30  Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1982, Nationalrat, S. 951 f.

31  EVD, Communique und Presserohstoff, 30. Juni 1982.

32  Amtl. Bulletin der Bundesversammlung 1982, Nationalrat, S. 581 f.

33  i3w-aktuell 6/82.

34  NZZ, 19. September 1981.

35  NZZ, 10. Juni 1982.

36  Quelle : Bundesamt für Aussenwirtschaft.

37  BBI 1982 I, S. 38 ff., 18. Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik.

38  Berweger G., Investition und Legitimation, Verlag Rüegger, Diessenhofen, 1977.

39  Der sinkende Anteil dieser Importe an den Gesamteinfuhren ist auf die Ausklammerung Spaniens aus dem Zollpräferenzensystem zurückzuführen. Der Ausnützungsgrad wäre höher – nämlich 70 % –, würde man in der Statistik die Edelsteine nicht berücksichtigen.

40  Sammlung der eidg. Gesetze 1982, Nr. 5, S. 164 ff.

41  a.a.O. 1981, Nr. 51, S. 2106 ; 1982, Nr. 22, S. 1050.

42  Sammlung der eidg. Gesetze 1981, Nr. 32, S. 1134.

43  BBI 1981 III, Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, S. 1 ff.

44  Sammlung der eidg. Gesetze 1982, Nr. 12, S. 458 ff.

45  Sammlung der eidg. Gesetze 1982, Nr. 28, S. 1293.

46  BBI 1982 I, 18. Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, S. 381.

47  Entfällt / tombe.

48  BBI 1982 II, 19. Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, S. 977 ff.

49  Geschäftsbericht des Bundesrates 1981, S. 242.

50  BBI 1982 I, 18. Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, S. 383.

51  NZZ, 9. Oktober 1981.

52  NZZ, 13., 17./18. Oktober 1981.

53  NZZ, 30. Oktober, 4., 15., 26. November 1981.

54  NZZ, 24. März 1982.

55  NZZ, 12. November 1981 ; BBI 1982 11, S. 22 ff.

56  Quelle : Institut für Sozialethik des SEK Bern/Adliswil.

57  i3w-aktuell 2/81.

58  Tlm, 6. Juli 1981 ; TA, 11. November 1981.

59  Tlm, 25. März 1982 ; TA, 20. Februar 1982.

60  TA, 19. Mai 1982.

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Titel Einfuhren der Schweiz und Zollpräferenzen 1979-1981
Beschriftung a)Der Begriff „Entwicklungsländer” umfasst alle Länder, denen Zollpräferenzen gewährt werden.b)Einschluss der Volksrepublik China in das schweizerische Schema am 30. Juli 1979.c)Ausschluss Spaniens und Griechenlands.
Abbildungsnachweis Bundesamt für Aussenwirtschaft
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Titel Schweizerische Kriegsmaterialausfuhren 1981
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Zitierempfehlung

Papierversionen:

Hilmar Stetter, „2. Aussenwirtschaftspolitik“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, 2 | 1982, 61-80.

Online-Version

Hilmar Stetter, „2. Aussenwirtschaftspolitik“Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik [Online], 2 | 1982, Online erschienen am: 28 Januar 2013, abgerufen am 16 April 2024. URL: http://journals.openedition.org/sjep/980; DOI: https://doi.org/10.4000/sjep.980

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Hilmar Stetter

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